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XADE_u - Adelung - Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Adelung: Grammatisch-Kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart




Erstellt: 2021-01

A

Adelung, Johann Christoph
Hochdeutsches Wörterbuch
Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart,
mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten,
besonders aber der Oberdeutschen [Adelung]

(E?)(L?) http://www.bastisoft.de/misc/adelung/

Zu den Daten

Hier finden Sie den vollständigen Text des "Grammatisch-kritischen Wörterbuchs der Hochdeutschen Mundart, mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der Oberdeutschen" von Johann Christoph Adelung. Er entspricht der Ausgabe von 1811, die vom Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek eingescannt und mit einem Texterkennungsprogramm in Textform überführt wurde. Text und Bilder hat die sogenannte Digitale Bibliothek auf Ihrem Web-Server verfügbar gemacht, jedoch nicht als fortlaufenden Text. Das ist die Lücke, die diese Datei füllen soll.

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Sebastian Koppehel


Erstellt: 2010-02

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

U (W3) [Adelung]


U, der ein und zwanzigste Buchstab des Deutschen Alphabetes, und der fünfte oder vielmehr siebente unter den Selbstlauten, wenn nähmlich ä und ö, wie billig, als eigene Selbstlauter mitgezählet werden. Er wird aus der Kehle mit einer runden Öffnung des Mundes ausgesprochen, und ist daher, so fern es eine unmittelbare Nachahmung der tönenden Natur ist, ein Ausdruck des tiefsten und dumpfigsten Lautes, der noch in so vielen Wörtern unläugbar ist; z. B. kurz, dumm, stumm, stumpf, Trumm u. s. f. Seine Aussprache hat in den reinen Mundarten keine Schwierigkeit, indem das Deutsche und Nordische u, dem heutigen Lateinischen u, dem Französischen und Griechischen ou völlig gleichlautend sind. Allein in den gemeinen Mundarten gehet es durch eine Menge von Schattierungen. Besonders pflegt man ihm in einigen Oberdeutschen Gegenden gern ein e nachschleichen zu lassen; Brueder, Muetter, (dreysylbig,) guet, Huef, Tuech, (zweysylbig,) für Bruder, Mutter, gut, Huf, Tuch. In andern dehnt man es wie uo; Buoch, thuot, Muotter u. s. f. welches besonders in Oberschwaben und am Oberrheine geschiehet. Das u ist, wie alle andere einfache Selbstleute, bald gedehnt, bald geschärft; gedehnt in Buch, Fluch, Huhn, thun u. s. f. geschärft in Lust, Mund, Hund u. s. f. Die Verdoppelung des n, wenn es gedehnt ist, ist nicht eingeführet, wohl aber wird demselben in manchen Fällen ein h angehänget. Das u und folgende ii gehen in der Veränderung der Wörter häufig in einander über. Gut und Güter, Bruder und Brüder, Fuß, Füßchen und Füße, Durst und dürsten, Brunst und brünstig, Wunsch und wünschen, dumm, dümmer, dümmste, klug, klüger, klügste, ich schlug, daß ich schlüge. Unsere Sprachlehrer drucken dieses so aus, daß das u in der Veränderung der Wörter oft in üblich verwandelt werde; welches in Ansehung der Flexion richtig ist, aber nicht in Ansehung der Abstammung. Die Zeitwörter sind in den meisten Fällen eher da gewesen, als die davon abstammenden Hauptwörter. Man hat eher gedürstet, ehe man das Abstractum Durst gebildet, eher gehüthet, als man davon die Huth gemacht u. s. f. Hier läßt sich nicht sagen, daß u in ü verwandelt worden, aber auch nicht, daß ü in u übergegangen. Es sind in diesen Fällen, so häufig sie auch sind, vielmehr zwey Mundarten, durch die unaufhörliche Verm schung der Nationen zusammen geflossen, eine rauhere und tiefere, und eine zärtlichere und sanftere. Eben daher rührt es auch, daß ie und u in Wörtern Eines Geschlechtes so oft in einander übergehen; fließen, Fluß und flüssig; siechen, Sucht und süchtig; fliehen, Flucht und flüchtig; triegen, Trug und trüglich. Manche rauhe Oberdeutschen Mundarten lassen statt des Hochdeutschen ü noch jetzt ein tieferes u hören; Rucken für Rücken, Kuche für Küche. Im Schreiben oder vielmehr in der Currentschrift setzt man über das u einen gekrümmten Oberstrich oder auch einen senkrecht stehenden Circumflex, um es von dem n zu unterscheiden, welchem es sonst in der Figur gleich ist. Dieser Gebrauch erstreckt sich bis über das dreyzehnte Jahrhundert hinaus, und wurde in den Handschriften, auch in der so genannten Mönchsschrift, beobachtet, indem auch hier das n dem u sehr gleich sahe. Allein, das Zeichen, dessen man sich zum Unterschiede des letztern bediente, war nicht zu allen Zeiten und bey allen Abschreibern gleich, und es scheint, daß man dabey sehr willkührlich verfahren. Sehr häufig setzte man über das u einen völlig runden Zirkel, und daraus haben einigen den Schluß machen wollen, dieser Zirkel sey aus dem o entstanden, welches manche gemeine Mundarten, wie schon gedacht, dem u nachschleichen lassen, welches man denn darüber geschrieben, anstatt daß die Griechen und Franzosen das tiefe u durch ein vorgesetztes o ausdrucken; - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - und ou. Allein dieser Gebrauch war nicht allgemein. In vielen Handschriften stehet gar kein Zeichen über dem u; in andern unterschied man es durch ein Paar schräge stehende Puncte von dem n, wie solches Schöttchen in einem Programm von einer alten Übersetzung der Sprüche Salomonis von ungefähr 1400 bemerkt. Noch häufiger schrieb man nach Art der alten Lateiner statt des u ein v, und in den spätern Zeiten oft gar ein w, welche beyde letzten Arten auch noch in den gedruckten Büchern des sechzehenten Jahrhunderts häufig vorkommen; doch scheint es, daß man das v am häufigsten zu Anfange eines Worte, und das welche in Doppellauten gebraucht, vnd, Frawen, thewer. Unser Ew. für Euer ist noch ein alter Überrest davon. Vermuthlich sprachen die alten Lateiner ihr u eben so, wie wir aus. Bey den Griechen lautete es wie bey den heutigen Franzosen, wie u; da sie nun doch das tiefere u in ihrer Sprache hatten, aber kein eigenes Schriftzeichen dafür kannten, so wählten sie ein zusammen gesetztes, und druckten den tiefern Laut des u durch ein vorgesetztes tiefes o aus; - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - und ou. Wer nun um des zusammen gesetzten Zeichens willen das u gleich für einen Doppellaut halten wollte, würde eben so flach urtheilen, als wer unser ä, ö, ü das Schwedische ä u. s. f. um dieser Zeichen willen in die Reihe der Doppellaute setzen wollte. Das u und v sind schon dadurch wesentlich von einander unterschieden, daß eines ein Selbstlaut, das andere aber ein Mitlaut ist. Die älteste Römische Capital-Schrift hatte für beyde nur ein einziges Zeichen, vielleicht, weil sie in der Aussprache anfänglich nicht verschieden waren; daher schrieben sie auch nachmahls, da beyde Laute bey ihnen hinlänglich unterschieden waren, beyde in ihrer großen Schrift mit einem V. In den spätern Zeiten führten sie in der kleinern Schrift das u ein, welches denn auch von den Deutschen mit in ihr Alphabet aufgenommen wurde. Nichts desto weniger ist in den neuern Zeiten von einigen Halblateinern, aus einer slavischen Nachahmung, die übele Gewohnheit wieder aufgebracht worden, in der alphabetischen Stellung der Wörter, die mit u und v anfangenden unter einander zu werfen, und Vater, Übel, Üben, Ver, Ufer, Uhr, Un, Vor u. s. f. als Wörter Eines Buchstabens auf einander folgen zu lassen. Man sollte kaum glauben, daß ein so thörichter und widersinniger Einfall Beyfall finden können, und doch findet man ihn fast in allen Wörterbüchern und Registern angewandt. Ich habe es für Pflicht gehalten, der Natur und Vernunft, die beyde Buchstaben wesentlich getrennet haben, getreu zu bleiben, und sie in diesem Wörterbuche gleichfalls von einander abzusondern.


Ü (W3) [Adelung]


Ü, ein einfacher Selbstlaut, welcher die achte Stelle unter den Deutschen Selbstlauten verdienet, ob es gleich, so wie seine Brüder ä und ö, von den meisten Sprachlehrern davon, ausgeschlossen wor- den, die sie bald Halb-Vocale, bald unreine Selbstlaute, bald gar Doppellaute nennen, ohne mit einer von diesen Benennungen einen bestimmten und deutlichen Begriff zu verbinden. Es ist, wie das Französische u, ein Mittellaut zwischen dem i und u, wird aber in den Provinzen bald wie ein völliges i ausgesprochen, wie das Minze, ibel, fir, Minch, hibsch der Schlesier und Pfälzer; bald aber auch wie das tiefere u, in dem Schuler, Zeugnuß, Rucken u. s. f. vieler Oberdeutschen, deren rauhere Mundarten statt des Hochdeutschen ü gern ein tiefes u hören lassen. Daß er ein einfacher Selbstlaut und kein Doppellaut ist, erhellet unter andern auch daraus, weil er bald gedehnt, bald geschärft ist; ersteres in Mühe, büßen, süß, trübe u. s. f. letzteres aber in müssen, Flüsse, Güsse, kürzer, Küche u. s. f. Da das Deutsche von den Lateinern erborgte Alphabet kein Schriftzeichen hatte, diesen Laut auszudrucken, so mußte man seine Zuflucht zu einem zusammen gesetzten nehmen. Man wählte das u und setzte das i darneben, oder auch wohl darüber, anzudeuten, daß das ü ein Mittellaut zwischen beyden wäre; andere aber bedienten sich statt des i, zu eben dem Ende des e, und daher schrieb man das ü bald ui, iu, u, bald ue, bald u, und in der größern Schrift bald Ui, bald Ue. Alle diese Schreibarten haben den großen Haufen der Sprachlehrer, die über das Äußere hinweg zu sehen nicht im Stande waren, verleitet, diesen Selbstlaut für einen Doppellaut auszugeben, weil sein Zeichen aus zwey Zeichen zusammen gesetzt war. Sie haben aber auch noch die Unbequemlichkeit, daß sie Ausländern und Unkundigen die Aussprache ungewiß machen, weil Ui leicht wie der Schwäbische Doppellaut ui, z. B. uich für euch, welchen doch die Hochdeutschen nicht kennen, gelesen werden kann. Am schicklichsten wäre es daher, wenn das ü mit zwey Puncten so wohl in der größern als kleinern Schrift allgemeiner gemacht würde, welches durch die Schriftgießereyen sehr leicht geschehen könnte. Schon in dem zu Ulm 1483 gedruckten Buche Keltla und Dimma ist das ü mit zwey Strichlein über dem u angedeutet. Siehe auch, was schon bey dem ä und ö von diesen Selbstlauten gesagt worden.


Übel (W3) [Adelung]


Übel, -er, -ste, adj. et adv. Überhaupt dem Willen eines vernünftigen Geistes zuwider, und darin gegründet, da es denn bald dem wohl, bald auch dem gut entgegen stehet. In engere Bedeutung. 1) Man sagt, es ist mir übel, wenn man eine unangenehme Neigung zum Erbrechen empfindet, wo es nur als ein Nebenwort gebraucht wird; im gemeinen Leben schlimm. Es wird mir übel. ( S. Übelkeit.) In weiterer Bedeutung ist sich übel befinden, übel auf seyn, dem wohl befinden, wohlauf seyn, entgegen gesetzt. d. i. sich nicht völlig gesund fühlen. Warum siehest du so übel, du bist ja nicht krank? Nehem. 2, 2. 2) Den Sinne, der Empfindung unangenehm, wo es dem wohl, zuweilen auch dem gut entgegen stehet, und auch durch schlecht ausgedruckt wird. Es riecht übel, nicht gut. Es schmeckt sehr übel. Der Wein schmeckt nicht übel, ist nicht übel, ist erträglich, leidlich. Es steht, kleidet ihm übel, nicht übel, ( S. Übelstand.) Übel lauten, klingen, unangenehm. Das wird ihm übel gefallen, wo es doch mit der Verneinung noch üblicher ist, das gefällt mir nicht übel, gefällt mir so ziemlich. Übel aussehen, so wohl ungesund, als auch nicht schön. Sie sieht nicht übel aus, sie sieht erträglich, leidlich, gut, aus. Er schreibt sehr übel. Jemanden übel halten, ihm übel begegnen. Auch hier ist es als ein Nebenwort am häufigsten; doch wird es auch zuweilen als ein Beywort gebraucht. Ein übler Geruch, ein übler Geschmack; ein schlechter. Eine üble Gestalt. Er hat kein übles Gesicht. Eine üble Aussprache haben. Ein übler Traum, ein unangenehmer. Eine üble Begegnung. 3) Mit Beschwerlichkeit verknüpfet und darin gegründet, eine Fortsetzung der vorigen Bedeutung, wo es dem gut entgegen stehet, und oft auch durch schlecht ausgedruckt wird. Übel hören, nicht gut, schwer hören. Übel zu Fuße seyn, nicht gut, mit Beschwerde gehen. Ich sitze hier sehr übel, sehr schlecht, sehr unbequem. Ein übler Sitz, ein übler Weg, auf welchen man nur schwer fortkommen kann. Ein übler Bezahler, ein böser, schlechter Bezahler, der mühsam zur Bezahlung angehalten werden muß. Eine üble Nacht haben, eine unangenehme, beschwerliche. 4) Der Absicht, der Bestimmung nicht gemäß, ihr zuwider. Es ist mir nicht übel gerathen. Etwas übel auslegen, eine widrige Absicht daraus folgern. Das war sehr übel angebracht. Ihr Vertrauen könnte nicht übler angebracht seyn. Etwas übel verstehen, wider die Absicht des Redenden. Er hat vielleicht einen Scherz machen wollen, denn du übel verstanden hast, Gell. Er hat nicht übel gewählet. In manchen Fällen auch als ein Beywort. Eine üble Wahl treffen. 5) Den Regeln der Klugheit nicht gemäß, im Gegensatze des gut. Übel in einer Sache verfahren. Sein Geld, seine Zeit sehr übel anwenden. Eine üble Gewohnheit. 6) Dem Willen zuwider, wider Willen; doch nur noch in der R. A. er mag wohl oder übel wollen, d. i. er mag wollen oder nicht wollen. Ich wollte wohl oder übel, so mußte ich u. s. f. 7) Dem bürgerlichen Wohlstande zuwider, im gemeinen Leben auch schlecht, schlimm; im Gegensatze des wohl und gut. Am häufigsten als ein Nebenwort, aber doch auch zuweilen als ein Beywort. Es gehet ihm sehr übel. Es wird dir übel kommen. Übel von jemanden sprechen. In einem übeln Rufe seyn. Wo auch wohl das Beywort im ungewissen Geschlechte und ohne Artikel als ein Hauptwort für Böses gebraucht wird. Übels von jemanden reden. Jemanden Übels wünschen. Einem Übels gönnen, Ps. 40, 15. 8) Dem Gesetzt zuwider, eine größten Theils veraltete Bedeutung, theils als ein Nebenwort. Übel handeln thun, in der Deutschen Bibel. Theils auch als ein Hauptwort. Übels thun; auch nur in der Deutschen Bibel. 9) Ehedem wurde es auch für unwillig gebraucht, in welcher Bedeutung, die vielleicht eine der ersten ist, bey dem Altensteig, übel auf jemanden seyn, so viel ist, als unwillig auf ihn seyn. Daher rühret vermuthlich noch die R. A. etwas übel nehmen, oder übel aufnehmen, unwillig darüber werden, etwas übel auslegen, so daß man darüber unwillig werden könnte. Etwas für übel nehmen, oder halten, für es übel nehmen, ist nur in den niedrigen Sprecharten gangbar. Welt solchs nit also frübel han, Theuerd. Kap. 75 und 54. Dahin gehöret auch das gemeine einem etwas für übel halten, es ihm übel nehmen, ihn deßwegen tadeln, obgleich übel hier nicht eigentlich unwillig, sondern der Absicht, dem Aufstande, der Billigkeit zuwider bedeutet. Wenn sie an meiner Beständigkeit zweifeln, so halte ichs ihnen für übel, daß sie noch nur mit mir umgehen, Gell. Warum halten sie mirs denn für übel, daß ich die Freyheit hochschätze? eben ders. 10) * Ehedem wurde auch das Nebenwort übel häufig, als eine Intension einer unangenehmen Veränderung gebraucht, für sehr, im hohen Grade; so wie im gemeinen Leben auf ähnliche Art häßlich üblich ist. Viel schelten mich übel, Ps. 31, 14. Sie zerplagten den Mose übel, Ps. 156, 82. Welches sie gar übel verdroß, Weish. 12, 27. In welcher Bedeutung es aber veraltet ist.

Anm. Schon im Isidor, bey dem Kero u. s. f. ubil, bey dem Ulphilas gleichfalls ubil, im Nieders. övel, im Angels. Ysel, im Engl. evil. Es ist ein sehr altes Wort, dessen heutige Bedeutungen nur Fragmente einer ältern allgemeinern sind, die sich aber wegen des hohen Alters dieses Wortes nicht mit Gewißheit bestimmen lässet. Die Endsylbe -el, ist die Ableitungssylbe, welche eine Art, Weise, Subject u. s. f. bedeutet, es kommt also nur auf die Sylbe ub oder üb an, welche zu ab, aber in der Bedeutung einer unechten Beschaffenheit zu gehören, und hier etwas, das von dem, was wir wollen, oder als gut erkennen, abweicht, zu bedeuten scheinet. Dieß wird dadurch bestätigt, daß übel eigentlich einen gelindern Begriff des unangenehmen und widrigen gewähret, als böse, schlecht, schlimm, welche oft für dasselbe gebraucht werden. Übel bedeutet mehr etwas, das von unserm Willen, unserer angenehmen Empfindung abweicht, denselben nicht gemäß ist, als etwas, das selbige beleidigt, ihnen zuwider ist. Sollte indessen eine mehr heftige Veränderung der Stammbegriff seyn, so würde die erste und neunte Bedeutung als die ursprünglichsten angesehen werden müssen, zumahl da es in andern Sprachen mehrere ähnliche Wörter gibt, welche eine unangenehme körperliche Empfindung bezeichnen, wie das alte Celtische Avel, Sturm, Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Schwed. Aela, die Hebr. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Klage, Traurigkeit, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Eitelkeit, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Schmerz, und - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, er hat zu Grunde gerichtet. Bey den Malabaren ist Iblis, der Teufel. Das Engl. und Schwed. ill, Isländ. iltur, Dän. ild, übel, scheinen nicht aus diesem Worte zusammen gezogen, sondern von einem andern Stamme gebildet, und mit dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, verderblich, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, ich verderbe, verwandt zu seyn.


Übel (W3) [Adelung]


Das Übel, des -s, plur. ut nom. sing. das vorige Wort, als ein Hauptwort gebraucht. 1) Ein Leibesschaden. Ein Übel an einem Fuße haben, einen Schaden. In einigen Gegenden wird auch die Epilepsie, oder das böse Wesen, das fallende Übel genannt. 2) In weiterer Bedeutung, alles, was unsern oder anderer Zustand unvollkommener macht, im weitesten Verstande. Also gereuete den Herrn das Übel, das er dräuete seinem Volke zu thun, 2 Mos. 32, 14. Der ich Friede gebe und schaffe das Übel, Es. 45, 7. Der Herr behüte dich vor allem Übel, Ps. 121, 7. Einem Übel begegnen, steuern, abhelfen. Dem Übel ist leicht abzuhelfen. Man muß Übel mit Übel vertreiben. Aus zwey Übeln muß man daß kleinste erwählen. Die Übel, die du nicht wissentlich verschuldet hast, entspringen aus einer göttlichen Anordnung, Gell. Das Strafübel, die Strafe als ein Übel, oder das Übel als eine Strafe betrachtet, das Sündenübel u. s. f.

Anm. Schon bey dem Kero, Ottfried u. s. f. thaz Vbilo. Man muß dieses Wort nicht mit dem Neutro des vorigen verwechseln, wenn dasselbe substantive gebraucht wird.


Übelkeit (W3) [Adelung]


Die Übelkeit, plur. die -en, gleichfalls von dem Nebenworte Übel, aber nur in dessen erster Bedeutung, die Empfindung einer Neigung zum Erbrechen. Ich bin den ganzen Morgen mit gewaltigen Übelkeiten beschwert gewesen, Gell. Im gemeinen Leben oft irrig Übligkeit.


Übelklang (W3) [Adelung]


Der Übelklang, des -es, plur. die -klänge, von der R. A. Übel klingen. 1) Der üble, d. i. unangenehme Klang eines Dinges, ohne Plural, und im Gegensatze des Wohlklanges. 2) Ein übel klingender Ton, mit dem Plural.


Übellaut (W3) [Adelung]


Der Übellaut, des -es, plur. inus. der Zustand, da ein Ding übel lautet, oder auch der unangenehme Laut eines Dinges selbst; im Gegensatze des Wohllautes.


Übelstand (W3) [Adelung]


Der Übelstand, des -es, plur. die -stände, von der R. A. übel stehen, der guten Gestalt eines Dinges nachtheilig seyn, dasjenige, was übel stehet, die äußere Gestalt eines Dinges unvollkommener macht, der Mißstand; beydes im Gegensatze des Wohlstandes. Etwas saueres in seinem Betragen zeigen, ist ein Übelstand für ein Frauenzimmer. Dunkele Treppen sind ein Übelstand in einem Hause. Im Plural wird es seltener gebraucht.


Übelthat (W3) [Adelung]


Die Übelthat, plur. die -en, von übel in der engern Bedeutung, dem Gesetze zuwider, eine vorsätzliche oder freventliche Über- tretung der bürgerlichen oder göttlichen Gesetze, so daß übel hier und in dem folgenden einen härtern Begriff gewähret, als ein in den meisten andern Fällen hat; die Missethat, das Verbrechen. Es ist besser, daß ihr von Wohlthat wegen leidet, denn von Übelthat wegen, 1 Petr. 3, 17; wo doch Wohlthat als der Gegensatz von Übelthat veraltet ist. Keine Übelthat an jemanden finden, Dan. 6, 4. Im Angels. Yfeldaed.


Übelthäter (W3) [Adelung]


Der Übelthäter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übelthäterinn, eine Person, welche die bürgerlichen und göttlichen Gesetze, besonders, so fern die ersten die öffentliche Ruhe betreffen, vorsätzlich und freventlich übertritt; der Missethäter, Verbrecher. Im Tatian Vbilwurhto. Das Bey- und Nebenwort übelthätig, schon bey dem Notker ubeltatig, wird wenig mehr gebraucht.


Üben (W3) [Adelung]


Üben, verb. reg. act. 1) * Plagen, eigentlich, durch heftige und gewaltsame Bewegungen unangenehme Empfindungen erwecken; eine veraltete Bedeutung. Meine Tochter wird vom Teufel gefatzet, er übet sie, sie schümet u. s. f. heißt es noch bey den Kaisersberg. 2) In weiterm Verstande, durch mehrmahlige Bewegungen Einer Art, und in noch weiterm Verstande, durch mehrmahlige Handlungen Einer Art, Fertigkeit darin verschaffen. Die Truppen in den Waffen üben. Geübte Soldaten. Sich in etwas üben. Sich im Reiten, Fechten, Tanzen u. s. f. üben. Seinen Verstand üben, durch mehrmahliges Nachdenken. In den Sprachen geübt seyn. Im Unglück geübte Menschen sind gemeiniglich die brauchbarsten und hülfreichsten, Gell. Es ist gut, daß sie sich bey mir in den Liebeserklärungen gegeübt haben, ebend. 3) Oft verliert sich der Begriff der Absicht, und da bleibt nur die Vorstellung der mehrmahligen Wiederhohlung einer Handlung übrig. Eine Kunst, eine Wissenschaft, ein Handwerk üben, im gemeinen Leben treiben. Mit andern Hauptwörtern wird es in diesem Verstande seltener gebraucht; denn die biblischen Hochmuth üben, allerley Bosheit üben u. s. f. sind veraltet. 4) Ehedem verlor sich auch der Begriff der mehrmahligen Wiederhohlung, und da sagte üben weiter nichts, als thun, merklich machen. Noch jetzt sagt man zuweilen, Rache an jemanden üben, sich an ihm rächen; allein in den meisten übrigen Fällen ist es auch hier veraltet. Ther sinan uuillon uabit, Ottfried. Wohin auch folgende biblische Stellen gehören. Der Herr hatte an ihren Göttern Gericht geübt, 4 Mos. 33, 4. Wo er sich hinwandte, da übte er Strafe, 1 Sam. 14, 47. Seine Macht, die er geübt (gezeigt) hat, 1 Kön. 16, 27. Du hast Gewalt im Lande geübt, Hiob. 22, 8. Wenn ihr fastet, so übt ihr euren Willen, Es. 58. 3. Ihr fahret fort mit Morden und übet Greuel, Ezech. 33, 26. Und so in andern Stellen mehr. Er übet großen Fleiß, Opitz. Der gerechtes Urtheil übt, ebend. Die zusammen gesetzten ausüben und verüben haben noch etwas von dieser weitesten Bedeutung. Daher die Übung, S. solches an seinem Orte besonders, ingleichen üblich.

Anm. Schon bey dem Ottfried, Notker und andern uoben, uaben, im Angels. ywan, im Nieders. öven, im Schwed. ofva, im Dän. öve. Die Bedeutung der heftigen Bewegung scheinet hier der Stammbegriff zu sey, und in so fern kann es auch mit übel verwandt seyn, wenn diese Bedeutung gleichfalls als die herrschende, in demselben angenommen wird. Das Lat. Opus, operari, und unser oft sind unstreitig damit verwandt. ( S. Oft.) Bey dem Notker kommt auch das Iterativum uoberen, oft üben (operari,) vor, welches aber längst veraltet ist.


Üben (W3) [Adelung]


Üben, ein Nebenwort des Ortes, für auf der andern Seite. Es ist nur mit den relativen Nebenwörtern hin hier und dar üblich: hinüben, auf jene Seite hin, hierüben, im gemeinen Leben hüben, auf dieser Seite, darüben, zusammen gezogen drüben, auf jener Seite. Hinüben, hierüben und hüben kommen im Hochdeutschen seltener vor, dagegen drüben in der gesellschaftlichen und vertraulichen Sprechart völlig gangbar ist. ( S. diese Wörter.) Es ist das Nebenwort von dem folgenden Vorworte, wie oben, unten, außen u. s. f. von ober, unter, außer.


Über (W3) [Adelung]


Über, eine der ältesten Partikeln in der Sprache, welche überhaupt den Umstand der Höhe, in Beziehung auf ein darunter befindliches Ding ausdruckt. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Nebenwort, wo es doch in den meisten Fällen eine Ellipse des folgenden Vorwortes ist. 1. Auf der Oberfläche eines Dinges hin und jenseit derselben, wo es für sich allein nur in einigen sprichwörtlichen R. A. üblich ist. Es gehet alles bunt über, es gehet alles verworren, unordentlich zu; wo es nicht als die Präposition zu gehen gehöret, sondern für sich allein adverbisch steht. In andern Fällen hingegen, z. B. das Glas läuft über, ist es nicht das Adverbium, sondern die trennbare Präposition von überlaufen. Hierher gehöret auch das im gemeinen Leben übliche über und über, eine Intension des einfachen über zu bezeichnen, selbst wenn es zu dem Zeitworte gehöret. Das Glas läuft über und über, läuft gar sehr über. Es ist über und über voll, völlig voll, auf der ganzen Oberfläche voll. Über und über naß, über den ganzen Leib, über die ganze Oberfläche. 2. Ehedem wurde es auch nicht selten für das zusammen gesetzte vorüber, vorbey, gebraucht, auf welche Art schon Willeram uvre gebraucht. Ja, wär der Thränen erster Ausbruch über, Schleg. Wo es doch um des Sylbenmaßes willen gebraucht zu seyn scheinet, indem es sonst für die anständige Schreib- und Sprechart zu niedrig seyn würde. im gemeinen Leben sagt man nur noch, es ist über, für vorüber, vorbey. II. Als ein Vorwort, welches wiederum entweder für sich allein mit seinem Nennworte, oder auch in der Zusammensetzung mit andern Wörtern vorkommt. 1. Für sich allein mit seinem Nennworte, wo es bald die dritte, bald aber auch die vierte Endung erfordert. Es ist in der Deutschen Sprache nicht leicht ein Vorwort, welches in Ansehung der Endung, die es erfordert, so unbestimmt wäre, oder vielmehr, wo in der Anwendung so häufig gefehlet würde, als eben dieses. Die Sprachlehren, deren Pflicht es eigentlich ist, diejenigen Fällen genau zu bestimmen, wo über diese und keine andere Endung erfordert, gehen, wie in den meisten schweren Fällen, sehr leicht über die Sache weg, und fertigen uns mit der kurzen nichts bedeutenden, nichts sagenden und oft so trüglichen Regel ab, über nehme auf die Frage wohin, den Accusativ, und auf die Frage worin, den Dativ zu sich. Man urtheile aus dem folgenden, ob diese aus den Lateinischen Grammatiken erborgte Regel verdiene, ferner noch einen Augenblick in einer vernünftigen Sprachlehre zu stehen. Ich werde mich bemühen, die Fälle, in welchen es die dritte oder vierte Endung erfordert, so genau als möglich zu bestimmen, will aber nur noch überhaupt bemerken, daß dieses Vorwort eigentlich und ursprünglich den Zustand eines in der Höhe befindlichen Dinges, in Beziehung auf ein darunter befindliches, andeute, von welcher eigentlichen Bedeutung alle übrige Figuren sind. Es erfordert aber dieses Vorwort, 1) die dritte Endung oder den Dativ. Es bezeichnet alsdann (a) Einen Stand der Ruhe in der Höhe, in Beziehung auf ein darunter befindliches Ding, im Gegensatze des unter. wodurch es sich von auf unterscheidet, welches, so weit es hierher gehöret, den Stand der Ruhe auf der Oberfläche eines Dinges ausdruckt. Es liegt über der Thür. So weit der Himmel über der Erde erhaben ist. Wasser stehet über den Bergen, Ps. 104, 6. Der Zorn Gottes bleibt über ihm, Joh. 3, 36. Das Licht scheint nicht mehr oben über ihnen, Es. 5, 30. Er wohnt über mir. Es stehet ein Gewitter über der Stadt. Indessen gibt es auch einige Fälle, wo über in dieser Bedeutung mit der vierten Endung gebraucht wird; z. B. er steckt in Schulden bis über die Ohren, wo der Accusativ schon so allgemein ist, daß man diese, und vielleicht noch einige andere ähnliche Redensarten, mehr für Ausnahmen von der Regel, als für Sprachfehler, halten muß. Wenn es aber Marc. 15, 26 und Luc. 23, 38 heißt, oben über ihn war geschrieben, so ist solches ein Fehler für über ihm. Eben so, Esra ragete über alles Volk, Nehem. 8, 5; für, ragete über allem Volke hervor. Wenn aber in ragen oder hervor ragen die Bewegung zur Erhöhung hervor sticht, so läßt sich auch der Accusativ rechtfertigen, ( S. im Folgenden.) Wenn aber über in dieser Bedeutung figürlich einen Vorzug bezeichnet, so wird es durchgängig mit der vierten Endung gebraucht, S. im Folgenden. (b) Eine Bewegung oder Handlung im Stande der Ruhe, in Beziehung auf ein darunter befindliches Ding; im Gegensatze des unter. Jacob richtete ein Mahl auf über ihrem Grabe, 1 Mos. 35, 20. Der Himmel that sich auf über ihm, Matth. 3, 16. Der Herr wird über ihnen erscheinen, Zach. 9, 14. Das Wasser schlagt ihm über dem Kopfe zusammen, Ps. 69, 17. Es schwebt ein Unglück über deinem Haupte, über der Stadt. Das Öhl schwimmt über dem Wasser. Das Haus brannte ihm über dem Kopfe weg. Die Schafe empfingen über den Stäben, 1 Mos. 30, 39. Die ihr euch über mir wölbt, schlanke Äste, Geßn. Über setzt in dieser Bedeutung voraus, daß das in der Bewegung oder Handlung begriffene Ding, die Grenzen des darunter befindliches nicht überschreite. Da dieser Umstand zuweilen unbestimmt ist, oder doch nicht so genau bestimmt werden soll, oder auch der Begriff der Bewegung des Zeitwortes am meisten hervor sticht, so gibt es Fälle, wo das Vorwort so wohl mit der dritten, als mit der vierten Endung verbunden wird. Daher fahren, wie Flammen über den Stoppeln, Weish. 3, 7; wo auch der Accusativ stehen könnte, wenn die Flamme entweder über die Stoppeln hinaus fahren, oder auf sei zu fahren, in welchen Fällen über zu zwey der folgenden Bedeutungen gehören würde. So auch: über welchen du sehen wirst den Geist herab fahren, Joh. 1, 33. Die Hände über dem Kopfe zusammen schlagen, Ier. 2, 37; und, sie über den Kopf zusammen schlagen. Die Sonne soll über den Propheten untergehen, Mich. 3, 6. Über dir gehet auf der Herr, Es. 60, 2.3. Ich fühle zu sehr, daß die Sonne nie wieder über mir aufgehen wird, Dusch. Mehr als einzelne Tage werden über mein Grab und deinen Kummer aufgehen, ebend. Wo die Veränderung des Casus eine Folge des veränderten Nebenbegriffes ist. (c) Den Gegenstand einer Beschäftigung, doch nur im Stande der Ruhe, denn, so bald das Zeitwort einige thätige Bewegung oder Handlung bezeichnet, so wird die vierte Endung erfordert; eine Figur der ersten Bedeutung. Fleißig über der Arbeit seyn. Über der Arbeit begriffen seyn, in der Arbeit. Ich war eben über dem Schreiben, als er kam, war eben im Schreiben begriffen. Immer über den Büchern sitzen, liegen. Lange Zeit über etwas zubringen. Du bist über wenigem getreu gewesen, Matth. 25, 21; welche R. A. elliptisch ist. Wenn aber das Zeitwort ursprünglich eine Bewegung bedeutet, so steht die vierte Endung; z. B. über viele gesetzt seyn. In der Deutschen Bibel kommen mehrere hierher gehörige R. A. vor, welche aber theils ungewöhnliche und harte Ellipsen enthalten, theils an sich ungewöhnlich sind, und daher nicht nachgeahmet werden dürfen. Der Herr hat seinen Engeln befohlen über dir, Ps. 91, 4. Über eine Sache Gedanken haben, Dan. 4, 2; wo richtiger der Accusativ stehet, weil Gedanken haben doch so viel ist, als das thätige denken. Über ihnen wird die Weißagung erfüllet, Matth. 13, 14. (d) Die Zeit der Beschäftigung mit einer Sache, doch nur so fern angedeutet werden soll, daß etwas geschehen, indem man mit einer gewissen Sache beschäftiget gewesen; wofür auch während, bey und unter üblich sind. Wenn aber über die volle Zeitdauer eines Dinges bezeichnet, so erfordert es die vierte Endung. Es kam sie hart an über der Geburt, Mos. 35, 17. Lasset die Sonne nicht über euren Zorn untergehen, Eph. 4, 26; während eueres Zornes. Mit einem andern Nebenbegriffe findet auch die vierte Endung Statt, ( S. die vorige zweyte Bedeutung.) Über der Mahlzeit trinken. Über dem Lesen, dem Gebeth, der Arbeit einschlafen. Der Faule stirbt über seinen Wünschen, Sprichw. 21, 25. Über dem Bethen gab er seinen Geist auf. Über der Tafel ging nichts merkwürdiges vor, Gell. Über Tische. Ungewöhnlich hingegen auch: Du sollt dich nicht schlafen legen über seinem Pfande, 5 Mos. 24, 12; so lange du sein Pfand bey dir hast. Ihr habt noch nicht bis aufs Blut widerstanden über dem Kämpfen, Hebr. 12, 4; in dem Kämpfen. Gott beschert es wohl über Nacht, in der Nacht. (e) Besonders, wenn der Gegenstand der Beschäftigung so wohl die Zeit einer Veränderung, als auch die Veranlassung, die wirkende Ursache derselben ist. Sie vergessen meines Nahmens über ihren Träumen, Ier. 23, 27; während der Beschäftigung mit ihren Träumen und um derselben willen. Sich über dem Heben etwas verrenken. Über einer langen Rede (von langen Reden) heiser werden. Unsere Kleider sind alt geworden über dieser langen Reise, Jos. 9, 13. Sich über einer Sache aufhalten, bey derselben und um derselben willen, so ganz etwas anders ist, als sich über eine Sache aufhalten. Über einem Lärm erwachen. Über dem Lesen Essen und Trinken vergessen. Es wird mir sehr leicht seyn, über ihrem Herzen das Glück zu vergessen, Gell. So lächerlich sie über dieser Bemühung wird, ebend. Es läßt sich daher diese Wortfügung, dem heutigen Sprachgebrauche nach, nicht anwenden, wenn nicht die wirkende oder veranlassende Ursache zugleich der Gegenstand der Beschäftigung ist. Ehedem gebrauchte man es sehr häufig mit der dritten Endung, so wohl eine Ursache zu bezeichnen, warum etwas geschiehet, als auch einen bloßen Gegenstand; in welchen Fällen doch entweder oder über mit der vierten Endung stehen muß. So kommst du nicht in Angst und Noth über (wegen) seiner Thorheit, Sir. 22, 16. Über solchen Reden entstund ein Lärm, wegen solche Reden, oder über solche Reden. Moses flohe über dieser Rede, wegen, Apost. 7, 29. Über einer Wohlthat gerichtet werden, Kap. 4, 9; wegen. Willst du dich über diesem (über dieses, hierüber,) von mir richten lassen? Apost. 25, 9. Wenn ihr über zeitlichen Gütern (über zeitliche Güter) Sachen (Prozesse) habt, 1 Cor. 6, 4. Und tausend andere Beyspiele mehr, wovon noch im folgenden einige vorkommen werden. (f) Jenseit, einen Zustand oder eine Handlung zu bezeichnen, auf jener Seite ist und geschiehet. Über dem Flusse wohnen, jenseit desselben. Die Stadt liegt über dem Strome. Über der Gränze wächst kein Wein. Er ist schon über der Gränze. Dahin gehöret auch das gegen über, wo der Dativ von diesem Vorworte herrühret. Er stand gegen mir über. Die Stadt liegt gegen den Berge über. ( S. Gegen.) So bald aber die geringste Bewegung längs der Oberfläche mit eintritt, ist die vierte Endung nöthig. Ich bin noch nicht über den Fluß, wir sind noch nicht über alle Berge; wo wirklich eine noch dauernde Bewegung voraus gesetzt wird. 2) Wenn dieses Vorwort aber die vierte Endung oder den Accusativ erfordert, so hat es folgende Bedeutung. (a) Eine Bewegung zur Erhöhung, in Rücksicht eines darunter befindlichen Dinges; im Gegensatze des unter. Etwas über die Thür legen. Das Untere über sich kehren. Die Hände über den Kopf zusammen schlagen. Er setzte seinen Stuhl über die Stühle der Könige, 2 Kön. 25, 28. Er erhöhet mein Haupt über meine Feinde, Ps. 27, 6. Meine Sünden gehen über Haupt, Ps. 38, 5. Funfzehn Ellen doch ging das Wasser über die höchsten Berge, 1 Mos. 7, 2. Er läßt seine Sonne aufgehen über die Bösen und über die Guten, Matth. 5, 45. ( S. die zweyte Bedeutung des Dativ.) Über einander herfallen. Über Hals und Kopf. Über den Haufen werfe, fallen, stoßen. Sich über andere wegsetzen. Er glaubt, daß sein Adel über diese Pflicht wegsetzt. Bis daß der hohe Sinn dich über Berge trägt, Opitz. Unrichtig ist es daher alle Mahl, wenn in dieser Bedeutung die dritte Endung gebraucht wird. Sich über den Völkern erheben, Weish. 6, 3. (b) Eine Bewegung oder Handlung in der Höhe, in Rücksicht auf ein darunter befindliches Ding, so daß sich die Handlung längs der Oberfläche dieses Dinges erstrecket, und das handelnde Ding nicht im Stande der Ruhe angesehen werden kann. Du sollst eine Decke machen über die Wohnung, 2 Mos. 26, 7. Jesus hub seine Augen auf über seine Jünger, Luc. 6, 20. Über das Haus David will ich ausgießen meinen Geist, Zach. 12, 10. Die Hand über jemanden ausstrecken, Sir. 50, 22. Der Wind bläset über die Erde, über das Meer. Sich über etwas ausbreiten. Eine Finsterniß über das ganze Land, Luc. 23, 44. Streue Kohlen über die Stadt, Ezech. 10, 2. Jemanden über die Achseln ansehen. Einen Schleyer über den Kopf hängen. Über die Berge klettern, laufen. Über alle Berge seyn. Wir sind noch nicht über den Berg; wo ein Zeitwort der Bewegung darunter verstanden wird. Den Segen über etwas sprechen. Achtzig Jahre waren schon über sein Haupt hingeflogen, Geßn. Über Stock und Stein springen. Den Stab über jemanden brechen. Eine Stürze über einen Topf. Der Herr streuete die Wachteln über das Lager, 4 Mos. 11, 31. Noch ein wenig zweifelhaft sind die Fälle, wenn über jemanden sitzen oder gehen so viel bedeutet, als ihm zur rechten Hand; indem der Gebrauch hier getheilt ist, obgleich die Regel die dritte Endung erforderte, weil hier ein Stand der Ruhe ist. Er saß über mir. Ich empfinde fast ein Grauen, Daß ich, Plato, für und für, Bin gesessen über dir, Opitz. Indessen ist im Hochdeutschen der Accusativ am gewöhnlichsten; vielleicht weil es eigentlich ein Bestreben zur Höhe bedeutet, daher über, wenn es einen Vorzug bedeutet, alle Mahl die vierte Endung erfordert, ( S. die folgende Bedeutung.) Nicht, daß ein Bauer sollte über einen Fürsten sitzen, Luth. Der Meinige geht als ein Rechnungsführer, doch allezeit über den ihrigen. Gell. (c) Oft tritt noch der Nebenbegriff mit ein, daß sich die Bewegung oder Handlung bis jenseit der Gränzen des darunter befindlichen Dinges erstrecke, da denn der Begriff der Höhe oft verschwindet, und über nur andeutet, daß sich die Bewegung nicht nur längs der obern Fläche eines Körpers hin, sondern auch bis auf die andere Seite desselben erstrecke. Über den Fluß gehen, fahren, schiffen, über denselben der Breite nach, bis auf das andere Ufer. Laß dein Brot über das Wasser fahren, Pred. 11, 1. Über den Markt gehen, reiten, fahren. Es lief ein Hase über den Weg. Über das Ziel schreiten. Über die Schnur hauen. Über einen Graben setzen. Über die Gasse laufen. Über einen Stock, einen Graben, einen Stein springen. Über die Klinge springen lassen. Über einen Stein fallen. Über eine Brücke gehen, reiten, fahren. Über die Schwelle treten. Über Land gehen, reisen, reiten, fahren, und über Feld gehen, reiten, fahren, wo der Artikel nicht gewöhnlich ist. Siehe Land und Feld. Die Künste nehmen Dädals Federn Und kommen über Meer und Land Mit Hebezeug und Rädern In ihrer harten Hand, Raml. Über die Gränze entweichen. Etwas nicht über das Herz bringen können. Wo der Accusativ bleibt, wenn gleich das Zeitwort einen Stand der Ruhe zu bezeichnen scheinet, weil entweder eine wirklich noch fortdauernde Bestrebung Statt findet, oder solche doch als eben jetzt erst vergangen gedacht wird. Wir sind noch nicht über den Fluß. Über diese Pedanterey ist er lange hinaus oder hinweg. Sie sind über ihre funfzig Jahre hinaus. Bey den eigenthümlichen Nahmen der Städte, Flecken, Dörfer, und Inseln, wenn angedeutet werden soll, daß sich die Bewegung durch einen Ort erstrecke, wird lieber über als durch gebraucht. Über Cassel nach Amsterdam, über Hamburg nach Kopenhagen, über Rom nach Sicilien reisen. Die Reise gehet über Hispaniola. Die Nahmen der Länder aber bekommen durch. Durch Frankreich nach Spanien, durch die Schweiz nach Italien reisen. (d) In der vorigen Bedeutung bezeichnet über eine Bewegung längst der horizontalen Oberfläche, besonders der Breite nach; allein, oft verliert sich auch dieser Begriff, und es bedeutet alsdann überhaupt, daß sich die Bewegung, die Handlung oder auch der Zustand längs der äußern Fläche eines Dinges, und oft bis jenseit derselben erstrecke. Dadurch unterscheidet es sich hinlänglich von auf. Die Haare hangen ihm über die Ohren, flattern über die Schultern. Einen Schleyer über das Gesicht ziehen. Einen Schuh über einen Leisten schlagen. Der Schweiß lief ihm über das Gesicht. Einem das Fell über die Ohren ziehen. Einen Mantel über sich werfen. Helle Thränen flossen über ihre Wangen herab. Etwas über sich nehmen, im figürlichen Verstande, es auf sich nehmen, sich zu dessen Bewerkstelligung anheischig machen. Wo der Accusativ bleibt, wenn gleich das Zeitwort einen Stand der Ruhe zu bezeichnen scheinet, indem der thätige Begriff der Erstreckung, der hier nicht ausgeschlossen werden kann, die vierte Endung fordert. Über den ganzen Leib wund seyn. Über den ganzen Leib naß, bekleidet seyn. Daher über und über, über die ganze äußere Fläche. (e) Oft verliert sich auch der Begriff der Erstreckung über die äußere Fläche, und da bezeichnet über figürlich bloß eine Annäherung und Berührung, doch mit einem merklichen Grade des Nachdrucks, als wenn sich das nähernde gleichsam über die ganze Fläche des andern erstreckte, daher auch hier der Accusativ nothwendig bleibt. Es gehet über mich. Etwas über sich ergehen lassen. Der Segen kam über mich, Hiob 29, 13. Der heilige Geist wird über dich kommen, Luc. 1, 35. Indessen hat über jemanden kommen jetzt den harten Begriff des Ungestümes bey sich. Wenn ich über dich kommen werde! Laß mich über dich kommen! dich zu züchtigen u. s. f. Über etwas herfallen. Wie bist du darüber gerathen? Er kann über alles, er kann zu allem kommen. Er kann über das Geld. Er darf nicht über das geringste. Es geht so sehr über das Geld, über den Beutel, es wird viel Geld erfordert. Es gehet über uns her, es wird nachtheilig von uns gesprochen. In welchen und ähnlichen R. A. sich doch immer etwas von dem folgenden Begriffe der Gewalt mit einschleicht. (f) Häufig bezeichnet es auch einen Vorzug, so fern derselbe als eine höhere Stellung in Beziehung auf ein niedriges darunter befindliches Ding angesehen wird; im Gegensatze des unter. Das Vergnügen geht über den Reichthum. Das geht bey ihm über alles. Die Furcht Gottes gehet über alles, Sir. 24, 15. Wo auch der Accusativ bleibt, wenn gleich das Zeitwort einen Stand der Ruhe bezeichnen scheinet, indem wirklich eine Bestrebung zur Höhe darunter verborgen liegt. Der Jünger ist nicht über seinen Meister, Luc. 6, 40. Er ist noch weit über ihn. Gott ist über alles. In vielen Fällen, wo man es in dieser Bedeutung ehedem gebrauchte, wählt man jetzt lieber andere Ausdrücke dafür. Er war herrlicher gehalten über alle, 1 Mos. 34, 19; als alle. Der Herr hat mich erwählt über alle Völker, 5 Mos. 10, 15; vor allen Völkern; wenn es aber Kap. 7, 14 heißt, gesegnet wirst du seyn über allen Völkern, so ist der Dativ hier unrichtig. Ich liebe dein Geboth über Gold und über fein Gold, Ps. 119, 227; mehr als. Wir sollen Gott über alle Dinge lieben, mehr als. Dein Gott hat dich gesalbet über deine Genossen, Hebr. 1, 9; mehr als. Ein geplagter Mensch über alls Menschen auf Erden, 4 Mos. 12, 3; und so in andern Stellen mehr. (g) Noch häufiger bezeichnet es einen Gegenstand der Gewalt, Herrschaft, Aufsicht, Aufmerksamkeit und Beobachtung; als eine Figur der vorigen zweyten Bedeutung. Sey ein Herr über deine Brüder, 1 Mos. 27, 29. Ein Herr über alles. über jemanden herrschen, regieren, tyrannisieren. Den Sieg über seine Feinde erhalten. Über seine Feinde siegen, triumphieren. Die Oberhand über jemanden behalten. Über andere zu gebiethen, zu befehlen haben. Ein Oberster über hundert, ein Aufseher über andere. Die Sorge über etwas auf sich nehmen. Ich will über sie wachen, Ier. 44, 27. Jemanden zum Aufseher, Fürsten, Richter u. s. f. über andere setzen. Und wenn in dieser Macht Gott über mich gebeuth, Gell. (h) Ferner, den Gegenstand einer Gemüthsbewegung und deren Äußerung, so daß der erste zugleich die Veranlassung oder wirkende Ursache der letztern ist. Sich über eine Sache ärgern, freuen, erzürnen, aufhalten, beklagen, beschweren, erbarmen, entsetzen, entrüsten, verwundern, bekümmern, betrüben, kränken, grämen u. s. f. Über eine Sache erschrecken, bestürzt, froh, lustig, böse, mürrisch, traurig, unwillig, ungeduldig u. s. f. seyn oder werden. Über eine Sache murren, klagen, fluchen, zürnen, zanken, seufzen, spotten, scherzen, weinen u. s. f. Machen sie mir keine Vorwürfe darüber. Ich werde noch den Tod über dich kriegen, Gell. In der Deutschen Bibel und bey andern Schriftstellern findet man es in dieser Bedeutung häufig mit der dritten Endung; vermuthlich aus Verwechselung derselben mit der vorigen fünften Bedeutung des Dativs, obgleich beyde merklich genug von einander verschieden sind. Wie der Löwe brüllet über seinem Raube, Es. 31, 4. Sie werden fröhlich seyn über dem, das ich schaffe, Kap. 65, 10. Und werden sich verwundern und sich entsetzen über alle dem Gute, und über alle dem Friede, Ier. 33, 9. Und so in hundert Stellen mehr, worunter sich auch viele befinden, in welchen der Gebrauch des Vorwortes über überhaupt ungewöhnlich und veraltet ist; z. B. Unsere Seele ekelt über dieser losen Speise, 4 Mos. 21, 5; besser vor. Es reuete den Herrn über dem Übel, 2 Sam. 24, 16; es reuete den Herrn das Übel u. s. f. Daß in allen solchen Fällen, wo über in dieser Bedeutung gebraucht werden kann, die vierte Endung erfordert wird, erhellet unter andern auch daraus, weil diese Bedeutung, so wie die vorige und folgende, eine Figur der vorigen zweyten ist. (i) In noch weiterer Bedeutung, einen Gegenstand einer Beschäftigung oder Handlung des Geistes und deren Äußerung, so daß dieser Gegenstand dabey gleichsam zum Grunde liegt, und seinen Theilen nach entwickelt wird; welcher Begriff doch wieder mancherley Stufen hat, die, um nicht zu weitläufig zu werden, hier nicht entwickelt werden können. Über einen Spruch, über eine Wahrheit predigen, welches mit dem Predigen auf etwas und von etwas nicht verwechselt werden darf. Über das Evangelium, die Epistel predigen. Eine Auslegung über ein Buch machen. Sich über etwas besinnen, über etwas nachdenken, seine Gedanken über etwas haben. Ein Urtheil über etwas fällen. Seine Meinung über eine Sache sagen. Jemanden über etwas um Rath fragen. Sich über eine Sache unterreden, berathschlagen, vergleichen. Über den Punct habe ich eigentlich noch nichts beschlossen. Über etwas nachdenken. Ein Buch über eine Materie schreiben. Ich will mich noch über diese Sache bedenken. Über den Vorzug streiten, besser um. Anmerkungen über ein Buch machen. Auch hier wird es häufig mit der dritten Endung verbunden, welches aber um deßwillen nicht minder unrichtig ist, als bey der vorigen Bedeutung. Über einer Sache Gedanken haben, Dan. 4, 2. Es erhub sich eine Frage über der Reinigung, Joh. 3, 25. Über dem Evangelio kämpfen, Phil. 4, 3; besser wegen des, oder für das. Indem aber Petrus sich besinnet über dem Gesichte, Apost. 10, 19. Ich besprach mich mit ihnen über dem Evangelio, Gal. 2, 2. Sich ein Gewissen machen über bestimmten Feyertagen, Col. 2, 16. Und so in vielen andern Stellen mehr. (k) Eine größere Ausdehnung des Raumes in Beziehung auf einen andern kleinern Raum, und nach noch weiterer Figur, auch eine größere Zahl, ein größeres Maß, Gewicht, eine Übertreffung an Kraft, Vermögen, Fähigkeit u. s. f. als eine Figur der vorigen ersten so wohl als dritten Bedeutung, woraus zugleich die Nothwendigkeit des Accusativs erhellet. Wo du andere Weiber dazu nimmst über meine Töchter, 1 Mos. 26, 1; außer meinen Töchtern. Über Vermögen versucht werden, 1 Cor. 10, 13. Über sein Vermögen, über Macht essen, über den Durst trinken. Sie liefen über Macht nach dem Gebüsche zu, Lessing. Das ist über mein Vermögen. Über die gewöhnliche Zeit ausbleiben. Über die Gebühr, über die Billigkeit fordern. Er hat uns über die Maße viel Gutes gethan, Tob. 12, 3. Über alle Maße schön. Er ist über vierzig Jahr alt. Es ist ein Viertel über zehn. Es ist schon über vierzehn Tage, daß ich ihn nicht gesehen habe. Sie haben sich schon über eine Stunde gezankt. Über drey Finger breit. Über sechs Ellen lang, über zehn Pfund schwer. Es sind ihrer über funfzig. Das macht über tausend Thaler. Das ist über Menschen Gedenken. Über die Hälfte. Über ein Jahr bleibt der Wein nicht gut. Das gehet über meinen Verstand, über meinen Begriff. Es geschahe über Verhoffen, über Vermuthen, ohne daß man es hoffte. Über die gewöhnlichen Kosten mußten noch zehn Thaler bezahlt werden. Das ist über die Natur, über die Vernunft, was aus den bekannten Naturkräften nicht erkläret, aus den bekannten natürlichen Wahrheiten nicht erwiesen werden kann. Was über die gewöhnliche Speise gereicht wird. Noch über die geforderte Zahl liefern. Über seine Schuldigkeit thun. Gott, der über alles gütig ist, mehr als alles. Gott über alles lieben. Dahin gehören auch noch die folgenden Arten des Gebrauches. Ein Mahl über das andere, mehrere Mahle schnell hinter einander. Hiob brachte eine traurige Bothschaft über die andere. Eine Sünde über die andere häufen, Es. 30, 1; Sünde auf Sünde häufen. Er hält mich einen Tag über den andern auf, mehrere Tage hinter einander. Eine Schuld über die andere machen. Sie bekommt Eine Ohnmacht über die andere. Ingleichen, in eben diesem Verstande mit Wiederhohlung des Hauptwortes im Plural, außer wenn es ein Collectivum ist. Sie bekommt Ohnmachten über Ohnmachten, mehrere, schnell hinter einander. Mir ist ser ubar ser, ich empfinde Schmerzen über Schmerzen, Ottfried. Jemanden Briefe über Briefe, Bothen über Bothen schicken. Schulden über Schulden machen. Geld über Geld biethen. Ferner, das so gewöhnliche über dieß, über dieses, über das, praeterea, wo das Vorwort sehr häufig, obgleich eben so irrig, mit der dritten Endung verbunden wird. Über das alles ist heute der dritte Tag, Luc. 24, 21. Über dieses that er noch hinzu. Es ist schon an und für sich billig; über dieß wirst du mich dadurch sehr verbinden. Der Feind war uns überlegen; über dieß wurden wir auch von unsern Bundesgenossen verlassen. Wenn es Joh. 4, 27 heißt: und über dem kamen seine Jünger, so steht hier der Dativ ganz richtig, weil es so viel bedeutet, als sie kamen darüber zu, über seinem Gespräche mit der Samariterinn. Gemeiniglich schreibt man über das und über dieß als ein Wort, überdieß, überdas, aber eben so unrichtig, als wenn man außer dem, nach diesem, es ist an dem u. s. f. zusammen ziehen wollte. Wir haben der Zusammensetzungen ohnehin schon so viel, daß man sie eher zu vermindern, als so ganz ohne Noth und Grund zu vermehren suchen sollte. Eine Fortsetzung dieser Bedeutung ist, wenn über mit Beywörtern verbunden wird, ein Übermaß derselben zu bezeichnen, da denn die Zusammenziehung eher zu vertheidigen ist; übergroß, überreif, übermächtig, übermüthig, überreich, überhoch, übertheuer, wo es oft nur ungewöhnlich groß, mächtig, theuer, u. s. f. bedeutet. (l) Wenn dieses Vorwort in der vorigen Bedeutung von einer Zeit gebraucht wird, so bezeichnet es allemahl einen unbestimmten Überschuß, ein unbestimmtes Übermaß der Zeit; es sind schon über drey Wochen, daß er hier war, mehr als drey Wochen. Allein es wird mit der vierten Endung auch noch in einem doppelten Falle von einer etwas bestimmtern Zeit gebraucht. (1) Für das Vorwort nach, auf die Frage wenn? eine Zeit zu bezeichnen, welche inzwischen verfließen wird. Heut über acht, morgen über vierzehn Tage. Heut über drey Wochen. Über drey Tage werdet ihr über diesen Jordan gehen, Jos. 1, 11. Über vier Wochen bin ich ein glücklicher Mann. Allemahl über den andern Tag, je den dritten Tag; allemahl über den dritten, vierten Tag u. s. f. Am häufigsten gebraucht man es hier, wenn der Zeitpunct, von welchem man an rechnet, bestimmt, oder doch als bekannt voraus gesetzt wird; über vierzehn Tage, d. i. heut über vierzehn Tage. Übers Jahr komme ich wieder, heute übers Jahr. Wenn ich übers Jahr noch lebe. Übermorgen, den dritten Tag von heute an, den nächsten Tag nach dem morgenden. Doch sagt man auch im gemeinen Leben, über eine Weile, nach einer kurzen Zeit; über lang oder kurz, nach einer unbestimmten längern oder kürzern Zeit. Gesetzt es sollte ihnen über lang oder kurz einkommen, ihr diese Sache vorzuhalten, Gell. künftig einmahl. Im Theuerdanke heißt es: nicht uber lang darnach es geschah, Kap. 72, nicht lange her- nach. Opitz gebraucht es noch ungewöhnlicher von einer vergangenen langen Zeit: Und daß nun überlang Der angeborne Lauf behält den langen Gang, seit langer Zeit. Wenn der Zeitpunct a quo nicht so bestimmt oder deutlich ist, gebraucht man lieber andere Vorwörter. Über acht Tage waren abermahl seine Jünger drinnen, Joh. 20, 26; acht Tage darauf, nach acht Tagen. Es begab sich über drey Jahren, 1 Kön. 2, 39; drey Jahren darnach. Darnach über drey Jahr kam ich gen Jerusalem, Gal. 1, 18; drey Jahr darauf, darnach. Über ein Kleines, Joh. 16, 16 für ein kurzen, ist ganz veraltet. (2) Eine ganze oder völlige Zeitdauer zu bezeichnen, auf die Frage wie lange? Über Nacht auf die Gasse bleiben, 1 Mos. 19, 2; die ganze Nacht hindurch. Außer dieser Redensart stehet es in dieser Bedeutung fast alle Mahl hinter dem Hauptworte. Es wird kein Mann bey dir bleiben diese Nacht über, 2 Sau. 19, 7. Den Sabbath über waren sie stille, Luc. 23, 56. Die ganze Predigt über schlafen. Was hast du die ganze Zeit über gethan? Ich werde den Sommer über hier bleiben. Die Mahlzeit über, die ganze Mahlzeit hindurch, welches von dem über der Mahlzeit, während derselben, sehr verschieden ist. Das Jahr über. Den Tag über. Im gemeinen Leben gebraucht man es so wohl vor als nach dem Hauptworte in einigen Fällen gern mit der zweyten Endung. Des Tages über, den Tag über. Der Landmann wird über Winters oder Winters über seinem Vieh wenig zu Gute thun können. Sommers über, über Sommers. Aber nicht Jahrs über, der Mahlzeit über u. s. f. (m) Endlich gehören hierher auch die Fälle, da dieses Vorwort in Ausrufungen vor Verwunderung, Unwillen und Abscheu mit der vierten Endung gebraucht wird. Über den niederträchtigen Menschen! Über den klugen Mann! Weiße. Über den infamen Kalender, daß ein solcher Tag darin steht! ebend. Wo es eigentlich eine Fortsetzung der vorigen achten Bedeutung ist, einen Gegenstand der Verwunderung, des Unwillens, des Abscheues zu bezeichnen. 2. In der Zusammensetzung mit andern Vorwörtern. Diese Wörter sind, 1) Partikeln, wo das Vorwort bald voran steht, wie in überaus, überall, überein, überhin, bald nachfolgt, besonders mit den relativen Partikeln, darüber, hierüber, hinüber, herüber, vorüber, worüber. Überdas, überdieß, übereinanander, gegenüber, gleichüber, querüber, werden richtiger getheilt geschrieben. Überley aber, überseits, überwärts u. a. m. sind im Hochdeutschen unbekannt. Ein Fehler ist es, wenn man das mit den relativen Partikeln zusammen gesetzte Vorwort auslösen will. Ich bekam über dieses einen Streit, für darüber. Über was können sich zwey Schwestern auch sonst zanken? Less. für worüber. S. Da II. 2) Mit den Nennwörtern, wo es so wohl mit Bey- als Hauptwörtern verbunden wird. Mit Beywörtern bezeichnet es theils ein Übertreffen, wie in übermenschlich, übernatürlich, überwichtig, übermäßig, überzählig u. s. f. theils einen ungewöhnlichen hohen Grad des folgenden Beywortes, wie überreif, übergroß, übertheuer, übervoll, übermüthig, überlaut u. s. f. In übersichtig aber sticht noch die mehr eigentliche Bedeutung des Vorwortes hervor. Mit Hauptwörtern, das Überbein, der Überfluß, Übermuth, Übergewicht, Überrest, Überschrift u. s. f. In manchen Hauptwörtern ist dafür aber üblicher, wie Oberbett, die Oberhand, wo doch das Nebenwort Überhand noch gangbar ist; andere werden mit Ober- und Über zugleich gemacht, wie Oberrock und Überrock, Oberstrümpfe und Überstrümpfe, wo doch zwischen beyden noch ein Unterschied Statt findet. 3) Mit Zeitwörtern, da sich denn unter den mit diesem Vorworte zusammen gesetzten Zeitwörtern ein merklicher Unterschied äußert. Einige sind Neutra, entweder von Natur, oder doch nach der Zusammensetzung, dem Gebrauch und der Bedeutung nach, wenigstens können sie nicht mit der vierten Endung des Sache verbunden werden, und in diesen liegt der Ton auf dem Vorworte: überbleiben, besser übrig bleiben, überfließen, überlaufen, überhangen, überschnappen, überkippen u. s. f. Diese haben das gewöhnliche Augment ge, und im Infinitiv tritt das zu zwischen dem Vor- und dem Zeitwort. Es hat oder ist übergeschnappet, überzuschnappen; das Wasser ist übergelaufen. Das Vorwort ist hier zugleich eine trennbare Partikel, welche in der Conjugation hinter das Zeitwort tritt. Es läuft über, nicht es überläuft, es hangt über. Andere, und zwar die meisten, sind Activa, oder sie haben doch die vierte Endung der Sache bey sich, und in diesen liegt der Ton auf dem Zeitworte: überantworten, überdenken, sich übereilen, jemanden überfallen, ihn überlaufen, sich über heben u. s. f. In diesen ist das Vorwort untrennbar, d. i. es verläßt sein Zeitwort die ganze Conjugation hindurch nicht; er übereilet sich, ich überlaufe jemanden. Diese Zeitwörter bekommen in den vergangenen Zeiten das Augment ge nicht, und im Infinitiv nimmt das zu seine Stelle vor der ganzen Zusammensetzung: ich habe es schon überlegt, er ist überrascht worden, nicht übergelegt, übergerascht. Es ist noch zu überstehen, zu übersehen, nicht überzustehen. Einige wenige Ausnahmen gibt es auch hier. Übernachten und überwintern haben den Ton auf dem Zeitworte, da es doch der Regel nach auf dem Vorworte liegen sollte. Einem überhelfen gehöret nicht zu den Ausnahmen, weil hier der Dativ, nicht aber der Accusativ, steht. Überein stimmen und überein kommen, gehören gar nicht hierher. Ein Fehler aber ist es, wenn man das Vorwort in denjenigen Fällen, wo es untrennbar seyn sollte, als ein trennbares behandelt. Laß, Theuer, dich nicht deiner Schwachheit über! Schleg. für überlaß dich nicht. Denk' alles, was du glaubst, noch zehnmahl ernsthaft über, Dusch. für überdenke alles u. s. f. So wie es ein Fehler ist, das trennbare Vorwort in ein untrennbares zu verwandeln. Alles, alles glänzt in reifer Schönheit, alles überströmet in vollem Segen, Geßn für, es strömt in vollem Segen über. Oder gar ein zusammen gesetztes Zeitwort zu gebrauchen, wo doch nur das einfache Zeitwort mit dem Vorworte Statt finden kann. Das Vergnügen zu sammeln übergeht alles andere Vergnügen, Gottsch. für, geht über alles andere Vergnügen. Von den Bedeutungen der mit diesem Vorworte zusammen gesetzten Zeitwörtern will ich hier nichts sagen, um diesen Artikel nicht zu weitläufig zu machen; sie lassen sich indessen alle Mahl auf eine der vorigen zurück führen, von welchen sie mehr oder weniger Figuren sind.

Anm. 1. Man wende nun die in unsern Sprachlehre gegebene und schon oben gedachte Regel, daß über auf die Frage wohin? die vierte, und auf die Frage worin? die dritte Endung erfordert, auf die oben angeführten Bedeutungen an, und sehe, wie weit man damit komme. Diese Regel ist ganz aus den gemeinen Lateinischen Sprachlehren entlehnet, wo man super und supra auf diese Art unterscheiden lehret. Allein das Deutsche Vorwort hat mehr Bedeutungen als diese beyden Lateinischen; es bedeutet auch trans, vlira, inter, plus, praeter, per, post, de, ad, ex, amplius, nimium u. s. f. und auf die meisten dieser Bedeutungen läßt sich diese Regel nicht anwenden. Wollte man ja eine kurze Regel haben, so würde sie so lauten. Wenn sich bey über eine Thätigkeit, oder auch nur ein Bestreben zur Thätigkeit, gedenken lässet, so erfordert es die vierte, außer dem aber die dritte Endung. Es gilt auch von diesem Vorworte, was man bey allen Vorwörtern, so wohl in der Deutschen als andern Sprachen, nie aus den Augen verlieren muß, daß zwar ihre verschiedenen Bedeutungen angezeiget, und deren Gränzen bestimmt werden können, daß aber deßwegen ein Vorwort nicht in allen den Fällen gebraucht werden könne, welche sich unter eine oder die andere Bedeutung ziehen lassen. Der Gebrauch hat seine Tyranney vornehmlich an den Partikeln, und unter diesen am stärksten an den Vorwörtern ausgeübt, und viele Bedeutungen eines Vorwortes nur auf eine bestimmte Anzahl von Ausdrücken eingeschränkt, dagegen in andern vollkommen ähnlichen Fällen ein anderes Vorwort üblicher ist. So ist über in der zehnten Bedeutung des Accusativs im Hochdeutschen sehr eingeschränkt. Für, Esau nahm über die Weiber, die er zuvor hatte, Mahalat, wird man lieber sagen, außer den Weibern. Über die gedachten zwey Güter besitzet er noch u. s. f. außer den. Über wird, wie andere ähnliche Vorwörter, im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart in einigen Fällen gern mit dem Artikel zusammen gezogen; übers, übern, überm, für über das, über den, über dem. Laß dein Brot übers Wasser fahren. Übern Haufen werfen. Die Wolke steht überm Hause. Die beyden ersten sind noch am erträglichsten; überm aber beleidigt das Ohr zu sehr, als daß sich entschuldigen ließe.

Anm. 2. Dieses alte Vorwort lautet schon bey dem Ulphilas afar, ufar, im Isidor ubar, im Nieders. over, över, äwer im Angels. over, im Schwed. yfver, ofar, öfver, ivir, ivi, im Pers. aber, mit vorgesetztem j bey dem Kero juber, mit dem Hauchlaute im Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, und mit dem Zischer im Lat. super und supra, im Franz. sur. Das hohe Alter erhellet schon aus dem Hebr. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, trans, über. Die Endsylbe ist die Ableitungssylbe einen Umstand zu bezeichnen, vielleicht ein Ding, Subject. Daher war es ehedem auch ohne diese Endsylbe üblich. Froide ob aller froide, einer der Schwäbischen Dichter, für, Freude über Freude. Auch die Niedersachsen gebrauchen up, und die Oberdeutschen ob, so wie die Schweden of, a, noch oft für über. Das Lat. ob, wegen, gehöret gleichfalls hierher. ( S. Auf und Oben, welche sehr genau mit diesem Worte verwandt sind.) Das Beywort von über heißt ober und in einigen Fällen übrig. Es scheint, daß in unserm heutigen über zwey verschiedene Bedeutungen zusammen geflossen sind, die Bedeutung der Höhe, da es denn zunächst zu auf gehöret, und die Bedeutung der horizontalen Bewegung, da es mit über verwandt seyn würde. Beyde Bedeutungen lassen sich indessen auf die allgemeinere Stammbedeutung der Bewegung überhaupt zurück führen. Im Schwed. ist of sehr, ( S. unser Oft) und obar, vortrefflich.


Überackern (W3) [Adelung]


Überackern, verb. reg. act. in der Landwirthschaft. Ein Feld nochmahls überackern, das ganze Feld noch Ein Mahl pflügen. Mittelw. überackert.


Überall (W3) [Adelung]


Überall, adv. an allen Orten, allenthalben, wo über die figürliche Bedeutung der Intension hat. Es ist überall bekannt. Gott ist überall. Überall herrschet nichts als die bitterste Armuth. Ich bin überall naß, an allen Theilen des Leibes, im gemeinen Leben über und über. Schon bey dem Ottfried und Notker ubaral, uberal.


Überantworten (W3) [Adelung]


Überantworten, verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache und der dritte der Person, eines andern Besitz oder Gewahrsam anvertrauen, übergeben. Einem das Geschenk überantworten, Richt. 3, 18. Der Herr wird dich in meine Hand überantworten, 1 Sam. 17, 46. Des Menschen Sohn wird überantwortet (nicht übergeantwortet) werden, Matth. 20, 18. Daher die Überantwortung, die Übergabe. Ehedem war dafür nur das einfache antuurten üblich; thaz si inan gote giantiuurtiten, daß sie ihn Gott übergeben, im Tatian. Es ist das alte antworten, darstellen. ( S. Antwort.) Es fängt an, im Hochdeutschen zu veralten, indem übergeben dafür üblicher ist.


Überarbeiten (W3) [Adelung]


Überarbeiten, verb. reg. act. Mittelw. überarbeitet. 1. Etwas, es noch Ein Mahl bearbeiten und verbessern. 2. Sich überarbeiten, über seine Kräfte arbeiten und sich dadurch Schaden zufügen. Einen Hund überarbeiten, bey den Jägern, ihn bey der Arbeit zu stark angreifen. 3. Jemanden überarbeiten, ihn in der Arbeit übertreffen, ist ungewöhnlich, ob es gleich in vielen Wörterbüchern angetroffen wird.


Überaus (W3) [Adelung]


Überaus, adv. einen hohen Grad zu bezeichnen. Überaus sündigen, Röm. 7, 13. Jetzt ist es im Hochdeutschen vor den Zeitwörtern nicht mehr gewöhnlich, wohl aber vor den Bey- und Nebenwörtern, einen ungewöhnlich hohen Grad derselben zu bezeichnen. Überaus schön, überaus häßlich. Es ist überaus kalt. Ein überaus böser Mensch. Eine überaus große Hitze. Es ist überaus viel. Schon aus war ehedem eine verstärkenden Partikel, daher äußerst noch jetzt in diesem Verstande gebraucht wird. Mit der verstärkenden Partikel ist überaus so viel als der Superlativ äußerst. Im Nieders. ist dafür avergeven üblich.


Überbau (W3) [Adelung]


Der Überbau, des -es, plur. der aber ungewöhnlich ist, -baue, 1. Der obere Theil eines Gebäudes, so fern es über den untern hervor raget; dergleichen in manchen Städten an alten Häusern noch angetroffen wird. 2. Ein Gebäude über ein anderes Ding; auch nur selten. Überbau (der Imperat.) eine Eiche und sieh, wie durch die Zweige ihr starkes Vermögen empor strebt; dein Überbau stürzt zu ihrer Wurzel.


Überbauen (W3) [Adelung]


Überbauen, verb. reg. act. Mittelw. überbauet, zu überbauen, 1. Ein Gebäude über ein anderes Ding aufführen. Einen Keller, ein Grab überbauen. 2. So bauen, daß ein Stockwerk über das andere hervor rage; Nieders. averschelken, von Schalk, ein Träger, Balkenkopf. Überbauete Häuser, welche einen Überbau haben. 3. Sich überbauen, sich arm bauen, mehr bauen, als jemandes Vermögen ertragen kann.


Überbehalten (W3) [Adelung]


Überbehalten, verb. irreg. act. ( S. Behalten,) welches nur im gemeinen Leben üblich ist, für übrig behalten. Er behielt noch etwas über, Sir. 47, 25.


Überbein (W3) [Adelung]


Das Überbein, des -es, plur. die -e, eine fehlerhafte Erhabenheit an den Händen und Füßen bey Menschen und Thieren, welche in Auswüchsen oder Verhärtungen an der Sehnen, oft aber auch an den Knochen bestehet. Im gemeinen Leben glaubt man, daß alsdann eine Sehne übergesprungen sey. Das Beingewächs, im Oberd. Grutkneten, Knirzel, im Nieders. Wehne, Angels. und Engl. wenn.


Überbiethen (W3) [Adelung]


Überbiethen, verb. irreg. act. ( S. Biethen,) überbothen, zu überbiethen. 1. Jemanden überbiethen, mehr biethen, als er. 2. Sich überbiethen, mehr biethen, als man wollte, oder als man ohne Schaden geben kann.


Überbinden (W3) [Adelung]


Überbinden, verb. irreg. act. ( S. Binden,) überbunden, zu überbinden. Etwas ein Bund über dasselbe legen oder winden, doch nur selten. Daher die Überbindung.


Überblättern (W3) [Adelung]


Überblättern, verb. reg. act. überblättert, zu überblättern. 1. Eine Stelle überblättern, sie im Durchblättern übersehen 2. Ein Buch überblättern, wofür doch durchblättern besser ist.


Überbleiben (W3) [Adelung]


Überbleiben, verb. irreg. neutr. mit seyn, ( S. Bleiben,) übergeblieben, überzubleiben. Es ist nur im gemeinen Leben für übrig bleiben üblich. In der Deutschen Bibel kommt es häufig vor. Da es ein Neutrum ist, und den Ton auf dem Vorworte hat, so sollte es im Mittelworte das Augment nicht verlieren. Allein, man findet es häufig ohne dasselbe. Überbliebene nach der Wahl der Gnaden, Röm. 11, 5. Er ist allein überblieben, 1 Mos. 42, 38. Die Überbliebenen, die Hinterlassenen eines Verstorbenen.


Überbleibsel (W3) [Adelung]


Das Überbleibsel, des -s, plur. ut nom. sing. dasjenige, was von einem andern Dinge übrig geblieben ist, der Rest, Überrest. Die Überbleibsel von den Speisen. Die Überbleibsel einer Stadt, nicht füglich für Trümmer, Ruinen. Pascal nennt den Trieb nach Ruhe ein Überbleibsel der ursprünglichen Erhabenheit des Menschen, Zimmermann. Ehedem war dafür Überlaß üblich.


Überblick (W3) [Adelung]


Der Überblick, des -es, plur. inus. Ein von einigen neuern Schriftstellern für Übersicht eingeführtes Wort. Da neue Wörter nicht ohne Noth, wenigstens nicht ohne einen fruchtbaren Nebenbegriff eingeführet werden dürfen; Überblick aber nichts mehr und nichts weniger sagt, als Übersicht; so läßt sich diese Neuerung nicht billigen.


Überblühen (W3) [Adelung]


Überblühen, verb. reg. reciproc. überblühet, zu überblühen. Der Baum überblühet sich, wenn er stärker blühet, als er unbeschadet seiner Kräfte thun sollte.


Überbrand (W3) [Adelung]


Der Überbrand, des -es, plur. inus. im Hüttenbaue, diejenige Feinheit des Silbers, da es über den gewöhnlichen Grad, d. i. über 15 Loth 3 Quentchen fein gebrennet wird.


Überbrechen (W3) [Adelung]


Überbrechen, verb. irreg. act. ( S. Brechen,) überbrochen, zu überbrechen, im Bergbaue, das Feld überbrechen; es ganz bis an die Marktscheide abhauen, und gleichsam durchbrechen. Ein überbrochenes Feld.


Überbreiten (W3) [Adelung]


Überbreiten, verb. reg. act. übergebreitet, überzubreiten. Eine Decke überbreiten, sie über etwas breiten. Überbreiten, (der Ton auf dem Zeitworte,) z. B. einen Tisch, eine Decke darüber breiten, ist nicht gewöhnlich.


Überbrennen (W3) [Adelung]


Überbrennen, verb. reg. et irreg. act. ( S. Brennen,) überbrannt und überbrennet, zu überbrennen, im Hüttenbaue. Das Silber, es über den gewöhnlichen Grad fein brennen. Siehe Überbrand.


Überbringen (W3) [Adelung]


Überbringen, verb. irreg. act. ( S. Bringen.) 1. Überbringen, überbracht, zu überbringen, an einen andern bringen. Seinem Freunde einen Brief überbringen. Eine Nachricht überbringen. Daher die Überbringung. 2. Überbringen, übergebracht, überzubringen, über etwas bringen. Ich kann es nicht überbringen.


Überbringer (W3) [Adelung]


Der Überbringer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Überbringerinn, eine Person, welche etwas überbringt. Der Überbringer eines Briefes.


Überbrücken (W3) [Adelung]


Überbrücken, verb. reg. act. überbrückt, zu überbrücken. Den Fluß, eine Brücke über denselben schlagen. Es wird nur selten gebraucht. Daher die Überbrückung.


Überdas (W3) [Adelung]


Überdas, S. Über II. 1. (2) (k).


Überdecke (W3) [Adelung]


Die Überdecke, plur. die -n, eine Decke, welche über etwas gedeckt wird. Die Oberdecke hingegen ist eine obere Decke zum Unterschiede von der Unterdecke.


Überdecken (W3) [Adelung]


Überdecken, verb. reg. act. überdeckt, zu überdecken. Etwas mit Etwas, es ganz darüber decken.


Überdem (W3) [Adelung]


Überdem, S. Über II. 1. (2) (k).


Überdenken (W3) [Adelung]


Überdenken, verb. irreg. act. ( S. Denken.) überdacht, zu überdenken. Eine Sache überdenken, sich das Mannigfaltige an derselben in Gedanken vorstellen, das Verhältniß mehrerer ver- schiedener Theile an derselben erwägen. Lassen sie mich mein Glück erst recht überdenken, Gell. Ein reiflich überdachter Entschluß. Ein Fehler ist es, wenn das Vorwort hier als trennbar behandelt wird: Denk' alles, was du glaubst, noch zehnmahl ernsthaft über, Dusch. für überdenk alles. Daher die Überdenkung.


Überdieß (W3) [Adelung]


Überdieß, S. Über II. 1. (2) (k).


Überdreschen (W3) [Adelung]


Überdreschen, verb. irreg. act. ( S. Dreschen,) überdroschen, zu überdreschen. Das Getreide oder die Garben, Ein Mahl über dieselben hindreschen, so daß nur die reifsten Körner ausspringen. Sich überdreschen hingegen würde bedeuten, über seine Kräfte dreschen.


Überdruß (W3) [Adelung]


Der Überdruß, des -sses, plur. car. diejenige Unlust, welche aus der lange anhaltenden Empfindung Einer Art entstehet. Man möchte vor Überdruß vergehen. Überfluß macht Überdruß. Im Willeram, vermuthlich zusammen gezogen, Urdrieze.


Überdrüssig (W3) [Adelung]


Überdrüssig, -er, -ste, adj. et adv. Überdruß empfindend, mit der zweyten Endung der Sache. Einer Sache überdrüssig seyn, werden. Entzeuch deinen Fuß vom Hause deines Nächsten, er möchte sonst deiner überdrüssig werden, Sprichw. 25, 17. Ich bin des Gewinsels überdrüssig, Weiße. Unrichtig ist es, wenn dieses Wort von einigen mit der vierten Endung verbunden wird. Sie wurden mich überdrüssig, Rab. richtiger, meiner, Für unwillig, verdrießlich, mit dem Vorworte über ist es veraltet: Der Herr fing an überdrüssig zu werden über Israel, 2 Kön. 10, 32. Das Hauptwort die Überdrüssigkeit wird auch noch zuweilen gebraucht; alsdann bezeichnet es eigentlich den Zustand, Überdruß aber die Empfindung.

Anm. Im Oberdeutschen ehedem urdrütz, und noch jetzt in einigen Gegenden urdrüssig. Ir yeder ward ir bal vrdrütz, Hans Sachs. Zu Handt der jung ward vderütz der weldt, eben ders. S. Verdruß und Verdrießen.


Überdüngen (W3) [Adelung]


Überdüngen, verb. reg. act. überdüngt, zu überdüngen. Einen Acker, 1. den Dünger über denselben verbreiten. 2. Ihn zu viel, zu stark düngen. So auch die Überdüngung.


Übereck,Überecks (W3) [Adelung]


Übereck, oder Überecks, adv. von einer Ecke zu der schief gegen über stehenden andern, nach der Diagonal-Linie, diagonaliter.


Übereignen (W3) [Adelung]


Übereignen, verb. reg. act. übereignet, zu übereignen, zum Eigenthum übergeben, in der Rechten. So auch die Übereignung.


Übereilen (W3) [Adelung]


Übereilen, verb. reg. act. übereilt, zu übereilen. 1. Durch angewandte größere Eilfertigkeit einhohlen, so wohl eigentlich als figürlich. Eilet, daß uns Absalon nicht übereile, 2 Sam. 15, 14. Eure Verfolger werden euch übereilen, Es. 30, 16. Von dem Tode übereilet werden. Die schnelle Flügel der Zeit übereilen den Sturmwind, Dusch. Du hast mich oft an Wasser und an Büschen Sanft übereilt, Haged. an den Schlaf. Von einem Fehl übereilet werden, Gal. 6, 1; einen Fehler begehen, ehe man Zeit gehabt, denselben als Fehler zu erkennen. 2. Etwas übereilen, ungebührlich eilen, sagt man daß die Sache dadurch verdorben wird. Wir wollen die Sache nicht übereilen. Ein übereiltes Verfahren. Sich übereilen, zu sehr eilen. übereile dich nicht. Sich in oder mit etwas übereilen, etwas thun, ehe man die Zeit genommen, er gehörig zu überdenken. Sich im Reden, mit einer Antwort übereilen. Im Nieders. averhasten, verhasten.


Übereilung (W3) [Adelung]


Die Übereilung, plur. die -en. 1. Der Zustand, da man sich, andere oder eine Sache übereilet; ohne Plural. 2. Eine fehlerhafte Handlung, welche aus allzu großer Eilfertigkeit vorher nicht gehörig überdacht worden. Sich vieler Übereilungen schuldig machen. Übereilungssünden, Übereilungsfehler, welche aus Kürze der Zeit, aus Mangel der gehörigen Überlegung begangen werden.


Überein (W3) [Adelung]


Überein, adv. einförmig, einerley Bestimmungen habend. Überein kommen, einförmig, einstimmig seyn. Das kommt damit nicht überein. Überein stimmen, einerley Ton, einerley Inhalt haben. Ihre Aussagen stimmen nicht überein. Menschen, die in ihren Meinungen, Neigungen und guten Absichten mit einander überein stimmen und überein zu stimmen suchen, Gell. Es ist mit diesen beyden Zeitwörtern am üblichsten. Allenfalls sagt man noch überein lauten, überein klingen, sich überein kleiden, auf einerley Art, gleichförmig; allein mit andern Zeitwörtern ist es nicht gewöhnlich, wie z. B. folgenden Stelle im Opitz: Also werden sie Gott preisen Und auf Sion Her erweisen Ihn erheben überein, Ps. 102. Anm. Ein stehet in dieser Zusammensetzung für einförmig, einig, welche Bedeutung durch das Vorwort über hier noch erhöhet wird. Da überein nichts weiter als ein Nebenwort ist, so ist es wider de Analogie, es ist mit dem Zeitworte als Ein Wort zu schreiben; übereinstimmen, richtiger überein stimmen. Die davon gebildeten Nennwörter aber sind wahre und regelmäßige Zusammensetzungen: Übereinkunft, übereinstimmig u. s. f. Auf ähnliche Art werden mehrere Nennwörter aus ganzen R. A. gebildet; Dazwischenkunft, von dazwischen kommen. Gottesvergessenheit, von Gottes vergessen seyn u. s. f. S. die Orthographie.


Übereinander (W3) [Adelung]


Übereinander, richtiger getheilt, über einander, S. über II. 2.


Übereinkunft (W3) [Adelung]


Die Übereinkunft, plur. car. der Zustand, da zwey oder mehr Dinge mit einander überein kommen.


Übereinstimmig (W3) [Adelung]


Übereinstimmig, -er, -ste, adj. et adv. von der Redensart überein stimmen, mit einem andern Dinge überein stimmend, und darin gegründet; einstimmig. Man erwartet von der Natur zu viel, wenn man glaubt, daß sie die Gemüthsarten der Verwandten gleichsam durch das Blut übereinstimmig machen soll, Gell. Übereinstimmig mit jemanden denken, eben so wie er. Für Übereinstimmigkeit ist entweder Einstimmigkeit oder auch Übereinstimmung üblicher.


Übereinstimmung (W3) [Adelung]


Die Übereinstimmung, plur. inus. Der Zustand, da zwey oder mehr Dinge mit einander überein stimmen. Die Übereinstimmung der Gemüther.


Überessen (W3) [Adelung]


Überessen, verb. irreg. recipr. ( S. Essen,) überessen, (öfter Übergessen,) zu überessen. Sich überessen, über sein Vermögen essen, mehr essen, als man verdauen kann, in den niedrigen Sprecharten überfressen. Schon im achten Jahrhunderte uberazan, für fressen. Bey dem Kero ist Uberazzalii und Uberazalii, der Rausch.


Überfahrt (W3) [Adelung]


Die Überfahrt, plur. die -en. 1. Die Handlung des Überfahrens, oder da man über etwas fähret; ohne Plural. Jemanden die Überfahrt verbiethen, so wohl über eine Fluß oder Wasser, als auch nit einem Wagen über einen Acker. 2. Der Ort, wo man überfährt, wo man über einen Fluß oder über ein Wasser fährt. Zuweilen auch der Ort, wo man außer dem ordentlichen Wege über den Acker fährt.


Überfall (W3) [Adelung]


Der Überfall, des -es, plur. die -fälle, diejenige Handlung, da man einen andern wider dessen Vermuthen überfällt, oder von ihm überfallen wird. Jemanden etwas durch einen Überfall nehmen. Eine Stadt durch einen Überfall einnehmen. In einigen Gegenden heißt das Zäpfchen im Halse der Überfall.


Überfallen (W3) [Adelung]


Überfallen, verb. irreg. act. ( S. Fallen,) überfallen, zu überfallen, wider eines Dinges Vermuthen über dasselbe herfallen, oder plötzlich auf dasselbe zukommen. Jemanden im Schlafe überfallen. Den Feind in der Nacht überfallen. Abraham überfiel des Nachts die Feinde, 1 Mos. 14, 15. Im Scherze wird man auch von einem Besuche überfallen, wenn die Besuchenden unvermuthet kommen. Schrecken überfiel ihn, 1 Mos. 15, 12. Mich hat überfallen die elende Zeit, Hiob 30, 27. Oft gebraucht man es auch für befallen, ohne daß der Begriff der Geschwindigkeit so merklich hervor steche. Von einer Krankheit überfallen werden. Mich überfiel ein heftiger Frost. Von dem Schlafe überfallen werden.


Überfirnissen (W3) [Adelung]


Überfirnissen, verb. reg. act. überfirnißt, zu überfirnissen, mit Firniß überfahren oder überstreichen.


Überflechten (W3) [Adelung]


Überflechten, verb. irreg. act. ( S. Flechten,) überflochten, zu überflechten, mit einem Flechtwerke überziehen. Eine Flasche überflechten. Daher das Überflechten und die Überflechtung.


Überfliegen (W3) [Adelung]


Überfliegen, verb. irreg. ( S. Fliegen.) 1. Überfliegen, als ein Neutrum mit seyn, übergeflogen, über zu fliegen, über etwas fliegen. Die Mauer ist zu hoch, die Hühner können nicht überfliegen, über die Mauer. 2. Überfliegen, als ein Activum, für über etwas fliegen, mit der vierten Endung dieses Etwas, wo es doch seltener, und hier nur in der dichterischen Schreibart gebraucht wird. Weit die Vernunft des Greises überfliegend, Schleg. dieselbe übertreffend. Schon Notker gebraucht uberfliegan für das einfache fliegen mit dem Vorworte über.


Überfließen (W3) [Adelung]


Überfließen, verb. irreg. neutr. ( S. Fließen,) mit dem Hülfsworte seyn, über das gesetzte Ziel fließen; überlaufen. Im Frühlinge, wenn die Ströme überfließen. Der Wein fließt über, über den Rand des Gefäßes hinaus. Der Brunnen fließt über, das Wasser fließet über den Rand des Brunnens. Auch figürlich in der dichterischen Schreibart. Mein Herz fließt von Dankbarkeit und Freude über, nicht überfließet von u. s. f. Schon in dem Tatian ubarfluizan. S. auch Überfluß.


Überflügeln (W3) [Adelung]


Überflügeln, verb. reg. act. überflügelt, zu überflügeln, in der Kriegskunst, die Flügel seines Heeres über die Flügel des Gegentheiles hinaus dehnen. Den Feind überflügeln. Daher die Überflügelung.


Überfluß (W3) [Adelung]


Der Überfluß, des -sses, plur. der doch seltener gebraucht wird, die -flüsse, von dem Zeitworte überfließen, in figürlichem Verstande, ein weit größeres Maß, ein weit größerer Vorrath von einer Sache, als man zu einer Absicht gebraucht. Einen Über- fluß an Wein, an Getreide, an Holz u. s. f. haben. Hier gibt es Wein, Getreide, Wildbret u. s. f. im Überfluß. An allem einen Überfluß haben. In engere Bedeutung ist der Überfluß, ein größerer Vorrath an zeitlichen Gütern, als man zur Nothdurft und Bequemlichkeit bedarf. Im Überflusse leben. Die Anschläge eines Endelichen (Hurtigen) bringen Überfluß, Sprichw. 21, 5. Euer Überfluß diene ihrem Mangel, 2 Cor. 8, 14. Zuweilen auch für Pracht, Luxus. Mit Betten Überfluß treiben, Amos 6, 4. Zum Überfluß aber, adverbialiter, bezeichnet etwas, das nicht eigentlich nothwendig ist. Ich ermahne euch aber zum Überfluß, solches zu thun, Ebr. 13, 19. Schon bey dem Kero Vbarfluat, im Nieders. Overflood.


Überflüssig (W3) [Adelung]


Überflüssig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Im eigentlichen Verstande für überfließend; eine veraltete Bedeutung. Ein überflüssiges Maß, Luc. 6, 38. 2. Im Überflüsse, sehr reichlich; am häufigsten als ein Nebenwort. Es ist Wein überflüssig da. Ich habe überflüssig, überflüssig genug. 3. Unnöthig, was nicht gebraucht wird, oder nicht gebraucht werden kann. Alles das ist überflüssig. Das sind überflüssige Worte. Seine überflüssigen Gedanken an den Tag geben.

Anm. Schon bey dem Kero ubarfleozzida. Es ist nach dem Lat. superfluus gebildet.


Überfracht (W3) [Adelung]


Die Überfracht, plur. die -en, dasjenige, was über die bestimmte Fracht ist. Z. B. wenn ein Reisender auf den Posten für sein Gepäck 50 Pfund frey hat, und dasselbe wieget 80 Pfund, so bezahlet er 30 Pfund Überfracht.


Überfrachten (W3) [Adelung]


Überfrachten, verb. reg. act. überfrachtet, zu überfrachten. Ein Schiff, einen Wagen, sie stärker befrachten, als gewöhnlich oder rathsam ist, stärker als das Fahrzeug oder Fuhrwerk tragen kann.


Überfressen (W3) [Adelung]


Überfressen, verb. irreg. act. ( S. Fressen,) überfressen, zu überfressen, S. Überessen.


Überfrieren (W3) [Adelung]


Überfrieren, verb. irreg. ( S. Frieren,) überfroren, zu überfrieren, welches nur in der passiven Bedeutung üblich ist, auf der Oberfläche mit Eis überzogen werden. Der Fluß überfrieret, ist überfroren. Da es ein wahres Neutrum ist, so sollte es den Ton auf der ersten Sylbe haben, und im Mittelwort übergefroren lauten. Allein, es geht überall nach der Regel der Activorum.


Überfuhre (W3) [Adelung]


Die Überfuhre, plur. die -n, die Handlung, da man etwas über einen Fluß oder Wasser führet, doch nur selten; die Überfahrt.


Überführen (W3) [Adelung]


Überführen, verb. reg. act. 1. Überführen, übergeführt, über zu führen, über etwas führen, es geschehe nun durch Leiten oder vermittelst eines Fuhrwerkes. Reisende für das Geld überführen, über einen Fluß. Ich mußte mich überführen lassen, über den Steg leiten lassen. Im gemeinen Leben auch mit ausdrücklicher Beyfügung der vierten Endung. Getreide nach Sicilien überführen, wofür man doch lieber sagt, hinüber führen. 2. Überführen, überführt, zu überführen, mit unläugbaren Beweisgründen zum Geständnisse oder zum Beyfalle bewegen, wodurch es sich von überweisen und überzeugen unterscheidet. Jemanden überführen, daß er geirret habe. Ich bin vollkommen ihrer Meinung, denn sie haben mich hinlänglich überführet. Jemanden mit einem Briefe, mit einem Beweisgrunde überführen. Mit der zweyten Endung der Sache, jemanden des Geitzes überführen, ihn überführen, daß er geitzig sey, ist es im Oberdeutschen am häufigsten, im Hochdeutschen aber seltener. Daher die Überführung.

Anm. In dieser figürlichen Bedeutung im Schwed. fullföra, woraus zu erhellen scheinet, daß über hier eine verstärkende Bedeutung hat, führen aber schon etwas ähnliches mit beweisen bezeichnen müsse.


Überfüllen (W3) [Adelung]


Überfüllen, verb. reg. act. überfüllt, zu überfüllen, über das gehörige Maß anfüllen. Ein Gefäß überfüllen. Überfülle dich nicht mit aller niedlichen Speise, Sir. 37, 32. Kleanth wird mit der Zeit so gierig, daß er nicht mehr mit dem ordentlichen Maße von Leckereyen zufrieden ist; er muß sich überfüllen, um sich aus seiner Unempfindlichkeit zu reißen, Gell. So auch die Überfüllung.


Überfüttern (W3) [Adelung]


Überfüttern, verb. reg. act. überfüttert, zu überfüttern, über das gehörige Maß füttern. Das Vieh überfüttern. Daher die Überfütterung.


Übergabe (W3) [Adelung]


Die Übergabe, plur. doch nur selten, die -n, von dem Zeitworte übergeben, diejenige Handlung, wodurch der Besitz einer Sache förmlich und völlig in die Gewalt eines andern gebracht wird. Die Übergabe eines Gutes, wodurch es völlig in den Besitz des andern kommt. Die Übergabe einer Festung, der Gefangenen. Mit dem Feinde wegen der Übergabe einer Stadt unterhandeln. Die Übergabe an Gott, in der Theologie, die thätige Genehmhaltung des göttlichen Eigenthumes über uns, die Aufopferung seiner selbst an Gott. Von sich übergeben, sich erbrechen, ist es nicht üblich.


Übergähren (W3) [Adelung]


Übergähren, verb. irreg. recipr. ( S. Gähren,) übergohren, zu übergähren, über das gehörige Maß gähren, zu viel gähren. Der Teig, das Bier hat sich übergohren.


Übergang (W3) [Adelung]


Der Übergang, des -es, plur. die -gänge, von dem Zeitworte übergehen. 1. Die Handlung des Übergehens, ohne Plural. (1) Die Handlung, da man über einen Fluß, über ein Wasser, über eine Brücke gehet. Der Übergang über den Fluß. Dem Feinde den Übergang streitig machen. (2) Die Begebung von einem Gegenstande zum andern. Der Übergang zu einer andern Partey, zu einer andern Kirche oder Religion. Der schnelle Übergang aus der Wärme in die Kälte ist schädlich. Der willkürliche Übergang an andern Grundsätzen. 2. Dasjenige, vermittelst dessen man von einem Gegenstande zu dem andern übergehet, in den Wissenschaften und schönen Künsten; im Gegensatze des Sprunges. In einer Rede ist der Übergang derjenige Vortrag, vermittelst dessen man von einem Satze zu dem andern übergehet. Die meisten Stellen sind mehr Sprünge als leidenschaftliche Übergänge oder Steigerungen der Einbildungskraft. In der Mahlerey heißen die verschiedenen Tinten der Farben, vermittelst deren man von dem Schatten zu den Lichtern übergehet, Übergänge, Franz. Passages. Die Übergänge müssen unmerklich seyn. 3. Eine bald vorübergehenden Veränderung. Es ist nur ein Übergang, sagt man von einem Regen, der nicht lange anhält. Besonders eine bald vorüber gehende Empfindung, Entschließung. Bey ihm ist alles nur ein Übergang, Less. Ich weiß nicht, warum es mit meiner Heiterkeit immer nur ein Übergang ist.


Übergattern (W3) [Adelung]


Übergattern, verb. reg. act. übergattert, zu übergattern, in der Zeichnungskunst, ein Stück, welches man copiren will, mit einem Gatter oder Sitter überziehen, d. i. es in kleine Vierecke theilen, um die in jedem Vierecke befindlichen Theile der Figur in andere Vierecke von ähnlichem Verhältnisse zu übertragen.


Übergaukeln (W3) [Adelung]


Übergaukeln, verb. reg. act. übergaukelt, zu übergaukeln. Jemanden, ihn durch Gaukeley überraschen, hintergehen. Viele, die ihre Sachen zu klug anfangen wollen, werden von ihrem Witze übergaukelt.


Übergeben (W3) [Adelung]


Übergeben, verb. irreg. act. ( S. Geben,) übergeben, zu übergeben. 1. Ein Ding körperlich und förmlich in die Gewalt eines andern geben. Jemanden einen Brief, die Schlüssel, ein anvertrautes Gut, ein Pfand übergeben. Die Gefangenen übergeben. Sich Gott übergeben, ( S. Übergabe.) Besonders von liegenden Gründen. Dem Feinde die Stadt übergeben. Ein Gut übergeben, dem Käufer, oder neuen Besitzer. Alle Dinge sind mir übergeben, Matth. 11, 27. Daher die Übergebung und Übergabe. 2. Sich übergeben, ein höflicher Ausdruck für das niedrige sich speyen, in einigen Gegenden sich brechen, ein Erbrechen haben. Daher die Übergeben.


Übergehen (W3) [Adelung]


Übergehen, verb. irreg. ( S. Gehen.) 1. Übergehen, ich gehe über, übergegangen, über zu gehen; als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (1) Über die Höhe eines andern Dinges gehen, besonders von flüssigen Körpern, wofür doch überlaufen, überfließen üblicher ist. Wie das Wasser Tigris, wenn es übergehet im Lenzen, Sir. 24, 35. Die Kelter werden mit Most übergehen, Sprichw. 3, 10; welche Wortfügung mit mit noch ungewöhnlicher ist, besser, der Most in der Kelter wird übergehen. Eben so fremd ist im Hochdeutschen die Wortfügung mit der zweyten Endung: weß das Herz voll ist, deß geht der Mund über, Matth. 12, 34. Am üblichsten ist das Zeitwort in dieser Bedeutung im Hochdeutschen, in der R. A. die Augen gehen ihm über, die Thränen treten ihm in die Augen, eigentlich die Augen laufen ihm von Thränen über. Eine so traurige Geschichte, daß allen Zuhörern die Augen übergingen. Der Rauch macht, daß einem die Augen übergehen. Uns allen sind die Augen übergegangen. (2) In die Gewalt, in die Herrschaft, in den Besitz eines andern gehen. Zum Feinde übergehen, wo dieses Zeitwort die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit des Überganges unentschieden lässet. Zu einer andern Partey, zu einer andern Religion übergehen. Die Stadt ist übergegangen, ist an den Feind übergeben worden. Sie wird bald an den Feind übergehen, wo das Vorwort zu nicht Statt findet. Nach einer noch weitern Figur, in einen Zustand gerathen, doch nur in einigen Fällen, und mit dem Vorworte in. In die Fäulniß übergehen. (3) Vor etwas vorbey gehen, wo es doch vielmehr das Zeitwort vorüber gehen ist. Daß, wenn ich das Blut sehe, ich vor euch übergehe, (besser, über gehe, getheilt,) 2 Mos. 12, 13. Im gemeinen Leben sagt man indessen noch, es wird bald übergehen, d. i. vorüber, vorbey gehen. 2. Übergehen, ich übergehe, übergangen, zu übergehen, mit der vierten Endung der Sache. (1) Auf der ganzen Oberfläche hin gehen. a) Eigentlich. Ein Feld übergehen, es begehen, über der ganzen Oberfläche hin gehen, besonders es zu besichtigen, Acht darauf zu haben u. s. f. eine nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung, von welcher der Übergeher daselbst so viel als ein Aufseher geringer Art ist, welcher den Gegenstand seiner Aufsicht begehen muß. Wenn er denselben bereitet, so heißt er im Oberdeutschen ein Überreiter, im Hochdeutschen aber ein Bereiter. Im Österreichischen hat man Wegeübergeher, Pflas=terübergeher, Holz- Wald- und Forstübergeher, Lehnwägenübergeher, Bauübergeher u. s. f. b) Figürlich. 1. Die Oberfläche eines Dinges bearbeiten, in vielen Fällen bey den Künstlern und Handwerkern. Wenn der Mahler auf Holz mahlen will, so übergehet (überziehet) er zuförderst das Holz mit heißem Leim, reibt, wenn es trocken, die zu bearbeitenden Seite nachdrücklich ab, und übergehet sie hernach mit Kreidengrund, der wieder mit Öhlfarbe übergangen wird. Die drey Operationen in der schwarzen Kunst, wodurch die Kupferplatte zubereitet wird, nennet man gleichfalls übergehen, und mit einem Hauptworte den Übergang. Soll eine Platte recht schwarz und einförmig seyn, so muß man sie wohl zwanzig Mahl übergehen, d. i. die ersten drey Operationen wohl zwanzig Mahl wiederhohlen, Und so in andern Fällen mehr. 2. Übersehen, durchsehen. Eine Rechnung übergehen, sie durchsehen, ob sie richtig ist. (2) * Über etwas her gehen, d. i. anfallen, befallen, überfallen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Der Zorn übergehet mich, übereilet mich, im Oberdeutschen. Ein Mensch, der öfters wird mit Prügeln übergangen, Wird endlich schlägefaul, Opitz. Was meinst du, was mich hier für Unmuth übergangen? Günth. (3) Über etwas hinaus gehen, eine Bedeutung, welche im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist. Du hast ein Ziel gesetzt, das wird er nicht übergehen, Hiob 14, 15; wofür man jetzt überschreiten sagt. Daher folgende figürliche Bedeutungen. a) * Einen Befehl, ein Gesetz übergehen, eine alte, aber im Hochdeutschen auch veraltete Bedeutung, wofür man jetzt übertreten sagt. Schon in dem alten Gedichte auf den heil. Anno ubirgehen. Warum übergehet ihr also das Wort des Herren? 4 Mos. 14, 41. So konnte ich doch nicht übergehen das Wort des Herren, Kap. 22, 18. Du schiltest ob der stolzen Leute Schar, Die dein Geboth so irrig übergangen, Opitz, Ps. 119. b) Eine Sache übergehen, die gewöhnliche Zeit derselben vorbey gehen lassen, ohne die Sache zu üben. Das Aderlassen übergehen; das Essen, den Schlaf übergehen. Nach noch weiterer Figur übergehet man eine Formalität, eine Umstand, wenn man sie nicht beobachtet. Etwas im Lesen übergehen, es nicht mit lesen. In der Erzählung einen Umstand übergehen, verschweigen. Etwas mit Stillschweigen übergehen, nichts davon melden, sagen, erwähnen. c) In engerer Bedeutung übergehet man etwas, wenn man über etwas weggehet, ohne es zu bemerken. So übergehet der Leithund die Fährte, wenn er aus großer Hitze oder Nachläßigkeit darüber hin schießet. (4) Sich übergehen, ist zuweilen so viel, als über seine Kräfte, über sein Vermögen gehen, mehr oder stärker gehen, als unbeschadet der Kräfte geschehen kann. So auch das Übergehen, und in einigen Fällen die Übergehung. S. auch Übergang.

Anm. Da dieses Zeitwort, wenn es den Ton auf dem Hauptworte hat, allemahl ein wahres Activum ist, so ist es ein Fehler, wenn es von manchen mit dem Hülfsworte seyn verbunden wird. Daß er die Freundschaft in diesem Verstande übergangen ist, Less. für hat. Wie können sie es ihm verdenken, daß er dieses übergangen ist? eben ders. Dagegen derselbe an einem andern Orte richtig sagt: sie haben nur eine kleine Formalität übergangen. Eben so fehlerhaft ist es, wenn andere das Vorwort in diesem Falle als trennbar ansehen. Ich gehe mit Stillschweigen über, für, ich übergehe mit Stillschweigen.


Übergeher (W3) [Adelung]


Der Übergeher, des -s, plur. ut nom. sing. S. das vorige.


Übergewicht (W3) [Adelung]


Das Übergewicht, des -es, plur. inus. 1. Dasjenige, was über ein bestimmtes Gewicht ist. Es hat zwey Pfund Übergewicht, über den Zentner. Noch häufiger ist. 2. das Übergewicht haben, das Übergewicht über etwas haben, ein größeres Gewicht, und figürlich größere Macht, größern Nachdruck haben, als ein anderes Ding. Deine Beweisgründe bekommen das Übergewicht. Dort erliegen Gesetze und Ordnung unter dem Übergewicht der Laster, Gell. Viele Übel erhalten ihr niederschlagendes Übergewicht von der Gewalt der Einbildung, eben ders.


Übergießen (W3) [Adelung]


Übergießen, verb. irreg. act. ( S. Gießen.) 1. Übergießen, ich übergieße, übergossen, zu übergießen, auf der ganzen Oberfläche begießen, Früchte mit Zucker übergießen. Übergossene Früchte. Daher der Überguß, womit auf solche Art ein anderes Ding übergossen wird. 2. Übergießen, ich gieße über, übergegossen, überzugießen. 1. So gießen, daß etwas überlaufe. 2. Die Pflanzen übergießen, sie zu sehr begießen.


Übergolden (W3) [Adelung]


Übergolden, verb. reg. act. übergoldet, zu übergolden, mit dünn geschlagenem Golde überziehen, wofür doch vergolden üblicher ist. Übergüldete (übergoldete) Götzen, Bar. 6, 56. Der Meister geußt (gießt) wohl ein Bild, und der Goldschmid übergüldet (übergoldet) es, Es. 40, 19. So auch die Übergoldung. Schon bey dem Notker ubergultun.


Übergroß (W3) [Adelung]


Übergroß, adj. et adv. außerordentlich groß, im gemeinen Leben. Ein übergroße Kälte, Theuerung u. s. f.


Überguß (W3) [Adelung]


Der Überguß, des -sses, plur. die güsse, S. Übergießen. 1.


Übergut (W3) [Adelung]


Übergut, adj. et adv. außerordentlich gut, im Hochdeutschen nur im gemeinen Leben. Ganz übergut ist deine Güte, Opitz Ps. 109.


Übergypsen (W3) [Adelung]


Übergypsen, ver. reg. act. übergypset, zu übergypsen, mit Gyps überziehen; etwas.


Überhalb (W3) [Adelung]


Überhalb, S. Oberhalb.


Überhand (W3) [Adelung]


Überhand, adverb. so stark, mächtig oder viel, daß man demselben nicht mehr Einhalt thun kann. Wenn die Gerechten überhand haben, so gehts sehr fein zu, Sprichw. 28, 12; wenn sie der herrschende, größte oder mächtigste Theil sind. Unsere Zunge soll überhand haben, Ps. 12, 5. Daß Menschen nicht überhand kriegen, Ps. 9, 20. Der Feind hat überhand gekriegt, Klag. 3, 16. Geh, sag' ich, eh mein Schmerz noch überhand gewinnt, Gottsch. Mit allen diesen Zeitwörtern ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man es nur noch mit dem Zeitworte nehmen verbindet; überhand nehmen, an Zahl, Menge oder Stärke auf eine überlegene Art zunehmen. Das Unkraut nimmt in dem Garten überhand. Das Gewässer nahm überhand, 1 Mos. 7, 18, 19. Das Hunger nimmt überhand, Ier. 52, 6. Das Feuer, die Krankheit, die Laster, der schlechte Geschmack, die Hitze, die Kälte u. s. f. nehmen überhand. Am häufigsten von Dingen, welche man als ein Übel betrachtet. Seltener im entgegen gesetzten Falle. Des Herren Wort nimmt überhand, Apost. 19, 20.

Anm. Die fehlerhafte Aussprache des großen Haufens mancher Gegenden, der Hang für Hand, und überhang für überhand spricht, verleitete Frischen, dieses Nebenwort von dem folgenden Überhang abzuleiten. Das Hauptwort die Oberhand, in den R. A. die Oberhand haben, bekommen, gewinnen, und dieses überhand, gehören genau zusammen, und das letzte ist ohne Zweifel aus dem ersten gebildet. Beyde bedeuten entweder überlegene Macht, indem Hand zuweilen auch figürlich für Macht gebraucht wird, oder überhand bedeutet so wie die Oberhand hier eigentlich die Stelle zur rechten Hand, und figürlich überlegene Macht und Anzahl. Die letzte Erklärung hat das Schwedische vor sich, wo höger hand, so wohl die rechte Hand, als auch überhand, bedeutet.


Überhang (W3) [Adelung]


Der Überhang, des -es, plur. die -hänge, von dem Zeitworte überhangen und überhängen. 1. Der Zustand, da ein Ding überhängt, ohne Plural. 2. Dasjenige, was überhängt. (1) Äste und Früchte eines Baumes, welche über eine Befriedigung auf des andern Bezirk hangen, heißen collective und ohne Plural der Überhang. Der Überhang gehöret dem, in dessen Eigenthum er überhängt. (2) Der überhangende Theil eines Gebäudes oder andern Dinges. So wird ein Äcker, in einem obern Stocke, welcher über den untern hervor raget, in einigen Gegenden der Überhang genannt. (3) Eine Decke, Stück Zeuges, so über etwas hanget oder gehänget wird, wofür in einigen Fällen auch Vorhang üblich ist.


Überhangen (W3) [Adelung]


Überhangen, verb. irreg. neutr. ( S. Hangen,) welches das Hülfsworte haben erfordert, es hängt über, übergehangen, überzuhangen, über etwas hangen, über seine oder eines andern Dinges Grundfläche heraus hangen. Die Hälfte an den Teppichen sollt du lassen überhangen an der Hütte, 2 Mos. 26, 12. Das Haus hängt über, wenn es oben über der Grundfläche hervor ragt.


Überhängen (W3) [Adelung]


Überhängen, verb. reg. act. 1. Überhängen, ich hänge über, übergehänget, überzuhängen, über etwas hängen. Ein Tuch überhängen, über sich, über den Kopf. 2. Überhängen, ich überhänge, überhängt, zu überhängen, auf der ganzen Oberfläche behängen, doch nur selten. Die Bäume standen mit reifen Früchten überhangen (überhänget) im schönsten Gemische, Geßn.


Überharschen (W3) [Adelung]


Überharschen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn; überharscht, zu überharschen, auf der Oberfläche mit einer festen Rinde überzogen werden. Die Wunde ist schon überharscht. Das Wasser fängt an zu überharschen, auf der Oberfläche zu frieren. Als ein Neutrum sollte es den Ton auf dem Vorwort haben; allein, es gehöret so, wie mehrere, wo über eine Veränderung auf der ganzen Oberfläche begleitet, zu den Ausnahmen.


Überhäufen (W3) [Adelung]


Überhäufen, verb. reg. act. überhäuft, zu überhäufen, im Überflüsse mit etwas versehen. Sich mit Waaren überhäufen. Sie überhäufen mich mit Wohlthaten. Er überhäufte mich mit Vorwürfen. Mit Geschäften überhäuft seyn. Wo das Mittelwort üherhäuft auch wohl als ein Beywort für sehr viel gebraucht wird. Überhäufte Geschäfte haben mich bisher abgehalten. Wenn Opitz sagt: er (Christus) üherhäufet ein Wunderwerk mit dem andern, für, thut ein Wunderwerk über das andere, so ist das ganz wider den Hochdeutschen Sprachgebrauch. Daher die Überhäufung.


Überheben (W3) [Adelung]


Überheben, verb. irreg. act. ( S. Heben,) überheben, zu überheben. 1. Sich überheben, als ein Reciprocum, sich über die Gebühr erheben, eine höhere Meinung von sich thätig erweisen, als sich gebühret. Antiochus überhub (überhob) sich sehr, 2 Macc. 5, 17. Die Sache, worauf man diese hohe Meinung gründet, bekommt im gemeinen Leben das Vorwort wegen, im Oberdeutschen und der höhern Schreibart aber die zweyte Endung. Auf daß ich mich nicht der hohen Offenbarung überhebe, ist mir gegeben ein Pfahl ins Fleisch, 2 Cor. 12, 7. Deß überhebet sich dein Herz, 2 Kön. 14, 10. Überhebe dich deiner Gewalt nicht, 2 Macc. 7, 34. Wie könnt' ich mich, o Gott, des Guten überheben, Und meines schwachen Lichts? Gell, Lieder. 2. Jemanden einer Sache überheben, auch mit der zweyten Endung der Sache; ihn mit einer unangenehmen Sache verschonen, machen, daß er sich ihr nicht unterziehen dürfe. Damit der König der Mühe überhaben (überhoben) wäre, Dan. 6, 2. Man sollte uns dieses Leidens und Schadens überhebet (überhoben) haben, Apost. 27, 21. Überhebe mich dieses Kelches, Marc. 14, 36. Wie vieler Unruhen und Martern überhobet uns nicht die Demuth, Gell. So auch die Überhebung. Anm. In der ersten Bedeutung schon bey dem Notker sih uberheben; in der zweyten im Oberdeutschen einen von etwas entheben, im Nieders. verhefen.


Überhelfen (W3) [Adelung]


Überhelfen, verb. irreg. neutr. ( S. Helfen,) mit dem Hülfsworte haben, ich helfe über, übergeholfen, überzuhelfen, 1. Über etwas helfen, mit Verschweigung dieses Etwas. Ich kann nicht über den Bach, helfen sie mir über. Ich habe ihm übergeholfen. 2. Figürlich hilft man einem über, wenn man ihn entschuldigt oder mit Worten vertheidiget, seine Partey mit Worten nimmt, am häufigsten in einer unrechten Sache. Wenn ein Reicher nicht recht gethan hat, so sind viele, die ihm überhelfen, Sir. 13, 26. Die Mütter pflegen den Söhnen gern überzuhelfen. Einer hilft dem andern über.

Anm. Irrig verbindet man dieses Wort oft mit der vierten Endung. Wenn es diese litte, so wäre es ein Activum und müßte den Ton nicht auf dem Vor- sondern auf dem Zeitwort haben. Eben so fehlerhaft ist es, wenn es Apost. 7, 24 heißt: Moses sahe einen unrecht leiden, da überhalf er, für, da half er ihm über; zu geschweigen, daß dieses Wort von der Vertheidigung in einer guten und gerechten Sache nicht üblich ist.


Überher (W3) [Adelung]


Überher, adv. welches im Hochdeutschen unbekannt ist. Mit der Hand überher fahren, darüber, darüber her. Du gabest ihr (der Erde) das bodenlose Meer Zum Mantel um; sein Schaum ging überher, Opitz Ps. 104; über die Erde.


Überhin (W3) [Adelung]


Überhin, adv. 1. Vorüber, vorbey; in welcher Bedeutung es doch im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. Ein Wetter, das überhin gehet, Sprichw. 10, 25. Schnee und Eis sind überhin, Sturm und Regen sind vergangen, Opitz. Ihr Trug geht überhin, eben ders. Laß es überhin, eben ders. laß es seyn, berühre es nicht, bekümmere dich nicht darum. 2. Über dieß, eine im Hochdeutschen fremde, und nur im Oberdeutschen übliche Bedeutung. 3. Über etwas hin, auf der Oberfläche desselben hin, auch nur im Oberdeutschen. Bücke dich, daß wir überhin gehen, und lege deinen Rücken zur Erde, daß man überhin laufe, Es. 51, 23; für darüber hin. Er härtet die Wellen und geht mit trocknen Füßen überhin, Opitz, hinüber, darüber hin. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur noch zuweilen, 4. figürlich für obenhin. Etwas nur überhin thun, obenhin, nicht mit der gehörigen Anstrengung, dem gehörigen Fleiße. Ein Buch nur überhin lesen.


Überhobeln (W3) [Adelung]


Überhobeln, verb. reg. act. überhobelt, zu überhobeln, aus der ganzen Oberfläche behobeln. Ein Bret überhobeln.


Überhoch (W3) [Adelung]


Überhoch, adj. et adv. im gemeinen Leben, über die Maße hoch, ingleichen höher als nöthig ist.


Überhohlen (W3) [Adelung]


Überhohlen, verb. reg. act. überhohlt, zu überhohlen. 1. Einhohlen, an Geschwindigkeit übertreffen; eine im Hochdeutschen seltene Bedeutung. Die Augenblicke überhohlen Gedanken in ihrem Fluge, Dusch. 2. * Übertreffen, eine im Hochdeutschen völlig fremde Bedeutung. Damit sollst du den Ruhm und Lohn Der tapfern Ahnen überhohlen, Günth. Verdiente Männer, Die so, wie er Die Mißgunst überhohlen können, eben ders. So auch die Überhohlung. Das Nieders. averhalen, bedeutet theils noch überreden, auf seine Seite ziehen, theils auch einen Verweis geben, mit Worten strafen.


Überholz (W3) [Adelung]


Das Überholz, besser Oberholz, S. dasselbe.


Überhören (W3) [Adelung]


Überhören, verb. reg. act. überhört, zu überhören. 1. Aus Mangel der Aufmerksamkeit nicht hören; verhören. Ich habe es überhört. In einer andern Einschränkung, thun, als wenn man es nicht höre, wie man in ähnlichem Verstande übersehen gebraucht. Das mir von Gedanken ist als unmassen we. Des uiberhoere ich vil und duon als ob ich das nicht verste, Reimar der Alte. Wer geduldig ist, der ist ein kluger Mensch, und ist ihm ehrlich, daß er Untugenden überhören kann, Sprichw. 19, 11. Figürlich wurde es ehedem auch für ungehorsam seyn, und überhörig für ungehorsam gebraucht, welche veraltete Bedeutung sich auch im Angelsächsischen und Schwedischen findet. 2. Einen überhören, einem etwas überhören, ihn etwas hersagen lassen, um zu hören, ob er es auswendig könne, sich etwas überhören, es hersagen, um zu erfahren, ob man es auswendig könne. Sie sind aus ihrem Concepte gekommen; ich dächte, sie thäten wohl, wenn sie sich noch Ein Mahl überhören, Hermes. Einem seine Lection überhören. Daher die Überhörung.


Überhüpfen (W3) [Adelung]


Überhüpfen, verb. reg. 1. Überhüpfen, ich hüpfe über, übergehüpft, über zu hüpfen, als ein Neutrum mit seyn, über etwas hüpfen, für darüber, hinüber oder herüber hüpfen. 2. Überhüpfen, ich überhüpfe, überhüpft, zu überhüpfen, als ein Activum und mit der vierten Endung im figürlichen Verstande. Etwas überhüpfen, es im Lesen, Erzählen, Hersagen u. s. f. vorbey lassen, es nicht mit ausdrucken, es geschehe nun mit Fleiß oder aus einem Versehen, wie übergehen. Eine Stelle im Lesen, einen Unstand im Erzählen, eine Note im Singen überhüpfen.


Überhüthen (W3) [Adelung]


Überhüthen, verb. reg. act. überhüthet, zu überhüthen, in der Landwirthschaft. Die Saat überhüthen, wenn die Saat zu fett stehet, die Schafe stüchtig darüber treiben, damit sie einen Theil davon wegfressen.


Überjagbar (W3) [Adelung]


Überjagbar, adj. et adv. bey den Jägern, ein Überjagdbarer Hirsch, welcher über acht Jahr alt ist und auch altjagdbar, ingleichen ein Haupt- oder Capital-Hirsch heißt.


Überjagen (W3) [Adelung]


Überjagen, verb. reg. act. überjagt, zu überjagen. 1. Ungebührlich heftig jagen. Die Pferde überjagen, schneller reiten oder fahren, als die Pferde ausstehen können. 2. * Durch Geschwindigkeit einhohlen, eine im Hochdeutschen fremde Bedeutung. Obwohl ein Lahmer hier den schnellen überjäget, (überjaget,) Opitz.


Überjahrt (W3) [Adelung]


* Überjahrt, adj. et adv. mehr als die gewöhnliche Anzahl Jahre alt; ein im Hochdeutschen unbekanntes Wort. Was überjahret ist, das ist nahe bey seinem Ende, Ebr. 8, 13.


Überirdisch (W3) [Adelung]


Überirdisch, adj. et adv. über der Erde befindlich, im Gegensatze des irdisch und unterirdisch. In der Geisterlehre des großen Haufens sind die Überirdischen, eine Art Luftgeister. In einem etwas andern Verstande ist überirdisch zuweilen über das Irdische erhaben, d. i. himmlisch.


Überkaufen (W3) [Adelung]


Überkaufen, verb. reg. recipr. überkauft, zu überkaufen, im gemeinen Leben, sich überkaufen, so wohl zu theuer kaufen, als auch mehr kaufen, als man bequem bezahlen kann.


Überkehr (W3) [Adelung]


Die Überkehr, plur. car. in der Landwirthschaft, die zerschlagenen Ähren, Stürzeln u. s. f. welche von dem gedroschenen und abgerechten Getreide mit einem an einem Stade gebundenen Flederwische abgekehret werden; in einigen Gegenden das Überkehrig, im Nieders. Reß, Kort, (das kurze,) Riesing.


Überkehren (W3) [Adelung]


Überkehren, verb. reg. act. überkehrt, zu überkehren, eben daselbst, das Getreide, es auf der Oberfläche mit einem solchen Flederwische reinigen.


Überkippen (W3) [Adelung]


Überkippen, verb. reg. 1. Überkippen, als ein Neutrum mit seyn, ich kippe über, übergekippt, über zu kippen, so kippen, daß es vorn über schlägt. Der Tisch, der Schrank kippt über. 2. Überkippen, als ein Activum, ich überkippe, überkippt, zu überkippen, so kippen, (thätig,) daß es vorn über falle. Einen Stein überkippen. Im gemeinen Leben überkippeln, überköpeln.


Überkleiben (W3) [Adelung]


Überkleiben, verb. reg. act. überkleibt, zu überkleiben, mit Kleiben überziehen. Eine Wand überkleiben, sie ganz mit Lehm bekleiben. Zuweilen auch vermittelst eines klebenden Dinges überziehen, wie überkleistern.


Überkleid (W3) [Adelung]


Das Überkleid, des -es, plur. die -er, und noch häufiger der Überrock, ein Rock, welchen man um der Kälte oder üdeln Witterung willen über die gewöhnliche Kleidung ziehet; wodurch derselben von dem Oberkleid oder Oberrocke noch verschieden ist.


Überkleiden (W3) [Adelung]


Überkleiden, verb. reg. act. überkleidet, zu überkleiden, mit Kleidungsstücken auf der Oberfläche versehen; wofür doch bekleiden üblicher ist. Uns verlanget, daß wir damit überkleidet werden - sintemal wir wollen lieber nicht entkleidet, sondern überkleidet werden, 2 Cor. 5, 2 f. So auch die Überkleidung.


Überkleistern (W3) [Adelung]


Überkleistern, verb. reg. act. überkleistert, zu überkleistern, mit einem Kleister, oder auch vermittelst desselben überziehen.


Überklug (W3) [Adelung]


Überklug, adj. et adv. die Klugheit zu weit treibend, mehr Klugheit an den Tag legend, als dem gesellschaftlichen Anstande oder der Vernunft gemäß ist, und darin gegründet. Ein überkluger Rath. Mein überkluger Herr Bruder, Weiße.


Überkochen (W3) [Adelung]


Überkochen, verb. reg. neutr. mit haben; es kocht über, überkocht, über zu kochen, im Kochen überlaufen. Das Wasser kocht über.


Überkommen (W3) [Adelung]


Überkommen, verb. irreg. 1. Überkommen, als ein Neutrum mit seyn. Ich komme über, überkommen, über zu kommen. (1) Über etwas kommen, d. i. hinüber oder herüber. Der Fluß ist zu breit, ich kann nicht überkommen, hinüber. ( S. Überkunft.) (2) * Mit jemanden überkommen, sich mit ihm vergleichen, einig mit ihm werden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, wofür man jetzt überein kommen gebraucht. Daher ist noch im Oberdeutschen Überkommniß so viel als Vergleich, Vertrag, Übereinkunft. In Aachen hingegen ist Überkommst, ein Schluß der Raths, ein Rathsschluß. 2. Überkommen, als ein Activum mit der vierten Endung; ich überkomme, überkommen, zu überkommen. (1) Für bekommen, eine Bedeutung, welche im Hochdeutschen niedrig zu werden und zu veralten anfängt. Du habest so große Macht überkommen, Ezech. 28, 4. Ich überkam noch größere Herrlichkeit, Dan. 4, 33. Er hatte dieß Amt mit uns überkommen, Apost. 1, 17. Er überkam, nach unsrer Stutzer Art, Ein schönes leeres Haupt, Haged. (2) * Jemanden überkommen, ihn überführen, überweisen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung.


Überkranz (W3) [Adelung]


Der Überkranz, des -es, plur. die -kränze, im Deichbaue der Niederdeutschen, der obere Kranz oder Rand eines Deiches oder Dammes, nach dem Wasser zu, welcher etwas erhabener ist.


Überkunft (W3) [Adelung]


Die Überkunft, plur. car. die Ankunft über ein Wasser oder einen Zwischenraum; vor seiner Überkunft. Siehe Überkommen 1. (1).


Überkutten (W3) [Adelung]


Überkutten, verb. reg. act. überkuttet, zu überkutten, im Bergbaue, S. Kutten.


Überladen (W3) [Adelung]


Überladen, verb. irreg. act. ( S. Laden,) überladen, zu überladen, mehr Last auflegen, als ein Ding oder eine Person bequem tragen kann. Einen Wagen überladen. Das Packpferd ist überladet. Ingleichen figürlich. Sich mit Geschäften, den Magen mit Speisen überladen. Ein Herz, welches mit Bosheit überladen ist. So auch die Überladung, von der Handlung und dem Zustande. Der Ekel ist der gewisse Gefährte geschmackloser Überladungen.


Überlage (W3) [Adelung]


Die Überlage, plur. die -n, dasjenige, was über ein anderes Ding gelegt wird, doch nur in einigen Fällen. So sind in den Salzkothen die Überlagen, geschmiedete Eisen, welche über die Thüren und andere Öffnungen gelegt werden, die Mauersteine zu unterstützen.


Überlang (W3) [Adelung]


Überlang, adj. et adv. übrig lang, länger als nöthig ist, nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. Es ist mit über lang, d. i. in langer Zeit, nicht zu verwechseln. S. Über.


Überläng (W3) [Adelung]


* Überläng, adj. et adv. und die Überlänge, plur. die -n, zwey im Hochdeutschen unbekannte Wörter, übrig, ingleichen das was übrig ist, den Überschuß, den Überrest, zu bezeichnen. Geld, das überläng ist, über ihre Zahl, 4 Mos. 3, 48. Lösegeld, das überläng war über der Leviten Zahl, V. 49. Das Überlänge an den Teppichen der Hütte des Stifts, 2 Mos. 26, 12. Die Überlängen der Erstgeburt der Kinder Israel über der Leviten Zahl, 4 Mos. 3, 46. Es ist entweder von dem vorigen, oder auch durch eine verderbte Aussprache aus dem folgenden überley entstanden.


Überlangen (W3) [Adelung]


Überlangen, verb. regul. 1. Überlangen, als ein Neutrum mit haben; ich lange über, übergelangt, über zu langen, über etwas langen, d. i. reichen. Es ist zu breit, ich kann nicht überlangen, hinüber, darüber langen. Es langt über, reicht herüber. 2. * Überlangen, mit der vierten Endung, ich überlange, überlangt, zu überlangen, figürlich für übergehen, überreichen, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Er hat das Reich empfangen Von Gott, und wird das Reich Gott wieder überlangen, Opitz.


Überlassen (W3) [Adelung]


Überlassen, verb. irreg. act. ( S. Lassen.) 1. Überlassen, ich lasse über, übergelassen, über zu lassen. (1) Für übrig lassen, eine im Hochdeutschen in der edlen Schreibart veraltete Bedeutung. Und sollt nichts davon überlassen, 2 Mos. 12, 10. Es soll nichts übergelassen werden, bis an den Morgen, 3 Mos. 7, 15. Und in andern Stellen mehr. Da es hier ein wahres Nebenwort ist, so schreibt man es auch, so wie in den übrigen Fällen, wo es für übrig stehet, richtiger getheilt, über lassen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden ist der Überlaß, dasjenige, was man übrig läßt, was übrig bleibt. (2) Für hinüber oder herüber lassen. Man wollte uns nicht überlassen, über den Fluß. Auch hier wird es als ein Nebenwort besser getheilt geschrieben, und alsdann machen auch die Wörter, wo über für übrig, oder auch für hinüber und herüber stehet, keine Ausnahme von der Regel, daß, wenn die mit über zusammen gesetzte Zeitwörter Activa sind, der Ton auf dem Zeitworte lieget. 2. Überlassen, ich überlasse, überlassen, zu überlassen, mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. 1) Durch einen Kauf oder Tausch in den Besitz eines andern kommen lassen. Überlassen sie mir ihren Garten, verkaufen sie ihn mir. Er hat mir sein Pferd überlassen, verkauft oder vertauscht. 2) In weiterer Bedeutung, den Besitz, den Willen, die Leitung eines andern in Rücksicht auf ein anderes Ding nicht hindern. Eine Armee überläßt ein Land, eine Stadt dem Feinde, wenn sie sich zurück ziehet, und ihn selbige ohne Hinderniß in Besitz nehmen lässet. Sich einer Leidenschaft, sich dem Grame, der Freude u. s. f. überlassen, sich ohne Widerstand von ihr beherrschen lassen. Überlassen sie sich nicht dem Ungestüm ihres Herzes. Überlaß mich meinem Schicksale. Ich überlasse mich ihnen ganz, ihrer Leitung, ihrem Rathe. Ich will mich jedem Vergnügen überlassen, womit die wohlthätige Natur die dornigen Pfade des Lebens bestreuet. Überlassen sie das mir, zu thun, zu verrichten, dafür zu sorgen. Daher die Überlassung, besonders für Verkauf oder Abtritt des Besitzes. Die Überlassung eines Gutes. Anm. Das Sylbenmaß führet unsere Dichter oft in Versuchung, das Vorwort in dem letzten Zeitworte als trennbar zu behandeln. Laß diese Kleinigkeit den witzgen Köpfen über, Gieseke. Doch ihm zu sagen, - das laß mir über, Schleg. Ich ließ zu lange Die Theuerste einsamen Thränen über, ebend. Alle sehr fehlerhaft für überlaß, ich überließ.


Überlast (W3) [Adelung]


Die Überlast, plur. inus. 1) Dasjenige, was über die bestimmte oder gehörige Last ist; doch nur selten. 2) Figürlich ist Überlast, doch nur im gemeinen Leben, unbillige Beschwerde, Beschwerlichkeit, Bedrückung, Nieders. Averlast. Einem Überlast thun, ihn ungebührlich beschweren, drücken. Sie schmachteten unter der Phönicischen Überlast, Dapper. (Gott) Pflegt über den die treue Hand zu halten, Dem Überlast und Unrecht wird gethan, Opitz Ps. 103. S. Überlästig.


Überlasten (W3) [Adelung]


Überlasten, verb. reg. act. überlastet, zu überlasten, mehr Last auflegen, stärker beladen, als ein Ding tragen kann. Ein Schiff überlasten.


Überlästig (W3) [Adelung]


Überlästig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Zu sehr belasten oder beladen. Ein Schiff ist überlästig, bey einigen nicht so richtig oberlästig, wenn es entweder zu sehr beladen oder zu stark von Holz ist, so daß es zu tief in dem Wasser geht. 2) Überlast, d. i. Beschwerde verursachend, beschwerlich; doch nur im gemeinen Leben. Jemanden überlästig seyn, beschwerlich. Ein überlästiger Besuch, ein beschwerlicher. Daher die Überlästigkeit, die Eigenschaft eines Dinges, da es überlästig oder beschwerlich ist.


Überlauf (W3) [Adelung]


Der Überlauf, des -es, plur. die -läufe. 1) Auf den Schiffen wird das oberste Verdeck der Überlauf, bey einigen auch der Oberlauf genannt; entweder, weil er sich längst der Oberfläche des Schiffes erstrecket, oder auch, weil man auf demselben über das ganze Schiff gehen kann. 2) Von der R. A. jemanden überlaufen, ist der Überlauf ohne Plural, der Zustand, da man von andern überlaufen, d. i. auf eine beschwerliche Art von vielen besucht oder verlangt wird.


Überlaufen (W3) [Adelung]


Überlaufen, verb. irreg. ( S. Laufen.) 1. Überlaufen, ich laufe über, übergelaufen, über zu laufen, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. 1) Über das gesetzte Ziel der Höhe laufen, von flüssigen Körpern. Der Strom läuft über. Die Brunnen liefen über. Das Glas ist zu voll, es wird überlaufen. Die Galle läuft ihm über, tritt ihm zu häufig in den Magen, d. i. er wird zornig. Die Augen laufen mir über, sie gehen über, sie werden mit Thränen angefüllet. Der Diamant blendet mich ganz, und macht. daß mir die Augen überlaufen, Gell. 2) Zum Feinde, zu einer andern Partey, zu einer andern Religion überlaufen, böslich zu einem andern übergehen, wo der gehässige Nebenbegriff durch das Laufen ausgedruckt wird. Es liefen täglich viele Soldaten zu dem Feinde über. Von einem überlaufen, ist ungewöhnlich. Wie schwerer wird von dem dann seine Pflicht verkauft, Der von dem guten Gott muthwillig überlauft, Opitz. S. Überläufer. 2. Überlaufen, ich überlaufe, überlaufen, zu überlaufen, als ein Activum mit der vierten Endung. 1) Von flüssigen Körpern für überschwemmen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Das Land soll ganz, wie mit einem Wasser überlaufen werden, Amos. 8, 8. 2) Im Laufen über den Haufen rennen. Ein Kind überlaufen. 3) Ungestüm auf etwas zu laufen. (a) Eigentlich. Jemanden mit dem Degen überlaufen. mit dem Degen in der Hand auf ihn zulaufen, um ihn anzufallen. (b) Figürlich überläuft man jemanden, wenn man ihm durch oft und vieles, oder auch durch ungestümes Kommen beschwerlich wird. Man wird an den Landstraßen immer von Bettlern überlaufen. Jemanden mit Bitten, mit vielen Fragen überlaufen. Der Arzt wird von Patienten überlaufen. Unzählig ist der Schmeichler Haufen, Die jeden Großen überlaufen, Haged. 4) Auf der ganzen Oberfläche hin laufen, doch nur in den figürlichen Redensarten. Es überläuft mich ein Schauer, ein Angstschweiß. In einem andern Verstande sagt man auch wohl im gemeinen Leben, eine Rechnung überlaufen, sie schnell und flüchtig durchsehen, sie durchlaufen, übergehen. 5) Im Laufen an Geschwindigkeit übertreffen. Der Hund überlief den Hasen.


Überläufer (W3) [Adelung]


Der Überläufer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Überläuferinn, derjenige, der jemandes Partey böslich verlässet, und zu dessen Gegentheile überläuft, besonders im Kriege. Der Ausreißer oder Deserteur ist derjenige, der seine Fahne böslich verlässet; gehet er zum Feinde über, so wird er ein Überläufer. Auch diejenigen, welche böslich oder aus Leichtsinn von einer Religion zur andern übergehen, pflegt man Überläufer zu nennen.


Überlauschen (W3) [Adelung]


Überlauschen, verb. reg. act. überlauscht, zu überlauschen, ein seltenes Wort für belauschen und überfallen. Damit ja nicht ein gefährlicher Gedanke meine Neigung überlauschen möchte, Weiße.


Überlaut (W3) [Adelung]


Überlaut, adj. et adv. sehr laut, so daß es von jedermann gehöret werden kann. Überlaut rufen, schreyen, lachen. Seltener kommt es als ein Beywort vor. Ein überlautes Gelächter. Schon bey dem Ottfr. ubarlut, im Schwed. öfverljudt. Über hat hier die in hohem Grade verstärkende Bedeutung, gehet aber darin von der Analogie ab, daß es den Ton auf dem Beyworte hat, dagegen derselbe in den übrigen ähnlichen Fällen auf dem Vorworte liegt; übergroß, überhoch, überreif, überreich u. s. f. Das Zeitwort überlauten, stärker lauten als ein anderes Ding, vorlaute, ist ungewöhnlich.


Überleben (W3) [Adelung]


Überleben, verb. reg. act. überlebt, zu überleben, über die Dauer eines andern Dinges hinaus leben, länger leben als ein anderes Ding dauert. Jemanden überleben, länger leben als er. Alle die Seinigen überleben. Ich werde ihn nicht lange überleben. Den Schmerz werde ich gewiß nicht überleben. Ich begreife nicht, wie ich solchen Schrecken habe überleben können. Viele Jahre überleben, Pred. 6, 3; zurück legen. Der Kranke wird kaum diesen Tag überleben. Ich muß das Los haben, oder ich überlebe die Nacht nicht, Gell.


Überlegebaum (W3) [Adelung]


Der Überlegebaum, des -es, plur. die - bäume, bey den Webern, derjenige Baum, welcher über den Stuhl gelegt wird, und woran die Kolben hangen, worin die Räderchen gehen.


Überlegen (W3) [Adelung]


Überlegen, verb. reg. act. 1. Überlegen, ich lege über, übergelegt, über zu legen, über ein anderes Ding legen, ohne Nennung dieses andern Dinges. Ein Pflas=ter überlegen, über die Wunde. Ein strafbares Kind überlegen, über den Stuhl, um es zu züchtigen. 2. Überlegen, ich überlege, überlegt, zu überlegen. 1) Zu stark belegen, mehr ein- oder auflegen, als ein Ding tragen oder ertragen kann. Ein Haus mit Einquartierung überlegen. Die Unterthanen sind mit Abgaben überlegt. 2) Von einer jetzt veralteten Bedeutung des einfachen Zeitworte legen, wovon sich aber doch einige Spuren finden, ( S. dasselbe,) ist eine Sache überlegen, figürlich, sie sich in ihrem ganzen Zusammenhange vorstellen, um sein Verhalten dadurch zu bestimmen, durch welche letzte Einschränkung es sich von überdenken, nachdenken, betrachten u. s. f. unterscheidet, aber mit erwägen, so ziemlich gleich bedeutend ist. Ich habe die Sache reiflich überlegt. Man muß es besser überlegen. Überlegen sie meine Umstände. Nieders. averleggen. Siehe Überlegsam, Überlegt und Überlegung.


Überlegen (W3) [Adelung]


Überlegen, -er, -ste, adj. et adv. mehr Kräfte, Macht, Fähigkeiten habend, als ein anderer, mit der dritten Endung der Person und den Vorwörtern an und in. Ein Volk wird dem andern überlegen seyn, 1 Mos. 25, 23. Sie werden mir und dir überlegen seyn, 2 Sam. 10, 11. Jemanden an Tapferkeit, an Macht, an Stärke, an Anzahl überlegen seyn; ihm im Singen, im Tanzen, im Reiten überlegen seyn.

Anm. Im Schwed. öfverlägse. Es ist eigentlich das Mittelwort des veralteten Zeitwortes überliegen, auf oder über einen andern liegen, und scheinet eine von dem Kämpfen oder Ringen entlehnte Figur zu seyn, da der Stärkere oder Geschicktere über den Überwundenen zu liegen kommt.


Überlegenheit (W3) [Adelung]


Die Überlegenheit, plur. inus. von dem vorigen Worte, der Zustand, da men einem andern überlegen ist. Die Überlegenheit des Feindes, welche noch von dessen Übermacht unterschieden ist, indem man dem andern, dessen Übermacht ungeachtet, an Klugheit, List, Erfahrung, Tapferkeit u. s. f. überlegen seyn kann.


Überlegsam (W3) [Adelung]


Überlegsam, -er, -ste, adj. et adv. von überlegen 2) Fertigkeit besitzend, jede Sache im Zusammenhange zu überdenken, um sein Verhalten darnach zu bestimmen. Ein fleißiger überlegsamer Mann. Daher die Überlegsamkeit, plur. car. diese Fertigkeit.


Überlegt (W3) [Adelung]


Überlegt, adj. et adv. von eben dieser Bedeutung des Zeitwortes, dessen Mittelworte es eigentlich ist, seinem ganzen Zusammenhange nach überdacht; im Gegensatze des unüberlegt. Ein überlegter Entschluß. Sehr überlegt handeln, wo das Mittelwort der vergangenen Zeit für die gegenwärtige Zeit überlegend stehet.


Überlegung (W3) [Adelung]


Die Überlegung, plur. inus. von überlegen 2), das Überdenken einer Sache in ihrem ganzen Zusammenhange, sein Verhalten darnach zu bestimmen. Ohne Überlegung handeln. Sich erst nach reiflicher Überlegung entschließen. Im Nieders. Averleg.


Überlesen (W3) [Adelung]


Überlesen, verb. irreg. act. ( S. Lesen,) überlesen, zu überlesen. Etwas überlesen, es flüchtig durchlesen. Nachdem ich wieder überlese, was ich geschrieben habe, finde ich, daß ich eine Thörinn bin.


Überley (W3) [Adelung]


Überley, adv. welches nur in den gemeinen und niedrigen Sprecharten für das Nebenwort übrig üblich ist. Es ist etwas überley geblieben. Du hast Recht überley, Gell. S. -Ley.


Überliefern (W3) [Adelung]


Überliefern, verb. reg. act. überliefert, zu überliefern, körperlich in den Besitz eines andern liefern, übergeben. Seinem Freunde einen Brief, den Gefangenen der Wache, jemanden ein anvertrautes Gut überliefern.


Überlieferung (W3) [Adelung]


Die Überlieferung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Überlieferns. 2) Eine von ältern Zeiten von dem Vater auf den Sohn u. s. f. fortgepflanzte Nachricht von einer geschehen Sache, im Gegensatze einer schriftlich aufbehaltenen Begebenheit; mit einem Lateinischen Kunstworte die Tradition. Durch die Fortpflanzung ältern Zeiten her, unterscheidet sich die Überlieferung von der Sage, welche unter zugleich lebenden Personen mündlich fortgepflanzet wird.


Überlisten (W3) [Adelung]


Überlisten, verb. reg. act. überlistet, zu überlisten. Jemanden, einen Listigen durch List hintergehen, so daß man ihn an List übertreffe; ingleichen in weiterm Verstande, jemanden durch List überraschen, berücken. Daher die Überlistung.


Übermachen (W3) [Adelung]


* Übermachen, verb. reg. act. übermacht, zu übermachen. 1) Auf und über der ganzen Oberfläche bearbeiten, doch nur im gemeinen Leben, wo es auch zuweilen für überkleiden, übertünchen, u. s. f. gebraucht wird. 2) Einem etwas übermachen, es ihm übersenden, überschicken. Ihm Waaren auf der Post übermachen. Geld an jemanden übermachen. Es wird am häufigsten von Dingen von einiger Größe gebraucht. Einen Brief wird man nicht leicht übermachen, sondern überschicken. 3) Ein übermachtes Zwingen, ist bey den Jägern diejenige Art der Fährte, wenn der Hirsch mit dem hintern Fuß genau in den vordern eintritt. 4) * Übertreiben; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Sie habens übermacht, darum müssen sie zu Boden gehen, Ier. 48, 36. Und verderbte das ganze Land ohne Barmherzigkeit, die es mit Sünden übermacht hatten, Sir. 16, 10. So auch die Übermachung.


Übermacht (W3) [Adelung]


Die Übermacht, plur. car. die überlegene Macht. Sich vor jemandes Übermacht fürchten. Zuweilen auch ein allzu großer, schädlich großer Grad der Macht. Im Oberdeutschen die Obermacht, welches doch, wenn es im Hochdeutschen gangbar wäre, von Übermacht noch unterschieden werden könnte.


Übermächtig (W3) [Adelung]


Übermächtig, -er, -ste, adj. et adv. die Übermacht habend, überlegen mächtig, ingleichen allzu mächtig.


Übermahlen (W3) [Adelung]


Übermahlen, verb. reg. act. übermahlt, zu übermahlen. Ein Gemählde, es von neuen mahlen, oder die schadhaften Stellen mit frischen Farben ausbessern. Daher das Übermahlen.


Übermannen (W3) [Adelung]


Übermannen, verb. reg. act. übermannt, zu übermannen, durch überlegene Kraft oder Macht überwinden. Jemanden übermannen. Sich von einer Leidenschaft übermannen lassen. Daher die Übermannung. Schwed. öfvermanna, von Mann, ein starker, tapferer Mann, oder vielleicht von einem veralteten Zeitworte mannen, stark, mächtig seyn.


Übermaß (W3) [Adelung]


Das Übermaß, des -es, plur. inus. 1) Dasjenige, was über das bestimmte Maß ist. Wenn eine Ohm 62 Kannen halten sollte, und sie hält deren 70, so sich acht Kannen Übermaß. 2) Figürlich, ein mehr als gewöhnliches Maß, ein ungewöhnlich hoher Grad einer Sache. Das Übermaß ihrer Güte gegen mich. Ich glaube dadurch alles im Übermaß erfüllet zu haben, im Oberdeutschen für im Überfluß, überflüßig. Das Übermaß ihrer Schmerzen, hat ihren Geist überwältiget.


Übermaße (W3) [Adelung]


Die Übermaße, plur. inus. das Abstractum des vorigen Wortes, dasjenige Verhältniß, da der gehörige oder gewöhnliche Grad der innern Stärke gegen die Natur der Sache sehr weit überschritten wird; so wohl im guten als nachtheiligen Verstande. In solcher Übermaß (Übermaße) wird die Liebe zum Leben Leidenschaft, Gell. Das Übermaß und die Übermaße sind eben so unterschie- den, als das Maß und die Maße, ( S. diese Wörter,) obgleich beyde Wörter häufig mit einander verwechselt werden.


Übermäßig (W3) [Adelung]


Übermäßig, -er, -ste, adj. et adv. Übermaß enthaltend, d. i. daß gehörige oder gewöhnliche Maß weit überschreitend, und darin gegründet. Eine übermäßige Größe. Übermäßig reich seyn, ungewöhnlich reich. Am häufigsten im nachtheiligen Verstande. Übermäßig essen und trinken. Eine übermäßige Freude. Sich übermäßig freuen. Unmäßig zeiget einen noch höhern Grad an, wo gar kein Verhältniß Statt findet.


Übermeistern (W3) [Adelung]


Übermeistern, verb. reg. act. übermeistert, zu übermeistern, durch überlegene Macht, ingleichen überlegene Fähigkeit überwinden. Jemanden übermeistern, sein Meister in einer Sache seyn, ihm darin überlegen seyn.


Übermenschlich (W3) [Adelung]


Übermenschlich, adj. et adv. was aus den bekannten menschlichen Kräften nicht erkläret werden kann, dieselben übersteiget. Im gemeinen Leben auch von einem sehr hohen Grade. Übermenschlich laufen können, unglaublich geschwinde. Unmenschlich ist ganz etwas anderes.


Übermessen (W3) [Adelung]


Übermessen, verb. irreg. act. ( S. Messen,) übermessen, zu übermessen, das Maß eines Dinges ungefähr, nur obenhin zu erforschen suchen. Einen Haufen Getreide übermessen. Ein Feld, ein Haus u. s. f. übermessen. So auch die Übermessung.


Übermetzen (W3) [Adelung]


Übermetzen, verb. reg. act. übermetzt, zu übermetzen. Der Müller übermetzt die Mahlgäste wenn er mehr metzet, als ihm erlaubt ist, mehr von dem Getreide nimmt, als seine bestimmte Metze ausmacht.


Übermögen (W3) [Adelung]


Übermögen, verb. irreg. act. ( S. Mögen,) übermocht, zu übermögen, durch überlegenes Vermögen überwinden, ein im Hochdeutschen seltenes Zeitwort. Der Mann sahe, daß er den Jacob nicht übermogte, 1 Mos. 32, 5. Siehe zu, womit wir ihn (den Simson) übermögen, Richt. 16, 5. Sie haben mich nicht übermocht, Ps. 129, 2. Sprichw. Wer den andern übermag, der steckt ihn in den Sack. Doch bald von Amorn übermocht, Wiel.


Übermorgen (W3) [Adelung]


Übermorgen, adv. der Zeit, den Tag, der zunächst auf den morgenden folgt, zu bezeichnen, den dritten Tag von heute an. Übermorgen sollst du es erfahren. Schwed. öfvermorgon.


Übermuth (W3) [Adelung]


Der Übermuth, plur. car. welches, nach den verschiedenen Bedeutungen des Wortes Muth, auch in verschiedenen Fällen vorkommt. 1) * Ein übertriebener oder an dem unrechten Orte angebrachter Grad des Muthes; eine veraltete Bedeutung, welche noch bey den Oberdeutschen Schriftstellern vorkommt, wo Übermuth Hartnäckigkeit, Widerspänstigkeit bedeutet. Im Isidor ist schon ubarmuodic, hartnäckig. 2) Der Mißbrauch der übertriebenen Vorstellung von seinen Vorzügen zum Nachtheil seiner oder anderer; zum Nachtheil anderer angewandter Hochmuth. Dein Übermuth ist vor meine Ohren herauf gekommen, 2 Kön. 19, 28. Jemandes Übermuth demüthigen. Die biblische R. A. Übermuth treiben, Ps. 10, 2, für übermüthig seyn, ist im Hochdeutschen veraltet. 3) So fern Muth auch Munterkeit des Gemüthes, Lustigkeit bedeutet, ist Übermuth, übertriebene Lustigkeit, so fern sie zum Schaden seiner oder anderer angewandt wird, besonders, so fern sie aus dem Genusse des Überflusses herrühret, da es mit Muthwille und Frevel ziemlich gleich bedeutend ist. Nieders. Averdaad. Sprichw. Gut macht Muth, Muth macht Übermuth, Übermuth macht selten gut.

Anm. Kero gebraucht es im weiblichen Geschlechte, die Ubermuat, für Hochmuth, in welcher Bedeutung es bey den ältern Schriftstellern nicht selten ist.


Übermüthig (W3) [Adelung]


Übermüthig, -er, -ste, adj. et adv. Übermuth habend, verrathend und darin gegründet, in den beyden letzten Bedeutungen des Hauptwortes. Ein übermüthiger Mensch. Übermüthig seyn. Ein übermüthiges Betragen. Eine übermüthige Antwort. Bey dem Kero ist ubarmuoti, stolz, hochmüthig.


Übernachten (W3) [Adelung]


Übernachten, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, die Nacht an einem Orte zubringen, über Nacht an einem Orte bleiben. Auf freyem Felde, in einem Wirtshause übernachten. Bey der Winsbeckinn benahten, im mittlern Lateine nocturnare.


Übernächtig (W3) [Adelung]


Übernächtig, adj. et adv. 1) * Was nur eine Nacht währet; eine veraltete Bedeutung, in welcher ubernehtig bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt. 2) Was die Nacht über stehen bleibet. So oft das Pfand übernächtig wird, über Nacht stehen bleibt. Übernächtiges Bier, was die Nacht über außer dem Keller gestanden hat, und also nicht mehr trinkbar ist.


Übernahme (W3) [Adelung]


Die Übernahme, plur. die -n, die Handlung. da man etwas übernimmt. Die Übernahme eines Gutes, eines Capitales.


Übernatürlich (W3) [Adelung]


Übernatürlich, -er, -ste, adj. et adv. was aus den bekannten Naturkräften nicht begreiflich oder erweislich ist, und mit unnatürlich und widernatürlich nicht verwechseln werden darf.


Übernehmen (W3) [Adelung]


Übernehmen, verb. irreg. act. ( S. Nehmen,) übernommen, zu übernehmen. 1) In Empfang nehmen, es sey nun für sich oder für einen andern. Man gebraucht es am häufigsten von einem aus mehrern Stücken bestehenden Ganzes. So übernimmt man ein Gut, wenn man dasselbe nebst allen dazu gehörigen einzelnen Stücken in seinen Besitz oder seine Gewahrsame nimmt. Ein Capital übernehmen. Die Waaren für einen andern übernehmen. 2) Auf oder über sich nehmen, sich zu etwas freywillig anheischig machen. Eine Lieferung, eine Arbeit, ein Amt übernehmen. Die Regierung übernehmen. Das Leiden, ein Übel freywillig übernehmen. 3) Sich übernehmen, zu viel auf oder zu sich nehmen. Sich mit Essen und Trinken übernehmen, zu viel davon zu sich nehmen. Sich mit Arbeit übernehmen, zu viel übernehmen. 4) Jemanden übernehmen, zu viel von ihm nehmen oder fordern. Die Unterthanen mit Abgaben übernehmen. Der Verkäufer übernimmt seine Kunden, wenn er sie übertheuert, zu viel für seine Waaren von ihnen fordert oder nimmt. 5) * Jemanden eines Dinges übernehmen, ihn dessen überzeugen, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 6) * Sich einer Sache übernehmen, sich derselben überheben, zu stolz darauf seyn, auch nur im Oberdeutschen. 7) Überwältigen, übermannen. Sich den Zorn, oder von dem Zorne übernehmen lassen. Der Trunk hat ihn übernommen. Drum laß dich ferner nicht den Argwohn übernehmen, Gottsch. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen selten. So auch die Übernehmung, und in der ersten und zweyten Bedeutung die Übernahme.


Überpfeffern (W3) [Adelung]


Überpfeffern, verb. reg. act. überpfeffert, zu überpfeffern, zu sehr pfeffern. Die Brühe überpfeffern.


Überpolstern (W3) [Adelung]


Überpolstern, verb. reg. act. überpolstert, zu überpolstern, mit Polstern überdecken, überziehen.


Überpurzeln (W3) [Adelung]


Überpurzeln, verb. reg. recipr. Sich überpurzeln, so purzeln, daß der untere Theil über den obern wegfällt.


Überquer (W3) [Adelung]


Überquer, S. Überzwerch.


Überrappen (W3) [Adelung]


Überrappen, verb. reg. act. überrappt, zu überrappen, bey den Maurern, eine Wand, ihre ganze Oberfläche berappen.


Überraschen (W3) [Adelung]


Überraschen, verb. reg. act. überrascht, zu überraschen, durch Raschheit oder Geschwindigkeit auf etwas zu- oder über jemanden kommen; für das niedrigere überrumpeln. Seinen Freund im Bette überraschen. Den Feind überraschen, da er sich es am wenigsten vermuthen war. Einen Dieb überraschen. Sich von dem Zorne, von einer Leidenschaft überraschen lassen. Man wird überrascht, auch wenn man übereilt zu einem Ent- schlusse bewogen wird, ehe man Zeit gehabt, denselben gehörig zu überlegen. So auch die Überraschung. Das Intensivum überrascheln, ist nur im gemeinen Leben üblich.


Überraspeln (W3) [Adelung]


Überraspeln, verb. reg. act. überraspelt, zu überraspeln, auf der ganzen Oberfläche beraspeln. Ein Stück Holz noch ein Mahl überraspeln.


Überrechen (W3) [Adelung]


Überrechen, verb. reg. act. überrechet, zu überrechen. Ein Stück Land im Garten, es auf der ganzen Oberfläche mit dem Rechen ebenen.


Überrechnen (W3) [Adelung]


Überrechnen, verb. reg. act. überrechnet, zu überrechnen, eine Zahl nach allen ihren Theilen durchrechnen. Überrechne, was eine Sache werth ist, Apostg. 19, 19. Die Kosten einer Unternehmung überrechnen. Seine Einnahmen, seine Schulden überrechnen.


Überrecht (W3) [Adelung]


Überrecht, adv. überflüssig recht, welches nur im gemeinen Leben üblich ist. Er glaubt, er habe überrecht, er habe noch Recht übrig. Drey heißt sonst überrecht, Günth.


Überreden (W3) [Adelung]


Überreden, verb. reg. act. überredet, zu überreden, eigentlich durch Worte oder Reden überwinden, durch wörtlichen Vorstellung zum Beyfalle oder zu etwas bewegen, zu etwas bereden. Überrede deinen Mann, daß er uns sage das Räthsel, Richt. 14, 13. Sie überredete ihn mit vielen Worten und gewann ihn mit ihrem glatten Munde, Sprichw. 7, 21. Es fehlet nicht viel, du überredest mich, daß ich ein Christ würde, Apostg. 26, 18. Er ist nicht zu überreden. Auch mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden einer Sache überreden, ihn durch Worte bewegen, sie zu glauben. Ich kann mich dessen nicht überreden. Was man gern will, dessen überredet man sich leicht. Im Hochdeutschen zuweilen auch mit der vierten Endung der Sache: ich konnte ihn das nicht überreden, welche Wortfügung aber freylich nicht die beste ist. In engerer Bedeutung überredet man jemanden, wenn man ihn durch bloßen wahrscheinliche Gründe zum Beyfalle, oder auch zu einer Handlung beweget, wodurch es sich von überführen, überweisen und überzeugen unterscheidet, ob es gleich ursprünglich und eigentlich eine Bewegung, Überwindung durch Worte im weitesten Verstande bedeutet; daher es ehedem auch für überführen, überzeugen gebraucht wurde. Wird er des mit Recht überredet, rechtlich überführet, in einer Urkunde von 1280. So auch die Überredung.


Überreichen (W3) [Adelung]


Überreichen, verb. reg. 1) Überreichen, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, ich reiche über, übergereicht, über zu reichen; über etwas reichen, mit Verschweigung dieses Etwas, im gemeinen Leben überlangen. Die Stange ist zu kurz, sie reicht nicht über, über den Graben. 2. Überreichen, als ein Activum, ich überreiche, überreicht, zu überreichen, in jemandes Hände reichen, wo es mehr Feyerlichkeit voraus setzt als übergeben, aber nicht allemahl den eigenthümlichen Besitz mit einschließt. Jemanden ein Gedicht überreichen, welches man auf ihn verfertigt hat, ein Buch, welches man ihm zugeschrieben hat. Dem Landesherren eine Bittschrift überreichen. Jemanden einen Teller bey Tische, ein Glas Wein überreichen, wenn es auf eine feyerlich oder doch der Wohlanständigkeit gemäße Art geschiehet. So auch die Überreichung.


Überreif (W3) [Adelung]


Überreif, adj. et adv. allzu reif, reifer als nöthig und dienlich ist. Überreifes Obst. Von Feldfrüchten ist in einigen Gegenden auch überständig üblich. Das Hauptwort die Überreife, plur. car. ist auch nicht ganz fremd.


Überreiten (W3) [Adelung]


Überreiten, verb. irreg. ( S. Reiten.) 1. Überreiten, als ein Neutrum mit seyn, ich reite über, übergeritten, über zu reiten, über etwas reiten, mit dessen Verschweigung. Die Brücke ist zu schmahl, ich kann nicht überreiten. 2. Überreiten, als ein Activum mit der vierten Endung, ich überreite, überritten, zu überreiten. 1) Ein Kind, ein Thier, einen Menschen überreiten, sie über en Haufen reiten. Von dem Feinde überritten werden. 2) Jemanden überreiten, ihm im Reiten zuvor kommen. Er überreitet den besten Reiter. 3) Ein Pferd überreiten, es im Reiten zu sehr angreifen. 4) Im Oberdeutschen sagt man auch, die Wege, einen Wald, ein Feld u. s. f. überreiten, zu Pferde die Aufsicht darüber führen, sie zu Pferde besichtigen, wofür im Hochdeutschen bereiten üblich ist. Daher sind daselbst die Überreiter, solche vereidigte berittene Personen, welche über gewisse Gegenstände die Aufsicht führen, und im Hochdeutschen Bereiter heißen. Dienen sie nur zu Fuße, so heißen sie daselbst Übergeher. So hat man im Österreichischen Salzübergeher und Salzüberreiter, Wegeüberreiter, Wegebereiter, Wald- und Forstüberreiter u. s. f. In Wien hießen gewisse Rumorwächter zu Pferde gleichfalls Überreiter. S. auch Landreiter.


Überrennen (W3) [Adelung]


Überrennen, verb. irreg. act. ( S. Rennen,) überrannt, zu überrennen. 1) Über den Haufen rennen. Ein Kind, ein Thier überrennen. 2) Jemanden überrennen, es ihm im Rennen zuvor thun.


Überrest (W3) [Adelung]


Der Überrest, des -es, plur. die -e, dasjenige, was von einem Dinge übrig bleibt, und welches man auch den Rest zu nennen pflegt. Der Überrest der Speisen bey der Mahlzeit, von dem Zeuge u. s. f. Zwar schien von Scham ein kleiner Überrest - Ihn noch zu röthen, Schleg.


Überrinnen (W3) [Adelung]


Überrinnen, verb. irreg. neutr. ( S. Rinnen,) mit dem Hülfsworte seyn, ich rinne über, übergeronnen, über zu rinnen, über das gesetzte Ziel der Höhe rinne, wie überfließen und überlaufen.


Überrock (W3) [Adelung]


Der Überrock, des -es, plur. die -röcke, ein Rock geringerer Art, welchen man über die ordentliche Kleidung ziehet, sie dadurch vor der Witterung, oder sich vor der Kälte zu verwahren, der also von dem Oberrocke noch unterschieden ist. Der Regenrock, Surtout, Caputt u. s. f. sind solche Überröcke.


Überrück (W3) [Adelung]


Das Überrück, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden, das gedrechselte Holz an der Spindel, worum der Flachs gewickelt wird. Beydes zusammen gibt den Rocken.


Überrücks (W3) [Adelung]


Überrücks, adv. welches so wie hinterrücks, nur im gemeinen Leben üblich ist, über den Rücken. Jemanden überrücks ansehen, über die Achsel. Den Hals überrücks biegen, rückwärts. Überrücks liegen, auf dem Rücken.


Überrumpeln (W3) [Adelung]


Überrumpeln, verb. reg. act. überrumpelt, zu überrumpeln, welches mit überraschen und überfallen der Sache nach gleich bedeutend ist, nur daß überrumpeln ein größeres Gepolter oder Getöse mit einschließt, und um dieser Onomatopöie willen im gemeinen Leben häufiger ist, als in der edlern und anständigern Schreibart. Den Feind, eine feindliche Stadt überrumpeln, sie unvermuthet und durch Geschwindigkeit überfallen. Jemanden überrumpeln, ihm unvermuthet über den Hals kommen, auch wenn es in freundschaftlicher Absicht geschiehet. Wir werden überrumpelt, wenn man uns zu etwas bewegt, ohne uns Zeit zu lassen, die Sache zu überlegen, in welchem Verstande übertölpeln noch niedriger ist. So auch die Überrumpelung.


Überrüsten (W3) [Adelung]


Überrüsten, verb. reg. neutr. mit haben. Im Bergbaue rüstet man über, wenn man das Gerüst zu dem Haspel über einen Schacht aufrichtet. Der Müller rüstet über, wenn er den Rumpf mit seinem Zubehör aufsetzt, im Gegensatze des Abrüstens.


Übersäen (W3) [Adelung]


Übersäen, verb. reg. act. übersäet, zu übersäen. 1) Wie besäen, über den ganzen Oberfläche mit Samen bestreuen, so wohl eigentlich, als figürlich. Den Acker übersäen, besäen. Mit Blattergruben übersäet. 2) Den Acker übersäen, zu vielen Samen in denselben säen. So auch die Übersäung.


Übersalzen (W3) [Adelung]


Übersalzen, verb. irreg. act. ( S. Salzen.) Übersalzen, zu übersalzen, zu sehr, zu viel salzen, versalzen. Die Speisen übersalzen.


Übersatz (W3) [Adelung]


Der Übersatz, des -es, plur. die -sätze, von dem Zeitworte übersetzen. 1. Dasjenige, was über ein anderes Ding gesetzet wird, doch nur in einigen Fällen, weil in den meisten übrigen Aufsatz üblicher ist. In der Schifffahrt, werden diejenigen Theile oder Stücke, welche über einander gesetzet werden, und alsdann den Mastbaum ausmachen, mit einem allgemeinen Nahmen Aufsätze, noch häufiger aber Übersätze genannt. Indessen hat jeder derselben wieder seinen besondern Nahmen; der erste Übersatz des Mittelmastes heißt die große Stenge, der zweyte die große Bramstenge; der erste Übersatz des Fockmastes heißt die Vorstenge oder Fockstenge, und der zweyte die Vorbramstenge; der Übersatz des Besanmastes die Kreuzstenge, und des Bugspriets die Bugstenge oder Blindstenge, blinde Stenge. In der Baukunst ist der Übersatz ein niedriges Geschoß zu oberst unter dem Dache, Franz. l'Attique. 2. Von Übersetzen, zu viel auf- oder ansetzen ist Übersatz, ohne Plural. 1) * Was zu viel aufgesetzet wird; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. Mein Tisch, der darf mich nicht um Übersatz verklagen. Der Gurgel eß ich nicht, ich esse nur dem Magen, Logau. Wo es den Überfluß aufgesetzter oder aufgetragener Speisen bedeutet. 2) Von der R. A. jemanden übersetzen, ihn im Preise übertheuern, zu viel Gewinn von ihm nehmen, ist der Übersatz unbilliger, übermäßiger Gewinn. Du sollst nicht Wucher von deinem Bruder nehmen, oder Übersatz, 3 Mos. 25, 36. Du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher thun, noch deine Speise auf Übersatz austhun, V. 37. Wer sein Gut mehret mit Wucher und Übersatz, Sprichw. 28, 8. Wucher und Übersatz nehmen, Ezech. 18, 17.


Überschallen (W3) [Adelung]


Überschallen, verb. reg. act. überschallt, zu überschallen, an lautem Schalle übertreffen, mit der vierten Endung der Sache.


Überschar (W3) [Adelung]


Die Überschar, im Bergbaue, ( S. Oberschar.) Wenn ober oder über hier etwas bedeutet, das übrig bleibt, so ist Überschar die richtigste Sprech- und Schreibart.


Überscharf (W3) [Adelung]


Überscharf, adj. et adv. übermäßig scharf, allzu scharf. Das Messer ist überscharf.


Überschatten (W3) [Adelung]


Überschatten, verb. reg. act. überschattet, zu überschatten, ganz mit seinem Schatten bedecken, welches mehr ist, als beschatten. Eine Wolke überschattete sie, Matth. 17, 5. Sein Schatten überschattete ihrer etliche, Apost. 5, 15. Die Cherubim überschatteten den Gnadenstuhl, Ebr. 9, 5. Figürlich heißt es Luc. 1, 35, von der Empfängniß Christi: die Kraft des Höchsten wird dich überschatten, ihre Gegenwart in dir auf eine merkliche Weise offenbaren. So auch die Überschattung.


Überschauen (W3) [Adelung]


Überschauen, verb. reg. 1) Überschauen, ich schaue über, übergeschauet, über zu schauen, als ein Neutrum mit haben, über etwas schauen oder sehen, im Oberdeutschen, zuweilen auch in der höhern Schreibart der Hochdeutschen. Die Mauer ist zu hoch, ich kann nicht überschauen. 2. Überschauen, als ein Activum mit der vierten Endung, ich überschaue, überschaut, zu überschauen, wie übersehen 1. im Oberdeutschen und der höhern Schreibart der Hochdeutschen. Die weite Ebene ist nicht zu überschauen. Jeder, der sein Leben bedachtsam überschauen will, Gell. Daher die Überschauung.


Überscheinen (W3) [Adelung]


Überscheinen, verb. irreg. ( S. Scheinen.) 1) Überscheinen, es scheinet über, übergeschienen, über zu scheinen, als ein Neu- trum mit haben, über etwas scheinen, den Schein über etwas, der Höhe nach, werfen; obgleich nur selten. 2. Überscheinen, überscheint, überschienen, zu überscheinen, als ein Activum mit der vierten Endung, mit seinem Scheine bedecken, auf der ganzen Oberfläche erleuchten; gleichfalls nur selten.


Überschicken (W3) [Adelung]


Überschicken, verb. reg. act. ich überschicke, überschickt, zu überschicken, an einem andern schicken, in der edlern Schreibart übersenden. Einem einen Brief, Waaren, Geld u. s. f. überschicken. So auch die Überschickung.


Überschießen (W3) [Adelung]


Überschießen, verb. irreg. 1. Überschießen, ich schieße über, übergeschossen, über zu schießen, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben. 1) Über etwas schießen, mit dessen Verschweigung. Die Wand ist zu hoch, man kann nicht überschießen, besser darüber. 2) Der Leithund schießt über, wenn er aus Hitze über die Fährte hin schießt oder eilt, ohne solche zu bemerken. Wird aber die Fährte ausgedruckt, so fällt der Ton auf das Zeitwort, und alsdann überschießt der Hund die Fährte. 3) Außer der bestimmten Anzahl hinzu schießen oder thun. Der Buchdrucker schießt über, wenn er mehr Bogen abdrucken lässet, als bestimmt worden; wo der Ton auf dem Vorworte bleibt, wenn gleich die Zahl in der vierten Endung ausgedruckt wird. Funfzig Exemplare überschießen. S. auch Überschuß. 2. Überschießen, als ein Activum, ich überschieße, überschossen, zu überschießen. 1) Über etwas hin schießen, mit dessen Meldung, doch nur bey den Jägern. Man überschießet ein Wild, wenn man darüber hin schießet, ohne es zu treffen. 2) Sich überschießen, mit dem Leibe über den Kopf hin schießen oder fallen; im gemeinen Leben sich überpurzeln.


Überschiffen (W3) [Adelung]


Überschiffen, verb. reg. 1. Überschiffen, ich schiffe über, übergeschifft, über zu schiffen. 1) Über ein Wasser schiffen, mit dessen Verschweigung, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. Auf einem Jagdschiffe nach England überschiffen. 2) Zu Wasser über einen Fluß oder Wasser schaffen, als ein Activum mit der vierten Endung der Sache. Waaren überschiffen, über den Fluß. Personen nach England überschiffen, über den Canal. 2. Überschiffen, ich überschiffe, überschifft, zu überschiffen, über ein Wasser schiffen, mit dessen ausdrücklichen Meldung. Eine Meerenge, einen Fluß überschiffen.


Überschlächtig (W3) [Adelung]


Überschlächtig, S. Oberschlächtig.


Überschlag (W3) [Adelung]


Der Überschlag, des -es, plur. die -schläge, von dem Zeitworte überschlagen. 1. Der Zustand, da ein Ding überschlägt, doch nur in einigen wenigen Fällen und ohne Plural. So pflegt man zuweilen die Neigung der Zunge in der Wage nach einer Seite hin den Überschlag zu nennen. Noch häufiger 2. dasjenige, was überschlagen wird. 1) Gewisse umgeschlagene Theile an den Kleidungsstücken werden häufig Überschläge genannt. Ein Überschlag am Kragen. Die Überschläge auf den Ärmeln, welche noch häufiger Aufschläge heißen. 2) Ein feuchtes Arzeneymittel, welches über einen kranken Theil geschlagen oder gelegt wird, heißt ein Überschlag. Warme Überschläge über ein Glied machen. 3) In der Baukunst ist der Überschlag ein gerades Glied, welches etwas größer als ein Riemen, und ein oben weiter hervor springendes Stück oben schließet.


Überschlagen (W3) [Adelung]


Überschlagen, verb. irreg. ( S. Schlagen.) 1. Überschlagen, ich schlage über, überschlagen, über zu schlagen. 1) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (a) Sich mit dem obern Theile schnell nach einer Seite neigen. Die Wage schlägt über, wenn sich die Zunge nach einer Seite neigt. (b) Mit dem obern Theile plötzlich hinten über fallen. Ein stehendes Stück Bauholz schlägt über, wenn es mit dem obern Theile fällt. Das Kind schlägt über, wenn es der Amme rücklings von dem Arme fällt. Das Pferd ist mit dem Reiter übergeschlagen, wenn es sich bäumt und hinten über fällt. So bald es hier aber ein Reciprocum wird, sich überschlagen, gehöret es zu dem folgenden Zeitworte. 2) Als ein Activum, doch so, daß dasjenige, worauf sich das über eigentlich beziehet, verschwiegen werde. (a) Mit einem Theile des Endes oder Äußersten den andern Theil bedecken. Das Betttuch überschlagen. Die Ärmel am Kleide überschlagen, auch aufschlagen. (b) Über etwas schlagen, d. i. legen. Warmen Wein überschlagen, über ein krankes Glied. 2. Überschlagen, ich überschlage, überschlagen, zu überschlagen. 1) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (a) Mit Schimmel überschlagen, überzogen werden, wo doch beschlagen üblicher ist. Am häufigsten gebraucht man es, (b) von kalten Körpern, besonders flüssiger. Art, wenn sie die empfindliche Kälte verlieren. Das kalte Wasser ein wenig überschlagen lassen, ehe man es trinkt. Der Wein überschlägt schon, ist schon überschlagen, wenn er die empfindliche Kälte verlieret. Überschlagenes Bier. In vielen Gegenden ist dafür auch verschlagen üblich, Nieders. verslaen. 2) Als ein Activum, wo es nach Maßgebung des einfachen Zeitwortes wieder verschiedene Bedeutungen hat. (a) Zu sehr, zu viel schlagen. Einen Hund überschlagen, bey den Jägern, ihn durch allzu viele Schläge scheu und furchtsam machen, wofür auch verschlagen üblich ist. Ein überschlagener Hund. (b) Sich überschlagen, rücklings über fallen. Das Pferd hat sich überschlagen, überschlug sich mit dem Reiter. ( S. das vorige Überschlagen.) (c) Im Nachschlagen übergehen. Eine Stelle in einem Buche überschlagen, so wohl sie im Nachschlagen oder Aufsuchen wider Willen übersehen, als auch sie mit Fleiß vorbey lassen. Ein Paar Blatter überschlagen. Das wollen wir überschlagen, nicht mit lesen. Überblättern kommt in ähnlichem Verstande vor. (d) Die Größe, Schwere, Anzahl u. s. f. ungefähr bestimmen. Ein Feld mit der Meßkette überschlagen, es nur ungefähr ausmessen. Etwas auf der Wagschale überschlagen, es ungefähr wägen. Ferner ungefähr berechnen. Die Kosten zu einer Unternehmung überschlagen. Wer ist unter euch, der einen Thurm bauen will, und sitzt nicht zuvor, und überschlägt die Kost, (die Kosten) ob ers habe hinaus zu führen? Luc. 14, 28. Den Gewinn überschlagen. ( S. Überschlag.) In noch weiterer Bedeutung für erwägen, überlegen, bedenken, ist es im Hochdeutschen veraltet. Da liegt die arme Seel in Pein und überschlägt Ganz traurig, daß sie schon ihr Urtheil mit sich trägt, Opitz. Das Hauptwort, die Überschlagung, ist nur in einigen Fällen des Activi üblich, besonders, wenn der Ton auf dem Zeitworte liegt; in andern gebraucht man das Überschlagen, und in einem der Überschlag.


Überschleichen (W3) [Adelung]


Überschleichen, verb. irreg. ( S. Schleichen,) überschlichen, zu überschleichen, schleichend übereilen, überraschen, beschleichen. Ich ließ mich oft von ihm nachlässig überschleichen, Gell.


Überschleyern (W3) [Adelung]


Überschleyern, verb. reg. act. überschleyert, zu überschleyern, mit einem Schleyer überdecken, am häufigsten in der dichterischen Schreibart. Durch Ansehn überschleyert der Irrthum den Betrug, Dusch.


Überschlichten (W3) [Adelung]


Überschlichten, verb. reg. act. überschlichtet, zu überschlichten, bey den Klempenern, auf der ganzen Oberfläche schlichten, d. i. mit dem Schlichthammer glatt schlagen.


Überschlingen (W3) [Adelung]


Überschlingen, verb. irreg. act. ( S. Schlingen,) überschlungen, zu überschlingen, bey den Nähterinnen, eine Art zu nähen.


Überschmieren (W3) [Adelung]


Überschmieren, verb. reg. act. 1) Überschmieren, ich schmiere über, übergeschmiert, über zu schmieren, über etwas schmieren, mit dessen Verschweigung. Öhl überschmieren, über eine Wunde, u. s. f. 2) Überschmieren, ich überschmiere, überschmiert, zu überschmieren, auf der obern Fläche beschmieren mit Meldung der Fläche. Einen Ofen mit Lehm überschmieren.


Überschnappen (W3) [Adelung]


Überschnappen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, er schnappt über, übergeschnappt, über zu schnappen, schnappend oder mit einem schnappenden Laute über etwas fahren oder springen. Ein Schloß schnappt über, wenn der Riegel über den Kamm des Schlüssels fähret, ohne zu schließen. Figürlich sagt man im gemeinen Leben, es schnappe jemand über, wenn er des gehörigen Gebrauches seines Verstandes beraubt wird.


Überschnellen (W3) [Adelung]


Überschnellen, verb. reg. act. überschnellt, zu überschnellen. Jemanden überschnellen, ihm durch Geschwindigkeit zu seinem Nachtheil zuvor kommen, ihn überlisten, berücken; Nieders. versnellen, im Hochdeutschen auch wohl beschnellen oder schnellen schlechthin. Ehedem bedeutete es auch übereilen, nicht die gehörige Zeit zu etwas lassen; in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.


Überschneyen (W3) [Adelung]


Überschneyen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, so doch nur in den zusammen gesetzten Zeiten üblich ist, überschneyet, zu überschneyen, mit Schnee bedecket, überzogen werden. Die Felder sind ganz überschneyet.


Überschnüren (W3) [Adelung]


Überschnüren, verb. reg. act. überschnürt, zu überschnüren. 1) Mir Schnüren oder einem Schnurwerke überziehen. Etwas überschnüren. 2) Mit der Schnur nur ungefähr messen; überschlagen. Ein Faß überschnüren. So auch die Überschnürung.


Überschreiben (W3) [Adelung]


Überschreiben, verb. irreg. act. ( S. Schreiben.) 1. Überschreiben, ich schreibe über, übergeschrieben, überzuschreiben, über etwas schreiben, mit Verschweigung dieses Etwas; besser, darüber schreiben. 2. Überschreiben, ich überschreibe, überschrieben, zu überschreiben. 1) Mit einer Auf- oder Überschrift versehen. Einen Brief überschreiben, die Aufschrift darauf setzen. Die Brandstiber überschreiben, im Hüttenbaue, darauf schreiben, aus welcher Hütte sie sind. Das Buch ist überschrieben: der goldne Spiegel; besser die Aufschrift, der Titel des Buches heißt: u. s. f. ( S. Überschrift.) 2) Jemanden etwas überschreiben, es ihm schriftlich bekannt machen. Seinem Freunde alle Neuigkeiten überschreiben. So auch die Überschreibung.


Überschreiten (W3) [Adelung]


Überschreiten, verb. irreg. ( S. Schreiten.) 1) Überschreiten, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, ich schreite über, übergeschritten, zu überschreiten, über etwas schreiten, mit dessen Verschweigung. Der Bach ist zu breit, man kann nicht überschreiten, besser darüber schreiten. 2) Überschreiten, als ein Activum, ich überschreite, überschritten, zu überschreiten, über etwas schreiten, mit dessen Meldung. Das gesetzte Ziel überschreiten. Am häufigsten figürlich. (a) Ziel und Maß überschreiten, nicht das gehörige Maß beobachten. Die Gränzen der Mäßigung, der Selbstvertheidigung überschreiten. Die Schranken der Ehrbarkeit überschreiten. Die Billigkeit überschreiten. (b) Jemandes Befehl, ein Gesetz überschreiten, dawider handeln, es übertreten, ehedem übergehen. So auch die Überschreitung.


Überschreyen (W3) [Adelung]


Überschreyen, verb. irreg. act. ( S. Schreyen,) ich überschreye, überschrien, zu überschreyen. 1) An Geschrey übertreffen, stärker schreyen als ein anderes Ding. Jemanden überschreyen. Die Schalkmeyen überschreyen die Violinen. 2) Zu stark schreyen. Eine überschriene Stimme, welche durch vieles Schreyen verderbt worden.


Überschrift (W3) [Adelung]


Die Überschrift, plur. die -en, eine kurze Schrift, welche über ein anderes Ding gesetzt wird, wodurch sie sich von der Aufschrift, Inschrift, Beyschrift und Unterschrift unterscheidet. Die Überschrift einer Münze, welche über dem Bilde stehet. Weß ist das Bild und die Überschrift? Matth. 22, 20. Die Überschrift am Kreuze Christi, einer Säule, eines Grabmahles u. s. f. so fern sie über der Hauptfigur stehet. Die Überschrift eines Briefes, besser, die Aufschrift. Die Überschrift eines Capitels, einer Abtheilung in einem Buche; allein, von dem Titel des Buches selbst, ist Aufschrift üblicher. Bey dem Notker Obescrift. Auch ein kurzes Sinngedicht über einen Gegenstand, ein Epigramm, pflegen einige im Deutschen eine Überschrift zu nennen.


Überschuß (W3) [Adelung]


Der Überschuß, des -sses, plur. die -schüsse, von dem Zeitworte überschießen. 1) Dasjenige, was über die bestimmte Zahl, über das bestimmte Maß oder Gewicht ist. Auf tausend Thaler zehn Thaler Überschuß haben. Den Überschuß berechnen. 2) In einigen Gegenden pflegt man auch ein über das untere Stockwerk hervor ragendes oberes Stockwerk, den Überschuß zu nennen, welcher sonst der Überbau heißt. 3) Im Bergbaue ist der Überschuß, ein Flötz von verhärtetem Thone, vermuthlich, so fern es sich über einem nutzbareren Flötz befindet.


Überschutt (W3) [Adelung]


Der Überschutt, des -es, plur. inus. von dem folgenden Zeitworte in der Baukunst, die Übergießung eines Gewölbebogens mit flüssigem Kalke, und dieser Kalk, womit er übergossen wird, selbst.


Überschütten (W3) [Adelung]


Überschütten, verb. reg. 1. Überschütten, ich schütte über, übergeschüttet, über zu schütten, so schütten, daß etwas überlaufe, mit Verschweigung der Gränze, worüber es läuft. Das Bier überschütten, übergießen. 2. Überschütten, ich überschütte, überschüttet, zu überschütten, über etwas schütten, mit dessen Meldung in der vierten Endung. 1) Eigentlich. Etwas mit Sand, mit Erde überschütten. Sie haben mein Haupt mit Wasser überschüttet, Klagel. 3, 54. 2) In überaus reichem Maße mit etwas versehen, eine harte und großen Theils veraltete Figur; überhäufen. Sie werden mit Furcht überschüttet seyn, Ezech. 7, 18. Mit Schande und Hohn müssen sie überschüttet werden, Ps. 71, 13. Wie hat der Herr die Tochter Zion mit seinem Zorn überschüttet! Klagel. 2, 1. Du überschüttest ihn mit Segen, Ps. 21, 4. Jemanden mir Wohlthaten überschütten, überhäufen. So auch die Überschüttung.


Überschwängern (W3) [Adelung]


Überschwängern, verb. reg. act. überschwängert, zu überschwängern, stärker, in reicherm Maße schwängern oder beschwängern, als dem Laufe der Natur gemäß ist. Eine Person, welche mit drey Kindern niederkommt, heißt überschwängert. So auch die Überschwängerung.


Überschwang (W3) [Adelung]


* Der Überschwang, (richtiger Überschwank,) des -es, plur. car. ein im Hochdeutschen unbekanntes Wort für Überfluß. Ihr Überschwang diene eurem Mangel, 2 Cor. 8, 14. S. Überschwänklich.


Überschwanken (W3) [Adelung]


Überschwanken, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, es schwankt über, übergeschwankt, über zu schwanken. 1) Sich schwankend über etwas bewegen, besonders von flüssigen Körpern. Ein allzu volles Glas schwankt über, läuft über. 2) Sich mit dem obern Theile schwankend herüber neigen.


Überschwänklich (W3) [Adelung]


Überschwänklich, adj. et adv. von dem vorigen Zeitworte überschwanken, eigentlich so, daß es überschwanket, in reichem Maße überfließet. Es wird indessen nur in figürlichem Verstande fast so wie überflüssig gebraucht, in überaus reichem Maße, ob es gleich auch hier im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird. Die Gerechtigkeit kommt überschwänglich, Es. 10, 22. Überschwängliche Klarheit, 2 Cor. 3, 9, 10. Die überschwängliche Größe der Kraft, Ephes. 1, 19. Der überschwängliche Reichthum der Gnade Gottes, Kap. 2, 4. Und so in andern Stellen mehr, wo es ein ungewöhnlich reichliches Maß bedeutet. Da dieses Wort von überschwanken herkommt, so siehet man bald, daß die Schreibarten überschwänglich und überschwenglich unrichtig sind. Notker gebraucht dafür ubersueifig, von schweifen, schwanken.


Überschwatzen (W3) [Adelung]


Überschwatzen, verb. reg. act. überschwatzt, zu überschwatzen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Zeitwort für beschwatzen, überreden. Die hast du überschwätzt, (überschwatzt,) Opitz.


Überschwelle (W3) [Adelung]


Die Überschwelle, besser Oberschwelle, ( S. dieses Wort.) Das erste kommt einige Mahl in der Deutschen Bibel vor.


Überschwemmen (W3) [Adelung]


Überschwemmen, verb. reg. act. ich überschwemme, überschwemmt, zu überschwemmen, mit stark anfließendem Wasser bedecken, unter Wasser setzen. Der ausgetretene Fluß hat das ganze Land überschwemmet. Die Fluth brach durch die Dämme, und überschwemmete die ganze Gegend. Daher die Überschwemmung, plur. die -en, der Zustand, da ein Ort oder eine Gegend von dem Wasser überschwemmet wird.


Überschwer (W3) [Adelung]


Überschwer, adj. et adv. überflüssig schwer, schwerer, als nöthig und gewöhnlich ist.


Überschwimmen (W3) [Adelung]


Überschwimmen, verb. irreg. neutr. ( S. Schwimmen,) mit dem Hülfsworte seyn, ich schwimme über, bin übergeschwommen, über zu schwimmen, über ein Wasser schwimmen, mit dessen Verschweigung. Der Fluß ist zu breit, man wird nicht leicht überschwimmen können, besser, hinüberschwimmen, und in andern Fällen darüber, herüber.


Übersegeln (W3) [Adelung]


Übersegeln, verb. reg. act. 1. Übersegeln, ich segele über, übergesegelt, über zu segeln, welches doch selten gebraucht wird, über ein Wasser segeln, mit dessen Verschweigung. Aus Holland nach England übersegeln. 2. Übersegeln, ich übersegele, übersegelt, zu übersegeln. 1) Über etwas segeln mit der vierten Endung des Gewässers, allenfalls in der höhern Schreibart. Ganze Weltmeere übersegeln, durchsegeln. 2) Über den Haufen segeln. Ein Schiff übersegeln. Daher die Übersegelung. 3) Im Segeln zuvor kommen, schneller segeln. Die Jagdschiffe übersegeln die meisten andern Schiffe.


Übersehen (W3) [Adelung]


Übersehen, verb. irreg. ( S. Sehen.) 1. Übersehen, ich sehe über, übergesehen, über zu sehen, als ein Neutrum mit haben, über etwas höheres sehen, mit dessen Verschweigung, wofür doch darüber, hinüber, herüber sehen, richtiger und anständiger sind. 2. Übersehen, ich übersehe, übersehen, zu übersehen, mit ausdrücklicher Meldung dessen, worauf sich das Vorwort beziehet, in der vierten Endung. 1) Über etwas wegsehen, weil man höher gestellet ist, als dieses Etwas, wo es doch nur in figürlichem Verstande üblich ist. Der Größere übersiehet den Kleinern, der Reichere den Armen, der Größere hat mehr Macht als der Kleine, der Reiche mehr Vermögen. Wenn jemand mehr Gelehrsamkeit besitzet, als ein anderer, so sagt man, er übersehe ihn sehr weit. Dergleichen Kleinigkeiten sind leicht zu übersehen, ohne beschwerliche Empfindung zu ertragen. Eine solche Summe kann ich nicht übersehen, nicht ohne Beschwerde entbehren. 2) Über die ganze Oberfläche eines Dinges hinsehen. (a) Eigentlich, besonders auch, so fern man höher gestellt ist. Von diesem Berge kann man die ganze Gegend, von diesem Thurme die ganze Stadt, übersehen. Eine Ebene, welche nicht zu übersehen ist. O wie reißt das Entzücken mich hin, wenn ich vom hohen Hügel die weit ausgebreitete Gegend übersehe! Geßn. Auch in weiterer Bedeutung. Du wirst dein Unglück nicht übersehen können. (b) Figürlich. Etwas übersehen, es flüchtig durchsehen. In den Küchen übersiehet man den Salat, das Gemüse, wenn man es durchsiehet, um das untaugliche auszulesen. Eine Rechnung, eine Arbeit übersehen, sie durchgehen, durchsehen, ob sie richtig sey. Die Probebogen der Druckerey übersehen, ob sie richtig sind. Eine Schrift übersehen, so wohl sie flüchtig durchlesen, als auch sie durchlesen, um sie zu verbessern; in welchem Verstande auch einige das Hauptwort Übersicht gebrauchen, ( S. dasselbe.) Seine Lection übersehen, sie durchlesen, um sie zu lernen. Nach einer noch weitern Figur bedeutete es ehedem auch die Aufsicht über etwas haben, wie noch das Engl. oversee, in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen veraltet ist. 3) Über etwas wegsehen, ohne es gewahr zu werden, etwas nicht sehen, was man doch sehen konnte oder wollte. (a) Eigentlich, so fern es aus Übereilung oder Mangel der Aufmerksamkeit geschiehet. Das habe ich übersehen, bin ich nicht gewahr geworden. Im Lesen zwey Zeilen übersehen. In der Zählung mehrerer Dinge drey Stücke übersehen. (b) Figürlich. (1) Arme Personen werden immer übersehen, nicht geachtet, man bezeiget seine Aufmerksamkeit nicht für sie. Darum, daß ihre Witwen übersehen wurden in der täglichen Handreichung, Apost. 6, 1; übergangen wurden. (2) Etwas übersehen, thun, als wenn man es nicht sähe, es nicht merken lassen, daß man es wahrgenommen habe, besonders Fehler und Vergehen, sie ungeahndet lassen. Gott hat die Zeit der Unwissenheit übersehen, Apostelg. 17, 30. Ich habe ihm viel übersehen, werde ihm aber künftig nichts mehr übersehen. Wenn sie nur ein gutes Herz hat, so will ich ihr die Unrichtigkeit in ihren Meinungen gern übersehen, Gell. Ein Fehler des äußerlichen Wohlstandes wird an dem Kinde oft hart bestraft, und eine feine Unwahrheit übersieht man ihm, ebend. Mit der dritten Endung der Person und der Verschweigung der vierten Endung der Sache ist es veraltet. Ich will meinem Volk Israel nicht mehr übersehen, Amos 6, 8. Kap. 8, 2; wofür nachsehen üblicher ist. (3) Ehedem sagte man auch, jemanden übersehen, ihn verschonen, seiner schonen, welche Bedeutung aber im Hochdeutschen veraltet ist. Das Hauptwort die Übersehung ist nur in einigen Fällen üblich, S. auch Übersicht.


Übersenden (W3) [Adelung]


Übersenden, verb. reg. et irreg. act. ( S. Senden,) übersendet oder übersandt, zu übersenden, welches in der edlern Schreibart für das gemeinere überschicken gebraucht wird. Jemanden einen Brief, Waaren, Geld übersenden. Pilatus übersandte Jesum zu Herodes, Luc. 23, 7. So auch die Übersendung.


Übersetzen (W3) [Adelung]


Übersetzen, verb. reg. 1. Übersetzen, ich setze über, übergesetzt, überzusetzen, mit Verschweigung des zu dem Vorworte gehörigen Hauptwortes. 1) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, über etwas setzen, d. i. springen. Der Graben ist so breit, daß kein Reiter übersetzen kann, besser darüber setzen. Bey den Jagden müssen die Tücher von solcher Höhe seyn, damit die Hirsche nicht übersetzen können; in welchem Falle die Jäger auch die Zeitwörter überfallen und überfliehen gebrauchen. Wir wollen übersetzen, über den Fluß setzen, d. i. fahren. Figürlich setzt im Bergbaue ein Gang über, wenn er einen andern Gang durchschneidet. 2) Als ein Activum. (a) Über etwas setzen, (thätig,) d. i. über der Oberfläche hin bis jenseit derselben. Truppen über- setzen; sie auf einem Fahrzeuge über einen Strom; über eine Meerenge, über einen Arm des Meeres führen. Sich nach England übersetzen lassen, überschiffen, überfahren. (b) Einen Topf, einen Kessel übersetzen, über das Feuer. 2. Übersetzen, ich übersetze, übersetzt, zu übersetzen. 1) Die ganze Oberfläche besetzen, eine wenig gangbare Bedeutung, wofür besetzen üblicher ist. 2) Über einen Raum auf die andere Seite setzen, wo es nur im figürlichen Verstande üblich ist. Ein Buch, eine Schrift übersetzen, sie aus einer Sprache in die andere übertragen, so daß alle in der einen Sprache befindlichen Haupt- und Nebenbegriffe, so viel möglich mit gleich bedeutenden Wörtern ausgedruckt werden, zum Unterschiede von dem umschreiben, erklären u. s. f. Aus dem Griechischen in das Lateinische, aus dem Französischen in das Deutsche, aus dem Holländischen in das Englische übersetzen. Im Nieders. umsetten. Übersetzen wird am häufigsten von der schriftlichen Übersetzung gebraucht; von der mündlichen ist auch dolmetschen und verdolmetschen üblich. ( S. die beyden folgenden.) 3) Zu viel setzen, mehr setzen, als nöthig und dienlich ist. (a) Einen Berg mit Weinstöcken übersetzen, mehr Weinstöcke darauf setzen, als Raum und Nahrung haben können. Das Haus mit Leuten, einen Ort mit Truppen übersetzen. Das Handwerk ist mit Meistern übersetzt, wenn es mit mehr Meistern besetzt ist, als die Nahrung des Ortes erträget. (b) Jemanden übersetzen, zu vielen Gewinn von ihm fordern und nehmen, mehr, als üblich und billig ist. Der nicht wuchert, der niemand übersetzt, Ezech. 18, 8. Sie wuchern und übersetzen einander, Kap. 22, 12. Der Verkäufer übersetzet den Käufer, wenn er einen unbillig hohen Preis nimmt oder fordert.


Übersetzer (W3) [Adelung]


Der Übersetzer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übersetzerinn, nur in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes übersetzen, eine Person, welche eine Rede oder Schrift aus einer Sprache in die andere überträgt.


Übersetzung (W3) [Adelung]


Die Übersetzung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Übersetzens, ohne Plural; besonders in der zweyten Bedeutung dieses Zeitwortes. 2) Eine aus einer Sprache in eine andere übersetzte, oder übertragene Rede oder Schrift. Eine Übersetzung aus dem Französischen.


Übersicht (W3) [Adelung]


Die Übersicht, plur. car. diejenige Handlung, da man etwas übersiehet, die ganze Oberfläche desselben betrachtet, auch in der Absicht, dasselbe zu verbessern.


Übersichtig (W3) [Adelung]


Übersichtig, adj. et adv. von über sich sehen, einen Fehler der Augen zu bezeichnen, da sie keinen Gegenstand deutlich erkennen können, wenn sie nicht über sich gelehrt sind; Nieders. averögd, averglöpsch, von glupen, glopen. Übersichtig seyn. Ein übersichtiger Mensch. So auch die Übersichtigkeit, plur. car. dieser Fehler.


Übersieden (W3) [Adelung]


Übersieden, verb. irreg. act. ( S. Sieden.) 1) Übersieden, es siedet über, übergesotten, über zu sieden, im Sieden überlaufen; doch nur selten. 2) Übersieden, ich übersiede, übersotten, zu übersieden, zu viel, zu sehr sieden. Der Koch hat die Brühe übersotten.


Übersilbern (W3) [Adelung]


Übersilbern, verb. reg. act. übersilbert, zu übersilbern, mit dünn geschlagenen Silberblättchen überziehen, wofür doch versilbern üblicher ist. Übersilberte Götzen, Es. 30, 22. So auch die Übersilberung. Schon bey dem Notker ubersilberen.


Übersingen (W3) [Adelung]


Übersingen, verb. irreg. act. ( S. Singen,) übersingen, zu übersingen. 1) Eine Arie übersingen, sie singen, um zu erfahren, ob man sie treffe, oder ohne Anstoß singen könne. 2) Sich übersingen, durch zu vieles oder starkes Singen seiner Stimme schaden. 3) Jemanden übersingen, stärker, ingleichen besser singen, als er.


Übersinnen (W3) [Adelung]


Übersinnen, verb. irreg. ( S. Sinnen,) übersonnen, zu übersinnen, ein ungebräuchliches Zeitwort für überdenken.


Übersintern (W3) [Adelung]


Übersintern, verb. reg. act. übersintert, zu übersintern, mit Sinter überziehen. Kalkartige Wasser übersintern die Gegenstände, worauf sie tröpfeln. Daher die Übersinterung.


Übersommern (W3) [Adelung]


Übersommern, verb. reg. act. übersommert, zu übersommern, den Sommer über erhalten, wie überwintern, ob es gleich nicht so gewöhnlich ist. Die Schweizer pflegen ihr Vieh auf den Alpen zu übersommern. Daher die Übersommerung.


Überspannen (W3) [Adelung]


Überspannen, verb. reg. 1. Überspannen, ich spanne über, übergespannt, über zu spannen, über etwas spannen, mit Verschweigung dieses Etwas. Ein Tuch überspannen, über den Nahmen. 2. Überspannen, ich überspanne, überspannt, zu überspannen. 1) Mit der Spanne die ganze Oberfläche bedecken. Es ist zu breit, ich kann es nicht überspannen. Figürlich, über eine Oberfläche hin reichen. Hauptbalken, welche das ganze Dach überspannen und tragen. 2) Zu sehr spannen. Ein Seil überspannen, es zu stark spannen. Den Bogen überspannen. Figürlich, übertreiben, zu hoch treiben. Seine Erwartungen überspannen, viel zu viel erwarten. Thorheiten einer überspannten Fantasie. Überspannte Begriffe von der geistlichen Vollkommenheit treiben Schwärmer in die Einsamkeit, Zimmerm. So auch die Überspannung.


Überspinnen (W3) [Adelung]


Überspinnen, verb. irreg. act. ( S. Spinnen,) übersponnen, zu überspinnen, mit einem Gespinnste bedecken. Seidene Fäden mit Gold überspinnen. Übersponnene Fäden. Daher die Überspinnung.


Überspringen (W3) [Adelung]


Überspringen, verb. irreg. ( S. Springen.) 1. Überspringen, ich springe über, übersprungen, über zu springen, über etwas springen, mit dessen Verschweigung. Die Mauer ist nicht hoch, man kann leicht überspringen, darüber. Es ist eine Sehne übersprungen. 2. Überspringen, ich überspringe, übersprungen, zu überspringen. 1) Über etwas hin springen, mit dessen Meldung, doch nur im figürlichen Verstande, wo es zuweilen für überhüpfen gebraucht wird. Im Lesen eine Zeile, im Singen ein Paar Noten überspringen. 2) Sich überspringen, sich durch vieles oder heftiges Springen Schaden thun. Schon bey dem Notker uberspringen.


Übersprung (W3) [Adelung]


Der Übersprung, des -es, plur. die -sprünge. 1) Die Handlung des Überspringens, da man über etwas springt. Einen Übersprung wagen. 2) Etwas, das überspringt. So werden bey den Jägern die Sprenkel zum Vogelfange auch Übersprünge genannt. 3) Ein Ort, wo man überspringt, oder ein Ding, über welches man springt. So werden im Jagdwesen die Stangen, welche quer durch den Lauf gerichtet werden, damit das Wild über dieselben springen müsse, Übersprünge genannt.


Überstamm (W3) [Adelung]


Der Überstamm, des -es, plur. die -stämme, bey den Schustern, zwey Streifen Leder, welche an dem Rande des Oberleders um den Fuß herum gleichsam als ein Unterfutter gesetzt werden.


Überständig (W3) [Adelung]


Überständig, adj. et adv. was über die gehörige oder bestimmte Zeit gestanden hat, gemeiniglich nur als ein Kunstwort in einzelnen Fällen. Überreifes Getreide, welches zu lange auf dem Halme stehet, wird in der Landwirthschaft auch überständig genannt. Überständiges Erz ist im Bergbaue gleichfalls überzeitiges, welches schon wieder zu verwittern oder aufgelöset zu werden anfangt. Überständige Hölzer, im Forstwesen, alte ausgewachsene Hölzer, welche mehr ab- als zunehmen. In einem andern Verstande sind daselbst überständige Schläge, welche bereits über die Schonzeit gestanden haben, und daher gehauen werden können. Und so in andern Fällen mehr.


Überstechen (W3) [Adelung]


Überstechen, verb. irreg. act. ( S. Stechen,) in den Kartenspielen; jemanden überstechen, höher stechen als er, einen gestochenen Stich mit einem höhern Trumpfe stechen, ihn abstechen.


Überstehen (W3) [Adelung]


Überstehen, verb. irreg. ( S. Stehen,) ich überstehe, überstanden, zu überstehen. 1. * Länger, als nöthig oder gewöhnlich ist, stehen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, von welcher indessen überständig noch ein Überbleibsel ist. 2. Eine gewisse Zeit über oder hindurch stehen. 1) * Eigentlich, in welcher Bedeutung es doch nur noch im Niederdeutschen üblich ist. Die Predigt überstehen, wofür man im Hochdeutschen getheilt sagt, die Predigt über stehen. 2) Figürlich hat man ein Übel überstanden, wenn man dasselbe empfunden hat, und es nunmehr vorüber ist. Viel Unglück überstanden haben. Der Kranke wird die Krankheit schwerlich überstehen, er hat sie glücklich überstanden. Eine Gefahr überstehen. Vieh, welches die Viehseuche überstanden hat.


Übersteigen (W3) [Adelung]


Übersteigen, verb. irreg. ( S. Steigen.) 1. Übersteigen, ich steige über, überstiegen, über zu steigen, über etwas steigen, mit dessen Verschweigung. Die Mauer ist niedrig, man kann leicht übersteigen, darüber. 2. Übersteigen, ich überstiegen, überstiegen, zu übersteigen, über etwas steigen mit dessen Meldung. 1) Eigentlich. Einen Berg übersteigen. Es sind noch nicht alle Berge überstiegen. Die Mauern einer Festung, die Festungswerke übersteigen, ersteigen. Daher die Übersteigung. 2) Figürlich. (a) Ein Hinderniß übersteigen, es überwinden. Es sind noch nicht alle Schwierigkeiten überstiegen. Unübersteigliche Hindernisse, Schwierigkeiten. So auch die Übersteigung. (b) An Anzahl, Werth, Kraft und Intensität übertreffen. Dieß übersteigt meine Kräfte, mein Vermögen, meine Einsicht. Die Kosten übersteigen den Nutzen sehr weit. Seine Verdienste übersteigen alles Lob. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch in noch weiterm Verstande für übertreffen überhaupt. Wie hoch die Leipziger den Nachbar übersteigen, Günth. Welcher Gebrauch aber im Hochdeutschen fremd ist. Schon bey dem Ottfried ubarsteigan.


Übersteigern (W3) [Adelung]


Übersteigern, verb. reg. act. übersteigert, zu übersteigern, zu sehr steigern, den Preis einer Waare unbillig hoch treiben. Die Lebensmittel übersteigern. Daher die Übersteigerung.


Überstellen (W3) [Adelung]


Überstellen, verb. reg. act. überstellt, zu überstellen. Einen Fluß mit Netzen überstellen, durch dessen ganze Breite Netze aufstellen. Daher die Überstellung.


Überstimmen (W3) [Adelung]


Überstimmen, verb. reg. act. überstimmt, zu überstimmen, 1. Durch überlegene Anzahl der Stimmen über jemanden die Oberhand gewinnen. Jemanden überstimmen. In der Schweiz übermehren, ( S. Mehr.) 2. Ein musikalisches Instrument überstimmen, es zu sehr oder zu hoch stimmen, ist wohl eben nicht gebräuchlich. So auch die Überstimmung.


Überstolz (W3) [Adelung]


Überstolz, adj. et adv. übertrieben stolz. Die überstolzen Rotten, Opitz.


Überstoßen (W3) [Adelung]


Überstoßen, verb. irreg. ( S. Stoßen.) 1. Überstoßen, ich stoße über, übergestoßen, über zu stoßen, ein Ding über etwas stoßen, mit Verschweigung dieses Etwas. 2. Überstoßen, ich überstoße, überstoßen, zu überstoßen, auf der ganzen obern Fläche bestoßen. So überstoßen die Gärber ein Fell, wenn sie es bestoßen, die Haare von demselben wegzuschaffen.


Überstrahlen (W3) [Adelung]


Überstrahlen, verb. reg. act. überstrahlt, zu überstrahlen. 1. Auf der ganzen Oberfläche bestrahlen, in der dichterischen Schreibart. Die Sonne überstrahlt die Fluren. 2. An strahlendem Glanze übertreffen; auch nur in der höhern Schreibart. Der aller andern Glanz hochmüthig überstrahlte, Zach.


Überstreichen (W3) [Adelung]


Überstreichen, verb. irreg. ( S. Streichen.) 1. Überstreichen, ich streiche über, übergestrichen, über zu streichen, ein Ding über etwas streichen, mit Verschweigung dieses Etwas. 2. Überstreichen, ich überstreiche, überstrichen, zu überstreichen, auf der ganzen obern Fläche bestreichen; bestreichen. Die Leimruthen mit Leim überstreichen, ein Bret mit Öhlfirniß.


Überstreifen (W3) [Adelung]


Überstreifen, verb. reg. act. ich streife über, übergestreift, über zu streifen, ein Ding über ein anderes streifen, mit Verschweigung dieses andern. Wenn dasselbe ausdrücklich bestimmt wird, so gebraucht man streifen mit dem Vorworte über getheilt.


Überstreuen (W3) [Adelung]


Überstreuen, verb. reg. act. überstreut, zu überstreuen, auf der ganzen Oberfläche bestreuen. Die Eintracht treuer Herzen, die jede Rauhigkeit Der Pilgrimschaft des Lebens mit Blumen überstreut, Dusch.


Überstricken (W3) [Adelung]


Überstricken, verb. reg. act. überstrickt, zu überstricken, mit einem Strickwerke, gestrickten Netze überziehen. Einen Ball überstricken. Daher die Überstrickung.


Überströmen (W3) [Adelung]


Überströmen, verb. reg. act. 1. Überströmen, ich ströme über, übergeströmt, über zu strömen, strömend überfließen, das Ziel der Höhe strömend überschreiten mit Verschweigung dieses Zieles. Die Donau strömet über. Wie strömten mein Herz und meine Augen vor Freude und Zärtlichkeit über, Dusch. Und Schrecken strömen über, Gell. Lied. 2. Überströmen, ich überströme, überströmt, zu überströmen, sich strömend über die Oberfläche eines Dinges ergießen. Wenn der Fluß die Felder überströmet. Auch über das gesetzte Ziel der Höhe strömen. Der Fluß überströmet sein Ufer. So auch die Überströmung.


Überstudieren (W3) [Adelung]


Überstudieren, verb. reg. act. überstudiert, zu überstudieren, welches nur im gemeinen Leben üblich ist. 1. Etwas überstudieren, es überdenken, allen Umständen nach erwägen. Auch es überlernen, es auswendig zu lernen suchen. 2. Jemanden überstudieren, es ihm im fleißigen Studieren zuvor thun. 2. Sich überstudieren, allzu viel studieren.


Überstülpen (W3) [Adelung]


Überstülpen, verb. reg. act. ich stülpe über, über gestülpt, über zu stülpen, über etwas stülpen, mit dessen Verschweigung, wofür in der anständigern Sprechart überstürzen üblich ist. Den Deckel überstülpen, über den Topf. Die Haube überstülpen, sie in der Eile über den Kopf stürzen.


Überstürzen (W3) [Adelung]


Überstürzen, verb. reg. 1. Überstürzen, ich stürze über, übergestürzt, über zu stürzen. (1) Wie das vorige, ( S. dasselbe.) (2) Ein Ding will überstürzen, als ein Neutrum mit seyn, wenn es plötzlich oben über fallen will. 2. Überstürzen, ich überstürze, überstürzt, zu überstürzen. Sich überstürzen, so niederstürzen, daß der untere Theil über den obern wegfällt. Auch ein Pferd überstürzt sich, wenn es sich überschlägt.


Übersüß (W3) [Adelung]


Übersüß, adj. et adv. allzu süß, süßer als nöthig oder angenehm ist.


Übertäfeln (W3) [Adelung]


Übertäfeln, verb. reg. act. übertäfelt, zu übertäfeln, mit einem Täfelwerke überziehen. Eine Wand übertäfeln. Daher die Übertäfelung.


Übertäuben (W3) [Adelung]


Übertäuben, verb. reg. act. ich übertäube, übertäubt, zu übertäuben, durch vieles und lautes Reden gleichsam taub machen, oder durch viele und laute Worte, durch eine gleichsam tobende Beredtsamkeit zum Stillschweigen bringen. Ich will diese Witwe retten, auf daß sie nicht zuletzt komme und übertäube mich, Luc. 18, 5; mit ihren Klagen. Daher die Übertäubung. Im Nieders. hat man davon das Intensivum overdüveln, Schwed. öfverdyfla, welches mit dem Teufel, Nieders. Düvel nichts zu schaffen hat, wie Ihre muthmaßete. Auch übertölpeln gehöret weder der Bedeutung noch Abstammung nach hierher.


Übertheuer (W3) [Adelung]


Übertheuer, adj. et adv. allzu theuer, unmäßig theuer.


Übertheuern (W3) [Adelung]


Übertheuern, verb. reg. act. übertheuert, zu übertheuern. Jemanden übertheuern, ihm eine Waare zu theuer biethen oder verkaufen; ihn mit dem Preise übersetzen.


Übertölpeln (W3) [Adelung]


Übertölpeln, verb. reg. act. übertölpelt, zu übertölpeln, welches nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist. Man übertölpelt jemanden, wenn man ihn entweder durch grobe Überraschung, oder durch Gründe, welche auch nicht einmahl einen merklichen Grad der Wahrscheinlichkeit haben, hintergehet, oder zu etwas beweget; wenn man einen Dummen auf eine dumme oder grobe Art hintergehet. Wer weiß, hätte ihn nicht Nelson mit seiner Heucheley übertölpelt, Weiße. Daher die Übertölpelung.

Anm. Von Tölpel, so fern es ehedem einen Kloß bedeutete, sagt man doch im gemeinen Leben, jemanden über den Tölpel werfen, einen Dummen oder Unvorsichtigen durch Überraschung hintergehen, und von dieser R. A. ist ohne allen Zweifel das Zeitwort übertölpeln gebildet.


Übertragen (W3) [Adelung]


Übertragen, verb. irreg. act. ( S. Tragen.) 1. Übertragen, ich trage über, übertragen, über zu tragen, über einen Raum, über etwas tragen, mit dessen Verschweigung, wofür doch hinüber, herüber oder darüber tragen üblicher sind. Doch sagt man noch im Rechnungswesen figürlich, eine Post, eine Summe, eine Rechnung aus einem Buche in ein anderes übertragen. 2. Übertragen, ich übertrage, übertragen, zu übertragen, welches nur im figürlichen Verstande üblich ist. (1) Man überträgt jemanden, wenn man an seiner Statt die Kosten trägt, für ihn bezahlt. Jemanden in den Steuern übertragen, die Steuern für ihn bezahlen. In einem etwas andern Verstande sagt man auch wohl, eine Sache übertrage nicht die Kosten, wenn sie nicht mehr einträgt, als die Kosten betragen. (2) An einem andern dulden, wofür doch ertragen gewöhnlicher ist. Wenn ich nicht aus Ehrfurcht ihre Schwachheiten übertrüge. Und überträgt des Nächsten seine Schuld, Opitz. Der es auch für erdulden, ertragen überhaupt gebraucht, in welchem Verstande es im Hochdeutschen noch ungewöhnlicher ist. So auch die Übertragung.


Übertreffen (W3) [Adelung]


Übertreffen, verb. irreg. ( S. Treffen,) ich übertreffe, übertraf, übertroffen, zu übertreffen, welches nur im figürlichen Verstande gebraucht wird. 1. Jemanden übertreffen, ihm in einem Stücke überlegen seyn, ein Prädicat in einem höhern Grade besitzen, als derselbe, welches Prädicat, wenn es nicht so deutlich ist, daß es keiner Anführung bedarf, das Vorwort an, und wenn es der Infinitiv eines Zeitwortes ist, in bekommt. Die Peterskirche zu Rom übertrifft die zu London an Größe sehr weit. Rom übertrifft alle andere Städte in der Welt, an Alterthum, oder an Ruhm u. s. f. Daniel aber übertraf die Fürsten alle, nähmlich an Weisheit und Verstand, Dan. 6, 3. Italien übertrifft die nördlichen Länder an Fruchtbarkeit. Jemanden an Ansehen, an Ehre, an Reichthum, an Lastern u. s. f. übertreffen; ihn im Singen, im Tanzen, im Scherzen übertreffen. 2. In engerer Bedeutung, für besser seyn, vorzuziehen seyn. Ein tugendhaft Weib übertrifft sie alle, Sprichw. 31, 29. Die Weisheit übertrifft die Thorheit, Pred. 2, 13. Doch diese Bedeutung ist in der edlern Schreibart der Hochdeutschen unbekannt.

Anm. Die biblischen Wortfügungen mit etwas übertreffen, 3 Marc. 5, 16, und nach etwas übertreffen, 1 Cor. 15, 41, für an, sind völlig ungewöhnlich. Das Hauptwort die Übertreffung und das Beywort übertrefflich, sind gleichfalls nicht üblich. Dieses Zeitwort lautet schon bey dem Willeram ubertreffen, und im Schwed. gleichfalls öfvertreffa. Unter den vielen Bedeutungen des einfachen Zeitwortes treffen, scheinet diejenige hierher zu gehören, da es ehedem gehen, traben, bedeutete, ja daß übertreffen, eigentlich vor gehen, es im Gehen einem zuvor thun, bedeutet, zumahl, da die Schweden für übertreffen auch öfverga sagen. Die Lateinischen anteire, antestare, praestare, antevenire, und das Franz. surpasser, gründen sich auf ähnliche Figuren. Siehe auch Vortrefflich.


Übertreiben (W3) [Adelung]


Übertreiben, verb. irreg. ( S. Treiben.) 1. Übertreiben, ich treibe über, übertrieben, über zu treiben. (1) Über etwas treiben, der ganzen Oberfläche nach, und mit Verschweigung derselben. Das Vieh übertreiben, über das Feld, über die Saat. (2) Über ein gesetztes Ziel der Höhe treiben, oder steigen machen. So treibt man in der Chemie einen Körper über, wenn man ihn destilliret, indem man seine flüchtigsten Theile nöthiget, in die Höhe des Helmes zu steigen und abzufließen. 2. Übertreiben, ich übertreibe, übertrieben, zu übertreiben, zu sehr treiben. (1) Eigentlich. Das Vieh übertreiben, es stärker treiben, als dessen Kräfte verstatten. Wenn die säugende Ruhe einen Tag übertrieben würden, würde mir die ganze Herde sterben, 1 Mos. 33, 13. Einen Arbeiter, eine Arbeit übertreiben, zu sehr treiben. (2) Figürlich übertreibt man etwas, wenn man in der Intensität die Gränzen der Wahrheit, der Klugheit, der Billigkeit, des Üblichen u. s. f. überschreitet. Man übertreibet in einer Erzählung etwas, wenn man es größer, wichtiger, gefährlicher u. s. f. vorträgt, als es in der That ist. Eine Strafe übertreiben, schärfer strafen, als es das Verhältniß des Verbrechens erfordert. Man sagt, jemand übertreibe alles, wenn er alles zu weit treibet, in keinem Stücke die Gränzen der Wahrheit, Klugheit u. s. f. beobachtet. Man hat die Lobsprüche der Freundschaft oft auf Kosten der allgemeinen Menschenliebe übertrieben, Gell. Ein Mahler übertreibt das Colorit, wenn es an Farbe zu hoch ist. Daher das Mittelwort übertrieben, als ein Bey- und Nebenwort. Das it übertrieben. Übertriebene Lobeserhebungen. Damit seine (des Menschenfreundes) allgemeine Güte und Gefälligkeit nicht übertrieben werde, und selbst in einen Fehler des Herzens ausarte, Gell. Daher die Übertreibung am häufigsten in dieser letzten figürlichen Bedeutung.


Übertreten (W3) [Adelung]


Übertreten, verb. irreg. ( S. Treten.) 1. Übertreten, ich trete über, übergetreten, über zu treten, als ein Neutrum, mit Verschweigung des Hauptwortes, worauf sich über beziehet, und dem Hülfsworte seyn. (1) Über etwas treten, im eigentlichen Verstande. Das Pferd ist übergetreten, wenn es über den Strang getreten ist. In einem andern Verstande sagt man auch, die Schuhe übertreten. (2) Der Fluß tritt über; ist übergetreten, wenn sein Wasser über das Ufer tritt oder schreitet. (3) Zu jemanden übertreten, zu ihm übergehen, seine Partey ergreifen, ohne Bestimmung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit, wie übergehen. Wer zu den Irrlehrern übertritt, 2 Joh. v. 9 S. Übertritt. 2. Übertreten, ich übertrete, übertreten, zu übertreten, welches nur im figürlichen Verstande üblich ist. Ein Gesetz, einen Befehl, eine Vorschrift übertreten, dawider handeln: im Oberdeutschen übergreifen, überfahren, übergehen. Ich habe deine Gebothe noch nie übertreten Luc. 15, 29. Der biblische Gebrauch, da dieses Zeitwort absolute und mit Verschweigung des Accusativs für sündigen gebraucht wird: des Herrn Volk übertreten machen. 1 Sam. 2, 24. Traurigkeit und Armuth übertritt, Sir. 38, 20, und in andern Stellen mehr, ist ungewöhnlich, und wider die Analogie der mit über verbundenen Zeitwörter, wo der Ton auf den letztern liegt. Noch ungewöhnlicher ist die gleichfalls biblische Wortfügung wider jemanden übertreten, 1 Kön. 8, 50. Es. 59, 13. Daher die Übertretung, S. solches hernach. Der Übertreter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übertreterinn, von der vorigen Bedeutung, eine Person, welche ein


Gesetz (W3) [Adelung]


Gesetz, einen Befehl übertritt. Der Übertreter eines Gesetzes. In der Deutschen Bibel wird es auch häufig absolute für Sünder gebraucht. Der Übertreter, mit dem Tone auf dem Vorworte, eine Person, welche zu jemanden übertritt, ist nicht sehr gewöhnlich, weil der Übergetretene dafür üblicher ist.


Übertretung (W3) [Adelung]


Die Übertretung, plur. die -en, diejenige Handlung, da man ein Gesetz übertritt. Die Übertretung eines Gesetzes. Im Übertretungsfall. Absolute für Sünde, unrechtmäßige oder gesetzwidrige Handlung ist es nur in der Bibel und biblischen Schreibart üblich.


Übertrifft (W3) [Adelung]


Die Übertrifft, plur. die -en, von dem Zeitworte übertreiben. 1. Die Handlung, da man das Vieh über einen Acker treibt, und das Recht, sein Vieh über des andern Acker zu treiben; ohne Plural, und in einigen Gegenden auch übertrieb. 2 Die Trifft, d. i. der Viehweg über einen Acker, obgleich seltener.


Übertrinken (W3) [Adelung]


Übertrinken, verb. irreg. recipr. ( S. Trinken,) ich übertrinke, übertrunken, zu übertrinken. Sich übertrinken, zu viel trinken, mehr trinken, als man vertragen kann; sich betrinken. Schon im achten Jahrhunderte ubardrinchan.


Übertritt (W3) [Adelung]


Der Übertritt, des -es, plur. inus. von dem Zeitworte übertreten, die Handlung, da man zu jemanden, zu einer Partey übertritt; der Übergang. Der Übertritt von einer Kirche, von einer Religion zur andern.


Übertrumpfen (W3) [Adelung]


Übertrumpfen, verb. reg. act. übertrumpft, zu übertrumpfen. Jemanden übertrumpfen, im Kartenspiele, das von ihm mit einem Trumpfe gestochene Blatt mit einem höhern Trumpfe stechen, ihn mit einem Trumpfe überstechen.


Übertünchen (W3) [Adelung]


Übertünchen, verb. reg. act. übertüncht, zu übertünchen, mit Tünche überziehen. Eine Wand übertünchen, sie tünchen. Übertünchte Gräber, Matth. 23, 27. Auch im figürlichen Verstande. Du weißt nicht die Wahrheit, der Haß meiner Verwandten hat sie übertüncht, Weiße.


Übervoll (W3) [Adelung]


Übervoll, adj. et adv. allzu voll, übrig voll.


Übervortheilen (W3) [Adelung]


Übervortheilen, verb. reg. act. übervortheilt, zu übervortheilen, eigentlich, in Suchung seines Vortheiles jemanden überlegen seyn, seinen Vortheil zum Nachtheil eines andern zu befördern suchen. Vom Satan übervortheilt werden, 2 Cor. 2, 11. Hintergangen, überlistet. Hat euch auch Titus übervortheilet? Kap. 12, 18. Am öftersten gebraucht man es noch im Handel und Wandel, wofür aber doch auch bevortheilen gewöhnlicher ist. Keiner soll übervortheilen seinen Bruder, 3 Mos. 25, 14, 17. So auch die Übervortheilung.


Überwachsen (W3) [Adelung]


Überwachsen, verb. irreg. ( S. Wachsen.) 1. Überwachsen, ich wachse über, übergewachsen, über zu wachsen, ein Neutrum mit seyn, im Wachsen über etwas hervor ragen, mit dessen Verschweigung. Ein Baum wächset über, wenn er sich z. B. im Wachsen über und jenseit einer Mauer ausbreitet. 2. Überwachsen, ich überwachse, überwachsen, zu überwachsen, als ein Activum mit der vierten Endung. (1) Jemanden oder ein Ding überwachsen, größer oder schneller wachsen. Das Getreide überwächset das Gras, ein Kind das andere. (2) Im Wachsen über etwas hervor ragen, mit dem Accusativ dieses Etwas. Die Dornen überwachsen den Zaun. (3) Auf der Oberfläche bewachsen. Das Gras überwächst die Erde. Als ein Neutrum, die Erde überwächst mit Gras. Die Wiesen überwachsen mit Kräutern, ist es ungewöhnlich. Doch sagt man, das Fleisch ist mit Fett überwachsen. Die Wunde überwächst mit Fleisch.


Überwägen (W3) [Adelung]


Überwägen, S. überwiegen.


Überwalken (W3) [Adelung]


Überwalken, verb. reg. act. überwalkt, zu überwalken. 1. Über der ganzen Oberfläche walken. Ein Tuch zwey Mahl überwalken. 2. Zu viel walken. Den Zeug überwalken. So auch die Überwalkung.


Überwallen (W3) [Adelung]


Überwallen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn, wallend überlaufen, über das gesetzte Ziel der Höhe wallen. 1. Eigentlich. Ein Topf wallt über, wenn er überkocht. 2. Figürlich, bey den neuern Dichtern, wie überströmen. Überwallend von Freuden und sanften Empfindungen, Klopstock.


Überwältigen (W3) [Adelung]


Überwältigen, verb. reg. act. überwältigt, zu überwältigen, unter seine Gewalt bringen, durch Gewalt überwinden. Die Feinde sollen sie nicht überwältigen, Ps. 89, 20. Die vom Teufel überwältiget waren, Apost. 10, 38. Seine Leidenschaften überwältigen. So auch die Überwältigung. Anm. Bey dem Notker irualten, im Nieders. verweldigen, im Bergbaue auch gewältigen.


Überwärmen (W3) [Adelung]


Überwärmen, verb. reg. act. überwärmt, zu überwärmen. 1. Auf der ganzen Oberfläche wärmen. 2. Zu sehr wärmen. Das Bett überwärmen.


Überwärts (W3) [Adelung]


* Überwärts, adv. welches im Hochdeutschen wenig mehr gehöret wird. 1. Über sich. Der Weg des Lebens geht überwärts, Sprichw. 15, 24; in welchem Falle doch aufwärts üblicher ist. 2. Auf der obern Fläche, wofür oberwärts gewöhnlicher und richtiger ist. Der Brandopferaltar soll überwärts vier Hörner haben, Ezech. 43, 15.


Überweben (W3) [Adelung]


Überweben, verb. reg. act. überwebt, zu überweben, mit einem Gewebe überziehen.


Überweis (W3) [Adelung]


Der Überweis, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen unbekanntes Wort für Beweis. Wohin sie immer sehn, hoch, niedrig, nah und weit, Da ist Überweis und Bild der Göttlichkeit, Opitz. S. Überweisen.


Überweise (W3) [Adelung]


Überweise, adj. et adv. allzu weise, mehr Klugheit verrathend als der Wohlanständigkeit gemäß ist, wie überklug.


Überweisen (W3) [Adelung]


Überweisen, verb. irreg. act. ( S. Weisen.) 1. Überweisen, ich weise über, überwiesen, über zu weisen, ein im Hochdeutschen wenig gangbares Wort für assigniren, zum Empfange einer Zahlung schriftlich an einen andern weisen. Jemanden an einen überweisen. So auch die Überweisung, die Assignation. 2. Überweisen, ich überweise, überwiesen, zu überweisen, durch den Augenschein, und in weiterer Bedeutung, durch einen jeden Beweis zum Geständniß oder zum Beyfalle bewegen. Man überweiset, z. B. einen Dieb, wenn man das Gestohlne bey ihm antrifft, und ihn dadurch zum Geständniß der Wahrheit nöthiget. Wenn ein anderer das Daseyn eines Dinges nicht glauben will, und man weiset oder zeiget ihm solches, so überweiset man ihn. Durch diesen Umstand des Augenscheines unterscheidet sich überweisen von überzeugen und überführen, obgleich alle drey häufig für einander gebraucht werden. Indessen wird überweisen unter allen diesen dreyen am wenigsten mehr gebraucht. Wenn es zum Geständniß oder Bekenntniß bewegen bedeutet, so bekommt es die zweyte Endung der Sache. Jemanden der Untreue überweisen. Des Diebstahls überwiesen seyn. So auch die Überweisung.


Überweißen (W3) [Adelung]


Überweißen, verb. reg. act. überweißt, zu überweißen. 1. Auf der ganzen Oberfläche weißen, wofür doch das einfache weißen üblicher ist. Eine Wand überweißen, im Oberd. übertünchen. 2. Über ein anderes Ding weißen. Ein Gemälde überweißen, es mit Tünche bedecken. So auch die Überweißung.


Überwerfen (W3) [Adelung]


Überwerfen, verb. irreg. act. ( S. Werfen.) 1. Überwerfen, ich werfe über, übergeworfen, über zu werfen. (1) Einen Man- tel überwerfen, über sich, ihn in der Eil und nachläßig umnehmen. (2) Die Bäcker werfen den Teig über, wenn sie denselben in Stücken an das andere Ende des Troges werfen, um die darin befindliche Luft in Bewegung zu setzen. Einen Stein überwerfen, über den Fluß, über die Mauer, besser hinüber oder darüber werfen. S. auch Überwurf. 2. Überwerfen, überworfen, zu überwerfen, welches nur in figürlichen Verstande üblich ist. Sich mit jemanden überwerfen, sich mit ihm zanken, uneins mit ihm werden, und solches durch Worte ausdrücken. Sie haben sich mit einander überworfen. So auch die Überwerfung. Obgleich diesem Worte kein harter Nebenbegriff anklebt, so scheint es doch eigentlich sich balgen bedeutet zu haben, von welcher veralteten Bedeutung die noch übliche eine Figur ist.


Überwichtig (W3) [Adelung]


Überwichtig, -er, -ste, adj. et adv. mehr wiegend, als nöthig oder erforderlich ist, das bestimmte Gewicht übersteigend. Ein überwichtiger Dukaten. So auch die Überwichtigkeit.


Überwickeln (W3) [Adelung]


Überwickeln, verb. reg. act. überwickelt, zu überwickeln, 1. Auf der Oberfläche bewickeln. 2. Über etwas anderes wickeln. So auch die Überwickelung.


Überwiegen (W3) [Adelung]


Überwiegen, verb. irreg. act. ( S. Wiegen,) ich überwiege, überwogen, zu überwiegen, mehr wiegen, schwerer seyn, als ein anderes Ding. 1. Eigentlich. Dieser Stein überwiegt jenen weit, ist weit schwerer. Noch mehr, 2. figürlich. (1) Überwältigen, übermannen. Zanke nicht mit einem Reichen, daß er dich nicht überwäge (überwiege), Sir. 8, 2. Vom Schlafe überwogen werden, Apost. 20, 9. In dieser Bedeutung fängt es an zu veralten. (2) Mehr figürliches Gewicht, d. i. mehr Kraft, Vermögen, Fähigkeit u. s. f. haben; wie übertreffen. Beweisgründe, welche die gegenseitigen weit überwiegen. Das Vergnügen überwiegt diesen kleinen Schmerz sehr leicht. Ein überwiegendes Vertrauen, welches die Gegengründe überwiegt, stärker ist, als sie. Eine überwiegende Neigung zu etwas haben. Überwiegende Gründe zu etwas haben. Cajus wird am Verstande von Sempronio überwogen. (3) * Überdenken, eine veraltete Bedeutung, wofür jetzt erwägen üblich ist. Denn wer es überwiegt, der sieht u. s. f. Opitz. Das Zeitwort überwägen, welches noch in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.


Überwinden (W3) [Adelung]


Überwinden, verb. irreg. ( S. Winden,) ich überwinde, überwunden, zu überwinden. 1. Von winden, fila glomerare, auf der ganzen Oberfläche bewinden. Eine Stange Rappeh mit Bindfaden überwinden. 2. Von winden, winnen, seine Kräfte anstrengen, durch Anstrengung seiner Kräfte einen Widerstand aus dem Wege räumen, die Oberhand über denselben gewinnen. Seinen Feind in einem Treffen überwinden. Wenn ein Stärkerer ihn überwindet, Luc. 11, 22. Ein Hinderniß überwinden. Laß dich nicht das Böse überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem! Röm. 12, 21. Wenn er wüßte, was für Versuchungen ich überwinden müssen! Kurz, ich will mich überwinden, und mich freundlich stellen, meine Empfindlichkeit unterdrücken. Man hat überwunden, wenn man allen Widerstand, alle Hindernisse aus dem Wege geräumet; alle Schmerzen überstanden hat. So auch die Überwindung. Es wird mir viel Überwindung kosten, ehe ich mich dazu werde entschließen können, viel Kampf gegen meine Neigungen.

Anm. In der zweyten Bedeutung schon bey dem Kero, Ottfried, Willeram u. s. f. ubaruuinden, uber uuinten, ubaruuinnan, im Nieders. nur winnen, Angels. winnan, im Engl. to winn, im Schwed. vinna, welches einfache Wort ehedem theils kämpfen, theils seine Kräfte überhaupt anstrengen, theils auch siegen, überwinden, bedeutete.


Überwinder (W3) [Adelung]


Der Überwinder, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Überwinderinn, eine Person, welche überwindet, oder überwunden hat, in der zweyten Bedeutung.


Überwindlich (W3) [Adelung]


Überwindlich, adj. et adv. was überwunden werden kann; ein Wort, welches seltener gebraucht wird, als der Gegensatz unüberwindlich. So auch das Hauptwort die Überwindlichkeit.


Überwintern (W3) [Adelung]


Überwintern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. An einem Orte überwintern, den Winter daselbst zubringen. Ein Hafen, wo Schiffe bequem überwintern können. Als ein Neutrum sollte es den Ton billig auf dem Vorworte haben; allein, es gehört, wir übernachten, zu den Ausnahmen. In der thätigen Bedeutung, durch den Winter bringen, ein Gewächs überwintern, ist auswintern üblicher. So auch die Überwinterung.


Überwitzig (W3) [Adelung]


Überwitzig, -er, -ste, adj. et adv. allzu witzig, ingleichen allzu klug, so wie überklug. S. dasselbe, ingleichen Aberwitz.


Überzahl (W3) [Adelung]


Die Überzahl, plur. die -en, diejenige Zahl, welche über die gesetzte oder bestimmte Anzahl ist.


Überzählen (W3) [Adelung]


Überzählen, verb. reg. act. überzählt, zu überzählen, durchzählen, mehrere einzelne Dinge zählen. Sein Geld überzählen. Eine Herde Vieh überzählen, sie zählen. Daher die Überzählung.


Überzählig (W3) [Adelung]


Überzählig, -er, -ste, adj. et adv. über der gewöhnlichen oder bestimmten Zahl da seyend. Wenn jemand sechs Finger hat, so ist der sechste überzählig, oder ein überzähliger Theil des Körpers. Ingleichen über die bestimmte Anzahl einhaltend. Die Truppen sind überzählig, wenn sie nicht allein vollzählig sind, sondern auch noch darüber enthalten. So auch die Überzählichkeit.


Überzahn (W3) [Adelung]


Der Überzahn, des -es, plur. die -zähne, ein fehlerhafter über einen andern gewachsener Zahn.


Überzäumen (W3) [Adelung]


Überzäumen, verb. reg. act. überzäumt, zu überzäumen. Ein Pferd, es zu sehr, zu hoch zäumen. So auch die Überzäumung.


Überzeugen (W3) [Adelung]


Überzeugen, verb. reg. act. überzeugt, zu überzeugen, eigentlich, durch das Zeugniß anderer zum Geständnisse der Wahrheit oder auch zum Beyfalle bewegen. Man überzeuget jemanden, wenn man ihm Zeugen darstellet, die dasjenige, was er bekennen oder für wahr halten soll, gesehen oder empfunden haben. Von seinem Gewissen überzeugt werden. Die Sache wird zuweilen mit dem Vorworte von, in der edlern Schreibart aber mit der zweyten Endung ausgedruckt. Jemanden des Diebstahles, einer Unwahrheit überzeugen. In weiterer Bedeutung durch unmittelbare Empfindung bewegen, etwas zu gestehen oder für wahr zu halten, wie überweisen. Ich will mich dessen (davon) durch den Augenschein überzeugen. Ingleichen durch deutliche Erkenntniß des Zusammenhanges einer Sache oder der Beweisgründe etwas für wahr zu halten bewegen, wie überführen. Ein überzeugender Beweis. Ich bin nunmehr völlig überzeugt. Daher die Überzeugung, so wohl die Handlung des Überzeugens, als auch, und zwar noch häufiger, die klare und bestimmte Empfindung, daß es uns unmöglich ist, ein Ding anders zu begreifen, als wir es begreifen; welche Empfindung, nach Ver- schiedenheit der empfindenden Person, entweder durch das Zeugniß anderer, oder durch eigene unmittelbare Empfindung, oder auch durch deutliche Erkenntniß des Zusammenhanges, bewirket werden kann.

Anm. Im Schwabenspiegel in der ersten eigentlichen Bedeutung uberziugen, im Niederdeutschen ävertügen, vertügen. Ehedem gebrauchte man dafür auch übersagen, ingleichen bezeugen.


Überziehen (W3) [Adelung]


Überziehen, verb. irreg. ( S. Ziehen.) 1. Überziehen, ich ziehe über, übergezogen, über zu ziehen. (1) Von ziehen, "trahere", ist überziehen, über etwas ziehen, mit dessen Verschweigung, wofür doch in manchen Fällen herüber und darüber ziehen richtiger sind. (2) Von ziehen, reisen, wandern, als ein Neutrum mit seyn. (a) Über einen Ort ziehen, mit dessen Verschweigung. In diesem Verstande sagt man, der Hirsch ist übergezogen, oder ist hier übergezogen, wenn er an diesem Orte über einen Weg gezogen ist. (b) Vorbey ziehen. Die Töchter werden vor Moab Arnon überziehen, Es. 16, 2; wo doch das Zeitwort nicht überziehen, sondern genannt vorüber ziehen lautet. 2. Überziehen, ich überziehe, überzogen, zu überziehen. 1) Von ziehen, tahere, ist überziehen, auf der Oberfläche ziehend mit etwas bedecken, welches denn wiederum auf mancherley Art, so wohl im eigentlichen als figürlichen Verstande, geschehen kann. Man überziehet ein Bett, wenn man einen Überzug über dasselbe ziehet. Ein Kleidungsstück neu überziehen, neues Oberzeug auf dasselbe setzen. Der Himmel überziehet sich mit Wolken. Der Himmel ist ganz überzogen. Mit Gold, mit Silber überziehen, wo die Decke von Gold oder Silber stärker ist, als bey dem bloßen Vergolden oder Versilbern. Mit Zucker überziehen. Überzogene Mandeln. Eine Wand mit Gyps, die Degenscheide mit Leder überziehen. Aber mit Edelsteinen überziehen, wie 2 Chron. 3, 6, für besetzen, ist ganz wider den Sprachgebrauch. (S. Überzug.) (2) Von ziehen, reisen, wandern. (a) Auf diese Art bedecken, besonders mit ziehenden Truppen bedecken. In diesem Verstande überziehet man ein Land mit Truppen, mit einem Kriegsheere, wenn man mit einem feindlichen Kriegsheere in dasselbe einrücket. Ein Land mit Krieg überziehen, dasselbe bekriegen. Niemand durfte Israel überziehen, Judith 16, 30. (b) In dem Jagdwesen überziehet man eine Fährte, wenn man aus Mangel der Aufmerksamkeit über dieselbe weg ziehet, ohne sie gewahr zu werden; welches auch übergehen und überschießen genannt wird. Statt des Hauptwortes die Überziehung ist in den meisten Fällen das Überziehen üblich.


Überzinnen (W3) [Adelung]


Überzinnen, verb. reg. act. überzinnt, zu überzinnen, auf der obern Fläche mit Zinn überziehen, wofür in manchen Fällen auch verzinnen üblich ist. Daher die Überzinnung.


Überzuckern (W3) [Adelung]


Überzuckern, verb. reg. act. überzuckert, zu überzuckern, mit Zucker überziehen. Daher die Überzuckerung.


Überzug (W3) [Adelung]


Der Überzug, des -es, plur. die -züge, dasjenige, womit ein anderes Ding überzogen wird, gemeiniglich nur in einigen bereits eingeführten Fällen. Der Überzug eines Bettes, Küssens, Polsters, diejenige reinliche Verkleidung, welche über das Inlied gezogen wird; im gemeinen Leben die Züge, im Nieders. die Bühre. Bey den Hutmachern ist der Überzug eine dünne Lage des ausgesuchtesten Haares, womit der größere Filz bedeckt oder überzogen wird. Ein Kittel, welchen gemeine Leute über die ordentlich Kleidung zu ziehen pflegen, heißt in manchen Gegenden gleichfalls der Überzug. Auch das Oberzeug eines Kleidungsstückes, im Gegensatze des Futters, heißt bey manchen der Überzug, bey andern Überzeug, besser Oberzeug. Und so in andern Fällen mehr.


Überzwerch (W3) [Adelung]


Überzwerch, besser über zwerch. ( S. Über,) ein Nebenwort, nach derjenigen Richtung, welche die Länge nach einem schiefen Winkel durchschneidet. Die Wege gehen überzwerch, durchschneiden einander, gehen übers Kreuz. Liäus steigt vom Wagen ab, Und strauchelt überzwerch und lachet, Haged. Bey einigen, obgleich nur wenigen, überquer, besser über quer, (welches von quer über noch unterschieden ist) weil hier keine Nothwendigkeit der Zusammenziehung Statt findet. Im Oberdeutschen sagt man dafür entzwerch mit der zweyten Endung. Entzwerch des Berges; im Nieders. dwaß, äver dwaß, S. Zwerch.


Überzwingen (W3) [Adelung]


Überzwingen, verb. irreg. act. überzwungen, zu überzwingen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Zeitwort für bezwingen, überwinden, welches indessen bey dem Opitz und andern Oberdeutschen mehrmahls vorkommt.


Üblich (W3) [Adelung]


Üblich, -er, -ste, adj. et adv. von dem Zeitworte üben, was geübet, das ist von den meisten oder doch von vielen wiederhohlet wird. Eine Bedeutung eines Wortes ist in einem Lande oder zu einer Zeit üblich, wenn das Wort von den meisten oder doch von vielen in dieser Bedeutung gebraucht wird; gewöhnlich, gebräuchlich. Diese Kleidung ist bey uns, zu unsern Zeiten, nicht mehr üblich. Ein sehr üblicher Gebrauch. In engerer Bedeutung ist das Übliche in den Künsten, Ital. Custume, die Übereinstimmung einer Vorstellung mit den Sitten, der Denkart, den Gebräuchen u. s. f. des Landes und der Zeit, in welcher die vorgestellte Handlung vorgefallen ist. Daher die Üblichkeit, plur. car. die Eigenschaft eines Dinges, da es üblich ist.


Üblichkeit (W3) [Adelung]


Die Üblichkeit, mit sehr gelinder Aussprache des b, besser Übelkeit, S. dasselbe.


Übrig (W3) [Adelung]


Übrig, adj. et adv. was außer der gemeldeten oder bestimmten Quantität eines Dinges eben derselben Art noch da oder vorhanden ist. 1. Eigentlich. Es ist alles aufgegangen, ich habe nichts mehr davon übrig. Das übrige Geld, was von einer bestimmten Summe übrig ist. Die übrigen Tage meines Lebens, außer den bereits gelebten. Drey seiner Söhne sind gut versorgt worden, die übrigen sind gestorben. Ich allein bin noch von der Familie übrig. Ist nicht noch einige Hoffnung für uns übrig? Nun bleibt mir nichts weiter übrig, als zu gehen. Noch wenig Tage sind mir übrig. Übrig haben, mehr als man zur Nothdurft und Bequemlichkeit bedarf. Im übrigen, oder übrigens, was noch zu sagen oder zu thun übrig ist. Er hat den Fehler der Schwatzhaftigkeit, im übrigen, oder übrigens ist er ein rechtschaffener Mann, d. i. außer dem, außer diesem Fehler. 2. In einigen theils engern, theils weitern Bedeutungen. (1) Mit dem Nebenbegriff des unnöthigen, für überflüssig. Das ist übrig, ist unnöthig, entbehrlich, überflüssig; im gemeinen Leben. Ein übriges thun, etwas zum Überfluße. Ich will gegen ihn ein Übriges thun, Less. (2) * Übermäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Übriger Zorn, unmäßiger, übermäßiger, in dem Buche der Natur von 1483. (3) * Einer Sache übrig seyn oder werden, ihrer überhoben seyn oder werden, welche Bedeutung im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist. Er uuirt sin mit reht uuol überig, bleibt dessen überhoben, im Schwabensp. Kap. 60. Sie heischen ferner Rath, durch was sie doch für Sachen Die ungestüme See geneigter können machen, Und Sterbens übrig seyn, Opitz. (4) Im weitesten Verstande wird es selbst im Hochdeutschen oft für das Wort ander gebraucht, das, was außer einem bestimmten Dinge eben derselben Art ist, zu bezeichnen. Sechs starben, die übrigen wurden gesund. Sagen sie der übrigen Gesellschaft nichts von der Sache, Gell.

Anm. Im Nieders. averig, in den niedrigen Sprecharten überley. Es ist vermittelst der Ableitungssylbe -ig von der Partikel über gebildet, welche als ein Nebenwort auch wohl selbst für übrig gebraucht wird; überlassen oder über lassen, überbleiben oder über bleiben.


Übrigen (W3) [Adelung]


Übrigen, verb. reg. act. von dem vorigen Bey- und Nebenworte. 1. Übrig behalten, wo es doch nur in dem zusammen gesetzten erübrigen üblich ist. 2. Überhoben seyn, mit der zweyten Endung. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen fremd, wo man allenfalls entübrigen dafür gebraucht. Welches Theil meines Lebens ist der Marter geübriget worden? Opitz.


Übrigens (W3) [Adelung]


Übrigens, ein Nebenwort für im übrigen, was noch davon zu sagen übrig ist; ingleichen für außer dem. S. Übrig 1.


Übung (W3) [Adelung]


Die Übung, plur. die -en, das Verbale des Zeitwortes üben, die mehrmahlige Wiederhohlung einer und eben derselben Handlung. Etwas in Übung bringen. Die öffentliche Übung einer Religion. Besonders, um darin eine Fertigkeit zu erlangen; da es, wenn es einzelne Handlungen bedeutet, auch den Plural leidet. Etwas in steter Übung haben, es beständig üben oder thun. Sein Gedächtniß, die Truppen in beständiger Übung erhalten. Bey der Kunst muß die Übung das Beste thun. Die Übung des Gebeths, der Geduld, der Demuth. Übungen der Gottseligkeit, Handlungen Einer Art, welche mehrmahls wiederhohlt werden, sich eine Fertigkeit in der Gottseligkeit zu erwerben. Ritterliche Übungen. Durch Übungen wird der Verstand stärker, Gell. Daher die Übungslehre, eine practische Lehre; Übungssätze, practische Sätze, welche zeigen, daß und wie etwas gethan werden soll.

Anm. Schon bey dem Notker Uobunga, und mit einem andern Endlaute Geuobeda. S. Üben.


Uchse (W3) [Adelung]


* Die Uchse, plur. die -n, ein im Hochdeutschen fremdes, nur im Oberdeutschen gangbares Wort, die Höhle unter der Achsel zu bezeichnen, für welche man im Hochdeutschen kein eigenes Wort hat. ( S. Achsel.) Es hat ohne Zweifel den herrschenden Begriff der Tiefe, der Höhle, und in so fern alle Wörter, welche eine Tiefe bedeuten, auch zugleich eine Höhe bezeichnen, ist es auch mit Achsel verwandt, welches sich vornehmlich durch die Sylbe -el davon unterscheidet.


Ucht (W3) [Adelung]


* Die Ucht, plur. inus. ein sehr altes, aber im Hochdeutschen gleichfalls veraltetes Wort, welches noch im Niederdeutschen am gangbarsten ist, die Dämmerung zu bezeichnen. Bey dem Notker Uochto, bey dem Ulphilas Uhtwo, im Angels. Uht, Uhttide, im Holländ. Uchtend, Ochtend, im Isländ. Otta, wo es theils die Dämmerung überhaupt, theils die Morgendämmerung ins besondere, bedeutet. Es scheint mit dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, frühe, verwandt zu seyn. Ohne Zweifel wird daher die Wiesenzeitlose in einigen Gegenden die Uchtblume genannt.


Uckeley (W3) [Adelung]


Uckeley, S. Ukeley.


Ufer (W3) [Adelung]


Das Ufer, des -s, plur. ut nom. sing. Diminut. das Uferchen, Oberd. Uferlein, der Erdrand eines Wassers auf der Erde, es sey von welcher Art es wolle. Das Ufer des Meeres, 1 Mos. 22, 17; wofür doch Küste, Strand, und in der höhern Schreibart Gestade üblicher sind. Das Ufer eines Sees, Teiches, Flusses, Stromes, Grabens u. s. f. Ein hohes, flaches, sandiges Ufer. An das Ufer fahren. Etwas aus dem Wasser an das Ufer ziehen. Das andere Ufer eines Flusses, das gegen über liegende. Anm. Im Nieders. Över, im Angels. Ofer, im Altfries. Owera, im Aabreb. Frisch glaubt, es sey aus Überfahr zusammen gezogen, und bedeute eigentlich denjenigen Ort eines Ufers, wo man über ein Wasser fährt. Wicht im Ostfries. Landrechte hingegen, leitet es von dem alten Aa, Au, Wasser, und Wehr, ein Damm, ab. Allein, obgleich im Oberdeutschen noch Anfar und Urfar, das Ufer, wo man anfähret, die Schiffslände, bedeuten, so ist es doch unnöthig, seine Zuflucht zu so künstlichen Zusammenziehungen zu nehmen. Die Endsylbe -er ist die Ableitungssylbe, welche hier ein Ding, Subject bedeutet, die Stammsylbe Uf aber, gehöret zu auf, und ob in oben, einen erhobenen, hervor ragenden Theil zu bezeichnen, indem das Ufer allemahl höher ist als die Wasserfläche. Auf ähnliche Art stammet das Griechische - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, ein luftiges Ufer, von Ak, hoch, erhaben, und der Endsylbe - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, de, her.


Uferaas (W3) [Adelung]


Das Uferaas, des -es, plur. die -äser, ein Insect mit netzförmigen Flügeln, welches nur einige Stunden, und höchstens von Untergange der Sonne bis zu ihrem Aufgange lebt, da es häufig am Wasser herum flattert, und andern Insecten zur Nahrung dienet, wovon es auch Nahmen hat; Ephemeris Linn. Haft, der Aust, weil es im August zum Vorschein kommt. Bey den Fischern führet die Larve dieses Insectes, welche einige Jahre vor ihrer Verwandlung in dem Wasser lebt, den Nahmen des Uferaases vornehmlich, weil sie als Aas oder Lockspeise für andere Fische an die Angel gesteckt wird, und alsdann bekommt das verwandelte Insect den Nahmen der Uferaasfliege.


Uferbaukunst (W3) [Adelung]


Die Uferbaukunst, plur. car. ein Theil der Wasserbaukunst, welche sich mit Befestigung des Ufers wider die Gewalt des Wassers beschäftigt.


Uferrecht (W3) [Adelung]


Das Uferrecht, S. Strandrecht.


Uferschwalbe (W3) [Adelung]


Die Uferschwalbe, plur. die -n, eine Art Schwalben mit einem weißen Ringe, welche sich an der Seite des steilen Ufers Löcher gräbt, in welchen sie überwintert; Hirundo riparia Klein. Erdschwalbe, Sandschwalbe, Rheinschwalbe, Wasserschwalbe.


Uhr (W3) [Adelung]


Die Uhr, plur. die -en, Diminut. welches doch nur in der zweyten Bedeutung üblich ist, das Ührchen, Oberd. Ührlein. 1. Eine Stunde, doch nur, wenn von den Stunden einer Uhr in der folgenden Bedeutung mit einem Zahlworte die Rede ist, da denn das Wort Uhr, nach dem Muster so vieler anderer, welche eine Zeit, ein Maß oder Gewicht bedeuten, unverändert bleibt. Es ist schon sechs Uhr. Um neun Uhr will ich kommen. Es hat schon Ein Uhr, zwey Uhr u. s. f. geschlagen. Wie viel Uhr ist es? die wie vielste Stunde des Tages ist es? Wo mit einem Zahlworte auch das Hauptwort wegbleiben kann. Es ist schon sechs. Ich komme um neun. Es hat schon neun geschlagen. Indessen, da man sich im Niederdeutschen des Wortes Glocke auf ähnliche Art bedienet, es ist schon Glock sechs, ich komme Glock neun; man auch nicht sagt, ich habe schon zwey Uhren gewartet, sondern zwey Stunden, so kann es in dieser ganzen Bedeutung auch eine elliptische Art zu reden seyn, und so viel bedeuten, als, es ist schon sechs an der Uhr, um neun an der Uhr will ich kommen, wie viel ist es an der Uhr u. s. f. welche R. A. auch nicht ganz ungewöhnlich sind. Daß aber Uhr dessen ungeachtet ehedem auch eine Stunde bedeutet habe, erhellet aus dem Niederdeutschen, wo man ehedem sagte; wenig Huren sinder verloopen, für Stunden. 2. Ein Werkzeug, welches die Stunden anzeiget, und von verschiedener Art ist. Eine Sanduhr, Wasseruhr, welche bloß die Dauer Einer Stunde und ihrer Theile, nicht aber die Zahl derselben anzeiget. Die Sonnenuhr, der Sonnenzeiger, Sonnenweiser, welcher beydes vermittelst des Schattens der Sonne zeiget. Eine Räderuhr, welche auch nur die Uhr schlechthin genannt wird, zeiget beydes, vermittelst eines Räderwerkes, und hat wieder vielerley Unterarten, wohin die Thurmuhr, Stubenuhr, Wanduhr, Taschenuhr, Spieluhr, Pendul-Uhr u. s. f. gehören. Die Uhr geht richtig, unrichtig. Die Uhr aufziehen. Nach der Uhr sehen. Die Uhr schlägt u. s. f.

Anm. Im Niederdeutschen ehedem Hure, im Schwed. Ur, im Engl. Hour, im Französ. Heure, im Wallis. Awr. Rudbeck leitete es von dem alten Schwedischen yra, her, sich herum drehen, daher Yrsel, der Schwindel, ( S. Irre, welches dahin gehöret.) Allein, es ist wahrscheinlicher, daß wir dieses Wort aus dem Lat. Hora entlehnet haben. Die Eintheilung des Tages in so kleine Theile, als eine Stunde ist, ist eine Erfindung solcher Völker, welche es in den Künsten und in der Feinheit der Sitten schon sehr weit gebracht haben, wofür man unsere nördliche Spracherfinder nicht halten kann. Das Wort Hora selbst ist nicht einmahl bey den Lateinern und Griechen einheimisch, sondern morgenländischen Ursprunges, so wie fast alle unsere Künste Wissenschaften.


Uhrmacher (W3) [Adelung]


Der Uhrmacher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Uhrmacherinn, ein Handwerker, ober vielmehr ein Künstler, welcher Räderuhren verfertiget, aus ihrer Verfertigung sein Hauptgeschäft macht.


Uhrsand (W3) [Adelung]


Der Uhrsand, des -es, plur. car. ein sehr feinkörniger Sand, dessen man sich zu den Sanduhren bedienet.


Uhrwerk (W3) [Adelung]


Das Uhrwerk, des -es, plur. die -e, ein Räderwerk, welches dem in einer Räderuhr ähnlich ist, d. i. ein Räderwerk, welches entweder von Gewichten oder von aufgewickelten Federn in Bewegung gesetzt wird.


Uhrzeiger (W3) [Adelung]


Der Uhrzeiger, des -s, plur. ut nom. sing. der Zeiger an einer Uhr, besonders an einer Räderuhr; der Zeiger, Weiser.


Uhu (W3) [Adelung]


Der Uhu, des -es, oder des -s, plur. ut nom. sing. (nicht Uhus; wie Heynatz lehret, welcher Plural ganz Niederdeutsch ist,) die größte Art Nachteulen, mit großen Ohren und einem feuerrothen Körper; Ulula Chalcis Klein. bey andern Bubo, Ohreule, Horneule. Den Uhu sollt ihr nicht essen, 5 Mos. 14, 16.19; dagegen er 3 Mos. 11, 17 Huhu heißt. Da es mehrere Arten großer oder Ohreulen gibt, so werden in engerer Bedeutung, besonders die zwey größten Arten, welche oben gesprenkelt, röthlich und schwarz, unten aber röthlich sind, Uhu genannt. Die Adlereule gehöret gleichfalls dahin.

Anm. Bey dem Notker Huuue, in den gemeinen Mundarten Huhu, Huw, Hu, Hau, Urhuh, Buhu, Buheule, Auf, Gauf, im Nieders. Schubut, im Schwed. Uf, im Franz. Hibou, im Lat. Bubo, auch bey den Kalmucken Uhu; alle, so wie Eule selbst, als eine Nachahmung des eigenthümlichen Geschreyes dieses Vogels, welches bey dem Uhu Uh-ho-hu lautet. S. auch Eule.


Ukase (W3) [Adelung]


Die Ukase, plur. die -n, eine aus dem Russischen entlehntes Wort, einen Befehl, eine Verordnung des Russischen Monarchen zu bezeichnen; ein Mandat. Von dem Wend. und Russischen kasam, kasu, ich befehle, Wend. Kasani, Russ. Ukasa, der Befehl, welches wieder mit unsern heißen und kiesen, letzteres in weiterm Verstande genommen, verwandt ist.


Ukeley (W3) [Adelung]


Die Ukeley, plur. die -en, ein besonders in der Mark Brandenburg üblicher Nahme einer Art Weißfische, deren untere Kinnlade länger als die obere, die Finne am Hintern aber mit 20 Strahlen versehen ist; Cyprinus Alburnus Linn. In einigen Gegenden wird dieser Fisch Blüthe, Blicke, Weidenblatt, alles dreyes vermuthlich wegen seiner weißlichen Farbe, Breitling, Strömling, in Meißen aber Ochelbeze genannt. Dieser letzte Nahme scheinet mit Ukeley. im gemeinen Leben einiger Gegenden Akeley, verwandt zu seyn, beyde aber scheinen Wendischen Ursprunges zu seyn.


Ukerwendisch,Ukerwalsch (W3) [Adelung]


Ukerwendisch und Ukerwalsch, S. Kauderwälsch.


Ulme (W3) [Adelung]


Die Ulme, plur. die -n, oder der Ulmbaum, des -es, plur. die -bäume, ein hochstämmiger Baum, welcher in ganz Europa wild wächset; Ulmus Linn. In einigen Gegenden lautet dieses Wort Ilme, Ilmbaum, im Niederdeutschen und Obersachsen hingegen ist dieser Baum unter dem Nahmen der Küster, am bekanntesten. Die gemeine Feldulme oder breitblätterige Ulme, Ulmus campestris, heißt in der Pfalz Effer, Effenbaum, in andern Gegenden Fliegenbaum, weil sich die Fliegen in außerordentlicher Menge auf demselben aufhalten, Leimbaum; die schmahlblätterige aber, Ulmus minor, Iper, Steinlinde; im Nieders. Wieke, Steckwieke, Bastwieke, in andern Gegenden Wietzer. Die Bastilme oder Lindbast, und die Rauchlinde sollen noch einige besondere Arten seyn.

Anm. Im Angels. und Engl. Elm, im Schwed. Ulm, im Dän. Ulm, im Isländ. Almur, im Lat. Ulmus, im Ital. Olmo, im Franz. Orme, Ormeau. Da dieser Baum im ganzen Europa einheimisch ist, so ist nicht glaublich, daß sein Nahme aus dem Lat. Ulmus unmittelbar sollte seyn entlehnet worden, wohl aber, daß alle diese Wörter aus einer gemeinschaftlichen ältern Quelle herstammen; welches diese aber ist, läßt sich nur vermuthen. Wenn dieser Baum der Fäulniß vor andern unterworfen wäre, so könnte man das Nieders. Ulm, Olm, Fäulniß, besonders im Holze, ulmen, ins Holz faulen, modern, ulmig, faul, für das Stammwort ansehen. Da dieser Umstand aber wegen des festen harten Holzes dieses Baumes nicht wahrscheinlich ist, so scheinet der schnelle ansehnliche Wuchs, der bey diesem Baume vorzüglich in die Augen fällt, der Grund der Benennung zu seyn, und da würden des Lat. Alnus, unser Eller, Erle, (Erle, für Elne, wie Franz. Orme, für Ulme,) und Ulme, zu dem alten Stammworte al, el, hoch, groß, gehören, S. All, Elle, Elephant und so ferner.


Ulm (W3) [Adelung]


Ulm, eine freye Reichsstadt in Schwaben. Daher der Ulmer, Fämin. die Ulmerinn, eine Person, welche aus Ulm gebürtig ist; ingleichen das unabänderliche Beyworte Ulmer, daher gebürtig. Das Ulmer Brot, in den Küchen, eine Art Gebackenes, welches aus feinem Mehl, Rahm, Eyerdottern, Zucker u. s. f. in Gestalt kleiner Brote gebacken wird. Die Ulmer Gerste, die feinste Art Perlen Graupen, weil sie besonders in Ulm vorzüglich gut bereitet werden.


Ulrich (W3) [Adelung]


Ulrich, ein alter Deutscher männlicher Nahme, welcher auch als ein Tauf- und Vornahme gebraucht wird, und von Huld oder auch von Adel, abgeleitet wird, Ulrich für huldreich, oder adelreich; im mittlern Lat. Udalricus, Adalricus, Ulricus, Fämin. Ulrica. In den gemeinen Mundarten wird dieser Nahme oft in Utz, in der Lotharingischen Landessprache aber in Ouali, verkürzt.


Ultramarin (W3) [Adelung]


Das Ultramarin, des -es, plur. car. der Nahme einer sehr kostbaren blauen Farbe, welche aus dem Lasursteine verfertigt wird. Er ist aus dem Italiänischen Oltramarino, im mittl. Lateine Ultramarinus, weil diese Farbe ehedem aus Asien zu uns gebracht wurde.


Um (W3) [Adelung]


Um, eine Partikel, welche in dreyfacher Gestalt üblich ist. I. Als ein Vorwort, welches allemahl die vierte Endung, oder den Accusativ erfordert, und in verschiedenen Bedeutungen gebraucht wird. 1. Die Richtung einer Bewegung oder eines Zustandes längs der ganzen äußern Fläche eines als senkrecht angenommenen Dinges, längs dessen Umfanges, zu bezeichnen; wo dieses Vorwort auch Statt findet, wenn sich die Richtung auch nur längs des größten Theils dieses Umfanges erstreckt. (1) Eigentlich. Um die Stadt gehen. Der Graben gehet ganz um das Haus. Um den Tisch treten. Sich um die Stadt lagern. Eine Schürze um den Leib binden. Einen Mantel um sich nehmen. Ich bin den ganzen Tag um ihn, in seiner Gesellschaft, in seiner Nähe. Keinen Freund um sich haben. Der Weinstock wölbt sich wie eine kühle Laube um die Fenster. Dort, wo eine unverwelkliche Myrthe um unsre Häupter blühen soll, Weiße. Mit Strahlen um sein Haupt. Den Nachdruck zu vermehren, wird das Vorwort oft mit den Nebenwörtern herum und her verbunden, wovon das erste mehr dem gemeinen Leben, das letzte aber vorzüglich der höhern Schreibart, eigen ist. Um die Stadt herum gehen. Der Graben gehet ganz um das Haus herum. Um mich her sehe ich nichts als Wildniß. Sie standen alle um ihn her, um ihn herum. Deine Wahrheit ist um dich her, Ps. 89, 9. Der Engel des Herren lagert sich um die her, die ihn fürchten, Ps. 34, 8, 9. Dein Weib wird seyn, wie ein fruchtbarer Weinstock um dem Haus herum, Ps. 128, 3. Und wenn der ganze Umfang noch bestimmter ausgedruckt werden soll, so setzet man wohl noch die Nebenwörter rund und rings hinzu. Der Graben gehet rings um die Stadt herum. Rund um die Stadt herum reiten. Besondere Arten des Ausdruckes sind. Jemanden um den Hals fallen, ihn umarmen. Er warf sich ihr mit dringender Zärtlichkeit um den Hals. Du weißt nicht, wie mir um das Herz oder ums Herz ist, du weißt nicht, was ich empfinde, wie mir zu Muthe ist. Ich rede, wie es mir ums Herz ist, wie ich denke, wie ich empfinde. (2) Figürlich, eine ungefähre Nähe des Ortes und der Zeit zu bezeichnen. (a) Des Ortes. Er muß um diese Gegend wohnen, ungefähr in dieser Gegend. Wohin auch hier herum, in dieser Gegend, da herum, in der dortigen Gegend, gehören. (b) Der Zeit, eine ungefähre Nähe der Zeit zu bezeichnen. Es ist um sechs Uhr, ungefähr sechs Uhr. Um Mittag wollen wir kommen. Er kam erst um Mitternacht zu Hause. Um Ostern, um Pfingsten, um Michael, um Michaelis, um Johannis; in welchen beyden letztern Fällen der Genitiv nicht von dem Vorworte um, sondern von dem ausgelassenen Hauptworte Fest herrühret. Um eben dieselbe Zeit geschahe es. Wo sich der Begriff des ungefähren zuweilen verlieret, so daß um sechs Uhr, so viel als gerade, wenn es sechs ist, und um dieselbe Zeit, zu derselben Zeit bedeutet. 2. Für nach, wo es eine Figur der vorigen Bedeutung zu seyn scheinet, aber nur in einigen Fällen üblich ist. Allemahl um den andern Tag, wo auch über üblich ist. Das Fieber kommt immer um den dritten Tag. Einer um den andern, wechselsweise, einer nach dem andern. Eines um das andere. Da sang Israel dieses Lied, und sungen um einander über dem Brunnen, 4 Mos. 21, 7; wo aber um einander, für einer um den andern, veraltet ist, wie Es. 14, 10: daß dieselbigen alle um einander reden. 3. Einen Gegenstand, doch in verschiedenen Einschränkungen. (1) Eine besondere Art des Ausdruckes ist, wenn in einem ganz einfachen Satze, wo das Zeitwort seyn die Copulam ausmacht, das Subject, anstatt in der ersten Endung zu stehen, mit dem Vorworte um ausgedruckt wird. Es ist eine schöne Blume um eine Rose, für: eine Rose ist eine schöne Blume. Es ist eine wunderliche Sache um den Appetit. Es ist ein kitzliches Ding um das Lob. Es ist ein mißliches Ding um unsere Reitze. Es ist doch eine verzweifelte Sache um die liebe Tugend, Weiße. Es ist eine edle Sache um den Hausfrieden. Welches doch freylich nur in solchen Fällen angehet, wo das Prädicat die gute oder böse Eigenschaft eines Dinges in Gestalt eines Hauptwortes ausdruckt. (2) Mit einigen Zeitwörtern wird dieses Vorwort auch außer dem vorigen Falle gebraucht, einen Gegenstand überhaupt auszudrucken. Besonders mit dem Zeitworte stehen. Wie stehet es um euch? wie befindet ihr euch? in was für Umständen befindet ihr euch? Wie stehet es um unsere Sache? Es stehet schlecht um euren Bruder. Wie würde es alsdann um mein Versprechen stehen? Gell. Sehen sie doch, wie es um mein künftig Glück stehet, eben ders. Oft auch mit dem Zeitworte aussehen in eben derselben Bedeutung. Es siehet sehr mißlich um ihn aus. Aber wie sieht es um die Ehre aus? Beyde Zeitwörter leiden in eben demselben Verstande auch das Vorwort mit. Wie stehet es mit euch? Es siehet mit der Sache schlecht aus. (3) Einen Gegenstand des Verlustes; doch auch nur mit einigen Zeitwörtern. Um etwas kommen, desselben verlustig werden, ohne Bestimmung der Art und Weise. Ich bin um meine Uhr gekommen, sie sey nun verloren oder gestohlen. Um ein Auge, um einen Arm, um sein Vermögen, um seinen guten Nahmen kommen. Man kommt um sein Geld, man weiß nicht wie, auch durch minder nothwendige Ausgaben. Ich bin darum gekommen. Um das Leben kommen, es zufälliger Weise auf eine gewaltsame Art verlieren, umkommen. Jemanden um das Leben bringen, ihn seines Lebens berauben, ihn umbringen. Jemanden um sein Geld bringen, Ursache seyn, daß er dessen verlustig gehe. Ich bin darum, eine elliptische R. A. für, ich bin darum gekommen. Es ist um ihn gethan oder geschehen, er ist verloren, unglücklich gestorben. Es sey darum, oder, es mag darum seyn! eigentlich, es mag verloren seyn; figürlich, es ist nichts daran gelegen. Nach dem Muster des Zeitwortes bringen stehet es auch bey andern thätigen Zeitwörtern, eine Ursache oder Veranlassung eines Verlustes zu bezeichnen. Ich bin darum betrogen worden. Sie plaudert uns um die Zeit. Sie bethet uns oft um das Mittagsessen, Gell. (4) Einen Gegenstand des Wissens, doch nur mit dem Zeitworte wissen, für von. Wissen sie etwa auch um die Sache? wissen sie etwas mit davon? Ich weiß nichts darum. Er weiß um alle meine Geheimnisse. Khein Wort er vmb die bürger west, Theuerd. Kap. 94. (5) Einen Gegenstand einer Gemüthsbewegung; doch nur mit einigen Zeitwörtern, besonders solchen, welche eine unangenehme Empfindung wegen des erlittenen oder zu besorgenden Verlustes eines Dinges bezeichnen; wodurch es sich von über in der ähnlichen Bedeutung unterscheidet. Sich um etwas betrüben, bekümmern, tränken, härmen, grämen. Um etwas weinen, böse werden, klagen, trauern, zürnen u. s. f. Der Schmerz um ihn ist für mein Herz Selbst noch ein angenehmer Schmerz, Gell. Fließet ihr Thränen um den redlichsten Freund. Kümmere dich nicht um die verwelkten Blumen. Jemanden um etwas beneiden. Um dieß Vergnügen muß mich ein Prinz beneiden, Gell. Es ist mir nicht leid darum. Sehr um etwas thun, im gemeinen Leben, dessen Verlust sehr betrauern. (6) Einen Gegenstand der Bemühung, des Bestrebens, der Bewerbung; auch nur mit einigen Zeitwörtern. Um etwas spielen, spielen, wer den Besitz einer Sache erlange. Sich um etwas bemühen, bewerben. Jemanden um etwas bitten, flehen, anflehen. Um die Ehre fechten, kämpfen. Um etwas hadern, sich um etwas zanken, streiten, um den Besitz einer Sache. Um etwas losen, würfeln. Sich um die Oberstelle zanken. Der Soldat tummelt sich um die Ehre. Ich will darum schreiben. Sich Mühe um etwas geben. Ihr Herz, um das du selbst, Gell. Von kaltem Schrecken blaß bath jeder um sein Leben, Weiße. Durch Drohn und Schmeicheleyn warb er um meine Gunst, eben ders. Um ein Amt, um eine Gnade, um eine Person (zur Gattinn) anhalten. Er kommt um Brot. Es ist ihm nur darum zu thun. Es ist ihm nur ums Geld, um die Ehre zu thun. Jemanden um etwas fragen, es von ihm zu erfahren. Jemanden um Rath fragen. Um Rache rufen, schreyen. Keine Thräne seiner Unterthanen ruft wider ihn um Rache. Er hat mich schon lange darum geplagt. Ich werde sehr um eine Antwort geplagt. Daß es sich hier nicht in allen Fällen gebrauchen lasse, ist schon erinnert worden. Im Oberdeutschen sagt man, um jemanden schicken, um den Arzt, um den Beichtvater schicken; wofür im Hochdeutschen nach üblich ist. Ingleichen, ich will darum gehen, darnach. (7) Hierher gehören auch diejenigen Fälle, wo um ehedem den Gegenstand eines Kaufes oder Tausches begleitete, anstatt für. Ehedem sagte man: hundert Thaler um das Haus geben. Jetzt ist es in dieser Bedeutung, im Ganzen genommen, veraltet, nur das relative darum wird noch zuweilen in diesem Verstande gebraucht. Ich gäbe viel darum, wenn ich es haben könnte, dafür. Er nähme nicht viel Geld darum, dafür. (8) Desto häufiger wird es indessen noch gebraucht, den Preis einer Erwerbung oder den Lohn einer Bemühung auszudrucken, vermuthlich auch, so fern derselbe im Grunde der Gegenstand der Bestrebung ist. (a) Eigentlich, den Lohn einer Bemühung. Um Lohn arbeiten, dienen. Arbeiter um Lohn dingen. Ums Tagelohn arbeiten. Jetzt hüthe ich um schlechten Lohn hier diese zwey Ziegen, Geßn. Ums Brot arbeiten. Er ward mit den Arbeitern eins um einen Groschen, Matth. 20, 2. Ums Geld arbeiten. Was thut man nicht ums liebe Geld. Um viel Geld wollte ich das nicht thun. Um alles in der Welt beginge er diese Niederträchtigkeit nicht. Um nichts und wieder nichts, im gemeinen Leben, für gar nichts. Hierher scheinet auch die R. A. zu gehören, um die Wette, so fern Wette hier das aufgesetzte Geld, den Preis des Wetteifers bezeichnet. Um die Wette arbeiten, sehr eifrig, andere in fleißigem Arbeiten zu übertreffen suchen. In Cuba war ein Papagey, Den neckt ein jeder um die Wette, Haged. (b) Das Bezahlungsmittel und den Preis, anstatt für. Um Geld, um bar Geld kaufen. Noch häufiger von dem Preise. Ich habe es um zehn Thaler gekauft. Um wie viel hast du das Gut gekauft? Im Hochdeutschen wird es in dieser Bedeutung wenig mehr gebraucht, weil für in derselben am üblichsten ist. In den Kanzelleyen pflegt man beyde Vorwörter um des Nachdrucks willen zu verbinden: Cajus kauft das Haus um und für tausend Thaler. Dahin gehöret auch der Gebrauch mit dem Zeitworte strafen, doch nur, wenn von einer bestimmten Geldstrafe die Rede ist. Jemanden um zehn Thaler strafen, ihm eine Strafe von zehn Thalern auflegen. (9) Endlich gehören noch verschiedene einzelne Arten des Ausdrucks hierher, wo um Gegenstände anderer Art bezeichnet. Ich lobe dich darum, für deßwegen; ob man gleich nicht mehr sagt: ich lobe dich um deinen Fleiß, um deine Tugend, sondern wegen. Sich um jemanden verdient machen. Habe ich das um dich verdient? Verdiene ich das um dich, meine Julie? Weiße. Sich um etwas bekümmern, darnach fragen, Theil daran nehmen, welches doch eigentlich eine Figur des Zeitwortes bekümmern in der vorigen fünften Bedeutung ist. Alle jetzt angeführte Fälle, wo um einen Gegenstand begleitet, sind Überbleibsel, einer ältern allgemeinen Bedeutung, wo um fast ein jedes Object bezeichnete. Das Schwedische om hat noch jetzt diese allgemeinere Bedeutung, indem es unter andern auch de, von, bedeutet; von jemanden reden, om. Das Griech. mit am verwandte - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - wurde auf ähnliche Art gebraucht. 4. Einen Bewegungsgrund, eine Ursache. Sie preiseten Gott um alles, das sie gehöret und gesehen hatten; Luc. 2, 20; für, wegen. Der Herr wird strafen alle Gottlosen um alle Werke ihres gottlosen Wandels, Br. Jud. V. 15. Im ganzen ist auch die Bedeutung veraltet, nur daß die relativen warum und darum noch im ganzen Umfange derselben üblich sind. Auch gebraucht man es in diesem Verstande noch in Verbindung mit dem Hauptworte Willen, einen Bewegungsgrund, eine Ursache, zu bezeichnen, da denn die zweyte Endung der Sache von diesem Hauptworte, nicht aber von dem Vorworte, herrühret. Ich thue es um zweyer Ursachen Willen, um eben der Ursache Willen. Um Gottes Willen, um unsrer Willen, um des Himmels Willen. Es geschiehet um Lebens und Sterbens Willen. Um der bösen Nachrede Willen. Um sein selbst Willen. Um deiner, meiner Willen. Siehe von dieser R. A. besonders mit Fürwörtern Dein I. Ehedem gebraucht man dafür von - Willen, durch - Willen: von mehrerer Sicherheit Willen. Das Hauptwort Willen wird zuweilen weggelassen. Ich will das Volk heimsuchen um ihrer Missethat, Jer. 25, 12. Daß wir um dieser heutigen Empörung verklagt mochten werden, Apost. 19, 40. Wo die zweyte Endung gleichfalls von dem ausgelassene Hauptworte herrühret, welche Auslassung doch im Hochdeutschen einige Härte hat. Noth mehr aber, wenn statt der zweyten Endung die vierte gebraucht wird: ich beschwöre sie um unsre Liebe, machen sie meine Ahndungen eitel. Sie will um Himmel und um Hölle nicht weiter gehn, Michael. der Dichter. Am härtesten und ungewöhnlichsten ist die Weglassung des Wortes um. Auch wo das Römer Volk der schönen Bäder Willen In voller Üppigkeit die lange Zeit vollbracht, Opitz. Die ähnlichen Wörter wegen und halben werden nicht mit dem um verbunden, und wenn solches ja von einigen geschiehet, so ist es ein unangenehmer Fehler. Um meiner Jahre wegen könnte ich in der Kleidung noch sehr jung thun, Gell. Um daß für weil ist im Hochdeutschen sehr veraltet, und wird nur noch in einigen gemeinen Mundarten gebraucht. Was weint ihr Mütter viel, um daß euch durch den Streit Die Söhne sind erlegt in ihrer jungen Zeit, Opitz. Ich muß mit Danke Gott erheben, Um daß er seine Gütigkeit Euch mitgetheilt zu dieser Zeit, ebend. Wenn um mit dem Infinitiv und dem Wörtchen zu gebraucht wird, eine Absicht zu bezeichnen, so ist es eigentlich kein Vorwort, sondern ein Bindewort, S. es im folgenden. 5. Einen Unterschied der Zeit, Zahl, Größe und der Intension zu bezeichnen. Das Fenster ist um zwey Fuß höher, als die Thür. Cajus ist um drey Zoll kleiner als Titius. Das ist um ein gut Theil besser als jenes. Ich bin um zehn Jahr älter als du. Etwas um eine Handbreit enger machen. Dieses Haus ist um hundert Thaler theurer als jenes. Um die Hälfte dicker. Sich um zwanzig Thaler verrechnet haben. In den meisten dieser Fälle kann um auch verschwiegen werden. Er ist einen Kopf größer, für um einen Kopf. Er ist hundert Thaler theurer. Nur sagt man nicht, sich zwanzig Thaler verrechnet haben, wo um nicht wegbleiben kann. Hierher schei- nen auch folgende Arten des Ausdrucks zu gehören. Um ein Haar. Es ist nicht um ein Haar größer, im geringsten nicht. Ingleichen, wenn es so viel als bey nahe bedeutet. Um ein Haar wäre ich gefallen, es fehlte kein Haar breit, so u. s. f. Es ist um zwey Tage zu thun, so ist der Schmerz vorüber, es kommt nur auf zwey Tage an. Es ist um hundert Thaler zu thun, so hast du es. Wo zu thun auch wohl verschwiegen wird. Es ist um wenig Schritte, so hohl' ich dir dieß Band, Gell. Hierher gehören auch die adverbischen R. A. da um so viel den Comparativis vorgesetzt wird. Er wird es nicht gestehen, gestehet er es aber, so ist es um so viel besser für ihn. Du wirst um so viel glücklicher seyn, je mehr du deine Bedürfnisse einschränken wirst; oder, jemehr du deine Bedürfnisse einschränken wirst, um so viel glücklicher wirst du seyn. Es ist mir um so viel lieber, wenn er nicht kommt. In welchen Fällen um so viel für desto steht. Nur vermeide man den Übellaut, dieses um so viel statt des kürzern und üblichern je und desto zu gebrauchen. Um so viel größere Ehre der Sohn hat dann der Diener, um so viel größere Ehre hat Christus dann Moses; besser je - desto. Auch ist es fehlerhaft, wenigstens ein in manchen Fällen sehr unangenehmer Pleonasmus, dieses um dem desto vorzusetzen. Ich melde dieses um desto lieber, da u. s. f. Gottsch. Dieses ist mir um desto gewisser, da u. s. f. ebend. Das ist schön, daß er nicht schwört, um desto mehr kannst du auf sein Wort bauen, Gell. Ich habe es nicht gewußt, daß sie zugegen wären, um desto aufrichtiger ist mein Bekenntniß, ebend. Wo um desto nichts mehr sagt, als desto allein. II. Ein Bindewort, da es denn dem Infinitiv mit dem Wörtchen zu zugesellet wird, eine Absicht zu bezeichnen. In keiner unserer Sprachlehren wird um mit unter den Bindewörtern aufgeführet, vermuthlich, weil man sich nicht überreden konnte, daß ein Vorwort zugleich ein Bindewort seyn könnte. Allein fast alle unsere Partikeln werden auf mehrere Art gebraucht, und um ist in dieser Verbindung so gut ein verursachendes Bindewort, als daß, damit, weil u. s. f. Es ist hier eine Fortsetzung der vorigen vierten Bedeutung. Ich habe nicht in die Lotterie gelegt, um reich zu werden, sondern um andern Gutes zu thun, Gell. Und erblicket einen Schützen, Der sein Rohr auf ihn gericht, Um ihn auf den Pelz zu blitzen, Lichtw. Da der Infinitiv mit zu diese Absicht schon allein ausdruckt, so stehet das um hier eigentlich überflüssig, und dieser Überfluß wird oft ein Übellaut, besonders in solchen Fällen, wo die Verbindung der Handlung und ihrer Absicht ohne hin schon deutlich ist. Sie thut sich alle Gewalt an, um bewundert zu werden, Gell. Doch kann die Ründe und Vollständigkeit der Rede oft das um nothwendig machen. Ich lebe nicht um zu essen, sondern ich esse um zu leben, wo der Ründe etwas fehlen würde, wenn man das um als überflüssig verschweigen wollte. Am häufigsten und schicklichsten stehet das um, wenn die Absicht den Satz anfängt, da es denn nicht leicht verschwiegen werden kann, wenn die Rede nicht mangelhaft werden soll. Um die neue Welt zu erobern, mußte man die Einwohner ausrotten, und um ihre Stelle wieder zu ersetzen, mußte man Negern kaufen. Um diese Stärke zu zeigen, muß unsere Geduld durch manche Fälle geübt seyn, Dusch. Um dich zu beruhigen, habe ich diesen Entschluß gefaßt. Um nicht zu weitläufig zu werden, muß ich abbrechen. Ein sehr unangenehmer Fehler ist es, wenn um in dieser Bebindung gemißbraucht wird, noch andere Bedeutungen, als die Absicht einer Handlung, zu bezeichnen, wozu sich viele durch das Fran- zösische pour verleiten lassen. So vorsichtig ein anderer Richter ist, um zu verbergen, daß er sich habe bestechen lassen, Raben. Wenn ich innere Ruhe genug hätte, um mein Herz den Vergnügungen des Herzens zu öffnen, Zimmerm. Doch große Herzen sind bestimmt, um hier zu leiden, Cron. Wo um am unrechten Orte stehet, weil hier kein eigentliches Verhältniß einer Handlung gegen ihre Absicht Statt findet. Fehler dieser Art kommen überall sehr häufig vor. Noch widerwärtiger sind die Oberdeutschen Arten des Gebrauchs, wo um für als daß gesetzet wird. Die Sache redet zu klar, um von jemand mißkennet zu werden. Es ist schon mit solchen triftigen Gründen bestärket worden, um es einer fernern Ausführung nicht zu bedürfen, daß es - nicht bedarf. Er ist zu tugendhaft, um nicht ein Christ zu seyn, Cron. III. Ein Nebenwort, wo es wieder in verschiedenen Fällen vorkommt, welche insgesammt Figuren der ersten eigentlichen Bedeutung des Vorwortes sind. 1. Im gemeinen Leben wird um als ein Nebenwort häufig dem geradesten und kürzesten Wege entgegen gesetzt. Der Weg ist um, führet um, wenn er uns nicht in der geradesten und kürzesten Richtung nach dem verlangten Orte führet. Von Leipzig nach Berlin über Dresden zu reisen, ist sehr oder viel um. Daher die Zusammensetzungen umgehen, umfahren u. s. f. welche vielleicht richtiger getheilet werden, indem um hier das Neben- und nicht Vorwort ist. 2. Zu Ende, vorbey, das Ende einer bestimmten Zeitdauer zu bezeichnen; am häufigsten auch nur im gemeinen Leben. Die Stunde, die Woche, das Jahr ist um. Wenn meine Zeit um ist. Wenn ich sie eher, als das Jahr um ist, fortjage, so muß ich ihr das ganze Lohn bezahlen, Gell. 3. Um und um, für auf allen Seiten. Um und um mit Wasser umflossen seyn. Die Stadt ist um und um mit Bergen umgeben. Deine Hände haben mich gearbeitet, und gemacht alles, was ich um und um bin, Hiob 10, 8. Wenn es um und um kommt, wenn sich die Sache völlig entwickelt, wenn man sie genau, auf allen Seiten, betrachtet. Weiser Damon, dessen Haupt Lorber um und um belaubt, Kleist. Das im gemeinen Leben noch hin und wieder übliche um und an, ist in der anständigen Schreibart veraltet, ob gleich Opitz es noch häufig als eine Art einer intensiven Partikel gebraucht. Der Tod begehrt nichts um und an; gar nichts, im geringsten nichts. Er wird die Völker um und an, Wie recht um billig ist, entscheiden, Ps. 96, 7; in allen Stücken, vollkommen. Ach so ist es um und an, Um die ganze Welt gethan, Gryph. Anm. 1. Dieses Beywort kann nie anders als mit der vierten Endung gebraucht werden, daher es ein Fehler ist, wenn man es zuweilen mit der dritten findet. Die um Tyro und Sidon wohnen, Marc. 3, 8. Die wir um Paulo waren, Apost. 21, 8. Wie dünkt euch um Christo, Matth. 22, 42; in welcher letztern Quelle um für von zugleich veraltet ist. Anm. 2. Dieses Wörtchen wird mit allerley Wörtern zusammengesetzt, und bekommt alsdann auch mancherley Bedeutungen, welche sich doch insgesammt auf eine der vorigen zurück führen lassen. Diese Wörter sind, a) Partikeln, wo es theils voran, theils hinten steht: z. B. umher, umsonst, ringsum, herum, rechtsum, linksum, kurzum; wohin auch die relativen darum und warum gehören. In wiederum hat es die außer dem veraltete Bedeutung einer Wiederhohlung, welche noch in dem Schwed. om angetroffen wird; lesa om, von neuen lesen. b) Nennwörter. Umkreis, Umstand, Umweg, Umriß, Umgang, umgänglich u. s. f. c) Zeitwörter, da denn die mit dieser Partikel verbundenen Zeitwörter, so wie die, welche mit durch, über und unter zusammen gesetzt sind, den Ton bald auf dem Zeitworte, bald auf dem Nennworte, haben. Auf dem Vorworte liegt der Ton, wenn das Hauptwort, welches von dem um regieret werden sollte, nicht ausdrücklich da stehet; welche Zeitwörter oft, obgleich nicht allemahl, Neutro sind. In diesem Falle ist das Vorworte trennbar, d. i. es wird in der Conjugation hinter dem Zeitworte gesetzet. Es gehet in dem Hause um. Der Weg gehet weit um. Drehe es um. Ich kehre um. Diese Zeitwörter haben das gewöhnliche Augmentum ge, und im Infinitiv tritt das zu zwischen dem Vor- und Zeitworte: umgedrehet, umzukehren. Man muß hier den Accusativ, der von dem Zeitworte regieret wird, nicht mit dem verwechseln, welchen das Vorwort haben sollte, welcher aber verschwiegen wird. In ein Ding umkehren, umdrehen, umwenden, umstoßen, u. s. f. wird der Accusativ von den Zeitwörtern kehren, drehen, wenden regieret; dagegen der zu um gehörige Accusativ, um sich selbst, um seine Seite u. s. f. verschwiegen wird. Wenn hingegen das zu um gehörige Hauptwort ausdrücklich da stehet, so ruhet der Ton auf dem Zeitworte, und alsdann ist das Vorwort untrennbar, das heißt, es bleibt durch die ganze Conjugation vor seinem Zeitworte stehen. Wir umfahren die Welt. Die ganze Gesellschaft umringte ihn. Das Augment bleibt in diesem Falle weg, und im Infinitiv tritt das zu vor die ganze Zusammensetzung. Mit Blumen umkränzt, nicht umgekränzt. Mit Himmelsglanz zu umstrahlen. Einige Ausnahmen gibt es auch hier, welche an den gehörigen Orten vorkommen werden. Die Bedeutungen der mit um zusammen gesetzten Zeitwörter lassen sich insgesammt zu einer der schon bey dem Vor- und Nebenworte angeführten Bedeutungen rechnen; wohin denn auch die gehöret, wo es eine Wiederhohlung einer schon gethanen Handlung, aber auf andere Art, bezeichnet, welche Bedeutung, außer der Zusammensetzung, veraltet ist. Die Zeitwörter, in welchem dieselbe Statt findet, haben den Ton insgesammt auf dem Vorworte, weil der ganze Ausdruck figürlich und elliptisch ist, und der zu dem Vorworte gehörige Accusativ eigentlich verschwiegen wird; umarbeiten, etwas umschreiben, umschmelzen u. s. f. Die höhere Schreibart der neuern hat viele neue Zeitwörter dieser Art, wo der Ton auf dem Zeitworte liegt, eingeführt, und es können deren, wo es nöthig ist; noch mehrere gewagt werden, wenn dabey nur der Wohllaut und die Analogie nicht aus den Augen gesetzet werden. Umglänzen, umstrahlen, umkränzen u. s. f. sind untadelhaft; aber umlorbern ist hart, weil wir kein Zeitwort lorbern haben.

Anm. 3. Diese alte Partikel lautet schon in dem Isidor, bey dem Kero und andern mit einer unnöthigen Endsylbe umbi, umbe, welches sich nebst Blaselaute, als dem Begleiter des m, auch in dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, und zum Theil auch in dem Lat. amb, welches doch nur in einigen Zusammensetzungen vorkommt, befindet. Im Angelsächsischen lautet es umb, ymb, im Schwed. om, im Isländ. um, im Wallisischen am, im Dänischen omme, und selbst im Finnischen umbi. Der Begriff des Umschweifes, im Gegensatze der kürzesten, geradesten Linie, ist ohne Zweifel der Stammbegriff, welcher auch noch in allen übrigen Bedeutungen zum Grunde liegen.


Umackern (W3) [Adelung]


Umackern, verb. reg. act. ich ackere um, umgeackert, umzuackern, eigentlich, so ackern, daß das unterste zu oberst komme; umpflügen, und da, wo man für ackern ähren sagt, umähren. Ein Feld, ein Stück Landes umackern. In einem ähnlichen Verstande ackert oder pflügt man eine Pflanze, eine Staude um, wenn man sie im Ackern umreißet, umstößet. So auch die Umackerung.


Umähren (W3) [Adelung]


Umähren, verb. reg. act. S. das vorige.


Umändern (W3) [Adelung]


Umändern, verb. reg. act. ich ändere um, umgeändert, umzuändern, völlig ändern, völlig anders machen. So auch die Umänderung.


Umarbeiten (W3) [Adelung]


Umarbeiten, verb. reg. act. ich arbeite um, umgearbeitet, umzuarbeiten. 1) So bearbeiten, daß das unterste der Theile zu oberst komme, am häufigsten, als ein allgemeiner Ausdruck für umackern, umpflügen, umgraben, umhacken u. s. f. Einen Weinberg umarbeiten, umhacken. Ein Stück Landes im Garten, es umgraben. Einen Haufen Getreides, ihn umschaufeln. 2) Von neuen bearbeiten, eine Arbeit wiederhohlen, um sie anders zu machen oder zu verbessern. Eine Schrift, einen Aufsatz umarbeiten. So auch von Hand- und mechanischen Arbeiten. Daher die Umarbeitung.


Umarmen (W3) [Adelung]


Umarmen, verb. reg. act. ich umarme, umarmt, zu umarmen, mit den Armen umfangen, umfassen. Einen Freund bey seiner Rückkunft umarmen. So auch die Umarmung. Figürlich sind beyde Wörter in der edlern Schreibart anständige Ausdrücke der ehelichen Beywohnung. Verbothene Umarmungen. Einige Essener enthielten sich der geheimen Umarmung ihrer Weiber, so bald diese zur Fortpflanzung überflüssig war, Zimmerm. Kero gebraucht dafür kihalsen, und in Liefland und im Niederdeutschen ist noch halsen und umhalsen für umarmen üblich.


Umbehalten (W3) [Adelung]


Umbehalten, verb. reg. act. ich behalte um, umbehalten, umzubehalten, im gemeinen Leben, ein Kleidungsstück, welches man um hat, um sich oder seinen Leib behalten, es nicht ablegen. Den Mantel umbehalten.


Umber (W3) [Adelung]


Umber, S. Umbra.


Umbiegen (W3) [Adelung]


Umbiegen, verb. irreg. act. ( S. Biegen,) ich biege um, umgebogen, umzubiegen, etwas, das gerade ist, nach einem Winkel biegen. Auch wohl, etwas, das schon gebogen ist, nach einer andern Richtung biegen. So auch die Umbiegung. In der edlern und höhern Schreibart würde man umbeugen sagen.


Umbilden (W3) [Adelung]


Umbilden, verb. reg. act. ich bilde um, umgebildet, umzubilden, was schon gebildet war, nochmahls bilden, um es anders zu machen; am häufigsten in der edlern Schreibart. Jemandes Character umbilden. So auch die Umbildung.


Umbinden (W3) [Adelung]


Umbinden, verb. irreg. ac. ( S. Binden.) 1. Umbinden, ich binde um, umgebunden, umzubinden. 1) Um sich oder ein anderes Ding binden. Ein Tuch umbinden, nähmlich um den Kopf. Einem Kinde ein Tuch umbinden. Die Schürze umbinden, um den Leib. 2) Was schon gebunden war nochmahls binden um es anders zu binden. Die Garben umbinden. Ein Buch umbinden. So auch die Umbindung. 2. Umbinden, ich umbinde, umbunden, zu umbinden, um etwas binden, mit dem Accusativ dieses Etwas. Einen Baum mit Werk umbinden. Es kommt selten vor, weil in den meisten Fällen umwinden dafür üblicher ist.


Umblasen (W3) [Adelung]


Umblasen, verb. irreg. act. ( S. Blasen.) 1) Umblasen, ich blase um, umgeblasen, umzublasen, durch Blasen umstoßen oder umwerfen. 2) Umblasen, ich umblase, umblasen, zu umblasen, von allen Seiten anblasen, ein Wort, welches nur selten vorkommt. Von den Winden umblasen werden.


Umbra (W3) [Adelung]


Die Umbra, plur. car. oder die Umber-Erde, plur. doch nur von mehrern Arten, die -n, eine dunkelbraune fette Erde, welche auf Kohlen einen asphaltischen Geruch, und bey der Destillation ein Erdöhl, gibt; Bergbraun. Man gebraucht sie zum Mahlen, und die so genannte Cölnische Erde ist eine Art derselben. Der Nahme ist aus dem lat. Terra Vmbriae, Creta Vmbria, weil sie in der Italiänischen Landschaft Umbrien zuerst entdeckt worden.


Umbrechen (W3) [Adelung]


Umbrechen, verb. irreg. act. ( S. Brechen,) ich breche um, umgebrochen, umzubrechen. 1) Durch Brechen umbiegen, so umbiegen, daß es breche; doch nur selten. Einen Baum umbrechen. 2) So brechen, daß das unterste zu oberst komme; wo es doch nur in einigen Fällen für umpflügen, umgraben, umwühlen u. s. f. üblich ist. Besonders bedeutet an einigen Orten einen Boden umbrechen, ein noch nie gebautes Feld urbar machen. Die wilden Schweine brechen den Boden um, bey den Jägern, wenn sie ihn umwühlen; dergleichen Ort ein Saubruch genannt wird. 3) Was schon gebrochen war nochmahls brechen, um es zu ändern ober anders zu brechen. Gebrochene Servietten umbrechen. Die Buchdrucker brechen die gesetzte Schrift um, wenn sie einen Theil der gesetzten und schon in der Columne stehenden Zeilen von derselben abnehmen und zu einer andern setzen. Daher die Umbrechung, in einigen Fällen.


Umbringen (W3) [Adelung]


Umbringen, verb. irreg. act. ( S. Bringen,) ich bringe um, umgebracht, umzubringen. 1) So fern um eine Wiederhohlung einer schon geschehenen Sache mit einiger Veränderung bedeutet, ist umbringen in manchen Fällen, so viel als umarbeiten. So wird im Bergbaue ein Kost umgebracht, wenn das in der Röste schon Ein Mahl gebrannte Erz auf ein anderes Feuer gebracht wird. 2) Um das Leben bringen, des Lebens berauben. Sich selbst umbringen. Jemanden mit Gift umbringen. Obgleich dieses Wort so wohl die Art und Weise, als auch die Rechtmäßigkeit und Unrechtmäßigkeit der Beraubung des Lebens, unentschieden lässet, so wird es von einer rechtmäßigen oder rechtlichen Handlung dieser Art jetzt nicht leicht mehr gebraucht, wo man allenfalls noch sagt, von dem Leben zum Tode bringen. Die Hauptwörter, die Umbringung und der Umbringer, sind in dieser Bedeutung nicht üblich, ob sie gleich in manchen Wörterbüchern aufgeführet werden.


Umbruch (W3) [Adelung]


Der Umbruch, des -es, plur. die -brüche, im Bergbaue, die Führung eines Ortes in Gestalt eines Stollens um einen Bruch, oder neben demselben hin in einem festern Stein, und ein auf diese Art geführter Ort selbst. Es stammet von umbrechen ab, in der sonst ungewöhnlichen Bedeutung, im Brechen einen Umweg nehmen. Böhm. Umproch, welches aber aus dem Deutschen entlehnet ist.


Umdecken (W3) [Adelung]


Umdecken, verb. reg. act. ich decke um, umgedeckt, umzudecken, nochmahls decken, um es anders zu decken. Den Tisch umdecken. Das Dach umdecken. Daher die Umdeckung.


Umdornen (W3) [Adelung]


Umdornen, verb. reg. act. ich umdorne, umdornt, zu umdornen, mit Dornen umgeben, allenfalls in der dichterischen Schreibart. Und brich die Rosen aller Freuden, Die keine Reu umdornt, Uz.


Umdrehen (W3) [Adelung]


Umdrehen, verb. reg. act. ich drehe um, umgedrehet, umzudrehen. 1) Nach der entgegen gesetzten Richtung drehen. Den Hahn am Fasse umdrehen. Der Wind hat sich umgedrehet. Sich nach jemanden umdrehen. Einer Taube den Hals umdrehen. 2) Im Kreise, um seine Achse drehen. Ein Rad umdrehen. Die Kugel drehet sich um. So auch die Umdrehung.


Umdrucken (W3) [Adelung]


Umdrucken, verb. reg. act. ich drucke um, umgedruckt, umzudrucken, was schon gedruckt war, nochmahls drucken, um es anders zu drucken. Einen Bogen umdrucken, bey den Buchdruckern. Daher die Umdruckung.


Umduften (W3) [Adelung]


Umduften, verb. reg. act. ich umdufte, umduftet, zu umduften, mit Duft umgeben, in der dichterischen Schreibart. Ihr Blümchen, die ihr mich umduftet, Geßn. Umdüftet, (umduftet) von Gerüchen des jungen May, Dusch.


Umfahen (W3) [Adelung]


Umfahen, verb. reg. act. ich umfahe, umfahen, zu umfahen, welches nur im Oberdeutschen für umfangen üblich ist. Umfahe deine Kinder, 4 Esr. 2, 32. Umfahet Zion, Ps. 48, 13. Wer auf den Herrn hoffet, den wird Güte umfahen, Ps. 32, 10. Außer der höhern Schreibart, in welcher es doch auch selten mehr vorkommt, ist es im Hochdeutschen veraltet.


Umfahren (W3) [Adelung]


Umfahren, verb. irreg. ( S. Fahren.) 1. Umfahren, ich fahre um, umgefahren, umzufahren. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, im Fahren einen Umweg nehmen, nicht den möglichst kürzesten Weg fahren. Wir sind viel umgefahren. 2) Als ein Activum, im Fahren umstoßen, umwerfen, zu Boden fahren. Ein Kind, einen Baum umfahren. 2. Umfahren, ich umfahre, umfahren, zu umfahren, um etwas herum fahren, mit dem Accusativ dieses Etwas; besonders zu Wasser für umsegeln oder umschiffen. Eine Insel umfahren. Die Erdkugel umfahren. Ein Vorgebirge umfahren. Daher die Umfahrung, in dieser letzten Bedeutung.


Umfall (W3) [Adelung]


Der Umfall, des -es, plur. inus. (welches Wort mit Unfall nicht zu verwechseln,) der Zustand, da ein Ding umfällt. Der Umfall eines Baumes. Auch der plötzliche Tod eines Stückes Vieh, ingleichen eine ansteckende Krankheit unter dem Vieh ist unter dem Nahmen des Umfalles bekannt.


Umfallen (W3) [Adelung]


Umfallen, verb. irreg. neutr. ( S. Fallen,) mit dem Hülfsworte seyn, ich falle um, bin umgefallen, umzufallen, aus dem stehenden Zustande in den liegenden fallen. Der Baum, die Mauer ist umgefallen. In Ohnmacht sinken und umfallen. Figürlich wird es von dem Viehe und großen Thieren für sterben gebraucht. Es sind dem Schäfer hundert Stück Schafe umgefallen. Es ist ihm ein Pferd, eine Kuh umgefallen. Wofür in der anständigern Sprechart das einfache fallen üblicher ist.


Umfalzen (W3) [Adelung]


Umfalzen, verb. reg. act. ich falze um, umgefalzt, umzufalzen, bey den Buchbindern, anders falzen. Einen Bogen umfalzen.


Umfang (W3) [Adelung]


Der Umfang, des -es, plur. obgleich seltener, die -fänge. 1) Der Raum, welcher einen Körper auf der Seite einschließt. Die Stadt hält eine halbe Meile im Umfange. Der Umfang des Gartens beträgt tausend Schritt. Der Baum hält zwey Klafter im Umfange. Figürlich ist eine Sache von einem großen Umfange, wenn sie sich sehr weit erstreckt, viele und wichtige Folgen hat. ( S. auch Umkreis.) 2) Der Umschweif. Der Elephant kann sich nicht wenden, ohne einen großen Umfang zu nehmen. Ingleichen figürlich. Etwas mit zu vielem Umfange vortragen, Umschweif.


Umfangen (W3) [Adelung]


Umfangen, verb. irreg. act. ( S. Fangen,) ich umfange, umfangen, zu umfangen, auf allen Seiten einschließen. 1) Etwas mit einer Mauer umfangen, Ezech. 42, 7: wofür umgeben, einschließen üblicher ist. 2) Mit den Armen, wofür man lieber umarmen gebraucht; bey dem Ottfried. iutfiangen, bey dem Willeram umbegriphan. Sie umfingen und küsseten sich zu guter letzt, 3 Macc. 5, 46. Der König umfing mit seinen Armen die Esther, St. Esth. 4, 8. 3) Umgeben, in welcher Bedeutung es noch zuweilen von den Dichtern um des Reimes willen gebraucht wird; bey dem Notker umbefangen. Es hatten mich umfangen die Schmerzen des Todes, 2 Sam. 22, 5. Von Furcht umfangen. Im Oberdeutschen ist in allen diesen Fällen auch umfahen üblich.


Umfärben (W3) [Adelung]


Umfärben, verb. reg. act. 1) Umfärben, ich färbe um, umgefärbt, umzufärben, anders färben. Ein Stück Zeug umfärben. Daher die Umfärbung. 2) Umfärben, ich umfärbe, umfärbt, zu umfärben, auf allen Seiten färben, in der dichterischen Schreibart. Ein glühend Roth umfärbte seine Wangen, Haged.


Umfassen (W3) [Adelung]


Umfassen, verb. reg. act. 1) Umfassen, ich fasse um, umgefaßt, umzufassen, anders fassen. Einen Schmuck von Brillanten umfassen lassen. Daher die Umfassung. 2. Umfassen, ich umfasse, umfaßt, zu umfassen, ein Ding seinem Umfange nach fassen oder einschließen. Eigentlich mit der Hand. Etwas mit der Hand umfassen. Es ist zu dick, ich kann es nicht umfassen. ( S. auch Umspannen.) Zuweilen auch mit den Armen, obgleich nur in einigen Fällen. Ich umfaßte dem die Knie, den ich verachtete, Dusch. In andern Fällen ist dafür umarmen üblicher. Ingleichen figürlich, auf allen Seiten umgeben, einschließen, auch nur in einigen Fällen. Das liebliche Blau des alles umfassenden Himmels. In andern Fällen ist umgeben üblicher.


Umflattern (W3) [Adelung]


Umflattern, verb. reg. act. ich umflattere, umflattert, zu umflattern, um etwas herum flattern, es flatternd umgeben, in der dichterischen Schreibart. Umflattere Zephyr deine Nymphen, Geßn.


Umflechten (W3) [Adelung]


Umflechten, verb. irreg. act. ( S. Flechten,) ich umflechte, umflochten, zu umflechten, auf allen Seiten beflechten. Daher die Umflechtung.


Umfliegen (W3) [Adelung]


Umfliegen, verb. irreg. act. ( S. Fliegen,) ich umfliege, umflogen, zu umfliegen, um etwas herum fliegen, besonders in der dichterischen Schreibart.


Umfließen (W3) [Adelung]


Umfließen, verb. irreg. act. ( S. Fließen,) um etwas herum fließen. Das Meer umfließt die Insel, der Fluß die Stadt. Mit Wasser umflossenes Land. Umsonst umfloß der Himmel mit Sternen übersät, Ihr hingebücktes Antlitz in heller Majestät, Dusch.


Umformen (W3) [Adelung]


Umformen, verb. reg. act. ich forme um, umgeformt, umzuformen, anders formen. Daher die Umformung.


Umfrage (W3) [Adelung]


Die Umfrage, plur. car. die an mehrere gleichsam im Kreise herum gethane Frage. Im Dorfe Umfrage halten, die Einwohner nach der Reihe herum befragen. Besonders bey Sammlung der Stimmen, welche nach der Reihe herum geschiehet. Umfrage halten. Etwas in Umfrage bringen.


Umfragen (W3) [Adelung]


Umfragen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, ich frage um, umgefragt, umzufragen, nach der Reihe herum fragen, Umfrage halten. S. das vorige.


Umführen (W3) [Adelung]


Umführen, verb. reg. act. ich führe um, umgeführet, umzuführen, durch einen Umweg führen. Das Volk umführen, 2 Mos. 13, 18.


Umfüllen (W3) [Adelung]


Umfüllen, verb. reg. act. ich fülle um, umgefüllt, umzufüllen, anders füllen. Das Bier umfüllen, es auf ein anderes Gefäß füllen. Daher die Umfüllung.


Umfurkeln (W3) [Adelung]


Umfurkeln, verb. reg. act. ich furkle um, umgefurkelt, umzufurkeln, bey den Jägern, die Furkeln anders stellen. Daher die Umfurkelung.


Umgaffen (W3) [Adelung]


Umgaffen, verb. reg. recipr. ich gaffe um, umgegafft, umzugaffen. Sich umgaffen, sich mit aufgesperrtem Munde umsehen.


Umgang (W3) [Adelung]


Der Umgang, des -es, plur. die -gänge, von dem Zeitworte umgehen. 1. Die Handlung des Umgehens, in verschiedenen Bedeutungen dieses Zeitwortes. 1) Der Zustand, da ein Ding umgehet, d. i. sich um seine Achse drehet. Der Umgang eines Rades. Ein Rad thut drey Umgänge, indem ein anderes ihrer neun vollbringet oder verrichtet. Ein Rad in den Umgang bringen, in den Gang. 2) Diejenige Handlung, da man herum gehet, oder um etwas herum gehet. In dieser Bedeutung wird besonders eine feyerliche Procession mehrmahls ein Umgang genannt. Einen feyerlichen Umgang halten. Die Umgänge in der Römischen Kirche, die Processionen. In einigen Gegenden sind auch die feyerlichen zu gewissen Zeiten angestellten Besichtigungen der Gränzen und Marken unter dem Nahmen so wohl der Umgänge als auch der Untergänge bekannt. ( S. Umgänger.) 3) Einen Gang, so fern er auf einem Umweg geschiehet, und dem geraden, möglichst kürzesten Weg entgegen gesetzt ist. Einen Umgang nehmen, wofür doch einen Umweg nehmen üblicher ist. Mit dem Nebenbegriffe, daß man durch einen solchen Umgang dem auf dem geradesten Wege befindlichen Dinge ausweicht, ist Umgang nehmen oder haben, ohne Plural, etwas vermeiden, demselben ausweichen, umhin können, wo es so wohl mit der vierten Endung, als auch, und besonders im Oberdeutschen, mit der zweyten verbunden wird. Erröthen sie, wenn sie es oder dessen nicht Umgang haben, oder nehmen können, wenn sie es nicht vermeiden können. Eines Dinges keinen Umgang haben können, es nicht vermeiden, auch wohl es nicht entbehren können, es unumgänglich nöthig haben. Ich habe keinen Umgang nehmen wollen, dir solches zu berichten, wird auch zuweilen für Anstand, Aufschub nehmen, gebraucht; im Oberdeutschen keinen Umtrieb nehmen. 4) Von der R. A. mit jemanden umgehen, ist der Umgang gleichfalls ohne Plural, eine mehrmahlige gesellschaftliche Gegenwart oder Zusammenkunft zwischen zwey Personen, wo Umgang allerdings mehr sagt, als die bloße Bekanntschaft. Personen, welche mit einander in einem und eben demselben Collegio sitzen, haben Bekanntschaft mit einander, stehen auch auf mancherley Art mit einander in Verbindung; allein daraus folgt noch nicht, daß sie eben Umgang mit einander haben müssen, wozu gesellschaftliche Verbindung gehöret. Umgang mit jemanden haben, mit ihm umgehen. Starken, vielen Umgang mit verdächtigen Personen haben. Ich habe keinen Umgang mit ihm. Allen Umgang mit jemanden aufheben. Mit jemanden Umgang halten, für haben, ist nur im gemeinen Leben üblich. Wer mit niemand Umgang hält Schilt auf die verdorbne Welt, Lichtw. Da es denn auch wohl collective von denjenigen Personen gebraucht wird, mit welchen man gewöhnlich umgehet. Vielen Umgang haben. 2. Ein Gang, auf welchem man um ein Gebäude oder Stockwerk herum gehen kann. Einen Umgang an der Wand des Hauses rings umher bauen, 1 Kön. 6, 5. Oben der Umgang am Tempel, Sir. 50, 2. Gott wandelt im Umgange des Himmels, Hiob 22, 14. Im Niederdeutschen wird der Kreuzgang in den Klöstern der Umgang genannt.


Umgänger (W3) [Adelung]


Der Umgänger, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten auf dem Lande, geschworne Personen, welche die Gränzen und Marksteine umgehen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten als Richter entscheiden; an andern Orten Untergänger.


Umgänglich (W3) [Adelung]


Umgänglich, -er, -ste, adj. et adv. Fertigkeit besitzend, gern mit jedermann umzugehen, und darin gegründet. Ein sehr umgänglicher Mann. Ein umgängliches Betragen. Daher die Umgänglichkeit. Von umgänglich, dessen man Umgang haben kann, dessen man entrathen kann, ist nur der Gegensatz unumgänglich üblich.


Umgeben (W3) [Adelung]


Umgeben, verb. irreg. act. ( S. Geben.) 1. Umgeben, ich gebe um, umgegeben, umzugeben. 1) Anders geben, obgleich nur selten. Die Karten umgeben. 2) Jemanden den Mantel umgeben, mit der dritten Endung der Person, ihm den Mantel umhängen. 2. Umgeben, ich umgebe, umgeben, zu umgeben, auf allen Seiten einschließen. Eine Stadt mit einer Mauer, einen Garten mit einem Graben umgeben. Mit Wasser umgeben seyn. Die Sodomiter umgaben Lots Haus, 1 Mos. 19, 4. Es haben mich umgeben Leiden ohne, Zahl, Ps. 40, 13. Auf allen Seiten mit Gefahr umgeben seyn.


Umgehen (W3) [Adelung]


Umgehen, verb. irreg. ( S. Gehen.) 1. Umgehen, ich gehe um, umgegangen, umzugehen, ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. 1) Um seine Achse gehen, sich um seine Achse drehen. Das Rad geht um. Figürlich ist es im gemeinen Leben einiger Gegenden so viel als zu Ende gehen, um seyn. Wenn das Jahr umgegangen ist, besser zu Ende gegangen ist. Nach einer andern Figur sagt man im Hüttenbaue, die Hütten gehen um, wenn in denselben geschmelzet wird. 2) Herum gehen, umher gehen. (a) Eigentlich; wo es doch in der edlen Schreibart veraltet ist. Schon bey dem Notker umbegaan. Ich will in der Stadt umgehen auf den Gassen, Hohel. 3, 1. Die Wächter, die in der Stadt umgehen, V. 3. Nimm die Harfe, gehe in der Stadt um, Es. 13, 16. (b) Figürlich sagt man im gemeinen Leben, es geht in dem Hause um, wenn sich Gespenster in demselben vermerken lassen; wo es aber das Hülfswort haben bekommt. In meinen Keller selbst geht's um, Ich hör' oft ein Gesause, Less. 3) Im Kreise herum gehen. (a) Eigentlich. So sagt man noch, wenn man schwindlich ist. Das ganze Zimmer gehet mit mir um, wenn es sich im Kreise herum zu drehen scheinet. (b) In engerer Bedeutung ist umgehen, im Gehen einen Umweg nehmen, nicht den geraden und möglichst kürzesten Weg gehen. Wir sind eine ganze Meile umgegangen. 4) Mit etwas, mit jemanden, auf etwas umgehen, lauter figürliche Bedeutungen einer unbekannten eigentlichen, oder, wo wenigstens das Mittel der Vergleichung dunkel ist. Da die Deutsche Sprache viele Ausdrücke nach dem Lateinischen gemodelt, und oft buchstäblich übersetzt hat, so scheinet es fast, daß umgehen hier nach dem Lat. versari gemodelt worden, welches man von vertere abgeleitet, da denn diese R. A. Figuren der vorigen dritten oder auch der ersten Bedeutung seyn würden. Das Schwed. omga hat eben dieselben Bedeutungen. (a) Mit etwas umgehen, sich damit beschäftigen, damit zu thun haben; doch eben auch nicht in allen Fällen. Mit Wolle, mit Flachs, mit Federn umgehen. Womit man umgeht, das klebt einem an. Es sind Leute, die mit Vieh umgehen, 1 Mos. 46, 32. Mit Lügen, mit Ränken, mit bösen Streichen umgehen, Fertigkeit besitzen, sich ihrer bedienen. Stets mit Gottes Wort umgehen, sich damit beschäftigen, Sir. 14, 22. Mit Weißagen und Zaubern umgehen, 2 Kön. 17, 17. ist ungewöhnlich, indem umgehen nur alsdann üblich zu seyn scheinet, theils, wenn der Gegenstand ein eigentliches Hauptwort ist, theils auch, wenn derselbe eine unerlaubte oder gleichgültige Sache ist. Doch sagt man noch mit der Wahrheit umgehen, die Wahrheit reden, 1 Mos. 42, 16; aber nicht mit Rechtschaffenheit, mit Tugend umgehen. (b) Mit oder auf etwas umgehen, bedeutet oft auch, es vorhaben, es auszuführen suchen, auch nur von entweder gleichgültigen, oder unerlaubten Dingen. Mit einer Reise oder auf eine Reise umgehen, sie ins Werk zu richten suchen. Sein Herz gehet mit Unglück um, Es. 32, 6. Ich weiß, worauf der Junker umgeht, Weiße. Auf große Dinge, oder mit großen Dingen umgehen, auf Krieg umgehen. Hingegen sagt man nicht, auf eine gute Handlung mit einem guten Werke u. s. f. umgehen. (c) Mit jemanden umgehen, mehrmahls in gesell- schaftlicher Absicht mit ihm zusammen kommen, Umgang mit ihm haben. Mit vielen Personen umgehen. Nur mit rechtschaffenen Leuten umgehen. Es ist nicht gut mit ihm umgehen. ( S. Umgang.) (b) In einem andern Verstande gebraucht man diese R. A. die Art und Weise der persönlichen Behandlung oder Begegnung zu bezeichnen. Gütig, freundlich, gelinde mit jemanden umgehen, ihn so behandeln. Am häufigsten von einer nachtheiligen Behandlungsart. Hart, grausam, schimpflich mit jemanden umgehen. Der Herr wird wunderlich mit dir umgehen, 5 Mos. 28, 59. Sie gehen schändlich mit mir um, 2 Chron. 11, 4. 2. Umgehen, ich umgehe, umgangen, zu umgehen, ein Activum, um etwas herum gehen, mit dessen Meldung in der vierten Endung. 1) Eigentlich. Eine Stadt, einen Wald umgehen, rings um dieselben herum gehen. Man kann die Stadt in einer Stunde umgehen. In engerer Bedeutung umgehet man die Gränzen, oder eine Flur, wenn sie von den dazu verordneten Geschwornen besichtigt werden, wofür an einigen Orten auch untergehen üblich ist. ( S. Umgang und Umgänger.) 2) Figürlich sagt man, man könne etwas umgehen, so wohl, wenn man es vermeiden, demselben ausweichen kann, wenn man umhin kann es zu thun, als auch zuweilen, wenn man es entbehren kann. Ich habe nicht umgehen können, dir solches zu melden. Indessen ist dafür im Hochdeutschen Umgang haben oder nehmen üblicher, S. dieses Wort.


Umgeld (W3) [Adelung]


Das Umgeld, S. Ungeld.


Umgießen (W3) [Adelung]


Umgießen, verb. irreg. act. ( S. Gießen.) 1) Umgießen, ich gieße um, umgegossen, umzugießen, anders gießen. Den Wein umgießen, ihn auf ein anderes Gefäß gießen. Eine Bildsäule umgießen, sie anders gießen. 2. Umgießen, ich umgieße, umgossen, zu umgießen, einen flüssigen oder flüssig gemachten Körper um einen andern herum gießen. Etwas mit Zucker, mit Wachs umgießen.


Umgraben (W3) [Adelung]


Umgraben, verb. irreg. act. ( S. Graben.) 1) Umgraben, ich grabe um, umgegraben, umzugraben, so graben, daß das untere zu oberst komme. Ein Stück Land in dem Garten umgraben. Daher das Umgraben. 2. Umgraben, ich umgrabe, umgraben, zu umgraben, um etwas herum graben. Einen Baum umgraben. Daher die Umgrabung.


Umgränzen (W3) [Adelung]


Umgränzen, verb. reg. act. ich umgränze, umgränzt, zu umgränzen, auf allen Seiten mit Gränzen einschließen, besonders in dem Mittelworte: begränzen. Ein Land, welches mit Bergen, mit Wasser umgränzt ist. Die Ausdehnung der Körper ist umgränzt und eingeschränkt. Daher die Umgränzung.


Umgreifen (W3) [Adelung]


Umgreifen, verb. irreg. act. ( S. Greifen,) ich umgreife, umgriffen, zu umgreifen, mit dem Griffe, mit der innern Hand ganz umfassen. Noch läßt sich der Baum umgreifen.


Umgucken (W3) [Adelung]


Umgucken, verb. reg. recipr. Sich umgucken, sich umsehen. Ich gucke mich um, umgeguckt, umzugucken.


Umgürten (W3) [Adelung]


Umgürten, verb. reg. act. 1. Umgürten, ich gürte um, umgegürtet, umzugürten. 1) Als einen Gurt oder vermittelst eines Gurtes um ein Ding befestigen, mit Verschweigung dieses Dinges. Einen Degen umgürten. 2) Anders gürten. 2. Umgürten, ich umgürte, umgürtet, zu umgürten, wie das vorige, nur daß hier das zu um gehörige Hauptwort in der vierten Endung ausdrücklich da ist. Lasset eure Lenden umgürtet seyn, Luc. 12, 35. Mit Stricken umgürtet sitzen, Bar. 6, 42. Auf ihren Gassen gehen sie mit Säcken umgürtet, Es. 15, 3. Die junge Stirn umgürtet mit einem Lorbeerkranz, Dusch; wo doch die Figur ein wenig hart ist. Daher die Umgürtung. Schon bey dem Ottfried umbigurtan.


Umhaben (W3) [Adelung]


Umhaben, verb. irreg. neutr. ( S. Haben,) mit haben, ich habe um, umgehabt, umzuhaben, um sich haben, doch nur von Kleidungsstücken, welche man um sich legt oder nimmt. Einen Mantel umhaben. Kein Halstuch umhaben. Der Scharlacken (Scharlach,) den sie umhaben, Bar. 6, 71.


Umhacken (W3) [Adelung]


Umhacken, verb. reg. act. 1. Umhacken, ich hacke um, umgehackt, umzuhacken. 1) Durch Hacken oder Hauen umwerfen, zu Boden hacken. Einen Baum umhacken, besser umhauen. 2) Mit Hacken umarbeiten, so hacken, daß das untere zu oberst komme. Die Erde umhacken. Die Berge umhacken, Es. 7, 27. 2. Umhacken, ich umhacke, umhackt, zu umhacken, auf allen Seiten behacken; doch nur selten. Einen Baum umhacken, die Erde rings herum aufhacken.


Umhalsen (W3) [Adelung]


Umhalsen, verb. reg. act. ich umhalse, umhalset, zu umhalsen, welches nur im gemeinen Leben für umarmen üblich ist, ( S. dasselbe.) Bey dem Kero kihalsen, bey dem Ottfried und Schwäbischen Dichtern helsan, Nieders. halsen.


Umhang (W3) [Adelung]


Der Umhang, des -es, plur. die -hänge, dasjenige, was um ein Ding herum gehänget wird, wie Vorhang, was vor dasselbe gehänget wird. Der Umhang eines Bettes oder um ein Bett. Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Seide, 2 Mos. 27, 9. Im Schwabensp. Umbhenge.


Umhängen (W3) [Adelung]


Umhängen, verb. reg. act. 1. Umhängen, ich hänge um, umgehängt, umzuhängen. 1) Um ein Ding hängen, mit dessen Verschweigung, oder mit dessen Meldung in der dritten Endung. Einen Mantel umhängen, nähmlich um sich. Der Bildsäule einen Mantel umhängen. Kaum hatte noch des Schneiders Hand Dem Affen ein erflickt Gewand Von bunten Flecken umgehangen, Gell. Wo das Neutrum irrig für das Activum umgehängt stehet. Umhangen von dem Neutro hangen ist nicht gewöhnlich. 2) Anders hängen. Die Kleider in dem Schranke umhängen. 2. Umhängen, ich umhänge, umhängt, zu umhängen, auf allen Seiten behängen, am häufigsten in der dichterischen Schreibart. Ein Bett mit Sammet umhängt. Seltener für um sich hängen. So sang Calliope, die voll Entzücken Umhängt mit ihrer goldnen Tuba kam, Raml.


Umhauen (W3) [Adelung]


Umhauen, verb. irreg. act. ( S. Hauen,) ich haue um, umgehauen, umzuhauen, abhauen, damit es umfalle. Einen Baum umhauen, ihn fällen; im gemeinen Leben, ihn umhacken. Einen Wald umhauen, alle Bäume in dem Walde. Daher die Umhauung.


Umher (W3) [Adelung]


Umher, adv. welches von um und her zusammen gesetzet ist, und in der anständigern Schreib- und Sprechart für herum gebraucht wird. Man gebraucht dieses Nebenwort, wenn das Haupt- oder Fürwort, welches von um regieret werden sollte, nicht ausdrücklich da stehet; er sahe umher. Ist es aber ausdrücklich vorhanden, so stehet es zwischen um und her in der Mitte, welche alsdann nicht mehr Ein Wort sind; er sahe um sich her. Umher bedeutet: 1) Die Richtung längs des äußern Umfanges eines Dinges; im gemeinen Leben herum, rings oder rund herum. Umher mit Golde eingefaßt, 2 Mos. 28, 11. Die Leisten umher, Kap. 25, 25. 2) In unbestimmter Nähe oder Ferne um einen Gegenstand; im gemeinen Leben herum. Alle, welche umher standen, herum, um ihn oder uns her. Jesus sahe sie alle umher an, Luc. 6, 10. Sein Gerücht erschall bald umher in die Gränze "Galiläa", Marc. 1, 28. Die Eiche beschattet das Land weit umher. Sieh, die Blume richtet sich auf; voll blitzender Perlen Lacht sie schöner umher, Zach. So auch umher sprengen, umher legen, umher liegen u. s. f. 3) Ohne bestimmte Richtung der Bewegung, besonders, wenn eine solche unstäte Bewegung gewisser Maßen im Kreise gedacht werden kann; im gemeinen Leben herum. Umher laufen, schweifen, gehen, irren, fliegen u. s. f. Die phantasierenden Sinnen Schweiften in goldnen Träumen umher, Zach. Ohne Retter irr ich umher, Raml.

Anm. Da dieses Wort ein wahres Nebenwort ist, so ist es nicht allein unnöthig, sondern auch wider den ganzen Sprachgebrauch, es mit den Zeitwörtern, denen es beygesellet wird, als Ein Wort zu schreiben, umherstehen; wir von vielen geschiehet. Man schreibt ja nicht nahestehen, weitliegen u. s. f. Wenn das Hauptwort, worauf sich das um in der Zusammensetzung beziehet, ausdrücklich ausgedruckt werden soll, so muß demselben ein neues um vorgesetzet werden. Warum wandert der arme Gedanke traurig um ihre Gräber umher?


Umhin (W3) [Adelung]


Umhin, adv. von um und hin, um etwas hin, wofür man auch wohl im gemeinen Leben hinum sagt; gleichfalls mit Verschweigung des zu um gehörigen Hauptwortes. Umhin gehen, um etwas herum und fortgehen. Wird das Hauptwort ausgedruckt, so stehet es zwischen um und hin in der Mitte. Um das Vorgebirge hin segeln. Um den Berg hin gehen. Indessen ist umhin in diesem eigentlichen Verstande im Hochdeutschen veraltet, wo man es mit dem Zeitworte können nur noch im figürlichen Verstande gebraucht; besonders mit der Verneinung. Nicht umhin können, nicht vermeiden, nicht Umgang haben können. Ich kann nicht umhin, dir dieses zu berichten. Ich konnte nicht umhin, mich deßhalb zu beklagen.


Umhören (W3) [Adelung]


Umhören, verb. reg. recipr. ich höre mich um, umgehört, umzuhören, um sich her nach etwas hören, wie sich umsehen. Es ist nur im gemeinen Leben für sich erkundigen üblich. Man muß sich darnach umhören, darnach erkundigen.


Umhüllen (W3) [Adelung]


Umhüllen, verb. reg. act. ich umhülle, umhüllt, zu umhüllen, auf allen Seiten verhüllen. Sein Haupt mit Flor umhüllen. Wann du mich nicht liebst, dann umhüllt ein dicker Nebel die ganze Gegend, Geßn. Daher die Umhüllung.


Umhüpfen (W3) [Adelung]


Umhüpfen, verb. reg. act. ich umhüpfe, umhüpft, zu umhüpfen, um etwas her hüpfen, in der dichterischen Schreibart. Du kleiner Zephyr, der du mich umhüpfest, Geßn.


Umkehr (W3) [Adelung]


Die Umkehr, plur. car. von dem folgenden Zeitworte, die Handlung, da man auf seinem Wege umkehret; am häufigsten im figürlichen Verstande, sittliche Besserung, wovon die Bekehrung eine Art ist. Ich bin seiner Umkehr so gewiß, daß ich ihn schon im voraus darum liebe, Less.


Umkehren (W3) [Adelung]


Umkehren, verb. reg. ich kehre um, umgekehrt, umzukehren, welches in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, die Richtung seiner Bewegung ändern, um sie nach der entgegen gesetzten fortzusetzen. Wer von Osten nach Westen gehet, kehret um, wenn er diese Richtung ändert und von Westen nach Osten gehet, woher er gekommen war. Auf dem Wege umkehren. Wir sind bald umgekehret. Ich will wieder umkehren in mein Haus, Matth. 12, 44. Figürlich zuweilen seine sittliche Beschaffenheit bessern, sich bekehren. Daß ihr umkehret und werden wie die Kinder, Matth. 18, 3. S. die Umkehr. 2. Als ein Activum, um seinen Schwerpunct kehren, so kehren, daß das untere oben, das vordere hinten komme. 1) Eigentlich. Den Spieß, den Stock, den Griffel umkehren. Den Wagen umkehren, so daß das Vordertheil dahin gerichtet werde, wohin vorher das Hintertheil gekehret war. Den Rock umkehren, daß das Futter oben komme. Ein Blatt in einem Buche umkehren, besser umwenden. Sich im Bette umkehren. Umkehren, umdrehen und umwenden kommen in dieser Bedeutung der Sache nach mit einander überein, sind aber doch noch in manchen Nebenumständen verschieden. 2) Figürlich. (a) Jemanden umkehren, ich anderes Sinnes machen. Er ist ganz umgekehrt, er ist ganz anders beschaffen, als ehedem. (b) Es kehrt sich um, es findet das Gegentheil Statt. Freunde, Wasser machet stumm, Lernet dieses an den Fischen; Doch beym Weine kehrt sichs um, Dieses lernt an unsern Tischen, Less. (c) Alles umkehren, in die äußerste Verwirrung bringen. (d) Eine Stadt, ein Land umkehren, von Grund aus verwüsten. Gott hat der Heiden Land umgekehrt und zu Grund verderbet, Sir. 10, 19. Daher die Umkehrung in der Bedeutung des Activi. Das Zeitwort lautet schon bey dem Ottfried umbikeren.


Umkippen (W3) [Adelung]


Umkippen, verb. reg. ich kippe um, umgekippt, umzukippen. Es wird so wohl als ein Neutrum mit seyn, als auch als ein Activum gebraucht; so kippen, daß es falle. Der Wagen kippt um, ist umgekippt. Die Arbeiter kippten den Stein um.


Umklammern (W3) [Adelung]


Umklammern, verb. reg. act. ich umklammere, umklammert, zu umklammern, mit fest eingeschlagenen Klauen oder fest angeschlagenen Händen umfassen; ein nur im gemeinen Leben übliches Wort, obgleich Kleist singt: Sie (die Bäre) schwommen Zum nahen Walde mit Schnauben, umklammerten Tannen und Eichen.


Umkleiden (W3) [Adelung]


Umkleiden, verb. reg. act. 1) Umkleiden, ich kleide um, umgekleidet, umzukleiden, anders ankleiden, am häufigsten als ein Reciprocum. Sich umkleiden. 2) Umkleiden, ich umkleide, umkleidet, zu umkleiden, auf allen Seiten bekleiden; nur in der dichterischen Schreibart.


Umkommen (W3) [Adelung]


Umkommen, verb. irreg. neutr. ( S. Kommen,) ich komme um, umgekommen, umzukommen. Es erfordert das Hülfswort seyn, und ist aus der R. A. um das Leben kommen zusammen gesetzt, sein Leben außer dem von der Natur gesetzten Ziele auf eine zufällige Art verlieren, es geschehe nun auf eine eigentliche gewaltsame Art oder nicht. Vor Kälte, vor Hunger umkommen. Der Kranke mußte, aus Mangel der Pflege, auf eine elende Art umkommen. Im Feuer, im Wasser umkommen. In der Schlacht, vor dem Feinde umkommen, wo doch bleiben üblicher ist. Das biblische durchs Schwert umkommen, wird allenfalls noch in der höhern oder dichterischen Schreibart gebraucht. Zuweilen auch figürlich, von leblosen Dingen, ungebraucht verderben. Sammlet die übrigen Brocken, daß nichts umkomme, Joh. 6, 12. Nichts umkommen lassen. Allein die biblischen Bedeutungen, ihr Gedächtniß soll umkommen, Ps. 9, 7; der Gottlosen Erbgut wird umkommen, Sir. 41, 9, für vergehen, ausgerottet werden, sind veraltet. Ehedem bedeutete es auch zu Ende kommen, das ist, zu Ende gehen, um seyn. Da das Jahr umkam, 2 Sam. 11, 1. Welche Bedeutung aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist, so wie die Niederdeutsche, wo es für umkehren, zurück kommen, gebraucht wird. Anm. Wachter glaubte, daß das einfache Zeitwort kommen, ehedem auch vergehen, verderben, bedeutet habe; allein er bedachte nicht, daß diese Bedeutung bloß in dem Vorworte gegründet ist. Umkommen ist in der heutigen gangbaren Bedeutung entweder aus um das Leben kommen zusammen gezogen, oder auch noch dem Latein. interire gebildet. Ulphilas gebraucht dafür fraquiman, die heutigen Schweden förkomma, und die Niederdeutschen verkamen.


Umkrämpen (W3) [Adelung]


Umkrämpen, verb. reg. act. ich krämpe um, umgekrämpt, umzukrämpen, etwas als eine Krämpe umlegen.


Umkränzen (W3) [Adelung]


Umkränzen, verb. reg. act. ich umkränze, umkränzt, zu umkränzen, mit einem Kranze umgeben, am häufigsten in der dichterischen Schreibart. Ich will mein kahles Haupt umkränzen. Umkränzt mit Rosen eure Scheitel, Noch stehen euch die Rosen gut, Haged.


Umkreis (W3) [Adelung]


Der Umkreis, des -es, plur. die -e, eigentlich die krumme Linie, welche eine Zirkelfläche einschließet, die Zirkellinie, Peripheria. Der Umkreis eines Zirkels, eines Rades, einer Kugel. In weiterer Bedeutung, die Linien, welche eine Fläche, oder die Flächen, welche einen Körper einschließen, zusammen genommen, der Umfang, Perimeter. Die Insel, die Provinz hält zehn Meilen im Umkreise. Das Land hat einen großen Umkreis. Am üblichsten ist es, wenn das Maß dieses Umfanges bestimmt wird. Ein Baum, welcher vier Klafter im Umkreise hält. Kero gebraucht dafür Umbicirch, in einigen Gegenden noch jetzt Umbezirk, Ottfried Umbiring. Im Tatian hingegen ist Umbiwerft, der Erdkreis.


Umladen (W3) [Adelung]


Umladen, verb. irreg. act. ( S. Laden;) ich lade um, umgeladen, umzuladen, anders laden. Einen Wagen umladen. Auch eine Last von einem Wagen oder Fahrzeuge auf ein anderes laden. Daher die Umladung.


Umlagern (W3) [Adelung]


Umlagern, verb. reg. act. 1) Umlagen, ich lagere um, umgelagert, umzulagern, anders lagern; doch nur selten. 2) Umlagern, ich umlagere, umlagert, zu umlagern, auf allen Seiten belagern, in der dichterischen Schreibart. Umlägert (umlagert) bin ich hinter mir Und fornen an zugleich vor dir, Opitz. Undurchdringliche Nächte umlagern mich von allen Seiten. Daher die Umlagerung.


Umlauf (W3) [Adelung]


Der Umlauf, des -es, plur. die -läufe, von dem folgenden Zeitworte. 1. Der Zustand, die Bewegung, da ein Ding umläuft; ohne Plural. 1) Da es um seine Achse läuft. Der Umlauf des Rades. Von einzelnen Bewegungen, so fern durch jede derselben der Umkreis Ein Mahl vollendet wird, ist auch hier der Plural üblich. Das Rad macht in einer Minute zehn Umläufe, drehet sich zehn Mahl um seine Achse herum. 2) Die Bewegung eines Körpers in einem Kreise; der Kreislauf. Der jährliche Umlauf der Sonne, ihre scheinbare Bewegung um die Erde. In weiterer Bedeutung. Der Umlauf des Blutes, dessen Kreislauf, Circulation. Der Umlauf des Geldes im Handel und Wandel. 2. Ein Schreiben oder eine Schrift, welche man umlaufen lässet, d. i. welche einer dem andern zuzuschicken ist; eine Currende. Einen Umlauf herum gehen lassen. Etwas durch einen Umlauf bekannt machen.


Umlaufen (W3) [Adelung]


Umlaufen, verb. irreg. ( S. Laufen.) 1. Umlaufen, ich laufe um, umgelaufen, umzulaufen. 1) Als ein Activum, im Laufen umwerfen. Ein Kind, einen Stuhl umlaufen. 2) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (a) Um seine Achse laufen, sich schnell um seine Achse drehen. Das Rad läuft um. Des Narren Gedanken laufen um, wie die Nabe am Wagen; Sir. 33, 5. Ein umlaufendes Rad, 2 Maccab. 3, 5. (b) Im Kreise laufen, besonders in einigen figürlichen Bedeutungen. Das Geld läuft um, wenn es circulieret, oft aus einer Hand in die andere geht. ( S. Umlauf 1.) Ein umlaufendes Schreiben, welches von einem zu dem andern geschickt wird. ( S. Umlauf 2.) (c) Herum laufen, ohne bestimmte Richtung und Absicht hin und her laufen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeu- tung. Daß sie hin und her umlaufen, und des Herren Wort suchen und doch nicht finden, Amos 8, 12. Auf den Gassen umlaufen, 2 Macc. 3, 19. Auch der Umläufer für Herumläufer ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. (d) Zu Ende laufen, auch nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. Das Jahr ist umgelaufen, ist zu Ende, ist um. (e) Einen Umweg laufen. Der Bothe ist viel umgelaufen. 2. Umlaufen, ich umlaufe, umlaufen, zu umlaufen, um etwas laufen, mit dessen Meldung, doch nur dann und wann in der höhern Schreibart. Die Stadt umlaufen, um die Stadt laufen.


Umlegen (W3) [Adelung]


Umlegen, verb. reg. 1. Umlegen, ich lege um, umgelegt, umzulegen. 1) Als ein Activum. (a) Aus dem stehenden Zustande in den liegenden legen oder bringen. Einen Schrank umlegen. Das Schiff legt sich um, wenn es sich mit der Seite auf das Wasser legt. (b) Aus dem geradelinigen Zustande in den gebrochenen versetzen, umbiegen. Ein Blatt Papier umlegen. Die Schärfe eines schneidenden Werkzeuges legt sich um, wenn sie sich biegt. Eben so legt sich eine Nadel, eine Spitze um. Das Schiff umlegen, in der Schifffahrt, nach einer andern Richtung steuern oder lenken. Ist diese der vorigen ganz entgegen gesetzt, so heißt es umwenden. Eben daselbst sagt man auch, der Wind, das Schiff legt sich um, wenn sie eine andere Richtung nehmen. (c) Um sich, oder um etwas legen. Einen Verband umlegen, um ein krankes Glied. Auch von solchen Kleidungsstücken, welche man um sich thut, legt oder bindet. Einen Mantel umlegen. Eine goldene Kette, den Degen umlegen. (d) Anders legen. Die Heringe in der Tonne umlegen, auch aus einer Tonne in die andere legen. Die Waaren umlegen. Die Soldaten umlegen, sie in andere Quartiere legen. 2) Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, wo es nur in der Schifffahrt für das vorige Reciprocum sich umlegen üblich ist. Der Wind legt um, wenn er sich drehet, eine andere Richtung nimmt. Das Schiff legt um, wenn es sich drehet. 2. Umlegen, ich umlege, umlegt, zu umlegen, um ein Ding her legen, mit dessen Meldung in der vierten Endung. Den Rand einer Schüssel mit Eyern umlegen. Eine Stadt mit Truppen umlegen, rings um sie her Truppen legen. So auch die Umlegung von dem Activo und die Umlegung.


Umleiten (W3) [Adelung]


Umleiten, verb. reg. act. ich leite um, umgeleitet, umzuleiten, einen andern Weg leiten. Das Wasser umleiten. Daher die Umleitung.


Umlenken (W3) [Adelung]


Umlenken, verb. reg. act. ich lenke um, umgelenket, umzulenken, nach einer andern Richtung lenken. Den Wagen, die Pferde umlenken. Mit dem Wagen umlenken.


Umleuchten (W3) [Adelung]


Umleuchten, verb. reg. act. ich umleuchte, umleuchtet, zu umleuchten, auf allen Seiten erleuchten, mit einem Lichte umgeben. Mich umleuchtete ein Licht vom Himmel, Apost. 9, 3. Des neuen Ausdrucks Glanz umleuchtet weise Lehren, Uz.


Umliegen (W3) [Adelung]


Umliegen, verb. irreg. neutr. ( S. Liegen,) ich liege um, umgelegen, umzuliegen, umher liegen, in unbestimmter Nähe oder Ferne um etwas her liegen, wo doch nur das Mittelwort umliegend üblich ist. Die umliegenden Dörfer, Städte, Felder. Das umliegende Land, Luc. 4, 37. In den andern Modis gebraucht man dafür umher liegen, oder im gemeinen Leben herum liegen. Umliegen, prostratum iacere, ist nur in den niedrigen Sprecharten üblich.


Ummachen (W3) [Adelung]


Ummachen, verb. reg. act. ich mache um, umgemacht, umzumachen, welches nur in den gemeinen Sprecharten üblich ist. 2) Für umthun. Die Schürze ummachen, umbinden. 2) Anders machen, umarbeiten. Das Bett ummachen.


Ummauern (W3) [Adelung]


Ummauern, verb. reg. act. ich ummauere, ummauert, zu ummauern, mit Mauern umgeben. Eine Stadt ummauern.


Ummessen (W3) [Adelung]


Ummessen, verb. irreg. act. ( S. Messen,) ich messe um, umgemessen, umzumessen, von neuen messen, anders messen. Einen Haufen Getreides, ein Stück Feldes ummessen. Daher die Ummessung.


Ummünzen (W3) [Adelung]


Ummünzen, verb. reg. act. ich münze um, umgemünzt, umzumünzen, von neuem münzen. Absetzte Geldsorten ummünzen.


Umnähen (W3) [Adelung]


Umnähen, verb. reg. act. ich umnähe, umnähet, zu umnähen, rings herum benähen. Etwas mit Blumen umnähen.


Umnebeln (W3) [Adelung]


Umnebeln, verb. reg. act. ich umnebele, umnebelt, zu umnebeln, mit einem Nebel umgeben, so wohl eigentlich als figürlich. Die verdrießliche Gestalt, die sie sich von der Ehe gemacht hat, umnebelt ihre Liebe, Gell. Doch meinen Dichtergeist umnebeln leichte Träume, Uz.


Umnehmen (W3) [Adelung]


Umnehmen, verb. irreg. act. ( S. Nehmen,) ich nehme um, umgenommen, umzunehmen, um sich nehmen. Einen Mantel umnehmen. Ein Betttuch umnehmen, es um sich hängen, sich darein verhüllen.


Umniethen (W3) [Adelung]


Umniethen, verb. reg. act. ich niethe um, umgeniethet, umzuniethen, die hervor ragende Spitze eines Nagels umschlagen. S. Niethen. So auch die Umniethung.


Umpacken (W3) [Adelung]


Umpacken, verb. reg. act. 1. Umpacken, ich packe um, umgepackt, umzupacken, anders packen. Waagen umpacken. Daher die Umpackung. 2. Umpacken, ich umpacke, umpackt, zu umpacken, auf allen Seiten einpacken oder bepacken.


Umpanzern (W3) [Adelung]


Umpanzern, verb. reg. act. ich umpanzere, umpanzert, zu umpanzern, auf allen Seiten mit einem Panzer umgehen, in der dichterischen Schreibart.


Umpfühlen (W3) [Adelung]


Umpfühlen, verb. reg. act. ich umpfähle, umpfählt, zu umpfählen, mit Pfählen umgeben. Einen Graben umpfählen.


Umpflanzen (W3) [Adelung]


Umpflanzen, verb. reg. act. 1. Umpflanzen, ich pflanze um, umgepflanzt, umzupflanzen, anders pflanzen, welches von verpflanzen noch verschieden ist. Die Bäume im Garten umpflanzen. 2. Umpflanzen, ich umpflanze, umpflanzt, zu umpflanzen, auf allen Seiten, rings herum, bepflanzen. Einen Teich mit Bäumen umpflanzen.


Umpflicht (W3) [Adelung]


Die Umpflicht, S. Unpflicht.


Umpflügen (W3) [Adelung]


Umpflügen, verb. reg. act. ich pflüge um, umgepflügt, umzupflügen, so pflügen, daß das obere zu unterst komme, durch Pflügen umwenden. Die Erde, ein Stück Feld, Garten umpflügen.


Umprägen (W3) [Adelung]


Umprägen, verb. reg. act. ich präge um, umgeprägt, umzuprägen, anders prägen, mit einem andern Gepräge versehen. Eine Münze umprägen. Auch figürlich. Die Sitten lassen sich immer noch schwerer umprägen, als die Worte, Weiße.


Umrändern (W3) [Adelung]


Umrändern, verb. reg. act. 1. Umrändern, ich rändere um, umgerändert, umzurändern, anders rändern, mit einem andern Rande versehen. 2. Umrändern, ich umrändere, umrändert, zu umrändern, rings umrändern, mit einem Rande versehen, besonders bey den Kupferstechern, welche eine Platte, wenn sie radiert werden soll, umrändern, d. i. mit einem Rande von Wachs versehen.


Umräumen (W3) [Adelung]


Umräumen, verb. reg. act. ich räume um, umgeräumt, umzuräumen. 1. In einen andern Ort hin räumen. Die Waaren umräumen. 2. Alles umräumen, gleichsam das untere zu oberst räumen; im gemeinen Leben umstören.


Umreisen (W3) [Adelung]


Umreisen, verb. reg. act. ich umreise, umreiset, zu umreisen, um etwas herum reisen. Die Welt umreisen. Umreisen, hin- gegen im Reisen einen Umweg nehmen. Wir sind viel umgereiset.


Umreißen (W3) [Adelung]


Umreißen, verb. irreg. act. ( S. Reißen,) ich reiße um, umgerissen, umzureißen. 1. Zu Boden reißen, aus dem stehenden Zustande in den liegenden reißen. Altäre, Götzen, Mauern, Häuser umreißen, in der deutschen Bibel. Wasser reißt wohl Eichen um, Less. 2. Das untere zu oberst reißen, wo es zuweilen für umpflügen gebraucht wird. Ein wüstes Grundstück umreißen. Ingleichen Waaren umreißen, sie ungeschickt durchsuchen, so daß das untere oben komme. 3. Den Umriß einer Figur machen, als ein Neutrum, eine ungewöhnliche Bedeutung, von welcher doch noch Umriß üblich ist.


Umreiten (W3) [Adelung]


Umreiten, verb. irreg. ( S. Reiten.) 1. Umreiten, ich reite um, umgeritten, umzureiten. (1) Ein Neutrum mit seyn, einen Umweg reiten. Wir sind heute viel umgeritten. (2) Ein Activum, zu Boden reiten, im Reiten umstoßen. Ein Kind umreiten. 2. Umreiten, ich umreite, umritten, zu umreiten, um etwas herum reiten. Das Lager umreiten. Man kann die Stadt in einer Stunde umreiten.


Umrennen (W3) [Adelung]


Umrennen, verb. irreg. act. ( S. Rennen,) ich renne um, umgerannt, umzurennen, zu Boden rennen, im Rennen umstoßen. Ein Kind umrennen.


Umringen (W3) [Adelung]


Umringen, verb. reg. act. ich umringe, umringt, zu umringen, eigentlich mit einem Ringe umgeben. Am häufigsten auf allen Seiten umgeben, so daß die freye Bewegung dadurch gehindert wird. Wasser umgaben mich bis an mein Leben, die Tiefe umringete mich, Jon. 2, 6. Eine Stadt mit einer Mauer, mit einem Graben umringen, für umgeben, ist ungewöhnlich, weil dabey der Begriff des Hindernisses der freyen Bewegung, nicht Statt findet. Am üblichsten ist es von lebendigen Geschöpfen. Fette Ochsen haben mich umringet, Ps. 22, 13. Sie umringten Benjamin, Richt. 20, 43. Die Jünger umringten Paullum, Apost. 14, 20; stelleten sich um ihn herum. Den Feind mit der Reiterey, eine Stadt mit Truppen umringen. Daher die Umringung.

Anm. Schon im Isidor umbiringan, bey dem Notker "umbering"en. Es stammet von Ring, und dem veralteten Zeitworte ringen, kreisen, sich im Kreise bewegen, her, nicht aber von ringen, seine Kräfte anstrengen; daher es irrig ist, wenn es einige nach dem Muster des letztern irregulär abwandeln, umrungen für umringet.


Umriß (W3) [Adelung]


Der Umriß, des -sses, plur. die -e, in der Zeichenkunst, ein Riß, welcher bloß die äußern Linien einer Figur, die Linien des Umfanges darstellet.


Umrühren (W3) [Adelung]


Umrühren, verb. reg. act. ich rühre um, umgerührt, umzurühren, eigentlich, im Kreise rühren, so rühren, daß alle Theile durch einander kommen, mit einander vermischet werden. Daher die Umrührung.


Umsacken (W3) [Adelung]


Umsacken, verb. reg. act. ich sacke um, umgesackt, umzusacken, aus einem Sacke in den andern thun. Das Getreide umsacken. Daher die Umsackung.


Umsagen (W3) [Adelung]


Umsagen, verb. reg. act. ich sage um, umgesagt, umzusagen, die Reihe herum, im Kreise sagen. Etwas umsagen lassen, so daß es einer dem andern die Reihe herum sage.


Umsägen (W3) [Adelung]


Umsägen, verb. reg. act. ich umsäge, umsägt, zu umsägen, rings herum besägen. Einen Baum umsägen. Aber ihn umsägen, ihn durchsägen, daß er umfalle.


Umsalzen (W3) [Adelung]


Umsalzen, verb. reg. act. ich salze um, umgesalzt, umzusalzen, anders salzen. Die Heringe umsalzen.


Umsatteln (W3) [Adelung]


Umsatteln, verb. reg. act. ich sattle um, umgesattelt, umzusatteln, den Sattel von einem Pferde auf das andere legen. Die Pferde umsatteln. Figürlich und im gemeinen Leben sattelt jemand um, wenn er eine andere Lebensart, eine andere Religion ergreift, auch wohl überhaupt, wenn er seine Entschließung ändert. So auch die Umsattelung. Nieders. umsadeln.


Umsatz (W3) [Adelung]


Der Umsatz, des -es, plur. inus. von dem Zeitwort umsetzen, die Handlung, da man etwas umsetzet, doch am häufigsten nur für Vertauschung. Der häufige Umsatz der Waaren, ihre Vertauschung. Die Eintracht, die mit des Lebens Freuden so reichen Umsatz hält, Dusch. Bey den Meyerdingsgütern in Niedersachsen, wird jede Veränderung des Besitzers durch Verkauf, oder auf andere Art, so wohl der Umsatz als auch die Umfahrt genannt, welchen Nahmen denn auch wohl die in solchen Fällen übliche Lehnwaare bekommt.


Umschaffen (W3) [Adelung]


Umschaffen, verb. irreg. act. ( S. Schaffen,) ich schaffe um, umgeschaffen, umzuschaffen, von schaffen, creare, anders schaffen. Das Niederdeutsche umschippen wird in weiterm Verstande für umbilden, anders bilden, gebraucht.


Umschalen (W3) [Adelung]


Umschalen, verb. reg. act. ich schale um, umgeschalt, umzuschalen, im Hüttenbaue, die Schalen der Probierwage umwechseln.


Umschanzen (W3) [Adelung]


Umschanzen, verb. reg. act. ich umschanze, umschanzt, zu umschanzen, ein größten Theils veraltetes Wort, mit einem Walle umgeben oder einschließen. Eine Stadt umschanzen. So auch die Umschanzung.


Umscharren (W3) [Adelung]


Umscharren, verb. reg. act. ich scharre um, umgescharrt, umzuscharren, zu Boden scharren. Ingleichen so scharten, daß das untere oben komme.


Umschatten (W3) [Adelung]


Umschatten, verb. reg. act. ich umschatte, umschattet, zu umschatten, auf allen Seiten beschatten, mit Schatten umgeben. Daher die Umschattung.


Umschattig (W3) [Adelung]


Umschattig, adj. in der Geographie, die Einwohner derjenigen Erdgürtel, wo der Schatten innerhalb 24 Stunden ganz um sie herum gehet. Die Einwohner nahe an den Polen, wo die Sonne in gewissen Jahreszeiten gar nicht untergehet, sondern sich in 24 Stunden um sie herum drehet, heißen daher Umschattige. Es ist nach dem Griech. Periscii gebildet, wie unschattig, zweyschattig, u. s. f. Andere gebrauchen dafür kreisschattig.


Umschauen (W3) [Adelung]


Umschauen, verb. reg. recipr. ich schaue um, umgeschaut, umzuschauen. 1. Sich umschauen, sich umsehen, im Oberdeutschen und in der höhern Schreibart der Hochdeutschen. 2. Bey den Handwerkern läßt sich ein reisender Handwerksbursch auf der Herberge umschauen, wenn er sich bey den Meistern desselben Ortes nach Arbeit umsehen, um dieselbe bewerben lässet. So auch die Umschauung, und bey den Handwerkern auch die Umschau. Das Zeitwort lautet schon bey dem Ottfried umbiscouuon.


Umschaufeln (W3) [Adelung]


Umschaufeln, verb. reg. act. ich schaufele um, umgeschaufelt, umzuschaufeln, mit der Schaufel das untere oben, und das obere unten bringen, umstechen. Das Korn umschaufeln.


Umscheeren (W3) [Adelung]


Umscheeren, verb. irreg. act. ( S. Scheeren.) 1. Umscheeren, ich scheere um, umgeschoren, umzuscheeren, anders scheeren. Ein Stück Tuch um scheeren. 2. Umscheeren, ich umscheere, umschoren, zu umscheeren, rings herum bescheeren.


Umscheinen (W3) [Adelung]


Umscheinen, verb. irreg. act. ( S. Scheinen,) ich umscheine, umschienen, zu umscheinen, zu gleicher Zeit, auf allen Seiten bescheinen.


Umschicken (W3) [Adelung]


Umschicken, verb. reg. act. ich schicke um, umgeschickt, umzuschicken, welches nur im gemeinen Leben für herum schicken üblich ist.


Umschiffen (W3) [Adelung]


Umschiffen, verb. reg. 1. Umschiffen, ich schiffe um, umgeschifft, umzuschiffen. (1) Einen Umweg schiffen, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn; umsegeln, umfahren. Da wir umschiffeten, kamen wir gen Region, Apost. 28, 13. (2) Waaren umschiffen, als ein Activum, sie aus einem Schiffe in das andere bringen. 2. Umschiffen, ich umschiffe, umschifft, zu umschiffen, um etwas herum schiffen. Die Welt, eine Insel umschiffen. Das Vorgebirge läßt sich nicht umschiffen.


Umschlag (W3) [Adelung]


Der Umschlag, des -es, plur. die -schläge, von dem folgenden Zeitworte. 1. Der Zustand, die Handlung, ohne Plural. (1) Von dem Neutro umschlagen, wo es nur im figürlichen Verstande von einer entscheidenden Veränderung eines Dinges üblich ist; doch mehr in manchen Provinzen, als im Hochdeutschen, wo es in diesem Verstande seltener vorkommt. Der Umschlag des Windes, des Wetters, eine völlige Veränderung desselben. Der Umschlag des Glückes. In Umschlag gerathen, sich plötzlich verändern. Der Umschlag des Bieres, des Weines, der Milch, wenn sie plötzlich verderben. In einigen Gegenden wird eine frühzeitige Geburt der Umschlag genannt. (2) Von dem Activo umschlagen, die Handlung, da man etwas umschlägt. a) Die Handlung, da man etwas umschlägt, d. i. auf die andere Seite wendet. Der Umschlag einer Spielkarte, da man sie umschlägt, daß die Figur oben komme, wo denn auch wohl die umgeschlagene Karte diesen Nahmen bekommt, in welchem Falle es auch den Plural leidet. b) So fern umschlagen ehedem für umsetzen, Waaren vertauschen, üblich war, ist der Umschlag noch im Niederdeutschen nicht allein der Umsatz der Waaren und des Geldes, sondern auch ein jeder Handel. Sein Umschlag hat nicht viel auf sich, sagt man in Niedersachsen, d. i. sein Handel. Daher wird in einigen Niederdeutschen Städten ein großer Jahrmarkt, eine Messe, wo Waaren gegen Waaren umgesetzt werden, noch jetzt der Umschlag genannt, in welchem Falle es auch den Plural leidet. Der Kieler Umschlag, der Güstrowsche Umschlag. c) In einigen Gegenden ist Umschlag auch für Zins, Wucher, Gewinn üblich. So werden im Bergbaue jede Interessen der Umschlag genannt; in der Frankfurter Reformation aber führen nur die ungebührlichen Zinsen von Zinsen diesen Nahmen. Vielleicht nach eben der Figur, nach welcher Aufschlag eine ähnliche Bedeutung hat. 2. Dasjenige, was umgeschlagen wird, doch nur in verschiedenen einzelnen Fällen; mit dem Plural. (1) An den Kleidungsstücken ist der Umschlag, ein umgeschlagener Theil am Ende, womit der Rand bedecket wird, und der in manchen Fällen auch der Kragen heißt. Aufschlag und Überschlag bezeichnen ähnliche Theile. (2) Im Deichbaue werden große Krümmungen an den Deichen, wenn sie z. B. um einen großen Deichbruch herum geschlagen oder geführet werden, Umschläge genannt. (3) Dasjenige, was um etwas herum geschlagen, d. i. gelegt, locker befestigt wird; besonders in zwey Fällen. a) Dasjenige, was locker um ein Ding befestigt wird; demselben gleichsam zur Decke dienet. Der Umschlag um eine Waare. Bey Tüchern, Zeugen u. s. f. bedeutet es auch die äußere Lage derselben, welche von betrüglichen Verkäufern zuweilen besser verfertiget wird, als das innere. Der Umschlag eines Journals, das Blatt Papier, welches zu dessen Schonung locker und nur auf einige Zeit um dasselbe befestigt wird. Der Umschlag eines Briefes, mit einem Französischen Ausdrucke das Couvert. In der Botanik ist der Umschlag, Lat. Drupa, eine leicht abfallende Haut, worin die Nüsse gewickelt sind. b) Bey den Ärzten und Mundärzten ist der Umschlag, Lat. Epithema, ein äußerliches Arzeneymittel, welches zwischen Leinwand gelegt, oder womit die Leinwand befeuchtet wird, worauf man selbige um den kranken Theil legt oder schlägt. Einen Umschlag von warmen Wein machen. Breyumschläge, Cataplasmata.


Umschlagen (W3) [Adelung]


Umschlagen, verb. irreg. ( S. Schlagen,) ich schlage um, umgeschlagen, umzuschlagen, welches nach den verschiedenen Bedeutungen des einfachen Zeitwortes schlagen auch in verschiedenem Verstande gebraucht wird. I. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, von schlagen, plötzlich fallen. 1. Eigentlich, plötzlich zu Boden schlagen oder fallen, plötzlich um seinen Schwerpunct, aus der Grundfläche schlagen oder fallen. Der Wagen schlug um, ehe man es sich versahe. Ein Mensch, welcher plötzlich eine Ohnmacht bekommt und umfällt, schlägt um. 2. So fern um auch eine andere Richtung bezeichnet, ist umschlagen plötzlich eine andere Richtung nehmen. So sagt man von dem Winde, daß er umschlage, wenn er sich plötzlich und merklich drehet. Noch häufiger gebraucht man es im figürlichen Verstande, plötzlich eine entscheidende Veränderung seines Zustandes erleiden, besonders in solchen Fällen, wo uns die Ursache davon unbekannt ist. Das Wetter schlägt um, wenn es z. B. sich plötzlich aus dem Frostwetter in Thauwetter, oder umgekehrt, verändert. Eine Krankheit ist umgeschlagen, wenn sie plötzlich eine entscheidende Veränderung erlitten hat, sie gereiche nun zur Besserung oder zur Verschlimmerung. In engerer Bedeutung wird es von solchen plötzlichen Veränderungen zur Verschlimmerung gebraucht. Das Bier, der Wein schlagen um, wenn sie plötzlich sauer werden. Die Milch schlägt um, wenn sie plötzlich gerinnet. Jemandes Glück schlägt um, wenn es unvermuthet aufhöret. Ein geschlossener Kauf, ein gemachter Handel schlagen um, wenn sie sich unvermuthet zerschlagen. Kinder schlagen um, wenn sie sich aus der Art schlagen, ungerathen werden. Ihr seyd umgeschlagen und entheiliget meinen Nahmen. Jer. 34, 16. In einigen Gegenden sagt man auch, eine Schwangerschaft schlage um, wenn eine schwangere Person zu früh niederkommt wenn sie abortieret. S. Umschlag. II. Als ein Activum. 1. Um einen Punct schlagen, so daß ein vorher gerades Ding einen Winkel bekomme. (1) Eigentlich, mit Schlagen umbiegen. Einen Nagel, ein Blech umschlagen. Zum Umschlagen des Bleches haben die Klämpener ein eigenes Umschlageeisen, welches wie ein Messer in einem Klotze steckt, Blech daran umzubiegen. (2) Von schlagen, schnell legen, ist umschlagen in manchen Fällen so viel als umlegen, so wohl, so fern solches mit dem Umbiegen verbunden ist, in welchem Verstande manche äußere Theile an den Kleidungsstücken umgeschlagen werden; ( S. Umschlag,) als auch, so fern es bloß bedeutet, auf die andere Seite legen. Ein Blatt in einem Buche umschlagen, umwenden. Eine Karte umschlagen eine Karte, welche verdeckt lag, umlegen, so daß die Figur oben komme. 2. Um etwas schlagen, locker um etwas befestigen. Einen Mantel umschlagen, um sich, ihn schnell umnehmen. In andern Fällen gebraucht man lieber darum oder herum schlagen, selbst in solchen, wo das Hauptwort der Umschlag gangbar ist, ( S. dasselbe.) Nur von medicinischen Umschlägen sagt man, warmen Wein, Milch, Kräuter umschlagen, um ein krankes Glied. 3. Waaren vertauschen, und in weiterer Bedeutung handeln; eine veraltete Bedeutung, wenigstens im Hochdeutschen, wovon indessen im Niedersächsischen noch der Umschlag üblich ist. ( S. dasselbe.) 4. Durch den Trommelschlag rings umher bekannt machen; nur in einigen Gegenden. Einen Diebstahl umschlagen lassen. Das Hauptwort, die Umschlagung, kommt wenig vor, häufiger das Umschlagen. S. auch Umschlag.


Umschleichen (W3) [Adelung]


Umschleichen, verb. irreg. act. ( S. Schleichen,) ich umschleiche, umschlichen, zu umschleichen, um etwas herum schleichen, besonders in der dichterischen Schreibart. Unmuthsvolle Gedanken umschleichen dich.


Umschleyern (W3) [Adelung]


Umschleyern, verb. reg. act. ich umschleyere, umschleyert, zu umschleyern, auf allen Seiten mit einem Schleyer verhüllen. Daher die Umschleyerung.


Umschlichten (W3) [Adelung]


Umschlichten, verb. reg. act. ich schlichte um, umgeschlichtet, umzuschlichten, von schlichten, in Ordnung legen, anders schlichten. Holz, Steine, Waare umschlichten.


Umschließen (W3) [Adelung]


Umschließen, verb. irreg. act. ( S. Schließen,) ich umschließe, umschlossen, zu umschließen, auf allen Seiten einschließen. Einen Platz mit einer Mauer umschließen. Daher die Umschließung.


Umschlingen (W3) [Adelung]


Umschlingen, verb. irreg. act. ( S. Schlingen,) ich umschlinge, umschlungen, zu umschlingen, mit einer Schlinge umgeben, in welchem Verstande die Nähterinnen eine Naht zu umschlingen pflegen. Ingleichen sich um etwas herum schlingen oder winden. Wie der Epheu die Ulme, die Weinrebe den Pfahl umschlingt. Dort liegt der Hirt beym nahen Wasserfall, Vom sanften Arm der Schäferinn umschlungen, Kleist.


Umschmeißen (W3) [Adelung]


Umschmeißen, verb. irreg. ( S. Schmeißen,) ich schmeiße um, umgeschmissen, umzuschmeißen, welches im gemeinen Leben für umwerfen üblich ist; so wohl als ein Neutrum, mit dem Wagen umwerfen, ohne dessen Meldung, als auch als ein Activum, ein Ding umschmeißen, es zu Boden schmeißen. Wasser reißt wohl Eichen um, Und hat Häuser umgeschmissen, Less.


Umschmelzen (W3) [Adelung]


Umschmelzen, verb. reg. et irreg. act. ( S. Schmelzen,) ich schmelze um, schmelzte um, umgeschmelzet, anders schmelzen. Eine Glocke umschmelzen. Auch figürlich, für völlig ändern, umarbeiten überhaupt. Er machte Projecte, den Staat umzuschmelzen, Weiße.


Umschmieden (W3) [Adelung]


Umschmieden, verb. reg. act. 1. Umschmieden, ich schmiede um, umgeschmiedet, umzuschmieden, anders schmieden, durch Schmieden eine neue und andere Gestalt geben. Ein Eisen umschmieden. 2. Umschmieden, ich umschmiede, umschmiedet, zu umschmieden, Eisen um etwas herum schmieden; obgleich nur selten.


Umschmieren (W3) [Adelung]


Umschmieren, verb. reg. act. 1. Umschmieren, ich schmiere um, umgeschmieret, umzuschmieren, anders schmieren. 2. Umschmieren, ich umschmiere, umschmiert, zu umschmieren, um etwas herum schmieren. Die Bienenstöcke mit Lehm umschmieren.


Umschnallen (W3) [Adelung]


Umschnallen, verb. reg. act. ich schnalle um, umgeschnallt, umzuschnallen. 1. Anders schnallen. Die Schuhe umschnallen. 2. Um etwas schnallen, vermittelst einer Schnalle um etwas befestigen. Das Degengehenk umschnallen. So auch die Umschnallung.


Umschneiden (W3) [Adelung]


Umschneiden, verb. irreg. act. ( S. Schneiden,) ich umschneide, umschnitten, zu umschneiden, rings herum beschneiden, oder einschneiden.


Umschnüren (W3) [Adelung]


Umschnüren, verb. reg. act. 1. Umschnüren, ich schnüre um, umgeschnürt, umzuschnüren. (1) Anders schnüren. (2) Von etwas schnüren, ohne Accusativ des Hauptwortes, welches zu um gehöret. 2. Umschnüren, ich schnüre um, umschnürt, zu umschnüren, rings herum beschnüren. Einen Ball umschnüren.


Umschränken (W3) [Adelung]


Umschränken, verb. reg. act. ich umschränke, umschränkt, zu umschränken, rings herum mit Schranken umgeben. Einen Platz umschränken. Besonders figürlich, wie umgränzen, einschränken. Gott, den in seinem Thun kein Sterblicher umschränkt, Denkt anders, als der Staub, den er beseelte, denkt, Giesecke.


Umschreiben (W3) [Adelung]


Umschreiben, verb. irreg. act. ( S. Schreiben.) 1. Umschreiben, ich schreibe um, umgeschrieben, umzuschreiben, anders schreiben. Einen Brief, ein Stück Acten, einen Aufsatz umschreiben. 2. Umschreiben, ich umschreibe, umschrieben, zu umschreiben. (1) Um etwas herum schreiben. Eine Münze umschreiben, eine Schrift um dieselbe setzen; eine seltene Bedeutung, wovon doch Umschrift noch üblich ist. (2) Dunkele Worte oder Ausdrücke mit mehrern Worten deutlich machen. Eine Stelle in einer Schrift umschreiben. Daher die Umschreibung.


Umschrift (W3) [Adelung]


Die Umschrift, plur. die -en eine Schrift, welche um etwas herum gesetzt wird, z. B. die Schrift um den Rand einer Münze; wodurch sich die Umschrift von der Überschrift, Inschrift, Aufschrift u. s. f. unterscheidet. S. das vorige.


Umschroten (W3) [Adelung]


Umschroten, verb. reg. act. ich umschrote, umschroten, zu umschroten, rings umher beschroten, in einigen Fällen des gemeinen Lebens, besonders so fern schroten daselbst auch für nagen gebraucht wird.


Umschürzen (W3) [Adelung]


Umschürzen, verb. reg. act. ich umschürze, umschürzt, zu umschürzen, mit einem Schurze umgeben. Sich umschürzen, in der dichterischen Schreibart.


Umschütteln (W3) [Adelung]


Umschütteln, verb. reg. act. ich schüttele um, umgeschüttelt, umzuschütteln, durch schütteln unter einander bringen. Ein Glas Arzeney umschütteln. So auch die Umschüttelung.


Umschütten (W3) [Adelung]


Umschütten, verb. reg. act. 1. Umschütten, ich schütte um, umgeschüttet, umzuschütten. (1) Anders schütten, von neuen schütten. (2) Aus einen Gefäße in das andere schütten. (3) Umstoßen und verschütten. Ein Glas Bier, ein Glas Wein umschütten. (4) Durch schütten oder schütteln unter einander zu bringen suchen, am häufigsten von flüssigen Körpern; umschütteln. Ein Glas Tropfen umschütten. 2. Umschütten, ich umschütte, umschüttet, zu umschütten, rings herum beschütten. Einen Baum mit Erde umschütten.


Umschweif (W3) [Adelung]


Der Umschweif, des -es, plur. die -e, von dem folgenden Zeitworte, ein Ding, welches im Kreise um etwas herum gehet. In Boxhorns Glossen bezeichnet Umbisueift, die weiten Beinkleider nach alter Art. Bey den Siebmachern ist Umschweif oder Umschweifel derjenige Theil eines Siebrandes, worauf der Wulst zu liegen kommt. Am häufigsten ist Umschweif ein weiter Umweg um etwas herum. Einen Umschweif nehmen, weit um etwas herum gehen. Einen Umschweif machen. Auch figürlich, diejenige Art zu verfahren, welche der möglichst kürzesten weit entgegen gesetzt ist. Einen Lernenden mit vielen Umschweifen ermüden. Einen Prozeß mit vielen Umschweifen führen. Ingleichen eine solche Art der Rede, da man dem Gegenstande durch Worte auszuweichen sucht, gleichsam weit um denselben herum gehet. Reden sie nicht so durch Umschweife mit mir, Gell. Wer wollte so viele Umschweife machen? Schon im Angels. Ympsuape, im Schwed. Omsvep. Für Umschweife machen gebraucht Ottfried noch das veraltete bagen, welches sehr nahe mit dem Lat. Ambages verwandt ist, nach dessen Muster Umschweif gebildet zu seyn scheinet.


Umschweifen (W3) [Adelung]


Umschweifen, verb. reg. neutr. mit haben. 1. * Einen großen Umweg nehmen, weit um etwas herum gehen; eine jetzt veraltete Bedeutung, wovon noch das vorige Hauptwort übrig ist. 2. Ohne gewisse Bestimmung umher schweifen, wofür doch herum schweifen oder umher schweifen üblicher ist.


Umsegeln (W3) [Adelung]


Umsegeln, verb. reg. act. 1. Umsegeln, ich segele um, umgesegelt, umzusegeln. (1) Als ein Neutrum mit seyn; einen Umweg segeln; umschiffen. Das Schiff ist umgesegelt. (2) Als ein Activum, zu Boden segeln, im Segeln umstoßen, wofür in der Seefahrt doch übersegeln üblicher ist. Ein Fahrzeug umsegeln. 2. Umsegeln, ich umsegele, umsegelt, zu umsegeln, um etwas herum segeln, mit dessen Meldung; umschiffen. Ein Vorgebirge umsegeln.


Umsehen (W3) [Adelung]


Umsehen, verb. irreg. recipr. ( S. Sehen.) 1. Sich umsehen, das Gesicht oder die Augen rückwärts drehen, etwas, das hinter uns ist, zu erblicken. Sie fliehen, daß sie sich auch nicht umsehen, Jer. 46, 5. Sich nach jemanden, oder nach etwas umsehen. Im Augenblicke, ehe man sich umsiehet. 2. Um sich her sehen, hin und her sehen, um etwas zu erblicken suchen. Sich in dem Zimmer umsehen, etwas zu suchen. Sich nach etwas umsehen. Auch figürlich, sich an einem Orte umsehen, alles daselbst befindliche oben hin besehen. Er will sich ein wenig in der Welt umsehen. Schon bey dem Ottfr. tunbilehan. Im Oberdeutschen ist dafür auch umschauen, im Niederdeutschen umkiken, und in der vertraulichen Sprechart der Hochdeutschen umgucken üblich.


Umsetzen (W3) [Adelung]


Umsetzen, verb. reg. act. 1. Umsetzen, ich setze um, umgesetzt, umzusetzen. (1) Anders setzen, an einen andern Ort hin setzen. Bäume umsetzen, sie an einen andern Ort setzen, welches theils mit versetzen gleich bedeutend ist, theils noch von demselben unterschieden werden kann. Die Gläser, die Stühle umsetzen, sie anders setzen. (2) Der Wind setzt sich um, wenn er sich umdrehet, aus einer entgegen gesetzten Richtung kommt. (3) Für umwechseln, wird es noch im Handel und Wandel gebraucht. Waaren umsetzen, Waaren gegen Waaren vertauschen. Geld umsetzen, eine Geldsorte gegen die andere auswechseln. Nieders. umleggen. S. Umsatz. 2. Umsetzen, ich umsetze, umsetzt, zu umsetzen, rings herum besetzen. Einen Teich, einen Garten mit Bäumen umsetzen.


Umsinken (W3) [Adelung]


Umsinken, verb. irreg. neutr. ( S. Sinken,) welches das Hülfswort seyn erfordert, ich sinke um, umgesunken, umzusinken, zu Boden sinken, sinken und umfallen. In Ohnmacht fallen und umsinken. Er ist vor Schrecken umgesunken.


Umsinnen (W3) [Adelung]


Umsinnen, verb. irreg. neutr. ( S. Sinnen,) mit den Hülfsworte haben, ich sinne um, umgesonnen, umzusinnen, welches nur in einigen Gegenden für herum sinnen, üblich ist. Nach etwas umsinnen, herum sinnen.


Umsitzen (W3) [Adelung]


* Umsitzen, verb. irreg. neutr. ( S. Sitzen,) mit dem Hülfsworte seyn, ein ungewöhnliches Wort für herum sitzen. Ein Feuer, da man umsitzen mag, Es. 47, 14.


Umsonst (W3) [Adelung]


Umsonst, adv. 1. Eigentlich, ohne Lohn, ohne Vergeltung. Jemanden etwas umsonst geben. Einem umsonst dienen. Ich habe es nicht umsonst, ohne Geld. Ich mag nichts umsonst haben. Umsonst habt ihr es empfangen, umsonst gebt es auch wieder, Matth. 10, 8. 2. In weiterer Bedeutung, ohne Nutzen, ohne die verlangte Wirkung hervor zu bringen, vergebens. Umsonst ist ihre Arbeit, Weish. 3, 11. Es ist umsonst, daß ihr früh aufstehet, Ps. 127, 2. Das sollst du mir nicht umsonst gesagt haben, nicht ohne Nutzen. Es ist alles umsonst, es hilft nichts mehr. Die Thränen ihres Sohnes fließen alle umsonst, Dusch. Umsonst ging die folgende Sonne für uns auf, umsonst hatten wir diesen Tag hergeseufzet, eben ders. Es ist umsonst, Gegenliebe erzwingen zu wollen. Er würde zu bedauern seyn, wenn er eine so weite Reise umsonst hätte thun sollen, Gell. 3. Zuweilen auch, ohne Absicht. Die Obrigkeit trägt das Schwert nicht umsonst, Röm. 13, 4. Ich habe das nicht umsonst gesagt, nicht ohne Absicht. In der Welt ist nichts umsonst und ohne Nutzen.

Anm. Im Schwabenspiegel, wo dieses Wort zuerst vorzukommen scheinet, umbsust, Nieders. umsus. Schwed. omsonst. Wachter hatte den seltsamen Einfall, sonst sey in dieser Zusammensetzung aus so ni ist zusammen gezogen. Frisch leitet es von dem Franz. sans, Ital. senza, her, so daß umsonst so viel als um nichts bedeute; allein, ohne und nichts sind zweyerley: wenn aber ja der Begriff des ohne hier in Betrachtung kommen muß, so ist unser sonder, wovon sonst abstammet, näher. Ihre glaubt, das Wort habe ehedem ohnsonst, unsonst gelautet, und die letzte Hälfte sey das alte Sone, bey dem Ulphilas Sauns, Vergeltung. Was diese Ableitung einiger Maßen bestätiget, ist, daß umsonst bey dem Notker ungemiete, ungelohnt, im Tatian uzan mieta, und im Angels. on - ceapunga lautet. Allein, so lange die Schreibart umsonst nicht bewiesen werden kann, müssen wir wohl bey unserer Partikel sonst bleiben, welche eigentlich eine Absonderung bezeichnet, und ehedem auch wohl so viel wie nichts bedeutet haben kann, so wie man für umsonst im gemeinen Leben noch jetzt um nichts sagt. Dieses sonst heißt im gemeinen Leben sus und umsonst gleichfalls umsus.


Umspannen (W3) [Adelung]


Umspannen, verb. reg. act. 1. Umspannen, ich spanne um, umgespannt, umzuspannen, anders spannen. Die Pferde umspannen, die eingespannten Pferde umwechseln; auch die vor einem Wagen befindlichen Pferde vor den andern spannen. 2. Umspannen, ich umspanne, umspannt, zu umspannen, mit der Spanne, d. i. mit den ausgestreckten Fingern von der Spitze des Daumens an bis zur Spitze des kleinen Fingers umfassen. Den Himmel umspannen, Es. 18, 13. Man sagt, eine Person sey so geschlank, daß man sie mit beyden Händen umspannen könne. Wenn einige dieses Wort von der Umfassung mit ausgestreckten Armen, für umklaftern gebrauchen, wovon Stosch in seinen gleich bedeutenden Wörtern Th. 2, S. 106 einige Beyspiele anführet, so ist solches so wohl wider die Abstammung, als auch wider den Sprachgebrauch. Wohl aber bedeutet es zuweilen, mit einem ausgespannten Seile, Schnur, Netze u. s. f. umgeben, da es denn unmittelbar mit spannen zusammen gesetzt ist. Daher die Umspannung.


Umspinnen (W3) [Adelung]


Umspinnen, verb. irreg. act. ( S. Spinnen,) ich umspinne, umsponnen, zu umspinnen, rings herum bespinnen. So pflegen die Spinnen ihren Raub zu umspinnen.


Umspringen (W3) [Adelung]


Umspringen, verb. irreg. act. ( S. Springen,) ich springe um, umgesprungen, umzuspringen. 1. Zu Boden springen, im Springen umstoßen. Ein Gefäß umspringen. 2. Im gemeinen Leben wird dieses Zeitwort häufig für umgehen im figürlichen Verstande gebraucht. Er weiß damit umzuspringen, damit umzugehen, weiß, wie man die Sache behandeln soll. Er springt damit um, als wenn es ein Raub wäre, er gehet ungestüm ohne Schonung damit um, wo man in der letzten Hälfte auch wohl sagt, als die Katze mit der Maus, woraus erhellet, daß umspringen, hier so viel bedeutet, als herum springen. Ist es wohl erlaubt, so mit einem umzuspringen? umzugehen, einem so zu begegnen.


Umständlich (W3) [Adelung]


Umständlich, -er, -ste, adj. et adv. 1. Mit allen oder doch den meisten Umständen. Eine Sache sehr umständlich erzählen. Eine umständliche Erzählung. 2. In der letzten engern Bedeutung, geneigt, viele Umstände oder Weitläufigkeiten zu machen.


Umständlichkeit (W3) [Adelung]


Die Umständlichkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Erzählung oder Person, alle oder doch die meisten Umstände zu berühren, zu erzählen. Die Umständlichkeit einer Geschichte, eines Geschichtschreibers.


Umstechen (W3) [Adelung]


Umstechen, verb. irreg. act. ( S. Stechen,) durch Stechen umwenden. Man gebraucht es am häufigsten von dem Getreide oder andern ähnlichen Dingen, wenn für sie mit der Schaufel umgewandt, umgeschaufelt werden. Das Getreide umstechen. Daher die Umstechung.


Umstecken (W3) [Adelung]


Umstecken, verb. reg. act. 1. Umstecken, ich stecke um, umgesteckt, umzustecken, anders stecken. Ein Kopfzeug umstecken. 2. Umstecken, ich umstecke, umsteckt, zu umstecken, rings herum bestecken. Mit Rosen umstecken, Hobel. 7, 2. Die Fremden besser zu erfreuen, Umsteckt der milde Wirth den Tisch mit dichten Mayen, Haged. Schon bey dem Willeram umbestecchen.


Umstehen (W3) [Adelung]


Umstehen, verb. irreg. act. ( S. Stehen,) mit dem Hülfsworte seyn, welches doch im Ganzen veraltet ist, indem dafür herum stehen, und in der edlern Schreibart umher stehen üblicher ist. Man gebraucht es nur noch in dem Mittelworte der gegenwärtigen Zeit; die Umstehenden Personen, die Umstehenden, welche umher stehen. Bey dem Notker umbestandeni.


Umstellen (W3) [Adelung]


Umstellen, verb. reg. act. 1. Umstellen, ich stelle um, umgestellt, umzustellen, anders stellen. Die Bücher in dem Bücherbrete umstellen. 2. Umstellen, ich umstelle, umstellt, zu umstellen, mit gestellten Dingen umgeben. Den Tisch mit Stühlen umstellen. Am häufigsten im Jagdwesen. Einen Wald mit Netzen umstellen, oder auch nur ihn umstellen schlechthin, mit Netzen umgeben. Daher die Umstellung.


Umstimmen (W3) [Adelung]


Umstimmen, verb. reg. 1. Als ein Neutrum ist umstimmen, die Stimmen in der Reihe herum geben. Es ist nicht umgestimmt worden. Die Versammlung wird bald umstimmen. 2. Anders stimmen. Die Orgel, das Clavier, umstimmen. Figürlich stimmet man jemanden um, wenn man ihn bewegt, seine Entschließung, seine Meinung zu ändern. Er ist ganz umgestimmt.


Umstören (W3) [Adelung]


Umstören, verb. reg. act. ich störe um, umgestört, umzustören, so stören, daß das unterste zu oberst komme. Alles im Hause umstören, aus Vorwitz oder unerlaubter Neugier durchsuchen.


Umstoßen (W3) [Adelung]


Umstoßen, verb. irreg. act. ( S. Stoßen,) ich stoße um, umgestoßen, umzustoßen. 1. Anders stoßen, doch nur selten. 2. Zu Boden stoßen, so stoßen, daß etwas umfalle. Den Tisch, den Stuhl, ein Glas umstoßen. Figürlich stößt man ein Testament um, wenn man dessen Gültigkeit läugnet, oder streitig macht. Aber ein Gesetz, ein Recht umstoßen, für aufheben, abschaffen, widerrufen, sind nur im gemeinen Leben üblich. So auch die Umstoßung.


Umstrahlen (W3) [Adelung]


Umstrahlen, verb. reg. act. ich umstrahle, umstrahlt, zu umstrahlen, mit Strahlen umgeben, besonders in der dichterischen Schreibart. Sein Haupt mit Glanze des Himmels umstrahlt. Daher die Umstrahlung.


Umstreichen (W3) [Adelung]


Umstreichen, verb. irreg. ( S. Streichen.) 1. Umstreichen, ich streiche um, umgestrichen, umzustreichen. (1) Um etwas herum streichen, mit dessen Verschweigung. (2) Anders streichen. Ein Pflas=ter umstreichen. (3) Von streichen, vagari, ist umstreichen ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, wofür aber im Hochdeutschen herum streichen oder umher streichen gewöhnlicher ist. 2. Umstreichen, ich umstreiche, umstrichen, zu umstreichen, rings umher bestreichen, mit dessen Meldung. Einen Baum mit Vogelleim umstreichen.


Umstreuen (W3) [Adelung]


Umstreuen, verb. reg. act. ich umstreue, umstreuet, zu umstreuen, rings herum bestreuen. Den Rand einer Schüssel mit Zimmet umstreuen. Daher die Umstreuung.


Umstricken (W3) [Adelung]


Umstricken, verb. reg. act. 1. Umstricken, ich stricke um, umgestrickt, umzustricken, anders stricken. 2. Umstricken, ich umstricke, umstrickt, zu umstricken, mit einem Strickwerk umgeben. Einen Ball umstricken. Von Strick, Fallstrick, ist es in der edlern Schreibart auch mit Netzen oder Fallstricken umgeben. So auch die Umstrickung.


Umströmen (W3) [Adelung]


Umströmen, verb. reg. act. ich umströme, umströmt, zu umströmen, rings um etwas strömen, in Gestalt eines Stromes umgeben. Der Rhein umströmt die Stadt. Daher die Umströmung.


Umsturz (W3) [Adelung]


Der Umsturz, des -es, plur. inus. von dem folgenden Neutro umstürzen, der Zustand, da ein Körper umstürzet. Der Umsturz eines Baumes, einer Mauer, eines Hauses. Auch figürlich, der Umsturz eines Reichs, dessen völliger und gänzlicher Untergang.


Umstürzen (W3) [Adelung]


Umstürzen, verb. irreg. ich stürze um, umgestürzt, umzustürzen, welches so wie stürzen in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, zu Boden stürzen, aus dem stehenden Zustande in den liegenden stürzen. Der Baum ist umgestürzt. Das Haus, die Mauer wird bald umstürzen. Der Wagen stürzte um. Daher der Umsturz. 2. Als ein Activum, umstürzen machen, zu Boden stürzen. Eine Mauer umstürzen. Die Gottlosen werden umgestürzt, Sprichw. 12, 7, in einer nicht mehr gangbaren Figur. Auch oft für umkehren, besonders ein Gefäß umkehren, daß die Öffnung unten komme. Ein Gefäß umstürzen, Nieders. umstülpen. Daher die Umstürzung.


Umsuchen (W3) [Adelung]


Umsuchen, verb. reg. act. ich suche um, umgesucht, umzusuchen, im Suchen die obern Dinge unten kehren. Alles umsuchen, im gemeinen Leben umstören.


Umtausch (W3) [Adelung]


Der Umtausch, des -es, plur. doch nur selten, die -täusche, von dem folgenden Zeitworte, diejenige Handlung, da man ein Ding gegen das andere vertauscht. Einen Umtausch machen.


Umtauschen (W3) [Adelung]


Umtauschen, verb. reg. act. ich tausche um, umgetauscht, umzutauschen, Dinge Einer Art gegen einander vertauschen, welches mit andern Nebenbegriffen vertauschen, austauschen, eintauschen genannt wird. Die Kleider umtauschen.


Umthun (W3) [Adelung]


Umthun, verb. irreg. act. ( S. Thun,) ich thue um, umgethan, umzuthun. 1. Um etwas thun, d. i. legen, besonders von solchen Kleidungsstücken, von welchen das Vorwort um üblich ist. Den Mantel umthun, umnehmen. Jemanden den Mantel umthun, ihm denselben umlegen. 2. Sich nach etwas umthun, nur im gemeinen Leben, es zu überkommen suchen; sich darnach umsehen. Sich nach einem Logis umthun. Thue dich nach einem Bedienten um. 3. Die Niedersächsische Bedeutung, sich umthun, sich Ansehung seiner Sitten ändern, ist im Hochdeutschen fremd.


Umtönen (W3) [Adelung]


Umtönen, verb. reg. act. ich umtöne, umtönt, zu umtönen, um etwas her tönen, in der dichterischen Schreibart. Hier, wo mich die Gesänge der Vögel umtönen.


Umtragen (W3) [Adelung]


* Umtragen, verb. irreg. act. ( S. Tragen,) ich trage um, umgetragen, umzutragen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort für herum tragen. Wir tragen um allezeit das Sterben des Herren Jesu an unsern Leibe, 2 Cor, 4, 10.


Umtreiben (W3) [Adelung]


Umtreiben, verb. irreg. act. ( S. Treiben,) um seine Achse treiben. Das Wasser treibt das Rad um. Der Töpfer muß die Scheibe mit seinen Füßen umtreiben, Sir. 38, 32. Ingleichen, obgleich seltener, im Kreise herum treiben. Die Pferde in der Mühle umtreiben. Daher die figürlichen biblischen Ausdrücke. Der Herr wird dich umtreiben, wie eine Kugel auf weiten Lande, Es. 22, 18. Von unsaubern Geistern umgetrieben werden, Luc. 6, 18, herum getrieben werden. Wolken vom Windwirbel umgetrieben, 2 Pet. 2, 17. S. auch Umtrieb.


Umtreten (W3) [Adelung]


Umtreten, verb. irreg. ( S. Treten,) ich trete um, umgetreten, umzutreten. 1. Ein Activum, so treten, daß etwas umfalle, oder umgebogen werde. Das Getreide, junge Pflanzen umtreten. 2. Auf die andere Seite treten, doch nur figürlich, seine Entschließung, seine Meinung ändern, als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. Er ist umgetreten.


Umtrieb (W3) [Adelung]


Der Umtrieb, des -es, plur. inus. der Zustand, da etwas umgetrieben wird, am häufigsten figürlich. Der Umtrieb des Blutes, dessen Umlauf, Circulation, Kreislauf. Der Umtrieb des Geldes, der Zustand, da es oft aus einer Hand in die andere getrieben wird, der Umlauf, der Kreislauf. Eine Waare kommt in Umtrieb, wenn sie stark gekauft und wieder verkauft wird.


Umtritt (W3) [Adelung]


Der Umtritt, des -es, plur. inus. von umtreten, seine Meinung ändern, die Änderung seiner Meinung und Entschließung, doch nur in einigen Gegenden.


Umufern (W3) [Adelung]


Umufern, verb. reg. act. ich umufere, umufert, zu umufern, mit einem Ufer umgeben, doch nur in der dichterischen Schreibart.


Umwachen (W3) [Adelung]


Umwachen, verb. reg. act. ich umwache, umwacht, zu umwachen, rings herum bewachen, auch nur in der dichterischen Schreibart. So ruhig, als ein Bach, der unter finstern Sträuchen Von hohen Bäumen rund umwacht, Stets ungerunzelt lacht, Uz.


Umwachsen (W3) [Adelung]


Umwachsen, verb. reg. act. ( S. Wachsen,) ich umwachse, umwachsen, zu umwachsen, rings herum bewachsen. Der Weinstock umwächst die Laube. Fleisch, welches mit Fett umwachsen ist.


Umwälzen (W3) [Adelung]


Umwälzen, verb. reg. act. ich wälze um, umgewälzt, umzuwälzen, um seinen Schwerpunct wälzen. Einen Stein umwälzen. So auch die Umwälzung, welches von einigen Neuern auf eine sehr ungeschickte Revolution gebraucht wird, von welchem es ohne dieß nur eine buchstäbliche Übersetzung ist. Besser wäre Umwandlung.


Umwechseln (W3) [Adelung]


Umwechseln, verb. reg. ich wechsele um, umgewechselt, umzuwechseln. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben. Mit jemanden umwechseln, seine Stelle einnehmen, seine Verrichtung übernehmen, und dem andern die seinige übertragen. Zwey Sänger, zwey Schauspieler wechseln mit einander um, wenn einer des andern Stimme oder Rolle übernimmt. 2. Als ein Activum, etwas umwechseln, die Stelle, den Gebrauch zweyer Dinge verändern, so daß eines an die Stelle des andern kommt. Man wechselt die Schuhe um, wenn man den Schuh des rechten Fußes an den linken, und den des linken Fußes, an den rechten ziehet. Der Landmann wechselt die Felder um, wenn er alle Jahr mit der darauf gesäeten Frucht ändert. Die Gelehrten wechseln ihre Systeme um, wie die Kinder ihr Spielzeug, nicht, weil es besser, sondern, weil es ein anderes ist. Auch hier mit dem Vorwort mit; mit den Schuhen, mit den Feldern, mit dem Spielzeuge umwechseln. So auch die Umwechselung.


Umweg (W3) [Adelung]


Der Umweg, des -es, plur. die -e, eigentlich ein Weg, welcher in der Krümme um einen Gegenstand herum gehet, daher dieses Wort besonders dem kürzesten und geradesten Wege entgegen gesetzt ist. Einen Umweg nehmen, nicht den möglichst kürzesten Weg nehmen. Von Leipzig nach Wien über Frankfurt reisen, ist ein Umweg. Auch figürlich, wie Umschweif, welches eigentlich einen weiten Umweg bedeutet. Umwege suchen. Jemanden ohne Umwege zu seiner Wohlfahrt führen.


Umwehen (W3) [Adelung]


Umwehen, verb. reg. act. 1. Umwehen, ich wehe um, umgewehet, umzuwehen, zu Boden wehen, durch wehen umstoßen. Der Wind hat den Baum umgewehet. 2. Umwehen, ich umwehe, umwehet, zu umwehen, auf allen Seiten anwehen. Der Wind umwehet das Haus.


Umwenden (W3) [Adelung]


Umwenden, verb. irreg. act. ich wende um, umgewandt, umzuwenden, um sich selbst, um seinen Schwerpunct wenden, d. i. so wenden, daß das obere unten, das vordere hinten komme. Den Wagen umwenden, daß das vordere hinten komme. Das Getreide, das Heu, ein Blatt umwenden, daß das obere unten, und das untere oben komme. Eine Person wendet sich um, wenn sie ihrem Körper eine der vorigen entgegen gesetzte Richtung gibt. Jesus wandte sich um, Luc. 7, 9. Sich im Bette umwenden. Der Wind wendet sich, wenn er aus der entgegen gesetzten Richtung kommt. Wie man eine Hand umwendet. Die Sanduhr umwenden. Umgewandte Schuhe, bey den Schustern welche anfänglich so gemacht werden, daß die inwendige Seite auswärts gekehret ist, worauf sie umgewandt werden. Für, um seine Achse drehen, ist umdrehen üblicher. Das Rad wird nicht umgewandt, sondern umgedrehet, ob man gleich in vielen Gegenden sagt, den Braten am Spiese umwenden oder wenden, für umdrehen. ( S. auch Umkehren.) In manchen Fällen stehet dieses Wort absolute mit Verschweigung des Accusativs, da es denn die Gestalt eines Neutrius bekommt. Der Fuhrmann, der Kutscher wendet um, wenn er die Pferde umlenket, damit der Wagen umgewandt werde. Aber als ein wahres Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, für das Neutrum umkehren; deine Schwägerinn ist umgewandt zu ihrem Volk, Ruth 1, 15, ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich. Figürlich wendet man jemanden um, wenn man ihn zu entgegen gesetzten Meinungen oder Entschließungen bewegt. Von einem solchen sagt man, er sey ganz umgewandt, welches man auch in solchen Fällen gebraucht, wo jemand seine Sitten auf eine der vorigen ganz entgegen gesetzte Art geändert hat. Daher die Umwendung.


Umwerfen (W3) [Adelung]


Umwerfen, verb. irreg. ( S. Werfen,) ich werfe um, umgeworfen, umzuwerfen. 1. Um sich werfen. Einen Mantel umwerfen, ihn schnell umnehmen, umthun. 2. Sich plötzlich umwenden, als ein Reciprocum, in welchem Verstande es noch nur bey den Jägern üblich zu seyn scheint. Der Hirsch hat sich umgeworfen, wenn er sich plötzlich nach einer andern Richtung gewandt hat. 3. Zu Boden werfen, auch in der weitern Bedeutung des Zeitwortes werfen, im gemeinen Leben umschmeißen. Der Wind hat den Baum, die Hütte, das Gefäß umgeworfen. Tische, Stühle und Bänke umwerfen. Einen Baum umwerfen, im Forstwesen, auch ihn fällen. Mauern, Wände, Altäre umwerfen, in der Deutschen Bibel, sie einreißen, zerstören. Das Wasser wirft Häuser um. Figürlich sagt man, der Kutscher, der Fuhrmann werfe um, oder werfe die um, welche er fähret, wenn er durch seine Ungeschicklichkeit oder Nachläßigkeit Ursache wird, daß der Wagen im Fahren umfällt. Daher man im gemeinen Leben umwerfen auch figürlich und absolute in manchen Fällen von jemanden gebraucht, dem sein Unternehmen mißlingt. Ein Redner wirft um, wenn er in seiner Rede stecken bleibt. Daher die Umwerfung, am häufigsten in der dritten Bedeutung.


Umwickeln (W3) [Adelung]


Umwickeln, verb. reg. act. 1. Umwickeln, ich wickele um, umgewickelt, umzuwickeln. (1) Anders wickeln. Ein Kind umwickeln, es umwindeln. Die Seide umwickeln, sie anders wickeln. (2) Um etwas wickeln, mit dessen Verschweigung. Die Binde umwickeln, um das kranke Glied. 2. Umwickeln, ich umwickele, umwickelt, zu umwickeln, rings umher bewickeln. Einen Baum mit Stroh umwickeln. Daher die Umwickelung.


Umwindeln (W3) [Adelung]


Umwindeln, verb. reg. act. ich windele um, umgewindelt, umzuwindeln, anders windeln. Ein Kind umwindeln. Daher die Umwindelung.


Umwinden (W3) [Adelung]


Umwinden, verb. irreg. act. ( S. Winden.) 1. Umwinden, ich winde um, umgewunden, umzuwinden. (1) Anders winden. Das Garn umwinden. Einen Strauß, einen Kranz umwinden. (2) Um etwas winden, mit dessen Verschweigung. Das Band umwinden, um den Strauß. 2. Umwinden, ich umwinde, umwunden, zu umwinden, auf allen Seiten bewinden, mit dessen Meldung. Den Baum mit Werk umwinden. Das Haupt mit Lorbern umwunden.


Umwölken (W3) [Adelung]


Umwölken, verb. reg. act. ich umwölke, umwölkt, zu umwölken, mit Wolken umziehen. Der Himmel umwölkt sich. Ingleichen figürlich in der höhern Schreibart. O König, welch ein Gram umwölket dein Gesicht! Weiße. Was sagt die trübe Stirn? Was die umwölkten Blicke? eben ders.


Umwühlen (W3) [Adelung]


Umwühlen, verb. reg. act. ich wühle um, umgewühlt, umzuwühlen, so wühlen, daß das untere oben komme. Die Schweine wühlen den Acker um. Alles umwühlen, figürlich, es auf eine ungestüme Art durchsuchen, umstören.


Umzählen (W3) [Adelung]


Umzählen, verb. reg. act. ich zähle um, umgezählt, umzuzählen. 1. Von neuen zählen, nochmahls zählen. Das Geld umzählen. 2. In der Reihe herum zählen. Die Stimmen umzählen.


Umzäunen (W3) [Adelung]


Umzäunen, verb. reg. act. ich umzäune, umzäunt, zu umzäunen, mit einem Zaune umgeben. Ein Feld, einen Acker umzäunen. Daher die Umzäunung.


Umzechig (W3) [Adelung]


* Umzechig, adj. et adv. ein im Hochdeutschen völlig unbekanntes Wort. Sie wissen wohl, ihre Herrschaft über mich ist umzechig, Less. mehrere Personen üben ihre Herrschaft über mich nach der Reihe herum aus. S. Zeche.


Umzeichnen (W3) [Adelung]


Umzeichnen, verb. reg. act. 1. Umzeichnen, ich zeichne um, umgezeichnet, umzuzeichnen, anders zeichnen. Die Waaren umzeichnen. Auch eine Figur umzeichnen, von zeichnen, mit Linien abbilden. 2. Umzeichnen, ich umzeichne, umzeichnet, zu umzeichnen, rings umher bezeichnen.


Umziehen (W3) [Adelung]


Umziehen, verb. irreg. ( S. Ziehen.) 1. Umziehen, ich ziehe um, umgezogen, umzuziehen. (1) Von ziehen, in Menge oder mit seinem Gepäcke den Ort verändern, ist umziehen ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert. a) * Für umher ziehen, umher wandern, mit Verschweigung der vierten Endung des Ortes; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Sie ziehen um in der Wüsten, Es. 16, 8; sie ziehen darin herum. Er ist in der Welt umgezogen, herum, oder umher. b) Seine Wohnung verändern, aus einer Wohnung in die andere, aus einem Orte in den andern ziehen. Auch das Gesinde ziehet um, wenn es seine Herrschaft verändert, zu einer andern Herrschaft ziehet. (2) Von ziehen, trahere, als ein Activum. a) Zu Boden ziehen; am häufigsten im gemeinen Leben. Einen Baum umziehen. b) Von Kleidungsstücken, von welchen man das Wort ziehen oder anziehen gebraucht, ist umziehen, solche Kleidungsstücke umwechseln. Die Schuhe, die Strümpfe umziehen, sie von dem einen Fuße auf den andern ziehen. Aber sich umziehen, ist im gemeinen Leben, andere Kleider anlegen, sich umkleiden, c) * Für herum ziehen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es in einigen Gegenden im figürlichen Verstande üblich ist. Jemanden umziehen, ihr durch vergebliche Hoffnung aufhalten. Aufziehen, hat eine ähnliche Bedeutung. 2. Umziehen, ich umziehe, umzogen, zu umziehen. (1) Von ziehen, reisen. a) Um etwas herum ziehen, mit der vierten Endung des Ortes, folglich ein Activum. Wir umzogen das Gebirge Seir, 5 Mos. 2, 1. Wir umzogen das Land der Edomiter, Richt. 11, 18. b) * Herum oder umher ziehen, auch als ein Activum mit der vierten Endung des Ortes; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Wehe euch Schriftgelehrten und "Pharisäern", die ihr Land und Wasser umziehet, Matth. 23, 15; die ihr zu Lande und Wasser umher ziehet. Aber 2 Sam. 24, 8, und zogen das ganze Land um, ist das vorige umziehen mit diesem verwechselt, weil es hier um des beygefügten Accusativs willen heißen müßte, und umzogen das ganze Land. (2) Von ziehen, "trahere", um etwas her ziehen, mit dessen Meldung in der vierten Endung. Einen Wald mit Netzen umziehen. Das Bett mit Vorhängen umziehen. Der Himmel umziehet sich mit Wolken, ist mit Wolken umzogen. Hier, wo der Belt, mein Kolberg zu verschonen, Mit Dünen sein Gestad umzieht, Raml. Hier ist schlankes Immergrün, eure Schläfe zu umziehen.


Umzingeln (W3) [Adelung]


Umzingeln, verb. reg. act. ich umzingele, umzingelt, zu umzingeln, mit einem Kreise umgeben. Eine Stadt mit einem Walle umzingeln, wofür doch umgeben üblicher ist. Am häufigsten gebraucht man es wie umringen. Von Zuschauern umzingelt werden. Mit Gefahr umzingelt, umringet, umgeben.


Umzirken (W3) [Adelung]


Umzirken, verb. reg. act. ich umzirke, umzirkt, zu umzirken, mit einem Bezirk umgeben, einschließen; nur in der dichterischen Schreibart. Die Vorsicht, die den Lauf der Sterblichen umzirkt, Kästn.


Umzug (W3) [Adelung]


Der Umzug, des -es, plur. die -züge, von dem Zeitworte umziehen. 1. Die Handlung des Umziehens, obgleich nur selten, und vielleicht nur in einigen einzelnen Fällen. 2. Dasjenige, was um etwas her gezogen wird. Der Umzug eines Bettes, die Vorhänge, welche um dasselbe gezogen werden.


Unabänderlich (W3) [Adelung]


Unabänderlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht abändern oder ändern lässet. Daher die Unabänderlichkeit.


Unabbrüchig (W3) [Adelung]


Unabbrüchig, adj. et adv. welches in den Oberdeutschen Kanzelleyen als ein Nebenwort und in figürlichem Verstande am gewöhnlichsten ist, keinen Abbruch oder Nachtheil gewährend, da es denn so wohl mit der zweyten als dritten Endung verbunden wird. Unabbrüchig seines Rechtes oder seinem Rechte. Die reinere Hochdeutsche Schreibart kennet dieses Wort nicht. S. auch Abbruch.


Unabhängig (W3) [Adelung]


Unabhängig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von abhängig, doch nur in der figürlichen Bedeutung, in einem Dinge nicht gegründet, dessen Hülfe zu dem, was man ist, nicht bedürftig, demselben nicht unterworfen; mit einem Lateinischen Ausdrucke independent. Von jemanden unabhängig seyn. So auch die Unabhängigkeit.


Unablässig (W3) [Adelung]


Unablässig, -er, -ste, adj. et adv. ohne abzulassen, oder nachzulassen, und darin gegründet. Ein unablässiges Weinen. Am häufigsten als ein Nebenwort für unaufhörlich. Unablässig arbeiten, weinen u. s. f. Die Sonne brannte ihn unablässig auf den Kopf, Hermes. So auch die Unablässigkeit.


Unableglich (W3) [Adelung]


Unableglich, adj. et adv. welches nur in einigen Fällen von ablegen üblich ist. Ein unablegliches Capital, welches nicht abgelegt oder abgetragen werden kann, welches beständig auf einem Grundstücke stehen bleiben muß, ein eisernes. Unablegliche Zinsen, Leibrenten u. s. f. deren Capital nicht abgelegt werden kann, unablösliche. So auch die Unableglichkeit.


Unabsehbar (W3) [Adelung]


Unabsehbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht absehen, dessen Ende sich mit dem Auge nicht erreichen läßt. Schwarz liegt das unabsehbare Meer vor uns, Geßn. So auch die Unabsehbarkeit.


Unabsonderlich (W3) [Adelung]


Unabsonderlich, adj. et adv. was sich nicht absondern läßt. Daher die Unabsonderlichkeit.


Unächt (W3) [Adelung]


Unächt, S. Unecht.


Unachtbar,Unachtbarkeit (W3) [Adelung]


Unachtbar und Unachtbarkeit, zwey im Hochdeutschen ungewöhnliche Wörter, welche von einigen als Gegensätze von achtbar und Achtbarkeit gebraucht werden.


Unachtsam (W3) [Adelung]


Unachtsam, -er, -ste, adj. et adv. Mangel der Acht, d. i. der Aufmerksamkeit an den Tag legend und darin gegründet, als der Gegensatz des nicht so gebräuchlichen achtsam. Unachtsam seyn, werden. Ein unachtsames Betragen. So auch die Unachtsamkeit. Das Nebenwort unachtsamlich für unachtsam ist im Hochdeutschen völlig veraltet.


Unadelig (W3) [Adelung]


Unadelig, adj. et adv. nicht adelig, bürgerlich. Von unadeliger Geburt seyn. Unadelige Vasallen, im Gegensatze der adeligen.


Unähnlich (W3) [Adelung]


Unähnlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht ähnlich, verschiedene Unterscheidungsmerkmahle habend. Sie sind einander sehr unähnlich. So auch die Unähnlichkeit.


Unangenehm (W3) [Adelung]


Unangenehm, -er, -ste, adj. et adv. nicht angenehm, und in weiterm Verstande, was mit Widerwillen empfunden wird, und darin gegründet. Das ist mir sehr unangenehm. Eine unangenehme Witterung, ein unangenehmer Geschmack, Arbeit u. s. f. Das Unangenehme, was mit Widerwillen oder Abneigung empfunden wird.


Unangesehen (W3) [Adelung]


Unangesehen, adv. welche nur in den Kanzelleyen üblich ist, wo es so wie unerwogen, unermessen, und ähnliche Blumen mit der zweyten Endung gebraucht wird. Unangesehen seines Alters, d. i. ohne auf sein Alter Rücksicht zu nehmen, ungeachtet.


Unannehmlich (W3) [Adelung]


Unannehmlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht annehmlich so wohl in eigentlichem Verstande. Ein unannehmliches Geboth, welches nicht angenommen werden kann. Als auch für unangenehm. So auch die Unannehmlichkeit.


Unansässig (W3) [Adelung]


Unansässig, adj. et adv. nicht ansässig oder angesessen. Daher die Unansässigkeit.


Unansehnlich (W3) [Adelung]


Unansehnlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht ansehnlich, kein gutes äußeres Ansehen haben. Ein unansehnlicher Mensch. Das Pferd ist sehr unansehnlich. Daher die Unansehnlichkeit.


Unanständig (W3) [Adelung]


Unanständig, -er, -ste, adj. et adv. nicht anständig, dem richtigen Verhältnisse mit den Vollkommenheiten und dem Stande einer Person nicht gemäß. Ein unanständiges Betragen. Das ist einem Fürsten unanständig. Ingleichen in weiterer Bedeutung, dem äußern Wohlstande nicht gemäß.


Unanständigkeit (W3) [Adelung]


Die Unanständigkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft einer Handlung, da sie unanständig ist; ingleichen von Personen, die Fertigkeit dergleichen Handlungen zu begehen, die Fertigkeit dem Wohlstande zuwider zu handeln, alles Urtheil anderer von seinem Verhalten bey Seite zu setzen; ohne Plural. 2) Unanständige Handlungen, mit dem Plural.


Unanstößig (W3) [Adelung]


Unanstößig, -er, -ste, adj. et adv. nicht anstößig, keinen Anstoß verursachen und darin gegründet. Ein unanstößiges Verhalten. Daher die Unanstößigkeit.


Unart (W3) [Adelung]


Die Unart, plur. die -en, von Art, gehörige, gute Art oder Beschaffenheit; doch nur in einigen engern Bedeutungen. 1) Mangel der guten sittlichen Art oder Beschaffenheit einer Person, ohne Plural. Die Unart eines Kindes. 2) Von Art, zufällige, angenommene Beschaffenheit oder Fertigkeit, ist die Unart, als ein Concretum, folglich mit dem Plural, eine unanständige, dem angenommenen Wohlstande zuwider laufende Fertigkeit. Ein Kind hat viele Unarten an sich, wenn es viele solche Fertigkeiten angenommen hat. Da man denn auch wohl lasterhafte Fertigkeiten im gelinden und glimpflichen Verstande Unarten zu nennen pflegt. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist dafür Unförm üblich. S. Form. Anm. Der Unart, ein unartiges Kind, eine unartige Person, ist nur in den gemeinen Sprecharten, besonders Niederdeutschlandes, gangbar.


Unartig (W3) [Adelung]


Unartig, -er, -ste, adj. et adv. eine Unart enthaltend, und darin gegründet; so wohl den guten Sitten, angenommenen Begriffen der Wohlanständigkeit nicht gemäß. Ein unartiges Betragen. Ein unartiges Kind. Als auch im glimpflichen Verstande für die härtern lasterhaft, schändlich u. s. f. in welcher Bedeutung es auch 1 Sam. 20, 30. Apost. 2, 40. und 2 Thess. 3, 2 vorkommt. Daher die Unartigkeit, welches zuweilen für Unart in beyden Bedeutungen gebraucht wird.


Unaufhörlich (W3) [Adelung]


Unaufhörlich, adj. et adv. ohne Aufhören, ohne aufzuhören. Ein unaufhörliches Geschrey, Geschwätz. Es regnet unaufhörlich. Ich quäle mich unaufhörlich mit diesen nagenden Vorwürfen. Die Quelle fließet unaufhörlich fort. Daher die Unaufhörlichkeit, so doch seltener gebraucht wird.


Unauflöslich (W3) [Adelung]


Unauflöslich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht aufgelöset werden kann. Ein unauflöslicher Knoten. Besonders im figürlichen Verstande. Unauflöslich mit jemanden verbunden seyn. Ein unauflösliches Band. Daher die Unauflöslichkeit.


Unausbleiblich (W3) [Adelung]


Unausbleiblich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht ausbleibt, gewiß kommt oder geschiehet. Ich komme unausbleiblich. Ein unausbleibliches Verderben wird dich überraschen. Die Strafe ist unausbleiblich. Daher die Unausbleiblichkeit.


Unausforschlich (W3) [Adelung]


Unausforschlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht ausgeforschet werden kann; in der edlern Schreibart unerforschlich. Gottes Verstand ist unausforschlich, Es. 40, 28. So auch die Unausforschlichkeit.


Unausführlich (W3) [Adelung]


Unausführlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht ausführlich, nur einige Unterscheidungsmerkmahle enthaltend. Ein unausführlicher Begriff. So auch die Unausführlichkeit.


Unausgesetzt (W3) [Adelung]


Unausgesetzt, adj. et adv. was nicht ausgesetzet, beständig fortgesetzet wird. Ein unausgesetztes Gebeth. Unausgesetzt bethen, arbeiten. Es regnet unausgesetzt fort, ohne auszusetzen, unaufhörlich.


Unauslöschlich (W3) [Adelung]


Unauslöschlich, adj. et adv. was nicht ausgelöscht werden kann. Ein unauslöschliches Feuer. Ein unauslöschlicher Schimpf. Daher die Unauslöschlichkeit.


Unaussprechlich (W3) [Adelung]


Unaussprechlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht aussprechen, ingleichen sich nicht durch Worte ausdrucken lässet. Die Größe des Herren ist unaussprechlich, Ps. 145, 3. Paulus hörete unaussprechliche Worte, 2 Cor. 12, 4. Eine unaussprechliche Freude, Betrübniß. Sich unaussprechlich betrüben. Daher die Unaussprechlichkeit. Bey dem Kero unerrahhotlih.


Unbändig (W3) [Adelung]


Unbändig, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht bändigen, und in weiterm Verstande, was sich nicht in der gehörigen Zucht erhalten läßt. Ein unbändiges Pferd. Unbändig seyn. Ein unbändiges Weib, Sprichw. 7, 11. Unbändig lachen, laufen u. s. f. auf eine ausschweifende, zügellose Art. Daher die Unbändigkeit.


Unbarmherzig (W3) [Adelung]


Unbarmherzig, -er, -ste, adj. et adv. nicht barmherzig, d. i. Fertigkeit besitzend, aus anderer Noth keine Unlust zu empfinden, dabey unempfindlich zu seyn, und darin gegründet. Ein unbarmherziger Richter. Umbarmherzig seyn. Ein unbarmherziges Gemüth. Unbarmherzig mit jemanden umgehen. Ein unbarmherziges Betragen. Daher die Unbarmherzigkeit. Luthers unbarmherziglich, Ezech. 23, 25 ist veraltet.


Unbärtig (W3) [Adelung]


Unbärtig, -er, -ste, adj. et adv. keinen Bart habend. Ein unbärtiger Jüngling. Daher die Unbärtigkeit.


Unbaß (W3) [Adelung]


Unbaß, S. Unpaß.


Unbau (W3) [Adelung]


Der Unbau, plur. car. der Mangel des Baues, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort. Ein Feld in Unbau kommen lassen, es verwildern lassen, es nicht gehörig bauen.


Unbeantwortlich (W3) [Adelung]


Unbeantwortlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht beantworten lässet. Ein unbeantwortlicher Einwurf. Daher die Unbeantwortlichkeit.


Unbedacht (W3) [Adelung]


Unbedacht, adj. et adv. der Gegensatz von dem Bey- und Nebenworte bedacht, ohne gehörige Aufmerksamkeit auf seine Handlungen und deren Folgen, und darin gegründet, wofür doch unbedachtsam oder unbedächtig üblicher sind. Sehr unbedacht handeln. Ein unbedachter Mensch. Eine unbedachte Antwort.


Unbedacht (W3) [Adelung]


Der Unbedacht, plur. car. der Gegensatz von dem Hauptworte Bedacht, der Mangel der pflichtmäßigen Überlegung oder Aufmerksamkeit auf seine Handlungen und deren Folgen, die Unbedachtsamkeit. Etwas aus Unbedacht thun. Des Lichtes Glanz in dunkler Nacht Reitzt einer Mucke Unbedacht, Weiße. Woraus zugleich erhellet, daß dieses Wort nicht bloß in der dritten Endung vorkommt, wie in einigen Sprachlehren behauptet wird.


Unbedächtig (W3) [Adelung]


Unbedächtig, -er, -ste, adj. et adv. wie das Beywort unbedacht, im Gegensatze des bedächtig. Unbedächtig handeln, ohne Bedacht.


Unbedachtsam (W3) [Adelung]


Unbedachtsam, -er, -ste, adj. et adv. in eben diesem Verstande, im Gegensatze des bedachtsam. Ein unbedachtsamer Mensch. Eine unbedachtsame Handlung. Unbedachtsam antworten. Daher die Unbedachtsamkeit.


Unbedeckt (W3) [Adelung]


Unbedeckt, -er, -ste, adj. et adv. nicht bedeckt, ohne Bedeckung, im gemeinen Leben bloß. Mit unbedecktem Haupte.


Unbedeutend (W3) [Adelung]


Unbedeutend, -er, -ste, adj. et adv. keine Bedeutung habend, nichts bedeutend. Noch mehr im figürlichen Verstande, für unwichtig, unerheblich. Der Verlust ist sehr unbedeutend. Ein unbedeutender Einfall.


Unbedingt (W3) [Adelung]


Unbedingt, -er, -ste, adj. et adv. ohne Bedingung und figürlich, unumschränkt. Gott verdammet niemand unbedingt, ohne Rücksicht auf sein freyes Verhalten. Die unbedingte Gnade Gottes. Einen unbedingten Gehorsam von jemanden fordern, einen unumschränkten. So fern dingen auch irregulär abgewandelt wird, lautet dieses Wort auch unbedungen. Der unbedungene Rathschluß Gottes von unserer Seligkeit; obgleich die reguläre Form die gewöhnlichste ist. Daher die Unbedingtheit; Unbedungenheit aber ist nicht gewöhnlich.


Unbeerbt (W3) [Adelung]


Unbeerbt, adj. et adv. der Gegensatz von beerbt, keine rechtmäßige Leibeserben, d. i. keine Kinder habend oder hinterlassend. Unbeerbt seyn. Unbeerbt sterben.


Unbefangen (W3) [Adelung]


Unbefangen, adj. et adv. auf keine nachtheilige Art eingeschränkt. Ein aufgeklärtes und unbefangenes Gemüth, welches von keinen Vorurtheilen oder Leidenschaften eingeschränkt wird, ein unbefangenes Gewissen, nicht ein reines Gewissen, sondern ein aufgeklärtes, welches durch keine Grundsätze auf eine zu ängstliche Art eingeschränket wird. Es ist von dem Zeitworte befangen, welches ehedem mit einer Befriedigung umfangen oder umgeben, figürlich aber auch auf allerley Art einschränken, bedeutete. Ehedem sagte man, vor Gericht, oder mit einem Prozesse befangen seyn, mit einer Krankheit, mit Schlaf befangen seyn, befallen; mit Liebe gegen eine Person befangen seyn, Liebe gegen sie empfinden.


Unbefleckt (W3) [Adelung]


Unbefleckt, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von befleckt, nicht befleckt, auch im figürlichen Verstande. Ein unbeflecktes Gewissen, welches sich keiner vorsetzlichen Schuld bewußt ist. Ein unbefleckter Wandel. In engerer Bedeutung, von keinen Vergehungen wider die Keuschheit besteckt. Selig ist die Unfruchtbare, die unbefleckt ist, Weish. 3, 13. Das Ehebett unbefleckt erhalten. Im figürlichen Verstande schon bey dem Kero und Notker ungeflecchot. Daher die Unbeflecktheit.


Unbefugniß (W3) [Adelung]


Die Unbefugniß, bey einigen das Unbefugniß, des -sses, plur. inus. der Gegensatz von Befugniß, der Mangel des moralischen Vermögens oder des Rechtes, etwas zu thun oder zu lassen.


Unbefugt (W3) [Adelung]


Unbefugt, -er, -ste, adj. et adv. nicht befugt, keine Befugniß zu etwas haben. Du bist unbefugt, dieses zu thun. Eine sehr unbefugte Handlung, wozu man keinen Fug, kein Recht hat. Daher die Unbefugtheit, der Zustand, da eine Person oder Handlung unbefugt ist.


Unbegreiflich (W3) [Adelung]


Unbegreiflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von begreiflich, was nicht begriffen, wovon keine anschauende Erkenntniß erlanget werden kann. Das ist mir unbegreiflich. Ein unbegreifliches Geheimniß. Unbegreiflich klein. Daher die Unbegreiflichkeit. Die Unbegreiflichkeit Gottes.


Unbehaglich (W3) [Adelung]


Unbehaglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von behaglich. Das ist mir unbehaglich, unangenehm. So auch die Unbehaglichkeit.


Unbeherzt (W3) [Adelung]


Unbeherzt, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von beherzt, Mangel an Herz oder Beherztheit haben, ein glimpflicher Ausdruck für das härtere feige. Daher die Unbeherztheit.


Unbehülflich (W3) [Adelung]


Unbehülflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von behülflich. 1) Unfähig sich selbst zu helfen, wo es doch nur in engerm Verstande von einer solchen Unfähigkeit gebraucht wird, welche entweder von der Masse des Körpers, oder von dem Mangel der Leibeskräfte herrühret. Ein alter Mann ist unbehülflich, Gell. In dieser Bedeutung wird der Gegensatz behülflich nicht leicht gebraucht. 2) Fertigkeit besitzend, andern die nöthige und mögliche Hülfe zu verweigern, und darin gegründet. Sehr unbehülflich seyn. Ein neidischer, unbehülflicher Mann. Ein unbehülfliches Betragen. So auch die Unbehülflichkeit, in beyden Bedeutungen.


Unbehuthsam (W3) [Adelung]


Unbehuthsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von behuthsam, auf eine tadelhafte Art unbemühet, sich vor Fehlern und Gefahr zu hüthen, und darin gegründet, Unbehuthsam seyn. Ein unbehuthsamer junger Mensch. Unbehuthsame Reden. Ein unbehuthsames Betragen. So auch die Unbehuthsamkeit.


Unbekannt (W3) [Adelung]


Unbekannt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von bekannt. 1) Was man nicht kennet, was viele nicht kennen. Ein unbekannter Mensch. Unbekannte Thiere. Er ist mir ganz unbekannt geworden, ich kenne ihn fast nicht mehr. Ein unbekannter Weg, ein unbekanntes Land. 2) In weiterer Bedeutung, was man nicht weiß. Das ist mir unbekannt, ich weiß nichts davon. Das ist mir nicht unbekannt, ich weiß etwas davon. Der alte Übersetzer Isidors, Ottfried und seine Zeit genossen, gebrauchen dafür unchund, unkund, unkundig, welches jetzt nur subjective, nicht aber objective gebraucht wird.


Unbekümmert (W3) [Adelung]


Unbekümmert, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von bekümmert. Um etwas unbekümmert seyn, sich nicht darum bekümmern, so wohl keine Bekümmerniß oder Sorge deßwegen empfinden, als auch im weitern Verstande, nicht darnach fragen, keine Aufmerksamkeit darauf richten. Unbekümmert um ihren Vorzug, handelt sie (die Demuth) freymüthig, Gell. Darum lassen sie sich unbekümmert, bekümmern sie sich nicht darum, fragen sie darnach nicht.


Unbelebt (W3) [Adelung]


Unbelebt, -er, este, adj. et adv. der Gegensatz von belebt. 1) Eigentlich, kein physisches Leben habend, wofür doch leblos üblicher ist. Ein unbelebter Stein. Mein Schmerz durchdringt den unbelebten Hain, Cron. 2) Figürlich, der nöthigen gesellschaftlichen Lebhaftigkeit auf eine fehlerhafte Art beraubt, und darin gegründet. Ein unbelebter Mensch. Sehr unbelebt seyn. In welchem Verstande man auch das Hauptwort die Unbelebtheit gebraucht.


Unbelesen (W3) [Adelung]


Unbelesen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von belesen. In einem Buche unbelesen seyn, nicht viel darin gelesen haben. Auch absolute, sehr unbelesen seyn, nicht viele Bücher gelesen haben. Ein unbelesenes junges Frauenzimmer. So auch die Unbelesenheit.


Unbelieben (W3) [Adelung]


Das Unbelieben, des -s, plur. car. der Gegensatz von Belieben, Mißbelieben, welches doch schon einen etwas stärkern Grad ausdruckt, Mangel des Gefallens an oder mit einer Sache. Unbelieben an etwas empfinden.


Unbemerkt (W3) [Adelung]


Unbemerkt, adj. et adv. was nicht bemerkt wird. Konnte dir dieser Gram wohl unbemerkt bleiben?


Unbenannt (W3) [Adelung]


Unbenannt, adj. et adv. der Gegensatz von bekannt, auch in der Rechenkunst, wo unbekannte Zahlen so viel als unbestimmte sin, wo zwar die Menge der Einheiten, nicht aber die Art derselben bezeichnet wird.


Unbenommen (W3) [Adelung]


Unbenommen, adj. et adv. nicht benommen, welches indessen als ein Nebenwort am üblichsten ist, für ungehindert, unverbothen. Es bleibt die solches zu thun unbenommen.


Unbequem (W3) [Adelung]


Unbequem, -er, -ste, adj. et adv. nicht bequem. Unbequem sitzen, liegen, wohnen. Das ist mir unbequem. Eine unbequeme Wohnung. Zuweilen auch für unangenehm, was zur unbequemen Zeit geschiehet. Hier wird kein unbequemer Besucher, Und keiner, welcher kein Freund ist, gesehn, Gieseke.


Unbequemlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unbequemlichkeit, plur. die -en, der Gegensatz von Bequemlichkeit. 1) Der Zustand, da ein Ding unbequem ist, ohne Plural. Die Unbequemlichkeit eines Ortes. 2) Ein unbeque- mer Umstand, eine unbequeme Eigenschaft. Die Unbequemlichkeiten der Reise.


Unberathen (W3) [Adelung]


Unberathen, adj. et adv. nicht berathen. 1) Ohne Rathgebung anderer; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Fehler, die die Menschen berathen und unberathen an ihrer Gesundheit begehen, Berl. Bibl. 2) Von berathen, ein Kind ausstatten, ist unberathen unausgestatten, und in weiterm Verstande, unverheirathet, besonders von Töchtern, welche Bedeutung im Hochdeutschen gleichfalls selten mehr verkommt. Eine Tochter, die noch unberathen ist, Sir. 42, 9.


Unberedsamkeit (W3) [Adelung]


Die Unberedsamkeit, plur. car. der Mangel der Beredsamkeit. Das Beywort unberedsam, für unberedt ist nur noch hin und wieder im gemeinen Leben üblich.


Unberedt (W3) [Adelung]


Unberedt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von beredt. Jemand ist unberedt, welcher wenig spricht, besonders, wo er mehr sprechen sollte. In engerer Bedeutung ist man unberedt, wenn man der Gabe wohl zu reden beraubt ist.


Unberitten (W3) [Adelung]


Unberitten, adj. et adv. nicht beritten. 1) Ein unberittenes Pferd, welches noch nicht zugeritten ist. 2) In einem andern Verstande ist jemand unberitten, wenn er mit keinem Pferde versehen ist, wo er es doch seyn sollte. Unberittene Dragoner, Reiter, Husaren, welche keine Pferde haben.


Unberufen (W3) [Adelung]


Unberufen, adj. et adv. der Gegensatz von berufen. 1) Ohne den gehörigen Beruf zu etwas habend. Sich unberufen in etwas mengen. 2) Keinen üblen Ruf habend, doch nur in einigen Gegenden, besonders Niederdeutschlandes; unberüchtigt.


Unberühmt (W3) [Adelung]


Unberühmt, -er, -este, adj. et adv. nicht berühmt. Er ist nicht unberühmt, hat einigen Rum.


Unbeschadet (W3) [Adelung]


Unbeschadet, adv. von dem veralteten beschaden, beschädigen, welches nur als ein Nebenwort mit der zweyten Endung gebraucht wird, da es so wohl vor als auch, und zwar am häufigsten, hinter dem Genitiv stehet, ohne Nachtheil. Das kann deiner Ehre unbeschadet geschehen, ohne daß deine Ehre dabey ein Nachtheil widerführe. Unbeschadet seines Ansehens, ohne Nachtheil desselben. Unbeschädigt hingegen ist als ein ordentliches Bey- und Nebenwort üblich, ohne erlittenen Schaden.


Unbescheid (W3) [Adelung]


* Der Unbescheid, des -es, plur. car. ein im Hochdeutschen völlig veraltetes Wort. Zu leugnen dieß, was sie gelehret jederzeit, Daß dieß sey Christus Lehr, ist lauter Unbescheid, Opitz. Wo es für Unverstand oder auch Unwissenheit zu stehen scheinet. S. Bescheid.


Unbescheiden (W3) [Adelung]


Unbescheiden, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem Bey- und Nebenworte bescheiden, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, besonders fertig und geneigt, sich ungegründete Rechte oder Freyheiten anzumaßen, und darin gegründet. Unbescheiden in seinen Forderungen, Bitten u. s. f. seyn. Eine unbescheidene Bitte. Eine unbescheidene Antwort, welche mit Verletzung der dem andern gebührenden Achtung ertheilet wird.


Unbescheidenheit (W3) [Adelung]


Die Unbescheidenheit, plur. die -en, der Gegensatz der Bescheidenheit. 1) Die Eigenschaft, der Zustand, da eine Person oder Sache unbescheiden ist, ohne Plural. 2) Unbescheidenen Handlungen, Ausdrücke u. s. f. mit dem Plural.


Unbescholten (W3) [Adelung]


Unbescholten, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bescholten, frey von öffentlichem entehrenden Tadel. Ein unbescholtenes Leben. Ein unbescholtener Mann, welchem von seinen Zeitgenossen keine entehrende Vorwürfe gemacht werden.


Unbeschreiblich (W3) [Adelung]


Unbeschreiblich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht beschrieben, durch Worte seinem ganzen Umfange nach nicht ausgedruckt werden kann. Unbeschreiblich viel, groß, sehr u. s. f. Unbeschreibliche Schmerzen empfinden. Daher die Unbeschreiblich- keit. Unbeschrieben hingegen ist, was noch nicht beschrieben ist; ein unbeschriebenes Papier, Land u. s. f.


Unbeschwerlich (W3) [Adelung]


* Unbeschwerlich, adj. et adv. ohne Beschwerde zu verursachen; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, obgleich der Gegensatz beschwerlich vollkommen üblich ist. Ich habe mich in allen Stücken euch unbeschwerlich gehalten, 2 Cor. 11, 9.


Unbeschwert (W3) [Adelung]


Unbeschwert, -er, -este, adj. et adv. nicht beschwert. Ein unbeschwertes Grundstück, welches mit Abgaben, Schulden u. s. f. nicht beschwert ist. Besonders wird dieses Wort in der höflichen Sprechart des gemeinen Lebens als ein Nebenwort gebraucht, ohne ihnen Beschwerde zu verursachen, da es denn als ein höfliches Flickwort mit in die Rede eingeschoben wird. Geben sie mir unbeschwert das Buch, wenn es ihnen keine Beschwerde verursacht. Wollen sie unbeschwert diesen Punct lesen? Gell. In der anständigern Sprechart sind dafür andere Ausdrücke üblich.


Unbesonnen (W3) [Adelung]


Unbesonnen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem im Hochdeutschen größten Theils veralteten besonnen, ohne pflichtmäßige Aufmerksamkeit des Geistes, und darin gegründet. Unbesonnen handeln, reden. Ein unbesonnener Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzet, die pflichtmäßige Aufmerksamkeit seines Geistes bey seinen Handlungen zu unterlassen. Eine unbesonnene Antwort. So auch die Unbesonnenheit, so wohl von dem Zustande und der Fertigkeit, ohne Plural, als auch von unbesonnenen Handlungen mit dem Plural.

Anm. Da unbesonnen eigentlich ohne pflichtmäßigen Gebrauch seiner Sinne bedeutet, so erhellet schon daraus, daß es etwas mehr sagt, als unbedacht oder unbedachtsam, oder einen größern und härtern Grad dieser Unterlassung ausdruckt.


Unbestand (W3) [Adelung]


Der Unbestand, des -es, plur. car. der Gegensatz von Bestand, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Derjenige Zustand, da ein Ding nicht bestehet, keine lange und unverletzte Fortdauer hat. Ich sehe den Unbestand unserer Freundschaft vorher. Der Unbestand eines Vertrages, eines Kaufes. Ingleichen in engerm und figürlichem Verstande, diejenige Eigenschaft, da ein Ding wegen des Mangels der Rechtmäßigkeit oder der Wahrheit keine lange Fortdauer haben kann; in welchem Verstande es besonders in den Gerichten und Kanzelleyen, als ein glimpflicher Ausdruck für Ungültigkeit, ingleichen Unwahrheit, üblich ist. Der Unbestand eines Kaufes, dessen Ungültigkeit. Der Unbestand eines Vorgehens, dessen ungegründete Beschaffenheit, Unwahrheit. 2) Die Fertigkeit, seine Entschließungen und Neigungen ohne gegründete Ursache zu ändern, die Unbeständigkeit; besonders, um des Sylbenmaßes willen, bey den Dichtern.


Unbeständig (W3) [Adelung]


Unbeständig, -er, -ste, adj. et adv. Unbestand habend, der Gegensatz von beständig, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1) In der ersten Bedeutung des vorigen Hauptwortes, nicht lange auf einerley Art fortdauernd. Wir haben sehr unbeständiges Wetter, sehr veränderliches. Unbeständige Farben, welche leicht verschießen. 2) Geneigt, und Fertigkeit besitzend, seine Neigungen und Entschließungen ohne gegründete Ursache zu ändern; veränderlich. Unbeständig seyn. Das unbeständige Glück.


Unbeständigkeit (W3) [Adelung]


Die Unbeständigkeit, plur. inusit. die Eigenschaft, da ein Ding unbeständig ist, besonders in der zweyten Bedeutung, wie Unbestand 2. Die Unbeständigkeit des Wetters, der Farben. Die Unbeständigkeit einer Person.


Unbestechlich (W3) [Adelung]


Unbestechlich, -er, -ste, adj. et adv. unfähig, bestochen zu werden. Die unbestechliche Treue. Daher die Unbestechlichkeit.


Unbestehend (W3) [Adelung]


* Unbestehend, adj. et adv. nicht bestehend, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, welches über dieß wider die Analogie der Deutschen Sprache ist, wo un nicht leicht mit Mittelwörtern der gegenwärtigen Zeit zusammen gesetzt wird. Auch vielen hat beliebt, aus unbestehenden Sachen Lieb, Ehre, Tugend, Glück und Fieber Gott zu machen, Opitz.


Unbestimmt (W3) [Adelung]


Unbestimmt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von bestimmt. 1) Wovon keine oder doch nicht die nöthigen Merkmahle angegeben sind, und darin gegründet. Die Zeit unbestimmt lassen. Ein unbestimmter Ausdruck. Sich sehr unbestimmt ausdrucken. Eine unbestimmte Zahl, ( S. Unbenannt) 2) Nicht so zu etwas bewogen, daß das Gegentheil moralisch unmöglich werde. So auch die Unbestimmtheit.


Unbetrübt (W3) [Adelung]


Unbetrübt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von betrübt, nicht betrübt.


Unbetrüglich (W3) [Adelung]


Unbetrüglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von betrüglich, unsere Erwartung nicht zu unserm Nachtheile vorsetzlich unerfüllt lassend. Eine unbetrügliche Hoffnung, welche uns nicht betrieget. Im passiven Verstande, z. B. Gott ist unbetrüglich, kann nicht hintergangen werden, ist es um der Zweydeutigkeit willen, veraltet. So auch die Unbetrüglichkeit. Siehe auch Untrieglich.


Unbeweglich (W3) [Adelung]


Unbeweglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von beweglich. 1) Was sich nicht bewegen lässet. Bewegliche und unbewegliche Güter. Das Vordertheil am Schiff blieb unbeweglich stehen, Apost. 27, 41. Auch was sich selbst nicht bewegt. Unbeweglich da sitzen. 2) Figürlich ist jemand unbeweglich, wenn er sich von nichts von seiner Entschließung abbringen lässet, und in engerer Bedeutung, wenn er sich durch nichts bewegen, d. i. zu Empfindungen des Mitleidens bringen lässet. So auch die Unbeweglichkeit. Die biblische Bedeutung, ein unbewegliches Reich, für unvergängliches, Ebr. 12, 27, 28, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.


Unbeweislich (W3) [Adelung]


Unbeweislich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht bewiesen werden kann, wofür doch unerweislich edler und gewöhnlicher ist. So auch die Unbeweislichkeit.


Unbewohnbar (W3) [Adelung]


Unbewohnbar, adj. et adv. -er, -ste, was nicht bewohnet werden kann. Daher die Unbewohnbarkeit.


Unbewußt (W3) [Adelung]


Unbewußt, adv. der Gegensatz von bewußt, welches doch nur als ein Nebenwort gebraucht wird. Alles das ist mir unbewußt. Es ist mir unbewußt, was damit geschehen ist. Es ist mir nicht unbewußt, ich weiß es, es ist mir wissend. Auch für nicht erinnerlich mit seyn als ein Reciprocum und der zweyten Endung des Nennwortes. Er war sich seiner unbewußt, nicht bewußt. Aber für, ich bin mir dieses Fehlers unbewußt, sagt man lieber, nicht bewußt. Seiner unbewußt, ohne sein Wissen ist im Hochdeutschen nicht gewöhnlich. Das Hauptwort der Unbewußt, der Zustand des nicht Wissens, als der Gegensatz von der Bewußt wird selten gebraucht.


Unbezeugt (W3) [Adelung]


Unbezeugt, adj. et adv. welches doch seltener vorkommt, durch kein Zeugniß bekannt gemacht, als der Gegensatz von bezeugt. Gott hat sich selbst nicht unbezeugt gelassen, Apost. 14, 17. Ja er, zu dessen Licht kein irdisch Auge steigt, Ließ keinem Sterblichen sein Wesen unbezeugt, Gieseke.


Unbezwinglich (W3) [Adelung]


Unbezwinglich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht bezwungen werden kann. Eine unbezwingliche Leidenschaft. Und ein verliebtes Herz allein Sollt unbezwinglich seyn? Gell. Daher die Unbezwinglichkeit.


Unbiegsam (W3) [Adelung]


Unbiegsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von biegsam, was sich nicht oder doch schwer biegen läßt. Auch im figürlichen Verstande. Ein unbiegsames Gemüth. So auch die Unbiegsamkeit. Bey dem Notker unbouglih.


Unbild (W3) [Adelung]


* Das Unbild, des -es, plur. die -er, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches und nur im Oberdeutschen übliches Wort, eine ungestaltete Figur, eine abscheuliche Gestalt zu bezeichnen; wo un einem sehr harten Nebenbegriff bezeichnet, wie in Ungeheuer u. s. f.


Unbilde (W3) [Adelung]


* Die Unbilde, plur. die -n, ein gleichfalls nur im Oberdeutschen übliches, im Hochdeutschen aber ganz fremdes Wort, Unbilligkeit, Unrecht zu bezeichnen. Wir wollen die zugefügte Unbilde der allgemeinen Ruhe gern aufopfern, in einer Oberd. Staatsschrift. Bey allen bisher getragenen Unbilden, ebendas. In einigen Gegenden das Unbild, die Unbill. Es ist von dem veralteten Bill, dem Stammworte von billig, S. Billig.


Unbildlich (W3) [Adelung]


Unbildlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bildlich, kein Bild enthaltend, besonders im figürlichen Verstande. Ein unbildlicher Ausdruck, der kein sinnliches Bild enthält.


Unbillig (W3) [Adelung]


Unbillig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von billig. 1) Dem unvollkommenen Rechte anderer zuwider und darin gegründet. Unbillig mit jemanden umgehen. Eine unbillige Strafe. Ein unbilliger Preis. Jemanden unbillig hassen., ohne rechtmäßige Ursache. Unbilliger Weise. 2) Geneigt, Fertigkeit besitzend, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln. Ein unbilliger Mann.


Unbilligkeit (W3) [Adelung]


Die Unbilligkeit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, da ein Ding oder eine Handlung unbillig ist, ingleichen die Fertigkeit, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu handeln, ohne Plural. 2) Eine unbillige Handlung selbst; mit dem Plural.


Unblutig (W3) [Adelung]


Unblutig, -er -ste, adj. et adv. nicht blutig, besonders von Dingen, welche gewöhnlich blutig zu seyn pflegen. Ein unblutiger Sieg, welcher mit keinem Blutvergießen verbunden ist. Ein unblutiges Opfer, mit welchem Ausdrucke die Opferung des Leibes Christi in der Messe der Römischen Kirche belegt wird.


Unboth (W3) [Adelung]


Das Unboth, des -es, plur. die -e, von Both, ein gebothener Preis, ein unannehmliches Geboth; ein nur im gemeinen Leben einiger Gegenden übliches Wort, wofür in der anständigern Sprechart Mißgeboth gebraucht wird.


Unbrauchbar (W3) [Adelung]


Unbrauchbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht gebraucht werden kann. Unbrauchbar seyn, werden. Unbrauchbare Werkzeuge. Wo die Gewalt unbrauchbar ist, Bedient ein Weiser sich der List, Haged. Daher die Unbrauchbarkeit.


Unbußfertig (W3) [Adelung]


Unbußfertig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von bußfertig im theologischen Verstande, von der Buße vorsetzlich abgeneigt. Ein unbußfertiges Gemüth. Daher die Unbußfertigkeit.


Uncatholisch (W3) [Adelung]


Uncatholisch, S. Unkatholisch.


Unchrist (W3) [Adelung]


Der Unchrist, des -en, plur. die -en, im Gegensatze eines Christen, ein jeder, der kein Christ ist, im weitesten Verstande dieses Wortes, wo doch in engerer Bedeutung Mahomedaner und Heiden, welche ihren Religionsbegriff durch Grausamkeit der Gemüthsart verhaßt gemacht haben, am häufigsten Unchristen genannt werden; da man denn auch wohl unmenschliche, grausame Personen, wenn sie sich gleich äußerlich zur christlichen Religion bekennen, mit diesem Nahmen zu belegen pflegt.


Unchristlich (W3) [Adelung]


Unchristlich, -er, -ste, adj. et adv. im Gegensatze des christlich. 1) Den Nahmen Christi nicht bekennend. Unchristliche Nationen, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennen; in welcher Bedeutung es doch am seltensten gebraucht wird. 2) Der Religion Christi nicht gemäß; am häufigsten im engern Verstande, auf eine den Lehren Christi zuwider laufende harte, unbillige und grausame Art. Unchristliche mit jemanden umgehen. Eine unchristliche Begegnung. In welchem Verstande man auch wohl das Hauptwort die Unchristlichkeit gebraucht.


Uncke (W3) [Adelung]


Die Uncke, S. Unke.


Und (W3) [Adelung]


Und, ein Bindewörtchen, und zwar das einfachste in der ganzen Sprache, welches bloß das Daseyn eines Dinges neben dem andern bezeichnet. Es verbindet aber, 1. Einzelne Wörter, Begriffe und Umstände, da es denn allemahl zwischen den beyden Wörtern oder Begriffen gesetzt wird, welche es verbindet, und sich auf Wörter aller Art erstrecket. Groß und schwer. Ein kluger und gelehrter Mann. Könige und Fürsten, Weise und Unweise, Arme und Reiche. Ich und du wir und sie. Ehre und Gut aufopfern. Heute und morgen. Hin und her gehen. Essen und trinken. Sehen und hören. Da diese Häufung der Bindewörter in der edlern Schreibart in den meisten Fällen veraltet, und, eines vermeinten Nachdruckes wegen, nur noch im Oberdeutschen und in der Beredsamkeit der Kanzelleyen üblich ist, so wird es auch im Hochdeutschen nicht gern mehr in diesem Falle gebraucht, daher man ein nachdem und alldieweil und ähnliche Blumen gern den Kanzelleyen überläßt. Wohl aber lassen sich in manchen Fällen Vorwörter durch diese Partikel verbinden. Er kam von und aus Frankfurt. Mit und aus der Hand essen. Welches denn doch nur bey Vorwörtern Statt findet, welche einerley Endung regieren. Durch und aus dem Hause laufen, beleidigt Analogie und Wohlklang. Besonders wird ein und dasselbe Vorwort sehr häufig wiederhohlet, und alsdann mit und verbunden, da es denn die Gestalt eines Nebenwortes erhält. Durch und durch, durch die ganze Masse. Über und über, über die ganze Oberfläche. Nach und nach, allmählig. Das veraltete für und für u. s. f. Daß diese Partikel nur einerley Casus verbinden könne, der Glanz der Sonne und der Sterne; daß sie, wenn mehrere auf einander folgende Wörter verbunden werden sollen, nur allein zwischen den beyden letzten stehet; Religion, Tugend, Pflicht und Gewissen verachten; ein frommer, gelehrter, rechtschaffener und überaus gewissenhafter Mann, ist schon in allen Sprachlehren angemerket worden. Indessen wird, um eines Nachdruckes willen, auch wohl das und in solchem Falle mehr als Ein Mahl wiederhohlet. Religion, und Tugend, und Pflicht, und Gewissen verachten. Noch häufiger wird es in der nachdrücklichen affectvollen Schreibart in solchen Fällen ganz verschwiegen. Der große Corneille starb arm, voll Verdruß, voll Unmuth. Man wird dein Geschrey nicht hören, deine Thränen nicht sehen. Wie wird man die Tugend lieben, sie ehren, wenn alles, was wir lesen, alles, was wir sehen, sie unter die Füße getreten, unbelohnt, ungeachtet, im Staube der Vergessenheit zeigt? Wo die pathetische Sprache ein dreymahliges und verschwiegen hat. Indessen muß man sich hier hüthen, daß man, indem man das Schleppende de mehrmahligen und vermeiden will, nicht in den entgegen gesetzten Fehler des allzu abgebrochenen und nicht zusammen hangenden verfalle, welcher bey so vielen unserer neuern Schriftsteller, wenn sie empfindsam schreiben wollen, durch eine widerwärtige Härte Ohr und Geschmack beleidigt. 2. Einzelne Sätze einer Periode, und zwar, 1) Eigentlich, auf die einfachste Art, so daß bloß das neben einander Seyn derselben ausgedruckt werden soll, da denn das Zeitwort, wenn es sich auf ein und eben dasselbe Subject beziehet, sein Nenn- oder Fürwort verlieret. Cajus kam und weinte. Ich stehe hier und warte. Er liegt da und ist krank. Mein Freund kam und hohlte mich ab. Sehe hin und thue deßgleichen. Aber auch mit veränderten Subjecten, da sich denn dessen Gebrauch sehr weit erstrecket. Nur die Erziehung unter den städtischen Sitten, und die Gesellschaften deiner Freunde haben dir ein Vorurtheil für das Landleben eingeflößt. Sie sagte, sie wäre unruhig, und das war eben schlimm, Gell. Hier wirst du unter den sanften Tönen der Nachtigall einschlummern, und wenn du ruhen wirst, wird der Mond mit stillem Schimmer in dein Gemach scheinen. Die Sterne glänzen in der Nacht weit heller als am Tage, und in der Finsterniß des Grabes leuchten die Verdienste weit heller, als wenn sie das Licht des Lebens verdunkelt, Weiße. Indessen verzehrt sich meine arme Julie, und ich verzehre mich mit ihr, ebend. Da stand sie, das süße Mädchen! schluchzte, - küßte, mich, - segnete mich; - und ich habe dir in deiner letzten Angst keinen Trost zugesprochen? ebend. 2) Indessen wird es auch zuweilen in solchen Fällen gebraucht, wo mehr als eine bloße einfache Verbindung zwischen den Sätzen angedeutet werden soll, da es denn oft zierlich die Stelle anderer Bindewörter vertritt. Besonders für so, eine Wirkung oder Folge einer vorher gegangenen wirkenden Ursache zu bezeichnen, in der affectvollen Schreibart. Harre, und du wirst sehen, daß die Übel zu deinem größern Glücke dienen, Gell. für: so wirst du sehen. Bestreu den Weg mit Gold, Und Ehrgeiz, Lieb und Ruhm sind deinen Wünschen hold, Weiße. In einigen Fällen dient es manchen Vorwörtern zur Begleitung, doch nur alsdann, wenn sich eine einfache Verbindung mit dem Vorhergehenden denken lässet. Die wichtigsten Thaten sind mit Wolken bedeckt, und doch wird ein altkluger Geschichtschreiber den Romanschreiber verachten. 3. Ganze Perioden. Obgleich eine Periode eigentlich eine vollständige für sich bestehende Rede ist, so kann sie doch auf mancherley Art mit dem vorher gehenden verbunden werden, und dieß ist eigentlich das Amt der Bindewörter. Unser und verbindet indessen eigentlich nur die einzelnen Wörter, Begriffe und Sätze einer Periode, aber nicht leicht ganze Perioden, ausgenommen in einigen Fällen. Besonders in Fragen, Einwürfen und Gesprächen, wenn eine Person ihre Rede unmittelbar mit der vorher gegangenen Rede des andern verbindet. Ich habe dir recht viel zu sagen. - Und was denn? Dor. Gefällt es dir nicht auch? Ists nicht ein schönes Band? Sylv. Ich seh nichts schönes dran? Dor Und kommt von Damons Hand! Er ist nichts weniger als mein Freund. - Und sie haben ihm doch so viele Wohlthaten erwiesen. Sie sind ein so reicher Mann, - und wenn ich es nun auch wäre? Welches denn in manchen Fällen auch in den Reden einer und eben derselben Person Statt findet, wo, besonders in der vertraulichen Sprechart, ganze Perioden auf diese Art mit einander verbunden werden. Und höre nur, dein guter Freund u. s. f. Gell. Und wenn die Liebe nichts ist als eine Pflicht, so wundert michs, wie sie so viele Herzen an sich ziehen kann, Gell. Welche derbe grobe Speise! Und ihr zankt euch noch um sie? Michael der Dichter. Als die Sprache sich noch mehr in ihrer rohen Einfalt und Einförmigkeit bestand, war es sehr gewöhnlich, in der erzählenden Schreibart die Perioden oder Theile der Erzählung vermittelst dieser Partikel mit einander zu verbinden. Diese Verbindungsart ist nicht nur noch in den niedrigen Sprecharten des großen Haufens anzutreffen, sondern herrschet auch in der Deutschen Bibel, nach dem Muster des Hebräischen, welches so, wie fast alle alte unausgebildete Sprachen, diese Verbindungsart gleichfalls hat. Am Anfange schuf Gott Himmel und Erde. Und die Erde war wüste und leer, und es war finster auf der Tiefe, und der Geist Gottes schwebete auf dem Wasser. Und Gott sprach u. s. f. Allein, seitdem der gute Geschmack mehr Wohlklang und Abänderung auch in die Sprache und Schreibart eingeführet hat, hat man diese Art, die Perioden zu verbinden, völlig verbannet, welches desto nothwendiger war, da das und zur Verbindung der Wörter und einzelnen Sätze der Perioden ohnehin nur häufig genug vorkommt. In sehr nachdrücklichen Reden kann diese Partikel auch alsdann eine ganze Rede anfangen, wenn diese als die Fortsetzung der vorher gegangenen Empfindung und Beschäftigung des Gemüthes vorgestellet wird. So fängt Günther sein bekanntes Gedicht, an seinen erzürnten Vater, mit dieser Partikel an: Und wie lange soll ich noch dich, mein Vater, selbst zu sprechen, Mit vergeblichem Bemühn, Hoffnung, Glück und Kräfte schwächen?

Anm. 1. Da diese Partikel unmittelbar verbindet, so leidet sie, wenn sie zur Verbindung einzelner Wörter dienet, das Komma so wenig vor sich als nach sich. Himmel und Erde; reich und schön; er saß und schlief. Wohl aber wird sie, wenn sie zur Verbindung mehrerer Sätze einer Periode dienet, von dem vorher gehenden Satze mit einem Komma abgesondert. Hier wollen wir im Schatten uns lagern, und im weichen Grase dem Gesange der Vögel zuhören. Nur dann, wenn dieses und in einer pathetischen Rede die Stelle eines andern Bindewortes vertritt, leidet es zuweilen auch ein Semi-Kolon vor sich.

Anm. 2. Dieses alte Bindewort lautet schon in dem Isidor, bey dem Kero u. s. f. endi, enti, inti, unte, unde, im Angels. und Engl. and, im Isländ. end, im Nieders. un, bey den Krainerischen Wenden inu, jen. Da das n oft ein zufälliger, den nordischen Mundarten vorzüglich eigener Nasenlaut ist, so scheinet das Latein. et und Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - damit verwandt zu seyn; bey dem Kero kommt wirklich Ein Mahl edo für enti vor, wenn es kein Schreib- oder Druckfehler ist. Die ältesten Schriftsteller gebrauchen dieses und nicht so häufig, als wir heutiges Tages, sondern lassen dasselbe mit dem veralteten ioh, welches mit auch verwandt zu seyn scheinet, abwechseln. Ottfried gebraucht häufiger ioh, als und; Kero aber verbindet gern beyde enti joh, inti joh, inti noh, für und. Das Lat. etiam, ist aus zwey ähnlichen Partikeln zusammen gesetzt.


Undank (W3) [Adelung]


Der Undank, des -es, plur. car. eigentlich Mangel, Abwesenheit des pflichtmäßigen Dankes; ingleichen im härtern Verstande, die dem pflichtmäßigen Danke entgegen gesetzte Gemüthsbeschaffenheit und Handlung zu bezeichnen, Beleidigung des Wohlthäters anstatt des schuldigen Dankes. Und gehet bey ihnen unter einander her, Blut, Mord, Diebstahl, -Undank, u. s. f. Weish. 14, 26. Undank ist der Welt Lohn. Undank ist das größte Laster. Man diene, wie man will, so hat man Undank davon. Wo es so wohl von der Gemüthsbeschaffenheit, für Undankbarkeit, als auch von den darin gegründeten Handlungen gebraucht wird. Schon in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Unthang.


Undankbar (W3) [Adelung]


Undankbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dankbar, geneigt und Fertigkeit besitzend, empfangene Wohlthaten nicht mit thätiger Liebe zu erwiedern, und darin gegründet. Undankbar seyn. Ein undankbares Gemüth. Undankbar handeln. Sich gegen jemanden undankbar erweisen. Ein Undankbarer. So auch die Undankbarkeit, plur. inus. diese Gemüthsbeschaffenheit, Fertigkeit. Schon bey dem Notker und im Tatian undanchpar, unthancpar. Undankbarlich für undankbar ist veraltet.


Undauung (W3) [Adelung]


* Die Undauung, plur. car. ein in der anständigen Sprechart veraltetes Wort, den Mangel der Verdauung, die Schwäche des Magens, da er die Speisen nicht gehörig verdauen kann, zu bezeichnen, welche von der Unverdaulichkeit noch verschieden ist.


Undenkbar (W3) [Adelung]


Undenkbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht denken lässet, wovon man sich keinen Begriff machen kann. Die undenkbare Ewigkeit. So auch die Undenkbarkeit.


Undenklich (W3) [Adelung]


Undenklich, -er, -ste, adj. et adv. nicht so wohl, was sich nicht denken lässet, als vielmehr in engerer Bedeutung, woran man sich wegen Länge der Zeit nicht mehr erinnern kann, was über unser Gedenken ist; im Oberd. unfürdenklich, im Nieders. undechtig, im Oberd. ehedem überdächtig. Vor undenklichen Jahren. Vor undenklicher Zeit. So auch die Undenklichkeit.


Undeutsch (W3) [Adelung]


Undeutsch, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von Deutsch, doch nur in engerer Bedeutung, nicht gutes oder reines Deutsch. Undeutsch reden, schreiben. Figürlich ist undeutsch oft so viel wie unverständlich. so ich nun nicht weiß der Stimme Deutung, werde ich undeutsch seyn, dem der da redet, und der da redet, wird mir undeutsch seyn., 1 Cor. 14, 11.


Undienlich (W3) [Adelung]


Undienlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht dienlich, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. Alles Undienliche wegschaffen, was zu einer gewissen Sache nicht nothwendig oder tauglich ist. Undienliche Speisen, im geringen Grade ungesunde. Das scheint mir nicht undienlich zu seyn, kann nicht ohne Nutzen geschehen. Daher die Undienlichkeit.


Undienst (W3) [Adelung]


* Der Undienst, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches nur im Oberdeutschen gangbares Wort, als der Gegensatz von Dienst, nützliche Handlung, da denn Undienst, eine einem andern nachtheilige oder unangenehme Handlung bezeichnet. Jemanden einen Undienst thun.


Undienstfertig (W3) [Adelung]


Undienstfertig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dienstfertig, abgeneigt, andern in billigen Dingen zu dienen, und darin gegründet; im Oberdeutschen undiensthaft, undienstlich. Sehr undienstfertig seyn. So auch die Undienstfertigkeit.


Unding (W3) [Adelung]


Das Unding, des -es, plur. die -e, im Gegensatze eines Dinges, entis, etwas, das nicht wirklich vorhanden ist, und in weiterer Bedeutung, was nicht vorhanden seyn kann, nicht möglich ist. Ein vierseitiges Dreyeck, ein hölzernes Eisen sind Undinge, weil sie unmöglich sind. Gespenster werden von vielen für Undinge gehalten, so fern es wirklich keine gibt, ob sie gleich möglich sind.


Undurchdringlich (W3) [Adelung]


Undurchdringlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht durchdrungen werden kann, so wohl im eigentlichen physischen Verstande. Ein Körper ist undurchdringlich, wenn ein anderer Körper nicht durch dessen Zwischenräume dringen kann. Im strengsten philosophischen Verstande ist ein Körper undurchdringlich, wenn er seinen eigenen Raum einnimmt, so daß kein anderer Körper zugleich in demselben Raume seyn kann, und in diesem Verstande ist die Undurchdringlichkeit eine wesentliche Eigenschaft eines jeden Körpers. Als auch figürlich. Ein undurchdringliches Geheimniß, ein unerforschliches. In seinen Entschließungen undurchdringlich seyn, unerforschlich. So auch die Undurchdringlichkeit.


Undurchsichtig (W3) [Adelung]


Undurchsichtig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von durchsichtig, keine Lichtstrahlen durchlassend. Holz, Steine, Metalle sind undurchsichtig. Daher die Undurchsichtigkeit.


Uneben (W3) [Adelung]


Uneben, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von eben. 1) Eigentlich. Ein unebener Ort. Das Land ist sehr uneben. So auch die Unebenheit. 2) Figürlich, unsern Absichten, unserm Wohlgefallen nicht gemäß, in welchem figürlichen Verstande der Gegensatz eben veraltet ist. Der Gottlose wird ein Ende nehmen, wenns ihm uneben ist, Hiob 15, 32, ungelegen; auf welche Art es doch im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Man gebraucht es daselbst nur ohne den Dativ der Person und mit der Verneinung. Das ist nicht uneben, ist mir nicht mißfällig, ist zu der Absicht nicht undienlich. Ingleichen als ein Beywort. Er ist kein unebener Mensch, so wohl in Ansehung seiner äußern Gestalt, als auch seiner Sitten, seiner Fähigkeiten u. s. f. nachdem die Absicht ist, nach welcher wir ihn beurtheilen. Es ist kein unebener Rath. Der Rath ist nicht uneben. Meine Tochter ist kein uneben Ding, Weiße. Sie stehet nicht uneben aus, leidlich, mittelmäßig. Freylich wäre die Eintheilung nicht uneben, Gell. Im Nieders. uneffen. In diesem Verstande ist die Unebenheit nicht gewöhnlich.


Unebene (W3) [Adelung]


Die Unebene, plur. die -n, eine nur bey einigen für das gewöhnlichere Unebenheit gangbares Wort, in der eigentlichen Bedeutung des vorigen, so wohl von der Eigenschaft, ohne Plural, als auch von der unebenen Stelle eines Dinges mit dem Plural.


Unecht (W3) [Adelung]


Unecht, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von echt, nicht echt, nachgemacht. Unechte Steine, nachgemachte Edelsteine. Unechte Treffen. Unechter Wein. Unechte Perlen. Im gemeinen Leben einiger Gegenden ist es für unehelich üblich; unechte Kinder, uneheliche.


Unedel (W3) [Adelung]


Unedel, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von edel, so wohl im eigentlichen Verstande, wo aber unadelig üblicher ist. Von unedeler Herkunft, von unadeliger. Als auch, und zwar am häufigsten, in weiterer und figürlicher Bedeutung, keine rühmliche Vorzuge enthaltend und darin gegründet. Unedle Metalle, alle Metalle, welche kein Gold und Silber sind. Unedles Erz, im Bergbaue, welches zwar Metall enthält, aber nicht reichhaltig ist. Unedle Gänge, eben daselbst, taube, welche kein Erz führen. Unedle Steine, im Gegensatze der edlen, oder Edelsteine. Das Unedle vor der Welt hat Gott erwählet, 1. Cor. 1, 28. Nach einer noch weitern Figur im moralischen Verstande. Unedel handeln, sich unedel betragen, als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere niedrig, und noch härtere niederträchtig. Eine unedle Denkungsart. Du mußt noch viele schöne Thaten thun, wenn du dieß Gewebe von unedlen Handlungen vertilgen willst.


Unehe (W3) [Adelung]


* Die Unehe, plur. die -n, ein im Hochdeutschen veraltetes Wort für Concubinat. In der Unehe leben. Da wir für das fremde Concubinat kein völlig gangbares Deutsches Wort haben, indem Kebsehe gleichfalls veraltet ist, so sollte man dieses gute Wort wieder in Umlauf zu bringen suchen.


Unehelich (W3) [Adelung]


Unehelich, adj. et adv. im Gegensatze des ehelich, was außer der Ehe ist. Der uneheliche Beyschlaf, Weish. 4, 3. Wir sind nicht unehelich geboren, Joh. 8, 41. Uneheliche Kinder, natürliche, in der härtern und niedrigern Sprechart Bastarde, Bankarte, Hurkinder.


Unehrbar (W3) [Adelung]


Unehrbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ehrbar, doch nur in dessen zweyter Bedeutung, so wohl den guten anständigen Sitten im hohen Grade zuwider, als auch selbigen zuwider handelnd; als ein glimpflicher Ausdruck für das weit härtere schändlich, ob es gleich etwas mehr sagt als unanständig. Unehrbare Handlungen. Sich unehrbar betragen. Ein unehrbarer Mensch. So auch die Unehrbarkeit, so wohl von der Eigenschaft, Fertigkeit, ohne Plural, als von unehrbaren Handlungen mit demselben. Nichts schützt die Ehre des andern Geschlechts, so bald nur eine offenbare Unehrbarkeit da ist, Hermes.


Unehre (W3) [Adelung]


Die Unehre, plur. car. der Mangel der Ehre, oder des guten Urtheiles anderer von unserer rechtmäßigen Beschaffenheit im gesellschaftlichen und bürgerlichen Leben, wo dieses Wort noch als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere Schande gebraucht wird. Unehre von etwas haben. Schon bey dem Ottfried und Notker Unera, Uneri, welche es aber zum Theil für Unehrbarkeit, Unverschämtheit gebrauchen.


Unehrlich (W3) [Adelung]


Unehrlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ehrlich; auch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1) Dem äußern Wohlstande, der Reinigkeit der Sitten nicht gemäß; eine im Hochdeutschen größten Theils veraltete Bedeutung. Daß nichts unehrliches an ihr erfunden ward, Hist. Sus. v. 63. Die uns dünken die unehrlichsten zu seyn, 1 Cor. 12, 23. 2) Den eingeführten Begriffen von der bürgerlichen Ehre nicht gemäß, in welchem Verstande ehrlos einen höhern Grad des unehrlich ausdruckt. Unehrliche Handthierung treiben, Tim. 3, 3. Jemanden für unehrlich erklären, für ehrlos, aller bürgerliche Ehre und Vorzüge verlustig. So auch die Unehrlichkeit.


Unehse (W3) [Adelung]


Unehse, S. Ehs.


Uneigennützig (W3) [Adelung]


Uneigennützig, -er, -ste, adj. et adv. nicht eigennützig. Uneigennützig seyn, handeln. Ein uneigennütziges Betragen. Daher die Uneigennützigkeit.


Uneigentlich (W3) [Adelung]


Uneigentlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht eigentlich, besonders in der zweyten Bedeutung dieses Wortes. Die uneigentliche Bedeutung eines Wortes, welche demselben nicht wesentlich ist, sondern sich auf eine Ähnlichkeit gründet, und wovon die weitere, die engere, die figürliche Bedeutung, Arten sind. So auch der uneigentliche Verstand der Rede, welcher nicht durch die erste eigentliche Bedeutung der Worte, sondern durch Verbindung anderer ähnlicher Gedanken mit derselben verursacht wird. Uneigentlich reden, figürlich.


Uneingedenk (W3) [Adelung]


Uneingedenk, adv. nicht eingedenk, mit der zweyten Endung der Sache. Einer Sache uneingedenk seyn.


Uneinig (W3) [Adelung]


Uneinig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von einig, doch nur in der figürlichen Bedeutung, nicht einerley Meinungen und Neigungen habend, und diese Verschiedenheit äußernd; am häufigsten als ein Nebenwort. Uneinig seyn. Sehr uneinig leben, in einem üblen Verständnisse. Mit jemanden uneinig werden. Über etwas uneinig werden.


Uneinigkeit (W3) [Adelung]


Die Uneinigkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man uneinig, d. i. verschiedener Meinung ist, noch mehr aber, da man wegen solcher verschiedener Meinungen und Neigungen mit einem andern im üblen Vernehmen lebt; ohne Plural. In Uneinigkeit leben. Aus solcher Uneinigkeit würde viel Unrechts kommen, 2 Macc. 4, 4. 2) Der Ausdruck dieser Gesinnung durch Worte und Handlungen, mit dem Plural.


Uneins (W3) [Adelung]


Uneins, adv. welches so wie uneinig gebraucht wird, verschiedene Meinungen habend. In einer Sache uneins seyn, uneinig. Mit sich selbst uneins seyn. Ingleichen verschiedene Gesinnungen habend, und solche durch Worte und Handlungen äußernd. Zwey Personen werden uneins, wenn sie in ein übles Vernehmen zu gerathen anfangen. Mache ihre Zunge uneins, Herr, und laß sie untergehen, Ps. 55, 10. Ein Verläumder machet Fürsten uneins, Sprichw. 16, 28.


Unempfänglich (W3) [Adelung]


Unempfänglich, -er, -ste, adj. et adv. nicht empfänglich. Sich der göttlichen Wohlthaten unempfänglich machen. So auch die Unempfänglichkeit.


Unempfindlich (W3) [Adelung]


Unempfindlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von empfindlich. 1) Unfähig etwas zu empfinden. Ein unempfindliches Glied, woran man keine Empfindung hat. 2) Unfähig, sich durch Empfindungen bestimmen zu lassen, und darin gegründet. Ein unempfindliches Gemüth, welches unfähig ist, Empfin- dungen des Schmerzens, des Mitleidens, des Zornes, der Liebe zu haben, und sich darnach zu bestimmen. So auch die Unempfindlichkeit.


Unendlich (W3) [Adelung]




Unendlich, adj. et adv. der Gegensatz von endlich, was kein Ende hat; ewig. Die unendliche Dauer Gottes. Ingleichen, was seinem Wesen, seinem Umfange nach nicht eingeschränkt ist. Die unendliche Größe, Güte, Macht Gottes. In der Mathematik ist eine unendliche Größe, welche man nicht bestimmen kann. In gemeinen Leben wird es sehr oft für ungeheuer, unbegreiflich, groß, viel, sehr u. s. f. gebraucht. Unendlich viel, groß, sehr, schön u. s. f. Ich danke ihnen unendlich für dieses Geschenk, überaus sehr. Er liebet sie unendlich, über alle Maße. Unendliche Schmerzen empfinden. Daher die Unendlichkeit, die Abwesenheit alles Aufhörens, und in weiterer Bedeutung, die Abwesenheit aller Einschränkung. Schon bey dem Notker Unentlih.


Unentbehrlich (W3) [Adelung]


Unentbehrlich, -er, -ste, adj. et adv. was man nicht entbehren kann. Das ist mir unentbehrlich. Sich jemanden unentbehrlich machen. Ein unentbehrlicher Mensch. Daher die Unentbehrlichkeit.


Unentfallen (W3) [Adelung]


Unentfallen, adv. nicht entfallen, doch nur im figürlichen Verstande, für unvergessen. Es ist mir noch unentfallen, ich habe es noch im Andenken. - es ist ihm unentfallen, Wie, daß wir nichts als Staub und Asche sind, Opitz.


Unentgeldlich (W3) [Adelung]


Unentgeldlich, adj. et adv. ohne Geld, umsonst.


Unenthaltsam (W3) [Adelung]


Unenthaltsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von enthaltsam, unfähig sich zu enthalten, d. i. seine Begierden zu mäßigen, und darin gegründet. Unenthaltsam seyn. Daher die Unenthaltsamkeit.


Unentschieden (W3) [Adelung]


Unentschieden, adj. et adv. nicht entschieden. Die Sache ist noch unentschieden. Ein unentschiedener Streit. Wir wollen es unentschieden lassen.


Unentschlossen (W3) [Adelung]


Unentschlossen, -er, -ste, adj. et adv. nicht entschlossen. Noch unentschlossen seyn, sich noch nicht entschlossen haben, noch unschlüssig seyn. Ingleichen, unfähig, in zweifelhaften Fällen einen gehörigen Entschluß zu fassen. Ein unentschlossener Mensch. Daher die Unentschlossenheit.


Unentsinnlich (W3) [Adelung]


Unentsinnlich, adj. et adv. dessen man sich nicht entsinnen kann. Von unentsinnlichen Zeiten, besser, von undenklichen.


Unentwickelt (W3) [Adelung]


Unentwickelt, adj. et adv. noch nicht entwickelt. Unentwickelte Anlagen zu großen Vollkommenheiten haben.


Unerachtet (W3) [Adelung]


Unerachtet, S. Ungeachtet.


Unerbittlich (W3) [Adelung]


Unerbittlich, -er, -ste, adj. et adv. der sich nicht erbitten läßt. Unerbittlich seyn. So auch die Unerbittlichkeit.


Unerfahren (W3) [Adelung]


Unerfahren, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von erfahren, keine Erfahrung habend. In etwas unerfahren seyn. Ein junger, unerfahrner Mensch, der noch wenig in der Welt erfahren hat. Ihr Unerfahrnen, kommt zu mir in die Schule, Sir. 51, 31. Daher die Unerfahrenheit.


Unerfindlich (W3) [Adelung]


Unerfindlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erfinden lässet. Von einer veralteten Bedeutung des Zeitwortes erfinden, da es auch für beweisen gebraucht wurde, ist unerfindlich im Oberdeutschen noch für unerweislich, ungegründet, üblich. Ein unerfindliches Vorgeben. Eben daselbst wird es auch zuweilen für unbegreiflich gebraucht. Es ist unerfindlich, wie man solches behaupten kann. In beyden Fällen ist es im Hochdeutschen unbekannt. So auch die Unerfindlichkeit.


Unerforschlich (W3) [Adelung]


Unerforschlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erforschen lässet. Ein unerforschliches Geheimniß. Eine unerforschliche Verschwiegenheit. Unerforschlich seyn, sich nicht ausforschen lassen, unausforschlich seyn. So auch die Unerforschlichkeit.


Unerfreulich (W3) [Adelung]


Unerfreulich, -er, -ste, adj. et adv. nicht erfreulich. Eine unerfreuliche Nachricht.


Unergänzlich (W3) [Adelung]


Unergänzlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ergänzen läßt. Daher die Unergänzlichkeit.


Unergründlich (W3) [Adelung]


Unergründlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ergründen lässet. Eine unergründliche Tiefe. Auch figürlich. Ein unergründliches Geheimniß. Man ist unergründlich, wenn man unerforschlich ist. Daher die Unergründlichkeit.


Unerheblich (W3) [Adelung]


Unerheblich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von erheblich, unwichtig. Eine unerhebliche Sache. Daher die Unerheblichkeit.


Unerhört (W3) [Adelung]


Unerhört, adj. et adv. der Gegensatz von erhört. 1) Eine Bitte ist unerhört, wenn sie nicht erhöret wird. 2) Von erhören, durch das Gehör erfahren, ist unerhört, davon man noch nichts gehört hat, doch am häufigsten in weiterer Bedeutung, für außerordentlich, ungewöhnlich. Das ist etwas unerhörtes. Das ist unerhört. Eine unerhörte Grausamkeit. Unerhört grausam seyn.


Unerinnerlich (W3) [Adelung]


Unerinnerlich, adv. welches so, wie dessen Gegensatz erinnerlich, als ein Beywort nicht üblich ist. Das ist mir unerinnerlich, nicht erinnerlich.


Unerkenntlich (W3) [Adelung]


Unerkenntlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von erkenntlich, genossene Wohlthaten nicht erkennend und darin gegründet, da denn dieses Wort einen geringern Grad dieser Unart bezeichnet, als undankbar. Gegen jemanden erkenntlich seyn. Ein unerkenntliches Betragen. So auch die Unerkenntlichkeit.


Unerklärbar (W3) [Adelung]


Unerklärbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erklären läßt, auch wohl unerklärlich. Ein unerklärbares Betragen. So auch die Unerklärbarkeit und Unerklärlichkeit.


Unerlaubt (W3) [Adelung]


Unerlaubt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von erlaubt. Ein unerlaubtes Verlangen. Das ist dir unerlaubt.


Unerleidlich (W3) [Adelung]


Unerleidlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erleiden läßt, unerträglich. Unerleidliche Schmerzen. S. auch Unleidlich.


Unermeßlich (W3) [Adelung]


Unermeßlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ermessen, d. i. ausmessen, seiner Größe nach bestimmen läßt, doch nur von Dingen, welche sich wegen ihrer unbeschränkten Größe nicht ausmessen lassen. Der unermeßliche Raum des Himmels. Gott ist unermeßlich. Im gemeinen Leben auch häufig für unbegreiflich, außerordentlich. Unermeßlich viel, sehr. So auch die Unermeßlichkeit. Ottfried gebraucht dafür unmezlich. Notker aber unmazig, welches letztere jetzt eine ganz andere Bedeutung hat.


Unermüdet (W3) [Adelung]


Unermüdet, -er, -ste, adj. et adv. nicht ermüdet, nicht müde geworden. Unermüdet seyn, arbeiten. Mit unermüdetem Fleiße. Bey dem Notker unmuodendo.


Unermüdlich (W3) [Adelung]


Unermüdlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ermüden läßt. Mit unermüdlichem Fleiße. Daher die Unermüdlichkeit.


Unersättlich (W3) [Adelung]


Unersättlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht zu ersättigen. Ein unersättlicher Hunger. Eine unersättliche Begierde. Unersättlich seyn. Daher die Unersättlichkeit.


Unerschöpflich (W3) [Adelung]


Unerschöpflich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erschöpfen läßt, so wohl eigentlich, als figürlich. Ein unerschöpflicher Reichthum, Vorrath, Witz u. s. f. Daher die Unerschöpflichkeit.


Unerschrocken (W3) [Adelung]


Unerschrocken, -er, -ste, adj. et adv. nicht erschrocken. Er blieb unerschrocken. Ingleichen Fertigkeit besitzend, vor nichts zu erschrecken, und darin gegründet. Ein unerschrockener Muth. Unerschrocken seyn. Sich unerschrocken verantworten. Daher die Unerschrockenheit.


Unerschroten (W3) [Adelung]


Unerschroten, adj. et adv. welches nur im Bergbaue üblich ist. Ein unerschrotenes Feld, welches noch nicht erschroten worden, wo noch kein Bergbau getrieben worden.


Unerschütterlich (W3) [Adelung]


Unerschütterlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erschüttern läßt. Auch im figürlichen Verstande. Ein unerschütterlicher Muth. So auch die Unerschütterlichkeit.


Unersetzlich (W3) [Adelung]


Unersetzlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ersetzen läßt. Ein unersetzlicher Verlust, Schade. Daher die Unersetzlichkeit.


Unersteiglich (W3) [Adelung]


Unersteiglich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ersteigen läßt. Eine unersteigliche Höhe. Daher die Unersteiglichkeit.


Unerträglich (W3) [Adelung]


Unerträglich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht ertragen lässet. Eine unerträgliche Hitze, Kälte, Last u. s. f. Das ist mir unerträglich. Ein unerträglicher Mensch, dessen Sitten die gesellschaftliche Wohlanständigkeit im hohen Grade beleidigen. Soll ich dir dein hartes Schicksal noch unerträglicher machen? Daher die Unerträglichkeit. Bey dem Notker unertragenlih, im Nieders. undräglik, welches aber auch unverträglich bedeutet.


Unerwartet (W3) [Adelung]


Unerwartet, -er, -este, adj. et adv. was man nicht erwartet, zu der Zeit nicht als wahrscheinlich geglaubt hat. Das kommt mir ganz unerwartet. Eine unerwartete Nachricht. Ein unerwartetes Glück, Unglück.


Unerwecklich (W3) [Adelung]


Unerwecklich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erwecken läßt. Unerwecklich schlafen. So auch die Unerwecklichkeit.


Unerweislich (W3) [Adelung]


Unerweislich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht erweisen lässet, für das minder übliche unbeweislich, und das Oberdeutsche unerfindlich. Unerweisliche Beschuldigungen. So auch die Unerweislichkeit.


Unerwogen (W3) [Adelung]


Unerwogen, adv. welches besonders im Oberdeutschen als ein Nebenwort mit der zweyten Endung für ungeachtet üblich ist. Alles dessen unerwogen, ungeachtet. Unerwogen alles billigen Erbiethens. In der edlern Schreibart der Hochdeutschen ist es, so wie dessen Gegensatz anerwogen, unbekannt.


Unerzogen (W3) [Adelung]


Unerzogen, -er, -ste, adj. et adv. noch nicht erzogen, oder groß gezogen, doch so, wie das Zeitwort erziehen, nur allein von Kindern. Sie starb und hinterließ drey unerzogene Kinder, minderjährige, die noch der mütterlichen Erziehung bedurften. Ungezogen hingegen wird nur von der Bildung der Sitten gebraucht.


Unfall (W3) [Adelung]


Der Unfall, des -es, plur. die -fälle, von Fall, doch nur so fern es eine unerwartete Begebenheit, einen Zufall bedeutet, da denn Unfall einem günstigen oder angenehmen Falle entgegen gesetzet ist, und eine widerwärtige unglückliche Begebenheit bezeichnet. Es möchte mich ein Unfall ankommen, 1 Mos. 19, 19. Euer Unfall wird wie ein Wetter über euch kommen, Sprich. 1, 27; euer Unglück. Es ist ihm ein Unfall begegnet. Einen Unfall befürchten. Sein Leben war weiter nichts, als ein Gewebe von Unfällen. Nie hat ein Unfall unsere Bäume verderbt, Geßn. Die Schmerzen, welche aus den Unfällen des Lebens auf uns eindringen, Gell. Zu Unfall kommen, Sir. 31, 6, ist nur noch in den gemeinen Sprecharten üblich, so wie der biblische Gebrauch, wo dieses Wort mehrmahls, als ein Abstractum von einem unglücklichen Zustande, für Unglück gebraucht wird, im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist, daher auch das ehemahlige Bey- und Nebenwort unfällig, für unglücklich, daselbst nicht mehr gehöret wird. Die ältern Oberdeutschen Schriftsteller gebrauchten für Unfall, Ungefell. Un hat hier so wie in Unthier, Unthat u. s. f. nicht bloß eine verneinende Bedeutung, sondern es bezeichnet etwas Widerwärtiges, Unangenehmes.


Unfehlbar (W3) [Adelung]


Unfehlbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von fehlbar, was nicht fehlen kann. 1. Von fehlen, irren, ist jemand unfehlbar, wenn er nicht irren kann. In der Römischen Kirche wird der Pabst in Sachen, welche den Glauben oder Lehrbegriff betreffen, für unfehlbar gehalten. 2. Von fehlen, ausbleiben, nicht geschehen, ist unfehlbar, was aller moralischen Möglichkeit nach geschehen muß, unausbleiblich, wo der Gegensatz fehlbar nicht gewöhnlich ist. Indessen wird es hier am häufigsten als ein Nebenwort gebraucht. Er kommt unfehlbar. Es wird unfehlbar geschehen. So auch die Unfehlbarkeit, in beyden Bedeutungen.


Unfern (W3) [Adelung]


Unfern, adj. et adv. welches der Gegensatz von fern, weit, ist und für unweit gebraucht wird. Unfern von hier, nicht weit von hier.


Unfertig (W3) [Adelung]


Unfertig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen und in einigen Hochdeutschen Kanzelleyen für leichtfertig, muthwillig, gebraucht wird. Unfertige Händel anfangen. S. Fertig.


Unfleiß (W3) [Adelung]


Der Unfleiß, des -es, plur. car. der Gegensatz von Fleiß, der Mangel des Fleißes, als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere Faulheit. Unfleiß zeigen. Eine Sache aus Unfleiß versäumen.


Unfleißig (W3) [Adelung]


Unfleißig, -er, -ste, adj. et adv. Unfleiß habend und darin gegründet, als ein glimpflicheres Wort für das härtere faul. Ein unfleißiger Arbeiter. Unfleißig seyn. Ein unfleißiges Weib, Sprichw. 12, 4.


Unform (W3) [Adelung]


Die Unform, plur. die -en, der Gegensatz von Form, doch nur in dessen engern Bedeutung, gehörige, verhältnißmäßige Form, eine fehlerhafte, dem gehörigen Verhältnisse zuwider laufende Form oder äußere Gestalt zu bezeichnen; wofür Unförmlichkeit im Hochdeutschen noch üblicher ist. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist die Unform, eine der äußern Wohlanständigkeit zuwider laufende Sitte, eine Unart, Ungezogenheit.


Unförmlich (W3) [Adelung]


Unförmlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von förmlich, die gehörige Gestalt habend, nicht förmlich. Ein unförmliches Haus, dessen Theilen das gehörige Verhältniß fehlet. Unförmlich lang, groß, breit. Sehr unförmlich gebildet seyn. Das unförmliche Geschrey der Wilden.


Unförmlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unförmlichkeit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft eines Dinges, da es unförmlich ist, nicht das gehörige Maß oder Verhältniß in seinen Theilen hat; ohne Plural. Eine unförmliche Gestalt, in Concreto, für Unform, auch ein unförmlicher Theil an einem Dinge; mit dem Plural.


Unfreund (W3) [Adelung]


Der Unfreund, des -es, plur. die -e, der Gegensatz von Freund, als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere Feind. Es ist im gemeinen Leben, und zwar im Plural am häufigsten, üblich, wo man oft höret, daß zwey Personen Unfreunde geworden sind, wenn sie sich entzweyet haben.


Unfreundlich (W3) [Adelung]


Unfreundlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von freundlich, nicht freundlich. 1. Eigentlich, keine vortheilhafte Neigung gegen andere durch sein äußeres Betragen an den Tag legend, und darin gegründet. Unfreundliche Worte, ein unfreundliches Betragen. Jemanden sehr unfreundlich abweisen. Auf eine unfreundliche Art mit jemanden umgehen. 2. Figürlich, den äußern Sinnen unangenehm, besonders dem Gesichte und dem Gefühle zuwider. Im ersten Falle sind in der Mahlerey unfreundliche Farben, welche dem Gesichte unangenehm sind. Im zweyten Falle ist unfreundliches Wetter, rauhes, unangenehmes Wetter. O, sey immer unfreundlich, Winter, meine Flöte soll doch nicht bestaubt in der Hütte hangen, Geßn.


Unfreundlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unfreundlichkeit, plur. die -en, 1. Die Eigenschaft eines Dinges, da es unfreundlich ist, in allen Bedeutungen; ohne Plural. Viel Unfreundlichkeit gegen jemanden blicken lassen. Er wurde mit einer stolzen Unfreundlichkeit abgewiesen. 2. Unfreundliche Worte oder Handlungen, mit dem Plural.


Unfreundschaft (W3) [Adelung]


Die Unfreundschaft, plur. car. ein nur im gemeinen Leben üblicher glimpflicher Ausdruck für das härtere Feindschaft. In Unfreundschaft gerathen, in ein Mißverständniß. Sie gingen in Unfreundschaft aus einander.


Unfreundschaftlich (W3) [Adelung]


Unfreundschaftlich, -er, -ste, adj. et adv. auch am häufigsten im gemeinen Leben, nicht freundschaftlich, härtere Ausdrücke zu vermeiden.


Unfrey (W3) [Adelung]


Unfrey, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von frey, nicht frey, doch nur in dessen zweyten engern Bedeutung, von dem Eigenthumsrechte anderer nicht befreyet, wo es doch nur in noch engerm Verstande von Personen und liegenden Gründen gebraucht wird. Unfreye Personen, im Gegensatze der freyen, welche auf eine oder die andere Art dem Eigenthumsrechte eines andern unterworfen sind; da denn unfrey der allgemeine Ausdruck ist, der das leibeigen, eigenbehörig und andere Arten der Einschränkung der freyen Gewalt über seine Person unter sich begreift. Unfreye Bauergüter, dern Besitzer durch den Besitz derselben. Unfreye werden.


Unfriede (W3) [Adelung]


Der Unfriede, des -ns, plur. car. der Gegensatz von Friede, so fern dieses Wort gutes Vernehmen, Eintracht bedeutet, da denn Unfriede für den Zustand der Uneinigkeit, der Mißhelligkeit, des Streites gebraucht wird. Da ist immer Zorn, Eifer, Widerwärtigkeit, Unfriede u. s. f. Sir. 40, 4. Wo sich etwa ein Unfall zutrüge und Unfriede würde, 2 Macc. 9, 24. Daß nicht etwa eine bittere Wurzel aufwachte und Unfriede anrichte, Ebr. 12, 15. Sprichw. Friede ernähret, Unfriede verzehret.


Unfriedlich (W3) [Adelung]


Unfriedlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von friedlich. Unfriedlich mit einander leben. Nichts Unfriedliches besorgen, 2 Macc. 12, 4. Daher die Unfriedlichkeit.


Unfruchtbar (W3) [Adelung]


Unfruchtbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von fruchtbar, nicht fruchtbar, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. Ein unfruchtbares Land. Sarai war unfruchtbar, 1 Mos. 11, 30. Eine unfruchtbare Materie, von welcher sich nicht viel lehrreiches sagen läßt. So auch die Unfruchtbarkeit. Bey dem Ottfried unbera, von bären, tragen, bey den spätern Schriftstellern, unbarig, unberent, unberhaftig, und für Unfruchtbarkeit, Unberehafti, Unbirgi.


Unfug (W3) [Adelung]


Der Unfug, des -es, plur. car. der Gegensatz von Fug, doch nur in einigen Bedeutungen desselben 1. Der Gegensatz von Fug, Recht, Befugniß; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Etwas mit Unfug thun, behaupten, ohne Recht oder Grund; im Oberdeutschen. 2. * Unbequemlichkeit; eine gleichfalls veraltete Bedeutung. Ihr habt bisher mit ewrm vnfug Beschirmet wol mein land vnd lewt, Theuerd. Kap. 117. 3. * Kummer, Gram, Unmuth, welche gleichfalls nicht mehr gangbar ist. In diesem Verstande kommt Unfuoge, noch bey Walther von der Vogelweide vor. 4. * Unanständigkeit, bey dem Winsbeck. Auch diese Bedeutung ist veraltet, und man gebraucht Unfug im Hochdeutschen, 5 nur noch von einem unanständigen Betragen, von unbefugten Handlungen, besonders, so fern sie mit Geräusch verbunden sind, wo sich in dem Worte Fug die Begriffe der Wohlanständigkeit und des Rechtes zu vereinigen scheinen. Allerley Unfug anfangen, Lärm, Verwirrung, leichtfertige Händel. Unfug treiben. Jemanden allen Unfug gestatten. Recensenten-Unfug. Im Nieders. Ungevoch. Im Schwed. ist. Osog Unrecht. ( S. Fug.) Im Oberdeutschen gebraucht man es auch im Plural, der aber im Hochdeutschen unbekannt ist. Unfüglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von füglich, nicht füglich, in dessen figürlichen Bedeutungen. Ein unfügliches Verlangen, welches nicht bewilligt werden kann. Am häufigsten als ein Nebenwort. Das ist unfüglich, ist zu der Absicht nicht geschickt, den Umständen nicht gemäß. So auch die Unfüglichkeit.


Unfugsam (W3) [Adelung]


Unfugsam, -er, -ste, adj. et adv. 1. Als der Gegensatz von fugsam, wo es im Oberdeutschen für unfüglich gebraucht wird. 2. Von fugen, jemanden zu Willen seyn, ist unfugsam, abgeneigt, eines andern Verlangen oder Neigung in billigen Fällen zu erfüllen, wo es doch im Hochdeutschen nur selten gebraucht wird. Ein unfugsamer Mensch, so wohl ein ungehorsamer, nicht folgsamer, als auch ein ungefälliger. So auch die Unfugsamkeit.


Unfürdenklich (W3) [Adelung]


Unfürdenklich, S. Undenklich.


Unfürsichtig (W3) [Adelung]


Unfürsichtig, S. Unvorsichtig. -Ung, eine, so wohl in der Deutschen, als den damit verwandten Sprachen, sehr alte Ableitungssylbe, welche an verschiedene Wörter gesetzt wird, Hauptwörter daraus zu bilden. Diese Wörter sind, 1. Nennwörter, und zwar, (1) Beywörter, deren Anzahl doch die kleinste ist, wo ung theils eine Gegend zu bezeichnen scheinet, wie in Freyung, von frey, eine befreyete Gegend, theils einen Zustand, wie Theurung, von theuer, theils ein Ding, ein Individuum, wie Quittung, von quitt. Indessen können auch diese und die ihnen ähnlichen Wörter dieser Art von den Zeitwörtern freyen, theuren, quitren u. s. f. abstammen. (2) Hauptwörter, und hier bezeichnet sie, (a) Eine Gegend, einen Raum. Waldung, eine mit Wald bewachsene Gegend; Holzung, eine mit Holz bewachsene Gegend; Huthung, ein zur Huth bestimmter Raum; Feldung, eine aus Feldern bestehende Gegend; Stallung, ein mit Ställen bedauerter Ort; die Markung, eine zur Mark oder Flur gehörige Gegend; das bergmännische Losung, ein leerer Raum, ( S. 1. Losung.) (b) Ein Ding, Individuum, von welchem die erste Hälfte der Zusammensetzung gesagt wird; Hornung, Mastung, was Mast gibt; die Mündung, wenn dieses nicht von einem veralteten Zeitworte münden abstammet; das Oberdeutsche Mehrung, ein Canal, welches aber auch die Ableitung von einem Zeitworte mehren leidet u. s. f. 2. Zeitwörter, und zwar deren Infinitiv, Abstracta daraus zu bilden, d. i. eine Handlung und den darin gegründeten Zustand zu bezeichnen. Der Wörter dieser Art ist eine große Menge, indessen lassen sich doch nicht von allen Zeitwörtern solche Hauptwörter auf ung bilden. Die Abkürzung Änderung, Anfechtung, Anführung, Bändigung, Befestigung, Befreyung, Begnadigung, Bekräftigung, Belohnung, Bemäntelung, Bestellung, Bestrafung, Entschuldigung, Erziehung, Eroberung, Handlung, Krönung, Prüfung, Salbung, Warnung u. s. f. von abkürzen, ändern, anfechten, anführen, bändigen u. s. f. Es wird in solchen Fällen nur die eigenthümliche Sylbe des Infinitivs en oder n weggeworfen, und dafür ung angehänget. Einige wenige haben noch einige andere Veränderungen erlitten; wie Nahrung von nähren, oder vielmehr von einem veralteten Zeitworte nähren, Handlung für Handelung, Löhnung von lohnen. Der Sprung gehöret nicht hierher, zumahl da es wider die Natur aller dieser Wörter, männlichen Geschlechtes ist. Die nächste und eigentliche Bedeutung dieser von Zeitwörtern gebildeten Hauptwörter ist die Handlung des Zeitwortes, als ein Individuum zu bezeichnen. Es scheinet aber, daß diese Bedeutung wiederum eine Figur der Bedeutung eines Dinges, eines Individui ist, welche noch in vielen Wörtern dieser Art die herrschende ist.

Anm. Alle diese mit ung zusammen gesetzte Wörter sind weiblichen Geschlechtes; denn der Sprung gehöret, wie schon bemerket worden, nicht hierher. Diese Ableitungssylbe ung ist mit der Sylbe ing sehr nahe verwandt, und allem Ansehen nach von derselben nur in der Mundart verschieden. Daher werden -ing und -ung noch jetzt in einigen Mundarten häufig verwechselt. Was die Böttcher in einigen Gegenden die Kimmung nennen, heißt in andern die Kimming. Die Nahrung heißt im Dänischen Näring. Doch findet sich in den Ableitungen von Zeitwörtern die Form ing nur selten, am häufigsten ung, dagegen Nennwörter eben so oft ing, als ung an sich nehmen. Siehe -Ing, ingleichen -Ich und -Ig, welche Ableitungssylben gleichfalls mit dieser verwandt zu seyn scheinen, indem der Naselaut oft nur ein bloßer müßiger Begleiter der Gaumenlaute ist.


Ungangbar (W3) [Adelung]


Ungangbar, -er, -ste, adj. et adv. nicht gangbar. 1. Was nicht im Gange ist. Ungangbare Münze, welche nicht im Handel und Wandel umgehet. Ungangbare Worte, ungewöhnliche, welche nicht in dem gemeinen Sprachgebrauche im Gange sind. 2. Wo man nicht gehen kann. Ein ungangbarer Weg, welches aber auch 3. einen Weg bedeuten kann, wo nicht viel gegangen wird. So auch die Ungangbarkeit.


Unganz (W3) [Adelung]


Unganz, adj. et adv. ein nur in einigen Fällen des gemeinen Lebens übliches Wort für nicht ganz. So nennen die Schlösser das Eisen unganz, wenn es kleine Risse hat, und nicht gut zusammen hängt.


Ungarn (W3) [Adelung]


Ungarn, -s, der eigenthümliche Nahme eines zu beyden Seiten der Donau in Osten Deutschlandes gelegenen Landes, welches seinen Nahmen von den Hunnen haben soll, daher es nach dem Muster des Lat. Hungaria, von einigen auch Hungarn geschrieben und gesprochen wird, obgleich die Schreibart ohne h jetzt die gewöhnlichste ist. Daher der Ungar, des -n, plur. die -n, Fämin. die Ungarinn, ein Individuum derjenigen Nation, welche dieses Land jetzt in Besitz hat. Ungarisch, aus diesem Lande her, in demselben gegründet. Das Ungarische Wasser oder Schlagwasser, welches aus Roßmarinblüthen und Weingeist destillieret wird, und von einer Königinn von Ungarn, Nahmens Elisabeth, erfunden seyn soll, die damit ihr Leben auf 82 Jahr gebracht hat, welches denn wohl Carl Roberts Gemahlinn und Ludwigs I Mutter gewesen seyn muß. Ungarisches Leder, alaungares Leder, welches auf Ungarische Art gar gemacht wird. Die ungarische Krankheit. S. Fleckfieber.


Ungeachtet (W3) [Adelung]


Ungeachtet, -er, -ste, adj. et adv. nicht geachtet. 1. Eine ungeachtete Waare, welche nicht geachtet, nicht geschätzet wird. Ein Ungeachteter wird aufkommen, welchem die Ehre des Königreichs nicht bedacht war, Dan. 11, 21. 2. Sehr häufig wird dieses Mittelwort als eine Partikel gebraucht, von achten, in Erwägung ziehen, da sie denn so viel bedeutet, als solches nicht in Betrachtung gezogen, keine Rücksicht darauf genommen, und auf doppelte Art gebraucht wird. So wohl mit einem Hauptworte, welches alsdann in der zweyten Endung stehet. Ungeachtet des übeln Wetters ging die Reise dennoch vor sich, d. i. ob es gleich übles Wetter war. Ungeachtet seiner Geschicklichkeit, ist er doch übergangen worden. In den meisten Fällen ist es dem Wohlklange gemäßer, diese Partikel dem Nennworte nachtreten zu lassen. Seines Fleißes ungeachtet. Deines Alters ungeachtet, wirst du der Strafe nicht entgehen. Welches besonders von Fürwörtern gilt, welche allemahl voran stehen. Dessen ungeachtet, alles dessen ungeachtet. Im Oberdeutschen wird sie häufig auch mit der dritten Endung verbunden, seinem Fleiße ungeachtet; welches auch wohl einige Hochdeutsche nachahmen, besonders mit dem Fürworte, dem oder diesem unge- achtet, welches andere noch ungeschickter als Ein Wort schreiben, demungeachtet, demunerachtet, oder wohl gar demohnerachtet. Die dritte Endung ist in diesem Falle einmahl im Hochdeutschen fremd und ungewöhnlich, und es ist kein Grund vorhanden, ungeachtet gerade mit dem Fürworte in der dritten Endung, in andern Fällen aber mit der zweyten zu gebrauchen. Der Einwurf, welchen irgendwo jemand gemacht hat, dieses alles ungeachtet klänge doch nicht, beweiset nichts. Der Übelklang rühret hier theils von der zweymahligen Endsylbe es, theils daher, weil nicht deutlich wird, ob dieses alles nicht die vierte Endung ist. Am sichersten wird, der Übelklang durch Veränderung des Fürwortes vermieden. Alles dessen ungeachtet ist doch wohl eben das, als dieses alles ungeachtet. Die zweyte Art, diese Partikel zu gebrauchen, ist mit dem Indicativ des Zeitwortes, da es denn die völlige Gestalt eines Bindewortes annimmt, und für obgleich stehet. Es macht, daß in den zusammen gesetzten Zeiten das Hülfswort hinter das Zeitwort tritt. Er that es doch, ungeachtet ich es ihm verbothen hatte. Zürnest du noch, ungeachtet ich es dir schon abgebethen habe? Das konnte er nicht, ungeachtet er so groß ist. Die Wortfügung mit dem Bindeworte daß: ungeachtet, daß er solch' Vorhaben so oft geändert hatte, 3 Macc. 5, 39. ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberdeutschen, wo un noch so oft ohn lautet, wird diese Partikel sehr häufig ohngeachtet geschrieben und gesprochen, welches sich auch noch bey vielen Hochdeutschen erhalten hat, aber von Schriftstellern, welche auf die Reinigkeit und den Wohlklang der Sprache aufmerksam sind, billig vermieden wird. Ungeachtet ist von dem Mittelworte des Zeitwortes achten, so fern es in Erwägung, in Betrachtung ziehen, bedeutet; erachten hat eine andere Bedeutung, welche hier nicht so schicklich ist. Es ist daher nicht so richtig, wenn manche unerachtet oder wohl gar ohnerachtet dem ungeachtet vorziehen, welche sich leicht begreifen lässet, wenn man die Bedeutungen bey der Zeitwörter mit einander vergleicht. Im Oberdeutschen hat man mehrere ähnliche Ausdrücke, welche daselbst statt dieser Partikel und auf eben dieselbe Art gebraucht werden; z. B. ohngehindert, ohn- oder unerwogen, unangesehen, unermessen u. s. f. welche aber im Hochdeutschen insgesammt fremd sind.


Ungeahndet (W3) [Adelung]


Ungeahndet, adj. et adv. nicht geahndet, d. i. nicht bestraft. Etwas ungeahndet hingehen lassen. Es ist ihm ungeahndet hingegangen, ist nicht an ihm geahndet worden. Ein ungeahndetes Versehen. Schon dem Notker ungeahndot.


Ungeberde (W3) [Adelung]


Die Ungeberde, plur. die -n, ein im Hochdeutschen selten gewordenes Wort, eine widerwärtige, unanständige, übel lassende Geberde zu bezeichnen. Das troug ich so das min ungeberdesach luitzel ieman, Reinmar der Alte, wo es doch figürlich Gram, Verdruß, bezeichnet, welche Bedeutung jetzt völlig veraltet ist. Schaw wie fürwitz hüpft hin und her Und hat mancherley ungeper, Hans Sachs.


Ungeberdig (W3) [Adelung]


Ungeberdig, -er, -ste, adj. et adv. übel lassende, der Wohlanständigkeit zuwider laufende Geberden machend, besonders so fern selbige aus Zorn, Verdruß u. s. f. herrühren. Sich ungeberdig stellen. Aber sie nöthigen ihn, bis daß er sich ungeberdig stellete, 2 Kön. 2, 17. Die Liebe stellet sich nicht ungeberdig, 1 Cor. 13, 5; in welchen biblischen Stellen es doch auf eine jetzt veraltete Art für zornig, unwillig überhaupt gebraucht wird. Das Abstractum die Ungeberdigkeit, kommt selten vor.


Ungebräuchlich (W3) [Adelung]


Ungebräuchlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht gebräuchlich. Ungebräuchliche Worte. Eine Tracht, welche schon lange ungebräuchlich ist. So auch die Ungebräuchlichkeit.


Ungebühr (W3) [Adelung]


Die Ungebühr, plur. car. der Gegensatz von Gebühr, doch nur, so fern dieses Wort im weitesten Verstande ehedem alles bedeutete, was sich gebühret, sich schickt, was den Gesetzen, der Billigkeit, den Umständen und den guten Sitten gemäß ist, da denn Ungebühr dessen Gegensatz bezeichnet. Eine Ungebühr begehen. Eine Ungebühr begehren, etwas, das sich nicht gebühret, sich nicht bewilligen lässet. Er ist einer Ungebühr beschuldigt worden. Was Böses man uns thut mit andern Bösen rächen, Hält Aristoteles gar nicht für Ungebühr, Opitz. Da es denn auch wohl als ein Abstractum von dem Zustande gebraucht wird, da etwas ungebührlich ist, für Ungebührlichkeit. Der Sachen Ungebühr vorstellen. In allen diesen Fällen wird es im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht, wo es nur noch in einigen einzelnen R. A. gehöret wird. Jemanden mit Ungebühr begegnen, auf eine ungebührliche Art. Am häufigsten ist zur Ungebühr in Gestalt eines Nebenwortes üblich. Etwas zur Ungebühr vergrößern, auf eine ungebührliche Art, mehr, als sich gebühret. Jemanden zur Ungebühr loben, mehr, als er verdienet und als sich geziemet. Etwas zur Ungebühr verachten. Zur Ungebühr mit etwas groß thun.


Ungebührend (W3) [Adelung]


Ungebührend, -er, -ste, adj. et adv. sich nicht gebührend, wie ungebührlich; eines von den sehr wenigen Mittelwörtern der gegenwärtigen Zeit, welche das un vor sich leiden. Ein ungebührendes Betragen. Jemanden ungebührend begegnen.


Ungebührlich (W3) [Adelung]


Ungebührlich, -er, -ste, adj. et adv. wie das vorige, und als der Gegensatz von gebührlich, dem Rechte, der Billigkeit, den Umständen, den guten Sitten nicht gemäß. Ein ungebührliches Betragen. Jemanden ungebührlich begegnen. Er hat sehr ungebührlich an mir gehandelt. Daher die Ungebührlichkeit, wofür im Oberdeutschen auch das und die Ungebührniß üblich ist. Die Ungebührniß dieses Unternehmens.


Ungebunden (W3) [Adelung]


Ungebunden, -er, -ste, adj. et adv. nicht gebunden. 1. Eigentlich. Ungebundene Bücher, rohe. 2. Figürlich. (1) Die ungebundene Rede, die ungebundene Schreibart, die prosaische, im Gegensatze der gebundenen oder poetischen. (2) Im sittlichen Verstande ist ungebunden, sich an keine Einschränkung der Gesetze und guten Sitten bindend. Ein ungebundenes Leben, ein ausschweifendes, zügelloses. Ungebundene Begierden. In einem etwas andern Verstande ist ungebunden oft, durch keine Einschränkung gebunden, d. i. gehindert. Noch ungebunden seyn. Daher die Ungebundenheit, welches doch nur in diesem zweyten figürlichen Verstande üblich ist, und auch wohl im Concreto und mit dem Plural, von Ausschweifungen, zügellosen unerlaubten und unanständigen Handlungen gebraucht wird.


Ungedrungen (W3) [Adelung]


Ungedrungen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gedrungen, wo es besonders zuweilen für ungezwungen gebraucht wird. Etwas ungedrungen thun, freywillig, ohne daß man dazu gedrungen wird. In welchem Falle auch wohl das Hauptwort die Ungedrungenheit gebraucht wird.


Ungeduld (W3) [Adelung]


Die Ungeduld, plur. car. der Gegensatz der Geduld, so fern es die tugendhafte Mäßigung des Widerwillens im Leiden bezeichnet, da denn Ungeduld den Mangel der Mäßigung, oder unmäßigen Unwillen im Leiden, und dessen Fertigkeit bezeichnet. Etwas aus Ungeduld thun. Auch zuweilen nur Unwillen über langes Warten, thätige Abneigung sich zu gedulden, als der Gegensatz von Geduld 1. Voller Ungeduld seyn. Bey dem Ottfried nur Unthulti.


Ungeduldig (W3) [Adelung]


Ungeduldig, -er, -ste, adj. et adv. Ungeduld verrathend, und darin gegründet, in beyden Bedeutungen des vorigen. Man ist oder wird ungeduldig, wenn man seine Unlust oder seinen Unwillen über langes Warten oder Harren an den Tag legt. Ein ungeduldiger Mensch, welcher nicht gern lange harret, auch nicht lange an einem Orte Geduld hat. Im engern Verstande ist ungeduldig, Unlust oder Unwillen über unangenehme Empfindungen an den Tag legend, und darin gegründet. Ungeduldig im Leiden seyn. Daher die Ungeduldigkeit, der Zustand, da man ungeduldig ist, so wie Ungeduld zunächst den ausbrechenden Unwillen selbst bezeichnet. Bey dem Ottfried undulti.


Ungeehrt (W3) [Adelung]


Ungeehrt, -er, -este, adj. et adv. nicht geehrt. Ungeehrt seyn. Ein ungeehrter Mann.


Ungefähr (W3) [Adelung]


Ungefähr, adj. et adv. welches besonders in einer dreyfachen Bedeutung gebraucht wird. 1. * Was man nicht wahr genommen, was unvermuthet ist und geschiehet. Ein ungefährer Tod, ein unvermutheter. Die ungefähre Ankunft eines Freundes, die unerwartet, unvermuthete. Ein ungefährer Zufall. Doch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, ob sie gleich noch in einigen Provinzen gangbar ist. 1. In engerer Bedeutung nennet man eine Begebenheit ungefähr, wenn uns ihre Ursachen unbekannt sind, zufällig, daher wir sie auch nicht vermuthen können, da es denn in noch engerer Bedeutung oft dem vorsetzlich entgegen gesetzet ist. Ein ungefährer Stoß, so wohl, der ohne Vorsatz geschiehet, als auch, dessen Ursachen uns unbekannt sind, daher wir uns nicht davor hüthen können. Ein ungefährer Fall. Am häufigsten als ein Nebenwort für zufälliger Weise. Es begab sich ohngefär, (ungefähr) daß ein Priester dieselbige Straße hinzog, Luc. 10, 31. Gott hat ihn lassen ohngefär in seine Hände fallen, 2 Mos. 21, 13. Wenn er ihn ohngefär stößet, 4 Mos. 35, 22. Er kam ungefähr dazu. Wenn es sich ungefähr zutragen sollte. Wo man doch im Hochdeutschen noch gern das von beyzufügen pflegt. Ich sahe ihn von ungefähr; von ungefähr erblickte ich ihn. Er redete als von ungefähr und ohne Absicht mit ihm davon. Bis der Gast von ungefähr Über sich was Fremdes siehet, Lichtw. Da denn auch das Ungefähr häufig als ein Hauptwort gebraucht wird, doch ohne Plural, so wohl eine ungefähre Begebenheit zu bezeichnen, es war ein Ungefähr; als auch dasjenige unbekannte Wesen, von welchem nach der Philosophie des großen Haufens die zufälligen Begebenheiten, d. i. die deren Ursachen uns unbekannt sind, abhängen sollen, und welches auch wohl der blinde Zufall, das Schicksal genannt wird. Durchs liebe Ungefähr, das manches Glücksstern ist, Michael, der Dichter. 3. Endlich wird dieses Wort oft dem genau bestimmt entgegen gesetzet, und da bedeutet es etwas, das nicht genau bestimmt ist; beynahe. Die ungefähre Weite nehmen. Am häufigsten auch hier als ein Nebenwort. Es waren ungefähr sieben Ellen, nicht genau, etwas darüber oder darunter. Es ist ungefähr vierzehn Tage her. Wir warteten ungefähr eine Stunde. Ungefähr sechzehn Groschen. Etwas nur ungefähr messen, ohne das Maß auf das genaueste zu bestimmen. So groß, als ungefähr mein Daumen, Weiße. Das war es ungefähr, was ich sagen wollte. Die Lebhaftigkeit des Geistes ist in der Seele ungefähr das, was die Geschwindigkeit in der Bewegung eines Körpers ist. Etwas nur ungefähr wissen, nur obenhin, nicht genau.

Anm. Die erste Sylbe ist die Vorsylbe un, welche im Oberdeutschen gern in ein ohn gedehnet wird, daher auch dieses Wort selbst noch von vielen Hochdeutschen ohngefär geschrieben und gesprochen wird, welches doch der Analogie der übrigen mit un zusammen gesetzten Wörter zuwider ist, das einige Ohnmacht etwa ausgenommen. Die zweyte Hälfte ist das alte gefähr, welches für gewahr gebraucht wurde, oder vielmehr aus diesem letztern gebildet ist, so daß ungefähr eigentlich unwahrgenommen bedeutet. In erfahren ist dieses w gleichfalls in das nahe verwandte f übergegangen. Hieraus erhellet zugleich die Nothwendigkeit, dieses Wort in der letzten Sylbe mit einem h zu schreiben. Gefer für böser Vorsatz kommt noch in dem Theuerdanke vor. Es ist warlich nicht mit gefer Geschehen, das ich wider aus Den scheff bin gangen heim zu Haus. Ich hett vergessen ein groß sach. Kap. 43. Wo es aber auch unser heutiges Gefährde seyn kann, welches nicht hierher, sondern zu Gefahr gehöret. Ungefähr lautet bey den ältern Oberd. Schriftstellern auch on geferd, ungeferlich, angefer. Die Niederdeutschen gebrauchen dafür in der zweyten Bedeutung ungeschicht, von Ungeschicht, von Wahnschichten, indem Unschicht und Wahnschicht auch als Hauptwörter, das Ungefähr, den Zufall bedeuten; in der dritten Bedeutung aber heute, heuter, hinzu, es ist heute acht, ungefähr acht.


Ungefällig (W3) [Adelung]


Ungefällig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von 2 gefällig. 1. Keinen Gefallen erweckend, von Sachen. Ein Gott ungefälliges Verhalten. Das ist mir ungefällig. Mißfällig sagt etwas mehr. 2. Abgeneigt, andern einen Gefallen zu erweisen, und darin gegründet. Du bist ein sehr ungefälliges Geschöpf. Ein ungefälliges Vertragen. Daher die Ungefälligkeit, doch nur in der zweyten Bedeutung.


Ungefärbt (W3) [Adelung]


Ungefärbt, adj. et adv. nicht gefärbt, d. i. entweder weiß, oder doch mit seiner natürlichen Farbe versehen. Figürlich ist ungefärbt zuweilen so viel, als unverstellt, ungeheuchelt. Die ungefärbte Liebe, 2 Cor. 6, 6. Ein ungefärbter Glaube, 2 Tim. 1, 5; in welchem Verstande gefärbt nicht üblich ist.


Ungegessen (W3) [Adelung]


Ungegessen, adj. et adv. 1. Nicht gegessen; in welcher eigentlichen Bedeutung es doch nicht leicht gebraucht wird. 2. Ohne gegessen zu haben, doch nur als ein Nebenwort; eine Bedeutung, welche bey den Mittelwörtern der vergangenen Zeit mit der Vorsylbe un auch nicht sehr gewöhnlich ist. Ungegessen zu Bette gehen. Die Latein. impransus und incoenatus werden in eben demselben Verstande gebraucht.


Ungegründet (W3) [Adelung]


Ungegründet, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gegründet, besonders in dessen figürlichen Bedeutung, auf keinem guten Grunde beruhend, der Wahrheit, der Sache nicht gemäß, als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere grundlos. Ein ungegründetes Vorgeben. Sich eine ungegründete Hoffnung machen. Die Nachricht ist ungegründet.


Ungehäb (W3) [Adelung]


Ungehäb, S. Gehäb.


Ungehalten (W3) [Adelung]


Ungehalten, -er, -ste, adj. et adv. 1. Nicht gehalten, in den eigentlichen Bedeutungen des Activi halten, und ohne Comparation, ob es gleich in dieser Bedeutung wenig gebraucht wird. Es blieb ungehalten, und mußte also wohl fallen. 2. Figürlich ist ungehalten, seinen Unwillen durch Worte und äußere Handlungen an den Tag legend, wo es mit unwillig und verdrüßlich ziemlich gleichbedeutend ist. Über etwas ungehalten werden. Der persönliche Gegenstand bekommt auch das Vorwort auf. Auf jemanden ungehalten seyn, werden. Werden sie nur nicht ungehalten auf mich. Es ist hier als ein Nebenwort am üblichsten, seltener als ein Beywort. Ein ungehaltener Mensch, auch wohl im weitern Verstande, der unfähig ist, seinen Unwillen nicht durch äußere Merkmahle ausbrechen zu lassen. Der Gegensatz gehalten ist zwar in dieser Bedeutung nicht gangbar, indessen ist ungehalten doch ohne Zweifel von der Bedeutung des Zeitwortes entlehnet, da es an sich halten, sich zurück halten bedeutet, seine Empfindungen und Gedanken nicht ausbrechen lassen; er konnte sich nicht mehr halten, nicht mehr an sich halten.


Ungeheißen (W3) [Adelung]


Ungeheißen, adj. et adv. nicht geheißen, durch kein Geheiß befohlen. Ein ungeheißenes Betragen. Noch mehr, als ein Nebenwort. Etwas ungeheißen thun, ohne einen Geheiß dazu bekommen zu haben.


Ungeheuchelt (W3) [Adelung]


Ungeheuchelt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von geheuchelt. Eine ungeheuchelte Treue. Ein ungeheuchelter Gehorsam. Ungeheuchelt die Wahrheit sagen.


Ungeheuer (W3) [Adelung]


Ungeheuer, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem im Hochdeutschen veralteten geheuer, so fern es besonders angenehm, sanftmüthig, zahm u. s. f. bedeutete. Ungeheuer wird jetzt im Hochdeutschen noch am häufigsten von Dingen gebraucht, welche wegen ihrer Menge, Größe und Intension Furcht, Schrecken und Erstaunen erwecken. Das ungeheure Meer. Der ungeheure Raum des Himmels. Ungeheuer groß, viel, sehr. Ein ungeheurer oder ungeheuer großer Berg. Ein ungeheurer Mensch, der außerordentlich groß ist. Ungeheure Schmerzen empfinden, ungewöhnlich heftige. Ungeheure Thiere und Vögel, Jer. 50, 39; wenn es anders daselbst nicht in der veralteten Bedeutung für wild, furchtbar überhaupt gebraucht wird. Eine ungeheure Lüge, außerordentlich große. Ungeheuer laufen, außerordentlich schnell, im gemeinen Leben. Figürlich wird es, doch am häufigsten nur im gemeinen Leben, noch für wild, unbändig, scheußlich gebraucht. Ein ungeheurer Mensch, ein unbändiger. Nieders. ungehür. Ehedem bedeutete es auch häufig unglücklich, widerwärtig, widrig, als der Gegensatz von geheuer, angenehm. Es soll euch nichts ungeheures widerfahren, Apost. 28, 6. Da denn Ungeheuer und Ungeheurigkeit ehedem auch wohl für Unglück gebraucht wurde. Das im khein Leyd noch Vngehewr Durch mein Anschlag geet zu handen, Theuerd. Kap. 53. Dem mag nichts übels oder vngehurigkeit zugefügt werden, Garten der Gesundh. c) 1490. S. Geheuer.


Ungeheuer (W3) [Adelung]


Das Ungeheuer, des -s, plur. ut nom. sing. von dem vorigen Bey- und Nebenworte. 1. Ein Ding, welches wegen seiner Größe Furcht und Entsetzen verursacht, in welchem Verstande man sehr große und ungewöhnliche Thiere, einen ungewöhnlich großen Menschen u. s. f. Ungeheuer zu nennen pflegt. Der Nebenbegriff der Furcht und des Entsetzens ist dem Hauptworte noch wesentlicher, als dem vorigen Beyworte, daher man Dinge, welche wegen ihrer Größe nur Bewunderung erwecken, z. B. die Himmelskörper, nicht Ungeheuer nennen kann. 2. Ein Ding, besonders ein lebendiges Geschöpf, welches wegen seiner Ungestaltheit, Wildheit, Grausamkeit, und von Menschen auch wegen des höchsten Grades lasterhafter Beschaffenheit, Ekel, Abscheu, Furcht und Entsetzen erwecket. So nennt man eine Mißgeburt, welche wenig Ähnlichkeit mit einem Menschen hat, ein Ungeheuer. Nero, Caligula, Damien, waren Ungeheuer, wegen ihrer Laster und Verbrechen.


Ungehindert (W3) [Adelung]


Ungehindert, -er, -ste, adj. et adv. ohne gehindert zu werden. Etwas ungehindert thun. Hier kannst du ungehindert arbeiten. Im Oberdeutschen und den Hochdeutschen Kanzelleyen wird es häufig als eine Partikel für ungeachtet gebraucht, und alsdann so, wie diese, mit der zweyten Endung verbunden. Ungehindert seiner Wachsamkeit, oder seiner Wachsamkeit ungehindert, ward er doch überfallen, ungeachtet. Wofür andere auch wohl ohnverhindert oder unverhindert gebrauchen.


Ungehörig (W3) [Adelung]


Ungehörig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gehörig, nicht gehörig. 1. Das ist dazu, ungehörig, gehöret nicht dazu. Auch in weiterer Bedeutung, obgleich nur selten, für unerlaubt; unziemlich, in welchem Verstande es mehrmahls bey dem Opitz vorkommt. Ein ungehöriges Verhalten. 2. In engerer Bedeutung ist ungehörig in einigen Gegenden Westphalens dem hofhörig entgegen gesetzt. Ein ungehöriges Gut. ( S. Hofhörig.) So auch die Ungehörigkeit, welches Hauptwort indessen noch seltener vorkommt, als das Bey- und Nebenwort.


Ungehorsam (W3) [Adelung]


Ungehorsam, -er, -ste, adj. et adv. nicht gehorsam, thätig abgeneigt, sein Verhalten nach den Befehlen eines andern, besonders eines Obern zu bestimmen, und darin gegründet. Ungehorsam seyn, einem ungehorsam seyn. Ungehorsame Unterthanen, Kinder, Schüler u. s. f. Ein Ungehorsamer. Bey dem Kero unhorsam.


Ungehorsam (W3) [Adelung]


Der Ungehorsam, des -es, plur. car. der Gegensatz von Gehorsam, die thätige Abneigung, sein Verhalten nach den Befehlen eines Obern nicht zu bestimmen, verpflichtende Vorschriften vorsetzlich zu übertreten. In der Schweiz die Ungehorsame, und schon bey dem Kero Unhorsamy.


Ungeistlich (W3) [Adelung]


Ungeistlich, -er, -ste, adj. et adv. ein nur in der theologischen Schreibart übliches Wort, Fertigkeit besitzend, sich nach sinnlichen Eindrücken zum Nachtheile des Geistes, d. i. vernünftiger Vorstellungen zu bestimmen, und darin gegründet, sinnlich und zuweilen auch lasterhaft. Den Ungeistlichen ist das Gesetz gegeben, 1 Tim. 1, 9. Ungeistliche Fabeln, Kap. 4, 7. Ungeistliches Geschwätz, 2 Tim. 2, 16. So auch die Ungeistlichkeit. Geistlich in dem Gegensatze dieser Bedeutung kommt nur einige Mahl in der Deutschen Bibel vor, ist aber außerdem veraltet.


Ungeld (W3) [Adelung]


Das Ungeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, ein altes aber jetzt nur noch in einiges Provinzen übliches Wort, eine Abgabe oder Accise von dem zu bezeichnen, wo es am häufigsten von demjenigen Getränke gegeben wird, welches einzeln verkauft und verschenkt wird, obgleich an manchen Orten auch diejenigen Abgabe, welche von dem Getränke ganzen Fässern entrichtet wird, diesen Nahmen führet. In einigen Provinzen ist es auch eine Abgabe, welche von manchen, vielleicht nur nassen Waaren, nach Schiffs- und Wagenlasten entrichtet, und von dem allgemeinen Zolle noch unterschieden wird; ja es scheint, daß ehedem, wenigstens in manchen Gegenden, Ungeld, eine jede Auflage und Abgabe, besonders in den Städten bezeichnet habe, indem es in dem mittlern Lateine so oft durch tributum erkläret wird; Ungelta vel tributum.

Anm. Dieses Wort wurde ehedem und noch jetzt häufig auch Umgeld, Umbgeld, Omgelt geschrieben und gesprochen, welche letztere Schreibart Wachtern, Frischen und viele andere bewogen hat, die erste Sylbe von Ohm, Ahm abzuleiten, und dieses Wort durch eine Abgabe zu erklären, welche von dem Getränke nach der Ohme entrichtet wird, in welchem Falle man denn freylich Ohmgeld schreiben und sprechen müßte. Allein, diese Ableitung verlieret ihre Wahrscheinlichkeit, wenn man stehet, daß dieses Wort ist den mittlern Zeiten, so oft un häufig von einer jeden Abgabe gebraucht, und dabey auch weit häufiger Ungeld, als Umgeld oder Ohmgeld, geschrieben wird, welche letztere Schreibart entweder ein Provinzialfehler ist, oder aus einer voraus gesetzten irrigen Ableitung entstanden seyn kann. Indessen ist die eigentliche Bedeutung der Partikel un hier gar deutlich noch nicht. So fern dieses Wort ehedem auch die Schatzung in den Städten bedeutete, erkläret Frisch es durch Umgeld, weil eine solche Schatzung die Reihe herum, von Haus zu Hause gegeben wurde; welcher Ableitung, außer dem unnatürlichen Zwange, auch die weit ältere und häufigere Schreibart Ungeld entgegen stehet. Es scheinet daher die Ab- leitung, welche schon Gassar in Annal. Augsb. beym Menken Script. Saxon. Th. 1. S. 1509 davon gegeben, die wahrscheinlichste zu seyn. Tributa seu collectae, quas plebs suo idiomate Vngeltam, hoc est indebitum appellare consueuit. De singulis tam negociationum mercibus, quam de potionum frumentorumque generibus etc. Noch früher heißt es in der Synode zu Aschaffenburg 1292 in Harzheims Concil. Th. 4. S. 15: Novas etiam exactiones, quae vulgo Ungelt dicuntur, nulla civitatum instituat. Die letzte Hälfte Geld, ist hier nicht so wohl unser heutiges Geld, pecunia, als vielmehr das alte Gelt, eine schuldige Abgabe, besonders eine Geldstrafe, von gelten in der veralteten Bedeutung, zu thun oder zu zahlen schuldig seyn. Ungeld, oder vielleicht richtiger Ungelt, würde also eine Abgabe bezeichnen, zu welcher man nicht verpflichtet ist, kurz eine freywillige Geldgabe. Es ist aus den mittlern Zeiten bekannt, daß, bey den ehemahligen eingeschränkten Hoheitsrechten der Landesherren, fast alle Abgaben nur bittweise gefordert, und freywillig entrichtet wurden, welche Freywilligkeit oft selbst durch die Nahmen derselben aufbehalten wurde; z. B. Bethe, Nieders. Bede, Precariae u. s. f. Ungelt bedeutet also wahrscheinlichsten eigentlich eine jede freywillige Abgabe, und kommt darin mit Unpflicht überein, welches im ähnlichen Verstande gebraucht wurde, ( S. dasselbe.) Im Schwed. sind Omgelder, Unkosten, welches Ihre als eine buchstäbliche Übersetzung des Lat. Impensae ansiehet, wo aber Om auch eine intensive Bedeutung haben kann, wie in unserm Unkosten, welche Bedeutung sich denn allenfalls auch auf unser Ungeld anwenden ließe. Die Niedersachsen haben dieses Ungeld auch, aber außer dem ist bey ihnen auch Ingeld, Zins, Interesse, welches aber so viel als Eingeld, Einkünste zu bezeichnen scheinet. Im Schwed. ist omgelda, eine Geldstrafe bezahlen, welches Ihre durch undgelda, entgelten, erkläret. Übrigens ist von unserm Ungeld in einigen Oberdeutschen Gegenden, der Ungelder oder Ungelter, eine verpflichtete Person, welche das Ungeld einnimmt, und verungelden oder verungelten, das Ungeld von etwas entrichten.


Ungelegen (W3) [Adelung]


Ungelegen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gelegen. 1. Nicht wohl gelegen, unbequem, oder entfernt liegend. Die Anfurt war zu wintern ungelegen, Apost. 27, 12. Der Ort ist für uns zu ungelegen. 2. Unserer Bequemlichkeit, unserer Laune nicht gemäß, besonders von der Zeit. Es ist mir heute sehr ungelegen. Sie kommen mir sehr ungelegen, zu ungelegener, unbequemer, Zeit. Wenn es ihnen nicht ungelegen ist, jetzt nicht unbequem ist.


Ungelegenheit (W3) [Adelung]


Die Ungelegenheit, plur. die -en, der Gegensatz von Gelegenheit, doch nur in einigen Bedeutungen. 1. Der Zustand, da ein Ding ungelegen ist, in beyden Bedeutungen des vorigen Wortes; ohne Plural. Die Ungelegenheit eines Ortes, dessen unbequeme Lage. Etwas mit seiner Ungelegenheit thun. 2. Unangenehme Empfindung, so wohl überhaupt, als besonders, so fern sie von uns ungelegenen Sachen herrühret; mit dem Plural. Machen sie sich meinetwegen nicht die geringste Ungelegenheit, Mühe, Beschwerde. Jemanden viele Ungelegenheiten verursachen. Der Bediente möchte sonst bey seinem Herrn Ungelegenheit davon haben, Gell. Verdruß.


Ungelehrig (W3) [Adelung]


Ungelehrig, -er, -ste, adj. et adv. nicht gelehrig, unfähig und ungeneigt, sich lehren zu lassen, Lehren anzunehmen. Einen ungelehrigen Kopf haben, wegen Mangel der Fähigkeit. Man kann aber auch aus bloßem Fehler des Willens ungelehrig seyn. Im Oberdeutschen ist dafür ungelehrsam, und in den niedrigen Sprecharten ungelernig üblich. Daher die Ungelehrigkeit und im Oberdeutschen die Ungelehrsamkeit, welches letztere, als der Gegensatz der im Hochdeutschen gangbarsten Bedeutung des Wortes Gelehrsamkeit nicht üblich ist.


Ungelehrt (W3) [Adelung]


Ungelehrt, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gelehrt. 1. In dessen zweyter Bedeutung, nicht gelehrt, nicht unterrichtet. Allein noch ungelehrt, sich niedrig zu verstellen, Glaubt er dem Mortimer, Weiße. 2. In der engern dritten Bedeutung, keine Gelehrsamkeit besitzend, und in diesen Mangel gegründet, ingleichen, zu dem, was man eigentlich Gelehrsamkeit nennet, nicht gehörig. Ein Ungelehrter, im weitesten Verstande, welcher nicht studieret, sich keine gelehrte Kenntniß erworben hat. Ein ungelehrtes Buch. Die ungelehrte Erkenntniß, die gemeine im Gegensatze der gelehrten. Daher die Ungelehrtheit, welches zuweilen von dem Mangel der gelehrten Kenntniß gebraucht wird.


Ungelenk (W3) [Adelung]


Ungelenk, -er, -este, adj. et adv. nicht gelenk, so wohl, was sich aus Mangel der Gelenke nicht leicht bewegen lässet, als auch überhaupt, was schwer zu lenken und zu biegen ist. Man sagt, jemand sey sehr ungelenk, wenn er schwerfällig, in seinen Bewegungen unbehülflich ist. Aber im figürlichen Verstande ist ungelenk, abgeneigt, sich von andern lenken zu lassen. In beyden Fällen bey einigen auch ungelenksam und ungelenkig. So auch die Ungelenkheit, ingleichen die Ungelenksamkeit.


Ungelöscht (W3) [Adelung]


Ungelöscht, adj. et adv. nicht gelöscht. Besonders von dem Kalke. Ungelöschter Kalk, lebendiger.


Ungelt (W3) [Adelung]


Ungelt, Ungelter, S. Ungeld.


Ungemäß (W3) [Adelung]


Ungemäß, -er, -este, adj. et adv. nicht gemäß, in der noch gangbaren Bedeutung dieses Wortes, nicht so, wie es das Verhältniß der Sache erfordert, mit der dritten Endung dieser Sache. Dieses deiner Pflicht sehr ungemäße Betragen. Das Hauptwort die Ungemäßheit wird wenig gebraucht.


Ungemein (W3) [Adelung]


Ungemein, adj. et adv. der Gegensatz von gemein, der doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen desselben gangbar ist. 1. Was dem größten Theile der Dinge Einer Art nicht zukommt; am häufigsten als ein Nebenwort. Ein Übel, das unsern Standesleu- ten nicht ungemein ist, Opitz; nicht selten. 2. In seiner Art vorzüglich, selten und vorzüglich. Das ist etwas ungemeines! etwas vorzüglich schönes. Er ist ein ungemeiner Mann, ein überaus angenehmer, vortrefflicher. Eine ungemeine Tapferkeit, eine seltene. 3. Noch häufiger als ein verstärkendes Wort, für ungewöhnlich groß, sehr, viel. Du machst mir ja ein ungemeines Vergnügen, Gell. Ich erschrack ungemein darüber. Ungemein groß, sehr, viel. Ungemeine Schmerzen empfinden. Indessen ist es als ein Beywort auch in dieser Bedeutung in der vertraulichen Sprechart gangbares, als in der edlern.


Ungemessen (W3) [Adelung]


Ungemessen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gemessen, so wohl im eigentlichen Verstande, als auch in einigen figürlichen. Ungemessene Frohndienste, unbestimmte, welche der Grundherr nach Gutdünken auflegen kann, im Gegensatze der gemessenen oder bestimmten. Zuweilen auch für uneingeschränkt. Eine ungemessene Freyheit, eine uneingeschränkte. Jemanden eine ungemessene Commission geben, ohne ihm Maß, Ziel, Preis u. s. f. dabey vorzuschreiben.


Ungenannt (W3) [Adelung]


Ungenannt, adj. et adv. nicht genannt. Ich will bey dieser Sache ungenannt seyn. Ein ungenannter Schriftsteller, welcher sich nicht als den Verfasser genannt hat, und welchen man, doch nicht ohne Zweydeutigkeit, auch einen nahmlosen Schriftsteller nennet. Die ungenannten Beine, in der Anatomie, diejenigen, welche das Becken in dem Unterleibe bilden.


Ungeneigt (W3) [Adelung]


Ungeneigt, -er, -este, adj. et adv. nicht geneigt. 1. Keine Neigung zu etwas haben, am häufigsten als ein Nebenwort; abgeneigt. Ungeneigt zu etwas seyn. Seine Leute bewiesen sich sehr ungeneigt, ihm zu gehorchen. 2. In engerer Bedeutung, keine Neigung, und in weiterer Bedeutung, Abneigung habend, des andern Glück gern zu sehen und darin gegründet; abgeneigt. Ungeneigt gegen jemanden seyn, auch einem ungeneigt seyn. Ein ungeneigtes Gemüth gegen jemanden haben. So auch die Ungeneigtheit.


Ungenießbar (W3) [Adelung]


Ungenießbar -er, -ste, adj. et adv. nicht genießbar, was sich nicht genießen läßt. So auch die Ungenießbarkeit.


Ungenoß (W3) [Adelung]


Der Ungenoß, des -ssen, plur. -ssen, Fämin. die Ungenossinn, der Gegensatz von Genoß, so wohl eine Person zu bezeichnen, welche mit der andern nicht gleiches Standes ist, als auch eine Person, welche kein Glied einer gewissen Gesellschaft ist. Es ist im Hochdeutschen fremd, und nur in einigen Oberdeutschen Gegenden gangbar. Daher ist im Öttingen-Wallersteinischen der Ungenossenthaler, oder auch das Ungenossen, eine Abgabe, welche ein neu verehligtes Paar, die nicht Genossen, d. i. völlig gleiches Standes sind, sondern, wo z. B. der eine Theil leibeigen, der andere aber frey ist, entrichten müssen, welche von einigen so verstanden worden, als wenn sie pro redimendo vsu virginitatis gegeben werden müßte. Jetzt, nach aufgehobener Leibeigenschaft im Wallersteinischen, wird der Ungenossenthaler von alten Neuverehligten ohne Unterschied gegeben.


Ungenossen (W3) [Adelung]


Ungenossen, adj. et adv. nicht genossen. In der im gemeinen Leben üblichen R. A. das wird ihm nicht ungenossen aus- oder hingehen, nicht ungeahndet, stehet ungenossen allem Anscheine nach irrig für genossen; daß aber dieses nicht so wohl zu genießen, als vielmehr zu genesen, gehöret, ist schon bey Genießen 2. (3) bemerkt worden. Vermuthlich leitete man genossen in dieser R. A. von genießen ab, und da es alsdann keinen begreiflichen Verstand gewährte, so nahm man den Gegensatz ungenossen, als wenn es so viel bedeutete, das wirst du gewiß genießen müßen.


Ungenügsam (W3) [Adelung]


Ungenügsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von genügsam, aus verkannte Hinlänglichkeit einer Sache mit deren Menge oder Intensität nicht zufrieden. Ungenügsam seyn. Ein ungenügsamer Mensch. So auch die Ungenügsamkeit.


Ungerade (W3) [Adelung]


Ungerade, adj. et adv. der Gegensatz des Bey- und Nebenwortes gerade, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. Eine ungerade Linie, welche nicht gerade ist, eine krumme. Am häufigsten von den Zahlen. Eine ungerade Zahl, welche sich nicht in zwey gleich große ganze Zahlen theilen läßt, im Gegensatze einer geraden. In den Bedeutungen des gerade, so fern es ein Nebenwort allein ist, ist ungerade nicht üblich.


Ungerathen (W3) [Adelung]


Ungerathen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gerathen; doch nur, so fern es dem wohl gerathen, d. i. wohl erzogen, entgegen gesetzt ist, eine Person zu bezeichnen, welche aus verachteter oder nicht befolgter Erziehung böse oder lasterhafte Sitten erworben. Ein ungerathener Sohn. Eine ungerathene Tochter. In welchem Verstande es schon im Schwabenspiegel vorkommt.


Ungerechnet (W3) [Adelung]


Ungerechnet, adj. et adv. nicht gerechnet, am häufigsten als ein Nebenwort. Alles dieses ungerechnet, nicht mit in Anschlag gebracht, nicht mit erwogen.


Ungerecht (W3) [Adelung]


Ungerecht, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gerecht, doch nur in dessen vierter, und einigen Fällen der fünften Bedeutung. 1) Dem Rechte, dem Befugniß, der Billigkeit nicht gemäß. Einen ungerechten Verdacht wider jemanden haben, einen unbilligen, ungegründeten. Ungerechte Ansprüche machen. Eine ungerechte Sache haben. 2) Fertigkeit besitzend, die Erfüllung seiner sittlichen Pflichten zu unterlassen; doch nur in der biblischen Schreibart, wo die Ungerechten den Gerechten entgegen gesetzet werden. Ingleichen in dieser beschaffen gegründet. 3) Dem strengen rechte gegen andere nicht gemäß, ingleichen abgeneigt, die Pflichten dieses strengen Rechtes zu erfüllen, geneigt und Fertigkeit besitzend, das Recht anderer zu kränken, und darin gegründet. Ungerecht gegen seinen Nächsten seyn. Ein ungerechter Richter. Ein ungerechtes Urtheil. Das ist sehr ungerecht.


Ungerechtigkeit (W3) [Adelung]


Die Ungerechtigkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache ungerecht ist, in allen vorigen Bedeutungen, in der zweyten aber nur in der biblischen Schreibart: ohne Plural. Die Ungerechtigkeit eines Verdachtes. Die Ungerechtigkeit eines Richters. 2) Eine ungerechte Handlung, in der zweyten Bedeutung gleichfalls nur in der biblischen Schreibart, wo alle Sünden und unrechtmäßige Handlungen so heißen. Ein Richter, welcher sich vieler Ungerechtigkeiten schuldig gemacht hat.


Ungereimt (W3) [Adelung]


Ungereimt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gereimt in reimen. 1) Nicht gereimt, d. i. am Ende der Zeiten keinen ähnlichen Klang, wofür man doch, um der Zweydeutigkeit mit der folgenden Bedeutung willen, lieber reimlos gebraucht. Ungereimte Verse, ein ungereimtes Gedicht, ein reimloses. 2) Von sich reimen, sich schicken, einem andern Dinge gemäß seyn, ist ungereimt der Gegensatz davon, wo es doch nur in engerer und härterer Bedeutung gebraucht wird, einer offenbaren Wahrheit wider sprechend und darin gegründet. Etwas ungereimtes sagen, vornehmen, thun. Das war sehr ungereimt. Ungereimt handeln. Ein ungereimter Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzt, wider offenbare Wahrheiten zu handeln. Ist etwas der allgemeinen Empfindung vom Schönen und Häßlichen zuwider, so heißt es abgeschmackt. Das Nieders. unriemsk bedeutet auch wahnsinnig. Aber das eben daselbst übliche Unrahm ein Irrthum, Wahnsinn, scheinet vielmehr von Rahm, ein Ziel, herzustammen.


Ungereimtheit (W3) [Adelung]


Die Ungereimtheit, plur. die -en, welches nur in der zweyten Bedeutung des vorigen üblich ist. 1) Der Zustand, die Eigenschaft, da ein Ding ungereimt ist, einer bekannten oder offenbaren Wahrheit widerspricht; ohne Plural. Die Ungereimtheit eines Satzes, eines Vorgebens. 2) Ein ungereimter Satz, eine ungereimte Handlung mit dem Plural. Ungereimtheiten von der ersten Größe.


Ungern (W3) [Adelung]


Ungern, -er, -ste, adv. mit herrschender Unlust, als der Gegensatz von gern. Etwas ungern thun. Jemanden sehr ungern sehen. Ich schreibe sehr ungern Briefe, am ungernsten aber Complimenten-Briefe. Mancher leihet ungern, Sir. 29, 10. Die allgemeine Menschenliebe, zu welcher wir uns so ungern verstehen. Schon bey dem Ottfried und Notker ungerno.


Ungerochen (W3) [Adelung]


Ungerochen, adj. et adv. nicht gerochen, da es denn so wohl von riechen als rächen seyn kann, ob es gleich von dem ersten Zeitworte nur selten, von dem letztern aber am häufigsten gebraucht wird. Ich will ihr Blut nicht ungerochen lassen, Joel 3, 26. Will man die Zweydeutigkeit vermeiden, so kann man auch ungerächet gebrauchen. ( S. Rächen.) Schon in Boxhorns Glossen unkirochan.


Ungesäumt (W3) [Adelung]


Ungesäumt, -er, -este, adj. et adv. welche Comparation doch nur in der zweyten Bedeutung üblich ist. 1) Von säumen, einen Saum machen, ist ungesäumt, nicht gesäumt. Ungesäumte Schnupftücher. 2) Von sich säumen, saumselig seyn, zaubern, bedeutet es ohne Säumniß, mit aller nur möglichen Geschwindigkeit. Ungesäumt kommen, antworten. Ein ungesäumtes Verfahren.


Ungeschehen (W3) [Adelung]


Ungeschehen, adj. et adv. nicht geschehen, am häufigsten als ein Nebenwort. Was geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Deine guten Handlungen haben nunmehr deine bösen ungeschehen gemacht, figürlich, haben ihre Wirkungen und Folgen aufgehoben. Etwas als ungeschehen ansehen, als wenn es nicht geschehen wäre.


Ungescheid (W3) [Adelung]


Ungescheid, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gescheid, ohne hinlänglichen Grund, noch häufiger. Fertigkeit besitzend, von seinen Handlungen keinen zureichenden Grund anzugeben, und darin gegründet. Ein ungescheider Mann. Ein sehr ungescheider Einfall. Etwas Ungescheides sagen, was keinen begreiflichen Grund hat. So auch die Ungescheidheit. S. Gescheid.


Ungescheut (W3) [Adelung]


Ungescheut, adj. et adv. von scheuen, ohne Scheu zu haben. Sich ungescheut verantworten. Auch ohne dir gehörige Scheu und Ehrerbietung.


Ungeschicklich (W3) [Adelung]


Ungeschicklich, -er, -ste, adj. et adv. welches als der Gegensatz von dem alten geschicklich nur in der dritten Bedeutung das üblichern geschickt gebraucht wird, Mangel an der gehörigen Leichtigkeit in keinen Handlungen habend: wofür doch auch ungeschickt üblicher ist. Das Hauptwort die Ungeschicklichkeit hingegen ist gangbarer, doch am häufigsten auch nur von dem Mangel, gewisse Bewegung mit Leichtigkeit zu vollbringen.


Ungeschickt (W3) [Adelung]


Ungeschickt, adj. et adv. der Gegensatz von geschickt, in dessen sämmtlichen Bedeutungen. Am häufigsten in der zweyten engern Bedeutung, die zu einer Absicht nöthigen Eigenschaften des Geistes nicht habend. Zu einem Amte ungeschickt seyn. Er ist dazu nicht ungeschickt. Ingleichen in der dritten Bedeutung unfähig, seine Bewegungen und Handlungen mit vorzüglicher Leichtigkeit zu vollbringen. Ungeschickt seyn, tanzen, mahlen u. s. f. Eine ungeschickte Bewegung. Ein ungeschickter Mensch. Zuweilen auch, den Umständen nicht gemäß. Nichts ungeschicktes thun, Luc. 23, 41. Wofür doch unschicklich üblicher ist. Das Hauptwort. Ungeschicktheit kommt wenig vor.


Ungeschliffen (W3) [Adelung]


Ungeschliffen, -er, -ste, adj. et adv. nicht geschliffen, so wohl im eigentlichen Verstande. Ungeschliffene Edelsteine. Ein Eisen, das an der Schneide ungeschliffen bleibt, Pred. 10, 10. Als auch im figürlichen, im höchsten Grade ungesittet, und darin gegründet, wofür man im gemeinen Leben auch ungehobelt sagt. Ungeschliffene Reden. Ein ungeschliffener Mensch. Siehe Schleifen.


Ungeschliffenheit (W3) [Adelung]


Die Ungeschliffenheit, plur. die -en, nur in der figürlichen Bedeutung des vorigen. 1) Der Zustand, da eine Person oder Sache im höchsten Grade ungesittet ist; ohne Plural. 2) Ungeschliffene Ausdrücke und Handlungen, mit demselben.


Ungeschlossen (W3) [Adelung]


Ungeschlossen, -er, -ste, adj. et adv. nicht geschlossen, in den meisten Bedeutungen dieses Mittelwortes. Ein ungeschlossenes Land, welches Güter enthält, deren Besitzer dem Landesherren nicht unterworfen sind, im Gegensatz eines geschlossenen.


Ungeschmack (W3) [Adelung]


Ungeschmack, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem im Hochdeutschen veralteten geschmack, so wohl keinen Geschmack, als auch in engerer Bedeutung, keinen angenehmen Geschmack habend, da es denn etwas weniger sagt, als abgeschmack. Ungeschmack seyn. Ungeschmackes Bier. Was ungesalzen ist, ist ungeschmack. So auch die Ungeschmackheit, welches doch weniger gebraucht wird. Ungeschmackt ist so irrig, als geschmackt.


Ungeschmeidig (W3) [Adelung]


Ungeschmeidig, -er, -ste, adj. et adv. nicht geschmeidig. So auch die Ungeschmeidigkeit.


Ungeschoren (W3) [Adelung]


Ungeschoren, adj. et adv. nicht geschoren, in den niedrigen Sprecharten als ein Nebenwort auch im figürlichen Verstande. Jemanden ungeschoren lassen, ihm keine unnöthige Mühe, Beschwerde und Bewegung verursachen.


Ungesellig (W3) [Adelung]


Ungesellig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gesellig, abgeneigt, mit andern in Verbindung zu leben, abgeneigt, mit ihnen in Gesellschaft zu seyn, und darin gegründet. So auch die Ungeselligkeit.


Ungesittet (W3) [Adelung]


Ungesittet, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wohlgesittet, Mangel an guten Sitten habend, ingleichen üble unanständige Sitten an sich habend. Wie wenig gleichen wir den Alten! Was wir für ungesittet halten, Hieß ihnen Männlichkeit, Uz. Das Hauptwort die Ungesittetheit ist noch weniger gangbar, als Gesittetheit, ob man gleich solcher Hauptwörter sehr oft benöthiget ist. Die Alten sagten dafür sittig und unsittig (schon Ottfried unsitig) und konnten davon leicht die Hauptwörter Sittigkeit und Unsittigkeit bilden.


Ungesprächig (W3) [Adelung]


Ungesprächig, -er, -ste, adj. et adv. nicht gesprächig, abgeneigt, sich mit andern durch Gespräche zu unterhalten, und darin gegründet. So auch die Ungesprächigkeit.


Ungestalt,Ungestaltet (W3) [Adelung]


Ungestalt und Ungestaltet, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wohl gestalt oder wohl gestaltet, eine im hohen Grade üble und widrige Gestalt habend. Sehr ungestalt seyn, Dan. 10, 6. Ungestaltes Wesen, Weish. 11, 8. Ein ungestalteter Mensch. Nieders. wahnschapen. Ungestalt ist ohne Zweifel von einem veralteten Beyworte gestalt, ungestaltet aber von dem Zeitworte gestalten. Von dem erstern hat man auch das Hauptwort die Ungestaltheit, so wohl der Zustand, da ein Ding ungestalt ist, ohne Plural, als auch eine jede Abweichung von der natürlichen oder gehörigen Gestalt.


Ungestüm (W3) [Adelung]


Ungestüm, -er, -ste, adj. et adv. ungewöhnliche Heftigkeit äußernd. Besonders in Ansehung der Bewegung. Das Meer wird plötzlich ungestüm, Hiob 26, 12. Das ungestüme Meer, Ps. 89, 10. Ein ungestümer Wind. Es ist ungestümes Wetter, wenn ein heftiger Wind gehet. Ein ungestümer Mensch, welcher alles mit ungewöhnlicher Heftigkeit verrichtet. Ungestüm um etwas bitten. Ungestüm anklopfen, rufen, schreyen u. s. f. Gleich einem Strome, den sein Reichtum ungestüm macht, Dusch.

Anm. Schon bey dem Willeram ist Ungestuome, ein heftiges Geräusch. Das einfachere gestüm muß längst veraltet seyn, wenigstens hat es sich bisher noch bey keinem Schriftsteller wollen finden lassen. Dieß macht zugleich die Abstammung ungewiß. Wachter hält das Schwed. stimma, lärmen, toben, Stym, ein tobender Haufe, für das Stammwort, welches mit unserm Stimme verwandt ist, in welchem Falle un eine intensive Bedeutung haben, ungestüm aber eigentlich heftig lärmend und schallend bedeuten würde. Frisch hält das veraltete stüm für einen Verwandten von stumm. Gestüm würde ihm zu Folge still gelinde, sanft, ungestüm aber dessen Gegensatz bedeutet haben. Indessen hat die erste Ableitung mehr Wahrscheinlichkeit für sich, besonders wenn man die verwandten Deutschen stämmen, stampfen u. s. f. mit in Betrachtung ziehet, da denn ungestüm nach dem Muster des Lat. Impetus, impetuosus, gebildet seyn, und eigentlich Heftigkeit im Stoßen bedeuten kann. Die Niederdeutschen gebrauchen dafür unstür, welches eine ähnliche doppelte Ableitung leidet, so wohl von stur, groß, heftig, mit dem intensiven un, als auch von steuern, mäßigen, einschränken, da es denn ungemäßigt, unbändig, bedeuten würde. S. auch Ungethüm, welches noch in einigen Gegenden ein Gespenst bedeutet und gleichfalls mit unserm Worte verwandt ist.


Ungestüm (W3) [Adelung]


Der Ungestüm, (in einigen Gegenden das Ungestüm,) des -es, plur. car. eine ungewöhnliche Heftigkeit der Bewegung. Gott stürzte die Egypter mit Ungestüm, 2 Mos. 14, 25. Er fähret über mich mit Ungestüm, Hiob 9, 17. Ungestüm wird ihn von seinem Ort treiben, Kap. 27, 21. Da erhub sich ein groß Ungestüm im Meer, Matth. 8, 24. Überlassen sie sich nicht dem Ungestüm ihres Herzens. Jetzt, da ich meinen Ungestüm mit Gewalt gedämpft habe, kann ich wieder vernünftig denken, Hermes. Verschonen sie mich mit dem Ungestüm ihrer Bitten, Weiße. Durch das Gesträuch reißt sich das Roß Mit starkem Ungestüm, ebend.

Anm. Im Nieders. Unstür. ( S. das vorige.) Dieses Wort wird in allen drey Geschlechtern gefunden; in einigen Gegenden ist es im weiblichen üblich, die Ungestüm oder Ungestümme, in andern im ungewissen, das Ungestüm. Im Hochdeutschen ist das männliche das gangbarste.


Ungesund (W3) [Adelung]


Ungesund, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gesund, so wohl subjective als objective. Ein ungesunder Mensch. Ungesunde Speisen. Ein ungesunder Ort. Ungesunder Verstand steckt oft auch das Herz an, Weiße. So auch die Ungesundheit.


Ungethüm (W3) [Adelung]


Das Ungethüm, des -es, plur. die -er, oder -e, ein nur im gemeinen Leben einiger Provinzen übliches Wort, ein Gespenst zu bezeichnen. So manches Ungethüm mit Klauen und mit Schwänzen, Zachar. Doch für das Ungethüm war seine Kunst zu schwach, Kästn.

Anm. Der Gegensatz Gethüm ist eben so unbekannt und ungewöhnlich, als der Gegensatz von ungestüm; indessen scheinet Un- gethüm mit dem letzten Worte verwandt zu seyn, und zu dem Geschlechte der Wörter Tumult, Getümmel u. s. f. zu gehören, so daß Ungethüm eigentlich einem Poltergeist bedeuten würde.


Ungetreu (W3) [Adelung]


Ungetreu, -er, -este, adj. et adv. nicht getreu, in allen Bedeutungen dieses Gegensatzes. Jemanden ungetreu seyn, werden. Ein ungetreuer Liebhaber. Ungetreue Unterthanen. S. auch Untreu.


Ungewiß (W3) [Adelung]


Ungewiß, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gewiß, so fern es ein Beywort ist, da es denn in allen Bedeutungen desselben gebraucht werden kann, außer in der letzten siebenten nicht, ( S. Gewiß.) Einen ungewissen Tritt haben. Ungewiß stehen, Ezech. 7, 17. Ich laufe nicht als aufs Ungewisse, 1 Cor. 9, 26. Die Sache ist noch sehr ungewiß. Ungewisse Einkünfte. Das ungewisse Glück. Ein ungewisses Herz ist ein hülfloses Schiff auf der Höhe des Meeres. Das ungewisse Geschlecht, in den Deutschen Sprachlehren, das Genus neutrum der Lateiner auszudrucken; eine sehr unschickliche und unbequeme Benennung, welche einen irrigen Begriff von diesem Geschlechte gewähret, daher man es lieber das sächliche nennt.


Ungewissenhaft (W3) [Adelung]


Ungewissenhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gewissenhaft, den Gebrauch des allgemeinen Gewissens, besonders des vorher gehenden, vorsetzlich unterlassend und darin gegründet. Ein ungewissenhafter Mann. Ein ungewissenhaftes Verfahren. Daher die Ungewissenhaftigkeit.


Ungewißheit (W3) [Adelung]


Die Ungewißheit, plur. die -en, der Gegensatz von Gewißheit, in dessen sämmtlichen Bedeutungen, so wohl von dem Zustande, der Eigenschaft, ohne Plural, als auch von ungewissen Dingen und Überzeugungen, mit dem Plural. Die Ungewißheit einer Sache, objective. In der traurigsten Ungewißheit leben, subjective. Welche Zweifel und Ungewißheiten herrschen da nicht!


Ungewitter (W3) [Adelung]


Das Ungewitter, des -s, plur. ut nom. sing. ein im hohen Grade ungestümes Wetter, in welchem Verstande auch ein heftiger Sturm ehedem mit diesem Nahmen belegt wurde. Am gewöhnlichsten gebraucht man es jetzt von einem heftigen mit Sturm verbundenen Gewitter oder Donnerwetter. Es erhub sich ein großes Ungewitter auf dem Meere, Jon. 1, 4, 12. Nach dem Ungewitter lässest du die Sonne wieder scheinen, Tob. 3, 23. Es entstehet, es kommt ein Ungewitter. Wir hatten gestern ein Ungewitter. Warum brausen deine Ungewitter, o Rache, noch immer von fern? von Brawe.

Anm. Schon bey dem Ottfried und Notker Vngeuuitir, Vngeuuittere. Un verstärkt entweder hier die Bedeutung, so daß Ungewitter ein heftiges Gewitter bedeutet, oder das letzte stehet hier auch für angenehmes Wetter, dessen Gegentheil Ungewitter ist. Das letzte wird aus einer Stelle in dem Notker wahrscheinlich, wo es heißt: er gemachota daz Vngeuuitere ze Wetere, er verwandelte den Sturm in schönes Wetter. Die Niedersachsen sagen nur Unweder oder Aneweder, welche beyden Wörter nicht allein Ungewitter, sondern auch ein jedes unangenehmes, ungestümes Wetter bedeuten, so wie das noch einfachere Wetter im gemeinen Leben in eben dieser Bedeutung üblich ist. Hornegk nennt ein Ungewitter auch Widerfrais.


Ungewittervogel (W3) [Adelung]


Der Ungewittervogel, des -s, plur. die -vögel, ein Vogel, welcher durch sein Geschrey ein bevor stehendes Ungewitter verkündiget. Besonders eine Art Sperlinge, welche sich um die brausenden Wellen der See aufhält, sich aber, wenn ein Gewitter kommen soll, den Schiffen nähert; Procellaria Linn. Die Schiffer nennen ihn S. Peter, andere Petrell, weil er, wie Petrus, auf den Wellen zu gehen scheinet.


Ungewohnheit (W3) [Adelung]


Die Ungewohnheit, plur. car. der Gegensatz der Gewohnheit, doch nur so fern dieses ein Abstractum ist, der Mangel der Fertig- keit zu freyen Veränderungen Einer Art, ohne Bewußtseyn der Bestimmungsgründe.


Ungewöhnlich (W3) [Adelung]


Ungewöhnlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht gewöhnlich, was in den meisten ähnlichen Fällen nicht ist oder geschiehet. Eine ungewöhnliche Kleidung. Ein ungewöhnliches Wort.


Ungewöhnlichkeit (W3) [Adelung]


Die Ungewöhnlichkeit, plur. car. die Eigenschaft eines Dinges, da es ungewöhnlich ist.


Ungewohnt (W3) [Adelung]


Ungewohnt, -er, -este, adj. et adv. welche Comparation doch nur in der Adverbial-Form am üblichsten ist, der Gegensatz von gewohnt, als dem Mittelworte des Neutrius gewohnen, keine Fertigkeit zu gewissen Empfindungen und Handlungen einer Art ohne Bewußtseyn der Bestimmungsgründe habend. Mit der zweyten Endung des Hauptwortes. Der Arbeit ungewohnt seyn. Eine der Schmerzen ungewohnte Seele. Ingleichen objective. Ungewohnte Arbeit verrichten.


Ungezähmt (W3) [Adelung]


Ungezähmt, -er, -este, adj. et adv. nicht gezähmt, so wohl eigentlich als figürlich. Gleich einem ungezähmten Rosse. Die ungezähmte Begierde.


Ungeziefer (W3) [Adelung]


Das Ungeziefer, des -s, plur. doch nur von mehrern Arten, ut nom. sing. ein Collectivum, schädliche Thiere kleinerer Art, besonders Insecten und Gewürm, im verächtlichen Verstande zu bezeichnen, vornehmlich solche, welche durch Beißen und Nagen beschwerlich fallen, und in Menge beysammen gefunden werden. Das Ungeziefer verderbte das Land, 2 Mos. 8, 21 f. Da man denn auch wohl Mäuse, Fledermäuse, Katzen, Frösche, Kröten, u. s. f. wenn selbige gleich weder zu dem Gewürm noch zu den Insecten gehören, mit diesem Nahmen zu belegen pflegt.

Anm. Das einfache Ziefer ist als ein Schmähwort noch in Baiern üblich, und lässet sich aus dem Niederdeutschen erklären, wo Zäfer, einen Käfer bedeutet. Z und K werden in den Mundarten sehr häufig mit einander verwechselt, daher es mehr als wahrscheinlich ist, daß Zäfer und Ziefer mit Käfer gleich bedeutend sind, und ein nagendes kleines Thier bedeuten. Die Sylbe ge bildet hier ein Collectivum, daher Geziefer noch hin und wieder in einigen gemeinen Mundarten üblich ist, so daß die Sylbe un in dem Hochdeutschen Ungeziefer bloß eine verstärkende Bedeutung zu haben scheinet. In einigen gemeinen Oberdeutschen Mundarten sagt man nur Unziefer, und gebraucht es alsdann vermuthlich auch von Individuis. Diese Ableitung ist wahrscheinlicher und natürlicher als Frischens seine, der Ziefer von Zucht und ziehen ableitet, und Ungeziefer durch schädliche Thiere erkläret, welche man nicht aufziehet, sondern vielmehr tödtet. Die Niedersachsen nennen zwar das Ungeziefer auch Untüg und die alten Friesen Uhntiug, allein dieses stammt nicht von ziehen und Zucht ab, sondern von Zeug, womit man oft mehrere verächtliche Dinge Einer Art zu benennen pflegt.


Ungeziemend (W3) [Adelung]


Ungeziemend, -er, -ste, adj. et adv. nicht geziemend; eines von dem wenigen Mittelwörtern der gegenwärtigen Zeit, welche das un vor sich leiden. Ein ungeziemendes Betragen.


Ungezogen (W3) [Adelung]


Ungezogen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gezogen, dem Mittelworte von ziehen, besonders im figürlichen Verstande, aus Mangel der gehörigen Zucht oder deren Annahme mit unanständigen Sitten versehen und darin gegründet. Ungezogen seyn. Ein ungezogener Mensch. Ein ungezogenes Betragen, ein unanständiges, ungesittetes. Der Gegensatz gezogen ist in dieser figürlichen Bedeutung veraltet, kommt aber bey den Oberdeutschen Schriftstellern der vorigen Jahrhunderte vor.


Ungezogenheit (W3) [Adelung]


Die Ungezogenheit, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, da eine Person oder Sache ungezogen oder den guten Sitten zuwider ist; ohne Plural. Die Ungezogenheit eines Scherzes, eines Menschen. 2) Eine ungezogene Handlung oder Sitte; mit dem Plural. Ungezogenheit begehen.


Ungezweifelt (W3) [Adelung]


Ungezweifelt, adj. et adv. der Gegensatz von gezweifelt, woran man nicht zweifelt, oder wobey kein Zweifel Statt findet. Eine ungezweifelte Hoffnung. Nicht ohne merkliche Härte wird es von manchen subjective für nicht zweifelnd, keines Zweifels fähig, gebraucht. So ist in der Theologie ein ungezweifeltes Gewissen, conscientia indubitata, die Abwesenheit von Zweifel bey den Aussprüchen des Gewissens, zum Unterschiede von dem unzweifelhaften, indubitabili, welches mehr als das erste ist, und die Überzeugung von der Richtigkeit und Erweislichkeit eines Ausspruches des Gewissens bezeichnet.


Ungezwungen (W3) [Adelung]


Ungezwungen, -er, -ste, adj. et adv. nicht gezwungen. Etwas ungezwungen thun. Ingleichen figürlich. Eine freye und ungezwungene Stellung. S. Zwingen.


Ungezwungenheit (W3) [Adelung]


Die Ungezwungenheit, plur. car. die Eigenschaft eines Dinges, da es ungezwungen ist, besonders in der zweyten figürlichen Bedeutung.


Unglaube (W3) [Adelung]


Der Unglaube, des -ns, plur. car. der Gegensatz von Glaube, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Die Abneigung, einen Satz um des Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten. Jemandes Unglauben überwinden. In seinem Unglauben beharren. Noch mehr aber, 2) in einigen engern Bedeutungen in der Theologie, wo es dem Glauben in allen den Fällen, in welchen er in der Gottesgelehrsamkeit gebraucht wird, entgegen stehet. Es bedeutet alsdann bald die Abneigung, die Erfüllung der Zusagen Gottes um seines Zeugnisses willen als unausbleiblich zu erwarten, bald die Abneigung, alle göttliche Aussprüche und Versicherungen für untrüglich zu halten, oder die Fertigkeit, Überzeugung von göttlichen Wahrheiten zu verhüten oder zu unterdrücken, bald die Abwesenheit der übernatürlichen Fertigkeit rechtmäßiger Veränderungen, bald endlich auch die Abneigung, die geoffenbarte Religion um des Zeugnisses willen für wahr zu halten; in welchen sämtlichen Bedeutungen es so wohl in der Deutschen Bibel, als auch in den Schriften der Gottesgelehrten, häufig gebraucht wird. Anm. Schon bey dem Ottfried Ungiloubo, im Nieders. Unlove, Unglove. In der Parän. Tirol. kommt es in der jetzt veralteten Bedeutung einer falschen Religion vor.


Ungläubig (W3) [Adelung]


Ungläubig, -er, -ste, adj. et adv. in den Bedeutungen des vorigen Hauptwortes, und als der Gegensatz von gläubig. 1. Abgeneigt, eine Sache um des Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten, und darin gegründet; in welcher Bedeutung der Gegensatz gläubig nicht üblich ist. Ungläubig seyn. Ein ungläubiger Mensch, oder ein Ungläubiger. 2) Im engern theologischen Verstande, so wohl abgeneigt, die Versicherungen Gottes um seines Zeugnisses willen für untrüglich zu halten, als auch abgeneigt, durch Genehmhaltung der Heilsordnung, die möglichste Besserung seines Zustandes von Gott zu erwarten, als endlich auch im weitesten Verstande, abgeneigt, die geoffenbarte Religion um des göttlichen Zeugnisses willen für wahr zu halten, in welchem letztern Verstande Mahomedaner und Heiden noch häufig Ungläubige genannt werden.

Anm. Bey dem Ottfried ungiloubig, bey dem Notker uncloubig, im Isidor unchilaubend, im Oberdeutschen unglaubig, welche breitere Form auch in der Deutschen Bibel die herrschende ist.


Unglaublich (W3) [Adelung]


Unglaublich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von glaublich, was sich nicht glauben lässet, keine wahrscheinlichen Gründe vor sich hat. Eine unglaubliche Sache. Unglaublich groß, viel, sehr. Daher die Unglaublichkeit, so wohl von dieser Eigenschaft, ohne Plural, als auch von einer unglaublichen Sache mit demselben.


Ungleich (W3) [Adelung]


Ungleich, -er, -ste, adj. et adv. welches der Gegensatz von gleich ist, aber nicht in allen Bedeutungen desselben gebraucht wird. Es ist. I. Ein Bey- und Nebenwort, wo es fast in allen Bedeutungen des gleich demselben entgegen gesetzet werden kann. 1. Nicht gerade. 1) Eigentlich, wo es, obgleich nur selten, auch für krumm gebraucht wird, noch häufiger aber von der Oberfläche für uneben üblich ist, merkliche Erhabenheiten auf der Oberfläche habend. Der Boden ist sehr ungleich. Ein ungleicher Boden. Was ungleich ist, soll gleich werden, Es. 40, 4. 2) Figürlich. (a) Sich nicht in allen seinen Theilen ähnlich. Das Blut fließet ungleich. Die Uhr geht ungleich. Die ungleiche Ausdünstung der Erde. (b) Dem Rechte der Billigkeit, und in weiterm Verstande, der allgemeinen Menschenliebe nicht gemäß, wo es oft als ein glimpflicher Ausdruck für ungerecht, unbillig, hart, unfreundlich, nachtheilig, gebraucht wird. Ungleich von jemanden urtheilen. Sich ungleichen Urtheilen aussetzen. Etwas ungleich aufnehmen, auslegen, deuten, übel. 2. Nicht einerley Wesen, Beschaffenheit und Umstände habend; wo es in allen den Schattierungen gebraucht wird, in welchen der Gegensatz gleich üblich ist, welches hierbey nachgesehen werden muß, auch so wie dieses, als ein Nebenwort, die dritte Endung der Person erfordert. Zu ungleicher Zeit ankommen. Einem ungleich seyn. In ungleichem Alter stehen, jemanden an Alter ungleich seyn. Ungleiches Maß. Ungleiche Personen, welche sich nicht dem Stande nach gleich sind. Eine ungleiche Ehe, so wohl, wo die Personen sich am Stande, Vermögen, Alter u. s. f. ungleich sind, als auch, wo sie sich aus Mangel der Übereinstimmung der Gemüther nicht für einander schicken. Aus Gehorsam gegen die Ältern wird man oft einer ungleichen Ehe aufgeopfert, Gell. Ein ungleicher Streit, ein ungleiches Gefecht, wo die streitenden Theile einander an Anzahl u. s. f. sehr ungleich sind. Völker, welche sich an Sprache und Sitten sehr ungleich sind. Eine ungleiche Zahl, welche mehr oder weniger Einheiten hat, als eine andere. In einem andern Verstande ist eine ungleiche Zahl, welche mit 2 dividiert nicht aufgehet; wofür doch ungerade üblicher ist. II. Als ein Nebenwort allein, wo es nur in der ersten Bedeutung des Gegensatzes gleich gebraucht wird, und auch hier nur im engern Verstande als eine erhöhende Partikel mit den Comparativis, für weit. Paris ist ungleich volkreicher als Berlin. Die Alpen sind ungleich höher als die Apenninen. Eine ungleich schwerere Strafe wartet auf dich. Denn höre mich nur einmahl an, Wie ungleich zierlicher ich singen kann, Willam. Anm. Bey dem Ottfried ungilih, der auch missilich, mißgleich, in eben demselben Verstande gebraucht.


Ungleichartig (W3) [Adelung]


Ungleichartig, -er, -ste, adj. et adv. nicht einerley Art und Natur habend, fremdartig, und mit einem Griechischen Ausdrucke heterogen; im Gegensatze des gleichartig, ( S. dasselbe.) Daher die Gleichartigkeit.


Ungleichförmig (W3) [Adelung]


Ungleichförmig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gleichförmig, nicht einerley Form, Art und Weise habend, ingleichen, dem gehörigen Verhältnisse nicht gemäß. So auch die Ungleichförmigkeit.


Ungleichheit (W3) [Adelung]


Die Ungleichheit, plur. die -en. 1) Das Abstractum des Beywortes ungleich, und der Gegensatz von Gleichheit, ohne Plural, in den sämmtlichen Bedeutungen des Beywortes. Die Ungleichheit des Bodens, der Stimme, der Gemüther, des Standes u. s. f. 2) Ungleiche Theile an einem Dinge, mit dem Plural. Die Ungleichheiten des Bodens. Orthographische Ungleichheiten.


Unglück (W3) [Adelung]


Das Unglück, des -es, plur. car. der Gegensatz von Glück, in dessen sämtlichen Bedeutungen es gleichfalls üblich. 1) In der engern und vermuthlich eigentlichen Bedeutung, derjenige Umstand, da uns unser Vorhaben durch eine Verknüpfung unerwarteter Umstände nicht gelinget; in welchem Verstande es doch am seltensten vorkommt. 2) Eine jede Verknüpfung nachtheiliger Umstände, welche wir nicht vorher sehen können, oder nicht in unserer Gewalt zu haben glauben. Es stehet dir ein Unglück bevor. Im Unglück leben. 3) Ein Umstand, eine Sache, wodurch unser Zustand in einem hohen Grade verschlimmert wird, mit allen Schattirungen dieser Bedeutung, so daß es auch den ganzen Zusammenhang der Umstände bezeichnet, wodurch unsere Unvollkommenheit im hohen Grade bewirket wird. Ein Unglück haben, erleben. Eines Glück ist des andern Unglück. Es kommt ein Unglück über das andere. Jemanden in Unglück stürzen. Sich ein Unglück zuziehen. Es ist mir ein großes Unglück begegnet. So sehr auch der Plural, wenn dieses Wort von einzelnen Umständen und Begebenheiten gebraucht wird, der Sache gemäß wäre, so ungewöhnlich ist er doch, so wohl hier, als bey dem Gegensatze Glück, wenn gleich Lessing sagt: Unglück über alle Unglücke! 4) Da es denn oft auch ein gewisses Wesen bezeichnet, von welchem der üble Erfolg unserer Unternehmungen und Wünsche abhangen soll. Das Unglück hat es so gewollt.

Anm. Im Schwabenspiegel Ungelüke, im Nieders. Unlük. S. Glück.


Unglücklich (W3) [Adelung]


Unglücklich, -er, -ste, adj. et adv. Unglück habend, in dem Unglücke gegründet, im Gegensatze des glücklich, dessen sämmtliche Bedeutungen auch hier Statt finden, daher selbiges hier nachzusehen. Unglücklich seyn, werden. Ein unglücklicher Mensch. Zur unglücklichen Stunde. Im Spiele, in seinen Unternehmungen unglücklich seyn. Es wird unglücklich ablaufen. Opitz und andere ältere Oberdeutsche Schriftsteller gebrauchen dafür auch unglückhaft, welches aber im Hochdeutschen unbekannt ist.


Unglücksbaum (W3) [Adelung]


Der Unglücksbaum, des -es, plur. die -bäume, bey den neuern Schriftstellern des Pflanzenreiches, ein Nahme eines Ostindischen Baumes, welcher eine Art des Glücksbaumes ist, dessen Blumen einen stinkenden Geruch haben; Clerodendrum infortunatum Linn.


Unglücksbothe (W3) [Adelung]


Der Unglücksbothe, des -n, plur. die -n, derjenige, welcher eine unglückliche Nachricht überbringet.


Unglückselig (W3) [Adelung]


Unglückselig, -er, -ste, adj. et adv. ein Wort, von welchem alles das gilt, was bereits von dessen Gegensatze glückselig gesagt worden und welches eigentlich mit unglücklich gleich bedeutend ist, auch noch häufig statt dieses Wortes gebraucht wird, wenn man dem Begriffe einen merklich hervor stechenden Nachdruck geben will, entweder wegen der Zweydeutigkeit der Ableitungssylbe -selig, oder bloß nur, weil unglückselig um eine Sylbe länger ist, als unglücklich. Daher bedeutet es am häufigsten, den höchsten Grad des Unglücks empfindend und darin gegründet. Du unglückselige, 4 Es. 15, 59. Ein unglückseliger Mensch. Zur unglückseligen Stunde.


Unglückseligkeit (W3) [Adelung]


Die Unglückseligkeit, plur. die -en, von dem vorigen Worte. 1) Der Zustand des höchsten Unglückes, der höchsten Unvollkommenheit, deren man unter gewissen Umständen fähig ist; ohne Plural. 2) Dasjenige, was diesen Zustand gewähret; mit dem Plural.


Unglücksfall (W3) [Adelung]


Der Unglücksfall, des -es, plur. die -fälle, der Gegensatz von Glücksfall, ein unvermutheter unglücklicher Zufall, welcher mehr von den Umständen außer uns, als von uns selbst abhängt.


Unglückskind (W3) [Adelung]


Das Unglückskind, des -es, plur. die -er, in der vertraulichen Sprechart, eine Person, welcher mehrere unerwartete Unglücksfälle widerfahren.


Unglücksstifter (W3) [Adelung]


Der Unglücksstifter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die -inn, eine Person, welche Unglück anrichtet.


Unglücksvogel (W3) [Adelung]


Der Unglücksvogel, des -s, plur. die -vögel. 1) Eine Art Raben oder Krähen, deren Geschrey von dem großen Haufen für unglücklich, oder Unglück verkündigend, gehalten wird; Coruus infaustus Linn. In einigen Gegenden ist er auch unter dem Nahmen des Gertrautsvogels bekannt. 2) Eine Person, welche Unglück stiftet und anrichtet.


Ungnade (W3) [Adelung]


Die Ungnade, plur. inus. außer in einigen Fällen, besonders des gemeinen Lebens, wo der Plural Ungnaden ohne Artikel gebraucht wird. Es ist der Gegensatz von Gnade, und wird gleichfalls nur noch in engerer Bedeutung von dem Mißfallen der erregten thätigen Abneigung eines Höhern gegen einen weit Geringern gebraucht. Die Ungnade Gottes gegen die Sünder. Gott zur Ungnade reitzen. Bey seinem Landesherren in Ungnade fallen, gerathen, sich dessen Ungnade zuziehen, bey ihm in Ungnade seyn. In Ungnade kommen. Jemanden in Ungnade bringen. Da es denn zuweilen auch den Zustand bedeutet, da jemand bey einen Höhern in Ungnade ist. Andere mit in seine Ungnade verwickeln. Wenn dieses Wort ohne Artikel gebraucht wird, so lautet es im gemeinen Leben häufig Ungnaden, welches entweder der veralteten Plural, ( S. Gnade,) oder auch der Articulus postpositivus ist, von welchem sich im Deutschen mehrere Spuren finden, als man gemeiniglich glaubt. Bey jemanden in Ungnaden stehen. In Ungnaden kommen, bringen. Der Herr hat sie aus ihrem Lande gestoßen mit Ungnaden, 5 Mos. 29, 28. Ich will mich erbarmen über die, so in Ungnaden war, Hos. 2, 23. Ehedem bedeutete es Mißfallen, Abneigung, Widerwillen gegen andere Personen überhaupt, wovon bey den Schwäbischen Dichtern, und andern jüngern Oberdeutschen Schriftstellern noch häufige Beyspiele vorkommen. S. Gnade.


Ungnädig (W3) [Adelung]


Ungnädig, -er, -ste, adj. et adv. Ungnade hegend, und darin gegründet, als der Gegensatz von gnädig, und so wie dieses un das vorige nur von Höhern gegen weit Geringere. Auf jemanden ungnädig seyn. Seltener mit der dritten Endung der Person. Wenn der Herr ungnädig ist, Sprichw. 22, 14. Gott wird ihren Feinden ungnädig seyn, 2 Macc. 10, 26. Ein ungnädiger Blick.


Ungöttlich (W3) [Adelung]


Ungöttlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Gott nicht ähnlich, in dem göttlichen Wesen nicht gegründet; in welcher Bedeutung es doch am seltensten vorkommt. 2) In weiterer Bedeutung wird es in der Deutschen Bibel und biblischen Schreibart häufig für Gott mißfällig, dem göttlichen Gesetze zuwider, ingleichen von Gott, nicht herrührend, gebraucht. Ungöttliche Opfer, Weish. 12, 5. Ungöttliches Wesen, 2 Timoth. 2, 16. Ein ungöttlicher Wandel. Aber, ungöttlich mit der Faust schlagen, Es. 58, 4, für abscheulich, grausam, ist veraltet.


Ungöttlichkeit (W3) [Adelung]


Die Ungöttlichkeit, plur. car. die Eigenschaft einer Sache, da sie ungöttlich ist, in beyden Bedeutungen des Beywortes.


Ungrund (W3) [Adelung]


Der Ungrund, des -es, plur. car. der Gegensatz von Grund, doch nur in einer einzigen figürlichen Bedeutungen desselben, so fern Grund die Übereinstimmung mit der Sache selbst, die Wahrheit, bezeichnet, da denn Ungrund den Mangel der Übereinstimmung eines Satzes mit der Sache selbst bedeutet, und als ein glimpflicher Ausdruck für Unwahrheit gebraucht wird. Den Ungrund eines Vorgebens, einer Versicherung, eines Satzes zeigen.


Ungültig (W3) [Adelung]


Ungültig, -er, -ste, adj. et adv. nicht gültig, so wohl im bürgerlichen, als sittlichen Verstande. Eine ungültige Münze. Ungültige Ursachen. Ein Gesetz ungültig machen. Etwas ungültig erklären.


Ungültigkeit (W3) [Adelung]


Die Ungültigkeit, plur. car. die Eigenschaft einer Sache, da sie ungültig ist. Die Ungültigkeit eines Beweises.


Ungunst (W3) [Adelung]


Die Ungunst, plur. car. der Gegensatz der Gunst, thätige Abwesenheit der Neigung, andern Gutes zu erweisen, wo es ein gelinder Ausdruck für Widerwillen, Unwillen, u. s. f. ist. Das du nicht Ungunst erlangest, Sir. 31, 20.


Ungünstig (W3) [Adelung]


Ungünstig, -er, -ste, adj. et adv. Ungunst gegen jemanden habend und darin gegründet. Jemanden ungünstig seyn. Ein ungünstiges Betragen. Ingleichen figürlich, unsern Absichten und Wünschen nicht gemäß. Eine ungünstige Witterung. Es ereignete sich ein ungünstiger Umstand.


Ungut (W3) [Adelung]


Ungut, adj. et adv. welches eigentlich der Gegensatz von gut ist, aber nur noch in einigen Fällen der siebenten figürlichen Bedeutung, und auch hier im Hochdeutschen nur in der niedrigen Sprechart üblich ist. Am häufigsten gebraucht man es hier in der R. A. etwas in ungutem vermerken, es übel nehmen, übel deuten, ungütig aufnehmen, wofür der große Haufe auch wohl sagt, es für ungut nehmen. Im Oberdeutschen scheint es üblicher zu seyn, wenigstens kommt es bey den Schwäbischen Dichtern, Opitzen und andern, selbst neuern Schriftstellern, für unwillig, ingleichen ungünstig, unangenehm überhaupt, mehrmahls vor; daher sich auch Breitinger in seiner kritischen Dichtkunst Th. 2. S. 207. viele Mühe gibt, es zu vertheidigen. Allein, da dieses Wort im Hochdeutschen nur noch von der niedrigsten Classe gebraucht wird, so werden demselben alle Schutzschriften die einmahl verlorne Würde nicht wieder geben können, zumahl, da wir für dessen Begriff Wörter genug haben, welche für hinlänglich gleichgeltend angesehen werden können.


Ungüte (W3) [Adelung]


Die Ungüte, plur. car. thätige Abwesenheit der Güte, oder guten Gesinnung gegen jemanden, ein im Hochdeutschen gleichfalls ungewöhnliches Wort, welches nur noch von einigen für das vorige ungut in der R. A. gebraucht wird, etwas in Ungüte vermerken es übel nehmen.


Ungütig (W3) [Adelung]


Ungütig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gütig, thätige Abneigung habend, so wohl jemandes Bestes zu befördern, als auch im engern Verstande, ihm Wohlthaten zu erzeigen, und darin gegründet; als ein gelinder Ausdruck für hart u. s. f. Gegen jemanden ungütig seyn, sich ungütig gegen ihn beweisen. Ungütig mit jemanden umgehen. Ein ungütiges Betragen. Etwas ungütig aufnehmen.


Ungütigkeit (W3) [Adelung]


Die Ungütigkeit, plur. die -en, die Eigenschaft einer Person oder Sache, da sie ungütig ist; ohne Plural. Ingleichen ungütige Handlungen, mit dem Plural.


Unhaltbar (W3) [Adelung]


Unhaltbar, -er, -ste, adj. et adv. den Gegensatz von haltbar. 1. Von dem Neutro halten, ist unhaltbar, obgleich seltener, was nicht hält, keine Haltung hat. Ein unhaltbarer Zeug, der nicht lange hält. 2. Von dem Activo halten. 1) Unhaltbares Erz, im Bergbaue, Erz, welches kein oder wenig Metall enthält. Unhaltbare Bergarten. 2) Was sich nicht halten, d. i. leisten lässet; nur selten. Ein unhaltbares Versprechen. 3) Was sich nicht halten, d. i. mit Waffen vertheidigen, lässet. Ein unhaltbarer Ort. Eine unhaltbare Festung.


Unhaltbarkeit (W3) [Adelung]


Die Unhaltbarkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Sache, da sie unhaltbar ist, in allen vorigen Bedeutungen.


Unheil (W3) [Adelung]


Das Unheil, plur. car. der Gegensatz von Heil, menschliche Glückseligkeit oder Wohlfahrt, da denn Unheil, dessen Gegensatz oder ein jedes Übel bedeuten würde. Daraus wird ein Unheil entstehen, ein Übel, ein Unglück. Einem Unheile abhelfen. Nichts als Unheil anrichten, Unglück, Unfug. Bey dem Stryker und andern Schwäbischen Dichtern kommt Unhail für Unglück mehrmahls vor.


Unheilbar (W3) [Adelung]


Unheilbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht heilen läßt, der Gegensatz von heilbar. Ein unheilbarer Schade. Eine unheilbare Wunde, Krankheit. Daher die Unheilbarkeit. Bey dem Ottfried unheili.


Unheilig (W3) [Adelung]


Unheilig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von heilig, nicht heilig, in dessen sämmtlichen noch gangbaren Bedeutungen dieses gleichfalls gebraucht wird, daher jenes hierbey nachzusehen. Was heilig und unheilig ist, 3 Mos. 10, 10. Führe meine Sache wider das unheilige Volk, Ps. 43, 1. Unter Heiligen und Unheiligen keinen Unterschied machen, Ezech. 22, 26. Den Unheiligen ist kein Gesetz gegeben, 1 Tim. 1, 9. Das soll unheilig seyn, Ezech. 48, 15 zum gemeinen Gebrauche dienen. Ein unheiliger Wandel. Ein unheiliger Ort, der zum gemeinen weltlichen Gebrauche bestimmt ist, zum Unterschiede von einem heiligen, oder gottesdienstlichen.


Unheiligkeit (W3) [Adelung]


Die Unheiligkeit, plur. inus. die Eigenschaft einer Person oder Sache, da sie unheilig ist, in allen Bedeutungen des vorigen Wortes, besonders von der Fertigkeit der überwiegenden Liebe zum Bösen und Abgeneigtheit vom Guten.


Unhöflich (W3) [Adelung]


1. Unhöflich, -er, -ste, adj. et adv. ein nur im Bergbaue übliches Wort, als der Gegensatz von 1 Höflich; da denn unhöflich, in keinem guten Zustande befindlich, bedeutet. Unhöfliche Gebäude, in welchen die Stollörter mangeln. S. 1 Höflich.


Unhöflich (W3) [Adelung]


2. Unhöflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von 2 Höflich, abgeneigt, andern in seinem Betragen gegen sie diejenige Ehrerbiethigkeit zu erweisen, welche die gesittete Wohlanständigkeit erfordert, und darin gegründet. Ein hoher Grad des unhöflichen heißt grob. Ein Narr rückts einem unhöflich auf, Sir. 18, 18. Ein unhöflicher Mensch. Eine unhöfliche Antwort, ein unhöflicher Scherz. Jemanden sehr unhöflich begegnen. Im mittlern Lat. incurialis. S. Höflich.


Unhold (W3) [Adelung]


Unhold, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von hold, besonders in dessen beyden ersten Bedeutungen, abgeneigt, des andern Bestes gern zu suchen, und zu befördern, und darin gegründet. Jemanden unhold seyn. Eine unholde Antwort. Im Oberdeutschen ist dafür auch abhold üblich.


Unholde (W3) [Adelung]


Der Unholde, des -n, plur. die -n, Fämin. die Unholdinn, der Gegensatz von dem veralteten Holde, ein Freund, daher Unholde, ehedem sehr häufig einen Feind, besonders einen schädlichen, bösen Feind, und in engerer Bedeutung den Teufel bedeutete, in welcher letztern Bedeutung schon bey dem Ulphilas Unhultho vorkommt, von Hulths, ein Freund. Im Angelsächs. ist Unhold gleichfalls ein Feind, bey den Schwäbischen Dichtern aber kommt Unholde von einem Mörder, Bösewichte vor. Im Hochdeutschen ist es in diesen Bedeutungen veraltet, wo man nur noch zuweilen Zauberer und Zauberinnen, so fern sie andern Schaden zufügen, mit diesem Nahmen zu belegen pflegt, wo Unholde, plur. Unholden auch oft von beyden Geschlechtern gebraucht wird.


Unholdenkerze (W3) [Adelung]


Die Unholdenkerze, plur. inus. ein Nahme, welchen in einigen Gegenden noch die Königskerze, Verbascum Thapsus Linn. führet, weil sie ehedem zu zauberischen Künsten gebraucht wurde. Bey andern heißt sie Unholdenkraut, oder auch wohl Unholden schlechthin.


Unholdenkraut (W3) [Adelung]


Das Unholdenkraut, des -es, plur. die -kräuter, Kräuter, deren sich die vorgegebenen Unholden oder Hexen zu ihren Hexereyen zu bedienen pflegten. In engerer Bedeutung, führet bey einigen so wohl das vorige Gewächs, als auch der Oleander, Nerium Oleander Linn. diesen Nahmen.


Universität (W3) [Adelung]


Die Universität, plur. die -en, aus dem mittlern Lat. Vniversitas, eine mit verschiedenen Freyheiten begabte hohe Schule, auf welcher alle Arten freyer Künste und höherer Wissenschaften gelehret werden, welche man zuweilen auch wohl eine Akademie zu nennen pflegt, obgleich dieses Wort in engerer Bedeutung noch eine Anstalt anderer Art bezeichnet. Das Gymnasium zu Altorf wurde durch kaiserliche Privilegia 1578 zu einer Akademie, und 1622 zu einer Universität erhoben. S. des Du Fresne Gloss. v. Vniversitas.


Unjagdbar (W3) [Adelung]


Unjagdbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von jagdbar, bey den Jägern, wo alles Wild, welches die gehörige Güte, Größe und Vollkommenheit noch nicht erlangt hat, so daß es mit Nutzen gejagt werden könnte, unjagdbar heißt. Daher die Unjagdbarkeit.


Unkatholisch (W3) [Adelung]


Unkatholisch, adj. et adv. ein Wort, welches die Römisch-Katholischen aus Glimpf von den Protestanten gebrauchen, wenn sie ihnen den harten Nahmen der Ketzer nicht beylegen dürfen, sie aber auch nicht Evangelische nennen wollen. Im Lat. Acatholicus. Indessen ist dieser Ausdruck nur in Privat-Schriften üblich; in öffentlichen Verhandlungen ist er nicht erlaubt, und als der Badensche Gesandte denselben bey dem Westphälischen Friedensschlüsse gebrauchen wollte, so ward ihm von den protestantischen Gesandten widersprochen.


Unke (W3) [Adelung]


Die Unke, plur. die -n, ein altes, aber nur in einigen Gegenden übliches Wort. 1) Eine Schlange, in welcher Bedeutung es sehr alt ist, indem Unc schon bey den Raban Maurus in derselben vorkommt. Bey dem Notker ist Unch der Basilisk. In einigen Gegenden auf dem Lande wird noch eine Art kleiner unschädlicher Hausschlangen Unke genannt. In dieser Bedeutung ist es ohne Zweifel mit dem Lat. Anguis, dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - u. s. f. verwandt, ohne eben von denselben abzustammen. 2) In andern Gegenden werden diejenigen Frösche, welche sich im Wasser mit einem diesem Worte eigenthümliche Töne hören lassen, Unken, Wasserunken genannt, in welchem Falle es eine unmittelbare Nachahmung dieses Tones zu seyn scheinet.


Unkenntlich (W3) [Adelung]


Unkenntlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von kenntlich, was nicht erkannt, d. i. von andern Dingen seiner Art nicht unterschieden werden kann, bey einigen auch unkennbar, oder unkenntbar. Ein Freund wird uns unkenntlich, wenn er sich in einer langen Abwesenheit in seinen Gesichtszügen beträchtlich verändert hat. Daher die Unkenntlichkeit. Das t in der Mitte ist das t euphonicum, S. T.


Unkeusch (W3) [Adelung]


Unkeusch, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von keusch, doch auch nur noch in dessen engerer Bedeutung, Neigung und Fertigkeit zum unrechtmäßigen Gebrauch des natürlichen Triebes zum Beyschlafe besitzend und darin gegründet; dessen höherer Grad unzüchtig ist. Ein unkeuscher Mensch. Unkeusche Worte, Handlungen u. s. f. welche diese Gesinnung verrathen. So wie keusch ehedem in weiterm Verstande sittsam, ehrbar, anständig bedeutete, so war unkeusch in den ältern Zeiten auch unanständig überhaupt. Ehedem hatte man davon auch das Zeitwort unkeu- schen, unrechtmäßigen Beyschlaf üben, welches aber, so wie alle mit un zusammen gesetzte Zeitwörter, veraltet ist.


Unkeuschheit (W3) [Adelung]


Die Unkeuschheit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person oder Handlung unkeusch ist, die Neigung und Fertigkeit zum unerlaubten Beyschlafe und die darin gegründete Beschaffenheit, deren höhere Grade Unzucht, Geilheit u. s. f. sind. In den ältern Oberdeutschen Schriften, auch der Unkeusch. Bey dem Kero ist Vnchuschida, Schmutz, Unflath, Unreinigkeit, im eigentlichen Verstande. S. Keusch.


Unklage (W3) [Adelung]


* Die Unklage, plur. die -n, ein im Hochdeutschen veraltetes, nur noch in den Rechten einiger Provinzen übliches Wort, eine frevelhafte, ungegründete Anklage zu bezeichnen.


Unklar (W3) [Adelung]


Unklar, -klärer, -klärste, adj. et adv. ein auch nur im gemeinen Leben einiger Gegenden als der Gegensatz von klar übliches Wort, besonders in der engern Bedeutung, nicht begreiflich, nicht verständlich, undeutlich. Die Sache ist noch unklar, ist noch dunkel.


Unklug (W3) [Adelung]


Unklug, -klüger, -klügste, adj. et adv. der Gegensatz von klug, welcher im gemeinen Leben oft als ein glimpflicher Ausdruck für dumm, thöricht, närrisch u. s. f. gebraucht wird, so wie in den edlern Schreibart dafür unweise üblich ist. Ein unkluges Unternehmen. Daher das Nebenwort unglücklich, auf eine unkluge, unweise Art, und das Hauptwort die Unklugheit, welches doch seltener gebraucht wird.


Unkörperlich (W3) [Adelung]


Unkörperlich, adj. et adv. mit keinem Körper versehen, keinen Körper habend, im Gegensatze des körperlich; mit einem Lateinischen Ausdrucke immateriell. Daher die Unkörperlichkeit, die Immaterialität. Notker gebraucht dafür unlichamin, von lichamin, körperlich, S. Leichnam.


Unkosten (W3) [Adelung]


Die Unkosten, sing. car. unnöthige, beschwerliche, den Gewinn verringernde Kosten, aber eben so oft auch in weiterer Bedeutung für Kosten überhaupt, den baren Aufwand zu bezeichnen, welchen man zur Erreichung einer Absicht machen muß. Der Prozeß erfordert viele Unkosten. Viele Mühe und Unkosten an etwas wenden. Jemanden die Unkosten wieder ersetzen. Sich viele Unkosten machen. Ein Schiff auf seine Unkosten (auf seine Kosten) bauen. Sich viele Unkosten machen, sich in Unkosten setzen. Anm. So fern Un einen schlechtern, geringern Grad, des folgenden Hauptwortes bezeichnet, sind Unkosten, wie Frisch behauptet, freylich unnöthige, übermäßige Kosten. Allein, da es oft auch bloß zur Verstärkung dienet, so können auch alle Kosten Unkosten genannt werden, ob es gleich in diesem Falle nicht so edel ist, als das einfachere Kosten. Im Nieders. ist verkosten, Kosten oder Unkosten aufwenden.


Unkräftig (W3) [Adelung]


Unkräftig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von kräftig, keine Kraft habend oder äußernd, mit einem geringen Nebenbegriffe anderer Art auch kraftlos. Unkräftige Arzeneyen. Die Arzeney ist unkräftig geworden. Unkräftige Speisen. Jemandes Vorstellungen unkräftig machen. Bey dem Notker unchreftig. Daher die Unkräftigkeit, welches doch nur selten vorkommt. Im Oberdeutschen hat man auch das Hauptwort die Unkräfte oder Unkräften, welches daselbst nur allein im Plural üblich zu seyn scheinet, Ohnmacht, Schwäche, besonders des Leibes zu bezeichnen; welches aber den Hochdeutschen unbekannt ist.


Unkraut (W3) [Adelung]


Das Unkraut, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die Unkräuter, eigentlich ein schädliches, oder doch unnützes, unbrauchbares Kraut. In engerer Bedeutung pflegt man diejenigen wilden, uns keinen Nutzen bringenden Gewächse Unkraut zu nennen, welche sich wider unsern Willen unter den zahmen Gewächsen einschleichen, denen sie Nahrung und Wachsthum entziehen; wo es so wohl distributive üblich ist, das ist ein Unkraut, das sind zwey Unkräuter, als auch, und zwar am häufigsten, collective und ohne Plural, das ist Unkraut. Figürlich pflegt man nicht nur böse und der bürgerlichen Gesellschaft schädliche Menschen Unkraut zu nennen, sondern auch unrichtige Neigungen, Begierden u. s. f. welche zum Nachtheil der rechtmäßigern entstehen, und selbige ersticken. Sollte der Stolz nicht ein Unkraut seyn, das (welches) von einem Feinde der menschlichen Natur auf unser Herz gesäet worden? Gell. Anm. Die Vorsylbe un, bezeichnet hier etwas von schlechterer, schlimmerer Art, ( S. Un.) In der Schweiz wird das Unkraut auf ähnliche Art Unsamen genannt.


Unkunde (W3) [Adelung]


Die Unkunde, plur. car. der Gegensatz von Kunde, der Mangel der Kenntniß, der Mangel einer klaren und deutlichen Vorstellung von einer Sache; wo es noch als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere Unwissenheit üblich ist. Seine Unkunde in einer Sache verrathen. Im Nieders. gleichfalls Unkunde.


Unkundig (W3) [Adelung]


Unkundig, -er, -ste, adj. et adv. keine Kenntniß, d. i. klare und deutliche Vorstellung von einer Sache habend, als der Gegensatz von kundig, und mit der zweyten Endung des Hauptwortes. Einer Sprache unkundig seyn.


Unlängst (W3) [Adelung]


Unlängst, ein Nebenwort der Zeit, nicht längst, d. i. vor kurzer Zeit, vor kurzen. Un verneinet hier nicht bloß, sondern es bezeichnet das Gegentheil. Schon Ottfried sagt in der ersten Staffel unlango, und noch jetzt ist im Oberdeutschen unlang für kurz, von der Zeit, üblich. Ohnlängst für unlängst ist eine fehlerhaft gedehnte Aussprache des un.


Unläugbar (W3) [Adelung]


Unläugbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht geläugnet werden kann, als der Gegensatz von dem ungewöhnlichen läugbar. Es ist unläugbar. Eine unläugbare Sache. Daher die Unläugbarkeit. Es ist nicht von läugnen, sondern von dessen veralteten Stammworte laugen. S. Läugnen.


Unlauter (W3) [Adelung]


Unlauter, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von lauter, in dessen meisten Bedeutungen es gebraucht wird. Unlauteres Wasser, unreines, nicht helles. Ingleichen figürlich, mit unrichtigen Nebenabsichten verbunden. Eine unlautere Liebe gegen Gott, welche aus Eigennutz u. s. f. herrühret. Unlautere Absichten bey einer Sache haben. So auch die Unlauterkeit.


Unleidlich (W3) [Adelung]


Unleidlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von leidlich, der doch von weiterm Umfange ist, als dieses. 1) In intransitiver Bedeutung ist unleidlich, auf unbefugte Art abgeneigt, Ungemach zu erleiden, auch wenn es nothwendig ist. Ein unleidlicher Mensch. Unleidlich seyn. Im gemeinen Leben einiger Gegenden unleidig, unleidsam. 2) In passiver Bedeutung, was sich nicht erleiden oder ertragen lässet; unerleidlich, unausstehlich. Ein unleidlicher Stank, 2 Maccab. 9, 10. Eine unleidliche Kälte. Ein unleidlicher Schwätzer. Das ist unleidlich bitter.


Unleidlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unleidlichkeit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unleidlich ist. 1) Die unbefugte Vermeidung alles, auch nothwendigen Ungemachs, und die Fertigkeit dieser Abneigung. In einigen Gegenden die Unleidigkeit, Unleidsamkeit. 2) Die Eigenschaft eines Dinges, da es sich nicht erleiden oder ertragen läßt. Den Tod aus Unleidlichkeit der gegenwärtigen Trübsal verlangen.


Unleistbar (W3) [Adelung]


Unleistbar, adj. et adv. was nicht geleistet werden kann. Daher die Unleistbarkeit.


Unleserlich (W3) [Adelung]


Unleserlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht lesen lässet. Unleserlich schreiben. Eine unleserliche Hand. Bey einigen unleslich unlesbar. Von dem er in der Mitte ( S. Leserlich.) Daher die Unleserlichkeit.


Unleugbar (W3) [Adelung]


Unleugbar, S. Unläugbar.


Unlieblich (W3) [Adelung]


Unlieblich, -er, -ste, adj. et adv. nicht lieblich, welches etwas weniger sagt, als unangenehm. Eine unliebliche Stimme. Der Wein schmeckt unlieblich. Daher die Unlieblichkeit.


Unlöblich (W3) [Adelung]


Unlöblich, adj. et adv. nicht löblich, als ein glimpflicher Ausdruck für die härtern schändlich u. s. f. Daher die Unlöblichkeit.


Unlöcherer (W3) [Adelung]


Der Unlöcherer, des -s, plur. ut nom. sing. der Nahme einer besondern Secte unter den Senklern, welche die Stifte mit einem Drahte fest machen, zum Unterschiede von den Löcherern, welche sie mit einem Loche befestigen.


Unlust (W3) [Adelung]


Die Unlust, plur. car. der Gegensatz von Lust. 1) Von Lust, anschauende Erkenntniß des Angenehmen, wo es doch nicht bloß einen Mangel der Lust, sondern eine anschauende Erkenntniß des Unangenehmen, einer Unvollkommenheit bezeichnet, und gebraucht wird, entweder den ersten und geringern Grad dieser Empfindung oder diese Empfindung überhaupt, ohne Bezeichnung der Stärke oder Schwäche, auszudrücken. Der Gerechte macht uns viel Unlust, Weish. 2, 12. Es ist keine Unlust um sie zu seyn, Kap. 8, 16. Unlust empfinden. 2) Mangel der Lust, oder des sinnlichen Verlangens; eine im Hochdeutschen selten gewordene Bedeutung. So pflegte man den Mangel des Appetites zum Essen häufig die Unlust, und im Oberdeutschen den Unlust zu nennen. Unlust haben etwas zu kaufen.

Anm. Zu den veralteten Bedeutungen dieses Wortes gehören auch die, da es ehedem Lärmen, Getöse, Streit, leichtfertige Händel, ingleichen Unrath, Auskehricht und ähnlichen Auswurf bedeutete.


Unlustig (W3) [Adelung]


Unlustig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte. 1. So fern es anschauende Erkenntniß des Unangenehmen oder der Unvollkommenheit bezeichnet, ist unlustig, 1) diese anschauende Erkenntniß oder Empfindung habend und äußernd, und darin gegründet. Unlustig seyn. Eine unlustige Person. Unlustig aussehen. 2) Diese Empfindung erweckend, wo es in einigen Gegenden für unangenehm gebraucht wird, im Hochdeutschen aber wenig vorkommt. Es ist unlustiges Wetter, unangenehmes. 2. Von Unlust, Mangel der Neigung oder des Verlangens zu und nach einer Sache, ist unlustig, doch auch nur in einigen Gegenden, keine Lust zu etwas habend. Unlustig zu etwas seyn.

Anm. Unter allen drey Bedeutungen ist im Hochdeutschen die erste am gangbarsten, ob sie gleich auch hier am meisten in der wissenschaftlichen Schreibart vorkommt, wenn man diese Empfindung überhaupt bezeichnen will, ohne die Grade der Stärke und Schwäche derselben anzudeuten.


Unmannbar (W3) [Adelung]


Unmannbar, -er, -ste, adj. et adv. noch nicht mannbar. Eine unmannbare Jungfrau. Daher die Unmannbarkeit.


Unmaßgeblich (W3) [Adelung]


Unmaßgeblich, adj. et adv. ohne Maß und Ziel, ohne die Art und Weise vorzuschreiben, als der Gegensatz des ungewöhnlichen maßgeblich; ohne Maßgebung. Ein unmaßgeblicher Vorschlag, ein Vorschlag, welchen man thut, ohne doch dadurch dem andern etwas vorzuschreiben. Diesen Punct wollen wir unmaßgeblich gleich in Richtigkeit bringen, Gell. Im Oberdeutsche ohnmaßgeblich. S. Maßgebung.) Als ein Beywort ist es von einigen getadelt worden, allein ohne Noth; wenigstens ist kein Grund vorhanden, warum es nicht als ein Beywort sollte gebraucht werden können.


Unmäßig (W3) [Adelung]


Unmäßig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mäßig 2. 1) Das richtige Verhältniß gegen die Natur der Sache weit überschreitend; wo es noch etwas mehr sagt als übermäßig ohne alles Maß. Sich unmäßig freuen. Eine unmäßige Freude. Unmäßig laufen. In engerer Bedeutung, in dem Genusse der Nahrungsmittel das richtige Verhältniß gegen ihren Endzweck weit überschreitend. Unmäßig essen, trinken. Unmäßig im Trinken seyn. Ein unmäßiger Trinker. 2) Das Maß des Gewöhnlichen weit übersteigend; wo es besonders im gemeinen Leben als ein Vergrößerungswort sehr üblich ist. Ein unmäßiges Vermögen haben. Unmäßig viel, unmäßig groß, unmäßig sehr. Im Spiele unmäßig gewinnen. 3. * Dessen Maß sich wegen der Größe oder Menge nicht bestimmen lässet; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, wofür jetzt unermeßlich üblicher ist. Das Geräth von Erz war unmäßig, Jer. 52, 20. Die unmäßige Höhe des Himmels, Sir. 17, 31. Gottes Barmherzigkeit ist unmäßig, Geb. Man. v. 6. Die Weisheit ist unmäßig hoch, Bar. 3, 25. In der ersten Bedeutung bey dem Ottfried ummeze.


Unmäßigkeit (W3) [Adelung]


Die Unmäßigkeit, plur. inus. die Eigenschaft, da ein Ding unmäßig ist, im Hochdeutschen nur in den beyden ersten Bedeutungen, besonders aber in der erstern, die Überschreitung der Schranken der Verhältnisse aller Dinge gegen ihren Endzweck, oder die Natur der Sache. Die Unmäßigkeit im Schlafen, in der Arbeit, im Studieren u. s. f. Besonders in dem Genusse der Nahrungsmittel. Sich der Unmäßigkeit ergeben. Bey dem Kero Unmezzigii.


Unmeidlich (W3) [Adelung]


Unmeidlich, -er, -ste, adj. et adv. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort für unvermeidlich. Unmeidliche Noth, Weish. 17, 17.


Unmensch (W3) [Adelung]


Der Unmensch, des -en, plur. die -en, der Gegensatz von Mensch, so fern es in engerm Verstande einen gesitteten Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft bedeutet, wo das un einen sehr harten Gegensatz bezeichnet, ein Mensch, der die Pflichten der allgemeinen Geselligkeit und Menschenliebe auf die gröbste Art verletzet. Ein grausamer, ein im höchsten Grade harter Mensch wird häufig ein Unmensch genannt.


Unmenschlich (W3) [Adelung]


Unmenschlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von menschlich 2. (2), den gesellschaftlichen Zustand gesitteter Menschen im hohen Grade verletzend, und darin gegründet. Unmenschlich mit seinen Nächsten verfahren. Im gemeinen Leben wird es häufig in weiterer Bedeutung gebraucht, die Kräfte gewöhnlicher Menschen überschreitend. Unmenschlich laufen, trinken können. Da es denn wohl gar als ein allgemeines Vergrößerungswort gebraucht wird. Unmenschlich viel, sehr, groß.


Unmenschlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unmenschlichkeit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft, da eine Person oder Sache die Pflichten der allgemeinen Geselligkeit im hohen Grade verletzet; ohne Plural. 2. Solche unmenschliche Handlungen mit dem Plural.


Unmerklich (W3) [Adelung]


Unmerklich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht merken, dessen Daseyn oder Wirkung sich aus gewissen Merkmahlen nicht schließen lässet, im Gegensatze des merklich. Gleich einem Bache, dessen Wasser unmerklich dahin fließet, fühlet die Seele ihre eigene Geschäftigkeit nicht. An einem unschuldigen Herzen werden die kleinen Fehler unmerklich, Gell. Daher die Unmerklichkeit.


Unmeßlich (W3) [Adelung]


Unmeßlich, -er, -ste, adj. et adv. dessen Maß sich wegen der Größe oder Vielheit nicht bestimmen läßt; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort, wofür unermeßlich üblicher ist. So auch die Unmeßlichkeit.


Unmilde (W3) [Adelung]


Unmilde, -r, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von milde, besonders in dessen figürlichen Bedeutungen. So auch das Hauptwort die Unmilde. Bey den Schwäbischen Dichtern unmilte.


Unmittelbar (W3) [Adelung]


Unmittelbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mittelbar, ohne gebrauchte Mittel, oder andere wirkende Ursachen als sich selbst, ingleichen ohne Dazwischenkunft eines dritten Dinges. Die unmittelbare Hilfe Gottes, wobey sich Gott nicht anderer Personen und Dinge als Mittelursachen bedienet. Sich unmittelbar an den Landesherren wenden, so wohl sich selbst und nicht durch andere an ihn wenden, als auch, sich an desselben eigene Person, und nicht an ein Collegium u. s. f. wenden. Wir nennen alle Gegenstände schön, welche der Einbildungskraft oder dem Verstande unmittelbar gefallen, Sulz. Der unmittelbare Verstand einer Rede, der zunächst durch die Bedeutung der Worte heraus gebracht wird, und auch der buchstäbliche Wortverstand heißt; zum Unterschiede von dem mittelbaren oder figürlichen Verstande. Unmittelbare Reichsstände, welche keinen andern Reichsständen, sondern allein dem Kaiser und dem Reiche unterworfen sind. Daher die Unmittelbarkeit, plur. car. die Eigenschaft, da ein Ding unmittelbar ist oder geschiehet.


Unmöglich (W3) [Adelung]


Unmöglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von möglich, so wohl im schärfsten Verstande, was einen Widerspruch in sich enthält, als auch in weiterm Verstande, was einen Widerspruch mit den Kräften und Fähigkeiten der handelnden Person, ingleichen mit der Zeit, der Gelegenheit, und andern Umständen in sich fasset. Ein ledernes Eisen ist im schärfsten Verstande unmöglich. Etwas für unmöglich halten. Etwas unmögliches verlangen. Ein Ding ist moralisch unmöglich, wenn es durch ein vorher gegangenes Gesetz verbothen ist. Im Tatian unodi; in einigen veralteten Sprecharten unmöglich.


Unmöglichkeit (W3) [Adelung]


Die Unmöglichkeit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft, da ein Ding unmöglich ist, ohne Plural. 2 Ein unmögliches Ding, mit dem Plural. Eine Unmöglichkeit verlangen. Das ist eine Unmöglichkeit.


Unmündig (W3) [Adelung]


Unmündig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird; minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden auch diejenigen Personen, welche den Gesetzen nach beständig der Gewalt eines Vormundes unterworfen sind, ohne Rücksicht des Alters, unmündig genannt, z. B. blödsinnige Personen, weibliche Personen u. s. f. so wie man im engsten Verstande mit unmündig oft den Begriff eines zarten Kindes verbindet. Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du dir ein Lob zubereitet, Matth. 21, 16. S. Mündig.


Unmündigkeit (W3) [Adelung]


Die Unmündigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person unmündig ist.


Unmuth (W3) [Adelung]


Der Unmuth, des -es, plur. car. der Gegensatz von Muth doch nur in der veralteten Bedeutung der Fröhlichkeit, der Freude, wo Unmuth deren Gegensatz bezeichnet, d. i. lebhafte unangenehme Empfindungen eines Übels, besonders einer fehlgeschlagenen Absicht, für Verdruß, wo es einen etwas stärkern Grad als Unlust zu bezeichnen scheinet, übrigens aber auch oft gebraucht wird, diesen ganzen Zustand des Gemüthes, ohne nähere Bezeichnung des eigentlichen Grades der Stärke oder Schwäche, auszudrucken. Um meinen Unmuth zu zerstreun, Gell. In Unmuth hinziehen; 1 Kön. 20, 4; in Zorn und Verdruß. Durch Murren und Unmuth seinem Übel selbst ein größeres Gewicht zulegen, Gell. Hat ein Unmuth je mich bis in deine Arme verfolgt, der nicht wie ein Frühlingsnebel vor der Sonne verschwand? Geßn. Meine Brust klopft mir voll Unmuth, daß mich die Natur nicht weiblich schuf, Weiße. Wo es oft in engerer Bedeutung für Unwillen, Verdruß gebraucht wird. Die biblische Wortfügung Unmuths seyn, werden, für unmuthig, ist im Hochdeutschen veraltet. Dein Geist ist so Unmuths, 1 Kön. 21, 5. Des Königs Her; war Unmuths, 2 Kön. 6, 11. Ein reicher Mensch war Unmuths über Jesu Rede, Marc. 10, 22.

Anm. Bey den ältern Oberdeutschen, besonders Schwäbischen Dichtern Ungemuote, im Nieders. Unmood, wo Ungemöte, ehedem Ungenügsamkeit, Unenthaltsamkeit bedeutete. S. Muth und Hochmuth 1.


Unmuthig (W3) [Adelung]


Unmuthig, -er, -ste, adj. et adv. Unmuth habend oder empfindend. Unmuthig seyn. Ehedem gebrauchte man für das Nebenwort unmuthig das veraltete Unmuths. Unmuthsvoll ist als ein Bey- und Nebenwort gebräuchlicher.


Unnachahmlich (W3) [Adelung]


Unnachahmlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem ungewöhnlichern nachahmlich, was sich nicht nachahmen lässet. So auch die Unnachahmlichkeit.


Unnachbarlich (W3) [Adelung]


Unnachbarlich, adj. et adv. der Gegensatz von nachbarlich 2, den Pflichten eines friedlichen und getreuen Nachbars zuwider, und darin gegründet. Ein unnachbarliches Betragen.


Unnachtheilig (W3) [Adelung]


Unnachtheilig, -er, -ste, adj. et adv. nicht nachtheilig, mit der dritten Endung der Person. Das ist mir unnachtheilig. Daher die Unnachtheiligkeit.


Unnatürlich (W3) [Adelung]


Unnatürlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von natürlich, doch nur in einigen Bedeutungen desselben, welches daher hierbey zu vergleichen. 1. Der Veränderungskraft des Mannigfaltigen eines Dinges zuwider. Kohlen und Spinnen sind unnatürliche Speisen für den Menschen. Den natürlichen Brauch in den unnatürlichen verwandeln, Röm. 1, 26. 2. Den Naturkräften eines Dinges nicht gemäß, wo es im gemeinen Leben zuweilen für übernatürlich gebraucht wird. 3. Figürlich ist unnatürlich oft so viel als gezwungen. Eine unnatürliche Stellung. S. Natur und Natürlich.


Unnatürlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unnatürlichkeit, plur. inus. die Eigenschaft eines Dinges oder einer Sache, da sie unnatürlich, in den vorigen Bedeutungen.


Unnennbar (W3) [Adelung]


Unnennbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht nennen läßt, wofür man keinen Nahmen hat. Unnennbare Empfindungen. Daher die Unnennbarkeit.


Unnöthig (W3) [Adelung]


Unnöthig, -er, -ste, adj. et adv. nicht nöthig, im zweyten, objectiven Verstanden dieses Wortes, d. i. zur Erreichung einer Absicht, zur Hervorbringung einer Veränderung nicht erforderlich. Das ist sehr unnöthig. Viele unnöthige Worte machen. Sich unnöthige Sorgen machen. Daher die Unnöthigkeit. Im Theuerdank onnot. Bey dem Ottfried ist unnotag, ohne Nothwendigkeit. Das Nieders. unnode, ungern, gehöret nicht hierher.


Unnütz (W3) [Adelung]


Unnütz, -er, -este, adj. et adv. nicht nütz, d. i. keinen Nutzen habend oder bringend, zu keiner Absicht brauchbar. Ein unnützes Geschwätz, 1 Tim 1, 6. Unnütze Worte, Matth. 12, 36. Unnütze Fragen, 2 Tim. 2, 23. Das ist hierzu unnütz, nicht brauchbar. Ein unnützer Mensch, der zu nichts zu gebrauchen ist. Figürlich ist unnütz, 1. nichtswürdig, ingleichen nicht die gehörige, erforderliche Beschaffenheit habend; eine im Hochdeutschen ungangbar gewordene Bedeutung. Ein unnütziger Gottesdienst, Jer. 8, 19. Eine unnütze Lehre, eine falsche, Ps. 119, 37. 2. Sich unnütz machen, in der vertraulichen Sprechart, sich, weil man beleidigt zu seyn glaubt, mit Dreistigkeit vertheidigen. In welchem Verstande man auch wohl sagt, jemanden unnütze Worte geben. das biblische sich unnütz machen, Sir. 18, 15. hat einen ähnlichen Verstand. Bey dem Notker, im Tatian u. s. f. unnuzze, unnuz.


Unnützlich (W3) [Adelung]


Unnützlich, -er, -ste, adj. et adv. welches, vermöge der Zusammensetzung eigentlich dem, was unnütz ist, ähnlich, bedeuten, also etwas weniger sagen sollte, als unnütz, aber, wo es noch vorkommt, mit unnütz gleich bedeutend gebraucht wird. Seine Kraft umsonst und unnützlich zubringen, Es. 49, 4. Sich unnützlicher Weise bemühen. Indessen ist es als ein mit unnütz gleich bedeutendes Wort im Hochdeutschen größten Theils veraltet; auch um so viel eher zu entbehren, weil wohl nicht leicht ein Fall vorkommen wird, wo der eigentliche schwächere Begriff schlechterdings nothwendig wäre. Wenn es in Breitingers kritischer Dichtkunst Th. 2, S. 127 heißt, unnütz schließe alen möglichen, unnützlich aber nur einen besonders vorher gesehenen Nutzen aus, so ist dieser Unterschied so wohl wider den Gebrauch, als auch wider die Ableitung. Eher läßt sich das Hauptwort die Unnützlichkeit vertheidigen, weil man von unnütz kein Hauptwort bilden kann.


Unordentlich (W3) [Adelung]


Unordentlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ordentlich, doch nur in einigen Bedeutungen. 1. Der Übereinstimmung des Mannigfaltigen in der Folge der Dinge nach und neben einander zuwider und darin gegründet. Es liegt alles sehr unordentlich unter einander, in Ansehung der Folge der Dinge neben einander. Eine unordentliche Erzählung, etwas sehr unordentlich erzählen, in Rücksicht auf die Folge der Dinge auf einander. Ein unordentlicher Hause Menschen. 2. Im moralischen Verstande, der gehörigen Übereinstimmung unserer Handlungen mit der Vollkommenheit unsers äußern und innern Zustandes zuwider, und darin gegründet. Ein unordentliches Leben führen. Unordentliches Wesen, Ephes. 5, 8. Unordentlich leben.

Anm. In der Deutschen Bibel kommt noch einige Mahl das veraltete unordig vor, unordig wandeln, 2 Thess. 3, 6, 11. unordiges Wesen, 1 Petr. 4, 4. welches von dem veralteten Hauptworte Ord, Orden, Ordnung ist. Wenn einige dieses Wort für irregulär gebrauchen, so wohl im eigentlichen Verstande, als auch figürlich, durch keine Regel eingeschränkt, so ist solches ein Mißbrauch.


Unordnung (W3) [Adelung]


Die Unordnung, plur. die -en, der Gegensatz der Ordnung, doch auch nur in einigen Fällen. 1. Objective. (1) Der Mangel der Übereinstimmung des Mannigfaltigen, in der Folge auf und neben einander; ohne Plural. Die Truppen gerathen in Unordnung. Eine Bibliothek, welche sich in der größten Unordnung befindet. In allen seinen Geschäften herrscht nichts als Unordnung. Ingleichen figürlich, Mangel der gehörigen Übereinstimmung in der Folge der Handlungen. Die Unordnung in dem Verfahren. Ingleichen Mangel der Übereinstimmung unserer Handlungen mit unserer innern und äußern Vollkommenheit. (2) Eine unordentliche Veränderung; mit dem Plural. Es gibt Unordnungen in dem menschlichen Körper, in der Luft, in den Elementen. 2. Subjective, die Gewohnheit, wider die Übereinstimmung des Mannigfaltigen in der Folge der Dinge auf und neben einander, zu handeln; ohne Plural. Die Unordnung dieses Menschen ist groß. Im mittlern Latein. Deordinatio, Exordinatio.


Unparteyisch (W3) [Adelung]


Unparteyisch, -er, -te, adj. et adv. der Gegensatz von parteyisch. 1. Keiner Partey zugethan, es mit keiner von zwey oder mehr widrig gesinnten Parteyen haltend, wo es zuweilen für neutral gebraucht, doch um der Verwechselung mit der folgenden Bedeutung willen lieber vermieden wird. Parteylos würde in diesem Falle eher zu empfehlen seyn. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, geneigt, sich in der Beurtheilung anderer und in seiner Gesinnung gegen sie durch keine außerwesentlichen Umstände bestimmen zu lassen, und darin gegründet. Unparteyisch von der Sache urtheilen. Ein unparteyischer Richter. Sehr unparteyisch seyn.


Unparteylich (W3) [Adelung]


Unparteylich, -er, -ste, adj. et adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend ist, und um der dem Gehöre unangenehmen Ableitungssylbe "-isch" willen, dem vorigen Worte in der edlern Schreibart vorgezogen wird, auch noch den Vorzug hat, daß davon ein Hauptwort gebildet werden kann, die Unparteylichkeit. Unparteylich urtheilen. Der unparteylichste Richter.


Unparteylichkeit (W3) [Adelung]


Die Unparteylichkeit, plur. inus. 1. Die Eigenschaft einer Person oder Sache, da sie unparteylich oder unparteyisch ist. Die Unparteylichkeit eines Urtheils, der Richters. 2. Die Neigung, die Fertigkeit, andere ohne Absicht auf außerordentliche Umstände zu beurtheilen, allein nach bester Einsicht des überwiegenden Rechtes zu handeln.


Unpaß (W3) [Adelung]


Unpaß, adverb. welches der Gegensatz des veralteten Nebenwortes paß ist, einigen Anstoß an der Gesundheit habend, sich nicht völlig wohl befindend, ohne krank zu seyn, als welches mehr saget. Unpaß seyn. Im Hochdeutschen wird dieses Wort in der edlern Schreibart selten mehr gebraucht, öfter noch das folgende unpäßlich. Wachter und die meisten Sprachforscher nach ihm leiteten dieses Wort von dem veralteten Comparativo baß, besser, her, und wollten es daher wider alle Aussprache undaß geschrieben wissen. Allein, bey 1 Paß ist bereits gezeiget worden, daß es zu diesem Worte gehöret, so fern dasselbe im Niederdeutschen den gehörigen Zustand der Gesundheit bezeichnet. Als ein Beywort wird es im Hochdeutschen nicht gebraucht, indem dafür das folgende unpäßlich üblich ist. Aichinger und einige andere Sprachlehrer nennen es ein unabänderliches Beywort, welches nur in der ersten und vierten Endung üblich sey; ich weiß nicht, mit welchem Grunde, indem es ein wahres Adverbium ist. Im Schwedisch. ist opasslig gleichfalls unpaß: eben daselbst aber ist Impass, eine Beschwerde, ein Hinderniß, welches Ihre von dem Ital. Impaccio herleitet.


Unpäßlich (W3) [Adelung]


Unpäßlich, -er, -ste, adj. et adv. welches eigentlich ein wenig unpaß bedeuten sollte, aber in der anständigern Sprechart für unpaß überhaupt gebraucht wird, besonders wenn dieses als ein Beywort stehen sollte. Unpäßlich seyn. Ein unpäßliches Kind.


Unpäßlichkeit (W3) [Adelung]


Die Unpäßlichkeit, plur. die -en. 1. Der Zustand, da man unpäßlich ist, ohne Plural. 2. Ein leichter Anstoß der Gesundheit, welcher noch keine Krankheit genannt zu werden verdient; mit dem Plural. Huften, Schupfen, Flüssen u. s. f. sind dergleichen Unpäßlichkeiten.


Unpersönlich (W3) [Adelung]


Unpersönlich, adj. et adv. der Gegensatz von persönlich. 1. Keine eigene, für sich bestehende Person ausmachend. So nennt man in der Theologie die menschliche Natur Christi unpersönlich, weil sie niemahls eine eigene für sich bestehende Person ausgemacht hat. 2. In der Sprachkunst sind unpersönliche Zeitwörter, Impersonalia, welche kein persönliches, sondern nur ein sehr unbestimmtes Fürwort vor sich leiden, und nur in der dritten Person gebraucht werden. Auch diese unbestimmten Fürwörter pflegen einige unpersönliche zu nennen, im Gegensatze der persönlichen. Daher die Unpersönlichkeit, in beyden Bedeutungen.


Unpflicht (W3) [Adelung]


Die Unpflicht, plur. die -en, der Gegensatz von Pflicht, doch nur in engerer Bedeutung, so fern dieses Wort die Verbindlichkeit eines Unterthanes gegen seinen Grund- und Oberherren bezeichnet, wo es auch nur in einigen Gegenden üblich ist, aber in verschiedenem Verstande gebraucht wird. 1. In einigen Gegenden sind Unpflichten, Verbindlichkeiten der Unterthanen, welche nicht zu gewissen bestimmten Zeiten, sondern nur bey außerordentlichen Gelegenheiten geleistet werden, z. B. Kriegesfuhren, Verfolgung und Aufsuchung der Übelthäter u. s. f. Sie haben vermuthlich diesen Nahmen, weil sie anfänglich nicht als eine Pflicht, sondern als eine Gefälligkeit gesondert wurden. 2. In andern Gegenden sind Unpflichten, ungebührliche, ungewöhnliche Abgaben, welche über die Gebühr gefordert werden; wo un die Bedeutung eines beschwerlichen, ungebührlichen Dinges hat. 3. Noch häufiger werden in manchen Gegenden alle Abgaben und Steuern der Unterthanen an die Obrigkeit genannt, entweder auch aus dem vorigen Grunde, oder auch weil sie anfänglich nur freywillig und aus Gefälligkeit bewilliget wurden. Bürgerliche Unpflichten, bürgerliche Abgaben. Nieders. Unpligt. ( S. auch Ungeld, welches ähnlichen Verstande gebraucht wird.) 4. Ehedem war Unpflicht ohne Plural auch Übertretung seiner Pflicht, Untreue, in welcher Bedeutung es aber veraltet ist.


Unpflichtig (W3) [Adelung]


Unpflichtig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Zu Unpflichten verbunden, in den drey ersten Bedeutungen des vorigen Hauptwortes; in welchem Verstande es doch selten mehr vorkommt. 2. Pflichtvergessen; eine veraltete Bedeutung. 3. Als der Gegensatz von pflichtig, zu gewissen Pflichten verbunden, ist unpflichtig zuweilen, zu keinen Pflichten gewisser Art verbunden. So sind z. B. unpflichtige Unterthanen, welche dem Grundherren zu keinen Frohndiensten u. s. f. verpflichtet sind. So auch die Unpflichtigkeit, ohne Plural, von dem Zustande.


Unrath (W3) [Adelung]


Der Unrath, des -es, plur. car. der Gegensatz von 1 und 2 Rath, doch nur noch in einigen, zum Theil veralteten Bedeutungen. 1. Unnütze Dinge, welche aus- oder weggeworfen werden, wie Kehricht, ingleichen Koth, Unflath u. s. f. Der Unrath des Meeres, Unreinigkeiten, welche das Meer auswirft. Wo aller Unrath aus der Stadt zusammen fließt. Der Unrath aus der Nase, aus den Ohren u. s. f. Von dem Kothe und andern Unreinigkeiten ist es am gangbarsten, wenn man aus Höflichkeit härtere Ausbrücke vermeiden will. Es stammet ohne Zweifel von 2 Rath, ein Werkzeug, und im weitesten Verstande, ein brauchbares Ding her, so daß Unrath, eigentlich etwas Unbrauchbares, Unnützes bedeutet. 2. Verwirrung, Unordnung, Verbruß, Uneinigkeit u. s. f. eine nur noch hin und wieder im gemeinen Leben übliche Bedeutung. Der Herr wird unter senden Unfall, Unrath und Unglück in allem, das du vor die Hand nimmst, 5 Mos. 28, 20; wo es doch im engsten Verstande dem gerathen entgegen gesetzt zu seyn, und für Mißrathung zu stehen scheinet. Onanias sahe, daß viel Unraths aus solcher Uneinigkeit entstehen würde, 2 Macc. 4, 4. Vermuthlich auch von 2 Rath, so fern es gehörige Art und Weise bedeutet hat. Bey dem Ottfried ist Anarati, Verderben, Unheil. 3. Unrichtiges Verfahren, Unrichtigkeit; ohne Zweifel von eben derselben Bedeutung. Man gebraucht es nur noch im gemeinen Leben ohne Artikel in der R. A. Unrath merken, eine Unrichtigkeit entdecken, und im weitesten Verstande, ein bevorstehendes Übel wittern. Er mag sich an Lenen rächen wollen, denn er glaubt Unrath zu merken, Weiße. 4. Eine verschwenderische Handlung, von 1 Rath, in der R. A. etwas zu Rathe halten, sparsam damit umgehen, so daß Unrath eigentlich Mangel der Haushältigkeit und weisen Sparsamkeit in einzelnen Fällen bedeutet. Wozu dienet dieser Unrath?, Matth. 26, 8. Und was soll doch dieser Unrath? Marc. 14, 4. Das ist Unrath, unnützer Aufwand, unnützer Überfluß. S. 1 und 2 Rath.


Unräthlich (W3) [Adelung]


Unräthlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von räthlich 1, den Regeln der weisen Sparsamkeit nicht gemäß. Unräthlich mit etwas umgehen. So auch die Unräthlichkeit.


Unrecht (W3) [Adelung]


Unrecht, adverb. welches der Gegensatz von dem Nebenworte recht ist, aber nur in einigen Bedeutungen desselben gebraucht wird. 1. Mit der Sache selbst, mit der Wahrheit nicht übereinstimmig; unrichtig, falsch. Etwas unrecht verstehen. Eine Sache unrecht erzählen, vortragen. Unrecht sehen, unrecht lesen. Du bist sehr unrecht berichtet worden. In der Schreibart sind dafür unrichtig und andere Ausdrücke üblicher. 2. Der Absicht, dem Endzwecke, der Bestimmung nicht gemäß; doch nur in einigen Fällen des gemeinen Lebens. Ich komme hier wohl unrecht, ich komme wohl an einen andern Ort, als an welchen ich wollte. Figürlich sagt man im gemeinen Leben, man kommt bey jemanden unrecht an, wenn man wider Vermuthen seine Absicht bey ihm nicht erreicht. Unrecht gehen, irre gehen, fehl gehen. Das ist so unrecht nicht, ist der Absicht so ziemlich gemäß. Der Einfall ist nicht unrecht, ist zu brauchen, zu nutzen. Seine Sachen sehr unrecht anstellen. 3. Dem Gesetze, dem Rechte, der Billigkeit nicht gemäß, ihnen zuwider. Unrecht handeln. Da hast sehr unrecht daran gethan. In engerer Bedeutung für ungerecht. Jemanden unrecht thun, wo es aber auch das Hauptwort seyn kann. Es ist unrecht, einem andern einen Theil des ihm gebührenden Lobes zu entziehen. ( S. Recht.) So wohl dieses Nebenwort, als das folgende Beywort werden so wenig comparieret, als ihr Gegensatz recht.


Unrecht (W3) [Adelung]


Unrecht, adj. welches der Gegensatz des Beywortes recht ist, aber auch nur in einigen Bedeutungen desselben gebraucht wird. 1. Mit der Sache selbst, mit der Wahrheit nicht übereinstimmig; für unrichtig, falsch. Die unrechte Bedeutung eines Wortes. Etwas aus dem unrechten Gesichtspuncte ansehen. 2. Der Absicht, dem Endzwecke, der Bestimmung, den Umständen nicht gemäß. Die unrechten Mittel zu etwas wählen. Auf unrechtem Wege seyn. Die unrechte Seite eines Tuches, die linke. Das ist der unrechte Schlüssel, es ist nicht der, welchen ich verlangte. Jemanden zur unrechten Zeit kommen, zur ungelegenen, unbequemen. Das liegt am unrechten Orte, nicht an dem gehörigen. Ich bin an den unrechten Mann gekommen. Der Brief ist in unrechte Hande gekommen, an eine Person für welche er nicht bestimmt war. Die unrechte Kehle, eine im gemeinen Leben übliche Benennung der Luftröhre. 3. Dem Gesetze zuwider, unrechtmäßig; am häufigsten in einigen Fällen. Das geht mit unrechten Dingen zu, auf eine unerlaubte Art. Auf unrechtes Wegen seyn, verbothene Absichten hegen. 4. Dem Rechte, der Billigkeit zuwider, für ungerecht, unbillig; auch nur noch in einigen Fällen. Sprichw. unrecht Gut gedeihet nicht, auf ungerechte Art erworbenes Gut. In der Deutschen Bibel kommt es in dieser Bedeutung noch mehrmahls vor, wo man unrechte Wage, für falsche, unrechte Leute, unrechte Gesetze, unrechtes Urtheil u. s. f. für ungerecht, unbillig mehrmahls findet. Bey dem Ottfried unrehto.


Unrecht (W3) [Adelung]


Das Unrecht, des -es, plur. car. der Zustand, da etwas unrecht ist, und dasjenige, was unrecht ist, als der Gegensatz von dem Rechte, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Der Zustand, da jemandes Worte oder Handlungen mit der Sache selbst, oder mit der Wahrheit nicht überein stimmen; nur in einigen R. A. und ohne Plural. Unrecht haben, aus Irrthum nicht der Wahrheit oder Sache gemäß urtheilen. Jemanden Unrecht geben, urtheilen, und gestehen, daß er Unrecht habe. 2. Der Zustand, da eine Handlung in den Gesetzen, in dem Rechte, der Billigkeit nicht gegründet ist, denselben zuwider läuft; auch nur noch in einigen Fällen, wo man gleichfalls sagt, Unrecht haben, und jemanden Unrecht geben. Sein Unrecht gestehen, gestehen, daß man Unrecht habe. Unrecht thun, wider die Vorschrift des Gesetzes handeln. Etwas mit Unrecht an sich bringen. Unrecht leiden. Jemanden Unrecht thun. Mir geschiehet Unrecht. Wo es oft auch unrechtmäßige Handlungen bedeutet, ohne um deßwillen den Plural zu verstatten. Im weitesten Verstande bedeutet es in der Deutschen Bibel mehrmahls so wohl den von dem Gesetze Gottes abweichenden Zustand, als auch die darin gegründeten Handlungen. 3. Ehedem wurde es auch häufig für Ungerechtigkeit, Unbilligkeit gebraucht, welche Bedeutung jetzt größten Theils veraltet ist. Jemanden Unrecht thun, ungerecht gegen ihn handeln. Ein Kaufmann kann sich schwerlich hüthen vor Unrecht, Sir. 26, 28. Mit Unrecht verdammt Gott niemanden, Hiob. 34, 12. Schon bey dem Kero Unrecht, der es auch für Gottlosigkeit, Bosheit gebraucht, im Isidor Unrehd.


Unrechtmäßig (W3) [Adelung]


Unrechtmäßig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von rechtmäßig, einem Gesetze zuwider, und in weiterer Bedeutung, den Absichten und den Endzwecken einer Sache nicht gemäß. Der unrechtmäßige Gebrauch der Geschöpfe Gottes, der ihrer wahren Absicht nicht gemäß ist. Unrechtmäßige Handlungen, welche einem Gesetze widersprechen. Etwas unrechtmäßiger Weise an sich bringen, besitzen. So auch die Unrechtmäßigkeit, von dieser Eigenschaft, ohne Plural.


Unredlich (W3) [Adelung]


Unredlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht redlich, in den noch jetzt gangbaren Bedeutungen dieses Wortes. 1. Nicht mit der gewissenhaftesten Befolgung seiner Pflicht, und darin gegründet; in welchem Verstande es am seltensten ist. Die Besatzung wehrete sich sehr unredlich. 2. Abneigung besitzend, sein äußeres Bezeigen gegen andere seiner innern Gemüthsart gemäß einzurichten, und darin gegründet; als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere falsch. Unredlich mit jemanden umgehen. Ein unredlicher Mann. 3. Abgeneigt, das, was recht und billig ist, bloß darum zu thun, weil es recht und billig ist, und darin gegründet; nicht rechtschaffen. Unredlich an jemanden handeln. So auch die Unredlichkeit in allen Bedeutungen.


Unregelmäßig (W3) [Adelung]


Unregelmäßig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von regelmäßig, der Regel, der Vorschrift des freyen Verhaltens nicht gemäß; irregulär, wofür doch regellos üblicher und wohlklingender ist. So auch die Unregelmäßigkeit.


Unreif (W3) [Adelung]


Unreif, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von reif, in seinen beyden Bedeutungen. Unreifes Obst. Das Getreide ist noch unreif. Ein unreifes Geschwür. Ein unreifer Einfall, welcher nicht gehörig überlegt worden.


Unreife (W3) [Adelung]


Die Unreife, plur. car. der Zustand, da ein Ding unreif ist. Die Unreife der Früchte.


Unreimisch (W3) [Adelung]


+ Unreimisch, -er, -te, adj. et adv. ein niedriges nur in den gemeinen Niederdeutschen Mundarten für ungereimt, albern, übliches Wort, welches oft auch für wahnwitzig gebraucht wird. Es stammet eben so wie ungereimt von Reim und reimen, in der figürlichen Bedeutung des vernünftigen Zusammenhanges ab. S. Reimen.


Unrein (W3) [Adelung]


Unrein, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von rein, der in dessen sämmtlichen Bedeutungen üblich ist, daher diese dort nachzusehen sind. Das Glas ist unrein. Unreine Hände haben. Unreine Schafe, krätzige. Unreine Thiere bey den ältern und neuern Juden, welche ihnen zu essen verbothen sind. Eine unreine Schreibart. Eine unreine Stimme. Schon bey dem Ottfried unrein.


Unreinigkeit (W3) [Adelung]


Die Unreinigkeit, plur. die -en, der Gegensatz von Reinigkeit, der doch nicht in allen Bedeutungen des Wortes rein üblich ist. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, der Zustand, da ein Ding unrein ist, wo es in den meisten Bedeutungen des Beywortes gebraucht werden kann. 2. Dasjenige, was andere Dinge unrein macht, mit dem Plural; besonders in der eigentlichen Bedeutung, wo allerley Arten des Schmutzes häufig Unreinigkeiten genannt werden. In figürlichem Verstande werden besonders grobe Vergehungen wider die Keuschheit Unreinigkeiten genannt, so wie in der Deutsche Bibel so wohl der ganze sündliche Zustand des Menschen, als auch eine sündliche Handlung unter dem Nahmen der Unreinigkeit vorkommt.


Unreinlich (W3) [Adelung]


Unreinlich, -er, ste, adj. et adv. der Gegensatz von reinlich. 1. Dem, was unrein ist, ähnlich. Ein unreinliches Zimmer. Es sieht hier sehr unreinlich aus. 2. Der Reinigkeit nicht beflissen, abgeneigt, alles, was unrein und ekelhaft ist, auf das möglichste wegzuschaffen, oder vermeiden, und darin gegründet. Unreinlich mit den Speisen umgehen. Ein unreinlicher Koch. In den gemeinen Sprecharten unrendlich, ( S. Reinlich.) So auch die Unreinlichkeit.


Unrichtig (W3) [Adelung]


Unrichtig, -er, -ste, adj. et adv. welches dem entgegen stehet, und besonders als der Gegensatz in dessen 2ter, 4ter, 5ter und 6ter Bedeutung gebraucht wird. Die Uhr, die Post geht unrichtig. Eine unrichtige Zahl, Rechnung. Ein unrichtiges Verfahren, welches der Regel, der Vorschrift zuwider ist. Unrichtige Zeitwörter, in der Sprachkunst, irreguläre, welche in der Abwandelung von der allgemeinen Regel abweichen. Ein unrichtiges Gewissen, ein irriges, dessen Urtheil mit der Sache selbst und dem Gesetze nicht überein stimmet.


Unrichtigkeit (W3) [Adelung]


Die Unrichtigkeit, plur. die -en, der Gegensatz der Richtigkeit. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die Eigenschaft eines Dinges, da es unrichtig ist, in allen Bedeutungen des Gegensatzes. Die Unrichtigkeit einer Rechnung, der Uhr, eines Verfahrens, der Zeitwörter u. s. f. 2. Unrichtige Umstände, d. i. solche Umstände, welche so wohl von der Ordnung der Einförmigkeit, der Übereinstimmung, als auch von der Vorschrift oder Regel, als endlich auch von der Wahrheit abweichen; mit dem Plural. Unrichtigkeiten in der Rechnung. Historische Unrichtigkeiten. Abweichungen von der strengen Wahrheit in den einzelnen Umständen der Begebenheiten, welche darum noch nicht gleich Irrthümer sind.


Unruhe (W3) [Adelung]


Die Unruhe, plur. die -n, der Gegensatz der Ruhe. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, wo es besonders in den fünf weitern Bedeutungen des Abstracten Ruhe üblich ist. Die Unruhe lieben, den Zustand heftiger Bewegungen, beschwerlicher Geschäfte, vielen Streites und Geräusches, heftiger Gemüthsbewegungen. Unruhe anrichten, Streit und Mißhelligkeiten unter mehrern. Das ganze Haus war voller Unruhe. Mindert sich nicht unsere Unruhe schon, indem wir sie einem Freunde klagen? Gell. unsere beschwerliche unangenehme Empfindung. 2. Ein in einer beständigen Bewegung befindliches Ding, mit dem Plural; in welchem Verstande man doch nur den Perpendikel an einer Uhr eine Unruhe zu nennen pflegt. Im engsten Verstande führet nur ein horizontaler Perpendikel, und die runde Scheibe, welche in den Taschenuhren dessen Stelle vertritt, diesen Nahmen. Bey dem Notker Unrauua, im Niedersächs. Unrust, Unraue. S. Ruhe.


Unruhig (W3) [Adelung]


Unruhig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ruhig, in den sämmtlichen Bedeutungen des Hauptwortes Unruhe, besonders von der Anwesenheit heftiger ermüdender Bewegungen, lebhaften Geräusches, Streites und Mißverständnisses, beschwerlicher Empfindungen der Ungewißheit u. s. f. Unruhig schlafen. Ein unruhiges Leben führen. Ein unruhiger Mensch, welcher Fertigkeit besitzt, so wohl in beständiger heftiger Bewegung zu seyn, als auch unaufhörlich Streit und Zank anzufangen. Es ist auf der Gasse sehr unruhig. Unruhig in seinem Gemüthe seyn, beschwerliche Empfindungen haben. Ich bin heute unruhig und in der Unruhe könnte ich mich leicht überreden lassen, Gell. Jemanden unruhig machen, beschwerliche mit Ungewißheit verbundene Empfindungen in seinem Gemüthe hervor bringen. Im Nieders. unranig, unrustig, wo man auch das Hauptwort ein Unrast, ein unruhiger Mensch, hat. Unrühmlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von rühmlich, keinen Ruhm bringend und gewährend; ein gelinder Ausdruck für das härtere schimpflich. Eine unrühmliche Flucht. So unrühmlich fällst du dahin in der Blüthe des Lebens, Zach.


Uns (W3) [Adelung]


Uns, die dritte und vierte Endung des persönlichen Fürwortes der mehrern Zahl wir. Uns sollst so etwas widerfahren? Sage es uns. Alle haben uns verlassen. Dieses alte Fürwort lautet schon bey dem Kero uns, bey dem Ottfried uns, und im Dativo mit einer veralteten Endung unsih, bey dem Ulphilas gleichfalls uns, im Holländischen ons, im Angelsächsischen und Englischen ohne n und us. Es ist sehr wahrscheinlich, daß es mit und, unter, inter und nos verwandt ist. Daß es ehedem für wir auch in der ersten Endung gebraucht wurde, erhellet theils aus dem Ulphilas, wo uns noch für wir stehet, theils aus der zweyten Endung unser, welche noch davon abstammet. S. Unser 1 und Wir, wo mehr von diesem Fürworte vorkommen wird.


Unsacht (W3) [Adelung]


+ Unsacht, -er, -este, adj. et adv. ein nur im Niederdeutschen für unsanft übliches Wort. S. Sacht.


Unsäglich (W3) [Adelung]


Unsäglich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht sagen, d. i. nicht durch Worte ausdrucken und beschreiben lässet, als der Gegensatz des veralteten säglich. Unsäglich sind Gottes Gerichte, Weish. 17, 1. wofür doch unaussprechlich üblicher ist. Am häufigsten gebraucht man es noch in figürlichem Verstande, eine überaus große, unaussprechlich große Intension zu bezeichnen, in welchem Falle es denn auch die Comparation leidet. Unsäglich viel Menschen erwürgen, 2 Macc. 12, 16. Unsägliche Angst empfinden. Er sahe sie mit unsäglicher Verachtung an. In den gemeinen Mundarten wird es häufig in unsälich oder unselig zusammen gezogen, welche Form noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Unsälige Mühe, Ezech. 1, 13. Dieses Wort ist alt, denn schon Notker gebraucht unsagelich für unaussprechlich, und das jetzt veraltete Hauptwort die Unsagelichu, für Unermeßlichkeit. Daher die Unsäglichkeit, besonders von der Eigenschaft, da ein Ding unaussprechlich groß, klein, heftig u. s. f. ist.


Unsanft (W3) [Adelung]


Unsanft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von sanft, der sich in dessen sämmtlichen Bedeutungen gebrauchen lässet, und jetzt nur noch die Abwesenheit des Sanften bezeichnet, und vornehmlich alsdann gebraucht wird, wenn man hart, stark, heftig und andere harte Ausdrücke vermeiden will. Unsanft sitzen, hart. Jemanden unsanft angreifen. Eine unsanfte Bewegung. Ehedem wurde es auch für die härtern schmerzhaft, empfindlich, heftig u. s. f. gebraucht. Der ich so gar unsenfteclich enbir, deren Abwesenheit mir so schmerzhaft fällt, Kais. Heinrich unter den Schwäbischen Dichtern. Unsanft zerstöret werden, Mich. 2, 10; mit Heftigkeit, Wuth.


Unsättig (W3) [Adelung]


Unsättig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sättig, welcher doch wenig mehr gebraucht wird. 1. Nicht sättigend. Unsättige Speisen, welche nicht leicht satt machen. 2. * Nicht zu sättigen, eine veraltete Bedeutung, wofür jetzt unersättlich üblicher ist. Der Menschen Augen sind unsättig, Sprichw. 27, 20. Ein unsättiger Fraß. Sir. 31, 19. So auch die Unsättigkeit.


Unsauber (W3) [Adelung]


Unsauber, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sauber, in dessen sämmtlichen im Hochdeutschen gangbaren Bedeutungen, außer welchen es auch als ein glimpflicher Ausdruck für unrein, schmutzig gebraucht wird. Ein unsauberes Glas, welches nicht vom Schmutze befreyet ist. Unsaubere Wäsche, schmutzige. Eine unsaubere Arbeit, welche weder fein noch zierlich ist. Ingleichen figürlich in der Deutschen Bibel, der unsaubere Geist. der unreine, böse Geist. Schon bey dem Kero, im Tatian und bey dem Notker unsubro, unsubar, S. Sauber.


Unsauberkeit (W3) [Adelung]


Die Unsauberkeit, plur. die -en. 1. Der Zustand, da ein Ding unsauber ist; ohne Plural. Die Unsauberkeit der Wäsche, eines Glases, einer Arbeit u. s. f. 2. Dasjenige, was andere Dinge unsauber macht, mit dem Plural; wo so wohl Schmutz, der die Reinigkeit hindert, als auch alles, was der Feinheit und Zierlichkeit entgegen stehet, zuweilen eine Unsauberkeit genannt wird.


Unschädlich (W3) [Adelung]


Unschädlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von schädlich, so wohl in einzelnen Fällen keinen Schaden bringend, als auch überhaupt, nicht fähig Schaden zu bringen, die Vollkommenheit eines andern Dinges zu hindern. Unschädliche Speisen. Ein unschädliches Thier. Das ist dir unschädlich. So auch die Unschädlichkeit.


Unschattig (W3) [Adelung]


Unschattig, S. Ohnschattig, welches doch nicht so richtig ist.


Unschätzbar (W3) [Adelung]


Unschätzbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht geschätzt werden kann, dessen Werth nicht verhältnißmäßig in Absicht anderer Dinge bestimmt werden kann. Das ist unschätzbar. Unschätzbare Reichthümer. Unschätzbare Verdienste. So auch die Unschätzbarkeit. Der Gegensatz schätzbar kommt in dieser Bedeutung wenig vor.


Unscheinbar (W3) [Adelung]


Unscheinbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von scheinbar, doch nur in der engern Bedeutung, keinen Glanz, kein glänzendes, lebhaftes Ansehen habend, von Schein, Glanz, lebhaftes Ansehen. Ein Gemählde wird unscheinbar, wenn die Farben ihre frische Lebhaftigkeit verlieren. Unscheinbare Tressen. So auch die Unscheinbarkeit.


Unschicklich (W3) [Adelung]


Unschicklich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von schicklich, was sich nicht schickt, der Sache und ihren Umständen nicht gemäß ist. Eine unschickliche Antwort. Zur unschicklichen Zeit. Das Unschickliche der Liebe in tugendhaften Herzen ist eine Erscheinung, die desto merklicher ist, je seltener man tugendhafte Herzen antrifft, Hermes. So auch die Unschicklichkeit, welches auch zuweilen von unschicklichen Dingen gebraucht wird, und alsdann auch den Plural leidet.


Unschiffbar (W3) [Adelung]


Unschiffbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht mit Schiffen befahren werden kann, im Gegensatze von schiffbar. Ein unschiffbarer Strom. So auch die Unschiffbarkeit.


Unschlachtig (W3) [Adelung]


* Unschlachtig, -er, -ste, adj. et adv. welches im Hochdeutschen veraltet ist, und so viel wie das gleichfalls seltene ungeschlacht bedeutet. Ihr seyd unsträflich mitten unter dem unschlachtigen und verkehrten Geschlechte, Phil. 2, 15.


Unschlitt (W3) [Adelung]


Das Unschlitt, des -es, plur. car. ein nur in manchen Sprecharten, besonders Oberdeutschlandes, übliches Wort, den Talg zu bezeichnen. Daher das Unschlittlicht, ein Talglicht. Das Unschlittamt zu Nürnberg ist ein obrigkeitliches Amt, welches aus drey Abgeordneten des Rathes, einem Amtmanne aus den Patriciis, einem Schreiber und einem Unschlittschauer bestehet, und in welches die Fleischer alles ihr Unschlitt oder Talg liefern, die Lichtzieher und Seifensieder aber ihr Bedürfniß? von demselben nehmen müssen. Das Wort wird in den gemeinen Mundarten sehr verstellet, indem es bald Unschlitt, bald Unschlicht, Inschlicht, Inschlitt, Inselt, Insel, Angels. Insil, und in einigen Gegenden, z. B. im Osnabrückischen, gar Ungel lautet, nach welcher Form auch bey dem Apherdian Ungelkerze ein Talglicht ist. Diese Unbeständigkeit in der Aussprache macht die Abstammung schwer und ungewiß. Indessen ist am wahrscheinlichsten, daß die Form Ungel der Quelle am nächsten kommt, indem dieselbe mit ungere, Unguentum, verwandt ist, und einen fetten schmierigen Körper bedeutet. Die Gaumen- und Zischlaute werden häufig mit einander verwechselt, daher Ungel und Insel nur als verschiedene Mundarten eines und eben desselben Wortes angesehen werden müssen, woraus denn in härtern Mundarten Unschlitt, Inschlicht geworden. Diese letzte Form hat den Frisch verleitet, es für ein aus Ungel und Licht zusammen gesetztes Wort zu halten, und es eigentlich durch ein Talglicht zu erklären, welches aber wider allen Sprachgebrauch ist. Im Dänischen ist Ister, Schmalz.


Unschlüssig (W3) [Adelung]


Unschlüssig, -er, -ste, adj. et adv. Mangel an dem Vermögen sich zu entschließen habend, und darin gegründet, so wohl in einzelnen Fällen als auch überhaupt von der Fertigkeit dieses Mangels. Unschlüssig seyn, sich nicht entschließen können, sich noch nicht entschlossen haben, welches letztere eigentlich unentschlossen ist. Ein unschlüssiges Betragen. Daher die Unschlüssigkeit.


Unschmackhaft (W3) [Adelung]


Unschmackhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von schmackhaft, keinen Geschmack habend, was nicht durch den Geschmack empfunden werden kann. Das Wasser ist unschmackhaft. Ingleichen keinen angenehmen Geschmack habend, von Dingen, welche denselben haben sollten. In beyden Fällen auch figürlich. Die Gewohnheit macht die Süßigkeit der Güter, welche man besitzet, unschmackhaft. Das verlängerte unschmackhaftig ist überflüßig, außer so fern man ein Hauptwort, die Unschmackhaftigkeit, davon bilden kann.


Unschmerzhaft (W3) [Adelung]


Unschmerzhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von schmerzhaft, der doch selten vorkommt, nicht schmerzhaft.


Unschuld (W3) [Adelung]


Die Unschuld, plur. car. eigentlich der Gegensatz der Schuld, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Derjenige Zustand, da man keine Schuld hat, d. i. nicht die wirkende oder veranlassende Ursache eines Verbrechens oder Vergehens ist. (1) In einzelnen Fällen. Seine Unschuld beweisen, beweisen, daß man an einer verbothenen Handlung nicht Schuld ist. Sich auf seine Unschuld berufen. Wo es in engerer Bedeutung auch den Mangel des Bewußtseyns eines Versehens bedeutet. Ich trat in aller Unschuld in das Zimmer. Sie sagte in aller Unschuld u. s. f. ohne sich dabey eines Versehens bewußt zu seyn. (2) In weiterer Bedeutung, der Zustand, da man überhaupt keiner groben Vergehungen schuldig ist, wo die Unschuld in noch weiterm Verstande oft auch die Kenntniß solcher Vergehungen ausschließt. Die Unschuld ohne Verstand ist ein sehr mittelmäßiger Schatz, Gell. Unschuld lächelt sanft auf ihren Wangen, Geßn. Thränen im unschuldvollen Auge, eben ders. Man verbringe seine Jugend in Unschuld, Gell. Im engsten Verstande ist die Unschuld derjenige Zustand des Gemüthes, da es nicht allein von aller Unkeuschheit frey ist, sondern auch von den Vergehungen dieser Art keine Kenntniß hat. Die Unschuld eines Kindes ärgern. (3) Figürlich bezeichnet dieses Wort auch häufig, besonders in der edlern Schreibart, unschuldige Personen, und zwar in allen vorigen Fällen. Wo Übermuth herrscht, da findet die Unschuld wenig Schutz. Die Unschuld ärgern. 2. In weiterer Bedeutung wird es oft für Unschädlichkeit gebraucht, denjenigen Zustand zu bezeichnen, da ein Ding zur Verminderung der Vollkommenheit eines andern nichts beyträgt. Die scheinbare Unschuld des Spieles verleitet manche zur Sicherheit.


Unschuldig (W3) [Adelung]


Unschuldig, -er, -ste, adj. et adv. welches zwar der Gegensatz des schuldig ist, aber nur in den Bedeutungen des vorigen Hauptwortes gebraucht wird. 1. Keine Schuld auf sich haben, d. i. weder die wirkende noch die veranlassende Ursache eines Verbrechens oder Vergehens seyn. So wohl in einzelnen Fällen, wo dieses Wort nicht, wie der Gegensatz schuldig, mit der zweyten Endung des Vergehens gebraucht wird, sondern das Vorwort an erfordert. Unschuldig seyn. An einem Verbrechen, an einem Morde, an dem Falle eines andern u. s. f. unschuldig seyn. Unschuldiger Weise verdammet werden. Unschuldiges Blut vergießen. Ich will unschuldig an dem Blute dieses Gerechten seyn, Matth. 27, 24. Einen Unschuldigen hinrichten. Für unschuldig erkläret werden. Als auch überhaupt, keiner wissentlichen und vorsetzlichen groben Vergehung theilhaftig. Unschuldig wandeln, Ps. 26, 4. Unschuldige Herzen, Weish. 4, 12. Ein unschuldiges Kind. Wofür doch auch schuldlos üblich ist. Ingleichen in keiner bösen Absicht gegründet. Ein unschuldiges Wort. 2. In weiterm Verstande, zuweilen für unschädlich. Das Tanzen ist unter der gehörigen Einschränkung eine sehr unschuldige Bewegung. Eine unschuldige Speise. Schon bey dem Notker unsculdig, im Angels. unscildig.


Unschwer (W3) [Adelung]


Unschwer, adverb. 1. Nicht schwer, leicht; eine in der edlern Schreibart der Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche nur noch im gemeinen Leben gangbar ist. Sie werden sich unschwer vergleichen. Das ist unschwer einzusehen. 2. In der Höflichkeit des großen Haufens wird dieses Nebenwort auch häufig für das eben so gemeine unbeschwert gebraucht, wo es denn auch wohl ohnschwer lautet. Geben sie mir es unschwer her, unbeschwert, wenn es ihnen keine Mühe macht. S. Unbeschwert.


Unsegen (W3) [Adelung]


Der Unsegen, des -s, plur. inus. der Gegensatz von Segen, doch nur in der figürlichen Bedeutung der Vervielfältigung des zeitlichen Vermögens und der Glückseligkeit überhaupt, da denn der Unsegen die von höherer Hand als eine Strafe veranstaltete Verminderung des zeitlichen Vermögens, und in weiterer Bedeutung der zeitlichen Glückseligkeit überhaupt ist, welches mit einem härtern Ausdrucke auch wohl der Fluch genannt wird. Der Unsegen wird über dich kommen.


Unselig (W3) [Adelung]


Unselig, für unsäglich, S. dieses Wort.


Unselig (W3) [Adelung]


Unselig, -er, -ste, adj. et adv. Gegensatz von selig, doch nur in einigen größten Theils veralteten Bedeutungen dieses Wortes, im höchsten oder doch hohen Grade unglücklich, und darin gegründet. Wer die Weisheit verachtet, der ist unselig, Weish. 3, 11. Unselig müssen seyn, die dir Leid gethan haben, Bar. 4, 31. Ein unseliger Einfall, höchst unglücklicher. Ja sie fallen, die unseligen Hüllen, die meine Augen bisher gefangen hielten, von Brawe. Am häufigsten mischt sich in diese Bedeutung auch etwas von der folgenden mit ein, indem man einen tugendhaften oder ohne seine Schuld unglücklich gewordenen Mann wohl nicht leicht unselig nennen wird. 2. Im höchsten Grade ruchlos, lasterhaft und boshaft, und darin gegründet, ohne den vorigen Begriff auszuschließen, vermuthlich als der Gegensatz von selig, in der Gemeinschaft mit Gott gegründet. Du unseliger Mensch, 3 Macc. 5, 34. Unselige und teuflische Gedanken. Welche unselige Vertraulichkeit herrschet nicht unter den Lastern! Gell. So auch die Unseligkeit, plur. car. in beyden Bedeutungen.

Anm. Schon bey dem Notker unsalig, bey den Schwäbischen Dichtern unselic, wo es häufig für unglücklich überhaupt vorkommt, als der Gegensatz von selig, glücklich. ( S. dieses Wort.) Im Schwed. wird dieses Wort häufig in usel und ysell zusammen gezogen und alsdann wohl gar in vesal und wissel verderbt, welche elend, arm bedeuten. Daher ist eben daselbst Ysäld, das Elend, und im Isländ. vesall, elend, Vesold, das Elend, und usäll, arm.


Unser (W3) [Adelung]


1. Unser, die zweyte Endung des persönlichen Fürwortes wir. Gedenke unser im beßten. Erinnern sie sich noch unser? Man hat unser ganz vergessen. Unser aller Herr. Unser einer, Personen meines oder unsers Standes, von unserer Beschaffenheit oder Denkungsart, Leute, wie ich, wo es denn oft auch für das bloße ich gebraucht wird. Glauben sie denn nicht, daß unser einer auch sein Abenteuer hat? Und unser einer macht dabey gar schlechte Sprünge, Rost.

Anm. Es ist vermittelst der Ableitungssylbe er, von uns gebildet, welches in den frühesten Zeiten für wir üblich gewesen seyn muß. Ehedem lautete es eroro, daher heißt es noch bey dem Kero: unseroro alla zala, unser aller Gefahr. Wenn aber noch einige Neuere diesen Genitiv, und den Genitiv euer von ihr, unsrer und eurer machen, gedenken sie unsrer im beßten, unsrer aller Vater so ist solches eine offenbare Verwechselung.


Unser (W3) [Adelung]


2. Unser, ein Pronomen possessivum oder zueignendes Fürwort der ersten vielfachen Person, von uns. Es wird auf zweyerley Art gebraucht. I. Als ein Conjunctivum, oder in Gesellschaft seines Hauptwortes, wo es auf folgende Art abgeändert wird: Singular. Nomin. Masc. Unser, Fämin. unsere, contr. unsre. Neutr. unser. Genit. Masc. Unseres, contr. unsres, besser unsers. Fämin. unserer, contr. unsrer. Neutr. wie das Mascul. Dat. Masc. Unserem, contr. unsrem, besser unserm. Fämin. unserer, contr. unsrer. Neutr. wie das Mascul. Accus. Masc. Unseren, contr. unsren, besser unsern. Fäm. Unsere, contr. unsre. Neutr. unser. Plural. Nomin. Unsere, contr. unsre. Genit. Unserer, contr. unsrer. Dativ. Unseren, contr. unsren, besser unsern. Accus. Unsere, contr. unsre. Die zusammen gezogene Form unsers, unserm, unsern, ist wohlklingender als die Form unsres, unsrem, unsren, welche viel Härte hat. Das zusammen gezogene unsre und unsrer wird um eben dieser Härte willen in der edlern Schreib- und Sprechart gern vermieden. Der große Haufe ziehet unserer wohl gar in unser zusammen, unser lieben Frauen Mantel. Es begleitet ein Hauptwort, welches der ersten vielfachen Person gehöret, mit ihr in Verbindung stehet, oder sich sonst auf einige Art auf dieselbe beziehet. Unser Vater. Unsere Stadt. Unser Vaterland. Das sind unsere Sachen. Es ist unsers Standes, unsers Gleichen, welches letztere sehr unschicklich von einigen zusammen gezogen und unsersgleichen geschrieben wird. Dieses Fürwort stehet, so wie alle possessiva, der Regel nach vor seinem Hauptworte. Nur das einige Vater unser in dem gewöhnlichen Gebethe dieses Nahmens weicht davon ab. Diese freylich undeutsche Form, die aber durch die Gewohnheit ihr Widerwärtiges verloren hat, ist von einigen ohne Grund Luthern zur Last gelegt worden. Allein sie ist weit älter, als Luther, indem sie von den ersten Lehrern des Christenthumes in Deutschland herrühret, welche das Pater noster so sclavisch übersetzten, daß auch im Deutschen das Fürwort hinter seinem Hauptworte stehen mußte, und es auf diese Art dem gemeinen Volke beybrachten. Daher fängt sich dieses Gebeth schon bey dem Ottfried und Notker Fater unsir an. Da diese Form nun zu Zeiten unter dem großen Haufen schon völlig allgemein war, so würde er sie in der Übersetzung der Bibel und in dem Katechismus ohne Anstoß nicht haben ändern können. Mit den Hauptwörtern Halbe, Weg, Wille wird es gern zusammen gezogen, so, daß das n in ein t übergehet, und der ganze Ausdruck zu einem Nebenworte wird; unserthalben, unsertwegen, um unsertwillen. S. 2 Dein, wo bereits das nothwendigste davon gesagt und zugleich bemerket worden, daß diese ganze Form nur in der vertraulichen Sprechart gebraucht wird. II. Als ein Absolutum, mit Auslassung des Hauptwortes, wo es auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Nebenwort, so daß das ungewisse Geschlecht unser adverbialiter gebraucht wird. Das Gut ist unser. Wir wollen niemahls glauben, daß die Schuld unser sey. Und mit der Inversion, einen Nachdruck zu bezeichnen. Unser ist das Land. 2. Außer der Adverbial-Form, so, daß es sich auf vorher gegangene oder darunter verstandene Personen beziehet, da es denn in der Declination von dem vorigen conjunctivo nur darin abweicht, daß das Masculinum in der ersten Endung des Singularis ein er, das Neutrum aber ein es, oder zusammen gezogen ein s annimmt. Es ist nicht euer Haus, es ist unsers; in der edlern Schreibart, das unsrige. Das ist nicht Sache, es ist unsere. Er ist nicht allein euer Freund, er ist auch unserer; wofür man im gemeinen Leben lieber verkürzt unser, in der edlern Schreibart aber der unsrige sagt. Man sagte es nicht euern Leuten, sondern unsern. Bey dem Kero unseriu herzun, unsern Herzen, im Tatian unsa cumidu, unsere Schmerzen. Im Engl. our. Es ist vermittelst der Endsylbe von uns gebildet, welches in den ältesten Zeiten für wir gebraucht wurde.


Unserige (W3) [Adelung]


Der, die, das Unserige, contr.


Unsrige (W3) [Adelung]


Unsrige, das Abstractum des vorigen Possessivi, welches allemahl den bestimmten Artikel erfordert, und ohne Hauptwort gebraucht wird, sich aber doch auf ein Hauptwort beziehet. Es ist nicht ihre Schuld, sondern die unsrige. Man lobte euern Fleiß, aber warum nicht auch den unsrigen? Da es denn in der edlern Schreibart gern für das vorige absolute Possessivum gebraucht wird. Oft gebraucht man es auch als ein Hauptwort. Das Unsrige, unser Vermögen, unser Eigenthum. Die Unsrigen, unsere Angehörigen. Wir wollen das Unsrige thun, unsere Pflicht, mit Anstrengung aller unserer Kräfte. Oft wird dieses Abstractum wieder in unsere oder unsre zusammen gezogen, oder vielmehr dieses unsere ist ein eigenes, vermittelst der Endsylbe e von unser gebildetes Abstractum. Von dem Unsern werden wir nehmen, zum Dienst unsers Gottes, 2 Mos. 10, 26; von dem Unserigen. Das ist eure Schuld und nicht die unsere. Welche Zusammenziehung bey den Dichtern noch am öftersten vorkommt. Ein Fehler ist es, wenn dieses Abstractum in einigen, besonders Oberdeutschen Mundarten für das Conjunctivum unser gebraucht wird. Die unsrigen Leute, für unsere Leute.


Unserthalben (W3) [Adelung]


Unserthalben, Unsertwegen, Unsertwillen, Siehe in Unser.


Unsicher (W3) [Adelung]


Unsicher, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sicher, in den meisten Bedeutungen dieses Wortes. 1. Nicht außer der Gefahr, der Gefahr ausgesetzt. Wir stehen hier sehr unsicher. Das Capital ist in diesem Falle unsicher. 2. Dessen man sich nicht ohne Gefahr bedienen kann. Ein unsicherer Weg, ein unsicherer Ort, im engsten Verstande, wo man vor Dieben, Räubern und Gespenstern nicht sicher ist. Es ist allenthalben unsicher vor dem Schwert des Feindes, Jer. 6, 25. Es ist unsicher davon zu schreiben. 3. Der Gefahr zu irren ausgesetzt. Eine unsichere Hand, eine ungewisse, in den schönen Künsten. 4. Der Gefahr des Gegentheils ausgesetzt; für ungewiß. Eine sehr unsichere Nachricht, auf welche man sich nicht verlassen kann. Unsichere Merkmahle. Ein unsicherer Beweis. Mit den Folgen sieht es sehr unsicher aus. Im Nieders. unserer.


Unsicherheit (W3) [Adelung]


Die Unsicherheit, plur. inus. die Eigenschaft, da ein Ding unsicher ist, in allen vorigen Bedeutungen.


Unsichtbar (W3) [Adelung]


Unsichtbar, -er, -ste, adj. et adv. nicht sichtbar, was durch das Gesicht nicht empfunden werden kann. Ein Geist ist unsichtbar. Eine unsichtbare Sonnenfinsterniß, welche unter gewissen Umständen auf einem Theile der Erdkugel nicht gesehen werden kann. Sich unsichtbar machen. Die unsichtbare Kirche, in der Theologie, deren Vereinigung innerlich und geistlich ist, im Gegensatze der sichtbaren. Figürlich ist unsichtbar werden, sich schnell und unbemerkt entfernen. Der Schuldner wird unsichtbar, wenn er austritt. In einem andern Verstande sagt man, eine Sache habe sich unsichtbar gemacht, wenn sie selten geworden ist, so daß man sie nur sparsam zu sehen bekommt. Bey dem Ottfried ungisewanlich, bey dem Notker ungesinnlich, ungesintig, bey den Schwäbischen Dichtern unsihtic, und noch in einigen Oberdeutschen Gegenden unsichtig.


Unsichtbarkeit (W3) [Adelung]


Die Unsichtbarkeit, plur. car. die Eigenschaft, da ein Ding mit dem Gesichte nicht empfunden werden kann.


Unsinn (W3) [Adelung]


Der Unsinn, des -es, plur. inus. der Gegensatz des Hauptwortes Sinn, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Von Sinn, Bewußtseyn und Verstand, ist Unsinn, Mangel dieses Bewußtseyns, ingleichen Beraubung des Verstandes, wo es gemeiniglich einen harten Nebenbegriff hat, und einen hohen Grad der Beraubung des Verstandes bezeichnet. Mit einem eben so harten Nebenbegriffe wird es noch häufiger von dem unterlassenen Gebrauche des Verstandes in einzelnen Fällen gebraucht. Welch ein Unsinn treibt dich? Es ist Unsinn, mehr auszugeben, als einzunehmen. 2. Von Sinn, der Verstand eines Wortes oder Rede, ist Unsinn in einem harten Verstande, die Abwesenheit alles begreiflichen und vernünftigen Verstandes, nach dem Engl. Non-Sense; wo denn auch wohl dergleichen Ausdrücke, welche keinen vernünftigen Begriff gewähren, Unsinn heißen. Die Ausdrücke, Züge zum Ruhm hinweben, die diamantnen Flügel der Ewigkeit, Blicke stammeln, der Wald lispelt lächelnd u. s. f. sind wahrer Unsinn. Unsinn sagen.


Unsinnig (W3) [Adelung]


Unsinnig, -er, -ste, adj. et adv. Unsinn habend, und darin gegründet, als der Gegensatz des jetzt veralteten sinnig. 1. In der ersten Bedeutung des vorigen Hauptwortes. (1) Seines Verstandes im hohen Grade beraubt. Unsinnig seyn, werden. Ein unsinniger Mensch. David stellete sich unsinnig, 1 Sam. 12, 10. Du wirst unsinnig, 5 Mos. 28, 34. ( S. auch Wahnsinnig.) (2) Im hohen Grade unvernünftig, der gefunden Vernunft im höchsten Grade widersprechend. Es würde unsinnig seyn, dergleichen vorzunehmen. Ein unsinniges Betragen. Ein unsinniger Mensch. 2. Von Sinn, der begreifliche Verstand eines Wortes, oder einer Rede, wäre unsinnig, alles solchen begreiflichen Verstandes beraubt, in welcher Bedeutung es aber doch wenig gebraucht wird, wenigstens fließt sie fast in allen Fällen mit der vorigen zusammen.

Anm. Die Wörter Unsinn und unsinnig kommen in der ersten Bedeutung schon im Schwabenspiegel vor, und sind mit dem Lat. Insania und insanus sehr nahe verwandt. Im Niederdeutschen ist für unsinnig, afsinnig, absinnig, üblich. S. Sinnig.


Unsinnigkeit (W3) [Adelung]


Die Unsinnigkeit, plur. die -en. 1. Der Zustand, die Eigenschaft, da eine Person oder Ding unsinnig ist, in den beyden ersten Bedeutungen des Beywortes, und ohne Plural; indem Unsinn zunächst den Ausbruch dieses Zustandes bedeutet, ob es gleich sehr häufig auch für das Abstractum Unsinnigkeit gebraucht wird. 2. Unsinnige, im höchsten Grade der gesunden Vernunft widersprechende Handlungen, mit dem Plural.


Unsittig (W3) [Adelung]


Unsittig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sittig, guter äußerer Sitten beraubt, nicht sittsam; ingleichen ungestüm, unsanft. Daher die Unsittigkeit. Beyde Wörter sind indessen im Hochdeutschen eben so selten geworden, als ihre veralteten Gegensätze sittig und Sittigkeit.


Unsorgsam (W3) [Adelung]


Unsorgsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sorgsam, Mangel der ernsthaften Richtung des Gemüthes auf die vorkommenden Dinge und unser Verhältniß gegen dieselben habend, und darin gegründet. Es wird, so wie der Gegensatz sorgsam, im Hochdeutschen nur selten gefunden. So auch die Unsorgsamkeit.


Unsrig (W3) [Adelung]


Unsrig, S. Unserig.


Unständig (W3) [Adelung]


Unständig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden für nicht beständig dauernd üblich ist, als der Gegensatz von dem eben so eingeschränkten ständig. Unständige Gefälle, unbeständige, zufällige. So auch die Unständigkeit.


Unstät (W3) [Adelung]


Unstät, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von stät, auf eine fehlerhafte Art beweglich, unruhig, keine lange Dauer an einem Orte habend, ingleichen unbeständig, und darin gegründet. Unstät und flüchtig sollst du seyn auf Erden, 1 Mos. 4, 12.; du sollst keine dauerhafte Stäte haben. Unstät sind der Huren Tritte, Sprichw. 5, 6. Ein unstäter Mensch, so wohl der keine bleibende Stäte hat, als auch überhaupt ein veränderlicher, unbeständiger.

Anm. Schon bey dem Ottfried unstat, unstati, im Niederdeutschen, wo es aber auch für das folgende unstatthaft gebraucht wird, unstede, im Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - . Bey den Schwäbischen Dichtern kommt Unstetekein, für Unbestand vor. S. Star.


Unstäte (W3) [Adelung]


Die Unstäte, plur. die -n, in dem Aberglauben des großen Haufens, ein aus verborgenen Ursachen unsicherer oder gefährlicher Ort, wo jemanden ein Unheil widerfähret. Über eine Unstäte gehen.


Unstätig (W3) [Adelung]


Unstätig, -er, -ste, adj. et adv. welches ehedem für unstät sehr gangbar war, aber wenig mehr gebraucht wird, außer so fern man das Hauptwort Unstätigkeit davon bildet, die Eigenschaft zu bezeichnen, nach welcher ein Ding unstät ist.


Unstätkraut (W3) [Adelung]


Das Unstätkraut, des -es, plur. car. in einigen Gegenden ein Nahme der großen blaßgelben Wiesenraute, welche auch Heilblatt genannt wird; Thalictrum flauum Linn.


Unstatthaft (W3) [Adelung]


Unstatthaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von statthaft. 1) Was nicht Statt haben, nicht eingeräumet, bewilliget oder gestattet werden kann, und darin gegründet. Unstatthafte Entschuldigungen. Ein unstatthaftes Verlangen. 2. Ungültig, nicht rechtsbeständig. Ein unstatthaftes Verfahren. So auch die Unstatthaftigkeit.


Unsterblich (W3) [Adelung]


Unsterblich, -er, -ste, adj. et adv. nicht fähig zu sterben, und im weiterm Verstande, nicht fähig aufzuhören, von lebendigen Wesen und ihren Eigenschaften. Gott ist unsterblich, so fern sein Wesen unmöglich vernichtet werden kann. Die menschliche Seele ist unsterblich. Der Mensch ist nicht unsterblich, Sir. 17, 28. Figürlich wird es oft für sehr lange dauernd gebraucht. Ein unsterblicher Nahme. Sich einen unsterblichen Ruhm erwerben. Dein Ruhm ist unsterblich.

Anm. Bey dem Notker unstirbig, ingleichen untodig, daher er auch Vndotheit und Vntodigi für Unsterblichkeit gebraucht.


Unsterblichkeit (W3) [Adelung]


Die Unsterblichkeit, plur. inus. die Eigenschaft, da ein Ding unsterblich ist.


Unstern (W3) [Adelung]


Der Unstern, des -es, plur. inus. ein unglücklicher Stern, wo es noch häufig figürlich von einem widrigen Schicksale, ingleichen, nach einer noch weitern Figur, von einzelnen unglücklichen Begebenheiten gebraucht wird. Mein Unstern hat es so gewollt, mein widriges Schicksal. Sich bey dem kleinsten Unstern schimpflich erniedrigen, bey dem kleinsten Unglücke. Hat mein Unstern sich verschworen, Daß ich sterbend leben soll? Canitz. Opitz sagt: das Ungestirn der Zeiten.


Unsträflich (W3) [Adelung]


Unsträflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sträflich, doch am häufigsten nur in dessen zweyter Bedeutung, was nicht gestraft, d. i. getadelt werden kann, keines Tadels fähig. Des Herren Werke sind unsträflich, 5 Mos. 32, 4. Am häufigsten im engern Verstande, wegen der Übereinstimmung mit dem Gesetze keinem Tadel unterworfen. Ein unsträflicher Mann. Unsträflich leben. Ein unsträfliches Leben führen. So auch die Unsträflichkeit. Ottfried gebraucht dafür unlastarbarig und unhono, der Niederdeutsche aber unbeklaged.


Unstreitig (W3) [Adelung]


Unstreitig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von streitig, doch nur im engern Verstande, keines Streites fähig, so klar und deutlich, daß darüber weder wirklich gestritten wird, noch mit Fug gestritten werden kann; in einigen gemeinen Mundarten unstreitbar, im Oberdeutschen unstrittig, ohnstrittig. Ein unstreitges Recht zu etwas haben. Mein Recht darauf ist unstreitig. Eine unstreitige Wahrheit. Wo es denn im Nebenworte oft als ein bloßes Versicherungswort gebraucht wird. Es ist unstreitig größer. Daher die Unstreitigkeit.


Unsündlich (W3) [Adelung]


Unsündlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sündlich. 2) Keine Sünde seyend, dem geoffenbarten Gesetze Gottes nicht zuwider. Unsündliche Handlungen. 2) Nicht mit Sünde behaftet, kein Vermögen zu sündigen habend und darin gegründet; für das ungewöhnlichere unsündig. Gott ist unsündlich, im strengsten Verstande, so fern er unmöglich sündigen kann. Kein Mensch ist unsündlich. So auch die Unsündlichkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unsündlich ist.


Untadelhaft (W3) [Adelung]


Untadelhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von tadelhaft, doch nur in der ersten Bedeutung, mit keinem Tadel behaftet, nicht fähig, mit Grunde getadelt zu werden; unsträflich. Untadelhaft leben. Eine untadelhafte Arbeit. Untadelhaft seyn. Das verlängerte untadelhaftig ist in der edlern Schreibart veraltet, und dienet bloß, ein Hauptwort für diesen Begriff zu bilden, die Untadelhaftigkeit.


Untadelig (W3) [Adelung]


Untadelig, -er, -ste, adj. et adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend, und der Gegensatz des ungewöhnlichen tadelig ist. Untadelich (untadelig) in allen Gebothen Gottes gehen, Luc. 1, 6. Ein Bischof soll untadelich seyn, Tit. 1, 6, 7. Untadeliche Worte, Kap. 2, 8. Dieses Wort ist vermittelst der Ableitungssylbe ig, so wie daß vorige mit haft gebildet, welche in dem Gebrauche häufig für einander stehen. Es erhellet daraus zugleich, daß die so gemeine Schreibart untadelich unrichtig ist; denn wenn auch die Ableitungssylbe lich hier Statt finden sollte, so müßte das Wort wenigstens mit zwey l untadelich geschrieben werden. Auf eben so fehlerhafte Art schreibt man häufig adelich für adelig. Ein Hauptwort ist von diesem Beyworte nicht üblich.


Untauglich (W3) [Adelung]


Untauglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von tauglich, zu einer Absicht nicht die unentbehrliche Beschaffenheit habend; auch wohl im weitern Verstande, zu keiner Absicht brauchbar. Untaugliche Arbeit. Zu etwas untauglich seyn. Weidenholz ist zum Bauen untauglich. So auch die Untauglichkeit.


Unte (W3) [Adelung]


Die Unte, plur. die -n, ein nur bey den Strumpfwirkern übliches Wort, wo die untern Platinen oder gespaltenen Plättchen diesen Nahmen führen. Da der Strumpfwirkerstuhl eine neuere Englische Erfindung des siebzehnten Jahrhunderts ist, welche hernach in Frankreich verbessert worden, so ist wahrscheinlich, daß dieses Wort aus einer fremden Sprache entlehnet ist, denn daß man es als ein neues Hauptwort von unten gebildet haben sollte, ist nicht glaublich.


Unten (W3) [Adelung]


Unten, ein Nebenwort des Ortes, der Oberfläche der Erde oder ihrem Mittelpuncte näher als ein anderes Ding, auf welches sich dieses Nebenwort beziehet, im Gegensatze des oben. 1. Eigentlich, wo es oft die der Oberfläche oder ihrem Mittelpuncte nächste Fläche eines Dinges bezeichnet. Unten auf dem Boden des Wassers. Unten am Berge. Der Rasen soll unten einen Boden haben, 2 Mos. 6, 16. Von unten an bis oben aus. Unten ist der Boden trocken. Ein wenig unten einschneiden. Einen Weinstock unten anbinden, an dem untern Theile des Stockes. Von unten an, von unten auf. Unten her, an der untern Fläche her, und unten hin, an der untern Fläche hin, welche von vielen ohne Noth zusammen gezogen werden, untenher und untenhin. Etwas unten her beschneiden, unten her dünne machen. Unten hin gehen, unter der Brücke, unten an dem Berge. Unten liegen, figürlich, den kürzern ziehen, der überwundene Theil seyn, im gemeinen Leben. 2. Figürlich. 1) Was niedriger liegt, oft auch nur, was an einem entfernten, folglich dem Scheine nach tiefer liegenden Orte befindlich ist, heißt oft unten. Unten am Markte. Die Stadt liegt besser unten an dem Fluße, näher nach der Mündung zu. Von unten her kommen, aus einer niedrigen Gegend. 2) An dem geringern, nicht so vorzüglichen Platze, im Gegensatze des oben; am häufigsten mit einigen Fürwörtern. Unten an gehen, stehen, sitzen, zur linken Hand. Von unten auf dienen, die niedrigern Stellen einer Arbeit bekleiden, um sich zu den obern geschickt zu machen.

Anm. Bey den ältern Oberdeutschen Schriftstellern hunden, im Niedersächsischen mit einer andern Endsylbe under. Es ist von dem veralteten unt, und der adverbischen Endsylben en zusammen gesetzt, welches auch die Nebenwörter innen, außen, oben, hinten, vornen u. s. f. bilden hilft. Unten, hinten und das Lat. infra, inferior, sind der Abstammung ihrer ersten Sylben nach ohne Zweifel sehr nahe verwandt. Im Schwed. ist undan, vor, ante, welches aber allem Ansehen nach zu einem andern Stamme gehöret.


Untenher,Untenhin (W3) [Adelung]


Untenher und Untenhin, S. das vorige.


Unter (W3) [Adelung]


1. Unter, der, die, das Untere, das Beywort des vorigen Nebenwortes, Comparat. der doch wenig gebraucht wird, untererer, zusammen gezogen unterer, Superl. unterste. 1. Eigentlich, wo es den der Oberfläche der Erde oder ihrem Mittelpuncte gewöhnlicher Weise nähern Theil eines Dinges bezeichnet, im Gegensatze des ober. Die untere Fläche eines Dinges. Der untere oder unterste Stock im Hause. Die untern Zimmer. Der untere oder unterste Mühlstein. So auch die Zusammensetzungen Untertheil, Unterbett, Untergestell, Unterhemd, Unterkleid u. s. f. Ingleichen von Ländern und Erdflächen, näher nach dem Ausflusse der Flüsse oder dem Meere zu; tiefer liegend; wofür auch wohl nieder üblich ist. Der untere Teich, Es. 22, 9. Das untere Thor. Das untere Deutschland, Niederdeutschland. In den Zusammensetzungen ist in den meisten Fällen nieder üblich. Nieder-Ungarn, Nieder-Sachsen, Nieder-Schlesien, Nieder-Lausitz, der Nieder-Rhein, Nieder-Baiern u. s. f. Doch sagt man Unter-Italien, Unter-Österreich, die Unter-Elbe u. s. f. alles im Gegensatz des mit ober zusammen gesetzten Nahmen gleicher Art. Der größte Haufe der Deutschen Sprachlehrer hat sich durch die Endung -er verleiten lassen, dieses Beywort für den Comparativ eines Wortes zu halten, dem die erste Staffel fehle. ( S. Hinter, Nieder, Ober,) wo dieser Irrthum bereits widerleget worden. Es ist ein eigenes vollständiges Beywort, welches ehedem Überhaupt niedrig bedeutete, und alsdann des Comparativs und Superlativs eben so sehr fähig war, als dieses. Jetzt, da es nur im engern Verstande von dem dem Mittelpuncte der Erde nächsten Theile eines Dinges gebraucht wird, fallen die beyden folgenden Grade der Natur der Sache wegen größten Theils weg, und es scheinet, daß man den Superlativ unterste nur um des Nachdruckes willen behalten hat, obgleich unter den untern Dingen allerdings noch Grade Statt finden, in welchem Falle denn der Comparativ, um des Wohlklanges willen, in den Primitiv zusammen gezogen wird, S. Ober, wo eben dieses bereits angemerket worden. Dieser Superlativ ist es aber auch allein, welcher in der adverbischen Form gebraucht werden kann, ob er gleich auch hier nur im gemeinen Leben üblich ist. Das oberste zu unterst kehren, es unten Kehren. Zu unterst auf dem Boden, in dem Keller, für ganz unten. In den übrigen Staffeln ist es als ein Nebenwort nicht üblich; denn da, wo das Gegentheil Statt zu finden scheinen möchte, z. B. er sank unter, da ist es die zu dem Zeitworte gehörige Präposition. 2. Figürlich. 1) Der Würde, dem Range nach, im Gegensatze des ober, wofür in vielen Fällen aber auch nieder üblich ist. Die untern Classen in der Schule, die niedern; im Gegensatze der obern. Die untere Gerichtbarkeit, wofür nieder üblicher ist. Die untern Schulen, häufiger die niedern. Die unterste Stelle bekleiden. Die untern Götter, in der Mythologie der Griechen und Römer, im Gegensatze der obern. Die untern Kräfte der Seele, zum Unterschiede von den obern. Wohin auch viele Zusammensetzungen gehören, eine Person oder Sache zu bezeichnen, welche von geringerm Range oder Würde ist, als eine andere gleicher Art, wo nieder nicht so gewöhnlich ist. Der Unteramtmann, Unterstatthalter, Unter-Lieutenant, Unterrichter u. s. f. im Gegensatze der mit Ober zusammen gesetzten Wörter dieser Art. Der Unterkönig, der Vice-König, Franz. Vice-Roy. 2) Der Gewalt nach, besonders in dem substantiven Ausdrucke die Untern, Personen, welche andern untergeben sind, deren Verhalten der Einschränken anderer ausgesetzt ist; im Gegensatze der Obern. Hart gegen die Untern seyn, gegen die, welchen man zu befehlen hat. Der Singular ist in dieser Bedeutung seltener. Von einem Untern übertroffen werden. In der Deutschen Spielkarte ist der Untere, der Bediente, Franz. Valet, in einigen Gegenden der Knecht, welcher in der Französischen Karte der Bube heißt.

Anm. Dieses Beywort ist von dem veralteten unt, und der adjectivischen Endung -er, gebildet, welche auch die Beywörter obere, hintere, äußere, vordere, niedere u. s. f. bilden hilft, welche von den meisten Sprachlehrern, denen diese Ableitungssylbe unbekannt ist, fälschlich für Comparative gehalten werden.


Unter (W3) [Adelung]


2. Unter, eine sehr alte Partikel, welche überhaupt den Umstand der Tiefe, in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding ausdruckt; im Gegensatze des über. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Nebenwort, wo es doch nur in dem im gemeinen Leben üblichen Ausdrucke mit unter vorkommt. Es muß mit unter gehen, mit unter laufen, es muß unter andern Dingen schon mitgehen, mitlaufen, wo es nicht die zu den Zeitwörtern gehörige Präposition ist, und daher mit denselben auch nicht als Ein Wort geschrieben werden darf. Ingleichen figürlich, zuweilen, zu manchen Zeiten, hin und wieder. Wir hatten schön Wetter, mit unter regnete es ein wenig. Mit unter hatten gibt es noch ehrliche Leute. Sie haben Scenen mit unter, die u. s. f. Less. Man stehet leicht, daß diese R. A. eigentliche Ellipsen sind, wo die zu dem Vorworte gehörige Endung weggelassen worden, da denn jenes die Gestalt eines Nebenwortes bekommen hat. Mit unter stehet für, unter andern mit. Unter her und unter hin, oder, wenn man lieber will, unterher und unterhin, für herunter und hinunter, sind im Hochdeutschen veraltet. Er stürze plötzlich unterhin, Opitz. II. Als ein Vorwort, welches wieder in einem doppelten Fallen betrachtet werden kann. Es stehet entweder für sich allein, und hat sein Nebenwort bey sich, oder es wird mit andern Wörtern zusammen gesetzt. 1. Für sich allein, in Begleitung seines Nennwortes, wo im Ganzen auch von diesem Vorworte dasjenige gilt, was bereits bey dessen Gegensatze über angemerket worden, daß nähmlich der Gebrauch dieses Wortes in den Sprachlehren äußerst mangelhaft un- unbestimmt abgegeben wird. Die gewöhnliche Regel bey diesem und andern Vorwörtern, welche zweyerley Endungen zu sich nehmen, ist, daß sie auf die Frage worin? den Dativ, auf die Frage wohin? aber den Accusativ erfordern. Ob dadurch der Gebrauch dieses Vorwortes einem Unwissenden nur einiger Maßen erleichtert werden könne, wird aus der Vergleichung mit dem folgenden erhellen. Wir finden dieses Wort so wohl mit dem Genitiv, als mit dem Dativ, als endlich auch mit dem Accusativ. 1) Mit dem Genitiv oder der zweyten Endung, in den R. A. unter Weges, unter dessen, unter Essens u. s. f. Doch da diese Fälle der Bedeutung nach mit zu der folgenden des Dativs gehören, so sollen sie dort erwogen werden. 2) Mit der dritten Endung oder dem Dativ. Es bedeutet alsdann: (a) Einen Stand der Ruhe, oder Handlung im Stande der Ruhe, in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding, im Gegensatze des über. aa) Eigentlich. (1) Einen Stand der Ruhe in der Tiefe, in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding, einen Stand der Ruhe zwischen einem höhern Dinge und dem Mittelpuncte der Erde oder ihrer Oberfläche; im Gegensatze des über. Es liegt unter dem Tische. Unter einem Baume sitzen. Die Vögel unter dem Himmel. Das Fenster unter dem Dache. Unter dem freyen Himmel schlafen. Er wohnet sicher und ruhig unter seinem friedlichen Dache, Geßn. Du mit dem bedeckten Antlitze, unter deiner Hülle ist graues Haar. Wohin denn auch verschiedene sprichwörtliche und figürliche Ausdrücke gehören. Mit jemanden unter einer Decke liegen, mit ihm an einer bösen Sache geheimen Antheil haben. Das ganze Land stehet unter Wasser, ist mit Wasser überschwemmet. Unter der Hand, heimlich, unvermerkt, in der Stille. Unter der Hand ließ ich es ihn errathen. Jemanden etwas unter der Hand zustecken. (2) Eine Bewegung oder Handlung im Stande der Ruhe in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding; im Gegensatze des über. Es geschiehet nichts neues unter der Sonnen. Alle, die wir unter dem Monde leben. Mein Kind, das ich neun Monathe unter meinem Herzen getragen habe; 2 Macc. 7, 28. Etwas unter dem Arme, unter dem Mantel tragen. Unter jemandes Fahne streiten. Unter der Last seufzen. Die Erde that sich unter seinem Füßen auf. Mein Herz hebt sich mühsam unter einer drückenden Last, Dusch. Hier schwank ich unter der geliebten Last, Raml. Etwas unter den Händen haben, daran arbeiten. (3) Eine horizontale Bewegung in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding. Unter der Bank hervor ziehen. Unter dem Regen hin laufen. Unter der Brücke hin gehen. Unter dem gewölbten Gange spazieren gehen. Unter dem Wasser schwimmen, gehen. Hier auf dem Gipfel des Berges, wo tief unter mir furchtbare Gewitter hinziehen. Das Vorwort über erfordert in einigen ähnlichen entgegen gesetzten Fällen die vierte Endung. Ein Deckel über den Topf, ein Gestell unter den Tisch. Der Unterschied rühret von den verschiedenen Nebenbegriffen her, von welchen bey dem Vorworte über bereits das nöthigste gesagt worden. bb) Figürlich. (1) Sehr oft bezeichnet es dasjenige Verhältniß, da ein Ding von einem andern höhern oder mächtigern eingeschränket ist, eine Unterwerfung, Unterthänigkeit; im Gegensatze des über. Ich habe unter mir Kriegsknechte, Matth. 8, 9. Ein Weib, das unter dem Manne ist, Röm. 7, 2. Unter dem Gesetze seyn, Gall. 4, 3, 5. Unter dem Joche seyn, leben. Unter dem Zwange, unter der Aufsicht, unter dem Gehorsam stehen, leben. Unter einem weisen Monarchen leben. Unter ihm wirds wachsen, Zachar. 6, 12. Unter den Waffen schweigen die Gesetze, wenn die Waffen die Oberhand haben. Unter dem Aufsehen und dem Schutze des großen Herren der Welt seyn. Sich unter der Leitung der Magnetnadel auf das ungeheuere Weltmeer wagen. Alles unter sich, unter seinem Beschlusse haben. Alles Geld unter seinen Händen, unter seinem Schlüssel haben. Wenn ich es auch unter zehn Schlössern hätte, so wollte ich es hergeben, wenn es auch mit zehn Schlössern verwahrt wäre. (2) Ingleichen das Verhältniß des geringern Ranges in Beziehung auf etwas Vornehmeres; im Gegensatze des über. Er saß unter mir, mir zur linken Hand. Der Rathsherr gehet unter dem Doctor, gehet ihm zur linken Hand. Im gemeinen Leben auch das Verhältniß des geringern Werthes. Du bist weit unter ihm, kommst ihm am Verdiensten u. s. f. nicht gleich. (3) Das Verhältniß einer geringern Zahl, eines geringern Preises. Unter zehn Thalern kann ich es nicht geben, nicht geringer als für zehn Thaler. Eine Witwe unter sechzig Jahren, 1 Tim. 5, 9. welche noch nicht sechzig Jahre alt ist. Unter zehn Tagen werde ich nicht fertig. Kinder unter zehn Jahren. Unter drey Monathen wird er nicht wieder kommen. Eine Waare unter dem gewöhnlichen Preise verkaufen, wohlfeiler als der gewöhnliche Preis ist. Gottsched hatte sich durch den Fehler des großen Haufens, ich gebe es nicht unter funfzig Thaler, verleiten lassen, dem Vorworte in dieser Bedeutung die vierte Endung zuzuschreiben, welcher Irrthum aber wohl keiner weitern Widerlegung bedarf. Merkwürdig ist indessen, daß über in den Gegensätzen dieser drey letztern Bedeutungen allemahl die vierte Endung erfordert. Über andere herrschen; unter einen stehen. Sey ein Herr über deine Brüder; demüthige dich unter ihm. Der Jünger ist nicht über seinen Meister; du bist weit unter ihm. Über einen Fürsten sitzen; unter einem Bauer gehen. Über vierzig Jahre alt; ein Mann unter vierzig Jahren. Ich komme über vierzehn Tage wieder; unter vierzehn Tagen kann ich nicht wieder kommen. Welches denn doch wohl nur den verschiedenen Nebenbegriffen zuzuschreiben ist, unter welchen man sich anfänglich diese Fälle gedacht. (4) Die Art und Weise, doch nur in solchen Fällen, wo das Bild eines darüber befindlichen Dinges Statt findet. Sich unter einer Maske in den Tanzsal einschleichen. Jemanden unter der Larve der Freundschaft hintergehen. Jemanden seine Gedanken unter Bildern vortragen, in der Gestalt der Bilder. Im Winter fällt die Natur unter einem drohenhen schrecklichen Bilde in die Augen. Unter dem Nahmen des Vergnügens liegt oft strafbare Ausschweifung verborgen. Eine Arzeney, welche unter dem Nahmen des Theriakes bekannt ist. Unter seinem Nahmen, Röm. 1, 5. Unter der Bedingung, unter dem Scheine, unter dem Vorwande. Unter solchem Schein, Jer. 2, 23. Unter der Gestalt eines Engels erscheinen, besser in der Gestalt. Ich glaube unter gewissen Fällen das Gegentheil, besser in gewissen Fällen. Unter seiner eigenen Hand und Unterschrift. (b) Ein Daseyn, ein Mitbefinden zugleich mit andern Dingen dem Orte nach, gleichsam in der Mitte derselben. Wenn es aber eine Bewegung, eine Bemühung zu dieser örtlichen Coexistenz bezeichnet, so erfordert es die vierte Endung. aa) Eigentlich. Einer unter ihnen. Unter welchem ist Hymenäus und Philetus, Timoth. 2, 17. Der Gläubigen ist wenig unter den Menschenkindern, Ps. 12, 2. Der da wandelt mitten unter den sieben Leuchtern, Offenb. 2, 1. Uneinigkeit unter Eheleuten. Das ist so unter uns üblich. Er war mit darunter. Unter den Zuschauern sitzen. Du bist der schönste unter den Menschenkindern, Ps. 45, 3. Der größte, der weiteste, der gelehrteste unter allen. Unter zehn Ducaten war nur einer zu leicht. Unter allen Speisen ist diese die gesündeste. Unter andern Ursachen ist auch diese zu bedenken. Wo das zu ander gehörige Hauptwort oft verschwiegen wird. Unter andern sagte er auch dieß. Es geschahen viele Wunderzeichen; unter andern regnete es auch Blut. Es liegt alles unter einander. Unter zweyen Übeln das kleinste wählen. Unter seinen Söhnen habe ich, mir einen König erwählet, 1 Sam. 16, 1. Sich unter mehrern das Beste aussuchen. Einen Unterschiede unter mehrern Dingen machen. So lange der Erbe ein Kind ist, so ist unter ihm einem Knechte kein Unterschied, Galat. 4, 1. Wo es denn oft auch eine Handlung im Stande der Ruhe unter mehrern Dingen bezeichnet. Dahin gehöret auch das in der vertraulichen Sprechart übliche unter uns. Das soll unter uns bleiben, außer uns soll es niemand erfahren. Unter uns geredet, gesprochen, so, daß es außer uns niemand erfahre. Unter uns gesagt. Bekennen sie nur unter uns, daß sie lieben. Unter bezeichnet in diesem Verstande bloß ein Mitbefinden in der Reihe mehrerer Dinge, ohne weitere nähere Bestimmung des Platzes, als daß sich ein Ding gleichsam in der Mitte anderer befinde, gleichsam mit denselben vermengt sey. Um des Nachdrucks willen setzet man oft noch mitten dazu. Er war mitten unter uns. Näher bestimmt diese Mitbefinden das Vorwort zwischen welches im Hochdeutschen allemahl ein Daseyn oder eine Handlung im Stande der Ruhe in der Mitte oder gleichsam in der Mitte zweyer Dinge bezeichnet. Dessau liegt zwischen Magdeburg und Berlin. Es ist ein Unterschied zwischen mir und dir. Hingegen sagt man auch, es ist ein Unterschied unter weiß und schwarz. In den Niederdeutschen Mundarten wird zwischen sehr häufig für unter gebraucht, welches auch den aus Niederdeutschland gebürtigen Hochdeutschen Schriftstellern anklebt. Unter kommt in dieser Bedeutung mit dem Lat. inter genau überein, so wie beyde in derselben mit in verwandt sind. Viele unserer Wortforscher haben diese Bedeutung getadelt. Wachter sagt, das ganze Alterthum habe sie nicht gekannt, und wir könnten sie auch jetzt füglich entbehren. Ihre behauptet, das Schwedische in gleicher Bedeutung übliche under sey von unwissenden Dolmetschern nach dem Lateinischen inter gemodelt; und Stosch setzt noch hinzu, daß dieser Gebrauch oft Mißdeutung verursache. Allein, es läßt sich doch noch manches zur Vertheidigung derselben anbringen. Wahr ist es, daß unter in dieser eigentlichen Bedeutung bey alten Oberdeutschen Schriftstellern noch nicht angetroffen worden; aber es kommt doch in den folgenden figürlichen häufig genug vor, woraus denn erhellet, daß auch diese eigentlichere ihnen nicht unbekannt gewesen seyn müsse, wenn sie gleich in den wenigen von ihnen noch vorhandenen Überresten nicht angetroffen wird. Es ist also eine bloße Vermuthung, daß unter nach dem Lateinischen inter gebildet sey, welche eben so unwahrscheinlich ist, als wenn jemand behaupten wollte, in, aus, über u. s. f. wären aus in, ex, super, entlehnet. Unter scheinet in dieser Bedeutung vielmehr ein von dem vorigen ganz verschiedenes Wort zu seyn, und zu und und mit demselben auch zu in zu gehören, in welchen der Begriff der Verbindung der herrschende ist, der auch hier der Stammbegriff zu seyn scheinet. Die von Stosch vorgegebene Viel- deutigkeit wird sich sehr verlieren, wenn man nur auf den Zusammenhang achtet. Es war mit Seide gestickt und Gold darunter, wird sich alsdann gewiß nicht so verstehen lassen, daß das Gold unter der Seide gelegen habe, und von derselben bedeckt gewesen. In der R. A. aber; er ist weit unter ihm, und er gehört unter die großen Gelehrten, erhellet der Unterschied der Bedeutung schon aus der verschiedenen Endung. Allenfalls würde unter diese Vieldeutigkeit mit allen übrigen Vorwörtern gemein haben, deren jedesmahlige Bedeutung unter so vielen in den meisten Fällen aus der Verbindung des Ganzen ersehen werden muß. Es ist daher gar nicht abzusehen, wie wir diese Partikel entbehren könnten, da wir kein anderes Wort haben, diesen Begriff auszudrücken; denn daß wir das Niedersächsische mank dafür annehmen sollten, wird wohl im Ernste niemand anrathen, gesetzt es wäre auch besser als jenes, wie doch unerweislich ist. Im Hochdeutschen ist es schon darum verwerflich, weil es dieser Mundart fremd ist. bb) Figürlich. (1) Den Umstand der Zeit, doch nur so fern angedeutet werden soll, daß etwas erfolget, indem ein anderes Ding geschehen, eine Coexistenz der Zeit nach, so wie in der vorigen Bedeutung eine Coexistenz des Raumes, wenn man nur das Wort Coexistenz in beyden Fällen nicht in dem weitesten Umfange seiner Bedeutung nimmt. Es druckt in diesem Verstande eben den Begriff aus, welchen man sonst auch durch über, während, und zuweilen auch durch bey und in zu bezeichnen pflegt. Unter der Arbeit einschlafen, indem man arbeitet, über der Arbeit, wo über nur noch den Nebenbegriff der Veranlassung hat. Unter dem Tumulte nach Hause eilen. Unter dem Essen, unter dem Lesen. Unter der Gemeine, 1 Cor. 14, 34; wofür man jetzt lieber sagen würde, während der Versammlung. Unter der Stunde des Räucherns, Luc. 1, 11. Meine Haare sind unter Freuden grau geworden, Geßn. Durch diese Denkungsart ist unter lauter Freuden mir das Haar verbleichet, Kleist. Dieser große Gedanke muß deine Seele unter ihrem Grame mächtig aufrichten, wo es aber auch eine Figur der ersten Hauptbedeutung seyn kann. Sie ging unter Vergießung vieler Thränen nach Hause. Auch unter schlauen Scherzen Bleibt doch die Liebe schön, Weiße. Unter der Zeit, während derselben, indessen. Ehedem wurde es in dieser Bedeutung häufig mit der zweyten Endung verbunden, und in manchen Mundarten und Fällen ist solches noch üblich, doch nur ohne Artikel. Unter Essens, im gemeinen Leben, für unter dem Essen. Unter Tages, bey Tage da es noch Tag ist, im Gegensatze des unter Nachts, während der Nacht. Unter Weges, auf dem Wege, welches auch unterweges, und im gemeinen Leben unterwegens lautet, aber auch mit der dritten Endung üblich ist, unter Wegen, oder unterwegen. Figürlich ist unter Weges lassen und bleiben, im gemeinen Leben so viel als unterlassen und unterbleiben. Besonders gehöret hierher unter dessen oder unterdessen, zusammen gezogen unterdeß, welches als eine eigene Partikel von einem beträchtlichen Umfange der Bedeutung ist, aber in der edlern Schreibart gern mit indessen verwechselt wird. ( S. dieses Wort, wo bereits das nothwendigste davon gesagt worden.) Unter Lichts hingegen, welches in einigen gemeinen Mundarten für in der Dämmerung üblich ist, gehöret nicht hierher, weil unter hier auf eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Art für zwischen stehet, gleichsam zwischen zwey Lichtern, wie man auch im Niederdeutschen sagt. Diese Wortfügung ist alt, denn schon bey dem Stryker kommt inder des er das sprach vor, Ottfried aber gebraucht dafür innan thes, indessen. Es erhellet hieraus zugleich, daß unter in dieser zweyten Hauptbedeutung den Alten nicht so unbekannt war, als Wachter glaubte. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieser Genitiv nicht so wohl von dem Vorworte, als vielmehr von einem ausgelassenen Hauptworte, z. B. Zeit, u. s. f. herrühret. Im gemeinen Leben wird unter in dieser Bedeutung gern mit dem gleich bedeutenden während verbunden: unter währendem Gebethe, unter dem Gebethe, während des Gebethes; welches aber ein Pleonasmus ist, welcher in der anständigen Sprech- und Schreibart vermieden werden muß, wenn gleich auch Opitz sagt: unter währendem Gespräche. (2) In engerm Verstande, in Verbindung mit der vorigen Bedeutung der Herrschaft, der Gewalt, der Regierung; während der Regierung eines Obern. Unter der Regierung Kaiser Carl VI. Unter dem Kaiser Claudio, Apost. 11, 28. Unter Pontio Pilato, 1 Tim. 6, 13. Unter ihm wirds wachsen, Zachar. 6, 12. Unter Heinrich VII. ward Nordamerika entdecket, während seiner Regierung. Unter dem Bürgermeister Cajus. 3) Wenn dieses Nebenwort mit der vierten Endung oder dem Accusativ verbunden wird, so bezeichnet es: (a) Ein Verhältniß der Tiefe im Stande der Bewegung, in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding, im Gegensatze des über. aa) Eigentlich, eine Bewegung in die Tiefe, oder bloß eine Bewegung in einen Raum in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding. Sich unter einen Baum setzen. Etwas unter die Treppe werfen. Sich unter das Wasser tauchen. Sich unter ein Faß verstecken, wo das Zeitwort gleichfalls die Richtung der Bewegung mit andeutet. Das Licht unter einen Schäffel setzen. Er machte zween güldne Rinken unter den Kranz, 2 Mos, 37, 27; wo machen gleichfalls die Richtung der Bewegung mit ausdruckt, weil sonst die dritte Endung stehen, müßte. Ich bin nicht werth, daß du unter mein Dach gehest, Matth. 8, 8. Komme ich wieder zurück unter mein ruhiges Dach, o, wie entzückt mich da deine holde Geschäftigkeit, mich zu erquicken! Geßn. Es ist zu groß, es gehet nicht darunter. Seide unter das Kleid füttern. Unter das Joch bringen. Sich unter den Adel seines Wesens erniedrigen. Jemanden unter die Laube laden. Die Henne versammelt ihre Küchlein unter ihre Flügel. Sich unter jemandes Herrschaft begeben. Ingleichen in den theils sprichwörtlichen theils figürlichen Redensarten. Ein Land unter Wasser setzen, es überschwemmen. Jemanden etwas unter die Hand, unter den Fuß geben, ihm ins geheim Nachricht von etwas, einen Anschlag zu etwas geben. Ein Gesetz unter die Füße treten, es mit vorsetzlicher Verachtung übertreten. Unter Segel gehen, die Segel aufspannen und fortschiffen. Jemanden unter die Augen sehen, ihm gerade in das Gesicht sehen. Jemanden unter die Augen treten, kommen, in seine Gegenwart kommen. Komme mir nie wieder unter die Augen! Jemanden Grobheiten unter die Augen sagen, sie ihm ungescheut persönlich sagen. Jemanden etwas unter die Nase reiben, in den niedrigen Sprecharten, es ihm vorrücken, vorwerfen. Jemanden unter die Erde bringen, so wohl eigentlich, ihn beerdigen, im gemeinen Leben, als auch figürlich Schuld an seinem Tode seyn. Will er mich vor der Zeit unter die Erde bringen? Gell. Viele Köpfe unter einen Hut bringen, sie eines Sinnes machen. bb) Figürlich, eine Bewegung oder Handlung, so fern dadurch ein Ding der Gewalt eines andern übergeben oder ausgesetzet wird; im Gegensatze des über. Der Amtmann befahl ihm unter seine Hand alle Gefangene, 1 Mos. 39, 12. Der Herr gab sie unter die Hand der Midianiter, verkaufte sie unter die Hand Cusan u. s. f. welche biblische R. A. mit dem Worte Hand für Gewalt ungewöhnlich sind. Die Vernunft unter den Gehorsam Christi gefangen nehmen, 2 Cor. 10, 5. Unter das Gesetz gethan, Gal. 4, 4. Etwas unter seine Gewalt, unter das Joch bringen. (b) Eine Bewegung oder Handlung nach der Mitte mehrerer Dinge, gleichsam ein Ding mit andern zu vermengen; so wohl eigentlich als figürlich. Unter die Todten gerechnet werden. Jemanden unter seine Freunde rechnen, zählen. Sich unter die Tänzer einschleichen. Alles unter einander werfen, mischen u. s. f. Er gehöret mit unter die wenigen Rechtschaffenen. Das gehöret nicht darunter. Unter Mörder gerathen. Mitten unter das Volk gerathen. Es reißen viele üble Gewohnheiten unter sie ein. Daß es nicht weiter einreiße unter das Volk, Apost. 4, 17; wo doch mit dem Zeitworte einreißen, die dritte Endung üblicher ist, weil die Handlung hier auch im Stande der Ruhe betrachtet werden kann; es ist unter ihnen eingerissen. Die Beute unter sich theilen. Was ist das unter so viele? Den Überschuß unter die Armen austheilen. Den Sauerteig unter das Mehl, Spreu unter das Getreide thun. Thue ein wenig Salz darunter. Die Landmiliz unter die regulären Truppen stecken. Unter die Soldaten gehen. Sprichw. Wer sich unter die Träber mengt, den fressen die Schweine. Menge, mische es darunter. Etwas unter die Leute bringen, es bekannt machen. Es kommt unter die Leute, im gemeinen Leben, es wird bekannt. Jemanden etwas unter vier Augen sagen, im gemeinen Leben, es ihm allein, ohne alle andere Zeugen sagen. Es gibt Belehrungen, die nicht unter vier Augen gehören, Hermes. Wenn in einigen Fällen, deren doch nur wenige sind, beyde Endungen, so wohl die dritte als vierte, üblich sind, so rühret solches daher, weil die Handlung bald im Stande der Ruhe, bald auch im Stande der Bewegung, betrachtet wird. Fehlerhaft aber sind folgende Stellen: Das sind die Erbtheile, die Eleasar, und Josua unter den Geschlechtern austheileten, für, unter die Geschlechter. Ein kluger Knecht wird unter den Brüdern das Erbe austheilen, Sprichw. 17, 2; wo der Dativ eine ganz falsche Bedeutung veranlassen könnte. Sie begruben ihre Gebeine unter dem Baum, 2 Sam. 31, 13; wo der Dativ ungewöhnlich ist, ob gleich die Natur der Sache denselben verstattet. Er ließ seinen Leichnam unter dem gemeinen Pöbel begraben, Jer, 26, 23; für unter den. Dagegen stehet 2 Chron. 24, 16. ganz richtig, sie begruben ihn unter die Könige. Unter den Kindern Gottes kommen, Hiob 1, 6. Kap. 2, 1. Und so in andern Stellen mehr. 2. Was die Zusammensetzung dieses Wortes mit andern Wörtern betrifft, so lässet es sich zusammen setzen. 1) Mit Partikeln, wo das Vorwort bald voran stehet, wie in den Oberdeutschen unterhin und unterher, für hinunter und herunter, unterwärts, unterhalb, dem gleichfalls Oberdeutschen untereinst für unterdessen; bald nachfolgt, wie in darunter, hierunter, herunter, hinunter, worunter. Daß die Auflösung der mit der relativen Partikeln da und wo zusammen gesetzten Vorwörter oft ein Fehler wird; ist schon bey Da II. angemerkt worden. 2) Mit Nennwörtern, wo so wohl Bey- als Hauptwörter diese Zusammensetzung leiden. Zu den erstern gehören unterthänig, unterwürfig u. s. f. welche doch größten Theils von Haupt- oder Zeitwörtern abgeleitet sind; zu den letztern aber Unteracht, Unterblatt, Untergang, Untergericht, Unterholz, Unterlaß, Unterhalt, Unterthan, Unterlippe, Unterleib, Unterpfand, Untertheil, nebst vielen andern. Diese Wörter bezeichnen theils ein Ding, welches unter zweyen einer Art das untere ist, theils etwas, welches der Gewalt, der Würde, dem Range nach einem andern nachstehet, beydes im Gegensatze der mit ober- zusammen gesetzten Wörter gleicher Art. In manchen ist die eigentliche Bedeutung des Vorwortes noch dunkel, welches auch von vielen der mit dieser Partikel zusammen gesetzten Zeitwörtern gilt; ob gleich manche deutlich genug nach den mit inter zusammen gesetzten gleichbedeutenden Lateinischen Wörtern gebildet zu seyn scheinen. 3) Mit Zeitwörtern, da denn dieses Vorwort mit zu den wenigen gehöret, welche in der Zusammensetzung den Ton bald behalten, bald auf das Zeitwort werfen. Diejenigen, in welchen der Ton auf der Partikel bleibt, haben das gewöhnliche Augment ge, und im Infinitiv tritt das zu zwischen das Vor- und das Zeitwort. Überhaupt ist das Vorwort hier eine trennbare Partikel, welche in der Conjugation hinter das Zeitwort tritt. Der Landmann ackert den Samen unter. Die Sonne ist untergegangen. Es unter zu schieben. Die Zeitwörter dieser Art sind bald Activa; wie unterackern, unterarbeiten, unterbreiten, unterbringen, unteregen, unterfüttern, unterlegen, unterpflügen, untersetzen, unterstecken, unterscharren, unterschieben, unterstreuen. Bald Neutra, wie untergehen, unterkommen, unterkriechen, unterliegen, untersinken, untertauchen. In andern liegt der Ton auf dem Zeitworte. In diesen ist das Vorwort untrennbar, daher es die ganze Conjugation vor demselben stehen bleibt. Das Augment fällt in den vergangenen Zeiten weg, und im Infinitiv tritt das zu vor die ganze Zusammensetzung. Wer unterhält ihn? Es ist noch nicht unterschrieben. Seine Absichten zu unterstützen. Dahin gehören die Activa: unterbauen, unterbinden, unterbrechen, unterdrücken, unterfangen, unterfressen, untergeben, untergraben, unterhalten, unterhandeln, unterjochen, unterlassen, unterminiren, unternehmen, unterrichten, untersagen, unterscheiden, unterschlagen, unterschreiben, untersiegeln, unterstreichen, unterstützen, untersuchen, unterweisen, unterwerfen, unterwinden, unterzeichnen, unterziehen. Ingleichen die Neutra, unterbleiben, unterreden, und das Reciprocum sich unterstehen. In einigen ruhet der Ton nach dem Unterschiede der Bedeutung bald auf dem Vor- bald aber auf dem Zeitworte; welche denn auch auf beyderley Art conjugiret werden. Unterstehen, das ist, unter ein Obdach treten, und sich unterstehen; die Hand unterhalten, und jemanden unterhalten; einen Balken unterziehen, und sich einer Sache unterziehen. Man siehet schon hieraus, daß die Regeln hier nicht anzuwenden sind, nach welchen sich die mit durch, um und über zusammen gesetzten Zeitwörter in den meisten Fällen bestimmen lassen. Weder die active und neutrale Form, noch die Bedeutung liefert etwas, welches zu einer Regel dienen könnte; daher man es hier bloß aus dem Gebrauche ersehen muß, ob der Ton auf der Partikel oder auf dem Zeitworte haftet.

Anm. 1. Im gemeinen Leben und der vertraulichen Sprechart wird dieses Vorwort gern mit den Artikeln, dem, den und das zusammen gezogen; unterm, untern und unters für unter dem, unter den und unter das. Die anständige und edle Schreibart vermeidet diese wie alle ähnliche Zusammenziehungen.

Anm. 2. Diese Partikel lautet schon bey dem Ulphilas undar, im Isidor, bey dem Kero, Willeram u. s. f. unda, untar, unter, im Holländ. onder, im Nieders. Schwed. Isländ. Dän. und Angels. under; im Wallisischen aber wrth. So wie in dessen Gegensatze über allem Ansehen nach zwey verschiedene Bedeutungen zusammen geflossen sind, die Bedeutung der Höhe und der horizontalen Richtung, so finden auch bey diesem zwey Hauptbedeutungen Statt, die der Tiefe in Beziehung auf ein oberes Ding, und die des örtlichen Mitbefindens in der Mitte mehrerer Dinge, welche mit dem Begriffe der Verbindung sehr genau zusammen hänget, so, daß unter in dieser Bedeutung als ein naher Verwandter von und, in u. s. f. angesehen werden muß, zumahl da die Endsylbe er eine bloße Ableitungssylbe ist. Das Lat. inter ist nicht so wohl die Quelle, als vielmehr ein gleichzeitiger Seitenverwandter des Deutschen, so wie in der ersten Hauptbedeutung infra. Aus manchen der folgenden Zusammensetzungen erhellet, daß dieses Wort ehedem noch manche jetzt unbekannte Bedeutungen gehabt haben müsse.


Unterabtheilung (W3) [Adelung]


Die Unterabtheilung, plur. die -en, die fernere Abtheilung eines bereits abgetheilten Dinges; Lat. Subdiuisio.


Unteracht (W3) [Adelung]


Die Unteracht, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, diejenige Acht zu bezeichnen, welche von einem Unterrichter verhänget wird, und sich nur auf seinen Gerichtsbezirk erstrecket; zum Unterschiede von der Oberacht.


Unterackern (W3) [Adelung]


Unterackern, verb. reg. act. durch Ackern oder Pflügen unter die Erde bringen; unterpflügen, in Thüringen unterähren. Den Dünger, den Samen unterackern. Daher das Unterackern.


Unter-Admiral (W3) [Adelung]


Der Unter-Admiral, des -es, plur. die -räle, S. Ober-Admiral.


Unteramt (W3) [Adelung]


Das Unteramt, des -es, plur. die -ämter, ein einem andern Amte gleicher Art untergeordnetes Amt. S. Oberamt.


Unterarbeiten (W3) [Adelung]


Unterarbeiten, verb. reg. act. durch Arbeit, pflichtmäßige Anstrengung der Kräfte des Leibes, unter ein anderes Ding bringen.


Unterarche (W3) [Adelung]


Die Unterarche, plur. die -n, bey den Jägern, die untere Arche oder Leine an dem Jagdzeuge, die Unterleine; zum Unterschiede von der Oberarche oder Oberleine. S. Arche.


Unterartischocke (W3) [Adelung]


Die Unterartischocke, plur. die -n, S. Erdapfel.


Unterbalken (W3) [Adelung]


Der Unterbalken, des -s, plur. ut nom. sing. der untere Balken unter mehrern, im Gegensatze des Oberbalkens. In der Baukunst ist es der unterste Theil des Hauptgesimses, welches einen Balken vorstellet, der auf den Säulen liegt. Lat. Epistylium, Ital. und Franz. l'Architrave; daher auch wohl im Deutschen der Architrab.


Unterbank (W3) [Adelung]


Die Unterbank, plur. die -bänke, die unterste Bank unter mehrern. Ingleichen figürlich in verschiedenen Versammlungen, der Ort, wo die Glieder geringerer Art sitzen, da denn diese Glieder geringerer Art auch wohl collective die Unterbank genannt werden. Alles im Gegensatze der Oberbank.


Unterbau (W3) [Adelung]


Der Unterbau, des -es, plur. inus. der Bau unter der Erde, so fern derselbe die Legung des Grundes zu einem Gebäude betrifft, und auch der Grundbau genannt wird; im Gegensatze des Oberbaues.


Unterbauch (W3) [Adelung]


Der Unterbauch, des -es, plur. die -bäuche, der untere Theil des Bauches; im Gegensatze des Oberbauches.


Unterbauen (W3) [Adelung]


Unterbauen, verb. reg. act. ein Gebäude oder einen Theil desselben, durch einen darunter aufgeführten Bau unterstützen. Einen Acker neu unterbauen. Daher die Unterbauung. Der Gegensatz könnte überbauen seyn.


Unterbereiter (W3) [Adelung]


Der Unterbereiter, des -s, plur. ut nom. sing. der unterste Bereiter unter zweyen, im Gegensatze des Oberbereiters.


Unterbergmeister (W3) [Adelung]


Der Unterbergmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein dem Oberbergmeister untergeordneter Bergmeister.


Unterbett (W3) [Adelung]


Das Unterbett, des -es, plur. die -en, dasjenige große Stück Bett, welches unter dem Körper lieget; zum Unterschiede von dem Deck- oder Oberbette.


Unterbeute (W3) [Adelung]


Die Unterbeute, plur. die -n, in der Bienenzucht die unterste Hälfte einer Beute oder eines hölzernen Bienenstockes; zum Unterschiede von der Oberbeute.


Unterbinden (W3) [Adelung]


Unterbinden, verb. irreg. act. ( S. Binden.) 1. Unterbinden, ich binde unter, unter gebunden, unterzubinden; unter ein anderes Ding binden, mit dessen Verschweigung. Ein Tuch unterbinden. Daher das Unterbinden. 2) Unterbinden, ich unterbinde, unterbunden, zu unterbinden; ein Band an den untern Theil eines Dinges legen, mit dem Accusativ dieses Dinges. Die Nabelschnur unterbinden. Daher die Unterbindung.


Unterblatt (W3) [Adelung]


Das Unterblatt, des -es, plur. die -blätter, Diminut. das -blättchen, das unterste Blatt unter zweyen, im Gegensatze des Oberblattes. Bey einigen wird auch die unter den durchsichtigen Steinen zur Ertheilung der Farbe oder Erhöhung ihres Glanzes gelegte Folie das Unterblättchen genannt.


Unterbleiben (W3) [Adelung]


Unterbleiben, verb. irreg. neutr. ( S. Bleiben,) welches das Hülfswort seyn erfordert; ich unterbleibe, unterblieben, zu unterbleiben; ungeschehen bleiben, gleichsam unter Weges bleiben, woraus es zusammen gezogen zu seyn scheinet. Das hätte unterbleiben können. Die Sache ist unterblieben. Daher das Unterbleiben, zuweilen auch die Unterbleibung.


Unter-Bonnette (W3) [Adelung]


Die Unter-Bonnette, plur. die -n, in der Schifffahrt, Bonnetten oder Beysegel, welche mit Maschen an die untern Segel angehänget werden.


Unterbornmeister (W3) [Adelung]


Der Unterbornmeister, des -s, plur. ut nom. sing. Siehe Oberbornmeister.


Unterbrechen (W3) [Adelung]


Unterbrechen, verb. irreg. act. ( S. Brechen;) ich unterbreche, unterbrochen, zu unterbrechen; die Fortdauer eines Dinges auf eine gewisse Zeit hindern. Eine Bewegung unterbrechen. Jemanden in der Arbeit unterbrechen. Ein Geschäft unterbrechen. Am häufigsten von der Rede und deren Fortsetzung. Ein Gespräch unterbrechen. Jemanden unterbrechen, ihn nicht ausreden lassen, anfangen, ehe er zu reden aufgehöret hat. Daher die Unterbrechung. In dieser letzten Bedeutung schon bey Winsbecken unterbrechen. Es scheint nach den Latein. interrumpere und interfringere gebildet zu seyn; wenigstens ist in beyden die Figur gleich dunkel.


Unterbreiten (W3) [Adelung]


Unterbreiten, verb. reg. act. ich breite unter, untergebreitet, unter zu breiten, unter ein anderes Ding breiten. Jemanden ein Tuch unterbreiten.


Unterbringen (W3) [Adelung]


Unterbringen, verb. irreg. act. ( S. Bringen.) 1. * Unterbringen; ich unterbringe, unterbracht; zu unterbringen; unter das Joch bringen, unter sich bringen, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Das Land ist unterbracht, 1 Chron. 23, 18. So auch die Unterbringung. 2. Unterbringen; ich bringe unter, untergebracht, unter zu bringen. 1) Eigentlich unter ein Obdach bringen, woraus es zusammen gezogen zu seyn scheinet. So sagt ein Gastwirth, er könnte seine Gäste nicht alle unterbringen, wenn er ihnen weder bey sich noch bey andern Quartier verschaffen kann. Ein Pferd unterbringen, es nach angewandter Mühe in einen Stall bringen. 2) In weiterer Bedeutung in vielen Fällen, auch an einen sichern Ort bringen, besonders, wenn solches auf einige Zeit geschiehet. Ein Capital unterbringen, es auf Interessen austhun, gleichsam es an Mann bringen. Am häufigsten von Personen und in Ansehung der Versorgung. Jemanden als einen Bedienten bey einem Herren unterbringen. Seine Kinder gut unterbringen, es sey durch Heirath, oder durch Versorgung anderer Art. So auch die Unterbringung.


Unterdessen (W3) [Adelung]


Unterdessen, S. Unter und Indessen.


Unterdienstlich (W3) [Adelung]


+ Unterdienstlich, adj. et adv. ein seltsames Wort, welches im hohen Grade dienstwillig, zum Dienste bereit, bedeuten soll, und so wie das gleich bedeutende unterdienstwillig nur noch in einigen gemeinen Schreibarten, besonders in den Unterschriften der Briefe gebraucht wird. Unter soll hier vermuthlich die Bedeutung verstärken, wie per in perofficiosus, welches aber wider die Natur dieses Vorwortes ist.


Unterdrücken (W3) [Adelung]


Unterdrücken, verb. reg. act. ich unterdrücke, unterdrückt, zu unterdrücken. 1) Die Entstehung, den Ausbruch, die Fortdauer einer Sache mit Gewalt hindern; am häufigsten mit dem Nebenbegriffe, daß diese Hinderung ins geheim, oder doch ohne großes Geräusch geschehe. Das Unkraut unterdrücken. Eine Feuersbrunst unterdrücken. Man sprach öffentlich davon, allein es wurde bald unterdrückt. Seinen Verdruß unterdrücken. Einen Gedanken, einen Argwohn bey sich unterdrücken. Das Gewissen unterdrücken, dessen Gebrauch und Wirkungen hindern. 2) In engerm Verstande unterdrückt man andere, wenn man geringere Personen an der Erlangung dessen, was sie nach Recht und Billigkeit fordern können, hindert. Die Armen, die Fremdlinge, den Elenden unterdrücken, in der Deutschen Bibel. Wir werden untergedrückt, (richtiger unterdrückt,) aber wir kommen nicht um, 2 Cor. 4, 9.

Anm. In der letzten Bedeutung mit einem andern Vorworte firdrucchen, verdrücken. Unterdrücken, mit dem Tone auf dem Vorworte kommt noch zuweilen im eigentlichsten Verstande vor.


Unterdrücker (W3) [Adelung]


Der Unterdrücker, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, welcher geringere Personen unterdrückt, in der letzten Bedeutung des Zeitwortes; doch auch hier nur zuweilen in der dichterischen Schreibart.


Unterdrückung (W3) [Adelung]


Die Unterdrückung, plur. inus. die Handlung des Unterdrückens; in beyden Bedeutungen des Zeitwortes und ohne Plural. Bey dem Notker Firdruccheda.


Untere (W3) [Adelung]


Der, die, das Untere, S. 1. Unter.


Unteregen (W3) [Adelung]


Unteregen, verb. reg. act. ich ege unter, untergeegt, unter zu egen, unter die Erde egen. Den Samen unteregen. Daher das Unteregen.


Untereinander (W3) [Adelung]


Untereinander, besser unter einander, S. Einander und Unter.


Untereinst (W3) [Adelung]


* Untereinst, Untereinsten, Untereinstens, ein nur im Oberdeutschen für unterdessen oder in dessen übliches Wort, welches im Hochdeutschen unbekannt ist. S. Einst und Indessen.


Unterenke (W3) [Adelung]


Der Unterenke, S. Enke.


Unterfahren (W3) [Adelung]


Unterfahren, verb. irreg. act. ( S. Fahren;) ich unterfahre, unterfahren, zu unterfahren. Es ist nur im Bergbaue üblich, wo die Erze unterfahren werden, wenn man mit den Stollörtern bis unter die Erze kommt. So auch die Unterfahrung.


Unterfangen (W3) [Adelung]


Unterfangen, verb. irreg. ( S. Fangen,) welches ein Reciprocum ist, ich unterfange mich, habe mich unterfangen, mich zu unterfangen, und die zweyte Endung der Sache erfordert. 1) * Im weitesten Verstande wie unternehmen, etwas zu bewerkstelligen anfangen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 2) Im engern Verstande, etwas Schweres, etwas Wichtiges unternehmen oder anfangen. Sich eines großen Baues unterfangen. Sich unterfangen, etwas auszuführen. Auch diese Bedeutung kommt selten mehr vor, indem diesem Worte am häufigsten, 3) in der engsten Bedeutung der Nebenbegriff eines verwegenen oder verbothenen Unternehmens anklebt; wie unterstehen. Wer hieß es dir, dich solcher Dinge zu unterfangen? Daher das Unterfangen, auch, doch ohne Plural, von einer verwegenen oder verbothenen Handlung.

Anm. Schon bey dem Ottfried untarfahen, der es aber auch für auffangen, intercipere, gebraucht. Einige Oberdeutsche Gegenden sagen noch jetzt unterfahen. Fahen und fangen bedeu- ten in dieser Zusammensetzung so viel wie fassen, greifen, so daß unterfangen eigentlich bedeutet, unter etwas greifen, es aufzuheben, wovon denn die heutige Bedeutung des Anfangens die Figur ist. Eben diese Figur herrschet in unsern unternehmen, unterstehen, unterwinden, in dem Lat. suscipere, in dem Engl. ondertake, u. s. f. Hin und wieder gebraucht man es auch mit der vierten Endung, besonders mit dem Relativo es; er hat es sich unterfangen, für dessen.


Unterfaß (W3) [Adelung]


Das Unterfaß, des -sses, plur. die -fässer, im Hüttenbaue, S. Oberfaß.


Unterfeldhauptmann (W3) [Adelung]


* Der Unterfeldhauptmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, derjenige, welcher unter dem Feldhauptmanne das Fußvolk bey einer Armee anführet; ein veraltetes Wort, wofür in den neuern Zeiten das Französische General-Lieutenant üblich geworden, so wie der Feldhauptmann jetzt General von der Infanterie heißt.


Unterfeldherr (W3) [Adelung]


Der Unterfeldherr, des -en, plur. die -en, derjenige, welcher unter dem Feldherren eine Armee anführet; ein im Deutschen gleichfalls ungewöhnliches Wort. Nur Pohlen und Litthauen hatten ehemahls ihre Großfeldherren, wovon ein jeder seinen Unterfeldherren unter sich hatte. Die Gemahlinn eines solchen wird alsdann im Deutschen die Unterfeldherrinn genannt.


Unterfeld-Marschall (W3) [Adelung]


Der Unterfeld-Marschall, des -es, plur. die -schälle, derjenige, welcher dem Feld-Marschalle bey einer Armee untergeordnet ist, und am häufigsten nach dem Französischen Feld-Marschall-Lieutenant genannt wird.


Unterfläche (W3) [Adelung]


Die Unterfläche, plur. die -n, die untere Fläche eines Dinges, welche unter dem Nahmen der Grundfläche am bekanntesten ist; im Gegensatze der Oberfläche.


Unterfutter (W3) [Adelung]


Das Unterfutter, des -s, plur. doch am häufigsten nur von mehrern Arten, ut nom. sing. dasjenige, was unter einen Zeug, besonders unter ein Kleidungsstück gefuttert, und auch nur das Futter schlechthin, im Oberdeutschen die Doppelung, bey den Schneidern das Dobblier, von dem Franz. Doublure, genannt wird. Es ist dem Niederdeutschen Avervoor, Oberfutter, d. i. der Überzug eines Kleides, entgegen gesetzt; da wir aber dieses im Hochdeutschen nicht kennen so könnten wir uns anstatt des Gegensatzes auch gar wohl mit dem einfachern Futter behelfen, welches bey uns von dem Oberzeuge nicht üblich ist.


Unterfuttern (W3) [Adelung]


Unterfuttern, verb. reg. act. ich futtere unter, untergefuttert, unter zu futtern, als ein Futter unter dem Oberzeug eines Kleidungsstückes setzen.


Untergang (W3) [Adelung]


Der Untergang, des -es, plur. doch nur in der dritten Bedeutung, die -gänge. 1) Eigentlich, die scheinbare Bewegung eines Himmelskörpers unter den Horizont eines andern; der Niedergang, obgleich nicht so häufig; bey den ältern Oberdeutschen Sedelgang. Der Untergang der Sonne. Vor, nach Sonnen-Untergang. Der Untergang eines Sternes, dessen Verschwindung unter dem Horizonte. Von der Himmelsgegend, wo die Sonne unter zu gehen scheinet, ist es veraltet; indem Abend und West dafür üblicher sind. 2) Figürlich ist der Untergang, das Aufhören des Daseyns eines Dinges, ingleichen die Zerstörung der zweckmäßigen Ordnung der Theile eines Dinges; Lat. Interitus. Der Untergang einer Stadt, so wohl die Zerstörung derselben, als auch das Aufhören ihres Wohlstandes. Das Reich ist seinem Untergange nahe. Die Handlung von dem Untergange erretten. 3) In einigen Gegenden wird die von beeidigten Personen unternommene Besichtigung der Feld- und Flurgränzen, welche an andern Orten der Übergang, ingleichen der Umgang heißt, der Untergang genannt. Einen Untergang halten, die Feld- und Flurgränzen besichtigen. Da denn eine solche Besichtigung der Stadtfelder der Oberuntergang, der Dorffelder aber der Un- tergang genannt wird, so sehr auch das letztere das Ohr beleidiget. Die Bedeutung des Vorwortes ist in diesem Falle dunkel. S. Untergehen.


Untergänger (W3) [Adelung]


Der Untergänger, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine beeidigte Person, welche die Gränzen und Marksteine zu untergehen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten, nach Maßgebung derselben zu entscheiden hat; an andern Orten der Übergänger, Umgänger, Siebner, Marksteinsetzer, Landscheider, Gränzscheider u. s. f.


Untergänglich (W3) [Adelung]


Untergänglich, adj. et adv. welches gleichfalls nur an einigen Orten üblich ist, in dem Untergange der dritten Bedeutung gegründet. Ein untergänglicher Schluß, ein Schluß, Ausspruch der Untergänger. Das untergängliche Recht, das Recht Untergänge zu halten, Flur- und Marksteine zu setzen.


Untergebäude (W3) [Adelung]


Das Untergebäude, des -s, plur. ut nom. sing. das untere Gebäude, oder der untere Theil eines Gebäudes; im Gegensatze des Obergebäudes.


Untergeben (W3) [Adelung]


Untergeben, verb. irreg. act. ( S. Geben;) ich untergehe, untergeben, zu untergeben, unter etwas geben, am häufigsten im figürlichen Verstande, der Zucht eines andern übertragen. Ein Kind einem Lehrer untergeben, nicht allein zum Unterrichte, sondern auch zur Zucht, Bildung der Sitten. Von der Herrschaft, sich einem Landesherren untergeben, gebraucht man lieber, sich unter ihn begeben, oder noch besser andere Ausdrücke, z. B. sich ihm unterwerfen. Daher die Untergebung und der Untergebene, welcher dem Unterrichte und der Zucht, zuweilen auch der Herrschaft eines andern untergeben ist; im Gegensatze des Vorgesetzten. Das Zeitwort lautet schon bey dem Kero untarkeban.


Untergehen (W3) [Adelung]


Untergehen, verb. irreg. ( S. Gehen.) 1. Untergehen; ich untergehe, untergangen, zu untergehen; ein Activum, welches nur in einigen Gegenden üblich ist. Das Feld, die Markung untergehen, sich besichtigen, um die Gränz- und Marksteine und ihre Beschaffenheit in Augenschein zu nehmen; welches an andern Orten begehen, umgehen und übergehen heißt. S. Untergang und Untergänger. 2. Untergehen; ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn; ich gehe unter, bin untergegangen, unter zu gehen, unter etwas gehen, mit dessen Verschweigung. 1) Eigentlich, wo es nur noch in einigen wenigen Fällen üblich ist. Die Sonne, der Mond gehen unter, nähmlich unter den Horizont, wenn sie sich unter dem Horizonte zu verbergen scheinen. Ein Stern gehet unter, in eben demselben Verstande. Ein Schiff gehet unter, nähmlich unter das Wasser, wenn es unter die Oberfläche des Wassers geräth und versinket. Bey dem Apherdian kommt es noch in der im Hochdeutschen veralteten Bedeutung des Schlafengehens vor, eigentlich unter das Deckbett gehen. 2) Figürlich, aufhören, vernichtet, ingleichen der Ordnung seiner Theile nach zerstöret werden; eine Figur von dem Untergehen eines Schiffes, Lat. interire. Alles, was auf Erden ist, soll untergehen, 1 Mos. 6, 17. Sollen wir denn gar untergehen? 4 Mos. 17, 13. Warum soll denn unsers Vaters Nahme untergehen? Kap. 27, 4. Sie gehen unter und nehmen ein Ende mit Schrecken, Ps. 73, 19. Alle Herrlichkeit Kedar soll untergehen, Es. 20, 16, und so in andern Stellen mehr. Es fängt in dieser Bedeutung an zu veralten, indem vergehen, vernichtet werden u. s. f. und im gemeinen Leben zu Grunde gehen dafür üblicher sind. Doch sagt man noch die Welt wird untergehen. Auch gebraucht man es noch in der edlern Schreibart, wenn eine Anspielung auf die untergehende Sonne Statt hat. S. auch Untergang.


Untergehörig (W3) [Adelung]


Untergehörig, adj. et adv. welches nur in einigen Gegenden, besonders Niederdeutschlandes, üblich ist. Im Schleswigischen sind die Untergehörigen eine Art Bauern und Kothsassen, welche ihre Hufen oder Kothe von einem Kloster festen, d. i. zu Lehen nehmen müssen, und daher auch Festbauern, d. i. Lehensbauern, oder Lansten heißen, und also von den Eigenhörigen und Leibeigenen noch sehr weit unterschieden sind. Daher die Untergehörigkeit.


Untergericht (W3) [Adelung]


Das Untergericht, des -es, plur. die -e, S. Obergericht.


Untergerinne (W3) [Adelung]


Das Untergerinne, des -s, plur. ut nom. sing. im Hüttenbaue ein an und unter dem Schoßgerinne angelegtes oder fortgesetztes Gerinne, zum Unterschiede von diesem Schoßgerinne.


Untergeschoß (W3) [Adelung]


Das Untergeschoß, des -sses, plur. die -e, das untere Geschoß eines Gebäudes über der Erde, das Bodengeschoß; zum Unterschiede, so wohl von dem Obergeschosse, als auch von dem Kellergeschosse.


Untergespan (W3) [Adelung]


Der Untergespan, in Ungarn, S. 2. Gespan.


Untergestell (W3) [Adelung]


Das Untergestell, des -es, plur. die -e, der untere Theil eines Gestelles, zum Unterschiede von dem Obergestelle. Das Untergestell an einer Kutsche, der Theil zwischen den Rädern und dem Kasten.


Untergewehr (W3) [Adelung]


Das Untergewehr, des -es, plur. die -e, bey den Soldaten ein Nahme des Pallasches oder Seitengewehres; zum Unterschiede von dem Obergewehr. Mit Ober- und Untergewehr, in völliger Kriegsrüstung.


Untergraben (W3) [Adelung]


Untergraben, verb. reg. act. ich untergrabe, untergraben, zu untergraben, unter etwas graben, besonders, um dessen Einsturz zu bewirken. Ein Haus, einen Berg untergraben. Die Mauern sollen untergraben werden, Jer. 51, 58. Figürlich untergräbt man ein Gesetz, das Wohl des Staates, jemandes Glückseligkeit u. s. f. wenn man insgeheim und nach und nach an ihrer Zernichtung, an ihrem Umsturz arbeitet. So auch die Untergrabung.


Unterhaar (W3) [Adelung]


Das Unterhaar, des -es, plur. die -e, die untern Haare, auch als ein Collectivum, so wohl im Singular allein, als im Plural allein. Bey den Perückenmachern wird dasjenige Haar, welches die Gegend des Nackens bis gegen die Ohren bedecket, das Unterhaar genannt.


Unterhaben (W3) [Adelung]


* Unterhaben, verb. irreg. act. ( S. Haben,) ein ungewöhnliches aus der R. A. unter den Händen haben zusammen gezogenes Zeitwort, von welchem man in einigen Kanzelleyen nur das Mittelwort der gegenwärtigen Zeit hat, die unterhabende Sache, d. i. die Sache, welche ich unter Händen habe; ein unverzeihlicher Mißbrauch des Mittelwortes der gegenwärtigen Zeit, wenn auch die Ellipse nicht zu hart und zu ungewöhnlich wäre.


Unterhalb (W3) [Adelung]


Unterhalb, ein Nebenwort des Ortes auf der untern oder auch tiefer gelegenen Halbe oder Seite, im Gegensatze des oberhalb. Es erfordert die zweyte Endung des Nennwortes. Unterhalb der Stadt, der tiefern Lage der Erdfläche nach. S. 1. Halb 2.


Unterhalt (W3) [Adelung]


Der Unterhalt, des -es, plur. car. von dem Zeitworte unterhalten, doch nur in der engern Bedeutung dieses Wortes. 1. Die Handlung des Unterhaltens, wofür doch Unterhaltung üblicher ist. Jemandes Unterhalt über sich nehmen. 2. In gewöhnlicherm Verstande, alles, was zur Erhaltung des physischen Lebens, d. i. zur Nahrung und, in weitern Verstande, auch zur Kleidung und Wohnung eines Thieres, und, in engerm und gewöhnlicherm Verstande, eines Menschen gehöret. Für jemandes Unterhalt sorgen. Jemanden den Unterhalt geben. Keinen Unterhalt haben. Was zum Unterhalte dienet. Der tägliche Unterhalt. In einigen Oberdeutschen Gegenden Aufenthalt, bey dem Kero Libleitom, im Niederdeutschen Livesbargung, Livesbarje, von barjen, bergen, erhalten.


Unterhalten (W3) [Adelung]


Unterhalten, verb. irreg. act. ( S. Halten.) 1. unterhalten, ich halte unter, untergehalten, unter zu halten; unter etwas halten, mit Verschweigung dieses Etwas. Ein Gefäß unterhalten, unter das herab tröpfelnde Wasser. Die Hände unterhalten, etwas herabfallendes aufzufangen. Daher das Unterhalten. 2. Unterhalten, ich unterhalte, unterhalten, zu unterhalten. (1) Eigentlich, unter etwas halten, oder ein Ding an der untern Fläche halten, damit es nicht falle, mit der vierten Endung dieses Dinges und Verschweigung des Werkzeuges. Aron und Hur unterhielten die Hände Mosts, die er gen Himmel ausstreckte, 2 Mos. 17, 12. Indessen ist diese eigentliche Bedeutung im Hochdeutschen größten Theils veraltet. (2) Figürlich. a) Die Fortdauer eines Dinges oder einer Veränderung desselben erhalten, durch thätige Gewährung der dazu nöthigen Hülfsmittel bewirken; wie das Lateinische sustinere. Jemandes Leidenschaft, Liebe, Kühnheit, Haß u. s. f. unterhalten, durch Gewährung der zu ihrer Fortdauer dienlichen Vorstellungen. Ein Gebäude, ein Gut unterhalten, in gutem Stande erhalten. Der Garten wird schlecht unterhalten. Ein Feuer unterhalten. Eine Bewegung, ein Gespräch unterhalten. In engerm Verstande, die Fortdauer des physischen Lebens durch Reichung der nöthigen Nahrung, und in weiterm Verstande, auch der Kleidung und Wohnung bewirken. Viel Vieh unterhalten, wofür doch das einfache halten üblicher ist. Besonders von der Erhaltung des menschlichen Lebens. Jemanden unterhalten. Viele Bedienten, eine Menge Truppen, eine Armee unterhalten, wo oft auch nur halten allein üblich ist. Sich mit Betteln unterhalten. Sich unterhalten lassen, im engsten Verstande, ein Soldat werden oder freywillig seyn. b) Oft bedeutet auch die Zeit verkürzen, wo die Figur freylich ein wenig dunkel ist. Jemanden unterhalten, ihm mit Gesprächen die Zeit verkürzen. Ihn mit Musik, mit einem Spiele unterhalten, die Zeit verkürzen. Sich von etwas unterhalten, zur Verkürzung der Zeit davon sprechen. Da es denn zuweilen auch wohl für unterreden überhaupt gebraucht wird. Sich mit jemanden unterhalten, sich zur Verkürzung der Zeit mit ihm unterreden.


Unterhaltung (W3) [Adelung]


Die Unterhaltung, plur. die -en, von dem vorigen Zeitworte unterhalten. 1. Die Handlung des Unterhaltens, in allen Bedeutungen des Zeitwortes, außer der ersten eigentlichen, welche gleichfalls veraltet ist; ohne Plural. Die Unterhaltung einer Bewegung, eines Gartens, eines Menschen, vieler Truppen u. s. f. Zur Unterhaltung mit jemanden sprechen, spielen u. s. f. ihm die Zeit zu verkürzen. 2. Dasjenige, was zur Erhaltung des physischen Lebens dienet, wofür noch der Unterhalt üblicher ist. Ihm ward stets seine Unterhaltung gegeben, Jer. 52, 34. 3. Dasjenige, was zur Verkürzung der Zeit, zur Vertreibung und Zerstreuung der langen Weile dienet, wo der Plural von mehrern Arten am üblichsten ist. Das Spiel, das Tanzen, die Musik sind unschädliche Unterhaltungen. Besonders ein Gespräch zur Verkürzung der Zeit. Unsere Unterhaltung betraf, wie gewöhnlich, das Wetter. Sich mit jemanden in eine Unterhaltung einlassen.


Unterhandeln (W3) [Adelung]


Unterhandeln, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, streitige Absichten oder Forderungen durch Vorstellungen zu vergleichen suchen, wofür oft nur das einfachere handeln gebraucht wird. Mit jemanden unterhandeln, als ein Neutrum, so wohl wegen eines noch streitigen Preises, (im gemeinen Leben handeln,) als auch wegen der Sache eines dritten u. s. f. Einen Frieden unterhandeln, durch gütliche Beylegung streitiger Forderungen den Frieden herzustellen suchen. So auch einen Vergleich, einen Waffenstillstand, eine Heirath u. s. f. unterhandeln.

Anm. Das Wort scheinet mit seinen abgeleiteten eine neue Zusammensetzung zu seyn, wo das Vorwort unter die Handlung oder Verhandlung unter mehrern zu bezeichnen scheinet.


Unterhändler (W3) [Adelung]


Der Unterhändler, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Unterhändlerinn, eine Person, welche streitige Absichten oder Forderungen unter zwey oder mehrern Personen zu vergleichen oder zu vermitteln sucht. Der Unterhändler bey einem Kaufe, bey einer Heirath, bey einem Vergleiche u. s. f. Etwas durch Unterhändler verrichten. Christus der Unterhändler des menschlichen Geschlechtes bey Gott; in der Deutschen Bibel der Mittler, welches außer diesem Falle veraltet ist. Ein solcher Unterhändler wird im gemeinen Leben eine Mittelsperson, in der edlern Schreibart aber zuweilen ein Vermittler genannt. In manchen Fällen bekommt er eigene Nahmen. Diejenige Macht, welche einen Frieden zwischen zwey Krieg führenden Theilen zu unterhandeln sucht, heißt die vermittelnde Macht, selten der Vermittler, häufiger mit einem Französischen Ausdrucke Mediateur; der Unterhändler der Kaufleute in Handels- und Wechselgeschäften, der Mäkler oder Sensal; der Unterhändler einer unerlaubten Liebe, der Kuppler u. s. f. Die Niedersachsen gebrauchen für Unterhändler nur das einfache Händler. In einigen Gegenden wird ein Handelsmann geringer Art, z. B. ein Kornhändler, Weinhändler u. s. f. ein Unterhändler genannt, wo aber unter ein Ding geringern Ranges andeutet. S. Unterkäufler.


Unterhandlung (W3) [Adelung]


Die Unterhandlung, plur. die -en, die Bemühung, streitige Absichten und Forderungen gütlich zu vergleichen, es geschehe nun für sich, oder zwischen zwey streitigen Theilen. Unterhandlung pflegen, unterhandeln. Sich in Unterhandlung oder Unterhandlungen über etwas einlassen. Die Unterhandlungen abbrechen. Die Unterhandlungen haben sich zerschlagen. Friedensunterhandlungen, oder kürzer, Friedenshandlungen, die Unterhandlungen zu Bewirkung eines Friedens.


Unterhauen (W3) [Adelung]


Unterhauen, verb. irreg. act. ( S. Hauen;) ich unterhaue, unterhauen, zu unterhauen, den untern Theil von etwas weghauen; ein nur im Bergbaue übliches Wort, das Erz unten weghauen, so daß das Gebirge oben überhängt. Unterhauene Wände.


Unterhauptmann (W3) [Adelung]


Der Unterhauptmann, des -s, plur. die -männer, oder -leute, der zweyte Hauptmann dem Range nach, welcher dem Oberhauptmann untergeordnet ist. Paulus rief zu sich einen von den Unterhauptleuten, Apost. 23, 17. Bey unserm heutigen Kriegswesen ist das Wort völlig veraltet, indem das Franz. Lieutenant dafür allgemein geworden ist.


Unterhaus (W3) [Adelung]


Das Unterhaus, des -es, plur. die -häuser. 1. Der untere Theil eines Hauses, ingleichen, ein tiefer oder niedriger gelegenes Haus; beydes nur selten, und im Gegensatze des Oberhauses. 2. In dem Parlamente in England ist es die Versammlung der Gemeinen, und der Ort, wo sie sich versammeln, das Haus der Gemeinen, das Unter-Parlament; gleichfalls im Gegensatze des Oberhauses.


Unterhefen (W3) [Adelung]


Die Unterhefen, sing. inus. diejenigen Hefen, welche sich während der Gährung des Bieres auf den Boden setzen, und auch Stellhefen heißen; zum Unterschiede von den Oberhefen oder Spundhefen, welche es oben ausstößt.


Unterheimbürge (W3) [Adelung]


Der Unterheimbürge, des -n, plur. die -n, der zweyte Heimbürge dem Range nach, welcher dem Oberheimbürgen untergeordnet ist. S. Heimbürge.


Unterhemd (W3) [Adelung]


Das Unterhemd, des -es, plur. die -en, im gemeinen Leben, die -er, dasjenige Hemd, welches unter den übrigen Kleidungsstücken unmittelbar auf dem Körper getragen wird, zum Unterschiede von dem Oberhemde. Im Nieders. Nedderhemd.


Unterherd (W3) [Adelung]


Der Unterherd, des -es, plur. die -e, der niedriger gelegene Herd, ingleichen der untere Theil eines Herdes; beydes nur selten, und alsdann im Gegensatze des Oberherdes. In einigen Niedersächsischen Gegenden führet eine Bank neben dem Herde in den Bauerhäusern diesen Nahmen.


Unterherrschaft (W3) [Adelung]


Die Unterherrschaft, plur. die -en. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die untergeordnete Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen; im Gegensatze der Oberherrschaft und Landesherrschaft. 2. Eine Person, welche mit einer solchen einem Höhern untergeordneten Herrschaft bekleidet ist. 3. Von Herrschaft, ein mit diesem Titel begabter Landesbezirk, zuweilen der untere Theil einer solchen Herrschaft, der doch richtiger die untere Herrschaft genannt wird, zum Unterschiede von der obern.


Unterhin (W3) [Adelung]


* Unterhin, ein im Hochdeutschen veraltetes Nebenwort des Ortes für hinunter, welches unter andern mehrmahls bey dem Opitz vorkommt. In den Keller unterhin Will er mich zum Weine führen.


Unterhof (W3) [Adelung]


Der Unterhof, des -es, plur. die -höfe, der untere Theil eines Hofes, zum Unterschiede von dem Oberhofe.


Unterhöhlen (W3) [Adelung]


Unterhöhlen, verb. reg. act. ich unterhöhle, unterhöhlet, zu unterhöhlen, unten aushöhlen. Die Kaninchen unterhöhlen die Wände.


Unterholz (W3) [Adelung]


Das Unterholz, des -es, plur. die -hölzer. 1. Im Forstwesen, und ohne Plural, Holz, d. i. holzartige Gewächse, welche zu keinen hohen Stämmen wachsen, wie Stauden und Sträucher, im Gegensatze des Oberholzes. Es gibt in einem Walde viel Unterholz, wenn er viele Sträucher und Büsche enthält. 2. Das untere Stück Holz, oder der untere aus Holz verfertigte Theil eines Dinges, in manchen einzelnen Fällen; auch im Gegensatze des Oberholzes.


Unterholzgraf (W3) [Adelung]


Der Unterholzgraf, S. Holzgraf.


Unterjagd (W3) [Adelung]


Die Unterjagd, S. Niederjagd, welches gewöhnlicher ist.


Unterjochen (W3) [Adelung]


Unterjochen, verb. reg. act. ich unterjoche, unterjocht, zu unterjochen, unter das Joch bringen im figürlichen Verstande; Lat. sublugare. Ein Volk, eine Stadt unterjochen. Die unterjochte Natur, Zimmerm. Und unterjochten beyde das menschliche Geschlecht, Dusch. Daher die Unterjochung.


Unterirdisch (W3) [Adelung]


Unterirdisch, adj. et adv. unter der Oberfläche der Erde befindlich; im Gegensatze des überirdisch. Das unterirdische Reich, eine unbequeme Benennung des Mineral-Reiches. Unterirdische Gänge, Gänge unter der Erde. Die unterirdischen Götter, in der Mythologie der Alten, welche unter der Erde herrschen. In der Geisterlehre des großen Haufens gibt es noch jetzt dienstbare unterirdische Geister, welche von demselben die Unterirdischen genannt werden.


Unterjunge (W3) [Adelung]


Der Unterjunge, des -n, plur. die -n, in dem Hüttenbaue, Knaben, welche zu Auswaschung der untern Planen bestimmt sind.


Unterkammer (W3) [Adelung]


Die Unterkammer, plur. die -n, die untere Kammer in einem Hause, im Gegensatze der Oberkammer.


Unterkämmerer (W3) [Adelung]


Der Unterkämmerer, des -s, plur. ut nom. sing. der zweyte Kämmerer dem Range nach, welcher dem Oberkämmerer untergeordnet ist. S. Kämmerer.


Unterkammerherr (W3) [Adelung]


Der Unterkammerherr, des -en, plur. die -en, der zweyte Kammerherr, welcher den Oberkammerherrn über sich hat.


Unterkanzler (W3) [Adelung]


Der Unterkanzler, des -s, plur. ut nom. sing. der zweyte Kanzler dem Range nach, welcher dem Großkanzler untergeordnet ist, und oft auch der Vice-Kanzler genannt wird.


Unterkäufer,Unterkäufler (W3) [Adelung]


Der Unterkäufer, oder Unterkäufler, des -s, plur. ut nom. sing. ein nicht aller Orten bekanntes Wort. 1. Ein von der Obrigkeit bestellter Unterhändler in Kauf- und Verkaufssachen der Handelsleute, welcher an den meisten Orten ein Makler, Sensal u. s. f. genannt wird. Vermuthlich sagt Haller in diesem Verstande. Ihr Unterkäufler falscher Ehre. 2. An andern Orten werden Victualien-Händler und andere geringe Krämer und Handelsleute, z. B. Kornhändler u. s. f. Unterkäufler, Unterhändler genannt; wo unter etwas geringeres der Würde nach bezeichnet.


Unterkehle (W3) [Adelung]


Die Unterkehle, plur. die -n, Diminut. das Unterkehlchen, der äußere fleischige Theil unter dem Kinne, welcher auch wohl das Unterkinn, in den gemeinen Sprecharten aber der Kader, Schnozel, die Wamme oder Wampe genannt wird.


Unterkinn (W3) [Adelung]


Das Unterkinn, des -es, plur. die -e, S. Unterkehle.


Unterkiefer (W3) [Adelung]


Der Unterkiefer, des -s, plur. ut nom. sing. der untere Kiefer, im Gegensatze des Oberkiefers.


Unterkleid (W3) [Adelung]


Das Unterkleid, des -es, plur. die -er. 1. Ein Kleid oder Kleidungsstück, welches man unter einen andern trägt; in welchem Verstande die Weste und das Brusttuch Unterkleider sind, im Gegensatze des Rockes oder Oberkleides. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung werden die Hosen oder Beinkleider in der anständigen Sprechart auch die Unterkleider genannt; wo es nur allein im Plural üblich ist.


Unterknecht (W3) [Adelung]


Der Unterknecht, des -es, plur. die -e, S. Oberknecht und Kleinenke.


Unterkneter (W3) [Adelung]


Der Unterkneter, des -s, plur. ut nom. sing. Siehe Oberkneter.


Unterkoch (W3) [Adelung]


Der Unterkoch, des -es, plur. die -köche, an den Höfen, ein Koch, welcher die geringen Hof bedienten speiset; zum Unterschiede von dem Mundkoche und Ritterkoche.


Unterkommen (W3) [Adelung]


Unterkommen, verb. irreg. neutr. ( S. Kommen,) welches das Hülfswort seyn erfordert; ich komme unter, bin untergekommen, unter zu kommen. Eigentlich, unter ein Obdach kommen, am häufigsten in der vertraulichen Sprechart. Ein Reisender kann nicht unterkommen, wenn er keine Herberge finden kann. In weiterer Bedeutung auch seine Versorgung finden, in einen Dienst kommen. Ein Bedienter kann nicht unterkommen, wenn er keinen Dienst finden kann. Das Activum von beyden ist unterbringen. Daher das Unterkommen.

Anm. Das Zeitwort unterkommen, mit dem Tone auf dem Verbo, welches Ein Mahl in der Deutschen Bibel für unterbrechen vorkommt, ist im Hochdeutschen völlig veraltet. Lysias unterkam das, nähmlich, was die Juden wider Paullum angebracht hatten, Apost. 24, 7.


Unterkönig (W3) [Adelung]


Der Unterkönig, des -es, plur. die -e, ein vornehmer Beamter eines Königes, welcher in einer Provinz dessen Person vorstellet, und dieselbe unter ihm in seinem Nahmen regieret. Man pflegt das Französ. Vice-Roy zuweilen mit diesem Worte zu geben; denn im Deutschen Reiche ist es als ein Nahme einer Würde unbekannt, indem dafür die Ausdrücke Statthalter oder das Franz. Gouverneur üblich sind; oder vielmehr, es sind im Deutschen keine eigentliche Unterkönige üblich, welche die Person eines Königes mit königlicher Pracht vorstellte.


Unterköthig (W3) [Adelung]


Unterköthig, -er, -ste, adj. et adv. unter der Oberfläche mit Eiter versehen. Eine Wunde, ein Geschwür heißen in diesem Verstande unterköthig. S. Koth Anm. und Kothig.


Unterkriechen (W3) [Adelung]


Unterkriechen, verb. irreg. neutr. ( S. Kriechen,) welches das Hülfswort seyn erfordert; ich krieche unter, untergekrochen, unter zu kriechen; unter etwas kriechen, mit dessen Verschweigung. Die Maus ist untergekrochen, unter den Schrank u. s. f. Im Bergbaue kriecht man unter, wenn man mit dem Baue unter der Erde den Anfang macht. Eben daselbst sagt man auch von einem Gange, er krieche unter, wenn er unter ein Gestein in die Tiefe sinkt. So auch das Unterkriechen.


Unterlade (W3) [Adelung]


Die Unterlade, plur. die -n, bey den Tuchmachern, der untere Theil der Lade an dem Weberstuhle, welcher aus dem schweren Anschlage bestehet.


Unterladung (W3) [Adelung]


Die Unterladung, plur. die -en, die untere, in dem untersten Raume befindliche Ladung. So pflegt man zuweilen den Ballast in den Schiffen mit diesem Worte zu benennen. Siehe auch Unterlast.


Unterlage (W3) [Adelung]


Die Unterlage, plur. die -n, dasjenige, was man unter ein anderes Ding zu legen pflegt, damit es höher zu stehen oder zu liegen komme, besonders so fern es keinen andern eigenen Nahmen hat. Die Unterlage unter dem Fasse, ein Stück Holz unter demselben, damit es nicht unmittelbar auf der feuchten Erde liege. Die Unterlage unter dem Hebebaum, damit er nach einem spitzigern Winkel wirke, Griech. und Latein. Hypomochlium. Im Hüttenbaue werden die dicken eisernen Platten auf dem Boden des Pochtroges Unterlagen genannt. S. auch Unterleger.


Unterland (W3) [Adelung]


Das Unterland, des -es, plur. die -länder, der untere, d. i. tiefer oder näher nach dem Ausflusse der Flüsse und dem Meere zu gelegene Theil eines Landes, welcher auch das Niederland genannt wird; im Gegensatze des Oberlandes.


Unterländer (W3) [Adelung]


Der Unterländer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Unterländerinn, eine Person, welche aus einem Unterlande gebürtig ist; welche doch noch häufiger ein Niederländer genannt zu werden pflegt.


Unterländisch (W3) [Adelung]


Unterländisch, adj. et adv. aus einem Unterlande gebürtig, daher kommend, darin gegründet; niederländisch.


Unterlaß (W3) [Adelung]


Der Unterlaß, des -sses, plur. car. derjenige Zustand, da die Fortdauer einer Handlung oder eines Zustandes unterbrochen wird; ein nur allein in der vierten Endung mit dem Vorworte ohne übliches Wort. Ohne Unterlaß arbeiten, ohne aufzuhören, unablässig. Ich gedenke euer ohne Unterlaß, Röm. 1, 9. Die Schmerzen halten ohne Unterlaß an. In den meisten übrigen Fällen, wo das Vorwort ohne nicht Statt findet, ist dafür Unterlassung üblich. Schon bey dem Kero Untarlaz.


Unterlassen (W3) [Adelung]


Unterlassen, verb. irreg. act. ( S. Lassen;) ich unterlasse, unterlassen, zu unterlassen; etwas nicht thun, welches zu thun man einige Bestimmung hatte; mit dem Infinitiv der Zeitwörter und dem Wörtchen zu. Warum hast du unterlassen, mir Nachricht davon zu geben? Ich habe nicht unterlassen wollen, ihnen zu schreiben. Ingleichen mit dem Infinitiv als ein Hauptwort. Unterlasse das Trinken, das Spielen; wo im gemeinen Leben oft das einfache lassen üblich ist. Sehr häufig auch mit dem Reciproco es. Ich konnte es unmöglich unterlassen. Warum hast du es unterlassen, mir Nachricht davon zu geben? Wir hatten beschlossen zu verreisen; allein wir unterließen es. Von andern Hauptwörtern außer den Infinitivis lassen sich gemeiniglich nur diejenigen mit unterlassen ausdrucken, welche in dem Gegensatze mit thun ausgedrückt werden können. So sagt man, seine Pflicht, seine Schuldigkeit, sein Gebeth, eine Handlung, eine Sünde, ein Verbrechen unterlassen, weil man sagt, seine Pflicht, seine Schuldigkeit u. s. f. thun. Einige Fälle machen auch hier Ausnahmen; eine Gewohnheit, einen Gebrauch, das Gebeth unterlassen, ob man gleich nicht gern mehr sagt, eine Gewohnheit, einen Gebrauch, das Gebeth thun. Allein, Gottes Bund unterlassen, 1 Mos. 17, 14; Gottes Wort unterlassen, Apost. 6, 2; eine Gelegenheit, einen Tag unterlassen, für vorbey lassen u. s. f. sind zu harte Ellipsen, als daß sie sich vertheidigen ließen.

Anm. Schon bey dem Ottfried untarlazzen. Wachter hält es für ein elliptisches Zeitwort, und erkläret es durch, unter andern unerheblichen Dingen, bey Seite lassen. Allein, es kann auch eine bloß buchstäbliche Übersetzung das Lat. intermittere seyn, von welcher Art mehrere mit diesem Vorworte zusammen gesetzte Zeitwörter sind.


Unterlassung (W3) [Adelung]


Die Unterlassung, plur. doch nur selten, die -en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u. s. f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare Unterlassung einer befohlnen Handlung, die Übertretung eines Forderungsgesetzes; im Gegensatze der Begehungssünde, die Übertretung eines Verbothes.


Unterlast (W3) [Adelung]


Die Unterlast, plur. inus. als ein Collectivum, den Ballast zu bezeichnen, S. Unterladung und Oberlast.


Unterlauf (W3) [Adelung]


Der Unterlauf, S. Unterverdeck.


Unterlaufen (W3) [Adelung]


Unterlaufen, verb. irreg. act. et neutr. ( S. Laufen.) 1. unterlaufen, ich laufe unter, bin untergelaufen, unter zu laufen; als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn; unter etwas laufen, mit dessen Verschweigung, in welchem Verstande es doch nur selten gebraucht wird. In der figürlichen R. A. mit unter laufen, sich mit unter andern Dingen befinden, ingleichen, unter mehrern bessern Dingen eben derselben Art unbemerkt bleiben, schreibt man es lieber getheilt, so daß unter nicht so wohl das Vorwort, als vielmehr das Nebenwort, ist. 2. Unterlaufen, ich unterlaufe, unterlaufen, zu unterlaufen, als ein Activum, unter etwas laufen, mit dessen Meldung im Accusativ, wo es doch auch nur in einigen bereits eingeführten Fällen üblich ist. (1) Jemanden den Degen unterlaufen, unter den gezogenen Degen eines andern laufen oder springen, und ihn dadurch wehrlos machen; eine schon lange übliche Bedeutung. Sy wolten gleich geschlossen han, Da übereylt sie der theuer Mann Vnnder lieff in alle ir wer (Gewehr), Theuerd. Kap. 87. Die Jäger unterlaufen den Auerhahn, wenn sie in der Balz, indem er auf dem Baume sitzet und schleifet (eine Art seiner Stimme), unvermerkt unter ihn laufen oder springen, um ihm mit dem Schusse beyzukommen; welches auch unterspringen, ingleichen abspringen genannt wird. (2) Die Haut ist mit Blut unterlaufen, wenn sich ausgetretenes Geblüt unter die Haut verbreitet hat. Die Striemen sind mit Blut unterlaufen. Anm. Ehedem sagte man auch einen Streit unterlaufen, sich darein legen, ihn schlichten; vermuthlich, als eine Figur der vorigen ersten Bedeutung.


Unterläufer (W3) [Adelung]


Der Unterläufer, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur in einigen Fällen übliches Wort. 1. Ein untergeordneter, einem andern nachgeordneter Läufer; in welchem Verstande in dem Salzwerke zu Halle gewisse Knechte, welche im Nothfalle anstatt der Gerenthner die Sohle in die Kothen laufen oder tragen, Unterläufer genannt werden. Figürlich ist in einigen Gegenden, besonders Niederdeutschlandes, ein Unterläufer derjenige, der sich unbefugt einer fremden Handlung anmaßet, sich unbefugt unter andere Handelsleute und in Handelssachen mischet, da denn auch wohl ein Schleichhändler, ingleichen ein Schiff, welches verbothene Handlung treibt, ein Unterläufer genannt wird. Es ist in dieser Bedeutung nach dem Engl. interloper gebildet, welches in eben diesem Verstande üblich ist, Franz. Interlope oder Entre- lope, von to interlope, sich unbefugt in eine fremde Handlung mischen.


Unterleder (W3) [Adelung]


Das Unterleder, des -s, plur. ut nom. sing. das untere Stück Leder im Gegensatze des Oberleders.


Unterlefze (W3) [Adelung]


Die Unterlefze, plur. die -n, im Oberdeutschen und zuweilen auch in der anständigen Sprechart der Hochdeutschen die untere Lefze oder Lippe, im gemeinen Leben die Unterlippe; zum Unterschiede von der Oberlefze oder Oberlippe. An den Flöten ist es das kleinere niedergedrückte schräge Feld unter dem Ausschnitte.


Unterlegen (W3) [Adelung]


Unterlegen, verb. reg. act. 1. Unterlegen, ich lege unter, untergelegt, unter zu legen; unter etwas legen, so wohl absolute mit Verschweigung dieses Etwas. Der Schrank stehet nicht fest, man muß etwas unterlegen. Holz unterlegen, nähmlich unter den Kessel. Etwas unterlegen oder darunter legen, unter ein anderes Ding, damit es höher zu stehen komme. Einen Text unterlegen, nähmlich unter die Noten, d. i. zu einer alten Composition einen neuen Text verfertigen. Als auch mit Meldung dieses Etwas in der dritten Endung. Einem Kranken ein Bett unterlegen, für, ein Bett unter den Kranken legen. Dem Huhn Eyer zum Brüten unterlegen. In einen andern Verstande sagt man, einem Pferde unterlegen, noch häufiger aber, mit untergelegten Pferden reisen, mit in gewissen Entfernungen in Bereitschaft gehaltenen frischen Pferden. Daher das Unterlegen. 2. Unterlegen, ich unterlege, unterlegt, zu unterlegen; unter etwas legen, mit Meldung dieses Etwas im Accusativ. Ein Stück Zeuges, einen Theil der Kleidung unterlegen, bey den Schneidern, es durch eine Unterlage verstärken. Die Schriften unterlegen, in den Buchdruckereyen, Späne unter die niedrigen Schriften legen, damit sie höher zu stehen kommen. So auch die Unterlegung, und zuweilen auch das Unterliegen. Schon bey dem Kero unterleccen.


Unterleger (W3) [Adelung]


Der Unterleger, des -s, plur. ut nom. sing. ein für Unterlage in einigen Fällen übliches Wort. So wird in der Zimmermannskunst, ein kurzer Balken oder Klotz, worüber die langen Legebaiken gelegt werden, ein Unterleger genannt.


Unterlehensfall (W3) [Adelung]


Der Unterlehensfall, des -es, plur. die -fälle, im Lehenswesen, ein Lehensfall, welcher sich in der untern Hand ereignet, d. i. eine Veränderung des Lehensmannes; im Gegensatze des Oberlehensfalles.


Unterlehrer (W3) [Adelung]


Der Unterlehrer, des -s, plur. ut nom. sing. der untere, andern nachgeordnete Lehrer; der Unterlehrmeister. Bey manchen Akademien der bildenden Künste ist der Unterlehrer den Professoren und Mitgliedern nachgeordnet.


Unterleib (W3) [Adelung]


Der Unterleib, des -es, plur. die -er, der untere Theil des Leibes von der Brusthöhle an, ein anständiger Ausdruck für das niedrigere Bauch oder Schmerbauch; im Gegensatze des Oberleibes.


Unterleine (W3) [Adelung]


Die Unterleine, plur. die -n, im Jagdwesen, die untern Leinen an den Jagdtüchern und Netzen, die Unterarchen; zum Unterschiede von den Oberleinen oder Oberarchen.


Unterliegen (W3) [Adelung]


Unterliegen, verb. irreg. neutr. ( S. Liegen,) welches das Hülfswort haben erfordert. 1. Unterliegen, ich liege unter, unter gelegen, unter zu liegen; unter einem andern Dinge liegen, noch mehr figürlich, überwunden, unterdrückt werden, und zwar absolute, mit Verschweigung der Person oder Sache, von welcher man überwunden worden. Er mußte unterliegen, zog den Kürzern. Es ist ein Geschrey derer, die obliegen und unterliegen, 2 Mos. 32, 18. Wenn ich unterliege, so hilft er mir, Ps. 116, 6. Am häufigsten ist es in diesem Verstande im Infinitiv und Conjunctiv, d. i. in solchen Fällen, wo das Vorwort vor dem Zeitworte bleiben kann. Die Franzosen lagen bey Roßbach unter, beleidigt das Ohr; die Franzosen mußten bey Roßbach unterliegen, klingt erträglicher. Einige Schriftsteller formen, diesen Mißklang zu vermeiden, dieses Zeitwort nach Art des folgenden, als wenn der Ton auf dem liegen hafte; sie unterlagen, Klopst. welches aber in dem absoluten Verstande ohne Dativ wider den Sprachgebrauch ist. 2. Unterliegen; ich unterliege, habe unterlegen, unter zu liegen; in der vorigen Bedeutung, nur daß hier die Person oder Sache, vor welcher man gleichsam zu Boden liegt, d. i. von welcher man überwunden wird, ausgedruckt wird, da sie denn in der dritten Endung stehen muß. Einem unterliegen, von ihm bezwungen, unterdrückt werden. Dem Feinde unterliegen. Er unterlag der Last der Betrübniß. Der Arglist und Verstellung unterliegen müssen. Laßt eure Herzen nicht dem Unglück unterliegen, Cron. Der König unterliegt in kurzem seinen Plagen, Weiße. Schon bey dem Kero untarlicken, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter undergeligen, Lat. succumbere. Die Oberdeutschen verbinden es allemahl mit dem Hülfsworte seyn, welches auch manche Hochdeutsche nachahmen; er ist den Schmerzen unterlegen.


Unterlippe (W3) [Adelung]


Die Unterlippe, S. Unterlefze.


Unter-Lieutenant (W3) [Adelung]


Der Unter-Lieutenant, des -es, plur. die -s, bey einigen Truppen, der zweyte Lieutenant bey einer Compagnie dem Range nach, zum Unterschiede von dem Ober-Lieutenant. Bey andern Truppen sind dafür die völlig Französ. Premier-Lieutenant und Second-Lieutenant üblich.


Untermann (W3) [Adelung]


Der Untermann, des -es, plur. die -männer, oder -leute. 1. * Ein Lehensmann, Vasall, ingleichen ein Client; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. 2. Bey den Truppen ist der Untermann, derjenige, welcher einem andern in Reihe und Gliedern zur linken Hand stehet, zum Unterschiede von dem Obermann, der ihm zur rechten stehet.


Untermark (W3) [Adelung]


Die Untermark, plur. die -en, 1. Der untere Theil eines unter dem Nahmen der Mark bekannten Landesbezirkes. Ingleichen die untere Mark, d. i. Gränze; beydes zum Unterschiede von der Obermark. 2. An den Halsgehängen ist es, dem Frisch zu Folge, ein Zierath, welcher sich unter, d. i. zwischen zwey andern Zierathen befindet.


Unter-Marschall (W3) [Adelung]


Der Unter-Marschall, des -es, plur. die -schälle, der einem andern Marschalle der Würde nach untergeordnete Marschall, der zweyte Marschall der Würde nach; zum Unterschiede von dem Ober-Marschalle.


Untermaß (W3) [Adelung]


Das Untermaß, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -e, in einigen Gegenden für Einmaß, Fruchtschrumpf, u. s. f. das ist, dasjenige, was das Getreide und andere Waaren durch Eintrocknen oder Einschrumpfen an dem vorigen Maße verlieren.


Untermauern (W3) [Adelung]


Untermauern, verb. reg. act. untermauere, untermauert, zu untermauern, an dem untern Theile mit Mauerwerk versehen, mit dem Accusativ. Eine Wand untermauern.


Untermeister (W3) [Adelung]


Der Untermeister, S. Obermeister.


Untermengen (W3) [Adelung]


Untermengen, verb. reg. act. im untermenge, untermengt, zu untermengen, unter ein anderes Ding mengen. Das Mehl mit Kleye untermengen. Am häufigsten im Mittelwort. Es ist untermengt, es ist Gutes und Schlechtes unter einander. Siehe Untermischen.


Unterminiren (W3) [Adelung]


Unterminiren, verb. reg. act. ich unterminire, unterminirt, zu unterminiren, den untern Theil durch Miniren aushöhlen; untergraben. Die Mauern, ein Festungswerk untermini- ren. Daher das Unterminiren, zuweilen auch die Unterminirung.


Untermischen (W3) [Adelung]


Untermischen, verb. reg. act. ich untermische, untermischt, zu untermischen, unter ein anderes Ding mischen. Den Wein mit Wasser untermischen. Es ist untermischt, auch wohl für untermengt, es ist nicht alles von einerley Güte.


Unternähen (W3) [Adelung]


Unternähen, verb. reg. act. unternähe, unternäht, zu unternähen; an dem untern Theile benähen. Daher das Unternähen.


Unternaht (W3) [Adelung]


Die Unternaht, plur. die -nähte, eine Art der Naht bey den Nähterinnen, zum Unterschiede von der Obernaht. Beyde machen die überwendliche Naht aus.


Unternehmen (W3) [Adelung]


Unternehmen, verb. irreg. act. ( S. Nehmen.) Ich unternehme, unternommen, zu unternehmen, sich, etwas Wichtiges zu bewerkstelligen, anheischig machen, etwas Schweres zu thun vornehmen, ingleichen dasselbe wirklich anfangen, so wohl mit der vierten Endung der Sache, als auch mit dem Infinitiv des Zeitwortes und dem Wörtchen zu. Einen Bau unternehmen. Viel unternehmen und wenig ausführen. Ich unternehme es nicht, ihn darin zu entschuldigen. Ein unternehmender Mann, in engerm Verstande, welcher Neigung und Fertigkeit besitzt, schwere und wichtige Dinge zu unternehmen. Daher das Unternehmen, auch von einer solchen unternommenen Sache, wofür doch das folgende Unternehmung üblicher ist.

Anm. Dieses Zeitwort scheinet nach dem Lat. suscipere gebildet zu seyn, oder vielmehr, es liegt in beyden, so wie in dem Franz. entreprendre, einerley Figur zum Grunde, welche das Angreifen eines schweren Körpers an dem untern Theile ist, um ihn aufzuheben. Es kommt darin mit sich unterwinden, unterfangen und unterstehen überein, nur daß die beyden letzen am häufigsten von verwegenen und verbothenen Dingen gebraucht werden, unternehmen aber die Vernunft oder Rechtmäßigkeit unentschieden lässet. Übernehmen gründet sich auf eine ähnliche Figur. Im Oberdeutschen wird es auch als ein Reciprocum mit der zweyten Endung der Sache verbunden, sich eines Dinges unternehmen, und alsdann oft mit dem Nebenbegriffe des Verwegenen oder Unerlaubten für unterfangen oder unterstehen gebraucht.


Unternehmung (W3) [Adelung]


Die Unternehmung, plur. die -en, von dem vorigen Zeitworte. 1. Die Handlung des Unternehmens, ohne Plural. 2. Eine schwere oder wichtige Sache, zu deren Bewerkstelligung man sich entschließt; das Unternehmen. Es gelingen nicht alle Unternehmungen. Franz. Entreprise, im mittlern Lat. Amprisia.


Unteroberste (W3) [Adelung]


Der Unteroberste, des -n, plur. die -n, der zweyte Oberste bey einem Regimente, welcher dem Obersten untergeordnet ist, wofür aber jetzt das halb Französische Oberst-Lieutenant üblicher ist.


Unterobrigkeit (W3) [Adelung]


Die Unterobrigkeit, plur. die -en, die einer höhern untergeordnete Obrigkeit, eine jede Obrigkeit, so fern sie der höchsten Landesobrigkeit untergeordnet ist.


Unter-Officier (W3) [Adelung]


Der Unter-Officier, des -s, plur. ut nom. sing. oft auch die -s, bey den Truppen, der unterste oder niedrigste Befehlshaber, welcher zwischen den Ober-Officieren, oder den Officieren im engsten Verstande, und den Gemeinen in der Mitte stehet, und oft auch zu diesen gerechnet wird.


Unterordnen (W3) [Adelung]


Unterordnen, verb. reg. act. ich ordne unter, untergeordnet, unter zu ordnen, unter ein anderes Ding ordnen, d. i. in Ansehung der Gewalt und Würde einem andern Dinge nachsetzen und demselben unterwerfen; Lat. subordinare. Jemanden untergeordnete seyn. Die untergeordnete Obrigkeit, die Unterobrigkeit, welche in Ansehung der Gewalt und Würde der höhern nachstehet, von ihr abhänget. In der eigentlichen Bedeutung, unter ein anderes Ding in Ordnung stellen, ist es nicht üblich.


Unterordnung (W3) [Adelung]


Die Unterordnung, plur. die -en, eine Ordnung, welche in einer andern gegründet, und derselben nachgesetzet ist, aus ihr hergeleitet wird, und die auf solche Art geordneten Dinge einer Art. Ingleichen als ein Abstractum für das fremde Subordination.


Unter-Parlement (W3) [Adelung]


Das Unter-Parlement, des -es, plur. die -e, siehe Unterhaus.


Unterpfand (W3) [Adelung]


Das Unterpfand, des -es, plur. die -pfänder, ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich setze meine Ehre zum Unterpfande. Ein Gut zum Unterpfande verschreiben. Ehedem war es gewöhnlich, Personen zum Unterpfande der Treue zu geben.

Anm. Im Schwed. Underpant, im Angels. Undervedde, im mittlern Lat. Subterwadium und Subpignus, alle nach dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Hypothek. Da das einfache Pfand bereits ein zur Sicherheit einer eingegangenen Verbindlichkeit gegebenes Gut bedeutet, so könnte das verlängerte Unterpfand unnöthig und überflüssig scheinen. Allein, es findet doch zwischen beyden noch ein Unterschied Statt. Wolf, Haltaus und andere nennen ein zur Sicherheit übergebenes bewegliches Gut ein Pfand, ein unbewegliches aber, welches nur verschrieben oder mündlich eingesetzt wird, ein Unterpfand; allein dieser Unterschied ist in dem Sprachgebrauche nicht gegründet. Unterpfand ist vielmehr in weiterm Umfange der Bedeutung üblich, als Pfand, indem es auch von Personen und unbeweglichen Dingen gebraucht wird, von welchen Pfand nicht gewöhnlich ist. Überdieß ist es edler als Pfand in den meisten Fällen, vermuthlich nur, weil es durch den gemeinen Gebrauch noch nicht so sehr herab gewürdigt worden, als dieses. Im 15ten Jahrhundert kommt dafür im Oberdeutschen auch Fürphant vor.


Unterpfändlich (W3) [Adelung]


Unterpfändlich, adj. et adv. als ein Unterpfand oder Pfand, von welchem letztern Hauptworte kein Beywort üblich ist. Etwas unterpfändlich besitzen, als ein Unterpfand.


Unterpflügen (W3) [Adelung]


Unterpflügen, verb. reg. act. ich pflüge unter, untergepflügt, unter zu pflügen, durch Pflügen unter die Erde bringen. Den Samen, den Dünger unterpflügen. Daher das Unterpflügen. S. Unterackern.


Unterreden (W3) [Adelung]


Unterreden, verb. reg. ich unterrede, unterredet, zu unterreden. 1. Als ein Reciprocum, mit jemanden reden, sich wegen einer Sache mit ihm besprechen. Sich mit jemanden unterreden. Sich von etwas unterreden. Wir unterredeten uns verschiedene Stunden auf die angenehmste Art. Das Zeitwort ist in dieser Bedeutung elliptisch, so daß das Vorwort, wie in unterhalten, eine Handlung unter oder zwischen mehrern bezeichnet. 2. * Als ein Activum, eine Rede unterbrechen, darein oder dazwischen reden; eine im Hochdeutschen unbekannte, nur im Oberdeutschen gangbare Bedeutung. Es ist unterredet worden, durch die Rede eines andern unterbrochen worden.


Unterredung (W3) [Adelung]


Die Unterredung, plur. die -en, der Zustand, da man sich mit einem andern unterredet, ohne Plural, und zuweilen auch das Gespräch selbst, mit demselben. Sich mit jemanden in eine Unterredung einlassen. Unsere Unterredung dauerte nicht lange, betraf auch nichts wichtiges. Die Unterredung abbrechen. Die R. A. eine Unterredung halten, und mit jemanden pflegen, kommen im Hochdeutschen aus dem Gebrauche; eine Unterredung mit jemanden haben, veranstalten u. s. f. sind üblicher.


Unterricht (W3) [Adelung]


Der Unterricht, des -es, plur. inus. die Handlung, da man einen andern unterrichtet, und von ihm unterrichtet wird, wofür auch die Unterrichtung gebraucht wird; ingleichen, die Kenntnisse und Begriffe, welche man einem andern beybringet, selbst; als ein Collectivum. Jemanden Unterricht ertheilen, ihm Unterricht geben, ihm Unterricht in einer Sprache, im Tanzen im Reiten, in einer Wissenschaft ertheilen. In den Unterricht gehen. Unterricht bey jemanden haben. Jemandes Unterricht genießen. Im Oberdeutschen ist es weiblichen Geschlechtes, die Unterricht.


Unterrichten (W3) [Adelung]


Unterrichten, verb. reg. act. ich unterrichte, unterrichtet, zu unterrichten. 1. Einem andern Kenntnisse und Begriffe beybringen, welche er nicht hat. Einen Knaben unterrichten. Jemanden in einer Wissenschaft, in der Religion, im Reiten, im Tanzen, im Singen unterrichten. Jemanden unterrichten, wie er sich in einer Sache verhalten soll. Aber mit einem doppelten Accusativ, wie Nehem. 8, 13; daß er sie die Worte des Gesetzes unterrichtete, für lehrete, ingleichen mit der zweyten Endung der Sache, wie Luc. 1, 4; der Lehre, welcher du unterrichtet bist, ist es im Hochdeutschen völlig ungewöhnlich. 2. Jemanden von etwas unterrichten, ihm von einer geschehenen Sache Nachricht ertheilen, damit er sein Betragen darnach bestimmen könne, in welchem Falle das Hauptwort Unterricht nicht üblich ist. Unterrichten sie mich davon, sagen sie mir, was und wie es geschehen ist. Ich bin davon noch nicht unterrichtet.

Anm. Im Schwed. underrätta. Richten hat in dieser Zusammensetzung noch die alte Bedeutung des Erzählens, in welcher es ehedem rahhon lautete, Angels. reccan, Schwed. rätta, welche Bedeutung auch noch in berichten und Nachricht herrschet. Unter scheinet auch hier zu bezeichnen, daß die Sache unter mehrern Personen vorgehe, so daß unterrichten ursprünglich mit unterreden gleich bedeutend gewesen seyn muß, obgleich diese Bedeutung längst veraltet ist. Ehedem waren anstatt dieses Wortes auch entrichten und berichten üblich. Siehe auch Unterweisen.


Unterrichter (W3) [Adelung]


Der Unterrichter, des -s, plur. ut nom. sing. der untere, einem höhern untergeordnete Richter, im Gegensatze des Oberrichters.


Unterrichtung (W3) [Adelung]


Die Unterrichtung, plur. inus. von dem Zeitworte unterrichten, die Handlung, da man jemanden unterrichtet, wofür auch der Unterricht üblich ist. Einen Knaben jemanden zur Unterrichtung übergeben.


Unterrinde (W3) [Adelung]


Die Unterrinde, plur. die -n, die untere Rinde, im Gegensatze der Oberrinde.


Unterrock (W3) [Adelung]


Der Unterrock, des -es, plur. die -röcke, ein Rock, welchen man unter einem oder mehrern andern zu tragen pflegt. Es ist nur von der weiblichen Kleidung üblich, denjenigen Rock zu bezeichnen, welcher unmittelbar über dem Hemde getragen wird.


Unterrocken (W3) [Adelung]


Der Unterrocken, des -s, plur. car. in der Landwirthschaft, die untern niedrigern Halme des Rockens, zum Unterschiede von dem Haupthalme.


Untersagen (W3) [Adelung]


Untersagen, verb. reg. act. ich untersage, untersagt, zu untersagen, welches mit verbiethen gleich bedeutend ist. Einem etwas untersagen. Die Ausfuhre des Getreides untersagen. Daher die Untersagung. Es scheinet nach dem Lat. interdicere gebildet zu seyn. Wachter hingegen hält es für eine Ellipse, und erkläret es unter Bedrohung der Strafe sagen oder verbiethen; allein, dann müßte sagen auch verbiethen bedeutet haben, welches doch unerweislich ist. Erträglicher ließe sich die Ellipse, wenn hier anders eine Statt findet, so erklären: sagen, daß etwas unterbleibe oder unterlassen werde.


Untersaß (W3) [Adelung]


Der Untersaß, des -ssen, plur. die -ssen, ein nicht an allen Orten übliches Wort, so wohl einen Unterthan überhaupt, als auch einen Vasallen oder Lehensmann ins besondere zu bezeichnen. Die Untersassen aufbiethen, so wohl die Vasallen, als auch die Unterthanen. Im Nieders. Undersate, Schwed. Undersata, von Saß, Nieders. Sate, ein Einwohner. Ehedem hatte man auch das Zeitwort untersitzen, einem andern unterworfen seyn, welches noch in dem alten Gedichte auf den heil. Anno vorkommt, aber im Hochdeutschen längst veraltet ist.


Unterschale (W3) [Adelung]


Die Unterschale, plur. die -n, die untere Schale, zum Unterschiede von der Oberschale. Die Unter-Tasse wird oft nur im Diminutivo das Unterschälchen genannt. Bey den Fleischern in Obersachsen ist das untere Stück Ziem, von der Keule eines Rindes, auch im Gegensatze der Oberschale.


Unterscharren (W3) [Adelung]


Unterscharren, verb. reg. act. ich scharre unter, untergescharrt, unter zu scharren, unter ein anderes Ding scharren, mit dessen Verschweigung. So auch die Unterscharrung.


Unterscheid (W3) [Adelung]


Der Unterscheid, S. Unterschied.


Unterscheiden (W3) [Adelung]


Unterscheiden, verb. irreg. act. et neutr. ( S. Scheiden,) welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert; ich unterscheide, unterschieden, zu unterscheiden, zwey oder mehrere Dinge durch ein drittes absondern oder scheiden. 1. Im eigentlichen Verstande, als ein dazwischen kommender dritter Körper, zwey oder mehr Dinge oder Räume von einander absondern. Die Mauer unterscheidet beyde Häuser. Die Gränze unterscheidet beyde Felder. In dieser eigentlichen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, wo man dafür entweder das einfache scheiden, oder absondern, trennen u. s. f. gebraucht. Doch hat das Hauptwort der Unterschied diese eigentliche Bedeutung erhalten, welche auch noch in dem zusammen gesetzten Unterscheidungszeichen Statt findet. 2. Figürlich, ein Ding durch Ertheilung anderer Eigenschaften und Bestimmungen von andern merklich machen, und diese anderen Eigenschaften und Bestimmungen gewahr werden. (1) Ein Ding durch Eintheilung anderer Eigenschaften und Bestimmungen, als ein eigenes für sich bestehendes Ding bezeichnen und merklich machen; als ein Activum. Die Weisheit des Herren hat die Tage so unterschieden, Sir. 33, 8. Gleich wie alle Menschen aus der Erde geschaffen sind, und doch der Herr sie unterschieden hat, - und hat mancherley Weise unter ihnen geordnet, V. 11. Der Mond muß die Monathe unterscheiden, Kap. 43, 6. Auch in dieser Bedeutung fängt es an zu veralten, vermuthlich um die Verwechselung mit der folgenden gangbaren Bedeutung zu vermeiden. Häufiger gebraucht man es von denjenigen Eigenschaften und Umständen, welche ein Ding als ein Wesen anderer Art bezeichnen. Beyde Ducaten sind durch nichts als durch den schwächern Glanz des einen unterschieden. Die Farbe unterscheidet beyde Körper hinlänglich. Auch das Mittelwort unterschieden ist, so wie verschieden, als ein Bey- und Nebenwort noch völlig in derselben im Gange. Zwey Dinge sind unterschieden, wenn das eine etwas hat, welches das andere nicht hat. Dieser Ducaten ist von jenem gar nicht unterschieden, ist in nichts von ihm unterschieden, wenn alle sichtbare Umstände an beyden einerley sind. Da es denn, so wie verschieden, oft auch in weiterer Bedeutung für mehr gebraucht wird. Unterschiedene Ursachen haben mich gehindert, mehrere, verschiedene. Es kamen unterschiedene Personen, mehrere, einige. Obgleich die edlere Schreibart diese weitere Bedeutung gern vermeidet. S. auch Unterschiedlich. (2) In engerm Verstande ist unterscheiden, zwey oder mehrere Dinge, Umstände, Eigenschaften u. s. f. als Dinge anderer Art erkennen, und dadurch von einander absondern, einen Unterschied unter ihnen gewahr werden; wo es nur als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben üblich ist. Man kann zwey Personen nicht von einander unterscheiden, wenn man an keiner etwas gewahr wird, was an der andern nicht anzutreffen wäre. Man unterscheidet die Dinge durch klare Begriffe, welche man von ihnen hat. In der Dunkelheit kann man nichts unterscheiden, nichts als für sich bestehend erkennen. Ein einfacher Gegenstand, worin sich gar nichts unterscheiden lässet. Durch oder vermittelst der Farbe unterscheidet man ein schwarzes Schaf von einem weißen. In engerer Bedeutung unterscheidet man ein Ding von dem andern, wenn man es nicht nur als verschieden von dem andern erkennet, sondern auch als für sich bestehend, von dem andern abgesondert betrachtet. Man muß in dem Könige den Menschen von dem Monarchen, in dem Hausvater den Ehemann von dem Vater unterscheiden. Nach einer andern Einschränkung bedeutet es auch den Unterschied unter mehrern Dingen in Rücksicht auf ihre Güte, ingleichen in Rücksicht auf sein Verhalten, zur Bestimmung seines Verhaltens bemerken. Damit, daß er nicht unterscheidet den Leib des Herren, 1 Cor. 11, 29. Einem wird gegeben, - Geister zu unterscheiden, Kap. 12, 10. Die Zeiten unterscheiden. Wofür man doch jetzt lieber sagt, einen Unterschied machen.

Anm. Bey dem Notker undirsceidon, bey dem Kero aber kescheidan, gescheiden oder scheiden. Das Zeitwort scheinet elliptisch zu seyn, und ein Scheiden oder Absondern unter oder zwischen mehrern Dingen zu bezeichnen; Lat. discernere. S. Unterschied.


Unterscheidung (W3) [Adelung]


Die Unterscheidung, plur. die -en, das Verbale des vorigen Wortes, welches die Handlung des Unterscheidens bedeutet, aber wenig gebraucht wird. Man hat es noch in einigen Zusammensetzungen; die Unterscheidungskraft, die Kraft der Seele, so wohl den Unterschied unter den Dingen, als auch das Mannigfaltige an einem und eben demselben Dinge zu bemerken, welche mit der Beurtheilungskraft nahe verwandt ist. Das Unterscheidungszeichen, in der Sprachkunst, Zeichen, wodurch die Theile einer Rede von einander unterschieden, d. i. abgesondert werden; wo aber Unterscheidung noch die größten Theils veraltete Bedeutung der örtlichen Absonderung hat.


Unterschenk (W3) [Adelung]


Der Unterschenk, des -en, plur. die -en, an den Höfen, der zweyte untere Schenk dem Range nach, im Gegensatze des Oberschenken. S. Schenk.


Unterschenkel (W3) [Adelung]


Der Unterschenkel, des -s, plur. ut nom. sing. der untere Theil des Schenkels zwischen dem Knie und dem eigentlichen Fuße; im Gegensatze des Oberschenkels.


Unterschieben (W3) [Adelung]


Unterschieben, verb. irreg. act. ( S. Schieben.) Ich schiebe unter, untergeschoben, unter zu schieben. 1. Eigentlich, unter etwas schieben, mit Verschweigung dieses Etwas, in welchem Verstande es doch wenig gebraucht wird. Einen Wagen unterschieben, unter ein Obdach. 2. Figürlich schiebt man etwas unter, wenn man etwas unechtes oder solches unvermerkt an die Stelle des echten und wahren bringt oder setzet, unter dem Scheine des wahren einschiebt. Ein falsches Testament unterschieben, es heimlich an die Stelle des wahren legen. Ein Kind unterschieben. Ein untergeschobenes Kind, untergeschobenes Testament. Ingleichen mit der dritten Endung der Person. Jemandes Worten einen falschen Verstand unterschieben, ihm eine irrige Meinung unterschieben.

Anm. In einigen Gegenden beyschieben. Schieben veranlasset den Begriff des Unvermerkten, der Heimlichkeit. Unter scheinet hier entweder den Begriff der Richtung nach und unter mehrern Dingen zu haben, gleichsam etwas unechtes unter das echte schieben, oder auch die Art und Weise zu bezeichnen, unter dem Scheine des Guten einschieben. In beyden Fällen ist der Ausdruck elliptisch. In dem Lat. supponere, supposititius liegt eine ähnliche Figur zum Grunde.


Unterschied (W3) [Adelung]


Der Unterschied, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte unterscheiden. 1. Dasjenige, wodurch etwas in zwey verschiedene Dinge unterschieden oder abgesondert wird. (1) Im eigentlichsten Verstande, wo man dasjenige, wodurch man einen Raum in zwey verschiedene Räume theilet, noch einen Unterschied zu nennen pflegt. Daß euch der Vorhang ein Unterschied sey zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten, 2 Mos. 26, 33. Es werde eine Veste zwischen den Wassern, und die sey ein Unterschied zwischen den Wassern, 1 Mos. 1, 6. Einen Unterschied in einem Stalle, in einem Zimmer machen. Da man denn auch wohl einen auf solche Art abgetheilten Raum einen Unterschied zu nennen pflegt. Es liegt in diesem Unterschiede, in dieser Abtheilung des Schrankes. Aber von dem Raume, welcher zwischen zwey Örtern befindlich ist, der Unterschied der Örter, für Entfernung, ist es im Hochdeutschen veraltet. (2) Figürlich, dasjenige, was da macht, daß ein Ding von anderer Art ist, als ein anderes, wo doch diese andere Eigenschaft, dieser andere Umstand allemahl nach Maßgebung des Zusammenhanges verstanden werden muß, indem im eigentlichsten Verstande alle Dinge von einander unterschieden sind. Es ist kein Unterschied unter ihnen, in Ansehung des Umstandes, welchen man vor Augen hat, der Farbe, der Größe, der Güte u. s. f. Der Unterschied des Standes, welchen der verschiedene Stand macht. Allen Unterschied der Stände aufheben. Der ganze Unterschied besteht darin. Zwischen dir und ihm ist darin kein Unterschied. So ein großer Unterschied herrschet unter den Dingen! Der Unterschied der Fähigkeiten, auch, und vielleicht noch bestimmter, zwischen oder unter den Fähigkeiten. Das ist eben der Unterschied. Aber, nicht Unterschied wissen, was recht und link ist, Jon. 4, 11, für, rechts und links nicht zu unterscheiden wissen, ist ungewöhnlich. In der Rechenkunst ist in der Subtraction und bey den Proportionen der Unterschied, oder die Differenz, diejenige Zahl, aus welcher erhellet, um wie viel Einheiten die eine größer ist als die andere. So ist 3 der Unterschied zwischen 5 und 8. So angemessen der Plural in dieser ganzen ersten Bedeutung der Sache selbst ist, entweder von mehrern Arten, oder von mehrern Individuis, so selten kommt er doch vor. Mißt ihm die Unterschiede der Wesenleiter ab, Dusch. 2. Derjenige Zustand des Gemüthes, oder diejenige Handlung der Seele, da sie den Unterschied zwischen zwey Dingen bemerket, von unterscheiden 2 (3), und ohne Plural; wo es doch nur in der engern Bedeutung dieses Zeitwortes üblich ist, die Bemerkung dieses Unterschiedes zur Bestimmung seines Verhaltens zu bezeichnen, um einem von den beyden Dingen den Vorzug zu geben, es nach Maßgebung des bemerkten Unterschiedes zu behandeln. Die durch Gewohnheit haben geübte Sinne, zum Unterschied des Guten und Bösen, Ebr. 5, 14. Alles ohne Unterschied tadeln. Ohne Unterschied der Personen. Alle Gerüchte ohne Unterschied für wahr annehmen. Mit Unterschied reden. In eben dieser Bedeutung wird auch die R. A. einen Unterschied machen, gebraucht, welche um deßwillen mit unterscheiden nicht gleich bedeutend ist. Einen Unterschied machen, unter dem, was besohlen, und was bloß erlaubt ist. Sie halten unter dem Heiligen und Unheiligen keinen Unterschied, Ezech. 22, 26; wo doch einen Unterschied halten, für machen, eben so ungewöhnlich ist, als haben, Sprichw. 5, 2: daß dein Mund wisse Unterschied zu haben.

Anm. Schon im Isidor Undarscheit, bey dem Notker Underskeit, in einigen gemeinen breiten Mundarten noch jetzt Unterscheid, welche Form auch in der Deutschen Bibel häufig vorkommt. Im Oberdeutschen ist es weiblichen Geschlechtes, die Unterschied. Unterschied bedeutet eigentlich das, was zwey Dinge von einander unterscheidet, Verschiedenheit aber theils den Zustand, da mehrere Dinge unterschieden sind, theils auch dasjenige überhaupt, was an einem Dinge von anderer Art ist, als an andern.


Unterschiedlich (W3) [Adelung]


Unterschiedlich, adj. et adv. welches nur im Positiv üblich und von dem Mittelworte unterschieden abgeleitet ist, auch so wie dieses nur im weitern Verstande gebraucht wird, mehrere von einander unterschiedene Dinge zu bezeichnen. Es gibt unterschiedliche Arten sich auszudrücken. Unterschiedliche Stimmen, 1 Cor. 14, 5, mehrere, verschiedene. Unterschiedliche Arten der Thiere. Wo es denn oft für die Beywörter mehr und manch überhaupt gebraucht wird. Ich habe dir noch unterschiedliches zu sagen, manches. Ingleichen im Nebenworte. Das Brot wird unterschiedlich zubereitet, auf verschiedene Art. Es ist in den gemeinen Sprecharten üblicher als in der edlern; verschieden ist in den letztern gangbarer. Es ist, wie das gleichfalls gemeine verschiedlich, mit Wegwerfung des -en von unterschieden gebildet, welche Endsylbe mit dem t euphonico in noch rauhern Mundarten beybehalten wird; Unterschiedlich und verschiedentlich. Im Nieders. wird dafür underlegen gebraucht.


Unterschlächtig (W3) [Adelung]


Unterschlächtig, S. Unterschlägig.


Unterschlag (W3) [Adelung]


Der Unterschlag, des -es, plur. die -schläge. 1. Ein Unterschied im eigentlichen physischen Verstande, d. i. die Abtheilung eines Raumes durch eine Zwischenwand, oder etwas ähnliches; eine nur in einigen Gegenden übliche Bedeutung. 2. Die Handlung des Unterschlagens in dem figürlichen Verstande dieses Wortes; ohne Plural und auch nur in einigen Gegenden, wo es auch wohl im weitern Verstande für Unterschleif gebraucht wird. Keinen Unterschlag noch Betrug ausüben.


Unterschlagen (W3) [Adelung]


Unterschlagen, verb. irreg. act. ( S. Schlagen.) 1. Unterschlagen; ich unterschlage, unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene Scheidewand in zwey besondere Räume abtheilen; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung. Ein Zimmer unterschlagen. (2) Was für einen andern bestimmt ist, heimlich und böslich für sich behalten. Je- manden einen Brief unterschlagen. Geld, eine Erbschaft, ein anvertrautes Pfand unterschlagen. Wie viel mir ungefähr der Pachter unterschlug, Can. Vermuthlich ist die Figur entweder von der folgenden Bedeutung, oder auch von dem Auffangen eines in der Bewegung befindlichen Körpers entlehnt, gleichsam mit der Hand darunter schlagen. Die Lat. intervertere und intercipere haben ähnliche Figuren zum Grunde. Daher die Unterschlagung, in einigen Gegenden der Unterschlag. 2. Unterschlagen; ich schlage unter, untergeschlagen, unter zu schlagen; welches nur in der R. A. gangbar ist, jemanden ein Bein unterschlagen, so wohl eigentlich, mit dem Beine die Füße unter ihm wegschlagen und ihn solcher Gestalt zu Boden werfen; als auch figürlich, ihm durch List ein Übel zubereiten, ingleichen, ihn böslich und mit List eines Vortheiles berauben, ihm in Erlangung eines Vortheils zuvor kommen; supplantare. So auch die Unterschlagung eines Beines.


Unterschlägig (W3) [Adelung]


Unterschlägig, adj. et adv. welches nur von Wassermühlen und Wasserkünsten gebraucht wird. Ein unterschlägiges Wasserrad, welches durch den Stoß des unten wegfließenden Wassers in Bewegung gesetzt wird, im gemeinen Leben unterschlächtig; im Gegensatze des oberschlägig oder oberschlächtig. Eine unterschlägige Mühle, welche ein solches Wasserrad hat.


Unterschleif (W3) [Adelung]


Der Unterschleif, des -es, plur. doch nur in der zweyten Bedeutung von mehrern Arten, die -e. 1. Die Beherbergung, die Aufnahme unter sein Dach; eine im Hochdeutschen nicht sehr gangbare, im Oberdeutschen aber üblichere Bedeutung, wo das Wort auch Unterschlauf lautet, und von einer jeden Aufnahme, oder Beherbergung gebraucht wird. Unterschleif suchen, eine Herberge. Jemanden Unterschleif geben, ihn beherbergen. Den armen vertriebenen Piemontesern Unterschlauf und Herberg zu suchen, Bluntschli, ein Schweizer. Welchen ein Gastwirth großentheils Unterschlauf gegeben, eben ders. Wenn es in den Hochdeutschen Gerichten in diesem Verstande ja gebraucht wird, so geschieht es allemahl mit dem Nebenbegriffe des Heimlichen und Unerlaubten. Verdächtige Leute, Diebsgesindel Unterschleif geben. Im Oberdeutschen hat man auch das Zeitwort unterschleifen, herbergen. Das ganze Wort ist elliptisch, und bedeutet eigentlich unter sein Dach oder Obdach schleifen oder bringen; wo der verächtliche Nebenbegriff in dem Zeitworte schleifen freylich gegründet genug ist, ( S. Schleifweg.) Bey dem Willeram kommt noch das Zeitwort untarstiufen, als ein Neutrum, vor, wofür wir jetzt unterschlüpfen sagen würden. 2. Im Hochdeutschen ist es außerdem noch in einer doppelten figürlichen Bedeutung üblich, wo Unterschleif machen oder begehen, theils unterschlagen bedeutet, d. i. das, was für einen andern bestimmt ist, böslich für sich behalten, theils auch die Obrigkeit bey den Abgaben heimlich und böslich bevortheilen; Schleif- oder Schleichhandel treiben. Man macht in diesem Verstande Unterschleif, so wohl, wenn man verbothene Waaren heimlich einschleifet, als auch, wenn man erlaubte Waaren heimlich einbringet, ohne die Abgaben davon zu entrichten. Im Schwed. gleichfalls Unterslef. Unter scheint hier mit dem Vorworte unterschlagen gleich bedeutend zu seyn, oder auch für unter der Hand, d. i. heimlich, einschleifen, zu stehen. Im Oberd. ist Schleif, Schliff, ein Rank, verborgener Betrug, ein Kniff oder Schlich, welches letztere nahe damit verwandt ist, und in einigen Gegenden ist unterschleichen überhaupt so viel als hintergehen.


Unterschreiben (W3) [Adelung]


Unterschreiben, verb. irreg. act. ( S. Schreiben;) ich unterschreibe, unterschrieben, zu unterschreiben; seinen Nahmen unter eine Schrift schreiben, Einen Brief, einen Befehl, ein Instrument u. s. f. unterschreiben. Seinen Nahmen unterschrei- ben, besser darunter schreiben. Einen Brief nur mit den Anfangsbuchstaben unterschreiben. Es ist noch nicht unterschrieben, figürlich, es ist noch nicht gewiß. Eigentlich gehöret zu dem Unterschreiben die völlige Setzung des Nahmens, so wie unterzeichnen oder signiren nur mit dem Nahmenszuge, den Anfangsbuchstaben, geschiehet; allein, beyde werden sehr häufig für einander gebraucht, besonders wird unterzeichnen in der edlern Schreibart oft für unterschrieben gebraucht.


Unterschrift (W3) [Adelung]


Die Unterschrift, plur. die -en, die unter einem Dinge befindliche Schrift. Die Unterschrift eines Sinnbildes, im Gegensatze der Überschrift. In engerer Bedeutung, der unter einer Schrift gesetzte Nahme. Die Unterschrift eines Briefes, eines Befehles u. s. f. Ein Brief ohne Unterschrift, ohne darunter geschriebenen Nahmen.


Unterschüren (W3) [Adelung]


Unterschüren, verb. reg. act. ich schüre unter, untergeschürt, unter zu schüren. 1. Feuer unterschüren, unter dem Kessel anmachen, in den Küchen. 2. Im Hüttenbaue ist unterschüren, die Erze in die Pochkasten stürzen, damit sie gepocht werden, sie gleichsam unter die Pochstämpel schüren, oder schieben. Daher ist daselbst der Unterschürer, derjenige Arbeiter, welcher dieses verrichtet, das Unterschürgeld, welches er dafür von einer jeden Fuhre Erz bekommt, der Unterschürstämpel, der erste Stämpel unter den dreyen in einem Pochtroge.


Unterschwelle (W3) [Adelung]


Die Unterschwelle, plur. die -n, die untere Schwelle, zum Unterschiede von der Oberschwelle.


Untersegel (W3) [Adelung]


Das Untersegel, des -s, plur. ut nom. sing. an den Schiffen, das untere größere Segel an einem Mastbaume, zum Unterschiede von dem kleinern Obersegel.


Untersenken (W3) [Adelung]


Untersenken, verb. reg. act. ich senke unter, untergesenkt, unter zu senken, untersinken machen; wofür doch versenken üblicher ist. Ein Schiff untersenken, versenken. So auch die Untersenkung.


Untersetzen (W3) [Adelung]


Untersetzen, verb. reg. act. 1. Untersetzen; ich setze unter, untergesetzt, unter zu setzen; unter etwas setzen, mit dessen Verschweigung. Eine Stütze untersetzen, unter etwas, welches den Fall drohet. Ein Gefäß untersetzen, unter einen herabrinnenden flüssigen Körper. 2. Untersetzen; ich untersetze, untersetzt, zu untersetzen. (1) Unter etwas, d. i. mit andern Dingen vermengt, setzen, mit dem Accusativ dieser Dinge; nur in einigen Fällen. Bey den Kohlenbrennen, wird das große Holz mit kleinerm untersetzt; wo es aber auch bedeuten könnte; daß es darunter gesetzt wird. (2) Untersetzt, das Mittelwort der vergangenen Zeit, wird häufig für klein und stark oder dick gebraucht, besonders von der menschlichen Statur. Untersetzt seyn. Ein kleiner untersetzter Mensch. Nieders. undersetted, im Österreich. bunket.


Untersichter (W3) [Adelung]


Der Untersichter, S. Obersichter.


Untersiegeln (W3) [Adelung]


Untersiegeln, verb. irreg. act. ich untersiegele, untersiegelt, zu untersiegeln, das Siegel unter etwas drücken, mit dem Accusativ dieses Etwas. Einen Vertrag, eine Schuldverschreibung untersiegeln. So auch die Untersiegelung. S. auch Versiegeln.


Untersinken (W3) [Adelung]


Untersinken, verb. reg. neutr. ( S. Sinken,) welches das Hülfswort seyn erfordert; ich sinke unter, untergesunken, unter zu sinken; unter das Wasser sinken, in einem flüssigen Körper zu Boden sinken. Die Ägypter sunken unter, wie Bley im mächtigen Wasser, 2 Mos. 15, 10. Daher das Untersinken.


Untersippschaft (W3) [Adelung]


Die Untersippschaft, plur. die -en, ein größten Theils veraltetes Wort, die Sippschaft, d. i. Verwandten, in absteigender Linie zu bezeichnen, zum Unterschiede von der Obersippschaft, der Verwandtschaft in aufsteigender Linie.


Untersitz (W3) [Adelung]


Der Untersitz, des -es, plur. die -e, der untere, d. i. niedrigere Sitz, zum Unterschiede von dem Obersitze.


Unterspannen (W3) [Adelung]


Unterspannen, verb. reg. act. ich spanne unter, untergespannt, unterzuspannen, unter etwas spannen, mit Verschweigung dieses Etwas. Ein Tuch unterspannen.


Unterspreitzen (W3) [Adelung]


Unterspreitzen, verb. reg. act. 1. Unterspreitzen; ich spreitze unter, untergespreitzt, unter zu spreitzen; unter etwas spreitzen, mit Verschweigung dieses Etwas. (2) Von spreitzen, dem Intensivo von spreiten, breiten, heftig unterbreiten. Ein Tuch unterspreitzen. (2) Von Spreitze, kleine Stütze, und spreitzen, als eine kleine Stütze unter etwas setzen. Hölzer unterspreitzen. 2. Unterspreitzen, ich unterspreitze, unterspreitzt, zu unterspreitzen; in der letzten Bedeutung des vorigen, mit dem Accusativ dieses Etwas und Verschweigung der Stütze. Eine Höhle unterspreitzen, mit untergesetzten Spreitzen vor dem Einfalle verwahren.


Unterspringen (W3) [Adelung]


Unterspringen, verb. irreg. neutr. ( S. Springen,) welches das Hülfswort haben erfordert; ich unterspringe, untersprungen, zu unterspringen. Es ist nur bey den Jägern für unterlaufen üblich, S. dieses Wort.


Unterstaller (W3) [Adelung]


Der Unterstaller, S. Staller.


Unterstallmeister (W3) [Adelung]


Der Unterstallmeister, des -s, plur. ut nom. sing. der untere Stallmeister unter zweyen, im Gegensatze des Oberstallmeisters.


Unterstämmen (W3) [Adelung]


Unterstämmen, verb. reg. act. ich stämme unter, untergestämmt, unter zu stämmen, als ein Stamm oder starke Stütze unter etwas setzen, mit Verschweigung dieses Etwas. Den Arm unterstämmen, unter den Kopf.


Unterstecken (W3) [Adelung]


Unterstecken, verb. reg. act. ich stecke unter, untergesteckt, unterzustecken. 1. Von unter, sub, unter ein anderes Ding stecken, mit dessen Verschweigung. Daher ist im Salzwerke zu Halle der Unterstecker, derjenige, welcher das Holz unter die Pfanne steckt. 2. Von unter, inter, unter andere Dinge stecken, und gleichsam damit vermengen; in welchem Verstande man Truppen oder Soldaten untersteckt, wenn sie unter eine andere Compagnie, unter ein anderes Battallion oder Regiment vertheilet werden, so daß sie aufhören, ein eigenes Corps auszumachen. So pflegt man auch ganze Battallions oder Regimenter unterzustecken; welches in einigen Gegenden auch unterstoßen genannt wird. Daher die Untersteckung.


Unterstehen (W3) [Adelung]


Unterstehen, verb. irreg. neutr. ( S. Stehen,) welches das Hülfswort seyn, als ein Recipr. aber haben erfordert. 1. Unterstehen; ich stehe unter, bin untergestanden, unter zu stehen; unter ein Obdach stehen oder treten, mit dessen Verschweigung; untertreten. Wir wurden nicht naß, denn wir standen unter. Es regnete, aber wir konnten nirgends unterstehen. 2. Unterstehen; ich unterstehe, unterstand, zu unterstehen; ein Reciprocum, die Bewerkstelligung einer schweren und wichtigen Sache mit Zuversicht und Vertrauen über sich nehmen, und selbige wirklich anfangen; wo es doch am häufigsten nur im engern Verstande, theils von verwegnen, theils auch von verbothenen Handlungen gebraucht wird. So wohl mit dem Infinitiv und dem Wörtchen zu. Er wird den Höchsten lästern, und wird sich unterstehen, Zeit und Gesetz zu ändern, Dan. 7, 24. Du unterstehest dich, zu begreifen den Weg des Allerhöchsten? 4 Esr. 4, 2. Niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden, Apost. 18, 10. Als auch mit dem Accusativ der Sache, doch am häufigsten nur mit den Partikeln es, was u. s. f. Er hat es sich unterstanden. Was unterstehest du dich? Was unterstehet sich der Arme, Pred. 6, 8. Ingleichen mit einigen Beywörtern. Er unterstehet sich viel. Mit Hauptwörtern ist es im Hochdeutschen nicht gang- bar, sondern man bedient sich dafür einer Umschreibung. Nicht, sich einen Mord unterstehen, sondern sich unterstehen einen Mord zu begehen. Im Oberdeutschen hingegen sagt man in der zweyten Endung, sich eines Mordes unterstehen, welche Wortfügung auch im Hochdeutschen nachgeahmet wird. Ich unterstehe mich dessen nicht. Ihr muest euch untersteen der abentheuer, Theuerd. Kap. 6; wo es noch in dem veralteten guten, wenigstens gleichgültigen Verstand des Unternehmens, Wagens gebraucht wird. In noch weiterm Verstande heißt es eben daselbst Kap. 48: sich des Bären unterstehen, sich an ihn machen, ihn angreifen.

Anm. Schwed. untersta, welches aber auch verstehen, intelligere, bedeutet. Unterstehen gründet sich in dem zweyten Falle auf eben die Figur, als unterfangen, unternehmen und unterwinden, und bedeutet eigentlich, sich unter etwas stehen, d. i. stellen, oder darunter treten, um es aufzuheben; Lat. sustinere. Ottfried gebraucht dafür ingaan, sich unterstehen, eigentlich es angehen, Lat. aggredi. Wachter erkläret es daher irrig durch widerstehen, welcher Begriff gar nicht hierher gehöret. Daß es ehedem auch außer der Reciprocation gebraucht worden, erhellet aus dem Theuerd. Kap. 86: Als es nun ging gen den Morgen Wolten die morder vnderstan Den mord zu thun. Nach einer jetzt veralteten Bedeutung wurde es ehedem mit dem Accusativ für verhindern gebraucht; etwas unterstehen, eigentlich, sich darunter stellen, dessen Bewegung aufzuhalten.


Untersteiger (W3) [Adelung]


Der Untersteiger, des -s, plur. ut nom. sing. im Bergbaue, ein dem Obersteiger nach- oder untergeordneter Steiger.


Unterstelle (W3) [Adelung]


Die Unterstelle, plur. die -n, die unterste Stelle dem Range nach im Gegensatze der Oberstelle.


Unterstellen (W3) [Adelung]


Unterstellen, verb. reg. act. ich stelle unter, untergestellt, unter zu stellen, unter ein anderes Ding stellen, mit dessen Verschweigung. Ein Gefäß unterstellen. Sich unterstellen, unter ein Obdach.


Untersteuermann (W3) [Adelung]


Der Untersteuermann, des -es, plur. die -leute, auf den Schiffen, wenn mehr als ein Steuermann vorhanden ist, der zweyte Steuermann dem Range nach, welcher dem Obersteuermanne untergeordnet ist.


Unterstoßen (W3) [Adelung]


Unterstoßen, verb. irreg. act. ( S. Stoßen;) ich stoße unter, untergestoßen, unter zu stoßen. 1. Von unter, sub, unter ein anderes Ding stoßen, mit dessen Verschweigung. In diesem Verstande kommt es, doch in figürlicher Bedeutung, Jer. 22, 17 vor: dein Herz stehet dahin zu freveln und unterzustoßen, d. i. andere zu unterdrücken, in welcher, im Hochdeutschen ganz veralteten Bedeutung es doch zu unterstoßen heißen müßte, von dem ungewöhnlichen unterstoßen, unterdrücken. 2. Von unter, inter, unter andere Dinge stoßen, und gleichsam damit vermengen, wie unterstecken, S. dasselbe.


Unterstreichen (W3) [Adelung]


Unterstreichen, verb. irreg. act. ( S. Streichen;) ich unterstreiche, unterstrichen, zu unterstreichen; mit einem darunter gezogenen Striche bezeichnen. Ein Wort, eine Stelle in einem Buche unterstreichen. Daher die Unterstreichung.


Unterstreuen (W3) [Adelung]


Unterstreuen, verb. reg. act. ich streue unter, untergestreuet, unter zu streuen, unter (sub) etwas streuen, so wohl mit dessen Verschweigung, als auch mit dessen Meldung, in der dritten Endung. Sand unterstreuen. Jemanden Blumen, den Pferden Stroh unterstreuen.


Unterstrich (W3) [Adelung]


Der Unterstrich, des -es, plur. die -e, bey einigen ein Nahme des Comma, zum Unterschiede von dem Oberstriche oder Apostrophus.


Unterstube (W3) [Adelung]


Die Unterstube, plur. die -n, die untere Stube in einem Hause, zum Unterschiede von der Oberstufe.


Unterstuhl (W3) [Adelung]


Der Unterstuhl, des -es, plur. die -stühle, in dem Salzwerke zu Halle, der untere oder niedriger stehende Stuhl oder Haspel, zum Unterschiede von dem Oberstuhle.


Unterstützen (W3) [Adelung]


Unterstützen, verb. reg. act. 1. Unterstützen; ich stütze unter, unter gestützt, unter zu stützen; als eine Stütze unter ein Ding setzen, mit dessen Verschweigung. Einen Pfahl unterstützen. Die Arme unterstützen, unter den Kopf. 2. Unterstützen; ich unterstütze, unterstützt, zu unterstützen; ein Ding durch eine untergesetzte Stütze vor dem Falle bewahren, mit dem Accusativ dieses Dinges. 1) Eigentlich. Ein Haus unterstützen, wofür man auch nur stützen sagt. Eine große Säule, welche nur eine kleine Last unterstützt, versetzt die Einheit des Gebäudes. 2) Figürlich, Hülfe allerley Art leisten, und in noch weiterm Verstande, jemandes Absicht, die Wirkung einer Ursache befördern, es geschehe, auf welche Art es wolle. Jemanden mit Rath und That unterstützen. Ihn mit Gold, mit Vorschuß unterstützen. Unterstützen sie meine Bitte, mein Ansuchen, mein Wort bey ihm. Von niemanden unterstützt werden. In der Mahlerey unterstützen die Schatten die Lichter, wenn sie die Absicht, die verlangte Wirkung derselben befördern helfen. Eben daselbst unterstützt eine Gruppe die andere, wenn sie den Eindruck befördern hilft, welchen diese machen soll.


Unterstützung (W3) [Adelung]


Die Unterstützung, plur. die -en, von dem letzen Zeitworte dieser Art. 1) Die Handlung des Unterstützens, ohne Plural. 2. Figürlich, Hülfe, Beystand, Beförderung der Absicht, Mitwirkung aller Art; mit dem Plural, doch nur zuweilen und von verschiedenen Arten. Jemanden alle Unterstützung angedeihen lassen. Ihm seine Unterstützung versagen. Kann ich mich auf ihre Unterstützung verlassen?


Untersuchen (W3) [Adelung]


Untersuchen, verb. reg. act. ich untersuche, untersucht, zu untersuchen, die Art und Weise eines Dinges zu erforschen suchen. Eine Rechnung untersuchen, ob sie in allen ihren Theilen richtig ist. Ein Verbrechen untersuchen, nachforschen, wie es begangen worden. Die Sache soll untersucht werden, ist noch nicht untersucht worden. Daher die Untersuchung, plur. die -en. Eine Untersuchung anstellen. Anm. Ottfried und Notker gebrauchen dafür irsuochen, er suchen, ingleichen beluochen. Bey dem Kero kommen für Untersuchung die Hauptwörter Ursuahhidu und Kesuahhidu vor. Unter kann hier im eigentlichen Verstande so wohl sub als inter bedeuten. Opitz scheinet es in der im Hochdeutschen fremden Bedeutung für versuchen zu gebrauchen. Der Herr hat einen Eid gethan Dem David, den der Zeiten Flucht Zu ändern nimmer untersucht, Ps. 132, 7.


Untertauchen (W3) [Adelung]


Untertauchen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert: ich tauche unter, untergetaucht, unter zu tauchen; unter das Wasser tauchen, mit dessen Verschweigung. Jemanden untertauchen, als ein Activum, ihn unter das Wasser tauchen. Die Änten, die Täucher tauchen unter, als ein Neutrum, wenn sie sich unter das Wasser lassen; wofür man auch reciproce sagt, sich untertauchen. So auch das Untertauchen, und in activer Bedeutung auch wohl die Untertauchung. Nieders. unnerduken.


Unterthan (W3) [Adelung]


Unterthan, adv. unter jemandes Gewalt gethan, der höchsten Gewalt eines andern unterworfen. Füllet die Erde und machet sie euch unterthan, 1 Mos. 1, 28. Alles Volk soll dir zinsbar und unterthan seyn, 5 Mos. 20, 11. Ich bin ein Mensch, der Obrigkeit unterthan, Luc. 7, 8. Sich jemanden unterthan machen, welches in der Deutschen Bibel häufig vorkommt, wird im Hochdeutschen selten mehr gebraucht, so wie überhaupt dieses Wort in der jetzt gedachten engern Bedeutung von unterworfen und andern Ausdrücken größten Theils verdränget worden. In weiterer Bedeutung von andern geringern Arten der Abhängigkeit ist es noch mehr veraltet, und allenfalls nur noch im gemeinen Leben üblich. Seyd unter einander unterthan, Ephes. 5, 21. Die Weiber seyn unterthan ihren Männern als dem Herren, Ephes. 5, 22; wo doch nach morgenländischer Art die engere und strengste Art der Unterwürfigkeit verstanden werden kann, welche bey unsern abendländischen Sitten nicht Statt findet.

Anm. Schon bey dem Notker undertan. Mir sint dii rich und dii laut undertan, singt auch Kaiser Heinrich unter den Schwäbischen Dichtern. Bey dem Ottfried ist untarthioh, von Thioh, Knecht, gehorsam überhaupt. Es ist eigentlich das Mittelwort von dem veralteten Zeitwort unterthun, unter jemandes Herrschaft und Gewalt, und in engerm Verstande unter dessen höchste, oft willkürliche, Gewalt geben oder thun, subdere, subditus, nach welchen es gebildet zu seyn scheinet. S. auch das folgende, ingleichen Unterthänig.


Unterthan (W3) [Adelung]


Der Unterthan, des -s, plur. die -en, eine Person, welche der höchsten Gewalt eines andern unterworfen ist; da es denn noch in doppeltem Verstande gebraucht wird. 1) Alle Personen, welche einem gewissen Grund- und Gerichtsherren unterworfen sind, heißen dessen Unterthanen. Er oder sie ist mein Unterthan. Unterthan ist hier ein allgemeiner Ausdruck, welcher alle Grade der Unterwürfigkeit gegen die Grundherrschaft, von der strengen Leibeigenschaft an, bis zur bloßen Gerichtbarkeit, unter sich begreift, für welche Grade man in den Provinzen eine Menge eigener Wörter hat, wohin Holde, Grundholde, Untersaß, Hintersaß, Unterhörig, Erbleute, Erbbauern und hundert andere mehr gehören. Doch wird es häufiger von solchen Personen gebraucht, welche dem Grundherren mit ihren Personen oder Gütern auf eine oder die andere strenge Art unterworfen sind, als von solchen, welche bloß dessen Gerichtbarkeit erkennen müssen, welche allenfalls Gerichtsunterthanen heißen, welches Wort doch um des Nebenbegriffes willen, nur von geringen Personen gebraucht wird. Lehensleute oder Vasallen sind, als solche, keine eigentliche Unterthanen, welches eigentlich den Begriff der höchsten unumschränkten Gewalt einschließet, der bey der Lehensherrlichkeit nicht Statt findet. 2) In Absicht auf die höchste Landesobrigkeit ist jeder ein Unterthan welcher derselben unterworfen ist, jedes Glied des gemeinen Wesens, so fern es der höchsten Gewalt unterworfen ist. Salomo hatte Friede von allen seinen Unterthanen umher, 1 Kön. 4, 24. Wie die Fürsten, so die Unterthanen. Der vornehmste Minister ist des Landesherren erster Unterthan. In dieser Bedeutung ist im weiblichen Geschlechte Unterthaninn üblich, so sehr es auch wider den Ursprung dieses Wortes streitet, welches eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit ist; Unterthane würde richtiger seyn, allein es ist noch weniger gebräuchlich.

Anm. Bey dem Stryker Vndertan; Schwed. und Isländ. Vnderdan. Es ist, wie schon bemerkt worden, aller Wahrscheinlichkeit nach das Mittelwort von dem veralteten unterthun, wie Subditus, von subdere, von welchem es eine buchstäbliche Übersetzung zu seyn scheinet. Keros Untardeonot hingegen, ist von unter und dienen zusammen gesetzet, so wie das Angels. Undertheod. von unter und Theod, Diet, Volk.


Unterthänig (W3) [Adelung]


Unterthänig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte. 1. Eigentlich, ein Unterthan seyend, ingleichen in dem Zustande eines Unterthans gegründet. 1) In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, wo alle diejenigen unterthänig heißen, welche einem Grundherren mit Leibeigenschaft oder Frohndiensten verbunden sind. Unterthänige Bauern, Hinterlassen. Unterthänige Städte, in einigen Gegenden, deren Einwohner zu Frohndiensten verpflichtet sind. Jemanden unterthänig seyn, in welchem Verstande unterthan nicht üblich ist. Von der Verbindlichkeit gegen einen bloßen Gerichtsherren scheint es nicht gangbar zu seyn. 2) In der zweyten Bedeutung des Hauptwortes, jemanden als der höchsten Obrigkeit unterworfen. Die Moabiter wurden David unterthänig, 2 Sam. 8, 2. Jojakim ward dem Nebucadnezav unterthänig, 2 Kön. 24, 1. Nach der Wirkung, damit er kann auch alle Dinge ihm unterthänig machen, Phil. 3, 21. In dieser Bedeutung wird es wenig mehr gebraucht; indem dafür in der Adverbial-Form noch zuweilen unterthan, noch häufiger aber in beyden Formen unterwürfig gebraucht wird. 2) In weiterer Bedeutung ist es ein sehr gewöhnlicher Ausdruck der gesellschaftlichen Höflichkeit, welchen man aus Ehrerbiethung von sich gegen sehr vornehme Personen gebraucht, auch wenn man ihnen auf keinerley Weise unterwürfig ist; und dieß ist auch der einzige Fall, in welcher die Comparation üblich ist. Ich bitte unterthanig oder unterthänigst. Meine unterthänige Bitte, Gesinnung u. s. f. Ew. Excellenz unterthäniger, oder, in einem noch höhern Grade des Abstandes, unterthänigster Diener, in Briefen. Man gebraucht es, wie gesagt, von sich gegen sehr hohe Personen, gegen welche man gehorsam und gehorsamst, noch für zu geringe hält. Aber unterthänigst gehorsamst mit einander zu verbinden, wie von vielen geschiehet, ist auch um deßwillen unschicklich, weil gehorsam weniger sagt, als unterthänig, und daher dieses gewisser Maßen wieder aufhebt.


Unterthänigkeit (W3) [Adelung]


Unterthänigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da eine Person jemanden unterthänig ist. 1. In den beyden eigentlichen Bedeutungen des vorigen Wortes, wo es besonders von der Unterwürfigkeit gegen den Grundherren, so wohl in Ansehung der Leibeigenschaft, als auch der Frohndienste, oder anderer Verbindlichkeiten, gebraucht wird. Von der Unterwürfigkeit gegen die höchste Landesobrigkeit kommt es, außer wenn es mit der folgenden Bedeutung zusammen fließt, seltener vor. 2. In weiterm Verstande, als ein Ausdruck der gesellschaftlichen Ehrerbiethigkeit gegen sehr Vornehme, die Fertigkeit einem sehr Vornehmern die schuldige Pflicht und Ehrerbiethigkeit zu erweisen. Ich bitte in tiefster Unterthänigkeit. Bey dem Notker mit einer andern Ableitungssylbe Undertani, gleichsam Unterthane.


Untertheil (W3) [Adelung]


Das Untertheil, des -es, plur. die -e, Diminut. das Untertheilchen, das untere Theil eines Dinges zum Unterschiede von dem Obertheile.


Untertreten (W3) [Adelung]


Untertreten, verb. irreg. act. ( S. Treten.) 1. Untertreten; ich trete unter, untergetreten, unter zu treten; in die Tiefe, unter das Wasser treten; mit dem Accusativ der Sache. 2. Untertreten; ich untertrete, untertreten, zu untertreten; gleichsam unter die Füße treten, wo es doch nur noch in figürlichem, und auch hier nur im engern Verstande üblich ist. Jemanden untertreten, seine Überlegenheit auf die merklichste Art zu dessen Nachtheile mißbrauchen, wo es einen härtern Grad bezeichnet, als unterdrücken, aber im Hochdeutschen nicht mehr so gangbar ist, als dieses. Esau sprach, er heisset wohl Jacob, denn er hat mich nun zwey Mahl untertreten, 1 Mos. 27, 36. Laß mich nicht untertreten werden von den Stolzen, Ps. 36, 12. In deinem Nahmen wollen wir untertreten, die sich wider uns setzen, Ps. 44, 6; wo es in der noch ungewöhnlichern Bedeutung des Überwindens stehet. So auch die Untertretung. Das Hauptwort der Untertreter, welches noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, ist, außer allenfalls in der dichterischen Schreibart, noch ungewöhnlicher.


Untertruchseß (W3) [Adelung]


Der Untertruchseß, des -en, plur. die -en, der untere, d. i. nachgeordnete Truchseß, unter zweyen; im Gegensatze des Obertruchsesses. S. Truchseß.


Untertuschen (W3) [Adelung]


Untertuschen, verb. reg. act. ich untertusche, untertuscht, zu untertuschen; im gemeinen Leben, in der Stille unterdrücken. Eine Sache untertuschen, machen, daß sie nicht bekannt werde; sie vertuschen. So auch die Untertuschung. S. 2. Tuschen.


Unteruntergang (W3) [Adelung]


Der Unteruntergang, S. Untergang.


Unterverdeck (W3) [Adelung]


Das Unterverdeck, des -es, plur. die -e, das untere oder unterste Verdeck in einem Schiffe, welches auch der Unterlauf genannt wird; im Gegensatze des Oberverdeckes oder Oberlaufes.


Untervormund (W3) [Adelung]


Der Untervormund, des -es, plur. die -münder, der untere Vormund dem Range nach, zum Unterschiede von dem Obervormunde.


Unterwachsen (W3) [Adelung]


Unterwachsen, verb. irreg. neutr. ( S. Wachsen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, von welchem aber nur das Mittelwort der vergangenen Zeit üblich ist. 1. So fern unter, inter, bedeutet, nennet man ein Ding unterwachsen, so fern etwas von anderer Art dazwischen gewachsen ist. Man nennet das Fleisch geschlachteter Thiere unterwachsen oder mit Fett unterwachsen, wenn das Fett lagenweise dazwischen gewachsen ist. Man gebraucht es am häufigsten nur in diesem Falle; wenn Unkraut unter dem Getreide wächset, sagt man nicht, es sey mit Unkraut unterwachsen. 2. Von unter, sub, am untern Theile bewachsen; auch nur in einigen Fällen. Die Wunde ist mit wildem Fleische unterwachsen, wenn wildes Fleisch darunter gewachsen ist.


Unterwall (W3) [Adelung]


Der Unterwall, des -es, plur. die -wälle, im Festungsbaue, ein auf dem Horizonte angelegter Gang mit einer Brustwehr, am Fuße des Hauptwalles, und im Gegensatze desselben; Franz. Faussebraie.


Unterwärts (W3) [Adelung]


Unterwärts, ein Nebenwort des Ortes, nach unten hin, nach unten zu, in die tiefere Gegend hin. Der Odem des Viehes fähret unterwärts in die Erde, Sprichw. 15, 24. Die Wasser fließen unterwärts, Mich. 1, 4. Seltener mit der zweyten Endung des Hauptwortes, unterwärts des Berges, besser, unten am Berge, oder den Berg hinab. S. auch Abwärts.


Unterweges (W3) [Adelung]


Unterweges, adv. welches aus unter Weges zusammen gezogen ist, und richtiger getheilt geschrieben wird. Unter wird hier elliptisch mit der zweyten Endung verbunden, wofür in andern, besonders Oberdeutschen Mundarten die dritte Endung des Plurals üblich ist, unter Wegen, oder unterwegen. ( S. Unter.) Unterwegens, wie in einigen gemeinen Mundarten üblich ist, läßt sich mit nichts vertheidigen, man müßte denn das s für den Ableitungslaut des Adverbii halten, welches an unterwegen gehänget worden. Es ist nur in der gemeinen und vertraulichen Sprechart üblich und bedeutet, 1. auf dem Wege, während des Weges, oder der Reise. Unterweges, unter Weges bey jemanden einsprechen, auf der Reise. Unterweges seyn, auf dem Wege, auf der Reise. Als er unterwegen in der Herberge war, 2 Mos. 2, 24. und so in andern Stellen mehr, wo allemahl unterwegen für das im Hochdeutschen gewöhnlichere unterweges stehet. Lange unter Weges seyn, auf der Reise. 2. Figürlich ist unterweges lassen, so viel als unterlassen, welches letztere daraus zusammen gezogen worden, aber in der anständigen Sprechart üblicher ist. Daß er solt vnnderwegen lan den sprung, Theuerd. Kap. 31. Ich kans nit vnderwegen lan. Kap. 68. Lazzen unterbegen, (unterwegen,) schon bey dem Hornegk. Das Geloben unterwegen lassen, 5 Mos. 23, 22. Ehedem sagte man auch unterwegen bleiben; wofür aber unterbleiben jetzt allgemein ist. Thaz is under wegen bestat, d. i. bleibt, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter.


Unterweilen (W3) [Adelung]


Unterweilen, ein Nebenwort der Zeit, zu manchen Weilen, d. i. Zeiten, bisweilen, zuweilen, welche im Hochdeutschen üblicher sind, besonders das letzte, dagegen unterweilen mehr in den gemeinen Sprecharten vorkommt. Unterweilen haben auch lasterhafte Personen Glück, zu manchen Zeiten, bisweilen. Es ist ein altes Nebenwort, welches schon häufig bey den Schwäbischen Dichtern vorkommt, wo es underwilen und underwilent lautet. Ein twingen von frowen Machet mannes herze Bi wilen truric und underwilen fro, Heinr. von Stretlingen. Die verkerent under wilent mir den sin, Heinr. von Morungen. Opitz gebraucht dafür das im Hochdeutschen seltenere unterzeiten; Willeram und seine Zeitgenossen aber eteswanne unte eteswanne, ( S. Etwan.) Unter hat in dieser Zusammensetzung die Bedeutung des inter, gleichsam zu Zeiten mit unter Lat. interdum.


Unterweisen (W3) [Adelung]


Unterweisen, verb. irreg. act. ( S. Weisen;) unterweise, unterwiesen, zu unterweisen; welches nach Maßgebung des Zeitwortes weisen, eigentlich bedeutet, durch Weisen oder Zeigen unbekannte Handgriffe oder Fertigkeiten beybringen; mit dem Accusativ der Person, und dem Vorworte in, in Ansehung der Sache. Ein Kind im Schreiben, eine Person im Tanzen, jemanden im Reiten, im Fechten, in der Musik, unterweisen. Der Meister unterweiset seine Lehrlinge. Daß er sie unterweisete zu singen, (unterwiese im Singen,) 1 Chron. 16, 22. Ehedem wurde es mit der vierten Endung der Sache häufig für das einfache weisen, zeigen gebraucht, in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen veraltet ist. Er wird ihn unterweisen den besten Weg, Ps. 25, 12. Unterweise mich den Weg deiner Befehle, Ps. 119, 8. Der ihn unterweise den Weg des Verstandes, Es. 40, 14. Dieser war unterweiset (unterwiesen) den Weg des Herrn, Apost. 18, 25. Desto häufiger wird es im Hochdeutschen figürlich von Beybringung wissenschaftlicher Kenntnisse und Begriffe gebraucht. Da es denn mit unterrichten gleich bedeutend ist. Jemanden im Christenthume, in der Erdbeschreibung, in der Mathematik unterweisen. Siehe, du hast viel unterweiset (unterwiesen) und müde Hände gestärket, Hiob 4, 3. Herr unterweise mich nach deinem Wort, Ps. 119, 169. Auf daß ich auch andere unterweise, 1 Cor. 14, 19. So auch die Unterweisung, die Handlung des Unterweisens.

Anm. Schon Ottfried gebraucht es für lehren, er al iz untarwesta, er lehrete es alles; woraus erhellet, daß es mit der vierten Endung der Sache schon sehr alt ist, obgleich diese Wortfügung im Hochdeutschen unter die veralteten gehöret. In dem sehr alten Fragmente von dem Gespräche mit dem Samaritanischen Weibe, ist untarneuizzun, beweisen. Das Schwed. undarvisa ist mit dem Hochdeutschen gleich bedeutend, im Niederdeutschen hingegen kann underwisen, so wohl zurecht weisen, als auch zu einer Pflicht anhalten, anweisen, bedeuten. Die eigentliche Bedeutung des unter ist hier eben so dunkel als in unterrichten. Die reguläre Conjugation, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. S. Weisen.


Unterwelt (W3) [Adelung]


Die Unterwelt, plur. inus. die untere Welt, d. i. unter der Erde befindliche Zusammenhang der Dinge, im Gegensatze der Oberwelt, den Aufenthalt der Verstorbenen nach dem Tode zu bezeichnen. Es wird nur noch zuweilen als eine Anspielung auf die Fabellehre der Griechen und Römer gebraucht.


Unterwerfen (W3) [Adelung]


Unterwerfen, verb. irreg. act. ( S. Werfen;) ich unterwerfe, unterworfen, zu unterwerfen, von seiner oder eines andern Gewalt abhängig machen. Sich ein Land unterwerfen. Nun gedenket ihr, die Kinder Juda und Jerusalem euch zu unter- werfen, 2 Chron. 28, 10. Ein Leib, der Sünde unterworfen, Weish. 1, 4. Dein Wille soll deinem Manne unterworfen seyn, 1 Mos. 3, 16. Niemanden unterworfen seyn. Ingleichen als ein Reciprocum. Sich jemanden unterwerfen, dessen höchste Gewalt über sich thätig erkennen. In weiterm Verstande sagt man, ein Ding sey einem andern unterworfen, wenn es häufig von demselben bestimmt wird. Wir bleiben Menschen, die Fehlern unterworfen sind. Der Leib ist der Veränderung unterworfen. Die Tugend ist nicht dem Wechsel der Zeit unterworfen, nicht von demselben abhängig, wird nicht davon bestimmt. Allerley Unglücksfällen unterworfen seyn. In noch weiterm Verstande oft nur von der nahen Möglichkeit, von einem Dinge bestimmt zu werden. Der Feuersgefahr unterworfen seyn. Daher die Unterwerfung, doch nur in der eigentlichen Bedeutung, wo es so wohl im thätigen als reciproken Verstande gebraucht wird. Die Unterwerfung eines Landes, thätig. Die Unterwerfung unter Gott, unter einem Könige, in der reciproken Bedeutung.

Anm. Schon bey dem Kero untaruuerfan, der auch das Hauptwort Untarworfanij für Unterwerfung hat. Es bedeutet, so wie das Lat. subiicere, eigentlich unter sich werfen. S. auch Unterwürfig und Unterwürfigkeit.


Unterwind (W3) [Adelung]


Der Unterwind, des -es, plur. die -e, ein Wind, welcher nahe an und über der Oberfläche der Erde wehet, zum Unterschiede des Oberwindes; besser, der untere und der obere Wind.


Unterwinden (W3) [Adelung]


Unterwinden, verb. irreg. recipr. ( S. Winden;) ich unterwinde mich, unterwunden, zu unterwinden. 1. * Sich eines Dinges unterwinden, mit der zweyten Endung der Sache, sich dasselbe zueignen, sich im Besitz desselben setzen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Vnd sulen sih des underwinden, sollen es in Besitz nehmen, im Schwabensp. Kap. 58. Viel Gutes wart so gar erblosz, daz nyemand was, der sich seyn underwund, ein alter Geschichtschreiber bey dem Pez, nach dem Frisch, der es in Besitz nehmen wollte. Die Niedersachsen sagen dafür sik anewinnen, sich anwinden. 2. Die Bewerkstelligung einer schweren Sache übernehmen, etwas Wichtiges zu thun sich anheischig machen, und es wirklich anfangen, wie unterstehen. So wohl mit der zweyten Endung der Sache, auf welche Art Willeram schon untarwintan gebraucht. Der sich des willigklich unterwand, es willig unternahm, im Buche Belial von 1472. Der unsrer Leyer sich so eifrig unterwunden, Scultet. der es wagte, sie zu spielen. Im Hochdeutschen wird diese Wortfügung wenig mehr gebraucht, außer etwa in der dichterischen Schreibart. Als auch, und zwar am häufigsten, mit dem Infinitiv und dem Wörtchen zu, wie unterstehen. Ich habe mich unterwunden zu reden mit dem Herren, 1 Mos. 18, 27. Sintemahl sichs viel unterwunden haben, zu stellen u. s. f. Luc. 1, 1. Es unterwunden sich aber etliche - den Nahmen des Herren Jesu zu nennen, Apost. 19, 13. Nicht jedermand unterwinde sich Lehrer zu seyn, Jac. 3, 1. Ob man es gleich in dieser Form nicht mit unter die veralteten Wörter rechnen kann, so wird es doch im Hochdeutschen seltener gebraucht, als unterstehen.

Anm. Im Schwed. undervinna. Es ist im Deutschen schon sehr alt, und findet sich bey den Oberdeutschen Schriftstellern von den frühesten Zeiten an. Die letzte Hälfte ist das alte Zeitwort winden, winnen, sich bestreben, seine Kräfte anstrengen, welches außer diesem nur in den Zusammensetzungen gewinnen, überwinden und verwinden üblich ist. ( S. Winden.) Im Ganzen liegt hier eben dieselbe Figur zum Grunde, als in unterfangen, unternehmen, unterstehen, suscipere u. s. f. sich mit Anstrengung seiner Kräfte unter ein Ding zu kommen bemühen, um es zu heben. An underwint ist bey einem alten Dichter in Eckards Scriptor, so viel als ohne Verzug. Ottfried gebraucht für sich unterwinden, sih biwanen, welches eben dasselbe Zeitwort nur mit einem andern Präfixo zu seyn scheinet.


Unterwuchs (W3) [Adelung]


Der Unterwuchs, des -es, plur. car. im Forstwesen, niedriges Holz, welches zu keinen Bäumen wächset, Gebüsch, Gestände, Strauchwerk, Unterholz; im Gegensatze des Oberwuchses.


Unterwühlen (W3) [Adelung]


Unterwühlen, verb. reg. act. ich unterwühle, unterwühlt, zu unterwühlen, an dem untern Theile eines Dinges wühlen, mit dem Accusativ dieses Dinges. Die Schweine unterwühlen einen Baum, eine Mauer. Seltener figürlich. Wie er mit starkem Arm nach jungen Schönen zielt, Und Tugenden zerstört, und Herzen unterwühlt, Zach.


Unterwurf (W3) [Adelung]


Der Unterwurf, des -es, plur. die -würfe, bey den Jägern, der untere Kinnbacken eines wilden Schweines; im Gegensatze des Oberwurfes. S. Wurf.


Unterwürfig (W3) [Adelung]


Unterwürfig, -er, -ste, adj. et adv. welches mit unterworfen in dem eigentlichen engern Verstande gleich bedeutend ist, außer daß jenes als ein Nebenwort nur mit dem Zeitworte seyn verbunden wird; jemandes höchste Gewalt über sich erkennend, von derselben abhängig. Sich jemanden unterwürfig machen, ihm unterwürfig seyn. Unterwürfige Personen. Es ist schon einem längst veralteten Hauptworte Unterwurf, Unterwerfung gebildet.


Unterwürfigkeit (W3) [Adelung]


Die Unterwürfigkeit, plur. car. der Zustand, da man jemanden unterwürfig, oder unterworfen ist. Die Tugend des Demüthigen gefällt uns, weil sie keine Unterwürfigkeit von uns fordert, die sie doch fordern könnte, Gell.


Unterzahn (W3) [Adelung]


Der Unterzahn, des -es, plur. die -zähne, die untern Zähne, die Zähne in dem untern Kinnbacken, zum Unterschiede von den Oberzähnen.


Unterzehenter (W3) [Adelung]


Der Unterzehenter, des -s, plur. ut nom. sing. ein dem Oberzehenter nach- und untergeordneter Zehenter.


Unterzeichnen (W3) [Adelung]


Unterzeichnen, verb. reg. act. ich unterzeichne, unterzeichnet, zu unterzeichnen, ein Zeichen unter etwas setzen, doch nur in engerer Bedeutung, anstatt seines völligen Nahmens ein Zeichen, z. B. den Nahmenszug, die Anfangsbuchstaben seines Nahmens, oder, wie ehedem üblich war, ein Kreuz, unter eine Schrift setzen; zum Unterschiede von dem unterschreiben. Alle Concepte werden in den Kanzelleyen unterzeichnet oder signirt, die Originale aber unterschrieben. Indessen wird es in der edlern Schreibart oft in weiterm Verstande für unterschreiben gebraucht. So auch die Unterzeichnung.


Unterziehen (W3) [Adelung]


Unterziehen, verb. irreg. act. ( S. Ziehen.) 1. Unterziehen; ich ziehe unter, untergezogen, unter zu ziehen; unter etwas ziehen, mit dessen Verschweigung. Die Pferde unterziehen, unter ein Obdach. Eine Schwelle unterziehen, eine neue Schwelle unter einem Haufe anbringen. Eine Mauer unterziehen, unter ein Gebäude ziehen. 2. Unterziehen; ich unterziehe, unterzogen, zu unterziehen. (1) Eigentlich, in der vorigen Bedeutung, nur daß hier die Sache, unter welche etwas gezogen wird, im Accusativ ausgedruckt wird; doch nur in einigen Fällen. Ein Bettgestell mit Riemen unterziehen. Ein Gebäude mit einer Mauer unterziehen. (2) Figürlich, als ein Reciprocum, sich einer Sache unterziehen, die Bewerkstelligung derselben übernehmen, am häufigsten von der Bewerkstelligung der Sache eines andern. Es herrscht in dieser Bedeutung eben dieselbe Figur als in unternehmen, unterfangen, unterstehen, unterwinden, nur daß hier die Nebenbegriffe der Wichtigkeit, der Verwegenheit, des Verbothenen u. s. f. fehlen. So auch die Unterziehung in den Bedeutungen dieses zweyten Verbi.


Unterzug (W3) [Adelung]


Der Unterzug, des -es, plur. die -züge. 1. Die Handlung des Unterziehens, ohne Plural, und nur in einigen Fällen. Im Bergbaue ist es die Handlung, da in den Gruben neues Holz untergezogen wird. 2. Dasjenige, was untergezogen wird, auch nur in einigen Fällen. So sind die Unterzüge im Bergbaue starke Hölzer, welche unter die schweren Kasten in den Gruben gezogen, d. i. gelegt werden. In der Zimmermannskunst ist der Unterzug ein starker Balken, welcher unter einen andern geleget wird, damit er sich nicht biege, wofür jetzt lieber der über demselben liegende Träger gebraucht wird.


Unteutsch (W3) [Adelung]


Unteutsch, S. Undeutsch.


Unthat (W3) [Adelung]


Die Unthat, plur. die -en, eine lasterhafte, boshafte That, ein Verbrechen, wo dieses Wort einen noch härtern Nebenbegriff hat, als Missethat. Eine Unthat begehen. Wegen seiner Unthaten hingerichtet werden. Unthaten unter dem Vorhange der Macht.

Anm. Schon bey dem Ottfried Untat, bey den Schwäbischen Dichtern Ungetat. Un hat hier die Bedeutung des Bösen im härtesten Verstande, den härtesten Gegensatz einer guten That, zu bezeichnen. Das Hauptwort der Unthäter, ein Verbrecher, ist im Hochdeutschen veraltet.


Unthätchen (W3) [Adelung]


Das Unthätchen, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur im gemeinen Leben übliches Wort, einen Flecken, Mangel, kleinen Fehler zu bezeichnen. Ein Unthätchen in dem Auge haben, einen kleinen Flecken, kleinen Mangel. An dem ganzen Leibe war kein Unthätchen zu spüren, nicht der geringste Flecken oder Fehler. Es ist ohne Zweifel das Diminutivum des vorigen Wortes, ob ihm gleich dessen harter Nebenbegriff völlig mangelt.


Unthätig (W3) [Adelung]


Unthätig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von thätig, doch nur in dessen engerer Bedeutung, keine oder wenig pflichtmäßige Veränderungen außer sich hervor bringend und darin gegründet. Unthätig seyn. Die Armee blieb unthätig in ihrem Lager. Ein unthätiger Mann, dem es an der Fertigkeit fehlet, viele pflichtmäßige Veränderungen außer sich hervor zu bringen.


Unthätigkeit (W3) [Adelung]


Die Unthätigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da ein Ding unthätig ist, der Zustand, und in engerer Bedeutung, die Fertigkeit, da man keine oder doch nur wenig pflichtmäßige Veränderungen außer sich hervor bringet. Die Langeweile entspringt aus der Unthätigkeit der Seele.


Untheilbar (W3) [Adelung]


Untheilbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht getheilet werden kann und darf, der Gegensatz von theilbar. Gott ist untheilbar, weil er nicht getheilet werden kann. Untheilbare Güter, welche nicht getheilet werden dürfen. In einigen Gegenden untheilig. Daher die Untheilbarkeit.


Untheilhaft (W3) [Adelung]


Untheilhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von theilhaft, der doch im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. 1. Einer Sache nicht theilhaft oder theilhaftig, in welchem Verstande es am seltensten ist. Eines Verbrechens untheilhaft seyn, keinen Theil daran haben. 2. Was sich nicht bequem oder vortheilhaft in mehrere Theile theilen lässet. Kalbfleisch ist untheilhaft. So auch die Untheilhaftigkeit.


Unthier (W3) [Adelung]


Das Unthier, des -es, plur. die -e. 1. Ein jedes reißende, schädliche, auch wohl abscheuliche, ungestaltete Thier. Besonders wird in den gemeinen Sprecharten der Wolf in der engsten Bedeutung das Unthier genannt, wenn der Aberglaube sich nicht getrauet, ihn bey seinem rechten Nahmen zu nennen. Bey den Friesen wird das Ungeziefer Unthiere genannt. 2. Figürlich, ein lasterhafter, wilder, auch wohl ein jeder unnütze, untaugliche Mensch; am häufigsten im gemeinen Leben.

Anm. Im Nieders. Undeert. Thier bedeutet hier, im engsten Verstande, ein zahmes oder nützliches Thier, un aber deutet den Gegensatz mit dem harten Nebenbegriffe des Schädlichen an, wie in Unthat, Unwesen, Ungeheuer u. s. f.


Unthunlich (W3) [Adelung]


Unthunlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von thunlich, was sich nicht thun, sich nicht als Veränderung hervor bringen lässet, so wohl absolute für unmöglich, als auch, und zwar am häufigsten, den Umständen nach, nicht leicht, nicht rathsam zu thun. Eine unthunliche Sache. Die Sache ist unthunlich. So auch die Unthunlichkeit ohne Plural, von der Eigenschaft. Die Unthunlichkeit einer Sache.


Untiefe (W3) [Adelung]


Die Untiefe, plur. die -n, der Gegensatz der Tiefe, doch nur in eingeschränkter Bedeutung. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, den Mangel der erforderlichen oder gehörigen Tiefe. Die Untiefe des Flusses war Schuld daran, daß das Schiff nicht weiter konnte. 2. Stellen im Wasser, welche nicht die gehörige Tiefe haben, besonders in der Schifffahrt, wo seichte Örter, Sandbänke unter dem Wasser, so fern sie die Schifffahrt hindern, Untiefen genannt werden.


Untödlich (W3) [Adelung]


Untödlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht tödlich, den Tod nicht verursachend, mit keiner Todesgefahr verbunden, wofür man doch lieber nicht tödlich sagt. Eine untödliche Wunde. So auch die Untödlichkeit.


Unträchtig (W3) [Adelung]


* Unträchtig, -er, -ste, adj. et adv. nicht trächtig, d. i. nicht tragbar, untragbar, unfruchtbar; ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort. Es soll nichts unträchtig seyn, 2 Mos. 23, 26.


Untragbar (W3) [Adelung]


Untragbar, -er, -ste, adj. et adv. nicht tragbar, in der zweyten Bedeutung dieses Wortes, keine Frucht tragend oder bringend, so wohl von Gewächsen als Thieren. Ein untragbarer Baum. Eine untragbare Kuh, welche entweder überhaupt, oder nur dieses Jahr unfruchtbar ist. S. Gelt und Güst. So auch die Untragbarkeit.


Unträglich (W3) [Adelung]


* Unträglich, -er, -ste, adj. et adv. welches im Hochdeutschen veraltet ist, und nur noch in der Deutschen Bibel für unerträglich vorkommt. Es wird unträglich seyn, Ezech. 23, 32. Unträglich ist dein Zorn, o Gott! Geb. Manass. v. 5. Unträgliche Bürden, Matth. 23, 4.


Untreu (W3) [Adelung]


Untreu, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von treu, welcher in dessen sämmtlichen Bedeutungen üblich ist, außer etwa in der zweyten und dritten nicht. In vielen Fällen ist dafür ungetreu theils üblicher, theils edler, von welchen Fällen die vornehmsten bey treu angeführet worden, ( S. dieses Wort.) Ein untreues Gemählde, welches der Wahrheit nicht völlig gemäß ist; besser ein ungetreues. Seinem Herren untreu oder ungetreu werden. Ein untreuer, (edler ungetreuer,) Liebhaber, ein ungetreuer Freund. Untreues Gesinde, (nicht ungetreues,) welches nicht geflissentlich bemühet ist, die Entwendung der Eigenthumes ihrer Herrschaft zu vermeiden.

Anm. Im Nieders. untrou. Treulos sagt mehr, als den bloßen Mangel des treu. Luthers untreulich, untreulich handeln, Ps. 44, 18, ist im Hochdeutschen veraltet.


Untreue (W3) [Adelung]


Die Untreue, plur. car. der Gegensatz der Treue, ( S. dieses Wort.) Die Untreue eines Geschichtschreibers, Mangel der Fertigkeit sich der Wahrheit auf das möglichste zu befleißigen. Die Welt ist voll Untreu, Sir. 11, 30, Mangel der Fertigkeit in Beförderung des Besten anderer, ingleichen Mangel der Fertigkeit in Erfüllung seiner Pflichten, besonders vorsetzliche Nichterfüllung seines Versprechens. Die Untreue eines Liebhabers, Nichterfüllung der versprochenen Liebe. Die Untreue des Gesindes, Mangel der pflichtmäßigen Vermeidung der Entwendung des Eigenthumes ihrer Herrschaft.

Anm. Zu den Zeiten der Schwäbischen Dichter untriwe; in härtern Mundarten, ohne e euphon. Untreu, welches auch in der Deutschen Bibel vorkommt.


Untreulich (W3) [Adelung]


Untreulich, S. Untreu, Anm.


Untrieglich (W3) [Adelung]


Untrieglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von trieglich, unfähig, jemandes Erwartung zu dessen Nachtheil nicht zu erfüllen; wo es doch nur in weiterm Verstande gebraucht wird, unfähig zu irren oder die Wahrheit zu verfehlen, wo es oft für unfehlbar, zuverläßig u. s. f. gebraucht wird. Ein untrieglicher Mann. Die heilige Schrift ist untrieglich, unfehlbar. So auch die Untrieglichkeit.


Untrinkbar (W3) [Adelung]


Untrinkbar, -er, -ste, adj. et adv. nicht trinkbar, was sich nicht trinken lässet, Untrinkbares Wasser. Daher die Untrinkbarkeit.


Untröstbar (W3) [Adelung]


Untröstbar, S. das folgende.


Untröstlich (W3) [Adelung]


Untröstlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von tröstlich, doch nur in der veralteten Bedeutung des Trostes fähig, sich trösten lassen, unfähig, Trost anzunehmen, sich trösten zu lassen. Die Mutter ist wegen des Verlustes ihres Kindes untröstlich. So auch die Untröstlichkeit. Ich will sie nicht aufrichten, wenn sie in der Untröstlichkeit mehr angenehmes finden, als in der Beruhigung, Gell. Untröstbar und Untröstbarkeit sind in eben diesem Verstande in der edlen Schreibart gangbar. In den übrigen Bedeutungen des Wortes tröstlich ist der Gegensatz untröstlich nicht üblich.


Untrüglich (W3) [Adelung]


Untrüglich, S. Untrieglich.


Untüchtig (W3) [Adelung]


Untüchtig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von tüchtig. in der zweyten weitern Bedeutung, die zu einer Sache erforderlichen Eigenschaften in vorzüglichem Grade nicht habend, als eine Art eines Intensivi von untauglich. Was aber schnöde und untüchtig war (von dem Viehe), das verbanneten sie, 1. Sam. 15, 9. Dem Herren etwas untüchtiges opfern, Malach. 1, 14; wo man lieber untauglich brauchen würde. Zu allen guten Werken untüchtig, Tit. 1, 16. Zu einem Amte untüchtig seyn. So auch die Untüchtigkeit.


Untugend (W3) [Adelung]


Die Untugend, plur. die -en, der Gegensatz der Tugend, doch nur so fern dieses Wort im Concreto einzelne Neigungen und Fertigkeiten bedeutet. 1. Eine vorsetzlich wider ein Gesetz streitende Handlung, die Übertretung eines Gesetzes in einzelnen Fällen, ingleichen eine lasterhafte Fertigkeit, Neigung u. s. f. wo es als der Gegensatz von Tugend ehedem sehr häufig für Sünde, Verbrechen, Laster u. s. f. gebraucht wurde. Untugend kommt vom Gottlosen, 1 Sam. 24, 14. Mein Zorn über ihre Untugend wird ein Ende haben, Es. 10, 25. Eure Untugenden scheiden euch und euren Gott von einander, Es. 59, 2. Die Sünde ist Untugend, 1 Joh. 5, 17; und so in andern Stellen mehr, wo es auch als ein Abstractum und ohne Plural, von dem Mangel der Übereinstimmung des moralischen Zustandes mit dem Gesetze vorkommt. Doch in dieser ganzen Bedeutung wird es außer der biblischen Schreibart wenig mehr gebraucht. 2. In engerer und gelinderer Bedeutung, ist die Untugend, so wie Unart, eine üble Gewohnheit, eine Fertigkeit, welche dem angenommenen Begriffe der Vollkommenheit, oder auch der Tauglichkeit zu einer gewissen Absicht widerspricht. Ein Kind hat Untugenden an sich, wenn es üble Gewohnheiten angenommen hat. Stätigkeit, Beißen, Schlagen u. s. f. sind Untugenden an einem Pferde, Tücke, Faulheit u. s. f. an einem Hunde. Neigung zum Trunke, Untreue, Faulheit und andere lasterhafte Fertigkeiten pflegt man auch Untugenden an einem Menschen zu nennen, besonders im gelinden Verstande, und ohne Rücksicht auf ein Gesetz, sondern bloß in Beziehung auf den Begriff der Vollkommenheit. Im Nieders. Undögt.


Untugendhaft (W3) [Adelung]


Untugendhaft, adj. et adv. nicht tugendhaft, als dessen Gegensatz, der doch wenig gebraucht wird.


Unüberlegt (W3) [Adelung]


Unüberlegt, -er, -este, adj. et adv. nicht überlegt, den Umständen und den Folgen nach nicht gehörig überdacht und darin gegründet. Ein unüberlegtes Einfall. Unüberlegt handeln. Ein unüberlegter Mensch, welcher Fertigkeit besitzet, ohne gehörige Überlegung zu handeln; ein unbedachtsamer, unbesonnener. Daher die Unüberlegtheit, die Eigenschaft, da eine Sache unüberlegt ist, ingleichen die Fertigkeit, so zu handeln. S. Überlegen.


Unübersehbar (W3) [Adelung]


Unübersehbar, -er, -ste, adj. et adv. was nicht zu übersehen ist. Eine unübersehbare Fläche. Eine weite liebliche Aussicht, die sich am Ende mit unübersehbar in reiner Luft verliert, Geßn. So auch die Unübersehbarkeit.


Unüberwindlich (W3) [Adelung]


Unüberwindlich, -er, -ste, adj. et adv. unfähig überwunden zu werden. Ein unüberwindlicher Held. Heere dieser Art sind unüberwindlich. Ein unüberwindlicher Schmerz. Ein unüberwindlicher Verlust, welchen man nicht überwinden, verschmerzen und ersetzen kann. Daher die Unüberwindlichkeit.


Unumgänglich (W3) [Adelung]


Unumgänglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von umgänglich. 1. Abgeneigt, Umgang mit andern zu pflegen, und darin gegründet, ingleichen Mangel an den zum geselligen Umgange nöthigen Eigenschaften habend. Unumgänglich seyn. Ein unumgänglicher Mensch, ein unumgängliches Betragen. 2. Dessen man nicht Umgang haben kann, d. i. schlechterdings nothwendig; in welchem Verstande umgänglich nicht üblich ist. Es ist mir unumgänglich nothwendig. Ein unumgängliches Bedürfniß. Wir müssen unumgänglich wieder fort. Als ein Beywort ist es seltener denn als ein Nebenwort. Daher die Unumgänglichkeit, in beyden Bedeutungen.


Unumschränkt (W3) [Adelung]


Unumschränkt, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von umschränkt, durch nichts umschränkt oder eingeschränkt, am häufigsten der Gewalt und Macht nach; uneingeschränkt. Ein König herrscht unumschränkt, wenn sein Wille durch Verträge mit seinen Unterthanen nicht eingeschränkt werden kann, wenn er souverain ist. Eine unumschränkte Regierung. Ein unumschränkter Monarch. Daher die Unumschränktheit.


Unumstößlich (W3) [Adelung]


Unumstößlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht umgestoßen werden kann, doch nur im figürlichen Verstande, was nicht widerlegt, durch keine Gegengründe entkräftet werden kann. Ein unumstößlicher Beweis. Etwas unumstößlich beweisen. Es erhellet unumstößlich daraus, daß u. s. f. Daher die Unumstößlichkeit.


Ununterbrochen (W3) [Adelung]


Ununterbrochen, -er, -ste, adj. et adv. durch nichts unterbrochen. Eine ununterbrochene Erzählung. Ein ununterbrochener Fortgang des Glückes.


Ununterwürfig (W3) [Adelung]


Ununterwürfig, adj. et adv. nicht unterwürfig, nicht unterworfen. Daher die Ununterwürfigkeit.


Unverachtet (W3) [Adelung]


Unverachtet, adj. et adv. nicht verachtet. Es ist am häufigsten als ein Nebenwort üblich, ohne zu verachten. Laß andere unverachtet, verachte sie nicht. Seine Würde unverachtet, ohne seine Würde zu verachten.


Unverächtlich (W3) [Adelung]


Unverächtlich, adj. et adv. nicht verächtlich. Daher die Unverächtlichkeit.


Unveränderlich (W3) [Adelung]


Unveränderlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht verändern läßt, so wohl absolute, als auch den Umständen nach; unabänderlich, in einigen Fällen auch unwandelbar. Unveränderliche und ewige Ursachen. Gott ist unveränderlich, so wohl seinem Wesen, als auch seinem Willen nach. Daher die Unveränderlichkeit.


Unverantwortlich (W3) [Adelung]


Unverantwortlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht verantworten, mit nichts rechtfertigen läßt. Ein unverantwort- liches Betragen. Unverantwortlicher Weise. Daher die Unverantwortlichkeit.


Unverbesserlich (W3) [Adelung]


Unverbesserlich, -er, -ste, adj. et adv. so gut, daß es nicht besser gemacht werden kann. Im Scherze nennt man etwas unverbesserlich, wenn es so schlecht ist, daß es durch alles Bessern nicht gut oder erträglich werden kann. So auch die Unverbesserlichkeit.


Unverbindlich (W3) [Adelung]


Unverbindlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verbindlich, in beyden Bedeutungen dieses Wortes. Ein unverbindliches Betragen, welches eben nicht geschickt ist, andere zu verbinden, d. i. zum Wohlwollen zu bewegen. Ingleichen jemanden nicht verbindend, ihm keine Pflicht auflegend. Das Jüdische Gesetz ist für uns unverbindlich. Daher die Unverbindlichkeit, in beyden Fällen.


Unverborgen (W3) [Adelung]


Unverborgen, -er, -ste, adj. et adv. nicht verborgen. Ihre Missethat ist vor meinen Augen unverborgen, Jer. 16, 17. Daher die Unverborgenheit.


Unverbothen (W3) [Adelung]


Unverbothen, adj. et adv. nicht verbothen. Das ist dir unverbothen.


Unverbrennlich (W3) [Adelung]


Unverbrennlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht verbrannt werden kann, der Gegensatz von verbrennlich. Unverbrennliche Leinwand.


Unverbrochen (W3) [Adelung]


Unverbrochen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verbrochen, dem Mittelwort von verbrechen, welcher doch nur in einigen Fällen üblich ist. 1. * Wie unverbrüchlich, eine im Hochdeutschen fremde Bedeutung. Er hielt sein Wort stets unverbrochen, Daß er dem Abraham gesprochen, Opitz Ps. 105. 2. * Nichts verbrochen, unschuldig, welche im Hochdeutschen gleichfalls unbekannt ist. 3. Im Bergbaue ist ein unverbrochenes Feld, welches durch den Grubenbau noch nicht erbrochen oder geöffnet worden, eine zum Bergbaue noch nicht genütztes Feld, welches daselbst auch ein unverritztes, unverschrotenes, unverwundetes, unverfahrnes Feld genannt wird.


Unverbrüchlich (W3) [Adelung]


Unverbrüchlich, -er, -ste, adj. et adv. was auf keine Weise gebrochen wird oder gebrochen werden darf. Ein unverbrüchliches Stillschweigen beobachten, eine Sache auf das heiligste gewissenhafteste verschweigen. Am häufigsten als ein Nebenwort. Sein Versprechen unverbrüchlich halten. Den Frieden unverbrüchlich halten, ohne ihn auf irgend eine Art zu brechen. Daher die Unverbrüchlichkeit.

Anm. Frisch, welcher dieses Wort nur als ein Nebenwort kannte, glaubte, es habe keine Analogie, vor sich, weil es weder von Verbruch, als welches nie üblich gewesen, noch von Brüche, Strafe, herkommen könne. Allein, es stammet von der jetzt veralteten Bedeutung des Zeitwortes verbrechen her, nach welcher es auch für das einfache brechen in figürlichem Verstande üblich war, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Ihr habt den Bund Levi verbrochen, Malach. 2, 8. Sie haben den ersten Glauben verbrochen, 1 Tim. 5, 12. Von welchem Zeitworte denn allerdings ein Hauptwort Verbruch, für Bruch, üblich gewesen seyn muß, von welchem das veraltete verbrüchlich und dessen Gegensatz unverbrüchlich gebildet worden; man müßte denn annehmen, daß dieses letztere aus unverbrechlich verderbt worden.


Unverdächtig (W3) [Adelung]


Unverdächtig, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdächtig. Ein unverdächtiger Zeuge u. s. f. So auch die Unverdächtigkeit.


Unverdammlich (W3) [Adelung]


Unverdammlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdammlich, was nicht verdammt, nicht für strafbar erkläret werden kann. So auch die Unverdammlichkeit.


Unverdaulich (W3) [Adelung]


Unverdaulich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdaulich, was gar nicht oder doch schwer verdauet werden kann. Eine un- verdauliche Speise. Diese Speise ist sehr unverdaulich. Unverdauet hingegen ist, was noch nicht verdauet.


Unverdaulichkeit (W3) [Adelung]


Die Unverdaulichkeit, plur. car. 1. Die Eigenschaft, da eine Sache unverdaulich ist. 2. Zuweilen auch, die Eigenschaft des Magens, da er die ihm anvertrauten Speisen nicht zu verdauen fähig ist; in welcher Bedeutung das Beywort nicht üblich ist. Die Unverdaulichkeit ist die Ursache vieler Krankheiten.


Unverderblich (W3) [Adelung]


Unverderblich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verderblich, doch nur so fern dieses von dem Neutro verderben abstammet, der Verderbung nicht unterworfen. So auch die Unverderblichkeit. Unverdorben hingegen ist, was wirklich noch nicht verdorben ist.


Unverdient (W3) [Adelung]


Unverdient, -er, -este, adj. et adv. nicht verdient, in dem vorher gehenden Verhalten nicht gegründet. Ein unverdienter Fluch, Sprichw. 26, 1. Unverdienter Weise.


Unverdrossen (W3) [Adelung]


Unverdrossen, -er, -ste, adj. et adv. nicht verdrossen, d. i. unfähig, sich durch Beschwerden oder Langwierigkeit einer Arbeit abschrecken zu lassen, und darin gegründet. Ein unverdrossener Mann. Unverdrossen seyn. Im Theuerd. onverdries. Daher die Unverdrossenheit, diese Eigenschaft.


Unverehligt (W3) [Adelung]


Unverehligt, adj. et adv. nicht verehligt, unverheirathet. Noch unverehligt seyn. Eine unverehligte Jungfrau.


Unvereinbar (W3) [Adelung]


Unvereinbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht vereinen, mit andern Dingen nicht verbinden, ingleichen nicht zusammen reimen lässet; bey einigen ohne Noth unvereinbarlich. So auch die Unvereinbarkeit.


Unverfahren (W3) [Adelung]


Unverfahren, adj. et adv. nicht verfahren, nur im Bergbaue. Ein unverfahrnes Feld, wo noch nicht auf Erze gebauet worden. S. Unverbrochen.


Unverfälscht (W3) [Adelung]


Unverfälscht, adj. et adv. nicht verfälscht. Ein unverfälschter Wein.


Unverfänglich (W3) [Adelung]


Unverfänglich, -er, -ste, adj. et adv. nicht verfänglich, mit keiner Gefahr des Betruges oder des Nachtheiles verbunden. Eine unverfängliche Frage, welche ohne hinterlistige Absicht, oder auch nur, ohne Absicht zu schaden geschiehet. Das ist mir unverfänglich, kann mir keinen Nachtheil bringen. Für unverbindlich, in welcher Bedeutung Frisch dieses Wort anführet, ist es im Hochdeutschen nicht üblich.


Unvergänglich (W3) [Adelung]


Unvergänglich, -er, -ste, adj. et adv. nicht vergänglich, dem Aufhören, seinem gegenwärtigen Zustand nach, nicht unterworfen. So wohl im eigentlichsten schärfsten Verstande, in welchem Gott in der Deutschen Bibel mehrmahls unvergänglich heißt. Ein unvergängliches Priesterthum, Ebr. 7, 24. Die unvergängliche Weisheit, Weish. 6, 13. Als auch in weiterer Bedeutung eine ungewöhnlich lange Dauer habend. Ein unvergänglicher Zeug. Eine unvergängliche Farbe. So auch die Unvergänglichkeit.


Unvergeblich (W3) [Adelung]


Unvergeblich, -er, -ste, adj. et adv. nicht vergeblich, was nicht vergeben werden kann. Ein unvergebliches Versehen. So auch die Unvergeblichkeit.


Unvergessen (W3) [Adelung]


Unvergessen, adv. noch nicht vergessen. Das ist mir noch unvergessen, ich habe es noch nicht vergessen. Als ein Beywort wird es wohl nicht leicht vorkommen.


Unvergeßlich (W3) [Adelung]


Unvergeßlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht vergessen werden kann noch darf. Deine Güte wird mir Zeit Lebens unvergeßlich seyn. Ein unvergeßliches Andenken. Sich einen unvergeßlichen Ruhm erwerben. Daher die Unvergeßlichkeit.


Unvergleichlich (W3) [Adelung]


Unvergleichlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht vergleichen läßt, doch nur in engerer Bedeutung, so vollkommen, daß es mit nichts verglichen werden kann. Gott ist unvergleich- lich. Die Unvergleichlichkeit Gottes, vermöge welcher er mit keinem andern Wesen verglichen werden kann. In weiterm Verstande wird es im gemeinen Leben sehr häufig, für vortrefflich, vollkommen überhaupt gebraucht. Ein unvergleichlicher Mann. Das war ein unvergleichlicher Einfall. Es schmeckt unvergleichlich. Im Scherze nennt man auch wohl einen streitsüchtigen Advokaten, welcher sich niemahls gern mit seinem Gegentheile vergleicht, zweydeutiger Weise, einen unvergleichlichen Advokaten. So auch die Unvergleichlichkeit.


Unvergnüglich,Unvergnügsam (W3) [Adelung]


Unvergnüglich und Unvergnügsam, -er, -ste, adj. et adv. zwey Wörter, welche mit verschiedenen Ableitungssylben einerley bedeuten, sich nicht begnügen lassend, ingleichen Fertigkeit besitzend, nicht leicht genug zu bekommen und darin gegründet, als Gegensatze für die seltenen vergnüglich und vergnügsam, wofür genügsam, so wie für den Gegensatz ungenügsam üblicher ist. So auch die Unvergnüglichkeit und Unvergnügsamkeit, die Ungenügsamkeit.


Unvergolten (W3) [Adelung]


Unvergolten, adj. et adv. vergolten. Ein Becher Wassers soll nicht unvergolten bleiben, Macc. 9, 41.


Unverhalten (W3) [Adelung]


Unverhalten, adv. der Gegensatz des Mittelwortes verhalten, von dem Zeitworte verhalten, verschweigen, der doch wenig gebraucht wird, für nicht verschwiegen. Eins sey euch unverhalten, 2 Petc. 3, 8. Im Oberd. ohnverhalten.


Unverhofft (W3) [Adelung]


Unverhofft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von verhofft, nicht verhofft, oder nicht gehofft. Jemanden ein unverhofftes Vergnügen machen. Das war ein unverhoffter Besuch. Sprichw. Unverhofft, kommt oft. Zuweilen, obgleich seltener, auch in weiterer Bedeutung für unvermuthet, so fern hoffen überhaupt nicht bloß von einem Guten, sondern von der wahrscheinlichen Erwartung einer jeden künftigen Begebenheit gebraucht wird. Der Todesfall kam uns allen sehr unverhofft, wir hatten ihn nicht gehofft oder vermuthet.


Unverhohlen (W3) [Adelung]


Unverhohlen, adj. et adv. welches doch in der Adverbial-Form am üblichsten ist, der Gegensatz von dem Mittelworte verhohlen, nicht verhohlen, ohne es zu verhehlen. Etwas unverhohlen thun. Die unverhohlne Entdeckung seiner Urtheile von andern. Es sey dir unverhohlen u. s. f. unverhalten, unverschwiegen. Schon bey dem Ottfried unforholan, im Nieders. unhalings, unhalinge.


Unverjährt (W3) [Adelung]


Unverjährt, adj. et adv. nicht verjährt, durch keine Länge der Zeit ungültig geworden. Der Thorheit unverjährte Rechte Erstrecken sich auf jedes Haupt, Haged.


Unverletzlich (W3) [Adelung]


Unverletzlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht verletzet werden kann oder darf, der Gegensatz von verletzlich. Unverletzlich seyn, nicht verletzet werden können. Die Majestät ist unverletzlich, darf nicht verletzt werden. Unverletzt hingegen, ist, wirklich nicht verletzt. So auch die Unverletzlichkeit.


Unverloren (W3) [Adelung]


Unverloren, adj. et adv. nicht verloren. Es ist dir unverloren, du bist nicht darum gekommen, es ist in guten Händen. Es soll dir unverloren seyn, du sollst nicht darum kommen.


Unvermeidlich (W3) [Adelung]


Unvermeidlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht vermieden werden kann. Die Reise ist unvermeidlich. Zu deinem Unglück ist der Grund schon unvermeidlich gelegt. Ein unvermeidlicher Verlust. So auch die Unvermeidlichkeit.


Unvermerkt (W3) [Adelung]


Unvermerkt, -er, -este, adj. et adv. ohne daß es wäre vermerkt worden, unbemerkt. Jemanden etwas unvermerkt zustecken.


Unvermögen (W3) [Adelung]


Das Unvermögen, des -s, plur. car. der Mangel des Vermögens, d. i. der Kräfte allerley Art. Das Unvermögen ist der gewöhnliche Begleiter des Alters, Mangel der Leibeskräfte. Einen Bau aus Unvermögen nicht fortsetzen können, aus Mangel der dazu nöthigen Kosten. Das geistliche Unvermögen des Menschen, in der Theologie.


Unvermögend (W3) [Adelung]


Unvermögend, -er, -ste, adj. et adv. nicht vermögend, kein Vermögen, keine Kräfte zu etwas habend. Er war unvermögend, den geringsten Widerstand zu thun. Unvermögend, sich aufzurichten, zu gehen, zu essen u. s. f. Das Alter macht unvermögend. Er gibt Stärke genug den Unvermögenden, Es. 40, 29. Unvermögend seyn, die Kosten zu bestreiten. Daher die Unvermögenheit, der Zustand, da man unvermögend ist, dagegen das Unvermögen, den Mangel der Kräfte selbst bezeichnet. Unvermöglich und die Unvermöglichkeit sind im gemeinen Leben gleichfalls gangbar, doch nur von dem Mangel der Kräfte des Leibes.


Unvermuthet (W3) [Adelung]


Unvermuthet, -er, -ste, adj. et adv. nicht vermuthet. Eine unvermuthete Gelegenheit. Das kam uns sehr unvermuthet.


Unvernehmlich (W3) [Adelung]


Unvernehmlich, adj. et adv. nicht vernehmlich, was nicht vernommen werden kann. Eine unvernehmliche Stimme. Sehr unvernehmlich sprechen. Daher die Unvernehmlichkeit.


Unvernunft (W3) [Adelung]


Die Unvernunft, plur. car. 1. Der Mangel, die Abwesenheit der Vernunft, ( S. dieses Wort,) doch am häufigsten in engerer Bedeutung, der Mangel des pflichtmäßigen Gebrauchs seiner Vernunft, und die darin gegründete Beschaffenheit. Etwas aus Unvernunft thun. Deine Unvernunft ist Schuld daran. 2. Zuweilen auch, doch gleichfalls nur im Singular, eine unvernünftige Handlung. Es ist eine Unvernunft, einem andern an der Thür horchen, Sir. 21, 26.


Unvernünftig (W3) [Adelung]


Unvernünftig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von vernünftig, nicht vernünftig, nicht mit Vernunft begabet. Die unvernünftigen Thiere. Ingleichen in engerm Verstande, Unvernunft verrathend, d. i. den pflichtmäßigen Gebrauch seiner Vernunft unterlassend und darin gegründet. Ein unvernünftiger Mensch. Ein unvernünftiges Betragen. Das würde sehr unvernünftig seyn. ( S. Vernünftig.) Daher die Unvernünftigkeit, die Eigenschaft, da etwas unvernünftig ist, wofür doch Unvernunft üblicher ist, obgleich solches eigentlich die Abwesenheit der Vernunft bedeutet.


Unverpflichtet (W3) [Adelung]


Unverpflichtet, adj. et adv. nicht verpflichtet. Besonders in engerer Bedeutung, noch nicht in Pflicht genommen.


Unverrichtet (W3) [Adelung]


Unverrichtet, adj. et adv. noch nicht verrichtet. Eine unverrichtete Sache. Es ist noch alles unverrichtet. Besonders in der R. A. unverrichtete Sache (bey einigen Sachen, welches der Oberdeutsche Genit. Singul. ist.) abziehen, wiederkommen, zurück kehren u. s. f. ohne sein Geschäft ausgerichtet, seine Absicht erreicht zu haben; im Oberd. unverrichteter Dingen.


Unverritzt (W3) [Adelung]


Unverritzt, adj. et adv. welches nur im Bergbaue üblich ist, S. Unverbrochen.


Unverrückt (W3) [Adelung]


Unverrückt, -er, -este, adj. et adv. nicht verrückt, als das Mittelwort des Zeitwortes verrücken. 1. Eigentlich, nicht von seinem Orte gerückt, in welcher Bedeutung die Comparation nicht üblich ist. Jemanden mit unverrückten Augen ansehen. Am häufigsten als ein Nebenwort. Etwas unverrückt stehen lassen. 2. Figürlich, ohne Unterbrechung, ohne Änderung der Art und Weise. Ein unverrückter Gehorsam, welcher sich durch nichts aus seiner Richtung bringen läßt. Jemanden unverrückt ansehen, mit unverrückten Augen. Jesum unverrückt lieb haben, Ephes. 6, 24. Als der Gegensatz von verrückt, des Gebrauchs seines Verstandes beraubt, ist es nicht üblich.


Unverschämt (W3) [Adelung]


Unverschämt, -er, -este, adj. et adv. nicht verschämt, welches doch nicht so gangbar ist, als dieser Gegensatz, die gehörige Scham bey Seite setzend und darin gegründet. 1. Eigentlich. Man ist unverschämt, wenn man sich nicht scheuet, Dinge zu begehen, welche die Ehrbarkeit und Wohlanständigkeit beleidigen, und in noch weiterm Verstande, wenn man Fertigkeit besitzt, sich an anderer billige Verachtung nicht zu kehren. Ein unverschämter Mensch. Ein unverschämtes Maul, welches sich nicht scheuet, Dinge zu sagen, welche wider die Wohlanständigkeit sind. Daher sagt man jemanden auch unverschämte Dinge, wenn man ihm Dinge sagt, welche die wohlanständige Achtung oder Ehrerbiethigkeit verletzen. Eine unverschämte Lüge, wobey man sich nicht schämt, die Wahrheit auf eine grobe Art zu verletzen, und sich dadurch die Verachtung anderer auszusetzen. Unverschämt lügen. 2. In einigen engern Bedeutungen. (1) Fertigkeit besitzend, Handlungen zu begehen, welche die Ehrbarkeit und Keuschheit in hohem Grade verletzen, und darin gegründet. Unverschämt küssen, Sprichw. 8, 13. Laß mich, nicht in Schlemmen und Unkeuschheit gerathen, und behüthe mich vor unverschämten Herzen, Sir. 23, 6. (2) Die billige und wohlanständige Genügsamkeit in hohem Grade verletzend und darin gegründet. Eine unverschämte Bitte. Unverschämt fordern. Eine unverschämte Forderung. Anm. Im Isidor unscama, in Nieders. unverschaamt, im mittlern Lat. expudoratus, im Nieders. auch ausverschaamt. S. Verschämt.


Unverschämtheit (W3) [Adelung]


Die Unverschämtheit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unverschämt ist; als ein Abstractum und ohne Plural. 2. Unverschämte Handlungen, mit dem Plural.


Unverschroten (W3) [Adelung]


Unverschroten, adj. et adv. im Bergbaue, S. Unverbrochen und Verschroten.


Unverschuldet (W3) [Adelung]


Unverschuldet, adj. et adv. nicht verschuldet. Ein unverschuldetes Übel, welches man nicht verschuldet hat. Unverschuldeter Weise. In einer andern Bedeutung ist eine Person oder Sache unverschuldet, wenn sie mit keinen Schulden beschweret ist. Ein unverschuldeter Mann. Ein unverschuldetes Gut. Bey den Schwäbischen Dichtern in der ersten Bedeutung unverscholt.


Unversehen (W3) [Adelung]


Unversehen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem nicht so üblichen versehen, als dem Mittelworte des Zeitwortes versehen, nicht vorher gesehen, unvermuthet, unerwartet; Latein. improvisus. Ein unversehener Zufall. Eine unversehene Furcht, Weish. 17, 15. Unversehener Weise. Für das Nebenwort unversehen ist das folgende üblicher. Ehedem gebrauchte man dafür unversichtlich, von dem gleichfalls veralteten Hauptworte Versicht.


Unversehens (W3) [Adelung]


Unversehens, adverb. welches vermittelst des adverbischen s von dem vorigen zu einem Nebenworte gebildet worden, und statt des Adverbii unversehen gebraucht wird, unvermuthet, ohne daß man es gesehen oder vorher gesehen hätte; Lat. improviso. Unversehens fallen. Er kam unversehens darüber zu. Unversehens sterben, 4 Mos. 6, 9. Furcht kam über sie unversehens, Weish. 18, 17. Unversehens einen Todschlag begehen, 4 Mos. 35, 11, 15. Im Oberd. unversehenlich, im Nieders. unverhob, unverhüthet, unverhoddinges.


Unversehrlich (W3) [Adelung]


Unversehrlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht versehret werden kann und darf. Daher die Unversehrlichkeit.


Unversehrt (W3) [Adelung]


Unversehrt, -er, -este, adj. et adv. nicht versehrt. Es ist noch alles unversehrt. Im Schwabensp. unsert, usert. Daher die Unversehrtheit.


Unversöhnlich (W3) [Adelung]


Unversöhnlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von versöhnlich, abgeneigt, den Unwillen gegen seine Beleidiger fahren zu lassen und darin gegründet. Unversöhnlich seyn. Ein unversöhnliches Herz. Daher die Unversöhnlichkeit. Unversöhnt bedeutet hingegen nur, noch nicht versöhnt. Unversöhnt dahin sterben.


Unversorgt (W3) [Adelung]


Unversorgt, -er, -este, adj. et adv. noch nicht versorgt, mit keiner Versorgung versehen. Noch unversorgt seyn. Zwey unversorgte Töchter.


Unverstand (W3) [Adelung]


Der Unverstand, des -es, plur. car. der Gegensatz von Verstand, doch nur so fern dieses Wort eine Fähigkeit der Seele bezeichnet, so wohl das Unvermögen, aus einzelnen Empfindungen allgemeine Wahrheiten herzuleiten, und den Zusammenhang derselben einzusehen, als auch, und zwar am häufigsten, die Unterlassung des pflichtmäßigen Gebrauches dieses Vermögens. Mit Unverstand reden, Hiob. 34, 35. Mit Unverstand eisern, Röm. 10, 2. Alle seine Sachen mit Unverstand anfangen. Viel Unverstand verrathen. ( S. Verstand.) So fern sich mit jemanden verstehen, mit ihm einig seyn, bedeutet, war Unverstand, ehedem auch Uneinigkeit, Mißhelligkeit, in welcher Bedeutung es aber längst veraltet ist.


Unverständig (W3) [Adelung]


Unverständig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verständig, Unverstand habend, verrathend und darin gegründet. Unverständig seyn. Ein unverständiges Kind. Ein unverständiges Betragen. Ein sehr unverständiger Einfall. Daher die Unverständigkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unverständig ist, dagegen Unverstand die wirkliche Abwesenheit, oder den unterlassenen Gebrauch des Verstandes bezeichnet.


Unverständlich (W3) [Adelung]


Unverständlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verständlich, was nicht verstanden werden kann. Unverständlich reden. Das ist mir unverständlich. Ein unverständlicher Satz. So auch die Unverständlichkeit.


Unversucht (W3) [Adelung]


Unversucht, adj. et adv. nicht versucht. Ein noch unversuchtes Mittel. Nichts unversucht lassen, alles versuchen.


Unverträglich (W3) [Adelung]


Unverträglich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von verträglich, unfähig, sich mit andern zu vertragen, mit ihnen in Eintracht zu leben, und darin gegründet. Unverträglich seyn. Ein unverträglicher Mensch. Ein unverträgliches Verfahren. In weiterer Bedeutung ist ein Ding mit dem andern unverträglich, wenn es mit demselben nicht verstehen kann. So auch die Unverträglichkeit.


Unverwandt (W3) [Adelung]


Unverwandt, adj. et adv. der Gegensatz von dem in dieser Bedeutung ungebräuchlichen verwandt, dem Mittelworte von verwenden, nicht von seiner Stelle, nicht von seinem Platze gewandt, wie unverrückt. 1. Eigentlich, wo es doch im Hochdeutschen nur in einigen Fällen gebraucht wird. Jemanden mit unverwandten Augen oder unverwandt ansehen, ohne die Augen von ihm zu verwenden. Sein Blick ruhete unverwandt auf dem Greise, Geßn. 2. Figürlich, ununterbrochen, ohne Aufhören, wie unverrückt; welche Bedeutung doch im Hochdeutschen ungewöhnlich ist. Ein unverwandter Muth, Opitz. Israels Hort wacht unverwandt, eben ders. Ps. 121. Mein Herz hat ihn (deinen Befehl,) erkoren unverwandt, eben ders. Ps. 119.


Unverwehrt (W3) [Adelung]


Unverwehrt, adj. et adv. nicht verwehrt. Das ist, bleibt uns unverwehrt, wird uns von niemanden gewehret.


Unverweigerlich (W3) [Adelung]


Unverweigerlich, adj. et adv. was nicht verweigert werden kann. S. auch Unweigerlich.


Unverwelklich (W3) [Adelung]


Unverwelklich, -er, -ste, adj. et adv. unfähig zu verwelken. Figürlich, doch nur in der Deutschen Bibel, für unvergänglich, ewig dauernd. Das unverwelkliche Erbe im Himmel, 1 Pet. 1, 4; wo die Figur freylich hart und ungewöhnlich. Die unver- welkliche Krone der Ehren, Kap. 5, 4. Daher die Unverwelklichkeit.


Unverwerflich (W3) [Adelung]


Unverwerflich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht verworfen werden kann. Ein unverwerflicher Zeuge, gegen dessen Zeugniß man nichts mit Grunde einwenden kann. So auch Unverwerflichkeit.


Unverweslich (W3) [Adelung]


Unverweslich, adj. et adv. der Verwesung nicht ausgesetzt, unfähig zu verwesen, durch Fäulniß getrennet zu werden. In manchen Arten von Erde bleiben die Körper unverweslich. Es wird gesäet verweslich und wird aufstehen unverweslich. 1 Cor. 15, 42, 53. In einer andern Stelle, 4 Mos. 14, 19 kommt dafür das ungewöhnliche unverwesentlich vor. Daher die Unverweslichkeit.


Unverwindlich (W3) [Adelung]


Unverwindlich, -er, -ste, adj. et adv. was man nicht verwinden, d. i. verschmerzen und ersetzen kann; nur im gemeinen Leben. Ein unverwindlicher Verlust, Schade. So auch die Unverwindlichkeit.


Unverworren (W3) [Adelung]


Unverworren, adj. et adv. der Gegensatz von verworren, nicht verworren. Es stehet hier nur um der figürlichen R. A. willen, sich mit etwas unverworren lassen, sich nicht darein mengen, sich nicht damit abgeben. Sey unverworren mit dem, der Heimlichkeit offenbaret, Sprichw. 20, 19; wo doch die Verbindung mit seyn ungewöhnlich ist.


Unverzagt (W3) [Adelung]


Unverzagt, -er, -este, adj. et adv. nicht verzagt. Ein unverzagter Muth. Ingleichen als ein Aufmunterungswort, unverzagt!


Unverzüglich (W3) [Adelung]


Unverzüglich, adj. et adv. ohne Verzug. Das unverzügliche Recht, in den Rechten einiger Gegenden, da man summarisch mit Verkürzung der gewöhnlichen Fristen verfähret, ohne vielen und gewöhnlichen Verzug. Noch häufiger ohne allen Verzug. Einen unverzüglichen Gehorsam leisten. Unverzüglich gehorchen, kommen. Eine Sache unverzüglich abthun, auf der Stelle, ohne den geringsten Verzug. Daher die Unverzüglichkeit. Im Theuerdanke kommt noch das veraltete Nebenwort unverzug in eben dieser Bedeutung vor.


Unvollkommen (W3) [Adelung]


Unvollkommen, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von vollkommen in dessen meisten Bedeutungen, ( S. dieses Wort,) in dem Mannigfaltigen seiner Theile nicht gehörig zusammenstimmend, oder auch, nicht den möglichen besten Grad der Güte habend. Eine Schönheit ist unvollkommen, wenn das Mannigfaltige in derselben nicht gehörig zusammen stimmt, oder wenn noch etwas an dem höchsten möglichen Grade derselben fehlet. Ein unvollkommenes Gebäude.


Unvollkommenheit (W3) [Adelung]


Die Unvollkommenheit, plur. die -en. 1. Die Eigenschaft, da ein Ding unvollkommen ist, als ein Abstractum und ohne Plural. 2. Dasjenige, was diesen Zustand verursacht, d. i. dasjenige, was die gehörige Zusammenstimmung des Mannigfaltigen, oder den höchsten möglichen Grad der Güte hindert; mit dem Plural. In diesem Verstande werden Laster, Mängel, Fehler, Krankheiten u. s. f. ja alle Arten der Einschränkung Unvollkommenheiten genannt.


Unvonnöthen (W3) [Adelung]


Unvonnöthen, adv. welches nur zuweilen im gemeinen Leben vorkommt, nicht vonnöthen, d. i. nicht nothwendig.


Unvorgreiflich,Unvorschreiblich (W3) [Adelung]


Unvorgreiflich und Unvorschreiblich, zwey nur in den Kanzelleyen, besonders Oberdeutschlandes, übliche Bey- und Nebenwörter, welche daselbst als Ausdrücke der Höflichkeit gebraucht werden und bedeuten sollen: ohne dadurch einem andern vorzugreifen, oder ihm etwas dadurch vorzuschreiben. Seine unvorgreifliche oder unvorschreibliche Meinung sagen, seine Meinung sagen, ohne doch dem andern dadurch in seinem Urtheile vorgreifen, oder ihm etwas vorschreiben zu wollen. Nach der Analogie der meisten von Zeitwörtern vermittelst der Sylbe lich gebildeten Beywörter, müßten auch diese in leidender Bedeutung gebraucht werden, was sich nicht vorgreifen oder vorschreiben lässet. Allein man hat Wörter dieser Art genug, welche thätig gebraucht werden, z. B. das gleich bedeutende und im Hochdeutschen üblichere unmaßgeblich, verderblich, nachdrücklich, ergetzlich, unaufhörlich, erbaulich, betrieglich, und hundert andere mehr. Indessen sind die beyden angeführten in der edlern Schreibart der Hochdeutschen unbekannt, und können es auch immer bleiben.


Unvorsetzlich (W3) [Adelung]


Unvorsetzlich, -er, -ste, adj. et adv. welches gleichfalls in thätiger Bedeutung gebraucht wird, im Gegensatze des vorsetzlich, mit keinem vorher gegangenen Vorsatze verbunden. Eine unvorsetzliche Sünde, welche ohne vorher gegangene Überlegung und Wahl begangen wird. Jemanden unvorsetzlich beleidigen. Daher die Unvorsetzlichkeit.


Unvorsichtig (W3) [Adelung]


Unvorsichtig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von vorsichtig, die pflichtmäßige Vorsicht unterlassend, und darin gegründet. Ein unvorsichtiger Mensch. Eine unvorsichtige Handlung. Unfürsichtig (unvorsichtig,) heraus fahren, Sprichw. 12, 18. Die Unfürsichtigen, (Unvorsichtigen,) werden Klugheit lernen, Es. 32, 4. Daher die Unvorsichtigkeit, als ein Abstractum, ohne Plural; ingleichen von unvorsichtigen Handlungen, mit demselben.


Unwahr (W3) [Adelung]


Unwahr, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wahr, nicht mit der Sache selbst überein stimmend, wo es oft als ein glimpflicher Ausdruck für die härtern falsch, erlogen u. s. f. gebraucht wird. Eine Geschichte ist unwahr, wenn die Erzählung derselben entweder ganz erdichtet ist, oder doch in wesentlichen Dingen mit den Begebenheiten selbst nicht überein stimmet; unrichtig ist sie, wenn sie nur in Nebenumständen von der Wahrheit abweicht. Etwas für unwahr halten, für nicht wahr. S. Unwahrheit.


Unwahrhaft (W3) [Adelung]


Unwahrhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von wahrhaft. 1. Objective, der Wahrheit nicht gemäß, wo es oft für unwahr gebraucht wird. Eine unwahrhafte Geschichte. 2. Am häufigsten subjective, Neigung, Fertigkeit besitzend, die Wahrheit zu verletzen. Ein unwahrhafter Geschichtschreiber. Ein unwahrhafter Zeuge. So auch die Unwahrhaftigkeit.


Unwahrheit (W3) [Adelung]


Die Unwahrheit, plur. die -en, von dem Bey- und Nebenworte unwahr, und als der Gegensatz von Wahrheit. 1. Als ein Abstractum und ohne Plural, die Eigenschaft eines Dinges, besonders eines Ausspruches, da derselbe mit der Sache selbst nicht überein kommt. Die Unwahrheit einer Erzählung, einer Versicherung u. s. f. Zuweilen auch subjective für Unwahrhaftigkeit 2. 2. Als ein Concretum und mit dem Plural, eine vorsetzlich erweckte Vorstellung, welche mit der Sache selbst nicht überein kommt. Jemanden Unwahrheiten berichten. Unwahrheiten erzählen. Zielet die Unwahrheit auf den Schaden anderer ab, so heißt sie in engerer Bedeutung eine Lüge. S. Wahrheit.


Unwahrscheinlich (W3) [Adelung]


Unwahrscheinlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht wahrscheinlich, ( S. dieses Wort.) Eine unwahrscheinliche Geschichte. Das ist sehr unwahrscheinlich. Daher die Unwahrscheinlichkeit, so wohl im Abstracto, von der Eigenschaft, ohne Plural; als auch von unwahrscheinlichen Dingen, mit demselben.


Unwandelbar (W3) [Adelung]


Unwandelbar, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wandelbar, was sich nicht wandeln, d. i. nicht verändern, und in engerer Bedeutung, durch die Länge der Zeit nicht verschlimmern läßt; unveränderlich. Gott ist unwandelbar, im schärfsten Verstande. Gottes unwandelbares Mißfallen gegen das Laster, Gell. Ein Mensch heißt zuweilen unwandelbar, wenn er sich in seinen Entschließungen und Meinungen durch nichts ändern lässet, wofür doch unveränderlich üblicher ist. So auch die Unwandelbarkeit, die Unveränderlichkeit. Schon bey dem Notker unuuandelbar, bey dem Ottfried unuuantelich, S. Wandelbar und Wandeln.


Unweg (W3) [Adelung]


Der Unweg, des -es, plur. die -e, ein ungebahnter Weg, ingleichen ein falscher Weg, ein Irrweg, Abweg. Er macht sie irre auf einem Unwege, da kein Weg ist, Hiob 12, 24. Er läßt sie in unwegsamen Wüsten irren, Michael. Auf einem Unwege seyn, auf einem falschen Wege. Umweg bedeutet etwas anders.


Unwegsam (W3) [Adelung]


Unwegsam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz des nicht gebräuchlichen wegsam, mit keinem gebahnten Wege versehen. Ein unwegsamer Wald. Unwegsame Orte, 2 Maccab. 13, 18. So auch die Unwegsamkeit.


Unweigerlich (W3) [Adelung]


Unweigerlich, adj. et adv. mit keiner Weigerung verbunden, ohne alle Weigerung, bey einigen auch unverweigerlich. Unweigerlichen Gehorsam leisten. Noch häufiger als ein Nebenwort. Dem Befehle unweigerlich gehorchen. In passiver Bedeutung, welche bey Wörtern dieser Art die gewöhnlichste ist, was nicht geweigert, oder verweigert werden kann, ist es nicht üblich.


Unweise (W3) [Adelung]


Unweise, -r, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von weise, nicht weise, ( S. dieses Wort,) dessen man sich vornehmlich bedienet, wenn man die härtern, thöricht u. s. f. vermeiden will. Ein unweises Betragen. Wir waren weiland unweise, Tit. 3, 3. Wandelt nicht als die Unweisen, Eph. 5, 15. Das Hauptwort die Unweisheit ist nicht üblich.


Unweislich (W3) [Adelung]


Unweislich, -er, -ste, adj. et adv. eigentlich dem, was unweise ist, ähnlich; indessen wird es häufig für dieses Wort selbst gebraucht, besonders in der adverbischen Gestalt. Unweislich handeln. Unweislich reden, Hiob 42, 3. S. Weislich.


Unweit (W3) [Adelung]


Unweit, ein Nebenwort des Ortes, für nicht weit, welches doch allemahl den Terminum a quo erfordert, der alsdann auf doppelte Art mit demselben verbunden wird; wie unsern. So wohl mit dem Vorworte von, so wie dessen Gegensatz weit. Unweit von der Stadt, von der Mauer, von Berlin. Unweit von hier. Oder auch vermittelst der zweyten Endung. Unweit des Stadtgrabens, der Stadt, des Waldes. Wofür andere, obgleich mit nicht so vielem Beyfalle, die dritte Endung gebrauchen. Unweit dem Walle.


Unwerth (W3) [Adelung]


Unwerth, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von werth, so fern es so viel als würdig bedeutet, mit welchem es denn auf einerley Art construiret wird; unwürdig. Er ist unwerth, daß ich mich seiner annehme, ist es nicht werth, nicht würdig. ingleichen mit der zweyten Endung. Eines Lobes, einer Belohnung unwerth seyn. In der edlern Schreibart ist dafür unwürdig üblicher.


Unwerth (W3) [Adelung]


Der Unwerth, des -es, plur. car. die Abwesenheit des Werthes, derjenige Zustand, da eine Sache keinen Werth hat. Den Werth oder Unwerth eines Vorgehens dahin gestellt seyn lassen.


Unwesen (W3) [Adelung]


Das Unwesen, des -s, plur. car. hoher Grad der Anordnung, des widerwärtigen und unbefugten Geräusches, besonders der Störung der gesellschaftlichen und bürgerlichen Ruhe und Ordnung, wo dieses Wort einen höhern Grad ausdruckt als Unfug. Dem Unwesen steuern. Unfug und Unwesen anrichten. S. Wesen.


Unwetter (W3) [Adelung]


* Das Unwetter, des -s, plur. car. ein nur in einigen gemeinen, besonders Niederdeutschen Sprecharten übliches Wort, jede ungestüme und rauhe Witterung zu bezeichnen, wodurch es sich von dem Hochdeutschen Ungewitter noch unterscheidet. Wetter bedeutet hier in engerer Bedeutung angenehmes Wetter, dessen Gegensatz durch un angedeutet wird.


Unwichtig (W3) [Adelung]


Unwichtig, -er, -ste, adj. et adv. nicht wichtig, in allen Bedeutungen dieses Wortes. Ein unwichtiger Ducaten, welcher nicht das gehörige Gewicht hat. Eine unwichtige Sache. Die unwichtigste Kleinigkeit. Allein, wer bin ich? ein unwichtig Weib, Schleg. Daher die Unwichtigkeit, als ein Abstractum und ohne Plural; ingleichen zuweilen auch von einer unwichtigen, unerheblichen Sache mit dem Plural.


Unwiderleglich (W3) [Adelung]


Unwiderleglich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht widerlegen läßt. So auch die Unwiderleglichkeit.


Unwidersetzlich (W3) [Adelung]


Unwidersetzlich, -er, -ste, adj. et adv. dem man sich nicht widersetzen kann, wie unwiderstehlich. Mit unwidersetzlicher Gewalt. Daher die Unwidersetzlichkeit.


Unwidersprechlich (W3) [Adelung]


Unwidersprechlich, -er, -ste, adj. et adv. dem man nicht widersprechen kann. Eine unwidersprechliche Wahrheit. Es ist unwidersprechlich gewiß. Daher die Unwidersprechlichkeit.


Unwiderstehlich (W3) [Adelung]


Unwiderstehlich, -er, -ste, adj. et adv. dem man nicht widerstehen, nicht Widerstand leisten kann. Eine unwiderstehliche Gewalt. So auch die Unwiderstehlichkeit.


Unwiederbringlich (W3) [Adelung]


Unwiederbringlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht wieder bringen, d. i. nicht zurück bringen, und in weiterer Bedeutung nicht ersetzen, nicht wieder gut machen, nicht ändern läßt. Als ich verlassen von den Göttern, seine Beute Unwiederbringlich schien, Raml. Mein Gemüth hat seine Heiterkeit unwiederbringlich verloren. Ein unwiederbringlicher Verlust, ein unersetzlicher. Daher die Unwiederbringlichkeit.


Unwiederkehrlich (W3) [Adelung]


Unwiederkehrlich, adj. et adv. welches von einigen, besonders in einigen Provinzen, für das vorige gebraucht wird, aber im Hochdeutschen selten gehöret wird.


Unwiederruflich (W3) [Adelung]


Unwiederruflich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht wiederrufen lässet. Ein unwiederruflicher Befehl. Die Rathschlüsse Gottes sind unwiederruflich. Daher die Unwiederruflichkeit.


Unwille (W3) [Adelung]


Der Unwille, des -ns, plur. car. unangenehme Empfindung über das bemerkte Böse, und in engerer Bedeutung über das Mißverhalten anderer; wo Unwille theils einen geringern Grad dieser unangenehmen Empfindung ausdruckt, als Zorn, aber einen höhern, als Mißfallen, theils als eine allgemeine, doch glimpfliche Benennung der mehresten übrigen Stufen gebraucht wird. Unwillen und Verdruß über etwas empfinden. Einen Unwillen wider jemanden fassen, wegen seines Mißverhaltens, oder des an ihn bemerkten Bösen. Mit Unwillen Almosen geben, 2 Cor. 9, 7. Seinen Unwillen fahren lassen, ihn an jemanden auslassen.

Anm. Schon bey dem Ottfried in der heutigen Bedeutung Unuuille, in der Schweiz Aberwille, ( S. auch Widerwille,) welches in manchen Fällen mit diesem Worte gleich bedeutend ist. Un be- zeichnet hier nicht bloß ein Abwesenheit des Willens oder Wollens, sondern einen harten Gegensatz des guten Willens, d. i. der guten Gemüthsstellung. Ehedem bedeutete Unwillen, so wie Widerwillen, auch physischen Ekel, Neigung zum Erbrechen, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. Hornegk gebraucht für Unwille Unmynn, den Gegensatz von Minne, Liebe. Von der Declination dieses Wortes S. Wille.


Unwillig (W3) [Adelung]


Unwillig, -er, -ste, adj. et adv. Unwillen habend und empfindend; am häufigsten als ein Nebenwort. Unwillig seyn, werden. Jemanden unwillig machen. Etwas unwillig thun, besser mit Unwillen. Seltener als ein Beywort. Eine unwillige Mine. Die funkelnde Sehnsucht in ihren Augen nebst einigen unwilligen Seufzern, wo es in engerer Bedeutung für ungeduldig steht. Daher die Unwilligkeit, plur. car. der Zustand, da man unwillig ist, wofür doch Unwille üblicher ist. S. auch Verunwilligen.


Unwirksam (W3) [Adelung]


Unwirksam, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wirksam, nicht wirksam. Eine unwirksame Arzeney, welche nicht die verlangte Wirkung thut. Alle Vorstellungen blieben unwirksam. Daher Unwirksamkeit.


Unwirthbar (W3) [Adelung]


Unwirthbar, -er, -ste, adj. et adv. ein nur in der dichterischen Schreibart der Neuern für unbewohnbar, übliches Wort, welches außer derselben in den gewöhnlichen Sprecharten der Hochdeutschen eben so ungewöhnlich ist, als dessen Gegensatz wirthbar. ( S. dasselbe.) Mir ist kein Ort unwirthbar, Bodmer. Den unwirthbaren Sitz Verklärt, doch selten nur, ein rother schneller Blitz, Hag. Des unwirthbaren Meeres Grund, sagte schon Lohenstein. So auch die Unwirthbarkeit.


Unwissend (W3) [Adelung]


Unwissend, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von wissend. 1. Nicht wissend, ohne jedesmahliges Bewußtseyn, wo es nur als ein Nebenwort und ohne Comparation üblich ist. Unwissend sündigen, so wohl ohne Bewußtseyn der Handlung, als auch ohne Kenntniß des Gesetzes. Etwas unwissend thun, ohne Bewußtseyn, 4 Mos. 15, 24. Ein Todtschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, Jos. 20, 3. ( S. Unwissentlich.) 2. Nicht wissend, d. i. keine Nachricht, Kenntniß oder Wissenschaft von etwas habend; auch nur als ein Nebenwort mit der dritten Endung der Person, und nur von geschehenen Dingen. Das ist mir unwissend, ist mir nicht wissend, nicht bewußt, ich weiß es nicht. Mir ist nicht unwissend, daß die Sache ihren großen Nutzen hat. Dir war nicht unwissend, daß das verbothen ist. Aber als ein Mittelwort, mir unwissend ist er weggegangen, nach dem Lat. me inscio, für ohne mein Wissen, ist wider die Analogie der Deutschen Sprache. Noch eher lässet sich die zweyte Endung der Sache entschuldigen. Einer Sache unwissend seyn, von einer geschehenen Begebenheit keine Wissenschaft oder Kenntniß haben. 3. Keine wissenschaftliche Erkenntniß von etwas haben, wo dieses Etwas mit dem Vorworte in ausgedruckt wird, als ein Bey- und Nebenwort. In einer Kunst, in einer Wissenschaft, in den Rechten unwissend seyn. Ein unwissender in den Rechten. Wo man doch um des harten Nebenbegriffes der folgenden Bedeutung willen dafür lieber unerfahren, oder andere glimpfliche Ausdrücke gebraucht. 4. Im engsten Verstande und absolute ist jemand unwissend, wenn es ihm an der nützlichen Erkenntniß solcher Wahrheiten fehlet, welche einen Einfluß in die Bestimmung seines Verhaltens haben, wo es als ein Bey- und Nebenwort und mit der Comparation gebraucht wird. Ein unwissender Mensch, welchem es an nützlichen Kenntnissen entweder aller Art, oder nur einer und der andern Art mangelt. Äußerst unwissend seyn. Jemand ist nicht unwissend, wenn er ver- schiedene und gute nützliche Kenntnisse besitzt. Wenn die Sache mit dem Vorworte in ausgedruckt wird, so tritt die vorige Bedeutung mit ein, wo doch aber allemahl der Nebenbegriff des fehlerhaften, strafbaren oder verschuldeten Mangels der Kenntniß bleibt. In den Lehren des Christenthums sehr unwissend seyn.


Unwissenheit (W3) [Adelung]


Die Unwissenheit, plur. car. das Abstractum des vorigen Wortes, und der Gegensatz des veralteten Wissenheit, welcher doch nur in den beyden letzten Bedeutungen des vorigen Wortes üblich ist. 2. Die Abwesenheit der Wissenschaft oder Kenntniß von einer Sache. In diesem Stücke gestehe ich meine Unwissenheit. Die Unwissenheit der Rechte, besser in den Rechten. Die Unwissenheit des Gesetzes, Mangel der Erkenntniß desselben. Aus Unwissenheit sündigen, aus Unwissenheit so wohl des Gesetzes, als auch der Handlung. Es ist aus Unwissenheit geschehen. Daher Unwissenheitssünden, in der Theologie, welche aus Unwissenheit begangen werden. 2. In engerer und harter Bedeutung ist die Unwissenheit die Abwesenheit nützlicher Erkenntniß solcher Wahrheiten, welche unser Verhalten bestimmen müssen, besonders, wenn diese Abwesenheit vorsetzlich oder verschuldet ist. Unter dem großen Haufen herrscht noch eine große Unwissenheit. Schon bey dem Notker Unuuizzenheit, bey dem Ottfried mit einem andern Suffixo Unuuizzi.


Unwissentlich (W3) [Adelung]


Unwissentlich, adv. welches nur im gemeinen Leben für unwissend 1, ohne Bewußtseyn, gebraucht wird, und vermittelst der Ableitungssylbe lich aus demselben gebildet worden. Etwas unwissentlich thun, aus Unwissenheit, ohne Bewußtseyn.


Unwitz (W3) [Adelung]


Der Unwitz, des -es, plur. car. der Mangel des Witzes, in den engern Bedeutung des Vermögens, treffende Ähnlichkeiten zu entdecken, ein seltenes, und erst in den neuern Zeiten gebildetes Wort. Wenn nicht vielleicht gestärkt durch geschändete Becher, Der Unwitz alberne Lacher beseelt, Gieseke.


Unwitzig (W3) [Adelung]


Unwitzig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von witzig, nicht witzig. 1. * So fern Witz gesunden Verstand, und witzig verständig bedeutet, war unwitzig ehedem; so wohl natürlichen Mangel am Verstande leidend, als auch aberwitzig, in welchen Bedeutungen es aber veraltet ist. 2. Von witzig, Fertigkeit besitzend, treffende Ähnlichkeit zu entdecken, und darin gegründet, ist unwitzig der Gegensatz desselben. Ein unwitziger Scherz, unwitzig denken.


Unwohnbar (W3) [Adelung]


Unwohnbar, -er, -ste, adj. et adv. wo sich nicht wohnen läßt, unbewohnbar. So auch die Unwohnbarkeit.


Unwürdig (W3) [Adelung]


Unwürdig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Nicht würdig, im gemeinen Leben unwerth. Einer Ehre unwürdig seyn. Einem Unwürdigen Ehre erweisen, der ihrer nicht würdig ist. Welcher unwürdig isset und trinket, 1 Cor. 11, 27, 29. 2. In engerer Bedeutung, der Würde, dem Stande der Personen, so wohl des Subjectes als Objectes, nicht angemessen, ein glimpflicher Ausdruck für niedrig, niederträchtig, unanständig. Ein unwürdiges Betrügen, welches so wohl der Person, welche sich desselben schuldig macht, als auch der, welche der Gegenstand desselben ist, unanständig ist. Sich sehr unwürdig bezeigen. Daher die Unwürdigkeit, in beyden Fällen. Das Beywort lautet schon bey dem Kero und Ottfried unuuirdig.


Unzahlbar (W3) [Adelung]


Unzahlbar, -er, -ste, adj. et adv. noch nicht zahlbar. Ein Wechsel ist unzahlbar, wenn die bestimmte Zeit, da er bezahlet werden muß, noch nicht da ist. Daher die Unzahlbarkeit.


Unzählbar (W3) [Adelung]


Unzählbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht zählen, durch keine Zahl bestimmen läßt, der Gegensatz von zählbar. Eine unzählbare Menge. Die unzählbaren Sterne am Himmel. So auch die Unzählbarkeit. Bey dem Notker mit einer andern Endsylbe unzalahafti.


Unzählig (W3) [Adelung]


Unzählig, -er, -ste, adj. et adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend, was sich durch keine Zahl bestimmen läßt. Eine unzählige Menge. Unzählig, wie der Sand am Meer. Im gemeinen Leben, auch nach einer gewöhnlichen Vergrößerung, oft für sehr viel. Unzählige Wohlthaten von jemanden genossen haben. Unzähliger Reichthum. Es ist von zählen und der Ableitungssylbe ig gebildet, daher die so wohl in der Deutschen Bibel, als noch bey vielen Neuern, übliche Schreibart unzählich, eben so unrichtig ist, als adelich, untadelich u. s. f. Wäre es die Sylbe lich, so müßte es unzählich heißen, mit einem doppelten l. Das Hauptwort die Unzähligkeit wird wenig gebraucht.


Unze (W3) [Adelung]


Die Unze, plur. die -n, ein Wort, welches so wohl ein bestimmtes Maß, als auch ein bestimmtes Gewicht, bedeutet. 1. Als ein Längenmaß, wo es ehedem einen Zoll oder den zwölften Theil eines Fußes bedeutete, und in einigen Gegenden vielleicht noch bedeutet. Daz di Tiber uberdoz Den altar by vier Unzin, Jeroschin bey dem Frisch. 2. Als ein körperliches Maß ist es noch im Würtemberg. üblich, wo ein Simri Getreide vier Unzen oder Vierlinge, eine Unze aber vier Achtel hat. Die Unze ist alsdann der 32 Theil eines Scheffels. 3. Als ein Gewicht, wird es noch im Hochdeutschen, besonders in den Apotheken, häufig für 2 Loth, oder den zwölften Theil eines Pfundes zu 24 Loth, gebraucht. Eine Unze Gold. Einer Unze schwer. Sechs Unzen Salz. Es ist aus dem Lat. Uncia entlehnt, welches bey den Römern in mehrern Fällen den zwölften Theil eines Ganzen bezeichnete. Es ist eines von den wenigen Wörtern dieser Art, welche mit einem Zahlworte die Endung des Plurals nicht verlieren. Acht Unzen, nicht Unze; ob man gleich sagt sechs Loth, vier Pfund, acht Zoll, neun Fuß und so ferner.


Unzeit (W3) [Adelung]


Die Unzeit, plur. die -en, eine unschickliche, unbequeme, ungehörige Zeit, als der Gegensatz der schicklichen oder bequemen Zeit. Die Fleischer sollen keine Farren zu Unzeiten, sondern alles nach Jahreszeit, schlachten, in der Soester Polizey-Ordnung von 1650. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur im Singular mit dem Zeitworte zu und dem verkürzten Artikel. Eine Rede, so zur Unzeit geschieht, Sir. 22, 6. Haltet an, es sey zur rechten Zeit oder zur Unzeit, 1 Tim. 4, 2. Sie kommen mir heute zur Unzeit, zu ungelegener Zeit. Das heißt, zur Unzeit schweigen, Gell. Ihr Spaß ist sehr zur Unzeit angebracht.


Unzeitig (W3) [Adelung]


Unzeitig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Was zur Unzeit ist und geschiehet, von dem vorigen Worte. Eine unzeitige Großmuth, welche zur Unzeit geübt oder angebracht wird. 2. Als der Gegensatz von zeitig, reif, ist unzeitig noch nicht durch die Zeit zur gehörigen Reife gebracht; unreif. Unzeitige Trauben, Hiob 15, 33. Wie eine unzeitige Geburt eines Weibes, sehen sie die Sonne nicht, Ps. 58, 9. Das Obst ist noch unzeitig, Daher die Unzeitigkeit, besonders in der zweyten Bedeutung, die Unreife. S. Unzüchtig Anm.


Unzerbrechlich (W3) [Adelung]


Unzerbrechlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht, oder doch sehr schwer zerbrechen läßt. Daher die Unzerbrechlichkeit.


Unzergänglich (W3) [Adelung]


Unzergänglich, -er, -ste, adj. et adv. was gar nicht, oder doch sehr schwer zergehet, d. i. im Wasser aufgelöset wird. Ingleichen figürlich, was nicht oder doch nicht leicht vergehet, wofür aber unvergänglich üblicher ist. So auch die Unzergänglichkeit.


Unzerstörbar,Unzerstörlich (W3) [Adelung]


Unzerstörbar und Unzerstörlich, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht oder doch nur sehr schwer zerstören lässet, zwey gleich bedeutende Wörter. Daher die Unzerstörbarkeit und Unzerstörlichkeit.


Unzertrennlich,Unzertrennbar (W3) [Adelung]


Unzertrennlich oder Unzertrennbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich entweder gar nicht, oder doch nur sehr schwer trennen oder zertrennen lässet, zwey gleich bedeutende Wörter, wovon doch das erste am üblichsten ist. Der Augenblick, welcher uns unzertrennlich verbinden wird. So auch die Unzertrennlichkeit oder Unzertrennbarkeit.


Unziemlich (W3) [Adelung]


Unziemlich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von ziemlich, so fern es ehedem für geziemend gebraucht wurde, sich nicht geziemend, wofür doch auch ungeziemend üblicher ist. Ein unziemliches Betragen. Jemanden auf eine unziemliche Art widersprechen. So auch die Unziemlichkeit.


Unzier,Unzierde (W3) [Adelung]


Die Unzier oder Unzierde, plur. inus. der Gegensatz von Zier oder Zierde, die Abwesenheit der Zierde, und deren Gegensatz, Unseuberkeit, ein im Hochdeutschen seltenes Wort, welches nur zuweilen als ein glimpflicher Ausdruck gebraucht wird, härtere zu vermeiden.


Unzierlich (W3) [Adelung]


Unzierlich, -er, -ste, adj. et adv. nicht zierlich. Daher die Unzierlichkeit, der Zustand, da ein Ding unzierlich ist.


Unzinsbar (W3) [Adelung]


Unzinsbar, adj. et adv. dem Zinse nicht unterworfen, der Gegensatz von zinsbar. Unzinsbare Äcker. So auch die Unzinsbarkeit.


Unzucht (W3) [Adelung]


Die Unzucht, plur. car. der Mangel, oder die Abwesenheit der Zucht, und eine darin gegründete Handlung. 1. * Eigentlich, in welchem Verstande dieses Wort ehedem sehr häufig war, eine jede so wohl der gesellschaftlichen Wohlanständigkeit, als auch der bürgerlichen Ordnung, und den Gesetzen zuwider laufende Handlung zu bezeichnen; da es denn theils mit Ungesittetheit, Unanständigkeit, theils mit Frevel, Unfug, Ausschweifung, theils auch mit Verbrechen und andern ähnlichen Ausdrücken gleich bedeutend war. In den Monseeischen Glossen ist Unzuht, unruhiges Betragen, ingleichen Ausschweifung, Unzuhtiger, ein ungezogener, unruhiger Mensch. In dem alten Straßburgischen Stadtrechte wird für Unzucht erkläret, wenn jeman fin tur oder venster bi naht (Nacht) ufhiebe, oder zerwurffe; wo es so viel als Unfug, Störung der Ruhe und Ordnung ist. Bey den Schwäbischen Dichtern kommt es häufig für Unhöflichkeit, ungezogenes Betragen vor, und im Schwabensp. Kap. 62. heißt Unzuht, ungesittetes Betragen vor Gericht. Figürlich wurde es denn auch für Schande, Unehr gebraucht. Sie thaten ihrem Bothen einen Unzucht, Königsh. Wenn einer Frauen Unzucht thäte mit Schleyer abziehen und dem gleich, Straßburg. Poliz. Ordnung. In dieser ganzen Bedeutung ist es im Hochdeutschen veraltet, doch scheint es in Schwaben noch für Muthwillen, Büberey, gangbar zu seyn. 2. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist die Unzucht der Mißbrauch des zur Fortpflanzung verordneten Naturtriebes auf eine diesem Zwecke zuwider laufende Art, wo es, so wie Hurerey zugleich ein harter Ausdruck ist, welchen man in der glimpflichen und edlern Schreibart gern vermeidet. Unzucht treiben. Mit einer Person Unzucht treiben. Sich der Unzucht ergeben. In Unzucht leben. Jemanden zur Unzucht verleiten. Um Unzucht willen Weiber nehmen, Tod. 6, 18. Sich der Unzucht ergeben, Ephes. 4, 9. In der ersten Bedeutung ehedem auch Inzucht und Verzucht S. Zucht.


Unzüchter (W3) [Adelung]


Der Unzüchter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Unzüchterinn, eine Person, welche sich der Unzucht in der zweyten engern Bedeutung schuldig macht; ein Wort, welches im Hochdeutschen selten gebraucht wird. Ehedem bedeutete es in weiterm Verstande einen jeden ungezogenen, ungesitteten, ausschweifenden Menschen. Ingleichen einen Frevler, Verbrecher u. s. f.


Unzüchtig (W3) [Adelung]


Unzüchtig, -er, -ste, adj. et adv. Unzucht begehend, dazu geneigt, und darin gegründet. 1. * In der ersten Bedeutung des Hauptwortes, wo es ehedem sehr häufig für ungezogen, unanständig, ungesittet, ausschweifend, frevelhaft u. s. f. gebraucht wurde. Schon Notker braucht inzuhtig für ungezogen. Doch in dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen eben so sehr veraltet, als das Hauptwort. 2. In der gewöhnlichsten Bedeutung und von Unzucht 2 ist unzüchtig, Neigung und Fertigkeit äußernd zum unrechtmäßigen Gebrauche des Naturtriebes zur Fortpflanzung, und darin gegründet. Ein unzüchtiger Mensch. Unzüchtige Worte, Geberden, welche diese Neigung verrathen. Daher die Unzüchtigkeit, die Eigenschaft, da eine Person oder Sache unzüchtig ist, wovon Unzucht eigentlich noch verschieden ist, ob es gleich nicht selten an dessen Statt gebraucht wird.

Anm. In einigen Provinzen, z. B. in Österreich, ist unzüchtig auch so viel als unreif, unzeitig. Junge unzüchtige Kürbse. Ohne Zweifel auch von ziehen, gleichsam noch nicht erzogen.


Unzufrieden (W3) [Adelung]


Unzufrieden, -er, -ste, adj. et adv. nicht zufrieden. Mit etwas unzufrieden seyn, seine Unlust über den Mangel der Hinlänglichkeit desselben an den Tag legen. Mit seinem Schicksale, mit seinem Zustande, mit sich selbst unzufrieden seyn. Ein unzufriedenes Gemüth. Über etwas unzufrieden seyn, seine Unlust darüber an den Tag legen. In engerm Verstande ist man unzufrieden, wenn man seinen Zustand für unzulänglich zu seiner Wohlfahrt hält, und solches durch Unlust an den Tag legt. Daher die Unzufriedenheit, als der Gegensatz der Zufriedenheit. Der größte Theil unserer Unzufriedenheit entspringt aus dem stolzen Wahne, daß wir nicht so glücklich sind, als wir es zu seyn verdienen, Gell. Der Neid bestehet in nichts, als in der Unzufriedenheit über die göttliche Austheilung, eben derselbe.


Unzugängig,Unzugänglich (W3) [Adelung]


Unzugängig, oder Unzugänglich, -er, -ste, adj. et adv. wovon doch das letzte am üblichsten ist, mit keinem Zugange versehen, wozu man nicht kommen kann. Ein unzugänglicher Ort. Die Höhle ist völlig unzugänglich. Unzugänglich will ich mich in meinem Zimmer verschließen. Ein Herz, welches den Lastern unzugänglich ist. Daher die Unzugängigkeit, noch häufiger aber die Unzugänglichkeit.


Unzulänglich (W3) [Adelung]


Unzulänglich, -er, -ste, adj. et adv. nicht zulänglich, zu einem Bedürfnisse, zu einer Absicht nicht zulangend. Der Zeug ist zu einem Kleide unzulänglich. Eine Summe, welche zu der Reise viel zu unzulänglich ist. Daher die Unzulänglichkeit. Je mehr wir die Unzulänglichkeit unserer Kräfte einsehen, desto mehr wird unsere Demuth wachsen, Gell.


Unzulässig (W3) [Adelung]


Unzulässig, -er, -ste, adj. et adv. was nicht zugelassen, nicht verstattet, nicht erlaubt werden kann; bey einigen, ob gleich seltener, unzuläßlich. Daher die Unzulässigkeit.


Unzuverlässig (W3) [Adelung]


Unzuverlässig, -er, -ste, adj. et adv. nicht zuverlässig, worauf man sich nicht verlassen kann. Ein sehr unzuverlässiges Versprechen. Daher die Unzuverlässigkeit.


Unzweifelhaft (W3) [Adelung]


Unzweifelhaft, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz, von zweifelhaft, doch nur so fern es objective gebraucht wird, woran man nicht zweifeln kann und darf, wobey kein Zweifel Statt findet. Ein unzweifelhaftes Zeugniß. Das ist unzweifelhaft wahr. Unstreitig, unleugbar werden im ähnlichen Verstande gebraucht; ungezweifelt aber bedeutet eigentlich, woran nicht gezweifelt wird. In einigen Gegenden ist für unzweifelhaft mit einer andern Ableitungssylbe auch unzweifelich üblich. Daher die Unzweifelhaftigkeit.


Üppig (W3) [Adelung]


Üppig, -er, -ste, adj. et adv. ein sehr altes Wort, welches aber ehedem in verschiedenen, jetzt nicht mehr gangbaren Bedeutungen gebraucht wurde. Es bedeutete, 1. * Stolz, hoffärtig, eitel, und nach einer sehr nahe verwandten Figur, auch prächtig. Diese Bedeutung, welche allem Ansehen nach eine der ersten ist, ist noch im Schwedischen üblich, wo yppig, so wohl stolz, als auch prächtig, und zwar letzteres in gutem Verstande bedeutet; Dän. hyppig. 2. * Träge, müßig; vermuthlich eine Figur der vorigen Bedeutung, so fern die Trägheit sehr oft eine Folge des Stolzes und der Neigung zur Pracht ist. In dieser Bedeutung kommen uppig, ubig und das Hauptwort Uppigi schon bey dem Kero vor, der es durch otiosus und Otiositas erklärt. 3. * Eitel, d. i. weder Werth noch Dauer habend, ingleichen geneigt, solchen Dingen einen ungebührlichen Vorzug zu geben; eine eben so alte Bedeutung, welche nach eben der Figur von der ersten gebildet ist, nach welcher auch eitel in beyden Bedeutungen gebraucht wird. Iro herza ist uppig, Notker, eitel, vanus. Nicht wollt euch neigen nach den üppigen Dingen - wan sy sein üppig, Sam. 12, 21, in einer alten Bibel von 1483. In einer andern Augsburgischen Bibel von ungefähr 1477 heißt es 1 Mos. 17, 8. sie hat gemachet üppig mein Gelübd. Ich mag wol sin von gouches art Vnd iage ein uppekliche vart, Reinmar der Alte. ich jage eine eitle, vergebliche Fahrt. In ähnlicher Bedeutung wurde es ehedem auch für unheilig, profanus, gebraucht, und alsdann dem heiligen entgegen gesetzt, wovon Frisch ein Beyspiel aus einer alten handschriftlichen Bibel-Übersetzung anführet. Doch in allen diesen und andern ähnlichen Bedeutungen ist es veraltet, und üppig bedeutet jetzt nur noch, 4. dem feinern Grade des sinnlichen Vergnügens zum Nachtheil des vernünftigen (in der engern Bedeutung) ergeben, und darin gegründet, da denn dieses Wort von dem ungebührlichen oder unmäßigen Hange zu solchen sinnlichen Vergnügungen aller Art gebraucht wird. Üppig in Kleidern, in Essen und Trinken, im Genuß des andern Geschlechtes u. s. f. seyn. Ein üppiges Leben führen. Ein üppiges Gastmahl, wo ein Überfluß ausgesuchter Speisen herrscht. Eine üppige Person, welche ihren Hang zur feinern Sinnlichkeit in der Kleidung u. s. f. äußert. 5. In engerer Bedeutung wird es in manchen Gegenden auch für wollüstig gebraucht, so fern es ein glimpflicher Ausdruck für unzüchtig ist. Ein üppiges Weibesbild. Üppige Worte, Geberden. Sich üppig kleiden, auf eine zur Wollust reißende Art. In welcher Bedeutung es doch im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht wird.

Anm. Die meisten Wortforscher haben bey Ableitung dieses Wortes auf das Vorwort auf, Nieders. up, gerathen, welche Form auch in den Ableitungen über, übrig und oben befindlich ist, nur in der Erklärungsart sind sie nicht alle gleich glücklich gewesen. Das nächste Stammwort ist noch im Schwedischen übrig, wo yppa, erheben, heben, ist; im Isländ. ist yppa, anfangen, eigentlich anheben. Davon bedeutet ypper, figürlich, vortrefflich, und nach einer andern nahe verwandten Figur ist yppig, stolz, prächtig, wovon sich die folgenden Bedeutungen sehr leicht herleiten lassen. Stolz, Hoffahrt, Superbus, u. s. f. gründen sich auf ähnliche Figuren. Um deßwillen bedeutet auch üppig nicht bloß den Hang zu den sinnlichen Vergnügungen überhaupt, sondern nur zu den feinern, ausgesuchtern, kostbaren, wie ein Stolzer oder Prächtiger sie zu wählen pflegt.


Üppigkeit (W3) [Adelung]


Die Üppigkeit, plur. die -en, das Abstractum des vorigen Wortes, welches ehedem in dessen sämmtlichen jetzt veralteten Bedeutungen üblich war. So kommt es bey dem Notker, wo es Uppegheit, Uppigheit, Uppecheit lautet, häufig für Eitelkeit, und bey andern in andern Bedeutungen vor. Jetzt gebraucht man es im Hochdeutschen nur noch in der letzten Bedeutung des Beywortes, und da ist es, so wohl der ungeordnete, ausschweifende Hang zu feinern sinnlichen Vergnügungen, als ein Abstractum und ohne Plural, als auch dieser Hang und dessen Befriedigung in einzelnen Fällen mit dem Plural. In Wollust und Üppigkeit leben. Eine von der Üppigkeit verderbte Seele. Eine Stadt, in welcher die ausschweifendste Üppigkeit herrscht. Allen Üppigkeiten ergeben seyn. Seltener in gutem Verstande von blühender Gesundheit, bey überflüssiger Nahrung: ein reiner Himmelsstrich unter dem (welchem) allem mit gesunder Üppigkeit aufblühet, Geßn.

Anm. Einige neuere Schriftsteller haben angefangen, das Lat. Luxus durch Üppigkeit zu übersetzen, dessen Begriff, so schwankend und unbestimmt er auch ist, es doch auf keine Weise erschöpft. Üppigkeit ist allenfalls ein sehr hoher Grad des Luxus. Überhaupt haben wir noch kein schickliches Deutsches Wort, durch dessen Hülfe wir das Lateinische entbehren könnten. Notker übersetzt das letztere durch Uburfuoro, welches einen ähnlichen Begriff mit Überfluß gewähret.


Ur (W3) [Adelung]


Ur, ein sehr altes Wort, nicht allein in der Deutschen, sondern fast in allen Sprachen, welches indessen im Deutschen nur noch in der Zusammensetzung mit einigen Nennwörtern, und einigen wenigen davon abstammenden Zeitwörtern üblich ist. Es bedeutet daselbst. 1. Groß, und nach einer sehr nahen Figur auch vortrefflich, vorzüglich, so fern ehedem körperliche Größe und Stärke der vornehmste und fast einzige wesentliche Vorzug war. Diese Bedeutung ist ohne Zweifel eine der ersten und ältesten, allein sie ist nur noch in einigen wenigen Wörtern vorhanden, welches denn vermuthlich den Frisch bewogen, sie ganz zu leugnen. Allein unser Urochs, bey den alten Galliern Ur, das alte Urhahn, das gleichfalls veraltete Urgaul, ein vorzüglich großes und schönes Pferd, das Baierische Ursau, eine große und schöne Sau, ein Hauptschwein, das Westphälische Urkämpe, ein großer, vorzüglicher Kämpe oder Eber, und vielleicht noch einige andere mehr, beweisen diese Bedeutung zur Genüge. In den beyden ersten ist dieses Wort in gedehnten breiten Mundarten in Auer übergegangen, Auerhahn und Auerochs, ( S. diese Wörter.) Das so alte Aar, ein großer Vogel, ist nahe damit verwandt. Man könnte auch die Bedeutung des wild als eine Figur der Größe ansehen, wenn sie von dem Worte ur in unsern noch vorhandenen Zusammensetzungen erweislicher wäre, als sie wirklich ist. Allein, sie würde sich alsdann füglicher als eine unmittelbare Onomatopöie des wilden ungestümen Geräusches betrachten, und als einen Verwandten, von dem Angels. yrre, zornig, dem Lat. Ira, Zorn, unserm irren, und andern ähnlichen mehr ansehen lassen. Im Isländ. ist yr gleichfalls wild. 2. Auf, d. i. eine Bewegung in die Höhe zu bezeichnen, nebst vielen daraus entspringenden figürlichen Bedeutungen. Dahin gehören das alte urheben, aufheben, im eigentlichen Verstande, wovon unser Urheber abgeleitet werden muß, indem ur hier nicht die folgende Bedeutung des ersten hat; die gleichfalls veralteten urrisen und Vrständ, aufstehen und Auferstehung, das alte Urlop, Auflauf, bey dem Raban Maurus Vrheiz, und andere größten Theils veraltete mehr. Dahin gehöret auch die Bedeutung des über, welche aber im Hochdeutschen gleichfalls veraltet ist. Bey den alten Oberdeutschen Schriftstellern ist Urdriezze, Überdruß, und im Österreichischen wird Urfar noch für Überfahrt gebraucht. 3. Das erste in einer Sache, einen Anfang, eine der ältesten Bedeutungen, welche eine Figur der vorigen ist. Ur ist in diesem Verstande mit unserm eher, erst, dem Gothischen air, frühe, dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, die Morgenzeit und der Frühling, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, der Anfang, dem alten Latein. ora, den Anfang, und den davon abstammenden oriri und ordiri genau verwandt. Dahin gehören das alte Urruns, der Morgen, Oriens, Urhab, der Anfang, Urheber, Ursprung, Urahn u. a. m. 4. Aus, eine gleichfalls alte Bedeutung, in welcher ur, im Schwedischen noch als ein Vorwort für sich allein üblich ist. Vrriuto ist bey dem Kero ein Ausrotter, Ursago, Entschuldigung, nach dem Latein. Excusatio. Im eigentlichen Verstande sind dafür jetzt die Zusammensetzungen mit er üblicher. Figuren dieser Bedeutung sind, (1) die Bedeutung der Endigung, wie in Urtheil, urtheilen, Urfehde und vielleicht noch andere mehr. (2) Die Bedeutung der Beraubung, wo es ehedem häufig für un gebraucht wurde; wohin die veralteten Urlust für Unlust, Urmuoti, unsinnig, Urrecht, Unrecht, urwaffni, unbewaffnet, urkläg, klaglos, ursprach, sprachlos, das Schwed. ursinnig, unsinnig, das Angels. orsaker, unschuldig, und andere mehr gehören. 5. Daher wurde es ehedem auch sehr häufig statt der Partikeln er und ver gebraucht, besonders für die erstere, welche mit unserm ur eigentlich ein und eben dasselbe Wort ist, und gleichfalls die Bedeutungen des auf und aus in sich vereiniget. Dahin gehöret Notkers Vrlösi, Erlösung, ursuochen, ersuchen, ingleichen versuchen, das alte urmar, verrufen, Megisers urbittig, erböthig, unser Urlaub, für Erlaubniß, Urkunde, und andere mehr. S. 4. 5. Er. 6. Zuweilen bedeutet es eine bloße Intension, wo es sich als eine Figur so wohl der ersten, als dritten und vierten Bedeutung ansehen lässet, und mit erz verwandt ist. Uralt, urplötzlich, die veralteten urmare, sehr berühmt, Urtat, eine völlig vollbrachte, unabänderliche That, und andere veraltete mehr.

Anm. Mehrere Schattirungen dieser Bedeutungen, welche sich doch insgesammt auf eine der angeführten zurück leiten lassen, werden bey den folgenden Zusammensetzungen vorkommen. Diese Partikel ist eine von denjenigen, welche von unsern Wortforschern am fleißigsten untersucht worden, ob sie gleich in ihren Bemühungen nicht alle gleich glücklich gewesen. Am sorgfältigsten hat die verschiedenen Bedeutungen derselben Dietrich von Stade, in seiner Erklärung einiger Deutschen Wörter aus Luthers Bibel-Übersetzung aus einander zu setzen gesucht, und besonders eine Menge mit dieser Partikel zusammen gesetzter veralteter Wörter angeführet, mit welchem auch Frisch in seinem Wörterbuche verbunden werden kann. Der letztere liefert zugleich eine Geschichte der Meinungen der Deutschen Sprachforscher von dieser Partikel, welche ich hier nicht wiederholen will. In den alten Mundarten und Sprachen gehet diese Partikel mit ihren Verwandten durch alle Vocale durch, ar, er, ir, or, ur, yr; ob gleich die Selbstlaute im schärfsten Verstande eben so wenig gleich bedeutend sind, als sie gleich lautend sind. Bleiben wir bey der Form ur stehen, so ist diese Sylbe ursprünglich ein nachahmender Ausdruck eines heftigen zitternden und dabey dumpfigen Lautes gewesen, welche Bedeutung die schon angeführten ira, irren, das Angels. yrre, zornig, das alte Schwedische Ur, Schneegestöber, das Madagascatische Ur, der Regen u. s. f. noch haben, wovon so wohl der Begriff der Bewegung, als auch der Begriff der Größe und Höhe, Figuren sind. Zu der Bedeutung der Bewegung gehöret das alte Gothische ora, sich bewegen, nebst einer Menge anderer, z. B. unser hurtig. Eine nahe Figur davon ist die Bedeutung der Menge, der Vielheit, die wirkende Ursache der Bewegung und ihres Geräusches, daher Vrbs, die Stadt, und das Malabarische Ur, ein Flecken, eine Stadt. Das Licht hat seinen Nahmen einer andern Figur der schnellen Bewegung zu danken; daher das Hebräische - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, ur, leuchten, das Latein. aurum und andere mehr. Neue Wörter lassen sich mit dieser Partikel nicht zusammen setzen, außer allenfalls in der Bedeutung des ersten; vielmehr hat man die mehresten damit ehedem zusammen gesetzten veralten lassen. In vielen ist dafür er und in manchen ver üblich, ( S. diese beyden Wörter.) Manche im Hochdeutschen veraltete Wörter sind noch in den Mundarten gangbar. Übrigens ist diese Sylbe da, wo sie noch gebraucht wird, nicht nur allemahl gedehnt, sondern sie bemächtiget sich auch des Tones, und ziehet selbigen auf sich zurück.


Urahn (W3) [Adelung]


Der Urahn, des -en, plur. die -en, ein im Hochdeutschen wenig gebräuchliches, im Oberdeutschen aber gangbares Wort, den Vater des Großvaters zu bezeichnen, der Ältervater, Großgroßvater oder Urgroßvater, Lat. Proavus, welchen man, wen man mit Ehrerbiethung von demselben spricht, auch wohl den Urahnherren nennet. Eben daselbst heißt die Ältermutter oder die Urgroßmutter die Urahn oder Urahnfrau. Ur bedeutet hier entweder etwas das eher ist, oder es stehet auch in nahe verwandter Bedeutung für ober, über, indem der Urahn im Oberdeutschen auch Oberahn und Aberahn genannt wird. S. auch Urältern, Urenkel und Urgroßvater.


Uralt (W3) [Adelung]


Uralt, adj. et adv. sehr alt, im hohen Grade alt. Ein uralter Mann. Dieser Gebrauch ist uralt. Ur hat hier wohl unleugbar eine intensive Bedeutung, welche Intension hier eine Figur so wohl der Größe, als auch des eher, seyn kann. Angels. oreald, Engl. overold. Im Angels. ist Vreldi ein hohes Alter von 70 bis 80 Jahren.


Urältermutter (W3) [Adelung]


Die Urältermutter, plur. die -mütter, die Mutter des Urgroßvaters oder der Urgroßmutter, Lat. Atavia, welche man auch die Urgroßmutter zu nennen pflegt. So auch der Urältervater, des -s, plur. die -väter, der Vater des Urgroßvaters oder der Urgroßmutter, der Ururgroßvater, Atavus. Beyde zusammen werden auch im Plural die Urältern genannt, d. i. die Ältern um fünften Gliede von dem Vater an. Im Oberdeutschen unterscheidet man den Uraltvater und die Uraltmutter noch von dem Urältervater und der Urältermutter, und macht diese beyden letztern zu den Ältern jener, so daß Uraltvater und Uraltmutter, so viel wie Urgroßvater und Urgroßmutter, Abavus und Abavia ist, weil Altvater und Altmutter daselbst die Großältern bedeuten. Allein, im Hochdeutschen ist diese Form nicht üblich.


Urältern (W3) [Adelung]


Die Urältern, sing. inus. 1. ( S. das vorige.) 2. In weiterer Bedeutung werden auch alle Vorfahren oder Vorältern über die Großältern hinaus Urältern genannt.


Urältervater (W3) [Adelung]


Der Urältervater, S. Urältermutter.


Urbar (W3) [Adelung]


Urbar, -er, -ste, adj. et adv. einträglich, was Nutzen, Gewinn einträgt, doch nur noch in engerer Bedeutung von der Oberfläche der Erde und ihren Theilen, Feldfrüchte tragend und dazu geschickt gemacht, tragbar; im Gegensatze des wüst, öde u. s. f. Urbares Land, angebauetes. Ein ungebauetes Stück Landes urbar machen, es in tragbare Äcker verwandeln, durch Ausrottung des Holzes, u. s. f. Nieders. gleichfalls urbar, Holländ. oorbaar. Bar stammet hier von dem alten bären, tragen, ab, ur ist mit er gleich bedeutend, so daß dieses Wort so viel wie erträglich, d. i. austräglich, einträglich bedeutet, Ertrag habend und gebend. Ehedem wurde es für nützlich, brauchbar überhaupt, gebraucht, in welchem weitern Verstande es im Hochdeutschen veraltet ist.


Urbar (W3) [Adelung]


Das Urbar, des -es, plur. die -e, ein im Ganzen genommen im Hochdeutschen gleichfalls veraltetes Wort, welches nur in den Provinzen hin und wieder üblich ist. Es bedeutet daselbst. 1. Den Nutzen, Ertrag, Gewinn, und das Recht, den Nutzen von einer Sache zu haben. Meylan, das dem H. Riche zugehörte, und das Rich großen Nutzen und Urbar davon gehabt hat, in einer Urkunde von 1400 in Goldasts Constitut. Was einer aus einem Gute nimmt von Urbar, Nutzen oder von Früchten, im Sachsensp. B. 1. Kap. 17. Daher ist noch in einigen Gegenden das Brauurbar, die Nutzung von dem Bierbrauen, und das Recht, selbige zu genießen; das Branntweinurbar und so ferner. 2. Ein urbar gemachtes Feld, und in engerer Bedeutung, ein Landgut, Bauergut, Vorwerk; noch hin und wieder in vielen Gegenden. Daher ist das Urbarbuch, im mittlern Lat. Urbarium, ein Buch, in welchem die gebaueten und zinspflichtigen Felder eines Ortes verzeichnet sind, und welches oft auch nur das Urbar schlechthin genannt wird; Urbarleute, Landleute, so fern sie angebauete Felder besitzen, Hühner u. s. f. Der Urbarrichter, deren Richter, der Dorfrichter; die Urbarsteuer, die Steuer von den angebaueten Feldern u. s. f. 3. Ein Buch oder Verzeichniß, worein die Nutzung oder der Ertrag gewisser Art getragen wird. Besonders wird das Verzeichniß der zu einem Orte gehörigen urbaren Grundstücke nach ihren Besitzern und Abgaben noch an vielen Orten das Urbar, vollständiger das Urbarbuch, im mittlern Lat. Vrbarium, genannt, welches letztere manche sehr unrichtig von Vrbs, die Stadt, abgeleitet haben. An andern Orten heißt ein solches Verzeichniß, das Grundbuch, Lagerbuch, Zinsbuch u. s. f. 4. Eine Abgabe, S. Urbede und Urbühr.

Anm. Dieses Wort, welches in der ersten Bedeutung auch im Lateine der mittlern Zeiten Vrbora, Vrbura, lautet, stammt, so wie das vorige Beywort, von bären, tragen, und ur oder er her, und bedeutet eigentlich genau so viel, wie Ertrag.


Urbe (W3) [Adelung]


Die Urbe, plur. die -n, in einigen Gegenden ein Nahme des Goldbrassens, S. Orf.


Urbethe,Urbede,Orbede (W3) [Adelung]


* Die Urbethe, Urbede, oder Orbede, plur. die -n, ein nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Erkenntniß der Oberherrschaft und des Eigenthums entrichtet wird, und in einigen Gegenden auch Bedemund, d. i. Bethemünze, oder ein erbethenes Geld, in den adeligen Städten Pommerns aber auch der Junkerthaler heißt. So fern sie nur von urbaren Feldern gegeben wird, wird sie in einigen Gegenden auch das Urbar genannt. S. Rhetii Diss. de antiquissima germanicarum ciuitatum pensitatione vulgo. Orbede. Da Bethe, Nieders. Bede, im Nieders. schon von mehrern Arten der Abgaben gebraucht wird, weil sie anfänglich freywillige Gaben waren, welche bittweise gefordert wurden, so scheint ur in dieser Zusammensetzung auch nichts anders als er, und das ganze Wort eine erbethene Abgabe zu bedeuten, man müßte denn wahrscheinlich machen können, daß es aus Urbarbede zusammen gezogen worden. S. auch Bedemund und Bethe.


Urbeginn (W3) [Adelung]


Der Urbeginn, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches, nur von einigen gebrauchtes Wort, den ersten, ursprünglichen Beginn oder Anfang zu bezeichnen, wofür andere auch wohl Uranfang gebrauchen. Der Urbeginn aller Dinge, der erste Anfang. Von ur, das erste seiner Art.


Urbild (W3) [Adelung]


Das Urbild, des -es, plur. die -er, ein Wort, durch welches man gesucht hat, das Latein. Original auszudrucken, im Gegensatze der Copie, welches aber doch sehr unschicklich ist, den Begriff dieses Wortes in allen Fällen zu bezeichnen. Auf welchem Planeten mag Gellert wohl das Urbild zu seiner kranken Frau gefunden haben? Wo es von einer Person ungewöhnlich ist, indem Bild für Person, in der anständigen Schreibart veraltet ist. Am erträglichsten ist es noch von einem gemahlten oder gezeichneten ursprünglichen Bilde, so fern es von der Copie unterschieden werden soll, obgleich in manchen Fällen beyde auch das Vor- und Nachbild genannt werden. Wenn von Schriften die Rede ist, so ist Urschrift eingeführet. S. auch Original.


Urbühr (W3) [Adelung]


* Die Urbühr, Nieders. plur. die -en, ein auch nur in einigen Gegenden übliches Wort, welches theils für Urbethe gebraucht wird, ( S. dieses Wort,) theils von einigen andern Arten der Abgaben. Im Meklenburgischen ist Urbor diejenige Abgabe, welche dem Stifter der Stiftungsherren einer Stadt u. s. f. zur Erkenntniß oder von ihm geschehenen Stiftung entrichtet wird, und alsdann von Urbede noch unterschieden seyn soll, ob gleich dieser Unterschied vielleicht nur in Worten bestehen mag, es müßte denn Urbede daselbst noch eine andere Abgabe bezeichnen, als die, welche zur Erkenntniß des Grundeigenthumes entrichtet wird. In dem Sächsischen Erzgebirge ist die Urbühr, die Gebühr, oder der Ertrag, welchen der Landesherr von dem Bergwerke hat, und welcher besonders in dem Zehenten bestehet, daher der Zehentner daselbst ehedem auch der Urbührer, und der Gegenschreiber, der Urbührschreiber genannt wurde.

Anm. Das Wort ist mit Urbar völlig gleich bedeutend, und stammet von bühren, bären, ab, so fern solches ehedem so wohl tragen, eintragen, als auch einnehmen, bedeutete. Welche das Wegegeld bühren, d. i. heben, einnehmen, in der Jülich. Polizey-Ordnung. So solch Geld nach Morchzal gebührt, austrägt, Tschudi. Ur ist auch hier so viel als er, wie denn irpuren, erpüren, bey den Schriftstellern der mittlern Zeiten häufig für erheben vorkommt.


Urenkel (W3) [Adelung]


Der Urenkel, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Urenkelinn, des Enkels oder der Enkelinn Sohn oder Tochter, das vierte Glied in absteigender Linie, Lat. Pronepos, Proneptis. Ur kann hier eigentlich nicht die Bedeutung des eher oder erst haben, wie in den Verwandtschaftsnahmen der aufsteigenden Linie, und scheint daher bloß zur Nachahmung der letztern angenommen zu seyn, oder auch für ober zu stehen, gleichsam Oberenkel.


Urerbe (W3) [Adelung]


Der Urerbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Urerbinn, ein nur in den Rechten übliches Wort, den ersten oder Haupterben zu bezeichnen, im Gegensatze des Nacherben oder Aftererben von ur das erste seiner Art.


Uretzig (W3) [Adelung]


* Uretzig, -er, -ste, adj. et adv. ein nur in den gemeinen Mundarten übliches Wort, welches besonders von dem Viehe üblich ist, wenn es satt ist, und nur in dem Futter herum wühlet. Holländ. coraetig. Ur stehet hier für über, und uretzig, für übergessen, wenn es sich gleichsam überfressen hat.


Urf (W3) [Adelung]


Der Urf, ein Fisch, S. Orf.


Urfahr (W3) [Adelung]


* Das Urfahr, des -es, plur. die -e, ein nur in einigen Gegenden, z. B. in Österreich, übliches Wort, die Überfahrt über einen Fluß zu bezeichnen, und den Ort, wo man überfährt, ingleichen das Überfahrtsrecht. Er gab dem Kloster Lilienfeld Wilhelmsburg und das Urfar daselbst auf der Troise, in einer Handschrift des Klosters Neuburg bey dem Frisch. Sie folgten ihm nach unz an das Urfar über die Rewse zu Windisch, Hagen bey dem Pez. Daher ist eben daselbst der Urfahrherr, der Grundherr eines solchen Urfahres, welches Wort von einigen irrig für Obrigkeit überhaupt verstanden wird. Ur ist auch hier aus über zusammen gezogen.


Urfe (W3) [Adelung]


Die Urfe, ein Fisch, S. Orf.


Urfehde (W3) [Adelung]


Die Urfehde, plur. die -n, ein altes, jetzt nur noch in den Rechten übliches Wort, das eidliche Versprechen zu bezeichnen, daß man sich wegen einer Beleidigung, und besonders wegen eines erlittenen Verhaftes, nicht rächen wolle, der Eid eines verwiesenen oder entlassenen Verhafteten, sich nicht zu rächen. Die Urfehde schwören. Die Urfehde brechen, sich, der geschwornen Urfehde ungeachtet, zu rächen suchen. Im Nieders. Oorveithe, wo auch oorfeiden und verorfeiden, die Urfehde schwören bedeutet, Schw. Urfecht, im mittlern Lat. Vrpheda. Die letzte Hälfte dieses Wortes ist das alte Fehde, Krieg, thätliche Feindschaft; die Partikel ur aber, bey welcher fast alle Wortforscher in diesem Falle angestoßen sind, hat hier unstreitig die Bedeutung des un, welche aus andern Beyspielen erweislich genug ist, S. Ur; so daß Ur- fehde, die Unterlassung aller Fehde bedeutet. Die Gewohnheit, einen Missethäter oder auch andern Verhafteten, bey Entlassung aus dem Verhafte, die Urfehde schwören zu lassen, rühret noch von dem in den mittlern Zeiten so üblichen Faustrechte und der damahls gangbaren Selbstrache her, und hat auch noch jetzt ihren Nutzen. Ein anderes bey nahe gleich bedeutendes, aber wenigstens im Hochdeutschen veraltetes Wort ist Urfriede, oder das eidliche Versprechen eines Verhafteten, den Frieden wegen des Verhaftes nicht zu brechen, welches in den Schriften der mittlern Zeiten mehrmahls vorkommt, und wo ur freylich eine andere Bedeutung haben muß, als ein Urfehde. Frisch vermuthet nicht unwahrscheinlich, daß es so viel als Verfriede bedeute, und von dem veralteten verfrieden, durch Frieden oder Befriedigung befestigen, abstamme.


Urgeist (W3) [Adelung]


Der Urgeist, des -es, plur. inus. der erste ursprüngliche Geist, ein nur bey den Mystikern und Goldmachern übliches Wort, worunter die ersten, wenn sie anders selbst einen Verstand damit verbinden, doch wohl nichts anders als Gott verstehen können. Ein ähnliches, auch nur bey den Mystikern gangbares Wort ist der Urgrund, der erste ursprüngliche Grund.


Urgicht (W3) [Adelung]


Die Urgicht, plur. die -en, ein altes nur noch in den Rechten mancher Gegenden übliches Wort, das Bekenntniß eines Missethäters, besonders dessen Bekenntniß auf der Folter zu bezeichnen. Das einfache Gicht, von gihan, gehan, bekennen, ist längst veraltet. Wachter glaubt, daß ur hier so viel als vor, und Urgicht ein vor dem Richter abgelegtes Bekenntniß bedeute; wahrscheinlicher, und der Analogie anderer Wörter gemäßer, erklärt Frisch die Partikel hier durch ver, zumahl da Vergicht für Bekenntniß in den vorigen Jahrhunderten, so wie verjahen und vergichten für bekennen, mehrmahls vorkommt. Wer myn vergicht vor den Lüten, des vergich ych vor mynen himlischen Vater, in einer alten handschriftl. Übersetzung der Bibel bey dem Frisch. So daß Urgicht eigentlich ein jedes Bekenntniß bedeutet. Siehe auch 1 Gicht.


Urgroßvater (W3) [Adelung]


Der Urgroßvater, des -s, plur. die -väter, des Großvaters oder der Großmutter Großvater, oder des Ältervaters, oder der Ältermutter Vater, Abavus. So auch die Urgroßmutter, plur. die -mütter. Beyde zusammen werden mit einem gemeinschaftlichen Nahmen die Urgroßältern, ohne Singular, genannt. S. Urältern.


Urgrund (W3) [Adelung]


Der Urgrund, des -es, plur. die -gründe, S. Urgeist.


Urhab,Urheb (W3) [Adelung]


* Der Urhab oder Urheb, des -es, plur. car. ein veraltetes, nur im gemeinen Leben einiger Gegenden übliches Wort. 1. Der Sauerteig und die Hefen, von erheben, wo ur für er stehet. 2. Der Anfang, der Ursprung eines Dinges, als eine Figur der Erhebung. S. Urheber.


Urhahn (W3) [Adelung]


Der Urhahn, S. Auerhahn.


Urheber (W3) [Adelung]


Der Urheber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Urheberinn, eigentlich diejenige Person, welche ein Ding, eine Sache angefangen, angehoben hat, so wohl in gutem als bösem Verstande, doch mehr im letzten, als im ersten; der Anfänger. Der Urheber eines Streites, eines Krieges. Der Urheber des Aufruhres ist noch nicht ausfindig gemacht worden, der Anstifter, Rädelsführer. Der Urheber einer Religion. In weiterer Bedeutung eine jede Person, in welcher ein anderes Ding seinem Wesen und seinen Eigenschaften nach gegründet ist, eine Person, so fern sie die wirkende Ursache eines Dinges ist; in welcher Bedeutung es besonders in der philosophischen Schreibart der neuern Zeiten häufig gebraucht worden. Gott, der Urheber aller Dinge. Sich streiten, ob Gott der Urheber des Bösen in der Welt ist. Ein Gönner ist der Urheber unsers Glückes. Der Urheber eines Buches, dessen Autor, besser der Verfasser.

Anm. Das Wort ist alt, und ist zugleich eines von den wenigen mit ur zusammen gesetzten Wörtern, welche allgemein gangbar geblieben sind, besonders in der ersten engern Bedeutung. Es lautet bey dem Hornegk, zu Anfange des 13ten Jahrhundertes Orthab, Orthaber, bey seinen Zeitgenossen Urhab, Anhab u. s. f. und stammet von dem alten Zeitworte urheben für erheben her, welches im eigentlichen Verstande schon bey dem Raban Maurus vorkommt: urhephit, extollite; hernach aber figürlich, so wie anheben, für anfangen gebraucht wurde, in welcher Bedeutung erheben noch jetzt in manchen Fällen üblich ist. Ur bedeutet hier also nicht eigentlich das erste eines Dinges, gleichsam den ersten Anfänger, sondern hat die Bedeutung des auf, eine Bewegung in die Höhe zu bezeichnen. Kero und Notker gebrauchen für Urheber das völlig veraltete Ortfrummi, von dem noch Baierischen und Oberpfälzischen fremman, friemen, anfangen, und ort, welches hier so wie in Hornegks Orthab mit ur gleich bedeutend ist. Ulphilas gebraucht für anfangen mit einer andern aber gleich bedeutenden Vorsylbe ushafjan, im Dänischen aber heißt der Urheber nach einer sehr buchstäblichen Übersetzung Ophavsmand, Aufheber.


Urian (W3) [Adelung]


Urian, ein in den gemeinen Sprecharten als ein eigenthümlicher Nahme übliches Wort, welches man mit dem Ehrenworte Herr, als eine Art eines scherzhaften Schimpfwortes, von einem Manne gebraucht, vor welchem man wenig Achtung an den Tag legen will, besonders, wenn man seiner in einem Falle gedenkt, wo man ihn nicht erwartete. Als wir uns am besten über ihn lustig machten, trat Herr Urian herein, der, über welchen wir spotteten. Jetzt erblickte ich den Herrn Urian, den ich suchte. Mein Herr Urian ist noch nicht da. Das Wort, welches auch im Niederdeutschen gangbar ist, ist von unbekannter Bedeutung und Abkunft. Des ehemahligen Bremischen Archivarii Post Ableitung, der es, dem Bremisch-Nieders. Wörterbuche zu Folge, von Urbahn, genitale viri, ableitete, ist so gezwungen als möglich, und noch dazu unanständig. Allem Ansehen nach ist es ursprünglich ein eigenthümlicher Nahme eines Mannes gewesen, der sich irgend etwa durch eine possierlich-verächtliche Handlung verewigt hat; dergleichen Nahmen in den gemeinen Sprecharten sehr viele vorkommen. Denn an den Urias der Bibel ist wohl nicht zu gedenken.


Urin (W3) [Adelung]


Der Urin, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, diejenige unnütze wässerige Feuchtigkeit in den thierischen Körpern, welche sich in der Blase sammelt, durch die untern Theile des Leibes abgeführet wird, und in einer Art Lauge bestehet, welche nicht mit in die Mischung des thierischen Körpers kommt, daher derselbe auch Kammerlauge genannt wird, welche Benennung nicht bloß scherzhaft ist, sondern in den Manufacturen, wo man den Urin nöthig hat, z. B. bey den Tuchbereitern, als ein ernsthafter anständiger Ausdruck üblich ist. Den Urin lassen, bey einigen urinieren. Urintreibende Arzneyen. Anm. Es ist aus dem Lat. Vrina entlehnt, und zwar als ein anständigerer Ausdruck für die im gemeinen Leben üblichen niedrigern. Indessen werden auch Wasser (in der engern Bedeutung) und Harn in der anständigen Sprechart gebraucht, obgleich das letzte mehr in Schriften, als im Sprechen, üblich ist. Die gemeinen und niedrigen Sprecharten haben eine Menge anderer Ausdrücke, den Urin und das Lassen desselben zu bezeichnen, die ich hier nicht anführen mag. Nur das Nieders. Mige und migen verdienen wegen seines Alters und wegen seiner Verwandtschaft eine Ausnahme. Es lautet im Schwed. und Isländ. gleichfalls Miga, im Angels. Migan und Mighta, und kommt mit dem Lat. mejere und mingere, und dem Griech. - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - und - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - genau überein. Das Stammwort ist, dem Ihre zu Folge, das Dalekarlische Megen, das männliche Glied, welches wieder von Megn, Macht, abstammen soll. Nette, Nässe, ist auch im Niedersächsischen ein anständiger, und Pinkel, pinkeln, eben daselbst ein vertraulich-anständiger Ausdruck.


Urin-Blase (W3) [Adelung]


Die Urin-Blase, plur. die -n, die Blase in dem Unterleibe, worin sich der Urin sammelt; in Schriften die Harnblase.


Urin-Blume (W3) [Adelung]


Die Urin-Blume, S. Bergnägalein.


Urin-Geist (W3) [Adelung]


Der Urin-Geist, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -er, in der Chymie, ein aus dem Urin abgezogener sehr flüchtiger Geist; der Harngeist.


Urin-Glas (W3) [Adelung]


Das Urin-Glas, des -es, plur. die -gläser, ein Glas, den Urin zur Besichtigung für den Arzt darin aufzubehalten; das Harnglas.


Urin-Salz (W3) [Adelung]


Das Urin-Salz, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, ein schmelzbares phosphorisches Salz, welches man erhält, wenn man den Urin zu Krystallen anschießen lässet.


Urkraft (W3) [Adelung]


Die Urkraft, plur. die -kräfte, die erste ursprüngliche Kraft eines Dinges. Die Urkraft Gottes, so fern sie der Ursprung und der Grund aller übrigen Kräfte ist. Die Urkräfte der Welt, die ersten, der Welt gleich bey ihrer Entstehung mitgetheilten Kräfte.


Urkunde (W3) [Adelung]


Die Urkunde, plur. die -n, ein sehr altes, in den neuern Zeiten oft mißverstandenes Wort. Es bedeutet, 1. Ein Zeugniß, in welcher Bedeutung dieses Wort sehr alt ist, und schon im Isidor Archundi, bey dem Kero aber Urchundi lautet. Ther quam ci urkunde, der kam zum Zeugnisse, im Tatian. Ottfried und seine Zeitgenossen gebrauchen es in dieser Bedeutung sehr häufig. Darnach er zu Vrkunndt erschalt Sein Horen, Theuerd. Zum Beweise, zum Zeugnisse. Da es denn auch wohl männlichen Geschlechtes war. Tabernakel des Urkundes, die Hütte des Zeugnisses, des Stifts, in einer alten Bibel-Übersetzung bey dem Frisch. Zi urchundi ziuho, in der Monseeischen Glosse, ich ziehe oder bezeuge zum Zeugnisse. Man gebraucht es in dieser Bedeutung nur noch in schriftlichen Zeugnissen oder andern schriftlichen Verhandlungen, am Schlusse derselben. Zu Urkunde dessen (des obigen) ist gegenwärtige Schrift - unterschrieben - und untersiegelt worden u. s. f. Zu dessen Zeugniß, Beweis. Außer welchem Falle es im Hochdeutschen veraltet ist. Sehr häufig bedeutete es ehedem auch im männlichen Geschlechte einen Zeugen. Thie mugun urkundon sin, die mögen Zeugen seyn, Ottfr. Ein warer Godes urkunde, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter. Und alsdann hieß zum Unterschiede ein Zeugniß auch Urkundschaft (bey den Handwerkern noch jetzt Kundschaft,) und Urchundituom, welches letztere in den Monseeischen Glossen vorkommt. 2. In engerer Bedeutung, ein schriftliches Zeugniß, besonders aber jede schriftliche, vornehmlich öffentliche Verhandlung, so fern sie in spätern Zeiten zu einem völligen Beweise dienet; wo dieses Wort von allen öffentlichen Verhandlungen, besonders älterer Zeiten gebraucht wird, welche man mit einem ähnlichen Lateinischen Ausdrucke auch Documente zu nennen pflegt; eine Beweisschrift. Alte Urkunden sammeln. Urkunden heraus geben, sie drucken lassen. Handschriftliche, geschriebene, gedruckte Urkunden. Ein Urkundenbuch, Chartularium, in welches die Urkunden eingetragen werden. Die Urkundensammlung, welche, so fern sie öffentlich ist, ein Archiv heißt. Woraus erhellet, daß es von allen Beweisschriften dieser Art gebraucht wird, ohne einen Unterschied zwischen Originalen oder Copien zu machen. 3. In den neuern Zeiten haben einige Schriftsteller angefangen, dieses Wort theils in engerer, theils in weiterer Bedeutung für Original zu gebrauchen, so fern es so wohl die Urschrift, im Gegensatze der Copie, als auch den Grundtext, die Grundschrift, im Gegensatze der Übersetzung, bezeichnet. Ohne Zweifel hat die Mißdeutung der Partikel ur in dieser Zusammensetzung diesen Mißbrauch veranlasset, denn daß in derselben kein Grund zu einer solchen Bedeutung vorhanden ist, indem Urkunde nichts mehr als Beweisschrift bezeichnen kann, wird sogleich erhellen.

Anm. Denn es ist erweislich genug, daß ur hier nicht das erste oder ursprüngliche seiner Art bedeutet, sondern das bloß er nach der veralteten rauhen Aussprache ist, und von dem alten arkunden, urkunden, erkunden, bezeugen, beweisen, Kundschaft geben, abstammet. Mit gareuuem Bilidum dher Heiligi chiscribes eu izs archundemes, wir wollen es mit angezogenen Beyspielen der heiligen Schrift beweisen, im Isidor. Die Regel habend wir geschrieben durch das, - das wir uns damit erzogen zu haben ersam sitten oder ein anfang der bekerung erkunnen, wir haben die Regel geschrieben, - damit wir dadurch beweisen, daß wir ehrsame Sitten oder einen Anfang der Bekehrung haben. Also ich ouch erchunneta, Notker Ps. 55. Und so in andern Stellen mehr, wo erkunden, und nach einer gröbern Mundart urkunden, nichts anders als bezeugen, beweisen bedeutet. S. auch das folgende.


Urkunden (W3) [Adelung]


Urkunden, verb. reg. act. bezeugen, ein nur noch in den schriftlichen öffentlichen Verhandlungen, z. B. in Verträgen aller Art, Notariats-Instrumenten, u. s. f. übliches Wort, welche sich gemeiniglich mit den Worten anzufangen pflegen: wir - urkunden und bekennen u. s. f. wo es weiter nichts als bezeugen bedeutet, außer diesem Falle aber im Hochdeutschen völlig veraltet ist. S. das vorige, Anm.


Urkundlich (W3) [Adelung]


Urkundlich, adj. et adv. von Urkunde 2, in Gestalt eines Zeugnisses, zu einem Zeugnisse, besonders als ein Nebenwort, gleichfalls nur in öffentlichen schriftlichen Verhandlungen. Zu mehrerer Sicherheit ist gegenwärtiges urkundlich unterschrieben und besiegelt worden, d. i. zum Zeugnisse, zum Beweise, wofür man auch sagt, zu dessen Urkunde.


Urlaub (W3) [Adelung]


Der Urlaub, des -es, plur. car. ein ehedem sehr gangbares, jetzt bis auf einige wenige Fälle veraltetes Wort. 1. * Eine jede Erlaubniß, eine jetzt völlig veraltete Bedeutung; in welcher es ehedem auch ungewissen Geschlechtes war. Schon bey dem Kero Vrlaubii, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Orlof, Dän. Orlov, Nieders. Verlöv, Schwed. Orlof, Isländ. Ordlof. Daz Vrlob gibt der Konig, im Schwabenspiegel. Wir gebrauchen es, 2. nur noch in engerer Bedeutung, von der Erlaubniß eines Höhern, wegzugehen, sich auf einige Zeit zu entfernen, wo es doch auch nur im gemeinen Leben und in einigen Fällen üblich ist. Man gebraucht es am häufigsten ohne Artikel. Wenn sich der Schüler auf kurze Zeit aus der Lehrstunde entfernen will, so bittet er den Lehrer um Urlaub. Am häufigsten ist es bey den Soldaten, von der Erlaubniß, welche der Vorgesetzte seinem Untergebenen gibt, sich auf eine gewisse Zeit aus dem Stand-Quartiere zu entfernen, oder auch nur von dem gewöhnlichen Dienste befreyet zu seyn. Einem Soldaten Urlaub geben. Urlaub nehmen, diese Erlaubniß suchen und erhalten. Urlaub haben, im gemeinen Leben auch auf Urlaub seyn. Da es denn auch von der Zeit gebraucht wird, auf wie lange diese Erlaubniß ertheilet wird, in welchem Falle es auch den Artikel leidet. Der Urlaub ist aus, ist zu Ende. Daher beurlauben, solchen Urlaub geben oder ertheilen. 3. Der Abschied, die Abreise, Entfernung, und die Worte, mit welchen man sich in der gesellschaftlichen Höflichkeit in diesem Falle einem andern empfiehlet. Der sumer urloub hat genommen, Graf Kraft von Toggenburg. Ouch wurden ir vil lichte ougen rot Do ich urlub nam und mich in ir genade bot, Graf Otto von Bottenloube. Urlup der ritter do genam Von der vil liben frowen sin, der Burgg. von Linnz. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet. Man sagt nur noch im gemeinen Leben, Urlaub hinter der Thür nehmen, d. i. ohne Abschied zu nehmen, weggehen. Indessen hat man davon noch das zusammen gesetzte sich beurlauben, Abschied nehmen, S. dasselbe.

Anm. Aus dem obigen erhellet, daß ur hier nichts anders ist, als die Vorsylbe er nach einer rauhern Oberdeutschen Mundart, und daß Urlaub mit Erlaubniß eigentlich gleich bedeutend ist, so wie das veraltete urlauben mit erlauben.


Urlauben (W3) [Adelung]


* Urlauben, verb. reg. act. erlauben, ein im Hochdeutschen völlig unbekanntes Wort. Demetrius hatte allem Kriegsvolk geurlaubet, 1 Macc. 11, 55; wo es in engerer Bedeutung für beurlauben stehet.


Urle (W3) [Adelung]


Die Urle, plur. die -n, S. Ahorn.


Urmann (W3) [Adelung]


Der Urmann, des -es, plur. die -männer, oder -leute, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, einen Urbarmann zu bezeichnen, woraus es auch zusammen gezogen ist. S. Urbar.


Urmaß (W3) [Adelung]


* Das Urmaß, des -es, plur. die -e, ein im Hochdeutschen unbekanntes, nur in der Schweiz übliches Wort, das Aichmaß zu bezeichnen, gleichsam das erste ursprüngliche Maß, welches allen übrigen zum Muster dieser dienet; von ur, das erste seiner Art.


Urne (W3) [Adelung]


Die Urne, plur. die -n, aus dem Lat. Vrna, ein Topf, Wassereimer. Man gebraucht es im Hochdeutschen nur in den edlern Schreibart von den Töpfen der Alten, besonders von denjenigen, gemeiniglich irdenen Gefäßen, worin die Alten die Asche der verbrannten Körper beyzusetzen pflegten. Ihr Nymphen, wenn ihr auf euren Urnen schlummert, Geßn. auf euren Wasserbehältnissen. Wenn ich an deiner Urne steh' und weine, figürlich, für bey deinem Grabe, als eine Anspielung auf die Todtentöpfe der Alten. Im Oberdeutschen hingegen ist Urne, und nach Oberdeutscher Aussprache Urn, in manchen Gegenden auch ein bestimmtes Maß, so wohl flüssiger als fester Dinge. In Österreich kommt es in den mittlern Zeiten als ein Weinmaß vor, und noch jetzt ist in Tirol Urn oder Uern ein Maß, deren zwey ungefähr drey Wiener Eimer halten.


Urochs (W3) [Adelung]


Der Urochs, S. Auerochs, welches im Hochdeutschen gangbar ist.


Urquell (W3) [Adelung]


Der Urquell, des -es, plur. inus. der ursprüngliche Quell in figürlichen Verstande, derjenige, in welchen, alles übrige gegründet ist; ein nur in der höhern Schreibart übliches Wort, in welcher Gott zuweilen der Urquell alles Guten, aller Kräfte u. s. f. genannt wird.


Ursache (W3) [Adelung]


Die Ursache, plur. die -n, 1. * Eine Entschuldigung, in welcher Bedeutung es in Lipsii Alemannischen Glossen schon Ursago lautet, im Schwed. Vrsake, wo auch das Zeitwort ursäkta, entschuldigen bedeutet. In ähnlicher Bedeutung ist daselbst ursaker, unschuldig. In beyden Bedeutungen stehet ur für aus, un und ent, eine Beraubung zu bezeichnen, so daß Ursache in dieser Bedeutung eine buchstäbliche Überzeugung von Excusatio zu seyn scheinet, und mit Ausrede gleich bedeutend ist. Da ur und ver sehr oft mit einander verwechselt werden, so gebraucht Kero Farsaha und farsahhan, für Entschuldigung, und entschuldigen. Daß Sache aber, wo nicht in allen, doch in vielen Bedeutungen, von sagen abstammet, welche Ableitung auch hier angenommen werden muß, ist schon bey diesem Worte bemerket. Übrigens ist es in diesem Verstande im Hochdeutschen veraltet, außer wenn es mit der folgenden Bedeutung zusammen schmilzt, indem dasjenige, was man zur Entschuldigung anführt, oft die Ursache ist, warum es geschehen seyn soll. 2. Dasjenige, warum etwas ist oder geschiehet. (1) In dem weitesten Umfange dieses Begriffes ohne nähere Bestimmung des darin befindlichen Mannigfaltigen; wo es oft mit Grund als gleich bedeutend gebraucht wird, obgleich dieses eigentlich dasjenige bezeichnet, woraus wir erkennen, warum etwas ist oder geschiehet. Ursache wird hier auf mancherley Art verbunden, welche sich besser und kürzer an Beyspielen als durch Regeln zeigen lässet. Du hast keine Ursache zu weinen, dich zu beklagen. Viele Ursachen haben, jemanden nicht zu trauen. Ursache zu etwas haben, geben. Du hast hohe (sehr gegründete, triftige) Ursache, Gott zu bieten. Ich sehe keine Ursache zu diesem Verfahren. Du hast mir Ursache dazu gegeben. Die Ursache der Traurigkeit, besser zur Traurigkeit; indem der Genitiv nur in der folgenden engern Bedeutung der wirkenden Ursache Statt findet. So auch; keine Ursache des Todes wurde an Jesu funden, Luc. 23, 22; d. i. keine Ursache, Jesum zum Tode zu verurtheilen. Das ist die Ursache davon. Überhaupt wird Ursache mit dem Wörtchen zu verbunden, wenn der Bewegungsgrund oder dasjenige angedeutet werden soll, warum man etwas thut oder leidet. Die Ursache, welche ich dazu habe, oder auch, warum ich dieses thue. Die Ursache, warum er nicht kam, war u. s. f. Ich habe es aus der Ursache gethan. Aus etwas für Ursachen wollte er nicht kommen? Ich verschweige es, um vieler Ursachen willen. Um dieser Ursache willen. Um der Ursache willen habe ich euch gebethen, Apost. 28, 20. Um irgend einer Ursache willen, Matth. 19, 3. Nach der Ursache fragen, die Ursache wissen wollen. Der Tod will eine Ursache haben. Eine Ursache von dem Zaune brechen, im gemeinen Leben, ungegründeten Anlaß zu etwas suchen und nehmen. Das hat seine Ursachen. Es geschiehet nichts ohne Ursachen. Ohne Ursache auf jemanden zürnen. Der Vater muß aber doch seine Ursachen haben, Weiße. Nur im gemeinen Leben übliche Verbindungsarten sind: er ist nicht gekommen, Ursache, weil er krank war. Ich konnte nicht kommen, Ursache dessen, ich war krank. (2) In einigen engern Fällen. (a) Dasjenige, wodurch etwas anders hervor gebracht wird, ein Ding, welches durch seine Wirkung etwas Mögliches wirklich macht, vollständiger die wirkende Ursache, Causa efficiens; mit der zweyten Endung des Hauptwortes. Die Luft ist die Ursache des Wachsthums der Früchte, die Sonne der Wärme. Die Unmäßigkeit war die Ursache seines Todes. Du bist die Ursache alles meines Unglückes. Alles Bösen Ursache ist, den schändlichen Götzen dienen, Weish. 14, 27. Christus ist eine Ursache zur ewigen Seligkeit worden allen, die ihm gehorsam sind, Ebr. 5, 9; wo doch die Wortfügung mit zu in dieser Bedeutung ungewöhnlich ist. Öfter gebraucht man es mit dem Vorworte an. Du bist Ursache daran. Er ist Ursache an meinem Unglücke. (b) Die bewegende Ursache, dasjenige, warum man etwas thut oder leidet, mit dem Wörtchen zu, der Bewegungsgrund, welche Bedeutung schon bey der vorigen allgemeinern da gewesen. (c) Ein Vorwand, eine ungegründete vorgewandte Ursache. Simson suchte Ursach an die Philister, Richt. 14, 4: einen Vorwand, ihnen zu schaden. Eine an der edlern Schreibart veraltete Bedeutung. (b) * Anlaß, Veranlassung; eine gleichfalls veraltete Bedeutung. Ursach geben zur Abgötterey, Bar. 6, 47.

Anm. Das Wort ist sehr alt, und kommt für Gelegenheit, Anlaß, schon im 9ten Jahrhunderte vor. Im Nieders. lautet es Orsake, im Dänischen Aarsag, im Schwed. Orsak. Die Partikel ur ist von den Sprachforschern hier auf sehr verschiedene Art erkläret worden. Joh. Vorst ließ sich in seinen Anmerkungen über die Deutsche Sprache durch Keros ersuahhen, ursuahhen, untersuchen, verleiten, es von ersuchen abzuleiten. Nach Wachtern bedeutet ur, hier das erste, und Ursache, diejenige Sache, welche eher da ist als die Wirkung; eine Erklärung, welche ein wenig zu viel Abstraction bey unsern Vorfahren des 7ten und 8ten Jahrhundertes voraus setzt. Frischens Ableitung von ur, oder, gleichsam Obersache, läuft eben darauf hinaus. Weit wahrscheinlicher ist, daß die erste Bedeutung der Entschuldigung die ursprüngliche ist, oder doch wenigstens, daß Ursache anfänglich diejenige Sage oder Worte bedeutet habe, welche man zum Grunde eines Dinges anführet, und daß es mit excusare, von ex, aus, und cusare, dem alten, noch hin und wieder üblichen kusen, reden, und Ausrede, sich ausreden, gleich bedeutend ist. Daher wurde so wohl im Lat. Causa, als auch im Deutschen Sache, ehedem sehr häufig für Ursache gebraucht, und die Schweden gebrauchen Saka noch jetzt in diesem Verstande. Auf ähnliche Art bedeuten - hier nichtlateinischer Text, siehe Image -, Ratio, (von reden,) das alte Reden u. s. f. so wohl Worte, Rede, als auch Ausrede, Entschuldigung und in noch weiterm Verstande Ursache. Notker muß in großer Verlegenheit gewesen seyn, das Lat. causa zu geben, indem er an einem Orte das abenteuerliche Hauptwort die Warumbe, das Warum, bildet, an einem andern aber das dunkle Meinitiz hat; ein Beweis, daß Ursache zu seiner Zeit noch nicht allgemein gangbar gewesen, und da, wo es vorkommt nach dem Lat. excusatio gemodelt worden. Siehe auch Verursachen.


Ursacher (W3) [Adelung]


Der Ursacher, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Ursächerinn, eine Person, so fern sie die wirkende Ursache von etwas ist, der Urheber; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung, welche nur zuweilen in den Rechten von dem Urheber einer bösen Handlung gebraucht wird, und alsdann auch wohl Ursächer lautet. Der Ursacher eines Streites, eines Mordes, eines Aufruhres, der Anstifter, Urheber.


Urschlacken (W3) [Adelung]


Die Urschlacken, sing. inus. in einigen Gegenden des Sächsischen Erzgebirges, besonders in den Zinnbergwerken, diejenigen Schlacken, welche aus dem Vorherde in die Schlackengrube laufen, und dem Eigenthumsherren der Hütte gehören. Etwa für Vorschlacken? Oder bedeutet ur hier das erste seiner Art?


Urschlag (W3) [Adelung]


* Der Urschlag, des -es, plur. doch nur von mehrern Arten, die -schläge, oder die Urschlechte, plur. die -n, ein Oberdeutsches, im Hochdeutschen unbekanntes Wort, den Ausschlag der Kinder zu bezeichnen, da denn allerley Arten des Ausschlages, selbst Masern und Blattern, mit diesem Nahmen belegt werden. Es ist von ur, aus, so daß Urschlag mit Ausschlag gleich bedeutend ist. In andern Gegenden ist dafür Ansprung üblich.


Urschrift (W3) [Adelung]


Die Urschrift, plur. die -en, die erste ursprüngliche Schrift, so wohl das Original, im Gegensatze der Abschrift oder Copie, als auch der Grundtext im Gegensatze der Übersetzung. Es ist erst in den neuern Zeiten eingeführet, und von andern ohne Noth getadelt worden, indem die Bedeutung des ersten bey der Partikel ur zwar nicht die häufigste ist, aber doch sonst ihre Erweislichkeit hat.


Ursprung (W3) [Adelung]


Der Ursprung, des -es, plur. die -sprünge, welcher Plural doch seltener gebraucht wird, ob er gleich sonst untadelhaft ist. 1. Der erste Anfang, das Entstehen, Entspringen eines Dinges, und die Art und Weise, wie es entstehet. Im eigentlichsten Verstande ward daher eine Quelle, ein Ursprung genannt, in welcher Bedeutung es schon bey dem Notker vorkommt, und noch im Schwedischen gangbar ist. Im Deutschen gebraucht man es im weitesten Verstande, von dem ersten Entstehen eines jeden Dinges. Der Ursprung eines Flusses, der Ort, wo er entspringet, dessen Quelle. Der Ursprung einer Stadt, ihr erstes Entstehen. Seinen Ursprung von etwas haben, herhaben, hernehmen. Alle Dinge haben ihren Ursprung von Gott. Den Ursprung, auch wohl die Ursprünge einer Sprache untersuchen, von welcher und wie sie entstanden ist. Den Ursprung einer Krankheit erforschen. 2. Figürlich auch die wirkende Ursache eines Dinges, wie Quell und Quelle. Gott ist der Ursprung alles Guten. Du bist der Ursprung alles meines Unglücks.

Anm. Diejenigen, welche in der Partikel ur keine andere Bedeutung als des ersten kannten, haben auch dieses Wort durch den ersten Sprung oder Anfang erkläret. Allein, diese Bedeutung hat sie zwar in einigen, aber bey weitem nicht in allen Zusammensetzungen. Auch in dieser ist ur gewiß nichts anders als er oder ent, und Ursprung stammet noch von dem veralteten Neutro urspringen her, welches schon in dem Isidor aspringan lautet, und wofür wir jetzt entspringen sagen. Daher heißt auch im Dänischen der Ursprung Oprindelse.


Ursprünglich (W3) [Adelung]


Ursprünglich, adj. et adv. 1. Von der ersten Bedeutung des vorigen Wortes, das erste in seiner Art, den Anfang eines Dinges enthaltend, ingleichen, in der Adverbial-Form, bey dem ersten Ursprunge. Die ursprüngliche Ursache eines Dinges, die allererste. Ein ursprüngliches Wort, ein Stammwort. Die Ursache bestehet ursprünglich darin, d. i. bey ihrem ersten Anfange. 2. In der zweyten Bedeutung des Hauptwortes, ist es, den Grund eines andern Dinges enthaltend. So sagt man, Gott sey die ursprüngliche Güte, so fern er als der Grund, der Quell aller außer ihm befindlichen Dinge, angesehen wird. Im engsten Verstande heißt Gott ein ursprüngliches Wesen, so fern er den Grund seines Daseyns in sich selbst hat, seinen Ursprung von keinem andern Dinge hat, in welchem Verstande man ihm auch die Ursprünglichkeit zuschreibt, bey den scholastischen Weltweisen, Principitas, Primitas absoluta.


Urstoff (W3) [Adelung]


Der Urstoff, des -es, plur. die -e, ein in den neuern Zeiten gebildetes Wort, den ersten ursprünglichen Stoff, die ersten Bestandtheile eines Dinges zu bezeichnen; der Grundstoff. Die Erde ist eine von den Urstoffen, woraus alle Körper bestehen.


Urtheil (W3) [Adelung]


Das Urtheil, des -es, plur. die -e, ein altes, in verschiedenen nahe verwandten Bedeutungen übliches Wort. 1. Der Ausspruch eines Richters über eine streitige Sache, wodurch sie entschieden wird, so wohl in bürgerlichen als peinlichen Sachen. Ein Urtheil fällen, ehedem finden. Das Urtheil sprechen. Das Urtheil über jemanden fällen. Das Todesurtheil sprechen. Der Richter spricht oder fället in peinlichen Sachen das Urtheil und der Landesherr bestätiget oder unterschreibet es. Nach Urtheil und Recht gestraft, hingerichtet werden. Das Urtheil an jemanden vollziehen. Urtheil wird im weitesten Verstande von allen Aussprüchen des Richters in rechtlichen Sachen gebraucht, in engerm Verstande unterscheidet man dieselben noch nach ihren Arten. Der Ausspruch des Richters in einer Streitsache wird oft auch der Spruch genannt. Ein Spruch oder Urtheil, welcher die Hauptsache entscheidet, heißt das Endurtheil, wenn es aber nur einen Nebenumstand entscheidet, ein Beyurtheil. Das Gutachten oder Informat-Urtheil, welches in manchen Fällen auch ein Bedenken heißt, ist bloß die außergerichtliche Äußerung seines Urtheiles über eine Rechtssache. Die letzte Sylbe dieses Wortes wird in dieser Bedeutung im gemeinen Leben sehr kurz ausgesprochen, als wenn es Urtel geschrieben wäre, welches ohne Zweifel von dem langen Gebrauche herrühret, und zugleich dem Satze in der Anmerkung, daß diese Bedeutung allem Ansehen nach, die erste ist, zur Bestätigung dienet. In einigen Gegenden ist es in dieser Bedeutung weiblichen Geschlechtes, die Urtheil. 2. In weiterer Bedeutung, ein jedes Gutachten, eine jede Meinung von der Beschaffenheit eines Dinges, die Erkenntniß von der Beschaffenheit eines Dinges und deren Äußerung. Ein Urtheil über etwas fällen. Sein Urtheil über eine Sache zurück halten. Jemanden um sein Urtheil fragen. Etwas jemandes Urtheile anheim stellen. Meinem Urtheile nach, ist es nicht rathsam. Nach meinem Urtheile, ist es unmöglich. Wo es eigentlich die auf die Verbindung der Umstände gegründete Meinung von der guten oder bösen Beschaffenheit eines Dinges bezeichnet. 3. Im weitesten Verstande ist dieses Wort in der Philosophie üblich, wo schon jede Verknüpfung oder Trennung zweyer Begriffe, die Vorstellung des Verhältnisses zweyer Begriffe, ein Urtheil genannt wird; z. B. das Eisen ist schwer, das Feuer ist nicht groß. Ein durch Worte ausgedrucktes Urtheil heißt alsdann ein Satz. Das Grundurtheil, Judicium intuitiuum, welches man vermittelst der Erfahrung fället, zum Unterschiede von dem Nachurtheile, wozu man durch Schlüsse gelangt. 4. Ehedem wurde dieses Wort auch häufig von dem Vermögen der Seele zu urtheilen, d. i. das Verhältniß zweyer Begriffe zu erkennen, gebraucht, wofür doch jetzt Urtheilskraft und Beurtheilungskraft üblicher sind. Der ich mich stürz' in Pein ohn Urtheil und Verstand, Opitz. Wenn Urtheil und Verstand bey mir zu Rathe sitzen, eben ders. So sag' ich, du brauchst recht' dein Urtheil und Verstand, eben ders. Du bist in dem Alter, da die besten Reisegesellen, Wahl und Urtheil, mit dir ziehen, eben ders. Anm. Schon im Isidor und Ottfried Urdeil, bey dem Kero und Notker mit der Endsylbe de, Urteilida und Urteilda, im Nieders. Oordel, im Engl. Ordaal, und selbst im Böhmischen, wo es vermuthlich aus dem Deutschen entlehnet ist, Ortel. Unsere Sprachforscher, welche überhaupt sehr geneigt sind, in der Sylbe ur allerley Geheimnisse zu suchen, und darüber oft den leichtesten und natürlichsten Weg verfehlen, haben auch dieses Wort auf sehr verschiedene, und oft seltsame Art erkläret. Wachter führet die vornehmsten ältern Ableitungen an, wo man sie, wenn man will, nachlesen kann; er selbst sahe in diesem Worte nichts, wie Macht und Dunkelheit. Ihre leitet das Schwedische ordela, urtheilen, vor or, ur her, so fern es die Endschaft einer Sache bezeichnet, und von dem Schwed. dela, Engl. deal, streiten, und erkläret es durch, einen Streit endigen. Allein, am natürlichsten bleibt man bey der eigentlichen Bedeutung der Wörter stehen, und da ist urtheilen nichts anders als ertheilen, so fern nähmlich er und ur hier so viel als ent bezeichnet, und mit entscheiden und dem Lat. discernere gleich bedeutend ist, indem in allen eine und eben dieselbe Figur herrscht. Discretio wird im mittlern Lat. eine häufig für Urtheil, Beurtheilung gebraucht, und Kero übersetzt es ausdrücklich durch Urteilida. In der alten Übersetzung einer Schrift des Isidor bedeutet das ähnliche Ursiita, von schleißen, spalten, theilen, gleichfalls ein Urtheil in der ersten gerichtlichen Bedeutung. Ein Urtheil in den beyden ersten und eigentlichen Bedeutungen ist doch nichts anders, als eine Theilung oder Scheidung streitiger Begriffe. ( S. auch das folgende.) Von eben diesem Worte stammen auch die Ordalia der mittlern Zeiten her, welches gewisse gerichtliche Beweise waren; wobey jedesmahl ein unmittelbares Wunder angenommen wurde, daher man sie als Endurtheile Gottes ansahe, und sie Gottesurtheile, kürzer Urtheile und Lat. Ordalia nannte. Übrigens ist die Sylbe ur in diesem Worte und seinen Verwandten kurz, dagegen sie in allen übrigen Zusammensetzungen lang ist.


Urtheilen (W3) [Adelung]


Urtheilen, verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert. Es bedeutet nach Maßgebung des vorigen Hauptwortes, 1. gerichtlich entscheiden, in einer streitigen Sache als Richter erkennen, wo es ehedem sehr häufig als ein Activum mit der vierten Endung der streitigen Sache gebraucht wurde. Noch sprechet ihr, der Herr urtheilet nicht recht, da ich doch einen jeglichen nach seinem Wesen urtheile, Ezech. 33, 20. Der seine Hand vom Unrechten kehrt, der zwischen den Leuten recht urtheilet, Kap. 18, 8. Sey unerschrocken, wenn du urtheilen sollst, Sir. 4, 9. Ottfried gebraucht es mehrmahls mit der vierten Endung für verurtheilen. Als ein Activum ist es für sich allein in dieser Bedeutung im Hochdeutschen völlig veraltet; man gebraucht es nur noch zuweilen absolute und als Neutrum, obgleich auch hier die Redensarten das Urtheil fällen, sprechen und so ferner, üblicher sind. 2. In weiterer Bedeutung urtheilet man, wenn man sich seiner Meinung von der Beschaffenheit einer Person oder Sache bewußt ist, oder selbige äußert; wo es ehedem auch als ein Activum mit der vierten Endung der Person oder Sache üblich war. Strafe dich vor selbst, ehe du andere urtheilest, Sir. 18, 21; d. i. ehe du sie beurtheilest, über sie urtheilest. Des Himmels Gestalt könnet ihr urtheilen, könnet ihr denn auch nicht die Zeichen dieser Zeit urtheilen? Matth. 16, 3. Wer bist du, der du einen andern urtheilest? Jac. 4, 11, 12. Auch hier ist es als ein Activum veraltet, indem dafür beurtheilen üblicher ist. Am häufigsten druckt man den Gegenstand mit den Vorwörtern von und über aus. Unparteyisch von der Sache zu urtheilen. Nach sich von andern urtheilen. Kennest du ihn, so würdest du anders von ihm urtheilen. Warum sollte ich meine Freyheit lassen urtheilen von eines andern Gewissen, 1 Cor. 10, 29. Ich will nicht darüber urtheilen. Ich will andere darüber urtheilen lassen. Ingleichen absolute. Ich will nicht selbst urtheilen. Andere mögen urtheilen, ob es recht ist. 3. Im weitesten Verstande, der doch in der philosophischen Schreibart am üblichsten ist, urtheilet man, wenn man das Verhältniß zweyer Begriffe erkennet, und diese Erkenntniß äußert. Ich urtheile, wenn ich mir vorstelle, daß das Eisen glühend ist, oder daß es nicht glühend ist, weil ich alsdann die beyden Begriffe Eisen und glühend verbinde oder trenne. Stelle ich mir aber ein glühendes Eisen nur vor, so urtheile ich noch nicht, sondern ich habe nur einen bloßen Begriff davon. So auch das Urtheilen für das ungewöhnliche Urtheilung.

Anm. Dieses sehr alte Wort lautet bey unsern ältesten Schriftstellern bald urdeilan, urteilan, bald aber auch ardeilan, udeilan, irteilen, erteilen, in welcher letztern Gestalt es besonders bey den Schwäbischen Dichtern üblich ist. Im Niedersächsischen lautet es ordelen, im Schwedischen ordela. Es kommt in der gerichtlichen Bedeutung des Richters, Rechtsprechens, Entscheidens am frühesten vor. In dem alten Alemannisch. Glaubensbekenntisse der dem Goldasi heißt es: ich geloub in dannan kunftig an dem jungesten Tag, ertailen viber lebend unt viber tot. Woraus zugleich erhellet, das urtheilen so viel als ertheilen ist, nicht zwar in der heutigen Bedeutung, sondern so fern er für ent, dis, stehet, ertheilen aber mit entscheiden, discernere, gleich bedeutend ist, welche beyden Wörter sich auf einerley Figur gründen. Von dem gerichtlichen Urtheile ward dieses Wort nachmahls auf die Erkenntniß des Verhältnisses einer Person oder Sache, und endlich auf die Erkenntniß des Verhältnisses zweyer Begriffe angewandt.


Urtheiler (W3) [Adelung]


Der Urtheiler, des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem üblich war, nicht so wohl den Richter, als vielmehr die Beysitzer eines Gerichtes, welche das Urtheil abfassen, zu bezeichnen, wofür jetzt in einzelnen Fällen der Ausdruck Urtheilsverfasser üblich ist, denjenigen Beysitzer zu bezeichnen, welcher ein gewisses Urtheil verfasset hat, welcher in einigen Gegenden auch wohl der Urtheilssprecher genannt wird. In dem weitern Bedeutungen des Zeitwortes ist es im Hochdeutschen nicht gangbar.


Urtheilskraft (W3) [Adelung]


Die Urtheilskraft, plur. inus. die Kraft, das Vermögen der Seele, zu urtheilen, d. i. das Verhältniß zweyer Begriffe zu erkennen; wo dieses Wort nur in der dritten weitesten philosophischen Bedeutung gebraucht wird, dagegen in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes, von dem Vermögen, das Verhältniß der Dinge gegen einander, in Ansehung des Schädlichen und Nützlichen, zu erkennen, Beurtheilungskraft üblicher ist.


Urtheilssprecher (W3) [Adelung]


Der Urtheilssprecher, Urtheilsverfasser, S. Urtheilen.


Urwellen (W3) [Adelung]


Urwellen, verb. reg. act. welches nur auf den Blech- und Eisenhämmern üblich ist, wo es von einer besondern Art des Schmiedens gebraucht wird. Wenn die Frischstücke daselbst zerschroten und unter dem Breithammer zu Stäben geschmiedet worden, so werden diese Stäbe in kleine Kölbchen gehauen, und diese Kölbchen werden nur geurwellet, d. i. dem Anfange noch zu Blech geschmiedet, ob sie gleich in diesem Anfange nur die Gestalt einer breitlichen Platte bekommen, worauf sie gebreitet, d. i. noch brei- ter geschmiedet, und ferner bearbeitet werden. Daher der Urwellhammer, ein Hammer von 2 bis 3 Zentnern, unter welchem diese Kölbchen geurwellet, d. i. breit geschmiedet werden, und der Urweller, derjenige Arbeiter, welcher dieses verrichtet. Das Wort ist dunkel und scheint von hohem Alter zu seyn: indessen erhellet aus dem vorigen, daß es ungefähr so viel als schlagen, schmieden, bedeuten müsse. Matthesius sagt in seiner Berg-Postille Pred. 8. der gegrabene Eisenstein werde gerennet, geschmelzet und hernach gewellet, d. i. mit hölzernen Hämmern auf dem Rennherde in eine Masse zusammen gearbeitet. Frisch, der das Wort urwellen nicht kannte, aber doch diese Stelle aus dem Matthesius bey dem Worte Welle, fascis e ramis, anführet, scheinet es zu diesem Worte gerechnet, und durch Masse erkläret zu haben. Allein, es ist wahrscheinlicher, daß es zu walken, pelzen, - hier nichtlateinischer Text, siehe Image - u. s. f. gehöret, und schlagen oder schmieden bedeutet, indem urwellen doch wohl nur allein von der ersten Arbeit des Breitschmiedens gebraucht wird. ( S. Walken.) Die Vorsylbe ur scheint auch hier für er zu stehen, da es denn ein Zeichen einer Intension seyn könnte.


Urwesen (W3) [Adelung]


Das Urwesen, des -s, plur. ut nom. sing. ein nur bey einigen Neuern befindliches Wort, das erste ursprüngliche Wesen zu bezeichnen. So heißt Gott zuweilen das Urwesen aller Dinge. Die Mystiker, Goldmacher und andere pflegen auch wohl die Bestandtheile eines einzelnen Körpers, ingleichen die bekannten Bestandtheile aller Körper, d. i. die Elemente, Urwesen zu nennen.


Urwort (W3) [Adelung]


Das Urwort, des -es, plur. die -wörter, bey einigen, ein ursprüngliches, von keinem andern bekannten abgeleitetes Wort, ein Stammwort.


Urzeit (W3) [Adelung]


Die Urzeit, plur. die -en, auch nur bey einigen Neuern, so wohl eine sehr alte, lange verflossene Zeit, als auch der erste Anfang der Zeit. Wer kann sich in diese Urzeit der Schöpfungs-Religion hinfühlen? Herd.


V

W

X

Y

Z