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Amtssprache von EU
Amtssprache von Europa
Amtssprache(n) von EU - Europa ist / sind
- Bulgarisch
- Dänisch
- Deutsch
- Englisch
- Estnisch
- Finnisch
- Französisch
- Griechisch
- Irisch
- Italienisch
- Lettisch
- Litauisch
- Maltesisch
- Niederländisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Schwedisch
- Slowakisch
- Slowenisch
- Spanisch
- Tschechisch
- Ungarisch
Amtssprachen der EU
Die Institutionen der EU haben seit dem 1. Januar 2007 insgesamt 23 gleich berechtigte Amtssprachen. Jeder Rechtsakt der EU wird in alle Amtssprachen übersetzt. Mehr als jeder fünfte EU-Bedienstete ist im Sprachendienst beschäftigt. Im Unterschied zu den Amtssprachen sind die Verkehrssprachen zu sehen, die unterhalb der Ministerebene die Arbeit der EU pägen. Offiziell sind dies Französisch, Englisch und Deutsch, das in der Praxis aber hinter den beiden anderen zurückbleibt.
Arbeitssprachen der EU
Im Arbeitsalltag der EU-Institutionen ist die Nutzung der 23 offiziellen Amtssprachen eher unpraktisch. Damit die Arbeit schnell und reibungslos funktioniert, gibt es die so genannten Arbeitssprachen (auch: Verkehrssprachen). Im Europäischen Rat, im Ministerrat und in der Kommission gilt die Drei-Sprachen-Regelung: Man arbeitet vor allem in Englisch, Französisch und Deutsch. Im Europäischen Parlament werden alle Amtssprachen parallel genutzt. In einigen Ausschüssen jedoch wird die Sprachregelung vereinfacht. Die Parlamentarier einigen sich auf eine oder wenige Sprachen.
(E?)(L1) http://www.br-online.de/podcast/mp3-download/bayern2/mp3-download-podcast-kalenderblatt.shtml
13.06.2006 - Der irischen Sprache wird der Status einer EU-Amtssprache verliehen (13.06.2005)
(E?)(L?) http://www.europa.eu/
(E?)(L?) http://www.europa.eu/languages/
(E?)(L?) http://ec.europa.eu/languages/languages-of-europe/eu-languages_de.htm
Amtssprachen in der EU
Die 23 Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Die ersten Amts- und Arbeitssprachen der EU wurden durch die 1958 erlassene erste Gemeinschaftsverordnung festgelegt. Dabei handelte es sich mit Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch um die Sprachen der damaligen Mitgliedstaaten. Da seitdem viele Länder der Europäischen Union beigetreten sind, ist auch die Zahl der Amts- und Arbeitssprachen gestiegen. Es gibt jedoch weniger Amtssprachen als Mitgliedstaaten, da einige Länder dieselben Sprachen verwenden. So sind beispielsweise die Amtssprachen in Belgien Niederländisch, Französisch und Deutsch, und auf Zypern ist die Amtssprache Griechisch, das dort von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird.
Der Status einer Amts- und Arbeitssprache der EU beinhaltet, dass:
- Dokumente in jeder dieser Sprachen bei den EU-Institutionen eingereicht und Antworten in jeder dieser Sprachen erhalten werden können;
- EU-Verordnungen und andere Rechtsvorschriften sowie das Amtsblatt der Europäischen Union in den Amts- und Arbeitssprachen veröffentlicht werden
(E?)(L?) http://www.geo.de/GEO/interaktiv/wissenstests/archiv.html
Wissenstest: Die Europäische Union
Seit wann gibt es sie? In wie vielen Amtssprachen unterhalten sich EU-Bürger? Testen Sie Ihr EU-Wissen!
(E?)(L?) http://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprachen_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Amtssprachen der Europäischen Union
In der Europäischen Union werden aktuell 23 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt. Die Sprachenfrage wurde durch die erste Verordnung festgelegt, die überhaupt von der EWG erlassen wurde (Text der VO 1/1958 siehe unten). Rechtsgrundlage für die Verordnung ist aktuell Art. 342 AEUV: „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“
Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 23 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Mit dem voraussichtlichen Beitritt Kroatiens Mitte 2013 wird die kroatische Sprache zur 24. Amtssprache der EU.
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Erstellt: 2012-07